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Dr.Melzer

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Alle erstellten Inhalte von Dr.Melzer

  1. Als Volumenlizenz gab es damals ein Office Professional 2003 Enterprise. Dieses hatte andere Produktbestandteile als das über OEM und FPP erhältliche Office Professional 2003. Das einzige Office 2003 Produkt welches sowohl als Volumenlizenz als auch als OEm Lizenz gab war Office Small Business 2003.
  2. Office 2003 Professional gab es nie als Volumenlizenz, folglich kann es auch nicht auf einem TS genutzt werden!
  3. Ich hab dir in dem Thread schon geschrieben welche Lizenzen auf einem Server genutzt werden dürfen: https://www.mcseboard.de/microsoft-lizenzen-50/2008-terminalserver-office-2003-pro-169475.html#post1042402
  4. Es bringt nichts fremde Beiträge zu kapern! Deswegen habe ich deine Frage von dem gekaperten Thread abgetrennt!
  5. MSDN Lizenzen produktiv zu nutzen ist, wie Nils berits anmerkte, ein Lizenzverstoß. Da wir Lizenzverstösse hier nicht supporten ist der Beitrag geschlossen. Vielen Dank für dein verständnis.
  6. Das bedeutet dass du für jedes Gerät welches das auf dem TS installierte Office nutzen kann die gleiche Office Lizenz kaufen musst die auf dem TS genutzt werden kann. Office Pro auf dem TS zu nutzen und Office basic für die Clients zu lizenzieren geht NICHT!
  7. Für den Server 2003 war das nur in den virtuellen Instanzen zulässig. In den Produktnutzungsrechten vom Oktober 2007 kannst du das nachlesen.
  8. Eine TS Installation geht nur mit Volumenlizenzen. Du benötigst für jedes Gerät Weches Office auf dem TS nutzen kann eine eigene Office Lizenz. Es muss exakt die gleiche Office Variante (Sprache, Produktbestandteile und Produktversion) sein wie die auf den TS genutze.
  9. Grundsätzlich muss die erworbene Lizenz in der Version genutzt werden in welcher Sie gekauft wurde. Hier der dafür relevante Passus aus den Produktnutzungsrechten: ii) Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Softwarelizenz, die Sie zuweisen, sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz der Serversoftware in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server auszuführen. Dzu gibt es dann eine Ausnahme für die Enterprise Edition: Hier wieder der relevante Auszug aus den Produktnutzungsrechten: • Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server eine Instanz der Standard anstelle der Enterprise Edition in den Betriebssystemumgebungen auszuführen.
  10. Ja, konsultiere dazu bitte den rechtsbeistand deines vertrauens. Wir können dir dabei leider nicht helfen. Der beitrag ist geschlossen, vielen Dank für dein Verständnis.
  11. Ich fasse zusammen: Ob EULAs rechtsgültig sind oder nicht hat AFAIK noch kein Gericht (auch kein BGH ;) ) geklärt (die Meinungsäusserung eines Juristen auf seiner Webseite ist nicht rechtsverbindlich sondern nur seien Persönliche Meinung zu dem Thema!) folglich gehen wir hier von deren Rechtsgültigkeit aus. Jeder der die Rechtsgültigkeit der EULAs anzweifelt soll einfach machen was er will und uns sinnlose Diskussionen ersparen, denn alles was wir ihm hier sagen können ist dann ja aufgrund der angenommenen Ungültigkeit der EULAs eh sinnlos. Jeder der sich mit dem Thema ernsthaft auseinandersetzen will ist willkommen und kann für ernstgemeinte Fragen einen neuen Thread aufmachen. Dieser ist jetzt geschlossen da alles relevante mehr als einmal geschrieben wurde und ich es leid bin Leuten etwas zu erklären die gar nicht an Erklärungen interessiert sind. Wir haben hier wirklich besseres zu tun. Vielen Dank an alle die versucht haben konstruktiv zu helfen.
