Hab ich schon verstanden, deswegen auch die Konkretisierung in meinem Folgebeitrag.
Das weiss ich nicht. Muss ich aber auch nicht wissen da es für alle Volumenlizenzen nur ein PUR gibt in welchem alle Rechte für alle Volumenlizenzen geregelt sind.
Einzige Unterschiede sind die Veröffentlichungsdaten der einzelnen Dokumente. Wenn es neue Produkte gibt wird es eine neue Version der PURs veröffentlicht, in welche die neuen Produkte aufgenommen werden (und alte rausgenommen).
Das Zweitnutzungsrecht für mobile Geräte steht da aber schon seit vielen Jahren unverändert drinnen, so dass es irrelevant ist welche PUR Version er genau gelesen hat.