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Dr.Melzer

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  1. Na ja... So gesehen gängelt dich jeder. der Staat weil er dich gängelt Steuern zu zahlen, dein Chef weil er will dass du für das Geld das er dir zahlt arbeitest, die Bahn weil sie will dass du zuerst einen Fahrschein kaufst bevor du mit dem Zug fährst, die Lufthansa weil sie will dass du rechtzeitig vor dem Abflug am Gate bist. Wo du hinschaust wirst du nur gegängelt. Du kannst ja auch ein anderes Server Betriebssystem einsetzen wenn dir die regeln von MS nicht gefallen. Es ist deine Wahl dich gängeln zu lassen oder nicht. Aber ganz abgesehen davon hast du viele Möglichkeiten die dir entgegen kommen. Zum Beispiel die Option mit jeder Enterprise Edition Lizenz bis zu vier virtuelle Instanzen zu betreiben was die Kosten deutlich reduziert! Du musst dich nur VORHER gut informieren und dann die Entscheidung treffen welche deinen Anforderungen am meisten gerecht wird. Das Lachen ist hier falsch denn wenn die Lizenzen beliebig übertragbar wären käme der nächste Schlaumeier auf die Idee eine Lizenz im Millisekundentakt auf jeweils den nächsten seiner sechs Server zu übertragen um mit einer Lizenz für sechs Server auszukommen. Die Regel macht Sinn und ist für einen normalen Benutzer keine Einschränkung da MS für Fälle wie deinen Lizenzen anbietet mit denen das möglich ist. Ja das machen alle die ein ähnliches Szenario wie du betreiben und richtig lizenzieren wollen! Zudem habe ich dir oben drei Varianten aufgezeigt mit denen du nicht die von deinem "Consultant" genannte utopische Menge an Lizenzen benötigst sondern sogar nur eine Lizenz je Gerät. Daher verstehe ich deine Entrüstung gegenüber MS nicht, du solltest gegenüber deinem "Consultant" entrüstet sein weil er dir Nonsens erzählt hat!
  2. Wie bereits gesagt brauchtst du für eine Machbarkeitsstudie zuerst einen Anforderungskatalog was denn "machbar" sein soll....
  3. Nein das kann sie nicht, denn wie Lukasb schon schreibt ist die Lizenz an die hardware gebunden. Das kannst du in den Produktnutzungsrechten nachlesen: i) Zuweisen der Lizenz zum Server. • Bevor Sie eine Instanz der Serversoftware unter einer Softwarelizenz ausführen, sind Sie verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Ihrer Server zuzuweisen. Dieser Server ist der lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt, demselben Server andere Softwarelizenzen zuzuweisen. Sie sind jedoch nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als einem Server zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server betrachtet. Ganz klar die Lizenz muss auf dem gerät bleiben das lizenziert wurde! Jetzt können ganz schlaue sagen dann übertrage ich die Lizenz halt schnell auf das andere Gerät und darf sie dann darauf nutzen. Auch dazu steht etwas in den Nutzungsrechten: • Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine Lizenz neu zuweisen, wird der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. Die LAternativen die du hast um eine beliebige dynamische verschiebung der Lizenzen zu ermöglichen sind: 1. Für jedes gerät so viele Lizenzen zu kaufen wie due betreiben möchtest (in deinem fall ca.60). 2. Für jedes gerät eine Prozessorlizenz je physikalischem Prozessor kaufen denn damit darfst du beliebig viele virtuelle Instanzen betreiben. P.S. Was dein "Consultent" auch nicht wusste ist dass ihr je Server 2003 Enterprise Edition Lizenz bis zu vier virtuelle Instanzen nutzen dürft. Das reduziert die Zahl der erforderlichen Server 2003 EE Lizenzen auf 15, je Gerät. ;)
  4. Ich weiss nicht woher du diese Information hast aber sie ist nicht besser als die von dem unbekannten Consultat weil sie genauso falsch und unsinnig ist! Bitte erspare uns in Zukunft hier im Lizenzforum deine Kommentare wenn du sie nicht mit rechtsverbindlichen Quellen bestätigen kannt! @Errazzor: Was habt ihr denn für LIzenzen gekauft?
  5. Schön. Es freut mich dass wir dir helfen konnten. :)
  6. Wenn du wissen willst wie etwas technisch umsetzbar ist musst du zuerst einmal im Detail damit rausrücken was genau technisch umgesetzt werden soll. PCs durch ThinClients zu ersetzen ist da al sAnforderung etwas zu dünn....
