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Dr.Melzer

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Alle erstellten Inhalte von Dr.Melzer

  1. Du solltest da wo du die Lizenz gekauft hast auch die richtigen datenträger bekommen. Wenn die nicht dabei waren reklamiere das dort wo du die Lizenz gekauft hast. Wo hast du sie denn gekauft?
  2. Du darfst das mitgelieferte Outlook auf allen Rechnern des Lizenznehmers des SBS Servers installieren und nutzen. Hier der relevante Auszug aus den Produktnutzungsrechten: Ausführen von Instanzen der zusätzlichen Software. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten zusätzlichen Software in physikalischen oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf einer beliebigen Anzahl von Geräten auszuführen oder anderweitig zu verwenden. Sie sind nur berechtigt, diese Instanzen mit der Serversoftware zu verwenden. Die Verwendung einer Instanz mit der Serversoftware kann indirekt, durch eine zusätzliche Software oder direkt erfolgen. Windows Small Business Server 2003 R2 Standard und Premium Edition • Serververwaltungstools • Remote-Desktop-Verbindung • Office Outlook 2003 • Entourage for Mac 2004 • SQL Business Intelligence Development Studio • SQL Server 2005-Onlinedokumentation • SQL-Konnektivitätskomponenten • SQL-Legacykomponenten • SQL-Verwaltungstools • Berichts-Manager von SQL Reporting Services • Gemeinsame Tools von SQL Reporting Services • Gemeinsame Tools von SQL Server 2005 • SQL-Software Development Kit • SQLXML-Clientfeatures • Servertools von SQL Server Mobile Sie müssen nicht zwingend Domänenmitglieder sein (was aber Sinn machen würde), sie müssen aber dem Lizenznehmer des SBS Servers gehören. Wenn die Notebooks daher Privatnotebooks der Mitarbeiter sind darf es nicht instaliert werden, sind es Firmennotebooks darf es installiert werden.
  3. Na wenn eure ERP Software seit 2000 nicht weiterentwickelt wurde solltet ihr mal darüber nachdenken die Software gegen etwas zeitgemässes (nur mal zur Info: Es gibt seit Anfang des Jahres bereits die Version 2008 der Windows Server) auszutauschen... Na du musst in der Lizenzverwaltung nicht einmal angeben wie viele CALs du hast. Du musst die CALs nur haben.
  4. Wo bitte hast du heute noch eine Windows Server 2000 Lizenz gekauft??? In Prinzip müssen die CALs nur vorhanden sein, du musst den Server nicht neu installieren.
  5. Denk daran dass du, wenn du einen Server 2008 in der SBS 2003 Domäne hast, auch Server 2008 CALs braucht um auf ihn zuzugreifen. Die SBS 2003 CALs erlauben nur den Zugriff auf Server 203 und älter, wenn sie in derselben SBS Domäne Mitglied sind, nicht auf neuere Versionen.
  6. Das Reimagingrecht steht ausser Frage. Das Downgraderecht steht auch ausser Frage aber halt nur für die fünf Volumenlizenzen und nicht für die OEM/SB Lizenzen.
  7. Die von dir gefundene Ausgabe ist schon etwas älter. Es gibt eine überarbeitete Version: MCSEboard.de Shop | | Prüfungsvorbereitung | Verwalten und Warten einer Microsoft Windows Server 2003-Umgebung - Examen 70-290, 2. Auflage
  8. Ich bin da einer Meinung mit Nirbert, entweder hat dich das Systemhaus falsch beraten weil sie es selbst nicht wussten, oder du hast da etwas falsch verstanden. Am besten lässt du dir die Aussage schriftlich geben, mit dem Verweis auf das rechtsverbindliche Dokument (Volumenlizenzvertrag, Produktnutzungsrechte oder Product List) ind em das steht. Den relevanten Passus sollen sie dir auch zeigen. Mal sehen was sie dazu sagen. ;)
  9. Einmal genügt, hier geht es weiter: http://www.mcseboard.de/windows-forum-ms-backoffice-31/gernerelle-frage-kontakten-raumpostfaechern-137299.html#
  10. musst du dazu Access auf dem TS installieren? schau mal hier da steht alles relevante dazu: Windows Server How-To Guides: Lizenzierung von Microsoft Applikationen in Terminalserver Umgebungen - ServerHowTo.de
  11. Der S-Video auf Chinc Adapter könnte eine Fehlerquelle sein. Um die auszusachliessen versuche doch mal ein Gerät mit S-Video Eingang. Zudem kann es sein dass du bei der Auswahl des zweiten Bildschirms einen zweiten PC Momnitor angegeben hast. Prüfe mal ob du auswählem kannst auf welchem Ausgang (GRB Monitor, S-Video, etc.) das Signal für den zweiten Monitor ausgegeben wird.