  12. Also nochmal (jetzt das letzet mal) für dich damit auch du es verstehen kannst: Wie du selbst herausgefunden hast steht in dem EULA nicht drinnen dass du irgend ein fremdes Installationsmedium zur Insstallation nutzen darfst. Es steht in dem EULA aber ausdrücklich dass alles was nicht explizit erlaubt ist eben nicht erlaubt ist: Der Hersteller oder das Installationsunternehmen und Microsoft behalten sich alle anderen Rechte vor. Sie dürfen die Software nur wie in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet verwenden Ganz ehrlich mir ist es egal was du machst. Du kannst nehmen was du willst zum installieren und installieren was du willst. Nur lebe einfach damit dass du es wieder besseres Wissen und gegen die Regeln machst. Wenn du unbedingt betrügen willst steh einfahc dazu und versuche hier nicht hier einen Ablassbrief dafür zu bekommen. Wie schon gesagt kaufe in Zukunft einfach Lizenzen bei denen du das von dir beschriebene Problem nicht hast und uns allen bleibt eine Menge sinnloser Diskussionen erspart.
  13. Ich sehe es wie Norbert, wenn du deinen eigenen Kindern nicht trauen kannst ist meiner Meinung nach in den letzten jahren Erziehung was schief gelaufen....
  14. Wer hat so etwas behauptet? Ob EULAs gültig sind oder nicht liegt nicht in unserem Ermessen. Solange kein gericht (zum Beispiel in einem BGH Urteil ;) ) etwas anderes feststellt sind sie als gültig zu betrachten. Wenn es anders wäre könnten wir uns hier jegliche Diskussion über korrekte Lizenzierung sparen und jeder kann einfach machen was er will. BTW: Mark Heitbrink ist zwar MVP für Gruppenrichtlinien, aber nicht Richter an einem der oberen Gerichtshöfe, folglich ist seine Meinung zur Rechtmässigkeit von EULAs genauso viel wert wie die Aussagen all derer die hier irgendwelche nicht näher genannten BGH Urteile zitieren... So können wir jetzt endlich mal zurück zur Frage des TO kommen diese ewiggleichen Diskusisonen beginnen mich zu langweilen....
  15. Und nicht nur das, es hat auch thematisch nichts mit der frage des TO zu tun. Leider gibt es immer wieder Helden die, ohne dieses berüchtigte Urteil je gesehen zu haben, meinen es für alles mögliche heran ziehen zu können. Wahrscheinlich sagen sie wenn sie, wegen zu schnell fahren, von der Polizei aufgehalten werden auch: "Aber in dem BGH Urteil steht doch dass ich das machen darf..." ;) :) :D
  16. Selbstverständlich. Wäre mir ein Urteil bekannt dass es erlaubt den eigenen Rechner mit fremden Datenträgern zu installieren hätte ich das geschrieben.
  17. Was hat das mit der Frage des TO zu tun?
  18. Echt? Auf Heise.de gibt es diverse Artikel dazu was das von dir in den Raum geworfene Urteil mit der Frage des TO zu tun hat? Heise.de erstaunt mich immer wieder... ;) P.S. Ich bezweifle stark dass die leute die hier ständig dieses mysteriöse "BGH Urteil" zitieren es je gesehen oder gelesen haben. Bin aber immer wieder erstaunt was da so alles drinn stehen soll und für was es immer herhalten muss.
