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PIC

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  1. PIC

    Todesstrafe?

    Meines Wissens nicht. Entscheidender Unterschied ist ja, daß im Irrtumsfall/Fehlurteil der Gefangene wieder freigelassen werden kann.
  2. Hallo majom, wenn Du Dir so ausführliche Gedanken zum Schutz deines Servers machst, warum konzentrierst Du Dich so sehr auf Software-Lösungen? Unterhalb eines echten Hardware-Firewall würde ich mittlerweile nicht mehr anfangen. Du hast doch vermutlich eine ISDN- oder DSL-Anbindung ans Inet, und da bieten anständige Router auch eine Firewall-Konfiguration. Das ist einfach viel weniger angreifbar als eine Softwarelösung.
  3. PIC

    Todesstrafe?

    Hallo solinske, Den hatte ich eben noch nicht gesehen: Sehr gut beobachtet - ein anderes, äußerst bedenkliches Problem bei der Todesstrafe: Menschen, auch Richter, sind grundsätzlich fehlbar. Der absolute Schutz des Lebens durch das Recht macht deshalb eine "gerechte" Anwendung der Todesstrafe auch unmöglich. Ein einziges Fehlurteil weltweit macht aus dieser "Strafe" staatlich geplanten, vorsätzlichen Mord. Und Fehlurteile und "irrtümliche" Hinrichtungen hat es in der Weltgeschichte schon viel zu viele gegeben. Auch deshalb ist die Todesstrafe grausam, ungerecht und unmenschlich.
  4. PIC

    Todesstrafe?

    Bis heute hat keine einzige Untersuchung nachweisen können, dass die Todesstrafe abschreckende Wirkung hat. Viele Todesstrafenbefürworter haben das immer wieder behauptet, ein Nachweis ist nie gelungen. Beispiel USA bzw. diejenigen US-Bundesstaaten, die hinrichten. Genau auf dieser Ebene sitzt ein Knackpunkt der ganzen Diskussion: Unsere Rechtssysteme haben sich glücklicherweise ein bisserl weiter entwickelt seit der Steinzeit. Das Rechtsprinzip steht an oberster Stelle, damit es nicht unglaubwürdig wird. Dazu gehört heute in zivilisierten Gesellschaften weltweit als oberster Grundsatz der Lebensschutz, der in den Menschenrechten beschrieben ist. Als Rechtsprinzip der Menschenrechte gilt zuerst deren Unteilbarkeit und Unveräußerlichkeit. Auch wenn das mancher nicht mag, findet das auch auf Straftäter Anwendung, egal, was sie getan haben. Einfach gesagt: Niemand kann seine Menschenrechte verwirken, und kein menschliches Rechtssystem darf sie ihm nehmen. Jede Person, aber auch jeder Staat, der das missachtet, stellt sich selbst außerhalb des Rechts. Ich hab das schon einmal geschrieben: Menschenrechte sind kein Täterschutz. Würde das Rechtsprizip nur dadurch zu Fall gebracht, weil wir einen Mörder wegen seiner brutalen Tat lieber doch schnell mal hinrichten wollen, wäre es als Ganzes schlagartig hinfällig und ausgehöhlt. Umgekehrt wünscht sich aber jeder von uns, daß seine Grundrechte unagetastet bleiben. Das ist ein grundsätzlicher Konsens, der unsere zivilisierten Gesellschaften mit zusammenhält und dafür mitverantwortlich ist, daß die Menschen sich überhaupt an ein Recht halten und sich (weitestgehend) nicht gegenseitig die Köpfe einschlagen.
  5. PIC

    Todesstrafe?

    Zur Vertiefung der Diskussion hier der heutige Stand der bundesdeutschen Rechtsprechung. Der unten zitierten Begründung kann ich jedenfalls kaum etwas hinzufügen... Unsere Verfassung verbietet nicht nur die Anwendung der Todesstrafe, sondern auch jegliche Wiedereinführung, denn eine solche könnte, so der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 16.November 1995 ( BGHSt 41, 317), "vor Art.1 Abs.1 GG und der Wesensgehaltsgarantie des Grundrechts auf Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Art. 19 Abs. 2) keinen Bestand haben". In diesem Urteil in einem Verfahren, in dem gegen einen Richter der ehemaligen DDR wegen seiner Mitwirkungung an Todesurteilen der Vorwurf der Rechtsbeugung erhoben wurde, hat sich der BGH ganz grundsätzlich zur Todesstrafe geäußert:
  6. PIC

    Todesstrafe?

