Jump to content

Office auf TS + Office/WIN für den VirtualDeskTop, „Hinweise und Fallstricke“


Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Empfohlene Beiträge

Zugriffe auf Applikationen (wie Office) bis hin zum kompletten

V-DeskTop (inkl. WIN-OS) bereitet leider zu vielen echte „Kopfschmerzen“,

hier mal 3 Situationen inkl. Hinweise/Tips:

 

DeskTop/Fat-Client über den TS-Dienst:

-- Finger weg von Office-OEM (und somit von allen Box-Produkten), alleinig das Office aus den Volumenverträgen erlaubt die Installation/Nutzung auf einem weiteren Netzwerkgerät (Server).

Eine zusätzliche Installation/Nutzung auf dem Zugriffs-PC ist auch erlaubt.

Wer als Hauptnutzer noch zusätzlich ein „tragbaren Gerät“ nutzt,

darf die Volumen-Lizenz dort auch installieren/nutzen.

Wenn via Home-PC des Hauptnutzers auch wiederum die Applikation genutzt werden soll, das Office inkl. SA kaufen, dann ist das Home-Use-Right auch dabei und erlaubt.

Wer es also richtig angeht, nutzt 1 Lizenz auf 4 Geräten!

Das PC-OS kann ein preiswertes OEM sein! Mehr wird ja hier nicht benötigt.

 

DeskTop-PC inkl. einem stark genutzten „tragbaren Gerät“:

Alles was oben schon aufgezählt wurde, gilt hier auch +

Beim „tragbaren Gerät“ (Notebook=Nb) sollte/kann man über die „BitLocker-Funktion“ nachdenken.

Wenn dauerhaft (über viele Jahre) relevant, dann das Nb bitte nicht mit OEM-OS kaufen, sondern mit einem ca. gleich teurem SB-OS (Systembuilder > ca. 100€)) kaufen, da SB von der H/W wieder gelöst und beim H/W-Wechsel somit wieder verwertbar ist!!!

Auch bedenken: Ein Upgrade via Volumenvertrag kostet alleinig schon ca. 185€(fast 2x teurer)!

Die SB-Lizenz mit der WIN-7-SA-only für 2 Jahre (ca. 130€= p.a. = ca. 65€)

aus einem OPEN hinzu kaufen (innerhalb 90-Tage seit SB-LIC-Kauf) …

SB+SA, dies ist aktuell die preiswerteste Lösung.

Nach Ablauf der 2-Jahre-SA bleibt „für immer“!!! das Recht auf diese BitLocker-Funktion.

Da ja SB-Lizenz, kann ich dann diese SB-Lizenz inkl. der BitLocker-Funktion zukünftig immer wieder auf eine neue H/W „vererben“.

 

Virtualisierter PC auf einem internen Server (VirtualDeskTop):

Office, als Applikation, wird wie oben beschrieben lizensiert,

ev. auch mit SA, wenn benötigt.

Um das OS von dem lizensierten H/W-Gerät, erlaubterweise, auf den Server zu verschieben, benötigt man die sog. VDA-Lizensierung als Add-On für dieses PC-OS. (Miet-Kosten ca. 100€ p.a.!).

Aber nun Achtung!

Greift man jetzt zusätzlich von dem Nb oder Home-PC oder anderem Gerät auf diesen V-DeskTop zu, muss für jedes dieser zusätzlichen Geräte ja wiederum 1x VDA gekauft werden

… erzeugt immer ein breites (innerliches) Grinsen bei einem Audit-Prüfer! … „Treffer > versenkt“ …

 

Deswegen > vorher nachdenken und sich beraten lassen.

 

VG, Franz

Link zu diesem Kommentar

Hi Franz,

 

ich habe eine Frage zum letzten Teil.

Virtualisierter PC auf einem internen Server (VirtualDeskTop)

 

Bei einem OS + SA ist die VDA Lizenz doch mit dabei richtig?

Wäre es auch möglich für einen ThinClient eine SB+ SA zu kaufen und diese Lizenz dem Thinclient zuzweisen? Auf 3 Jahre würde das nicht viel teuerer kommen und ich hätte am Ende sogar noch eine WindowsLizenz in der Hand welche ich weiter verwenden dürfte, während die Nutzung der VDA Lizenz ausläuft.

Oder darf ich einem Thinclient keine SB zuweisen?

 

Grüsse

Link zu diesem Kommentar

Also: (sorry, ich habe dafür 3 Std gebraucht es so zu lesen, zu verstehen, zu formulieren und zu kürzen!)