  7. Das wäre in Ordnung. In welchem Kontext? Autos von Mercedes Benz?
  8. Wenn alle vier virtuellen Instanzen genutzt werden ist es auch aus Lizenzsicht nicht zuläsig noch andere Dienste auf der physikalischen Instanz zu betreiben.
  9. Wenn von allen Geräten aus Office auf dem TS genutzt werden soll müssen alle geräte das identische Office Paket lizenziert haben. Zudem muss es ein Office Paket sein dass es als Volumenlizenz zu kaufen gibt, denn nur eine Volumenlizenz darf auf einem Server installiert werden. Die Serverlizenzierung ist wie von dir aufgelistet ok, wenn ihr nur 15 zugreifende geräte habt.
  10. Wir helfen gerne, dafür wurde unsere Community vor vielen jahren gegründet. Wenn du etwas für uns tun willst komm wieder hier her und helfe auch anderen mit deinem Wissen und nebenher wirst du auch Antworten auf fast alle deiner fragen rund um die IT finden. Und wenn du noch Fragen zu euren Lizenzen hast immer nur her damit. :)
  11. Schön, ich denke auch dass ihr euch da keinen Kopf machen müsst wenn es so ist wie du erzählst. Dann viel "Spass" bei der Prüfung und du kannst uns ja nächste Woche berichten wie es gelaufen ist.
  12. Ok der Thread ist wegen geistiger Diarrhoe geschlossen.
  13. Der Unternehmensname ist jetzt weniger relevant für die richtige Lizenzierung. ;) Ich habe aus folgendem Grund gefragt: Die Lizenzen dürfen nur von demjenigen genutzt werden der sie lizenziert hat. Das heisst wen Unternehmen "A" eine Office Lizenz gekauft hat darf sie auch nur von unternehmen "A" genutzt werden und nicht von unternehmen "B". Ausnahme sind so genannte "verbundene Unternehmen". Ein verbundenes Unternehmen im Sinne der MS Lizenzverträge, ist ein Unternehmen an dem der Lizenznehmer MEHR als 50% Anteile hält. Hintergrund ist schlicht und ergreifend dass nur dann der Lizenznehmer die rechtliche gewalt über das verbundene Unternehmen hat dass der vom lizenznehmer unterzeichnete vertrag auch für das verbundene Unternehmen gilt. Hier die relevante Formulierung aus dem Lizenzvertrag: “Verbundenes Unternehmen” bedeutet eine juristische Person, die Ihnen gehört (Tochtergesellschaften), der Sie gehören (Muttergesellschaften) oder die dem gleichen Eigentümer gehört wie Sie (Schwestergesellschaften), (in dieser Definition bedeutet ”gehören” eine Beteiligung von über 50%)
  14. Da hast du recht. Damit ändert sich meine Empfehlung in: Kauf dir den EBS als OEM/SB Lizenz und dann innerhalb von 90 tagen (am besten sofort!) SA dazu. Damit hast du ihn in eine Volumenlizenz verwandelt und hast alle Vorteile einer Volumenlizenz mit SA. Das ist die preiswerteste variante an eine Volumenlizenz mit SA zu kommen. All meine anderen Empfehlungen bleiben aber bestehen! ;)
  15. Um die hervorragenden Ausführungen vom Lizenzdoc etwas zu erweitern: Die CALs muss derjenige bereitstellen der auch den Server lizenziert hat, egal wer auf den Server zugreift. Hier der relavante Auszug aus den Produktnutzungsrechten dazu: III) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte. a) Client-Zugriffslizenzen (CALs). • Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, eine CAL zu erwerben und dem entsprechenden Gerät bzw. Nutzer zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. Relevant ist der Teil: "Sie sind verpflichtet". Mit "Sie" ist der Vertragsnehmer des Lizenzvertrages angesprochen. Bei den zugriffen ist dann auch egal wer zugreift (Mitarbeiter, externe, vollkommen fremde udn unbekannte), wichtig ist nur dass der Lizenznehmer des Server ausreichend CALs lizenziert hat. Sind die Lizenzen für die Applikationen auf die auf dem TS genutzt werde auch von der zentrale lizenziert?
