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Dr.Melzer

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  1. Da geht es um eine Karrenzzeit um das ganze produktiv zu nehmen (Ziel ist auf alle Fälle ein Produktivbetrieb) und nicht um eine generelle Testperieode... grace period ist übersetzt eine "Gnadenfrist" oder "letzter Aufschub" und nicht "generelle Testphase". Schau mal in einem Englisch - Deutsch Wörterbuch nach...
  2. Dann wende dich an den zuständigen Mitarbeiter der Arbeitsagentur. Die bezahlen das Geld dafür und sind daran interessiert dass alles mit rechten dingen abläuft.
  3. Bezahkst du die Schulung selbst oder wird er die von jemandem finanziert?
  4. Na klar.... Es muss billig sein, koste es was es wolle! Was meinst du mit "das Problem an der Wurzel packen"? Auch ein eigenes betriebssystem schreiben weil es "billiger" ist als was fertiges zu kaufen? ;) :) :D
  5. Das geht schon aber wer einen TS so betrieben hat handelte illegal. Die Nutzungsrechte sind da eindeutig: Unabhängig vom Modus, in dem Sie die Serversoftware verwenden, gelten die folgenden Bestimmungen. • CALs für Windows Server 2008-Remotedesktopdienste. Zusätzlich zu einer Windows Server-CAL, Windows EBS-CAL, Core-CAL-Suite oder Enterprise-CAL-Suite sind Sie verpflichtet, eine CAL für Windows Server 2008-Terminaldienste oder Windows Server 2008-Remotedesktopdienste für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät zu erwerben, der bzw. das direkt oder indirekt auf die Serversoftware zugreift, um (mithilfe der Windows Server 2008-Remotedesktopdienstefunktionalität oder anderer Technologie) eine grafische Benutzeroberfläche zu hosten. Wo genau liest du da was von 120 Tagen? Nur weil etwas technisch geht heisst es noch lange nicht dass es Lizenzrechtlich in ordnung ist!
  6. Es gibt keinen "Testzeitraum" beim Windows Terminalserver. Auch wenn du ihn zu testzwecken in betrieb nimmst benötigst du sofort, beim ersten zugriff, TS Lizenzen!
  7. Verstehe.... Deswegen bist du ja jetzt auch hier weil alles so reibungslos funktioniert... Woher weisst du das? hast du die Sicherheit persönlich überprüft oder von einem externen Dienstleister prüfen lassen?
  8. Dazu findet sich in den Produktnutzungsrechten folgendes: a) Bestimmen der erforderlichen Anzahl von Lizenzen. Die Anzahl der erforderlichen Lizenzen richtet sich entweder nach der Gesamtanzahl der physischen Prozessoren auf dem Server (wie in Option (i) unten beschrieben) oder nach der Anzahl der verwendeten virtuellen und physischen Prozessoren (wie in Option (ii) unten beschrieben). Bei den Enterprise-Editionen der Software können Sie sich für eine dieser Optionen entscheiden. Bei allen anderen Editionen der Software müssen Sie sich nach der zweiten Option richten. Da du keine Enterprise Edition hast kommt für dich nur Option (ii) aus Abschnitt (B) (der für virtuelle Installationen) in Frage: (B) Zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware in virtuellen Betriebssystemumgebungen auf einem Server benötigen Sie eine Softwarelizenz für jeden virtuellen Prozessor1, den jede dieser virtuellen Betriebssystemumgebungen verwendet. Wenn eine virtuelle Betriebssystemumgebung einen Teil eines virtuellen Prozessors verwendet, zählt der Teil als vollständiger virtueller Prozessor. Und hier die definition was ein virtueller Prozessor ist: 1 Bei einem virtuellen Prozessor handelt es sich um einen Prozessor in einem virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystem. Virtuelle Betriebssystemumgebungen verwenden virtuelle Prozessoren. Ausschließlich zu Lizenzierungszwecken wird bei einem virtuellen Prozessor davon ausgegangen, dass er über die gleiche Anzahl von Threads und Cores verfügt wie jeder physische Prozessor auf dem zugrunde liegenden Hardwaresystem. Bei einer virtuellen Betriebssystemumgebung auf einem Server, auf dem jeder physische Prozessor X logische Prozessoren bereitstellt, entspricht die Anzahl der erforderlichen Lizenzen also der Summe der nachfolgenden Ziffern a) und b): a) eine Lizenz für alle X logischen Prozessoren, die die virtuelle Betriebssystemumgebung verwendet b) eine Lizenz, wenn es sich bei der Anzahl der logischen Prozessoren, die sie verwendet, nicht um ein ganzzahliges Vielfaches von X handelt Das oben verwendete „X“ entspricht der Anzahl der Cores oder gegebenenfalls der Anzahl der Threads in jedem physischen Prozessor.
  9. stell das BIOS DAtum mal zurück, dann sollte es funktionieren um zu aktivieren.
  10. Dazu noch die relevanten Auszüge aus den Produktnutzungsrechten: I) Zuweisen der Lizenz zum Server. a) Bevor Sie eine Instanz der Serversoftware unter einer Softwarelizenz ausführen, sind Sie verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Ihrer Server zuzuweisen. Dieser Server ist der lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt, demselben Server andere Softwarelizenzen zuzuweisen. Sie sind jedoch nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als einem Server zuzuweisen. und II) Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Serversoftwarelizenz, die Sie zuweisen, sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz der Serversoftware in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server auszuführen. Noch Fragen?