 

PURs 10-2011, steht bei den DeskTop-Anwendungen und beim -BS gleich lautend:

 

Bevor Sie die S/W unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“ (siehe Uni. Lizenzbestimmungen, Def.).

Da steht „zuweisen“ (also reicht lizenzieren) da steht nicht „muss installiert werden".

Und MS macht dort auch keinen Unterschied zw. FAT- od. Thin-Client.

 

Jarazul schreibt: „Um es vorweg zu nehmen: Nein, das geht leider nicht. SB+SA geht nur bei "richtigen" PCs. Thinclients erhalten ihre VDI Daseinsberechtigung per VDA. Leider stellt sich Microsoft dem Thinclient Szenario lizenzseitig etwas in den Weg.“

 

Wo steht das bitte?

 

In den PURs steht zwar auf S.147: Windows Thin PC

Der Abschnitt „Desktop-BS“ der PUR enthält Ihre Lizenzbestimmungen für WIN-Thin PC. Ergo, ein Thin-Client ist ein “Gerät” u. somit auch ein lizenzierbares “Gerät”, oder?

(Aber) Sie dürfen die S/W jedoch nur zum Ausführen der nachfolgend aufgelisteten Typen von Anwendungen verwenden.

• Terminalemulierung

• Remotedesktop und ähnliche Technologien

 

Laut PURs, S.24, Allg. Lizenzbestimmungen/Zusätzl. Lizenzanforderungen u./od. Nutzungsrechte Remotezugriffstechnologien

 

Sie sind wie folgt berechtigt, mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf die auf dem lizenzierten Gerät installierte S/W von einem anderen Gerät aus zuzugreifen und zu nutzen:

Remotedesktop: Der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Geräts ist berechtigt, mithilfe von Remotedesktop oder ähnlichen Technologien von einem anderen Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen.

 

Wer hier mit dem Lesen „stoppt“ und sich darauf jetzt beruft, der zahlt beim Audit!

 

Denn laut PURs, S.148 !

Ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Abschnitt „Remotedesktop“ der Allg. Lizenzbestimmungen des Desktop-BS (S.24) sind Sie berechtigt, nur vom lizenzierten Gerät remote auf die Instanzen zugreifen, die auf Ihren Servern (z. B. in Ihrem RZ) ausgeführt werden.

Folgenden Ausnahmen gelten:

Sie sind berechtigt, von einem anderen Gerät, dem Sie entweder, eine aktive Windows VDA-Lizenz, eine aktive Windows VECD oder Windows VECD für SA-Lizenz oder eine Windows-Lizenz+SA zugewiesen haben, auf die Instanzen zuzugreifen.

 

Also stimmt´s, dass ich weitere „Geräte“ doch wieder (kostenpflichtig) lizenzieren muss (mit SA/VDA)

 

PURs,S.148:

Windows (VDA) und Virtualisierungsrechte für Windows-lizenzierte Geräte+SA

Die Lizenzbestimmungen für WIN-7 im Abschnitt „Desktop-BS“ der PUR, wie unten ergänzt, enthalten Ihre Lizenzbestimmungen für die Nutzung der S/W unter Windows VDA-Lizenzen sowie Windows-Lizenzen+SA.

Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen im Abschnitt „Desktop-BS“ und diesem Abschnitt haben diese Lizenzbestimmungen Vorrang.

 

ZUWEISEN DER LIZENZ ZUM GERÄT

Windows VDA-Geräte:

...Sie sind verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Gerät zuzuweisen.

 

Windows-lizenzierte Geräte + SA:

Das Gerät, dem Sie Ihre Windows-Lizenz + aktive SA zugewiesen haben, ist das „lizenzierte Gerät“.

 

AUSFÜHREN VON INSTANZEN DER S/W

Für jede Lizenz, die Sie zuweisen, dürfen Sie gleichzeitig entweder:

• vom lizenzierten Gerät remote auf eine Instanz der S/W zugreifen, die in einer physischen OSE auf einem Ihrer Server (z. B. in Ihrem RZ) ausgeführt wird,

oder

• vom lizenzierten Gerät remote auf bis zu vier Instanzen der S/W zugreifen, die in virtuellen OSEs (nur eine Instanz pro virtuelle OSE) auf Ihren Servern (z.B. auf bis zu vier verschiedenen Servern in Ihrem RZ) ausgeführt werden.

 

VG, Franz

Link zu diesem Kommentar

:)

 

Ja,

ich sehe und lese es in den PURs so, auch ein TC ist ein "Gerät".

