Jump to content

Dr.Melzer

Moderators
  • Gesamte Inhalte

    26.701
  • Registriert seit

  • Letzter Besuch

Alle erstellten Inhalte von Dr.Melzer

  1. Es bringt nichts fremde Beiträge zu kapern. Deswegen habe ich deine Frage von dem gekaperten Thread abgetrennt.
  2. @Otaku19: Das ist die falsche Einstellung für die teilnahme an einem forum...
  3. Jetzt mal zur Klarstellung mit den verbindlichen (außer dem Licensing Brief, welcher nicht verbindlich ist) Quellen Applikationen werden "je Gerät lizenziert" Hier der relevante Auszug aus den Produktnutzungsrechten: I) Rechte zur Installation und Nutzung. a) Lizenziertes Gerät. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät (physischen Hardwaresystem) zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. • Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien der Software und früherer Versionen der Software auf dem lizenzierten Gerät zu installieren und zu verwenden. • Außer wie im Abschnitt „Remotezugriff“ weiter unten beschrieben, darf nur jeweils ein Nutzer die Kopien auf dem lizenzierten Gerät verwenden. So weit so klar für die lokale Installation und Nutzung. Dann kommen noch die Passagen für die Remotenutzung in den Produktnutzungsrechten: c) Netzwerkgerät. Sie sind außerdem berechtigt, zusätzliche Kopien auf einem Netzwerkgerät zu installieren. Sie dürfen diese Kopien nur wie im Abschnitt „Remotezugriff“ weiter unten beschrieben verwenden. II) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte. a) Remotezugriff. Sie sind wie nachfolgend beschrieben berechtigt, auf die Software von einem anderen Gerät aus zuzugreifen und sie von einem anderen Gerät aus zu nutzen. dann der Punkt der es erlaubt die auf dem Client lokal installierte Software über eine Remoteverbindung zu nutzen: • Hauptnutzer. Die einzige Hauptnutzerin oder der einzige Hauptnutzer des Geräts, das die Remotedesktop-Sitzung hostet, ist berechtigt, von einem beliebigen anderen Gerät aus auf die Software zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu verwenden. Außer zur Bereitstellung von Supportservices ist keine andere Person berechtigt, die Software zur gleichen Zeit unter derselben Lizenz zu verwenden. Und der Passus der die Nutzung auf einem TS regelt: • Nicht-Hauptnutzer. Jeder Nutzer ist berechtigt, auf die Software von einem separat lizenzierten Gerät aus zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu nutzen. Über welchen Weg (VL, OEM/SB) die Software gekauft wurde ist irrelevant! Wichtig ist dass das Softwareprodukt welches auf dem TS genutzt wird mit dem lokal lizenzierten in Produktversion, Produktsprache und Produktbestandteilen identisch ist. Daher ist es ok auf dem TS eine Volumenlizenz Office zu instellieren und für die Clients die gleichen Produkte als OEM Lizenzen zu lizenzieren. Steht übrigens auch in diesem Licensing Brief unter dem Passus "Licensing Microsoft Desktop Applications for Use with Windows Server Terminal Services ". Die OEM Lizenz wird ja auch nicht über das Netzwerk genutzt sondern die auf dem TS installierte Volumenlizenz. Volumenlizenzen dürfen über das Netzwerk genutzt werden. Das entspricht dem Punkt: • Nicht-Hauptnutzer. Jeder Nutzer ist berechtigt, auf die Software von einem separat lizenzierten Gerät aus zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu nutzen. Die Software die genutzt wird läuft auf dem TS. Jeder nicht Hauptbenutzer (jeder der nicht lokal auf dem TS arbeitet kann kein Hauptbenutzer sein) hat auf seinem lokalen Gerät die Software separat (über OEM) lizenziert, was ihn zum Zugriff und zur Nutzung der Software auf dem TS berechtigt. P.S. Die ziterten Produktnutzungsrechte sind vom Oktober 2009. Das waren die letzten in denen Office 2007 erwähnt wird und somit die letztendlich für dieses Produkt verbindlichen.
  4. Warum hilfst du dem User nicht hier im Forum? So haben alle etwas davon und so können auch andere helfen. Support per PN oder Mail ist nicht im Sinn eines Forums!
  5. Dein Großmut ehrt dich... ;) :) :D
  6. Woher hast du denn diese Information?
  7. Warum hast du denn eine Arbeitsgruppe und keine Domäne?
  8. Dr.Melzer

    Downgradrecht

    Ich habe deinen Beitrag mal in das richtige Subforum (Microsoft Lizenzen) verschoben. Bei OEm Lizenzen muss das Downgrade recht in dem beiliegenden EULA aufgeführt werden, sonst hast du es nicht. Die EULAs der verschiedenen OEMs können durchaus abweichende Bedingungen enthalten. Wenn das Downgrade für euch Systemkritisch ist kaufe Volumenlizenzen. In den Lizenzbedingungen für Volumenlizenzen wird es explizit eingeräumt.
  9. @ Norbert: Stimmt es geht ja um 2007 und nicht um 2010. Hab ich in dem Gewürge um den Quellnachweis glatt übersehen. Insofern ist geht das mit den OEM Lizenzenzen in dem genannten fall in Ordnung.
  10. Willst du den Exchange für Kunden hosten, oder willst du den Hostet Exchange eines Anbieters nutzen?
  11. Na endlich... Bitte in Zukunft immer die Quelle und die relevante Passage daraus für deine Aussagen angeben. Das spart Nachfragen und sorgt für Nachvollziehbarkeit.
  12. Und wo genau steht da dass es eine Volumenlizenz sein muss?
  13. Und was sagt der dazu, ob die Lizenzen vollständig sind und was du damit machen darfst?
  14. Und wo genau steht da: "Du brauchst pro Gerät welches auf den TS zugreift eine Volumenlizenz."?
  15. Wer kennt denn den benutzernamen und das Kennwort?
  16. Woher hast du die Information? Hast du eine rechtsvebindliche Quelle dafür? Ich denke eher dass du da was verwechselst...
  17. Das wären indirekte Zugrife. Mit sowas könnt ihr keine CALs sparen.
  18. Woher habt ihr denn diese Lizenzen?
  19. Welches Office Paket genau soll denn eingesetzt werden?
  20. Ich verstehe nicht was du meinst. Kannst du bitte genau erklären (nicht nur in zwei Sätzen) was du meinst?
  21. Zählen für was? Was ist mit den Antworten auf meine Fragen?
  22. Wenn ihr die zugriffe auf zwei Rechner beschränken könnt wäre das eine Lösung. Wenn ihr tatsächlich CALs benötigt denk daran dass der Lizenznehmer des Servers (in dem Fall euer Kunde) die CALs kaufen und bereitstellen muss...
  23. @DiDDY24: Bitte achte in zukunft auf deinen Ton, hör auf zu SCHREIEN, lass es bleiben unsere Schimpfwortbereinigung auszutriksen und bedenke das Sätze nur mit einem Satzzeichen ändern. Wenn du dich in daran hältst hast du hier eine Zukunft, wenn nicht dann nicht...
  24. Nenn doch mal ein paar Beispiele. Ihr habt bei 60 Mitarbeitern 30 administrative Accounts? Das musst du mir erklären...
×
×
  • Neu erstellen...