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Dr.Melzer

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Alle erstellten Inhalte von Dr.Melzer

  1. Im Zweifel würde ich die Kosten auf die "Supportfirma" abwälzen wenn sie euch falsch beraten haben. Oder die müssne sicherstelen dass von ihnen aus immer nur mit demselben Gerät zugegriffen wird. dann genügen eure fünf CALs
  2. Wenn dein KVM Switch nur ein dumme mechanische Schalterbox ist hast du Recht. Wenn es einer von dneen ist die du remote von einem PC aus bedienst hast du den PC wieder als Remote zugreifendes Gerät...
  3. Ich denke du hast noch mehr verwirrt.. ;) :D
  4. Um dein Monitor Beispiel aufzugreifen: Der Monitor greift nicht auf den PC im Rack zu. Zugegriffen wird von dem Gerät an welchem der Monitor steckt. Der Zugriff könnte ja auch ohne den Monitor erfolgen wenn du das den PC an welchem der Monitor steckt blind bedienen könntest. Auch auf Maus und Tastatur könntest du verzichten wenn du das Gerät mit dem du zugreifst per Gedanken oder Stimme steuern könntest. Monitor, Tastatur und Maus dienen nur um das zugreifende Gerät (den PC unterm Tisch) zu bedienen, sind aber selbst keine Geräte die zugreifen können.
  5. Wenn die geräte garnicht für euch sind dürft ihr sie auch nicht mit euren Key installieren! Das hat euer Admin vollkommen recht. Da ihr in dem Fall ein Systembuilder sein müsst ihr jedes gerät mit eigener Installation und Key ausstatten. Es gibt hier aber von MS programme die euch das erleichtern. Fragt da mal euren MS Partnerbetreuer an.
  6. Es wird von MS nie eine Definition für "gerät" geben denn das würde alle zukünftigen "geräte" ausschliessen die noch kommen aber heute nicht definiert werden können. Zum Beispiel hätte noch vor wenigen Jahren niemand ein Telefon als "Gerät" im Sinne von MS gesehen. Vielleicht haben wir in wenigen Jahren Hemdkragen geben in die wir reinsprechen und die mit einem Mailserver von MS kommunizieren. das wären dann wahrscheinlich auch "Geräte" im Sinne der MS Lizenzregeln.
  7. Du kannst uns schonmal dadurch helfen dass du in Zukunft Großbuchstaben und Satzzeichen verwendest. Solange deine Beiträge so gut wie unlesbar sind können wir dir nur schwer helfen. Je besser deine Beiträge für uns zu helfen sind umso besser können wir dir helfen.
  8. Und was ist der Grund für diese "feste Vorgabe" An wen gehen denn die Rechner wenn sie eure Firma verlassen??
  9. Ja so ist es. Es gibt Tage da verlierst du und es gibt Tage da gewinnen die anderen... ;) :) :D
  10. Nein. OEM Lizenzen gibt es ausschliesslich auf Geräten der großen OEMs (DELL, HP, Lenovo, etc.) vorinstalliert. Das Eine gehört immer zu dem Anderen. Wenn du Flexibilität brauchst solltest du Volumnelizenzen kaufen. Im Prinzip musst du den Datenträger bereits haben. Das Downgraderecht zielt auf Volumenlizenzkunden welche die vorversion bereits im Einsatz haben und daher auch einen Installationsdatenträger. Als OEM/SB Kunde wirst du legal so gut wie nicht an einen Datenträger ran kommen...
  11. Dr.Melzer