    Selbstverständlich besteht der beschriebene Konflikt - und damit auch die Notwendigkeit, ihn aufzulösen, wenn eine Rechtfertigung für die Anwendung der Todesstrafe angestrebt wird: Wenn der Staat verbietet zu töten, dann darf der Staat auch nicht töten lassen. Anderenfalls sollte ja das Verbot der Tötung mit der Tötung als Rechtsmittel durchgesetzt werden. Die Realität in Staaten, die die Todesstrafe anwenden, ist eine andere. Bisher hat noch kein Justizsystem dieser Welt absolut fehlerfrei gearbeitet. Im diskutierten Zusammenhang lässt bereits ein Fehlurteil das gesamte Argument zusammenbrechen - in den USA gibt es zig Beispiele für fälschlich zum Tode Verurteilte und Hingerichtete. Und auch unser Justizsystem leistet sich heute, menschlich genug, eben auch Fehler. Deine bisherige Argumentation konnte mich noch nicht überzeugen. Ein gesellschaftlicher Konsens, der die Tötung als Rechtsmittel vorsieht, kommt für mich nicht in Frage. Ich denke, wir sind da schon weiter. Gruß Jan
  7. PIC

    Todesstrafe?

    @Religionen Wir schreiben das Jahr 2003 - damit sind wir schon einige tausend Jahre weiter als die zitierte alttestamentarische Position 'Auge um Auge'. Das drückt sich z. B. aus in dem seit der französischen Revolution und in einer humanistischen Philosophie über mehrere Jahrhunderte entwickelten Konzept der (prinzipiell unveräußerlichen und unteilbaren) Menschenrechte. In der Todesstrafendiskussion sind die Menschenrechte kein Täterschutz, sondern schützen letztlich die Gesellschaft vor einen Rückfall in eine Justiz der Rache und vor der Missachtung ihrer eigenen Rechtsstandards. Der Mörder verletzt vorsätzlich das Recht auf Leben - das stellt hier keiner in Frage. Aber warum soll der Staat durch Anwendung der Todesstrafe in Ausübung seiner Justizhoheit sich genauso ins Unrecht setzen und sich damit auf die gleiche Stufe wie der Mörder stellen??? Ihr könnt das von den verschiedensten Seiten angehen, aber dieser grundsätzliche Widerspruch bleibt bestehen. Gepaart mit der faktisch nicht auszuschließenden Gefahr von Fehlurteilen eines menschlichen (und damit per se fehlbaren) Richters ist für mich die Anwendung der Todesstrafe nicht nur grausam und unmenschlich, sondern auch inhärent ungerecht. Ein irrtümliches Todesurteil ist nach der Vollstreckung durch nichts wiedergutzumachen - das wäre dann ein staatlicher Mord. @c0smic: Wer frei von Schuld ist, werfe den ersten Stein - Kann mir bitte jemand Bibelfestes den obigen Konflikt auflösen?
  8. PIC

    Todesstrafe?

    Wenn ein Staat/eine Gesellschaft sich das Gesetz gibt: "Töten ist verboten" gilt dies nach einfacher Logik für jeden, auch für die staatlichen Organe. Anderenfalls führt diese Gesellschaft nicht weniger als ihre eigene Rechtprinzipien ad absurdum. Eine ausführliche Sammlung von Argumenten zum Thema Todesstrafe findet sich hier: http://www2.amnesty.de/internet/ai-theme.nsf/db2320ec1f478ab641256737002b1008/d9c2226d07bdd262c1256d5100369037?OpenDocument
  9. PIC

    Todesstrafe?