  11. Ok aber ich habe immer noch nicht verstanden was diese Software anschliessend macht. Lehrer nutzen sie um Schülerdaten zu erfassen (wozu auch automatisch ein Mailkonto für jeden Schüler angelegt wird). Was wird noch mit der Software gemacht nachdem die Schüler angelegt wurden? Wer nutzt diese datensätze und wie?
  12. Ok das ist etwas was wir nicht supporten. Der beitrag ist deswegen geschlossen. Vielen dank für dein verständnis. Ich empfehle dir auch einen rechtsbeistand deiens vertrauens hinzuzuziehen das das rechtlich schwer bedenklich ist was ihr da machen wollt!
  13. Die entscheidende Frage ist: Warum legt die Software die Exchange Konten an und was geschieht später mit ihne, beziehungswiese für was werden sie wie genutzt?
  14. Was willst du denn damit erreichen? Für was werden die Daten denn benötigt?
  15. Was die CALs angeht findet sich in den Produktnutzungsrechten folgendes: a) Client-Zugriffslizenzen (CALs). • Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, eine CAL zu erwerben und dem entsprechenden Gerät bzw. Nutzer zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. Auch hier muss das gleiche wie für die Applikationen gelten. Im Sinne der Produktnutzungsrechte haben wir nur ein Gerät und benötigen nur eine CAL.
  16. Ich wollte eigentlich vermeiden dass hier Vermutungen angestellt werden und zuerst einmal wissen welche Lizenzen er hat (OEM/SB; Volumenlizenzen), aber da ihr mit dem fröhlichen Raten schon angefangen habt und ich einige Verwirrung erkenne wollen wir mal Licht ins Dunkel bringen. Davon ausgehend dass es sich um Volumenlizenzen handelt gilt folgendes für das Betriebssystem: Auszug aus den Produktnutzungsrechten: I) Rechte zur Installation und Nutzung. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät (physischen Hardwaresystem) zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“. Sie sind nicht berechtigt, diese Lizenz einem anderen Gerät neu zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. a) Lizenziertes Gerät. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf dem lizenzierten Gerät zu installieren. Sie sind berechtigt, die Software auf bis zu zwei Prozessoren auf dem jeweiligen Gerät gleichzeitig zu verwenden. Das Downgrade Recht finden wir im Lizenzvertrag. Hier der relevante Auszug aus dem OPEN Vertrag (Auch hier hätte ich gerne auf Spekulationen verzichtet und abgewartet bis wir wissen welchen vertrag der TO wirklich hat...): Lizenzgewährung. Sie sind berechtigt, die in den online-Unterlagen angegebene Anzahl von Kopien des jeweiligen lizenzierten Produkts zu nutzen. Sie sind ferner berechtigt, anstelle eines Produkts, das Sie unter diesem Vertrag lizenzieren, (i) eine frühere Version oder (ii) eine andere Sprachversion desselben Produkts zu nutzen (solange die Lizenz, L&SA oder Software Assurance für diese andere Sprachversion zu demselben oder einem niedrigeren Preis erhältlich ist als der Preis, der für die entsprechende Lizenzart für die bestellte Version bezahlt wurde). Das bedeutet dass zwei Betriebssystemlizenzen benötigt werden. Eine für die Win7 Installation und eine für die XP Installation. Die Downgraderegel ist ENTWEDER - ODER. Für das Office gilt bei Volumenlizenzen folgendes (wieder der relevante Auszug aus den Produktnutzungsrechten): I) Rechte zur Installation und Nutzung. a) Lizenziertes Gerät. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät (physischen Hardwaresystem) zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. • Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien der Software und früherer Versionen der Software auf dem lizenzierten Gerät zu installieren und zu verwenden Das ist etwas spekulativ, da es AFAIK keine klare Definition für "Hardwarepartition" gibt. Ich würde es (mit der gleichen Argumentation wie die von Gulp) aber wie Gulp und Nils sehen und sagen dass es sich um ein Gerät im Sinne der Lizenzbedingungen handelt und damit auch nur eine Office Lizenzen notwendig ist. MS hat bewusst keine scharfe Definition für den Begriff „Gerät“ festgelegt, da offen ist was es in Zukunft für Geräte geben wird. Möglicherweise gibt es in Zukunft T-Shirts mit Onlinezugang um Mails zu checken, oder Ohrringe mit denen wir MP3s von einem Server hören können. Das könnten dann auch CAL pflichtige Geräte sein, was nach unseren aktuellen Verständnis von Geräten aber nicht zwingend der Fall sein muss. Nach der Beschreibung aus dem von Gulp zitierten TechNet Artikel ist aber davon auszugehen dass das beschriebene Szenario nur ein gerät, im Sinne der Lizenzregeln ist.
  17. Welche Software ist das denn die so seltsame Anforderungen hat? ich unterstelle mal dass es ein indirekter Zugriff auf den Exchange werden wird der sehr wohl CAL pflichtig ist. Erzähl doch mal was die Software genau macht und warum sie die Schemaerweiterungen des Exchange benötigt.
  18. Die Frage des TO "erfodert das Erweitern des AD-Schemas um die Exchange-Attribute eine voll lizensierte Version des Exchange?" ist eindeutig mit JA zu beantworten. Allerdings sehe ich es auch wie Nils und stelle die Sinnfrage...
  19. Ja Jungs... Habs ja schon editiert... Virtual Clone drive ist ja nichts böses, hab nur übersehen dass die Firma auch andere Sachen macht... Mea Culpa! Der Boardadmin hat mich dafür auch schon verwarnt... :(
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