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Dr.Melzer

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Alle erstellten Inhalte von Dr.Melzer

  1. Du musst keine neue Lizenz kaufen wenn du mit der mitgelieferten Recovery DVD neu installierst. Wenn du das nicht willst musst du eine neue Lizenz mit dazugehörigem Medium und Key kaufen. Was du da gemacht hast (OEM Key mit FPP Datenträger) kann nicht funktionieren und ich muss Nils Recht geben, Nicht alles was in irgendwelchen PC Heften steht ist für bare Münze zu nehmen, zumal es auch sein kann dass du da etwas falsch verstanden hast.
  2. Woher hattest du denn den Installationsdatenträger den du benutzt hast?
  3. Educational Lizenzen haben dieselben Nutzungsrechte wie "normale" Volumenlizenzen. Sie sind lediglich für berechtigte Nutzer deutlich kostengünstiger.
  4. Nein hab ich nicht, die Information war ehert allgemein und für alle interessierten gedacht. ;)
  5. Dr.Melzer

    Actionpack

    Danke für die Info.
  6. Auf alle Fälle das Servicepack wieder installieren und mal auf der Supportseite von FSC schauen ob es ein Update für die Funktion gibt. Die Hotkeys werden in der Regel über Software des Herstellers angesteuert und due wirst nicht der einzige mit dem Problem sein.
  7. Dass das Downgraderecht bei OEM Versionen, für Privatleute, ein eher theoretisches Recht ist, da sie in der Regel nicht über die dafür erforderlichen Datenträger und Keys für die Vorgängerversion verfügen, haben wir hier schon mehrfach besprochen. Das liegt aber in der Natur der Sache, denn sie waren nie die Zielgruppe für dieses Recht. Für Firmenkunden, mit Volumenlizenzverträgen, macht es durchaus Sinn, denn so kann ein Netzwerk homogen gehalten werden, was die Clientbetriebssysteme angeht. Für diese wurde das Recht eingeführt und diese können auch Problemlos an die Keys und die Datenträger kommen, wenn sie das brauchen.
  8. Mit XP OEM musst du eine neue Lizenz in der neuen Sprache kaufen (sofern die noch zu bekommen ist). Hättest du eine Volumnelizenz könntest du aufgrund des Crosslanguagerechtes eine andere Sprachversion einsetzen und müsstest nur den Datenträger kaufen.
  9. Daher unsere Antwort, ohne CALs geht auch bei dem Server 2000 garnichts. Also wenn du eine LAN Party machen willst musst du dir das auch leisten können. Ich schmeisse auch keine Party wenn ich nicht genug Kohle für Bier und Snacks habe...
  10. Die Frage ist noch wer die Lizenzverträge hat. Gibt es einen Vertrag der Mutter an dem auch die Töchter partizipieren, oder hat jedes Unternehmen einen eigenen Lizenzvertrag?
  11. Danke, das habe ich mir so gedacht... Bitte (hab ich dich das nicht schonmal gebeten) in Zunkunft keine Behauptungen aufstellen was Lizenzen angeht, wenn du keine verbindliche und nachprüfbare Quelle angeben kannst. Besten Dank für dein Verständnis.
  12. Kannst du mir mal bitte die relevante Quelle dazu geben und bitte auch gleich etwas genauer beshcreiben was du damit meinst...
  13. Da alle MS Applikationen auf Gerätebasis lizenziert werden genügt es nicht zu verhindern dass User die Applikation nicht starten können. Es muss sichegrestellt werden dass auf dem fraglichen Gerät die Applikation nicht gestartet werden kann EGAL welcher User sich dort anmeldet. Ich kann dir keine konkrete Lösung nennen, da ich persönlich so etwas nie getestet oder eingesetzt habe. Diese Lösung müsste ein einzelnes Gerät, eineindeutig erkennen können und dann den Start der fraglichen Applikation verhindern. EIne eineindeuteige Identifikation ist eigentlich nur über die MAC Adrtesse des Netzwerkadapters möglich. Die IP zum Beispiel taugt nicht da sich die durch DHCP für ein Gerät schon mal ändern kann. Nehmen wir an diese Lösung würde bei der Anmeldung die MAC Adresse identifizieren und darüber ein spezifisches Gerät. Dann würde sie verhindern dass von diesem Gerät aus Office gestartet werdne kann. In dem Fall wäre keine Office Lizenz für das Gerät notwendig. Es gibt Softwarelösungen um Lizenzen zu steuern die concurrent lizenziert werden, ich weiss aber nicht ob diese Geräte so eindeutig identifizieren können oder dies auf Userbasis machen (Was in unseren fall nicht ausreichend wäre).
  14. Kannst aufhören zu suchen du kannst von MS einen Volumenlizenzkey bekommen. Muss nur Volumenlizenzen dafür kaufen und du bekommst den Key umsonst dazu. Das hab ich mit großem Erfolg bei all meinen Kunden gemacht.
  15. Du brauchst für jedes Gerät, welches Office 2003 pro auf dem TS öffnen kann, eine eigene Office 203 pro Lizenz. Ob das Office dann auch tatsächlich an allen Rechner genutzt wird ist dabei unerheblich. Wenn von dem Gerät aus das Office auf dem TS gestartet werden kann gilt es so als ob es lokal installiert wäre, was eine Lizenz bedingt. Wenn du technisch sicherstellen kannst dass von einem Gerät aus Office NICHT gestartet werden kann brauchst du keien Lizenz, aber nur dann. P.S. Ich finde es unfair dass Norbert mich beim Tippen überholt hat... :( ;) :) :D
  16. Dr.Melzer

