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Win 10 Pro-Lizenzierung; Upgrade vs Installation im Unternehmensumfeld
Gulp antwortete auf ein Thema von Shao-Lee in: Microsoft Lizenzen
Generell gilt für die Windows 10 Upgrades (auch im privaten Umfeld): Ein Upgrade ist derzeit nur über eine echte Updateinstallation (die im Grunde aber auch eine Cleaninstallation ist, wie seit Win 8) möglich, dabei gibt es keinen expliziten Key, sondern einen generischen (den man eigentlich auch nur für die Installation nutzen kann) Key und eine beim Upgrade erzeugte Hardware-ID die bei Microsoft hinterlegt wird und den Rechner auch bei einer kompletten Neuinstallation aktiviert. Ändert man diverse Hardware Eelemente so verliert man die Aktivierung und muss derzeit erneut das alte OS installieren und neu upgraden. Später soll es die Möglichkeit geben per Tool oder den Microsoft Support die Lizenz auf einen anderen PC zu übertragen, derzeit fehlen laut MS Support diese Tools noch. Grüsse Gulp -
Windows 8.1 EULA - Geräteverbindungen
Gulp antwortete auf ein Thema von pbergmann in: Microsoft Lizenzen
Nun wie Du ja bereits gemerkt hast, gibt es da genügend Diskussionsstoff ...... Ich bin immer noch der Ansicht, das man durchaus hierzu auch technisch Streaminginhalte zählen kann, da synchronisert sich der empfangende Client mit dem Server, die Lizenzbestimmung reduziert nicht auf dedizierte Dienste oder die Cloud oder Ähnliches. Ich bin aber auch ebenfalls wie Daniel der Ansicht, dass man hier je nach Codec zusätzlich aufpassen muss, ob nicht schon die Nutzung des Codec ein Streaming verbietet. Bei einem komplexen Game Streaming, wie von Dir im anderen Thread beschrieben, mag das tatsächlich zu weit gehen und damit auch nicht erlaubt sein, das bliebe letztlich zu prüfen. Ich fürchte jedoch dass wir hier im Forum weder eine juristisch belastbare noch eine für alle zufriedenstellende Antwort bekommen. Mir ist zum Streaming und im speziellen dem von Dir geschilderten Gamestreaming bisher auch keinerlei Rechtssprechung für einen solch konkreten Fall geläufig, die da weiterhelfen könnte. Stell' doch mal eine solche Anfrage direkt an Microsoft, die sollten es ja eigentlich wissen ...... (wobei die Antwort nicht unbedingt gültigen Recht entsprechen muß). Die relativ deutlich eingeschränkten Rechte sind unter anderem ein Grund warum ich persönlich seit Vista keine irgendwie geartete Home Edition kaufe und benutze. Grüsse Gulp -
Windows 8.1 Standard auf VirtualBox (MAC)
Gulp antwortete auf ein Thema von pbergmann in: Microsoft Lizenzen
Du hast argumentiert Streaming sei nicht explizit aufgeführt und damit verboten, nun Datenbanken sind es auch nicht ...... also entspricht das natürlich Deiner Argumentation, oder nicht?. Was genau verstehst Du an der Formulierung beliebigen Anzahl von Geräten nicht, das sagt doch ganz eindeutig aus das genau für diese Zugriffe die 20er Grenze eben nicht gilt. Auch dieses von Dir geschilderte Game Streaming ist technisch für mich nicht wirklich mit dem unten von Dir dargestellten Fernzugriff vergleichbar, ich spiele einen Spielinhalt, das kommt für mich aufs gleiche raus wie ein Lied über einen Mediaplayer oder ein TV Signal an mehrere Geräte zu verteilen (und ja beim TV kann ich auch interagieren, in Form von umschalten). Welche und ob ich da Eingabegeräte nutzen kann, kommt auf die Software an und ermöglicht es in der Regel nicht auf andere Inhalte als eben die Streaminginhalte (also Spieldaten, die Musik, die bewegten Bilder) zuzugreifen. Das stellt für mich technisch keinen Fernzugriff dar. Man mag gerne darüber streiten, ob das von Microsoft so genügend kenntlich gemacht wird, aber das ist ja auch nicht ihre Baustelle, weil es Software von anderen ist. Mit Fernzugriff ist die produktive