  16. Ich empfehle dir nicht mit solchen Bastelkonstrukten wie "Office OEM für die Clients und eine OPEN für den TS" rumzumachen. Der Verwaltungsaufwand und die potentiellen Nachteile die du später damit hast wenn du ausweiten willst oder die Ansprüche steigen (zum Beispiel Zweitnutzung von dem Notebook zuhause oder unterwegs) übersteigen die paar gesparten Euros um ein vielfaches. Der EBS wurde von MS zur CeBit aufgekündigt. ich sehe keinen Gewinn darin jetzt ein Produkt zu kaufen das bereits eingestellt wurde. Meine Empfehlung ist ebenfalls der SBS Premium. Wenn ihr eure Zweigstelle dann ausbaut könnt ihr für wenig Geld das Transition pack dazu kaufen und habt damit ganz normale Serverlizenzen, an Stelle des SBS. Der Preis für das Pack ist ziemlich genau die Preisdifferenz zwischen dem SBS und den entsprechenden "normalen" Server Lizenzen. Selbst wenn ihr die SBS Domäne weiter betreiben wollt könnt ihr in den Niederlassungen normale Windows Server als SBS Domänenmember einsetzen. Zudem alle Lizenzen gleich über einen Open Vertrag kaufen. Wenn Geld bei euch ein Thema ist schaut euch die vertragsarten an die verteilte Zahlungen zulassen. Da habt ihr dann auch gleich Software Assurance mit dabei und seid bei der nächsten Vertragsverlängerung deutlich billiger und habt alle Möglichkeiten die euch ein Lizenzvertrag mit SA bietet, wie zum Beispiel immer die aktuellen Versionen ab Releasdatum.
  17. Du darfst auch alle vier virtuellen Instanzen auf einer beliebigen Virtualisierungsplattform laufen lassen, solange alle vier virtuellen Instanzen das eine lizenzierte Gerät nicht verlassen! Ok um das ganze mal etwas in Struktur zu bringen: Die Lizenz wird einem Gerät zugewiesen und darf auch nur auf diesem Gerät genutzt werden! Dar Recht bis zu vier virtuelle Instanzen zu nutzen gilt für die eine Lizenz, welche an die eine Hardware gebunden ist. Die vier virtuellen Lizenzen auf mehrere Server zu verteilen ist somit (auch kurzfristig) nicht zulässig! Hier die relevanten Auszüge aus den Produktnutzungsrechten: Dass die Lizenz zu einem Gerät (Hardware) gehört und nur auf diesem gerät genutzt werden darf: i) Zuweisen der Lizenz zum Server. • Bevor Sie eine Instanz der Serversoftware unter einer Softwarelizenz ausführen, sind Sie verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Ihrer Server zuzuweisen. Dieser Server ist der lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. Sie sind berechtigt, demselben Server andere Softwarelizenzen zuzuweisen. Sie sind jedoch nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als einem Server zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server betrachtet. Dass viel virtuelle Instanzen (auf dem lizenzierten gerät) genutzt werden dürfen: Für Windows Server 2008 R2 Enterprise gilt: Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Lizenz, die Sie zuweisen, gilt Folgendes: • Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server gleichzeitig Folgendes auszuführen: o eine Instanz der Serversoftware in einer physischen Betriebssystemumgebung und o bis zu vier Instanzen der Serversoftware in virtuellen Betriebssystemumgebungen (nur eine Instanz pro virtueller Betriebssystemumgebung). • Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server eine Instanz der Standard anstelle der Enterprise Edition in den Betriebssystemumgebungen auszuführen. • Falls Sie alle fünf zulässigen Instanzen gleichzeitig ausführen, darf die in der physischen Betriebssystemumgebung ausgeführte Instanz der Serversoftware ausschließlich zu Folgendem genutzt werden: o Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware o Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten o Ausführung der Software zum Verwalten und Warten von Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server.
  18. Warum möchtest du das denn machen? Welches Ziel willst du damit erreichen?
  19. Leider haben auch nicht alle Lieferanten so wirklich Ahnung davon. Ich höre immer wieder volkommen hanebüchene Aussagen die von "Lizenzspezialisten" Bei LARs oder der Distribution gemacht wurden. Auch wenn dein händler dich berät, die Verantwortung für die korrekte Lizenzierung liegt immer beim Lizenznehmer. Wenn die Prüfung feststellt dass du zuwenig oder die falschen Lizenzen hast ist es den Prüfern egal ob dein Händler dich falsch beraten hat....
  20. Der TO bat noch um die Quelle für die Aussage dass Thin Stuff gegen die Lizenzbestimmungen verstösst. In den allgemeinen Bestimmungen in den Produktnutzungsrechten findet sich dazu folgender Passus: G. Technische Beschränkungen. Sie sind verpflichtet, alle technischen Beschränkungen in den Produkten einzuhalten, die Ihnen nur spezielle Verwendungen gestatten. Sie sind nicht berechtigt, diese Beschränkungen zu umgehen. ThinStuff umgeht diese Beschränkungen.