    Actionpack

    Wär aber besser gewesen, das kapern fremder Beiträge schafft nur Verwirrung. Ich hab deine Frage mal abgetrennt. Für CALs brauchst du keinen Datenträger und wenn du Datenträger vermisst kannst du sich an die Partnerbetreuung wenden. Wir wissen nicht welche Medien wann mit dem Actionpack ausgeliefert werden.
  17. Hab ich was anderes gesagt? P.S. Verdammt der Norbert ist schon wieder schneller gewesen...
  18. Die Benutzer die du über User CALs lizenzierst dind immer biologische User, sprich Menschen. Die Dinger heissen ja "User" CAL und nicht "Userkonten" CAL. ;) Zudem kann ein Userkonto nicht zugreifen, sondern nur ein User. Bei einem Lizenzaudit (ich habe da schon einige durchgeführt) wird auch nicht nach gelöschten Userkonten gesucht, weil das vollkommen irrelevant ist.
  19. Dr.Melzer

    SBS2008 & CALs

    Dann solltest du keinen Konfigurator nutzen, sondern ein Gespräch mit dem Fachhändler deines Vertrauens führen. ;)
  20. Na das würde ich mal interessieren wenn MS eine Prüfung macht und der Mitarbeiter, wenn MS sagt die Firma sei falsch lizenziert, sagt dass irgendein Mitarbeiter eines Hardwareherstellers gesagt hat dass das so in Ordnung sei. Das ist genauso wie wenn du ohne Führerschein Auto fährst und bei einer Kontrolle sagst irgendein Mitarbeiter der Fahrschule hätte gesagt dass sei so in Ordnung... Wenn du ein Downgrade machen willst musst du zuerst einmal eine Downgradefähige Lizenz haben, was bei OEM nicht immer der Fall ist. dann musst du sehen wie du an den datenträger un den Key der Version kommst auf welche du downgraden willst. Bei Volumenlizenzen ist das problemlos möglich weil du Keys über das Onlineportal für die Volumenlizenzen, von MS, bereit gestellt bekommst und Datenträger einzeln über die Distribution kaufen kannst, wenn du die Lizenz nachweisen kannst. MSDN Lizenzen sind Volumenlizenzen also sollten Datenträger und Keys problemlos zu bekommen sein. Bei OEM ist das nicht so einfach und irgendeinen Datenträger, mit irgendeinem Key zu nehmen geht schonmal garnicht...
  21. Na die Sicherheit ist der wichtigste Grung dafür keine lokalen Admin rechte zu vergeben. Der Mitarbeiter soll dir mal genau erklären für was er die Rechte benötigt. In der Regel genügt es dann den verwendeten Applikationen Schreibrechte auf bestimmte Verzeichnisse zu geben. Mir ist kein fall bekannt in dem ein normaler User lokale Admin rechte benötigt, die nicht durch Rechte für die Applikation ersetzt werden konnten. P.S. Nein, die Performance wird nicht besser wenn jemand Admin ist loooool
  22. Wir sind keien Juristen und dürfen keien Rechsberatung machen, das dürfen nur Juristen, was wir nicht sind. Wer das verlinkte Urteil aufmerksam liest kann feststellen dass es dabei um eine Revision ging und um das Urtel werten zu können müsste erstmal das ursprüngliche Urteil her gegen das Revision eingelegt wurde. Zudem ging es dabei um "MS-DOS" und "Windows for Workgroups" und nicht um aktuelle Systeme. Irrtümlicherweise wird dieses Urteil immer wieder generell als OEM Urteil angesehen, was es nicht war. Zudem kannst du davon ausgehen dass MS die Verträge und EULAs, für die Nachfolgeprodukte, entsrechend angepasst hat. Dazu redest du aber am besten mit dem Rechstberater deines Vertrauens und wenn er meint dass Unbundeling rechtens ist schlage ich den Klageweg vor, denn dann gibt es endlich Gewissheit (und nein ich meine das nicht sarkastisch). Dazu was an Wikipedia alles stimmt und nicht stimmt gab es auch mal eine netten Test von der CT, den findest du mit Sicherheit noch im Heise Archiv. Eins ist dabei aber klar: Wikipedia ist, aufgrund der hohen Fehlerquote, keiene wissenschaftliche Quelle und schon garnicht rechtsverbindlich (MCSEboard.de ist im Übrigen auch nicht rechtsverbindlich, aber wir geben in der regel die rechtsverbindlichen Quellen an. ;)).
  23. Es braucht kein Gerichtsurteil. Solange keiner erfolgreich gegen die EULAs klagt haben sie Gültigkeit. Ich denke alleine die Tatsache dass es ncoh niemand ernsthaft versucht hat spricht dafür dass die Unbundelingregel nicht so leicht zu kippen ist.
  24. Woher hat der Herr Kollege denn die Information? Wenn er dazu ein rechtsverbindliches Dokument kennt das ich nicht kenne würde ich mich sehr über die Information freuen. In der Regel sind OEM Lizenzen an die Hardware gebunden auf der sie das erste Mal instaliert wurden. Wie immer gibt es da Ausnahmen wie zum Beispiel XP und Vista (und nein das so oft falsch zitierte Urteil dazu betrift nicht OEM grundstzlich, sondern ausschliesslich Windows XP), letztendlich zählt aber das was bei der relevanten OEM Lizenz im EULA steht.
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