  12. Du musst die Lizenz bevor du sie nutzt einem Gerät zuweisen. Es geht nicht sie einfach beliebigen Geräten zu beliebigen Zeitpunkten zuzuweisen. In den Produktnutzungsrechten steht dazu: Rechte zur Installation und Nutzung. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät (physikalischen Hardwaresystem) zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“. Sie sind nicht berechtigt, diese Lizenz einem anderen Gerät neu zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. Im Prinzip wird es immer dann aufwändig wenn nicht standardisiert wird. Das ist nicht nur bei Lizenzen so. Volumenlizenzverträge vereinfachen hier auch die Beschaffungs- und Verwaltungsprozesse erheblich. Kaufmännisch gesehen ist es meiner Meinung nach schlau alle Lizenzen mit SA auszustatten, das nach Ende der Vertragslaufzeit nur noch die SA verlängert werden muss, was, bei mittel- bis langfristiger Planung, erheblich günstiger ist. Na oft wollen Kunden downgraden weil sie noch eine homogene ältere Umgebung betreiben (z.B. Windows XP) es aber nur das aktuellste System (z.B. Vista) zu kaufen gibt. Hier ist das Downgraderecht sehr wichtig, da heterogene Umgebungen auch einen deutlich höheren Supportaufwand bedeuten. Was sich besser rechnet kann pauschal nicht gesagt werden und ist von einigen Faktoren abhängig. Hier muss die Kundensituation genau betrachtet werden. Genau das heißt es! Du glaubst doch nicht im Ernst dass du mit fünf Open Lizenzen dir das Downgraderecht für beliebig viele OEM Lizenzen kaufen kannst? Das Downgraderecht hast du ja, aber halt nur für die fünf Volumenlizenzen, nicht für die OEM Lizenzen.
  13. @ Bergesel: bitte mässige dich in deinem Ton. Wenn du den Leuten ans Bein pinkelst die dir helfen sollen wird das im Zweifelsfall nach hinten los gehen. Ich sehe schon einen der dir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr supporten wird, auch wenn er die Lösung für dein Problem kennt...
  14. Was für den einzelnen relevant ist muss er immer selbst entscheiden, aber ich sehe zum Beispiel den fehlenden Support durch MS (OEM Lizenzen werden von den OEMs supportet), kein Recht die Sprachversion zu wechseln (kann bei international aufgestellten unternehmen echte Probleme bereiten) oder (abhängig vom OEM) Einschränkungen in der Verwendung in virtuellen Maschinen. Welche Einschränkungen im Detail bestehen kann von OEM zu OEM auch abweichen. Bei Volumenlizenzen ist das immer identisch, egal wo sie gekauft werden. Hab ich auch nicht persönlich gesehen nur wollte ich nicht noch einmal bei Adam und Eva zu erklären anfangen daher der Verweis auf die Suche. Na du muss immer schauen für welches Gerät du jetzt eine Volumenlizenz, mit den damit verbundenen Vorteilen (eventuell sogar SA) hast und für welche nicht. Je nach Einschränkung der Rechte bei OEM (ist bei Applikationen noch schlimmer als bei Betriebssystemen) bedeutet das einen nicht zu verachtenden Verwaltungsaufwand. Gerade bei Applikationen musst du die OEM Lizenznachweise (Datenträger, COA) physikalisch aufbewahren was Lagerraum kostet und natürlich das Handling. Zudem habe ich es bei Audits schon oft erlebt dass der Chef meinte im Lager einige hundert OEM Lizenzen liegen zu haben und erst durch unsere Prüfung gemerkt hat dass ein großer Teil verschwunden war. Damit sind die dazugehörigen Installationen zu Raubkopien geworden... Na alle bekannten Vorteile von Volumenlizenzen mit SA. Auch das ist davon abhängig welche Lizenzen mit SA im Detail gekauft wurden. Software Assurance (SA) Das Downgraderecht hast du aber nur für die fünf über Open License gekauften Lizenzen, nicht für die anderen! Das ist ein gutes Beispiel für den erhöhten Verwalstungsaufwand denn du musst im Zweifelsfall genau darüber Buch führen welche deiner Installationen jetzt Downgradeberechtigt sind und welche nicht.