Nutzung der meisten/aller Computerfunktionen inklusive der installierten Anwendungen gemeint. Und nein, es stellt im Game Fall lediglich einen interaktiven Zugriff auf das Game, dessen gespeicherte Inhalte und/oder dessen Steuerungssoftware dar und eben keinen Fernzugriff per VNC, Teamviewer oder RDP, der den gesamten PC und dessen gesamte lokale Datenhaltung steuert. Und ja es mag durchaus tatsächlich so sein, dass diese Art der Nutzung tatsächlich weder in den EULA berücksichtigt wird, noch dass sie streng genommen erlaubt ist, aber ehrlich gesagt bezweifle ich das stark. Grüsse Gulp -
Windows 8.1 Standard auf VirtualBox (MAC)
Gulp antwortete auf ein Thema von pbergmann in: Microsoft Lizenzen
Nein, das ist nicht meine Lösung für alles, sondern für den privaten Fall, dass mal einer mit Teamviewer nach seinem Rechner schaut, das kann ich natürlich direkt auch anschliessend an Microsoft melden, so wie jeder vernünftige Bürger nach einem Verkehrsverstoß ja auch zur Polizei rennt um das anzuzeigen. Sorry, dass ich hier unreflektiert Deinem Privatanwender/Homeuser Szenario einfach so gefolgt bin, mein Fehler. Gewerblich sehe ich persönlich gelinde gesagt alleine die Verwendung/Empfehlung von Windows 8.1 Standard als eher "suboptimal" ...... ;) Den entscheidenden Teil unterschlägst Du hier: Sie sind berechtigt, einer beliebigen Anzahl von Geräten den Zugriff auf die Software auf dem lizenzierten Computer zu ermöglichen, um Daten zwischen Geräten zu synchronisieren. Der entfernte Streaming Client synchronisiert die Anzeige mit meinem Streaming Inhalt des Spiels, den kannst Du halt anschauen, aber weder bearbeiten noch anders interaktiv nutzen. Davon würde ich sehr wohl ausgehen. Einzelne Anwendungen, die nur lesenden Zugriff ermöglichen also ihren Inhalt teilen (streamen) sehe ich unproblematisch, Remote-Anwendungen die eine lokale Bearbeitung ermöglichen (damit meine ich keine Webdienste oder Datenbanken, letztere wären ja auch verboten nach Deiner Argumentation), also lokale Dokumente oder Daten bearbeiten können sind aus meiner Sicht verboten. Ein Stream ist per Definition kein Fernzugriff, der Client liest lediglich einen Datenstrom aus, er kann ihn nicht starten, hört der Host der die Streamininhalte liefert damit auf kann der Client nichts mehr anzeigen, abspielen. Wie sollte Deiner Meinung nach ein Internetradio über den Media Player bewertet werden, als Fernzugriff? Ganz sicher nicht ....... und so sieht es mit Spielinhalten die per Streaming weitergegeben werden auch aus, wenn der Rechteinhaber des Spiels das erlaubt. Grüsse Gulp -
Windows 8.1 Standard auf VirtualBox (MAC)
Gulp antwortete auf ein Thema von pbergmann in: Microsoft Lizenzen
Zunächst gilt immer: wo kein Kläger, da kein Richter. Teamviewer zum Arbeiten mit dem Rechner, na ich weiss nicht wieviele sowas machen, ich würde die Zahl da nicht allzuhoch ansetzen. Man könnte im Gegenzug auch fragen, wieviele fahren auf der Autobahn schneller als erlaubt? Das soll nicht heissen, dass das jetzt alle machen sollen, weder das eine noch das andere ....... ;) Man versteht unter Fernzugriff ja nicht das Abrufen von Streaming Inhalten, sondern das aus der Ferne benutzen eines PC's. Streaming von Spielinhalten muss aus meiner Sicht nicht von Windows explizit eingeräumt werden, da es keine Windows Funktion ist die mitgeliefert wird, ausserdem gilt folgender Passus der meines Erachtens auch das Streaming von Spielinhalten von Drittanbietersoftware abdecken dürfte: 1. Lizenzrechte und Szenarios mit mehreren Nutzern: d. Geräteverbindungen. Sie sind berechtigt, bis zu 20 anderen Geräten Zugriff auf die auf dem lizenzierten Computer installierte Software zu ermöglichen, um Dateidienste, Druckdienste, Internetinformationsdienste, Dienste für die gemeinsame Nutzung der Internetverbindung und Telefoniedienste zu verwenden. Sie sind berechtigt, einer beliebigen Anzahl von Geräten den Zugriff auf die Software auf dem lizenzierten Computer zu ermöglichen, um Daten zwischen Geräten zu synchronisieren. Diese Ziffer bedeutet jedoch nicht, dass Sie das Recht haben, die Software auf diesen anderen Geräten zu installieren oder die Hauptfunktion der Software (abgesehen von den in dieser Ziffer aufgeführten Features) auf diesen anderen Geräten zu verwenden. Grüsse Gulp -