    domain beitritt

    @katze78: Bitte benutze in Zukunft auch Großbuchstaben! Je besser deine Beiträge lesbar sind um so besser können wir dir helfen.
  12. Wenn dre Server als Terminalserver arbeitet wird für JEDEN Zugriff eine TS CAL benötigt. Auch für administratirve Zugriffe.
  13. Ja ist es. Warum sollte es nicht erlaubt sein? Alles erlaubt ohne zusätzliche Lizenz. MS ist da echt großzügig finde ich... ;) Kannst du so sehen es fehlt aber wiederum die Bedingung: "mithilfe von Remotedesktop oder ähnlichen Technologien". Inzwischen kennst du die Bedingungen. Sag du mir wie du das siehst und wie es mit den Bedingungen zusammenpasst. ;) Hier für dich zum vierten Mal die relevanten Bedingungen laut den Produktnutzungsrechten: REMOTEZUGRIFFSTECHNOLOGIEN Sie sind wie folgt berechtigt, mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf die auf dem lizenzierten Gerät installierte Software von einem anderen Gerät aus zuzugreifen und sie von einem anderen Gerät aus zu nutzen: Remotedesktop: Der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Geräts ist berechtigt, mithilfe von Remotedesktop oder ähnlichen Technologien von einem anderen Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen. Eine „Sitzung“ ist das Erlebnis der direkten oder indirekten Interaktion mit der Software über eine beliebige Kombination von Eingabe-, Ausgabe- und Anzeigeperipheriegeräten. Andere Nutzer sind berechtigt, mithilfe dieser Technologien von einem beliebigen Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen, wenn das Remotegerät gesondert für die Ausführung der Software lizenziert ist oder der Nutzer oder das Remotegerät über die entsprechende Remotedesktop-Lizenz (RDL) oder eine aktive Virtual Desktop Access-Abonnementlizenz verfügt.
  14. Nein es ist vollkommen egal wie dein "PC-Erlebnis" ist. Die einzig relevante Frage ist ob du "von einem anderen Gerät", "mithilfe von Remotedesktop oder ähnlichen Technologien" auf das lizenzierte Gerät zugreifst. Hier die dafür relevante Passage aus den Produktnutzungsrechten zum inzwischen dritten Mal (vielleicht solltest du sie auch mal lesen bevor du wieder so seltsame Theorien entwickelst...).: REMOTEZUGRIFFSTECHNOLOGIEN Sie sind wie folgt berechtigt, mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf die auf dem lizenzierten Gerät installierte Software von einem anderen Gerät aus zuzugreifen und sie von einem anderen Gerät aus zu nutzen: Remotedesktop: Der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Geräts ist berechtigt, mithilfe von Remotedesktop oder ähnlichen Technologien von einem anderen Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen. Eine „Sitzung“ ist das Erlebnis der direkten oder indirekten Interaktion mit der Software über eine beliebige Kombination von Eingabe-, Ausgabe- und Anzeigeperipheriegeräten. Andere Nutzer sind berechtigt, mithilfe dieser Technologien von einem beliebigen Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen, wenn das Remotegerät gesondert für die Ausführung der Software lizenziert ist oder der Nutzer oder das Remotegerät über die entsprechende Remotedesktop-Lizenz (RDL) oder eine aktive Virtual Desktop Access-Abonnementlizenz verfügt. Dass da dein langes Monitor uns Tastaturkabel nicht drunter fällt ist wohl klar... Du kannst deinen Monitor gerne als "anderes Gerät" sehen, allerdings fehlt die zweite Bedingung "mithilfe von Remotedesktop oder ähnlichen Technologien". Na wie greifen sie denn dann auf das lizenzierte Gerät in deinem Rack zu? Wer ist denn der Hersteller des Zeros und wie heißt das Modell das du benutzt? Du kannst ein Monitorkabel verlegen das lang genug ist und eine Funktatstatur benutzen welche die Entfernung überbrückt.
  15. Woher hast du die Information dass hier unterschieden wird? Wie kommst du darauf dass ein KVM Extender nicht als remote zählt? Wie kommst du darauf dass all das was du da mit so vielen Worten beschrieben hast für die Frage welche Lizenzen in welcher Menge benötigt werden relevant ist? Es gibt nur eine Frage die relevant ist: Wird auf das Lizenzierte Gerät (welches in deinem Fall in einem Server Rack steckt) mit einem anderen gerät zugegriffen? Wenn ja (wie in deinem Fall mit einem ThinClient) gelten, laut Produktnutzungsrechten, folgende Regeln: REMOTEZUGRIFFSTECHNOLOGIEN Sie sind wie folgt berechtigt, mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf die auf dem lizenzierten Gerät installierte Software von einem anderen Gerät aus zuzugreifen und sie von einem anderen Gerät aus zu nutzen: Remotedesktop: Der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Geräts ist berechtigt, mithilfe von Remotedesktop oder ähnlichen Technologien von einem anderen Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen. Eine „Sitzung“ ist das Erlebnis der direkten oder indirekten Interaktion mit der Software über eine beliebige Kombination von Eingabe-, Ausgabe- und Anzeigeperipheriegeräten. Andere Nutzer sind berechtigt, mithilfe dieser Technologien von einem beliebigen Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen, wenn das Remotegerät gesondert für die Ausführung der Software lizenziert ist oder der Nutzer oder das Remotegerät über die entsprechende Remotedesktop-Lizenz (RDL) oder eine aktive Virtual Desktop Access-Abonnementlizenz verfügt. Da steht nichts von langen Bildschirmkabeln, KVM Extendern oder PCoIP soweit ich das erkennen kann. P.S. tobiasr7 hat nicht Recht sondern nur nicht verstanden wie es funktioniert. Und wenn in den Nutzungsrechten nicht mehr steht was ohne Lizenzen erlaubt ist dann ist es einfach nicht mehr erlaubt, auch wenn du es lieber anders hättest.
  16. Da deien Frage nur wenig mit dem von dir gekaperten Beitrag zu tun hat hab ich sie mal abgelöst und einen eigenen Thread aufgemacht. Das verhindert dass dre von dir gekaperte Thread unnötig unübersichtlich wird. Beschreibe mal das Gerät mit dem du auf den entfernten Rechner im Rechenzentrum zugreifst.
  17. Dr.Melzer