  19. Was du für überflüssig hältst ist in dem Fall irrelevant weil wir hier keine Behauptungen wollen die nicht durch entsprechende Belege gestützt sind. Wenn du hier Fragen beantwortet haben willst musst du dich an unsere Regeln halten. ;) Nicht jeder der hier liest und Fragen stellt hat alle Informationen (wie an deinem Beispiel sehr gut ersichtlich ist) also erwarten wir das immer die verbindlichen Quellen angegeben werden wenn etwas behauptet wird. Wenn ich für jede unbelegte (und falsche) Behauptung hier einen Euro bekommen hätte könnte ich inzwischen in Rente gehen… Wenn du hier Antworten haben willst musst du dich an unsere Regeln halten. Wie gesagt ist nicht relevant was du als wertlos erachtest sondern wie wir das hier sehen. Du kannst deine Fragen auch gerne von Google beantworten lassen wenn du denkst googlen ist ausreichend. ;) Gerne auch wenn sie (wie du sagen würdest) irrelevant waren denn du hättest sie ja auch googlen können... ;) den Passus gebe ich dir gerne, denn wir geben (fast) immer Quelle und original Wortlaut der relevanten Passage wieder. ;) Bitte schön: Der Hersteller oder das Installationsunternehmen und Microsoft behalten sich alle anderen Rechte vor. Sie dürfen die Software nur wie in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet verwenden Da das verwenden eines fremden Datenträgers nicht ausdrücklich gestattet ist (hast du ja selbst herausgefunden dass dem so ist) ist dieses Recht wohl vorbehalten... Interessant und was genau sagt dieses Urteil jetzt diese Frage hier (Nutzung eines fremden Datenträgers zur Installation) betreffend?
  20. Kannst du bitte noch sagen welches Urteil das genau erlaubt und auch den relevanten passus aus dem Urteil posten auf den du deien Behauptung stützt. Einfach zu sagen "irgendein BGH Urteil von irgendwann dazu sagt dass es geht" ist wertlos!
  21. Warum willst du das machen? Was willst du damit erreichen?
  22. Es wäre einfacher gewesen wenn du es VOR deinem Post hier gefunden und gelesen hättest. Dann hättest du hier nicht über etwas schreiben müssen was du gar nicht kennst... Jetzt müsstest du mir nur noch sagen aus genau welchem Passus des Urteils du genau welche Schlussfolgerung ziehst. In jedem EULA steht ein Satz welcher alle nicht explizit eingeräumten Rechte ausschließt. Nachdem das Recht die erworbene Lizenz, mit einem nicht zu der Lizenz gehörenden Datenträger zu installieren nicht explizit eingeräumt wird ist es ausgeschlossen. Hier findest du alle Retail und OEM EULAs: License Terms Hier findest du die Produktnutzungsrechte für Volumenlizenzen: Microsoft-Volumenlizenzierung - Produktlizenzierung Und hier die Product Lists, welche auch für Volumenlizenzen relevant sind: Microsoft Volume Licensing - Product Licensing Vergleichen kannst du dann ja selbst...
  23. Klar kannst du dir im Handel eine FPP- oder System Builder Lizenz mit Original Installationsdatenträger kaufen und damit den Rechner installieren. Erheblich schlauer wäre es aber schon beim Kauf des Gerätes darauf zu achten dass die vorinstallierte Windows Version deinen Ansprüchen genügt dann müsstest du nicht hinterher mit dubiosen Ideen rummachen. ;) Welches Gerichtsurteil meinst du genau? Welches Jahr genau meinst du mit "200x"? Im hier üblicherweise genutzten Gregorianischen Kalender kann ich kein Jahr 200x finden. Auf welchen Passus aus welchem Urteil beziehst du dich? Wem zufolge? Was hat der Weiterverkauf von Lizenzen mit deiner Frage zu tun? Klar sind OEM Lizenzen neben Volumenlizenzen, FPP Lizenzen und Systembuilder Lizenzen eigenständig. Ich verstehe nur nicht was du uns damit sagen willst… Nein sind sie nicht. Da gibt es noch einige andere Einschränkungen. Regeln gibt es jede Menge sie stehen bei OEM Lizenzen in dem dazugehörigen EULA. Hättest du den anderen Thread nicht einfach nur gekapert sondern auch gelesen wüsstest du das aber schon ;) Interessant was du so alles schlussfolgerst nur erschließt sich mir das nicht wirklich.... Nochmal damit ich es auch verstehe: Aus was genau schlussfolgerst du was genau?
  24. Es bringt nichts fremde Beiträge zu kapern! Deswegen habe ich deine Frage von dem gekaperten Thread abgetrennt! Was genau meinst du damit? Eine Installation mit dem Original Installations datenträger oder dem Original Recovery Datenträger, der mit dem Gerät geliefert wurde, ist immer sauber... Wie kommst du zu der Meinung?
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