Windows 8.1 Standard auf VirtualBox (MAC)
Gulp antwortete auf ein Thema von pbergmann in: Microsoft Lizenzen
Man könnte vermutlich trefflich streiten, ob Teamviewer nicht als Remoteunterstützung durchgeht, die sollte auch in Windows 8.x Standard erlaubt sein, gilt halt nur für die Direkthilfe bei Problemen. Streaming würde ich hier auch ausklammern, das fällt nicht unter Fernzugriff im klassichen Sinne. Bei Google Chrome Remote Desktop würde ich allerdings davon ausgehen, dass das nicht erlaubt ist. Dazu sollte man die EULA auch nach Remoteunterstützung, Streaming und Spiel- und Mediadaten durchsuchen und konsultieren. Grüsse Gulp -
Windows 8.1 Standard auf VirtualBox (MAC)
Gulp antwortete auf ein Thema von pbergmann in: Microsoft Lizenzen
Das habe ich nicht übersehen, ich beziehe mich auf die erlaubten Fernzugriffe auf eine Windows 8.1 Lizenz und die gelten halt nur für die Pro Variante, mit der Standard darf man nur ausgehendem Fernzugriff auf lizenzierte Systeme zugreifen. Du sagst ja selbst, dass es da gerne zu Mißverständnissen kommt, von daher halte ich es immer so unter Windows 8.x pauschal alle beiden Varianten zu betiteln ..... ;) Im Falle von Windows 8.1 Standard gilt: Fernzugriff nur ausgehend auf lizenzierte Geräte Im Falle von Windows 8.1 Pro gilt: Der lizenzierte Benutzer darf von einem beliebigen Gerät aus auf die Pro Lizenz zugreifen, jeder ander User muss eine Windows 8 oder 8.1 Pro Lizenz haben. Im Falle von Windows 8.1 gilt (und quasi so habe ich das in meinem Post gemeint): Um Fernzugriffe auf eine Windows 8.x Lizenz zu ermöglichen, benötigt man mindestens 1 Windows 8.x Pro Lizenz für den Hauptbenutzer und je eine weitere für jeden weiteren Benutzer der auf diese Windows Lizenz zugreift. Schwere Geburt, ich weiss ..... aber mir ist trotz den gemäßigten Temperaturen immer noch warm. ;) Grüsse Gulp -
Windows 8.1 Standard auf VirtualBox (MAC)
Gulp antwortete auf ein Thema von pbergmann in: Microsoft Lizenzen
Reicht Dir mein Kommentar dazu nicht? Der Fernzugriff auf Windows 8.1 ist verboten. Dabei ist es egal, ob dieser direkt in das OS geht oder auf das System welches das OS ausführt (PC oder Hypervisor). Nein, er muss im Falle der Pro Edition nur richtig lizenziert sein. Der lizenzierte Benutzer darf von einem beliebigen Gerät aus auf die Pro Lizenz zugreifen, jeder ander User muss eine Windows 8 oder 8.1 Pro Lizenz haben. Das bedeutet also, dass folgende Anwendungsfälle nicht erlaubt sind: - entfernter Zugriff via VNC oder SPICE auf den Hypervisor der einen Windows 8.1 Guest ausführt ist verboten siehe meinen Kommentar oben - entfernter Zugriff auf physische Windows 8.1 PCs via KVM over IP ist verboten siehe meinen Kommentar oben - wenn ich von daheim per RDP mit meinem Arbeitsplatzrechner (Windows 7 Enterprise) verbunden bin darf ich in dieser RDP-Sitzung das VirtualBox-Programm in dem ein Windows 8.1 läuft nicht bedienen weil das als Fernzugriff auf Windows 8.1 zu verstehen ist siehe meinen Kommentar oben Allerdings habe ich in den Lizenzbedingungen von Windows 8.1 nichts davon gelesen, dass der Fernzugriff verboten ist. Ist er ja auch prinzipiell nicht, er muss wie bereits gesagt nur richtig lizenziert sein. Wo steht das? In der EULA die auch Daniel gepostet hat ist das doch explizit erklärt. Oder ist das einfach nur der Umkehrschluss, also, dass aufgrund der Tatsache, dass der RDP Zugriff von der Maschine weg explizit erlaubt wird aber die eingehende Richtung nicht erwähnt wird und diese daher verboten ist? Oder ist alles verboten was nicht explizit erlaubt ist? Das auf jeden Fall, es ist immer nur erlaubt was explizit in den EULA's und PUR's für die jeweilige Lizenz angegeben wird. Nochmals Danke Daniel für deine Mühe ! Grüsse Gulp -