    Versicherung Software

    Da wollt enur jemand ziemlich stumpf Werbung für seine Lösung machen... Der beitrag ist geschlossen.
  18. Interessante Theorie... Bin schon gespannt darauf wie du den Jungs von der Lizenzprüfung erklären wisst dass dein Thin Client nur ein abgesetzter Bildschirm mit Tastatur ist. Wenn du so etwas denkst solltest du auch gleich mal darüber nachdenken ob IT der richtige Job für dich ist .. Wie kommst du darauf dass sie das machen? Ich darf dich bitten nicht länger solchen Nonsense zu verzapfen sondern wenn dann nur konstruktiv zur Diskussion beizutragen.
  19. Nicht zwingend. Ich habe oben aufgezeigt in welchen Situationen keine weiteren Lizenzen notwendig sind. Ob fair oder nicht so sind die Regeln (welche ich im Übrigen schon fair finde denn wenn tatsächlich nur ein und dieselbe Person den Rechner fernsteuert ist eben keine zusätzliche Lizenz notwendig) und wenn sie dir nicht gefallen ist die Lösung halt nichts für dich... Das braucht es nicht. Alle rechtsverbindlichen regeln stehen im Lizenzvertrag, der Product List und den Produktnutzungsrechten. Ich habe dir alle relevanten Passagen genannt und in diesen ist auch alles relevante geregelt. Ich sehe keine offenen Frage mehr. Dass die Antwort nicht die ist die du hören wolltest ändert nichts daran dass diese Regeln rechtsverbindlich sind und dein Szenario abdecken. Möglich ist vieles auch wenn ich nicht an alles glaube. Wenn es so wäre wie du hoffst müsste das in den rechtsverbindlichen Dokumenten so beschrieben sein. Wenn du was gefunden hast lass es mich wissen. ich kenne keine solche Regelung fände sie aber durchaus interessant.
  20. Warum denn das? Warum sollen sie nicht mit dem VL Schlüssel die Firma verlassen?
  21. Das kann ich dir nicht sagen ich kenne die Lizenzen nicht die die da von HP oder Dell geliefert werden. Wenn du wissen willst ob deren Nutzungsrechte sich von denen anderer unterscheiden musst du deren Nutzungsrechte vergleichen. Letztendlich muss auch das was große Hersteller verkaufen nicht zwingend lizenzkonform sein. Ich habe das schon sehr "interessante" Dinge gesehen...
  22. Nicht wenn das zugreifende Gerät ausschliesslich von dem einzigen Hauptbenutzer des Geräts im Rack genutzt wird. Wenn mehrere Leute das zugreifende Gerät nutzen um auf das Gerät im Rack zuzugreifen ist deine Annahme korrekt. Das Gerät von dem aus zugegriffen wird muss selbstverständlich den von MS gestellten Anforderungen entsprechen (zum Beispiel Windows auszuführen). Wenn die OEM/SB Lizenzen die Anforderungen aus den Lizenzbedigungen erfüllen können sie verwendet werden. Anderenfalls nicht. Ob das was der TO da vor hat sinnvoll oder nicht ist muss er selbst beurteilen. Die Regeln sind klar und der TO muss schon einen deutlichen Vorteil in seiner Lösung sehen um sie zu realisieren.
  23. Ja dürfte er. Die Lizenz muss zuert einmal einem Gerät zugewiesen werden. Damit darf sie dann auch nur mit diesem Gerät genutzt werden. In den Produktnutzungsrechten findet sich dazu folgendes: ZUWEISEN DER LIZENZ ZU EINEM GERÄT Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“ (siehe Universelle Lizenzbestimmungen, Definitionen). Die Software muss nicht installiert sein damit das Gerät das "lizenzierte" Gerät ist mit dem auf das Gerät im Rack zugegriffen werden darf.
  24. Hier sind jede Menge ausgewiesene Experten, was aber nicht bedeutet dass sie alles supporten... Hast du nicht geschrieben das SafeGuard die Anforderungen (zentrales Management) nicht erfüllt...? Sei mir nicht böse aber Datensicherheit ist etwas für Profis die sich damit auskennen und sollte nicht von Leuten gemacht werden die sich das KnowHow erst einmal im Internet ergooglen müssen. Das ist unabhängig davon ob eure Geschäftsleitung das anders sieht. Ich persönlich sehe es schon fast als grob vorsätzlich an wenn ihr dem Kunden etwas verkauft was nicht nur so gar nicht euer primäres Geschäfts- und Kompetenzfeld ist sondern wobei ihr zudem auch über kein nennenswertes Fachwissen verfügt. Würdest du auch das Auto des Kunden reparieren nur weil die GL der Meinung ist das macht ihr und das dem Kunden so verkauft hat?
  25. Hhhhmmm... Ich weiss es beantwortet deine Frage nicht aber was würdest du davon halten wenn ein Systemhaus seinen Kunden auch Webapps bastelt will sich aber vorher das Wissen rudimentär im Internet zusammensuchen muss? P.S. Da deien Frage nichts mit Migration zu tun hat hab ich sie mal in das allgemeine Windows7 Forum verschoben...
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