  21. Für die Vollständigkeit hier noch der Passus aus den Nutzungsrechten welcher darauf hinweist dass für alte Versionen die Nutzungsrechte gelten in denen die Version das letzte Mal erwähnt wurde: Frühere Versionen und nicht mehr weltweit verfügbare Produkte. Im Allgemeinen decken diese Produktbenutzungsrechte die jeweils aktuellste Version der Produkte ab, die weltweit verfügbar sind. Lizenzbestimmungen für Produkte, die nicht mehr in diesen Produktbenutzungsrechten aufgeführt sind, finden Sie in einer früheren Version.
  22. Die Aussage bezieht sich auf die Produktnutzungsrechte. Zum einen auf die aktuellen Produktnutzungsrechte in welchen der Server 2008 genannt ist: III) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte. a) Client-Zugriffslizenzen (CALs). • Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, eine CAL zu erwerben und dem entsprechenden Gerät bzw. Nutzer zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. Die entsprechenden CALs für die einzelnen Produkte sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Hier der Auszug aus der Tabelle: Windows Server 2008 R2, Standard, Enterprise und Datacenter Windows Server 2008 R2 für Itanium-basierte Systeme • CAL für BackOffice 2000 (mit aktiver Software Assurance am 1. Februar 2008 oder später) oder • Core-CAL-Suite (mit aktiver Software Assurance am 1. Februar 2008 oder später) oder • CAL für Windows Server 2008 oder • Enterprise-CAL-Suite (mit aktiver Software Assurance am 1. Februar 2008 oder später) oder • Windows SBS 2008 CAL-Suite (für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das auf Instanzen der Serversoftware zugreift, die sich in einer SBS-Domäne befinden) oder • Windows SBS 2008 CAL-Suite für Premium-Nutzer oder Geräte (für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das auf Instanzen der Serversoftware zugreift, die sich in einer SBS-Domäne befinden) oder • Windows EBS 2008 CAL-Suite (für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das auf Instanzen der Serversoftware zugreift, die sich in einer EBS-Domäne befinden) oder • Windows EBS 2008 CAL-Suite für Premium-Nutzer oder Geräte (für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das auf Instanzen der Serversoftware zugreift, die sich in einer EBS-Domäne befinden) Das ist eindeutig und hier sind ja auch alle der Meinung dass die Clients die auf den Server 2008 zugreifen Server 2008 CAls benötigen. Die spannende frage ist was für CAls werden benötigt wenn auf einen Server 2003 zugegriffen wird. Hier gelten die Produktnutzungsrechte in denen der Server 2003 zuletzt erwähnt wurde. das sind die vom Dezember 2005. Dort findet sich folgender Passus: a) Client-Zugriffslizenzen (CALs). • Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, eine CAL zu erwerben und dem entsprechenden Gerät bzw. Nutzer zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. Die entsprechenden CALs für die einzelnen Produkte sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Und hier der Auszug aus der Tabelle: Windows Server 2003, Standard und Enterprise Edition • BackOffice-CAL (mit aktiver Software Assurance am 24. April 2003 oder später) oder • Core-CAL (mit aktiver Software Assurance am 24. April 2003 oder später) oder • CAL für Windows Server 2003 • CAL für Windows Small Business Server 2003 (für jeden Nutzer bzw. jedes Gerät, der bzw. das auf Instanzen der Serversoftware zugreift, die sich in einer SBS-Domäne befinden) Warum also sollte das anders sein nur weil ein Server der Domäne ein Server 2008 ist? Meine Frage ob er DC ist zielte darauf ab. Wäre der Server 2008 DC in der 2003er Domäne könnte nicht verhindert werden dass Geräte auf ihn zugreifen weil er ja die Domänenrollen hat und dadurch die Geräte auf ihn zugreifen wenn der 2003er DC nicht erreichbar ist. Da er aber kein DC ist sehe ich keinen Grund warum Geräte die nicht auf ihn zugreifen Server 2008er CALs benötigen. Mir ist auch keine rechtsverbindliche Quelle bekannt die das anders darstellt. Da aber schon ein anderer Member mich darauf aufmerksam gemacht hat ist eine offizielle Stellungnahme des Lizenzteams von MS auf dem Weg zu mir, welche ich dann auch hier veröffentlichen werde. Für weitere Gedanken zu dem Thema bin ich aber jederzeit offen.
  23. Thinstuff verstösst gegen dei MS Lizenzbedingungen und deswegen supporten wir dein problem nicht weiter. beitrag deswegen geschlossen.Vielen dank für dein Verständnis.
  24. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind die Antworten bisher nicht zutreffend und wahrscheinlich sogar falsch! Zuerst einmal ist die Frage was du mit "Server der die "physikalische" Lizenz hält" meinst. Meinst du die Serverhardware damit?
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