Windows 8.1 Standard auf VirtualBox (MAC)
Gulp antwortete auf ein Thema von pbergmann in: Microsoft Lizenzen
Es ist ja nicht prinzipiell verboten, wenn Du genau lesen würdest hättest Du das auch schon gesehen. Jeder der per Fernzugriff auf die Windows Pro Lizenz zugreift und nicht der lizenzierte User der jeweiligen Lizenz ist (der darf auch von einem beliebigen Gerät aus zugreifen) braucht eine Windows Pro Lizenz für seinen Rechner. Die Standard Version kann lediglich per RDP auf einen Terminalserver zugreifen und erlaubt wohl auch noch die Remoteunterstützung ausführen, alles andere also beispielsweise der Fernzugriff zum Arbeiten per RDP ist nicht möglich und auch nicht erlaubt. Wenn Du also planst per RDP auf das Billignotebook zuzugreifen ist das Lizenzrechtlich genauso verboten und macht absolut keinen Unterschied, da wäre lediglich die lokale Benutzung des Notebooks in Ordnung. Grüsse Gulp -
Echt? Mir geht das ewige auf und ab wippen mit den quadratischen Rädern jeden Morgen langsam auf den Senkel und Nils bringt mich da wieder mal auf die richtige Spur ...... ;) Grüsse Gulp
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Genau wir werden es sehen ..... Grüsse Gulp
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Weil es bei Volumenlizenzverträgen die eben öfter mal in Unternehmen vorkommen, durchaus andersgültige Regelungen geben kann. Es ist ja nicht immer gängige Praxis in Unternehmen ausschliesslich OEM oder Retail Lizenzen einzusetzen. Da zB auch Enterprise Editionen nicht für ein Upgrade vorgesehen sind und mir bisher jedefalls relativ wenig Informationen zum Upgrade in Unternehmen über den Weg gelaufen sind kann ich ja auch nur das erzählen was ich weiss ..... ;) Grüsse Gulp
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Rechner in einer Domäne bekommen kein Upgrade angezeigt und derzeit findet man wenig Informationen, ob solche Rechner überhaupt für das Upgrade in Frage kommen bzw ob solche Rechner ein Upgrade kostenlos erhalten (aus der Domäne nehmen, upgraden und dann wieder in die Domäne schubsen soll aber wohl gehen). Das hat zunächst wenig bis nichts mit dem WSUS an sich zu tun ...... Grüsse Gulp
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WindowsPE mit USB 3.0 Unterstützung
Gulp antwortete auf ein Thema von Light in: Windows Forum — Allgemein
Gibt es überhaupt USB 3.0 Universaltreiber? Meines Wissens braucht man da schon die jeweiligen Treiber des Chipherstellers also etwa den USB 3 Treiber von Intel, den von Texas Instruments, Renesas, Etron, ASMedia oder VIA oder wem auch immer ..... ;) Ich schätze Du wirst rausfinden müssen von welchem Hersteller der USB 3 Chip ist und dann mal dort schauen, ob die Treiber für PE haben ..... (dort hätte ich auch als erstes gesucht, die PC/Notebook Hersteller kümmern sich nicht immer um solche Spezialitäten). Grüsse Gulp -
" ^T^T^T^T^T^T " erhält man in der Kommandozeile doch wenn "Ctrl" + T gedrückt wird, hängt da eventuell ein Barcode Scanner am Laptop oder klemmen die Keys? Grüsse Gulp
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Windows Professional 10 OEM downgrade Rechte
Gulp antwortete auf ein Thema von m0insen in: Microsoft Lizenzen
Ich hab mal nen Screenshot vom Build 10240 gemacht nach der Installation, steht unter Punkt 7 ..... Grüsse Gulp -