    Solche juristischen Relikte sterben wohl glücklicherweise mit der Zeit aus. Nicht nur das deutsche Grundgesetz, sondern mittlerweile auch europäische Rechtsnormen schieben der Anwendung der Todesstrafe einen Riegel vor: EUROPARAT SCHAFFT DIE TODESSTRAFE ENDGÜLTIG AB Am 1. Juli 2003 ist das Protokoll Nr. 13 zur Europäischen Menschenrechtskonvention in Kraft getreten. Es ist der erste internationale Vertrag, der die vollständige und vorbehaltlose Abschaffung der Todesstrafe vorsieht. Schon vor zehn Jahren hatte die Parlamentarische Versammlung des Europarats vorgeschlagen, die Europäische Menschenrechtskonvention durch dieses Zusatzprotokoll zu erweitern. Es sieht die vollständige Abschaffung der Todesstrafe vor. In "Kriegszeiten" oder bei "Unmittelbarer Kriegsgefahr" konnte die Höchsstrafe nämlich offiziell noch verhängt werden. Auf eine Initiative Schwedens hatte das Ministerkommitee des Rats im vergangenen Februar endlich eine Vorlage für das Gesetz erarbeitet. Kurz darauf lag der Entwurf den Mitgliederstaaten bei einer Konferenz im litauischen Vilnius vor. 36 der damals noch 44 (heute: 45) Ländervertreter unterzeichneten damals sofort. Es folgten weitere: bis zum jetzigen Zeitpunkt sind 41 Staaten dem Protokoll beigetreten, 15 davon haben es bereits ratifiziert. Vollständiger Text und weitere Informationen zum Thema Todesstrafe: http://www2.amnesty.de/internet/ai-theme.nsf/db2320ec1f478ab641256737002b1008/87bde0affb5036b5c1256d58004f2105?OpenDocument
  10. Hallo ketchup73, Dcpromo ist das von M$ hierfür gedachte Werkzeug. Warum willst Du den DC denn unbedingt ohne dcpromo herunterstufen? Nach Deinem anderen Beitrag http://mcseboard.de/showthread.php?s=&threadid=13420 hast Du anscheinend nicht die für die von Dir geplante Aktion notwendigen Berechtigungen. Ansonsten: bitte keine Doppelpostings. Deine Frage wurde doch schon treffend beantwortet.
  11. PIC

    w2k server partition

    Hallo kelte, Partition Magic geht nicht - aber Server Magic aus dem selben Haus tut genau das. Ist halt Marketingstrategie :rolleyes: Server Magic 4 kann auf W2K-Servern NTFS-Partitionen verändern.
  12. hast Du es auch so ausgeführt, wie blub es beschrieben hat? Was ist dann passiert? Der Witz dabei ist doch, über die Option runas im Sicherheitskontext eines anderen Benutzers (mit weitergehenden Rechten) auf die mmc zuzugreifen. Mach das mal und berichte...
  13. PIC

    poledit- IE 6

    Ab W2K jedenfalls mit Gruppenrichtlinien - poledit hat ausgedient
  14. Schaust Du hier: Besitzer für Untercontainer und Objekte ersetzen
  15. PIC

    Achtung!