MS schreibt nicht vor, dass ein WIN-OS auch "wirklich" darauf laufen muss.

MS schreibt: "...sind Sie verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Gerät zuzuweisen ... :)

 

Es wird eine Frage der Kosten und aber auch des Zeitfaktors bleiben ...

 

Die teuerste Alternative wäre: WIN-Upgrade inkl. SA via 2-J-OPEN ca. 310-320€

 

Jederzeit hinzu kaufbar > VDA für ca. 100€ p.a. = 200€ für 2-Jahre

 

SA-only für ca. 65€ p.a. geht nur, wenn OEM/SB-Ware nicht älter als 90 Tage ist!

Da wäre SB+SA mit ca. 100€ + (SA)130€= 230€ für 2-Jahre im OPEN zwar

etwas teurer als die 200€ für 2 Jahre VDA-Miete,

aber man hätte bei Bedarf die BitLocker-Funktion für Notebooks mit dabei.

 

Für Dich mit dem TC wäre somit SB+SA mit ca. 100€ + (SA)130€= 230€ für 2-Jahre im OPEN

die sinnige Lösung.

 

VG, Franz

Link zu diesem Kommentar

Selbstverständlich ist ein TC ein gerät im Sinne der Produktnutzungsrechte.

 

Hier ist die Definition laut den aktuelln PURs:

 

Lizenziertes Gerät ist das jeweilige physische Hardwaresystem, dem eine Lizenz zugewiesen wird. Im Sinne dieser Definition wird eine Hardwarepartition oder ein Blade als separates Gerät betrachtet.

 

Auf dem lizenzierten Gerät muss die Software auch nicht installiert werden. Es genügt sie dem Gerät fest und dauerhaft zuzuweisen.

Link zu diesem Kommentar

Ruft doch einfach bei MS an und fragt nach. Ich hab das mehr als einmal getan und habe immer die gleiche Antwort erhalten. Thinclient ohne Windows OS als Einsatz für VDI > muss VDA besitzen.

 

Bevor ihr "eurer" Intepretation der Dinge folgt, schaut doch auf dieses Dokument. Ich weiß keine PUR, keine EULA. Aber ein offizielles MS Dokument zu diesem Thema.

 

Da der Dateiname das Wort Broch*re enthält, kann ich das hier nicht verlinken. Googlet einfach nach "thin client software assurance". Erster Link PDF von download.microsoft.com

 

Certain devices, such as thin clients, do not qualify for

Software Assurance coverage for Windows. To license

these devices for use with VDI you will need Windows

VDA. Every device accessing Office via VDI needs an

Office license, whether it’s a thin client or a traditional PC.

 

PS. Ein Win Thin PC hat mit einem Thinclient nichts gemeinsam. Win Thin PC ist ein abgespecktes Win7 ausschließlich für SA Kunden. Mit einem Win Thin PC wird keine VDA benötigt. Dieses Modell setzt ja ein SA voraus, sonst hätte der Kunde gar kein Win Thin PC.

 

cheers, Daniel

bearbeitet von jarazul
Link zu diesem Kommentar
Ich hab das mehr als einmal getan und habe immer die gleiche Antwort erhalten. Thinclient ohne Windows OS als Einsatz für VDI > muss VDA besitzen.

 

Das ist ja auch logisch.

 

Das Gerät auf welchem Windows genutzt/angezeigt wird muss über eine eigene Windows Lizenz verfügen. Entweder ein "richtiges" Windows, oder alternativ eine VDA,

Link zu diesem Kommentar
Thinclient ohne Windows OS als Einsatz für VDI > muss VDA besitzen.

 

ManMan das zeigt wieder einmal mehr das es am Ende die Feinheiten in der Aussage sind welche den Unterschied machen.

Ich finde die Varianten ThinClient+ SB+SA auf jeden Fall eine Interessante Alternative. Die 30€ mehr in 3 Jahren sind erträglich und am Ende bleibt mir ein aktuelles BS zur freien Verfügung.

 

Danke für die interessanten Info`s

 

Grüsse

Link zu diesem Kommentar
Das ist ja auch logisch.

 

Das Gerät auf welchem Windows genutzt/angezeigt wird muss über eine eigene Windows Lizenz verfügen. Entweder ein "richtiges" Windows, oder alternativ eine VDA,

 

Du meinst also, du kannst einem Thinclient ein Win7 Client OS Lizenz zuordnen? Selbst wenn das ginge, darf der Thinclient immer noch nicht auf die VDI. Es fehlt die SA.

 

Und an dem Satz

 

Certain devices, such as thin clients, do not qualify for

Software Assurance coverage for Windows.