Kunde bekommt seit gestern ca: 17 Uhr keine emails mehr aus dem Ausland (Türkei & Italien)
Gulp antwortete auf ein Thema von magicpeter in: MS Exchange Forum
Ach ja richtig, Du hängst Dich ja hier immer wieder zum Lösungen abgreifen rein, selber Lösungen präsentieren magst Du ja eher nicht ...... sehr sozial und dann auf andere zeigen, schäm Dich! Grüsse Gulp -
Gebrauchte Windows (7, 8, 8.1) Lizenzen
Gulp antwortete auf ein Thema von Rogg in: Windows Forum — Allgemein
Jo, das aber eher nicht auf dem Gemüsemarkt oder? Es spricht ja nichts per se gegen gebrauchte Lizenzen, nur aus meiner Sicht viel gegen diverse Verkäufer (ich vermeide in dem Zusammenhang das Wort Händler bewusst). Du wirst aber auch wissen, dass beim Privatkauf von Autos mehr als ein naiver Käufer sich eine Unfallmöhre ans Bein gebunden hat. Zudem stellt sich bei Software immer der Unterschied, dass man lediglich eine Nutzung kauft und nie die Software, beim Auto kaufst Du auf dem Supermarktparkplatz ja bestimmt auch keinen A4 ohne Brief mit verschiedenen Schlüsseln für Tür und Anlasser, oder? Bei gebrauchter Software scheint sowas aber keinen zu stören .... sehr seltsame Auffassung, wenn Du mich fragst. Grüsse Gulp -
Gebrauchte Windows (7, 8, 8.1) Lizenzen
Gulp antwortete auf ein Thema von Rogg in: Windows Forum — Allgemein
Nur weil der Key technisch "geht" heisst das im Umkehrschluss noch lange nicht, dass die Lizenz legal ist. Eine erfolgreiche Aktivierung sagt rein gar nichts über den Zustand der Lizenz aus ........ Solche Key Verkäufe halte ich per se für dubios, da bleibe ich lieber bei meinem Händler des Vertrauens, halte ich bei vielen anderen Dingen auch so (Auto, Medikamente, etc), da kaufe ich auch nicht beim billigsten Online Hempel. Grüsse Gulp -
Build 10158 gerade raus, nun schon Build 10159 draussen
Gulp antwortete auf ein Thema von Ralli64 in: Windows 10 Forum
Bei mir ist der Anmeldebildschirm leicht anders quasi etwas mehr zentriert als bei den vorherigen Builds und das neue Hintergrundbild begrüsste mich schon im Sperrbildschirm ...... etwas überrascht war ich da schon ..... ;) Grüsse Gulp -
UAC aktiv belassen aber Dialogfeld ohne Passwort
Gulp antwortete auf ein Thema von wos in: Windows Server Forum
Ja bist Du! Anwendungen die angeblich nur mit Adminrechten laufen sind in der Regel meist nur schlampig umgesetzt. Man benötigt lediglich die Kenntnis welche Rechte das Programm benötigt, dazu hast Du hier von Nils bereits eine Möglichkeit der Problemidentifizierung und -lösung erhalten, musst Du nur noch umsetzen, dann braucht niemand ausser dem Admin auch Adminrechte. Grüsse Gulp -
Build 10158 gerade raus, nun schon Build 10159 draussen
Gulp antwortete auf ein Thema von Ralli64 in: Windows 10 Forum
Überraschung! Das exklusive Wallpaper soll wohl die Überraschung sein ........ Grüsse Gulp -
wechsel auf Win Server 2012 sinnvoll?
Gulp antwortete auf ein Thema von gerd33 in: Windows Server Forum
@Newbie (gerd33 und ja die Usernamen stehen nicht beim Userbild sondern darüber): SQL 2014 ist garantiert keine Beta, sondern wie der Name vermuten lässt schon seit etwa April 2014 RTM (es gibt auch schon SP1) ....... SQL 2016 gibt es als Beta bzw Preview. Grüsse Gulp -
Kunde bekommt seit gestern ca: 17 Uhr keine emails mehr aus dem Ausland (Türkei & Italien)
Gulp antwortete auf ein Thema von magicpeter in: MS Exchange Forum
Zumindest dürftest Du spätestens jetzt wissen warum Norbert MVP ist und Du eben nicht ...... Grüsse Gulp -
Win Srv 2008 R2 Datacenter Upgrade auf 2012 R2 Datacenter
Gulp antwortete auf ein Thema von ZEUSTE in: Windows Server Forum
Tja, so kanns gehen .... ;) ..... kommt aber durchaus in den besten Familien vor! Auf jeden Fall besten Dank für die Rückmeldung! Grüsse Gulp