    Danke für den Hinweis, aber hast Du es ein klein wenig präziser? So wie Du es beschreibst, kann genau so gut Dein ISP ein Problem haben oder Deine Kiste verbogen sein. Was genau hat denn nicht funktioniert?
  16. Hallo McGeifer, ja, das ist der Normalfall, weil die über Active Directory-Benutzer und Computer eingerichteten Userverzeichnisse in einem freigegebenen User-Ordner rechtemäßig genau so organisiert werden. Der Zugriff auf den User-Ordner wird auf den Benutzer beschränkt und vererbbare Berechtigungen werden ausgeschaltet. Für seine Unterordner werden von diesem Punkt aus wieder vererbbare Berechtigungen angewandt. Wier saracs richtig bemerkte, übernimmst Du als Admin zuerst den Besitz an den betreffenden Ordnern, erteilst Dir dann Vollzugriff und kannst sie anschließend löschen.
  17. OK, hab aber gerade nur eine W2K-Domäne in der Tasche... :D Es kann also sein, daß die Registerkarten am W2K3 geringfügig anders aussehen (ja, ich hab noch nicht davor gesessen :rolleyes: ) Verwaltung > DNS > im DNS-Fenster rechte Maustaste auf den Server > Eigenschaften Im Eigenschaften-Fenster die Registerkarte Weiterleitungen öffnen, Häkchen an "Weiterleitungen aktivieren" setzen, und den externen DNS-Server, also von Deinem ISP in die Liste eintragen. Das wars schon.
  18. Hallo Crockett, so soll das wohl langsam gehen! Deine Clients suchen sich einen Wolf nach ihrem Anmeldeserver. Trag Deinen Clients den DC als DNS-Server ein, den brauchen die nämlich dringend. Um sich in der AD zurecht zu finden, ist das zwingend. Für die Inet-Connectivity gehört auf dem DNS-Server die Weiterleitung aktiviert und der ISP-DNS-Server dort eingetragen.
  19. Eine ganz dumme Frage: Wie groß ist denn das Profil, mit dem Du Dich nicht mehr anmelden kannst?
  20. Genau so isses. Wenn er als 2. DC fehlerfrei läuft und repliziert, hat der die gesamte ADS schon jetzt drinne. Entscheidend ist nur (siehe grizzlys Warnung), dass Du auch sichergestellt hast, dass ein einwandfeier DNS auf dieser Kiste läuft. Sonst schießt Du Dich selber ab. Am besten ist, vorher das DNS active Directory-integriert zu konfigurieren, damit es komplett mitrepliziert wird. Wenn das alles läuft, werden beim Demoten des ursprünglichen Masters alle FSMO-Rollen automatisch auf den neuen - und dann einzigen - DC übergeben. AD kümmert sich um alles.
  21. Hallo Windi1, Wenn Dein Profil nicht geladen werden kann, ist meistens die lokale Festplatte zum Bersten voll. Wg. des Bluescreen tippe ich darauf, dass Dein Windows so eingestellt war, ein volles Speicherabbild auf die Platte zu schreiben (Standardeinstellung). Entsprechend dem Volumen Deines RAM schreibt er eine gleich große Datenmenge als Dump auf die Platte. Vgl. hierzu Windows-Hilfe unter dem Stichwort "Speicherabbild" Du solltest aber trotzdem angemeldet werden können, mit einem temporären Profil. Also Platte aufräumen und ein paar hundert MB löschen :D , dann ist der Fehler wieder weg.
  22. Hallo fweiner, klingt vielleicht banal oder grob: Als erstes - check deine DNS-Konfiguration, aba gründlich. Was Du beschreibst, klingt ohne detailliertere Konfigurationsinformationen, als wenn sich Deine Clients einen Wolf suchen. Da ist meistens auf DNS-Probleme zurückzuführen. Gruß Jan
  23. PIC

    Betriebsmaster

    Sorry, die 6 anderen DCs hattest Du in Deiner Problembeschreibung leider nicht erwähnt. Das ist ein Grund, warum manche User so viel nachfragen, wenn ein Problem beschrieben wird :D ;) Gruß Jan
  24. PIC

    Betriebsmaster

    Hallo DonB, im Idealfall brauchst Du gar kein Tool: Setze den neuen Server auf der neuen HW auf. Tritt der Domäne bei und dcpromo den neuen Server zum zusätzlichen DC. Achte natürlich drauf, auf dem neuen auch das DNS korrekt einzurichten (idealerweise AD-integriert, dann wird es komplett mitrepliziert). Wenn alles läuft, DNS und AD repliziert wurden, entferne den alten Single Master-PDC-Emulator mit dcpromo aus der AD. Bei diesem Demote merkt die ADS, dass die FSMO-Rollen verschoben werden müssen - und macht alles automatisch. Nachher hat dein neuer Single-Master alle FSMO-Rollen. :cool: Probleme mit FSMO-Rollen hatten hier im Board schon mehrere. Dafür ham wir die Suchfunktion. Details und Links zum Thema gibts z. B. hier: http://mcseboard.de/showthread.php?s=&threadid=4324&highlight=fsmo
  25. Hallo pseudopete, ich weiss nicht so recht, wo das Problem genau liegt - aber ich vermute es eher bei NT4. Dein Fileserver ist aber schon ein W2K Server? Mit W2K Server ist das Einbinden von Macs ein Klacks und macht regelrecht Spaß (das Arbeiten mit dem Mac selbst ja sowieso ;) ). Das Vorgehen ist übrigens in der Server-Hilfe exzellent und in allen Schritten dokumentiert. In der MacOS (ich werkel immer noch mit dem geliebten 9.2) Hilfe sind die notwendigen Schritte ebenfalls bestens dokumentiert. Gruss Jan :D An Apple a day keeps the doctor away! ;)
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