 

gibt es ja auch nicht viel herum zu interpretieren.

 

Damit ein Thinclient auf eine VDI zugreifen darf, braucht er eine VDA. Ein Desktop PC der unter SA steht, hat die Berechtigung inkl. Punkt aus Ende. :)

 

cheers, Daniel

Link zu diesem Kommentar
ManMan das zeigt wieder einmal mehr das es am Ende die Feinheiten in der Aussage sind welche den Unterschied machen.

Ich finde die Varianten ThinClient+ SB+SA auf jeden Fall eine Interessante Alternative. Die 30€ mehr in 3 Jahren sind erträglich und am Ende bleibt mir ein aktuelles BS zur freien Verfügung.

 

Danke für die interessanten Info`s

 

Grüsse

 

Genau diese Konstellation ist nicht möglich. Für den Thinclient benötigst du eine VDA.

 

cheers, Daniel

Link zu diesem Kommentar

Moin,

 

leider konnte ich den Link nicht finden ...

wäre nett, wenn Du mir das Doc an FJH@LicTrans.de sendest, zum Lesen, danke!

 

Für mich zählt ausschließlich EULA oder dann Vertrag, PUR, Produclist + schriftliche Nebenabreden, die dann Vertragsbestandteil werden.

Nur so kann man vs. Microsoft "gewinnen" .

 

Ich habe einige Audits "verfolgt",

ich habe die Aussagen der Kunden und dann die Antworten von Microsoft vernommen...

 

Es ist wie vor Gericht, am Ende stehen Paragraphen vs. "Kunden-Interpretationen"

und wenn der Hersteller auf seine "Spielregeln" besteht,

die der Kunde ja "akzeptiert" hatte,

bleibt letztendlich dem Richter kein "Spielraum" übrig.

 

Es ist immer wieder so,

wer einen Nachteil für sich vermutet, ruft nach knallharten, Ihm helfenden, Paragraphen,

wer sich einen Vorteil erhalten will, versucht diese Pragraphen mit "Argumenten u. Interpretationen" zu seinen Gunsten aufzuweichen ...

 

Die Geschichte vom Hasen und Igel kennt ja jeder ...

... auch jeder Richter :)

 

"... es ist, wie es ist und es ist gut so, wie es ist ..."

"... ein Urteil zu fällen, heißt nicht, beide Parteien beglücken zu müssen ..."

 

VG, Franz

Link zu diesem Kommentar
Moin,

 

leider konnte ich den Link nicht finden ...

wäre nett, wenn Du mir das Doc an FJH@LicTrans.de sendest, zum Lesen, danke!

 

Für mich zählt ausschließlich EULA oder dann Vertrag, PUR, Produclist + schriftliche Nebenabreden, die dann Vertragsbestandteil werden.

Nur so kann man vs. Microsoft "gewinnen" .

 

Ich habe einige Audits "verfolgt",

ich habe die Aussagen der Kunden und dann die Antworten von Microsoft vernommen...

 

Es ist wie vor Gericht, am Ende stehen Paragraphen vs. "Kunden-Interpretationen"

und wenn der Hersteller auf seine "Spielregeln" besteht,

die der Kunde ja "akzeptiert" hatte,

bleibt letztendlich dem Richter kein "Spielraum" übrig.

 

Es ist immer wieder so,

wer einen Nachteil für sich vermutet, ruft nach knallharten, Ihm helfenden, Paragraphen,

wer sich einen Vorteil erhalten will, versucht diese Pragraphen mit "Argumenten u. Interpretationen" zu seinen Gunsten aufzuweichen ...

 

Die Geschichte vom Hasen und Igel kennt ja jeder ...

... auch jeder Richter :)

 

"... es ist, wie es ist und es ist gut so, wie es ist ..."

"... ein Urteil zu fällen, heißt nicht, beide Parteien beglücken zu müssen ..."

 

VG, Franz

 

Sehe ich genauso. Leider sind die von dir benannten Dokumente nicht immer in aller Hinsicht auf Detailebene aufschlussreich. Darum bietet MS ja andere Dokumente zum besseren Verständnis (mit Bildern!) an.

 

Jeder MS Mitarbeiter aus dem Licensing kann dir das bestätigen.

 

Hab dir das Dokument gemailt!

 

cheers, Daniel

Link zu diesem Kommentar
Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Schreibe einen Kommentar

Du kannst jetzt antworten und Dich später registrieren. Falls Du bereits ein Mitglied bist, logge Dich jetzt ein.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor-Fenster leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...