  15. Dein Systemhaus hat Unrecht und msxfaq hat Recht. In den Produktnutzungsrechten steht ganz klar: a) Client-Zugriffslizenzen (CALs). • Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, eine CAL zu erwerben und dem entsprechenden Gerät bzw. Nutzer zuzuweisen. Ich denke das ist eindeutig, denn die Geräte, beziehungsweise User müssen ja auf den Exchange zugreifen um ihn als Relay zuverwenden. Im Übrigen sind auch genau so viele Windows Server CALs notwendig, den auf den Exchange kann nicht zugegriffen werden ohne dabei auch auf den Windows Server zuzugreifen, was auch CALs erfordert.
  16. Meine Rede seit Jahren, aber selbst mir passiert das auch ab und zu... Nicht nötig. ;)
  17. Genau. Wichtig ist dass sich an den erworbenen Nutzungsrechten der OEM Lizenzen nichts ändert nur weil sie mit Volumenlizenzdatenträger und -key installiert wurden. Es bleiben OEM Lizenzen mit all ihren Einschränkungen. DA müsset unsere Boardsuche was hergeben das Thema ist nicht so wirklich neu. ;) Das ist auch das Problem daran. den leuten ist das egal und sie denken si hätten jatzt für alle Rechner eine Volumenlizenz. Aus meiner Sicht macht das auch wenig Sinn weil der Verwaltungsaufwand deutlich zu hoch ist. Die wohl günstigste Variante dürfte da sein OEM Lizenzen mit den Rechnern mitzukaufen (ist ja eh immer dabei) und dann, innerhalb der Frist von 90 Tagen, SA only dafür zu kaufen.
  18. Eine Fritzcard ist auch nichts für einen Server, sondern für Arbeitsplätze...
  19. Das stimmt so nicht. Du hast zwar das Reimaging Recht, aber nach wie vor nur OEM Lizenzen mit den jeweilig eingeschränkten Nutzungsrechten. Eine gültige Volumenlizenz hast du nur auf den Rechnern für die du auch eine Volumenlizenz (alternativ SA only) gekauft hast.
  20. Es genügt eine Volumenlizenz um einen VLK und einen Volumenlizenzdatenträger zu bekommen. Damit können dann alle Geräte die über einen identische OEM Lizenz verfügen gereimaged werden. Das ist jetzt aber nichts bahnbrechend neues, darüber habe ich hier schon mehrfach geschrieben...
  21. Lass mal deien Tastatur anschauen deine "!" Taste und deine "?" Taste hängen! Ich verstehe das sdu ein Problem hast aber wenn du mehr als ein Satzzeichen am Satzende verwendest interpretiere ich das als Schreien und dann wird der Beitrag geschlossen....
  22. Ist es schon. Volumenlizenzen beinhalten das Reimaging Recht. Allerdings macht es mittel- bis langfristig keinen Sinn nur einen kleinen Teil der Rechner mit Volumenlizenzen auszustatten. Der überwiegende Teil der Volumenlizenzvorteile macht nur dann Sinn wenn du deine Rechner einheitlich mit den gleichen Lizenzen ausstattest. Auch der Verwaltungsaufwand wir durch das Mischen von verschiedenen Lizenzformen unverhältnissmässig teuer. Das übersehen nur die meisten.
  23. Du liegst da vollkommen richtig. Bei OEM Lizenzen muss jeder Rechner (Server) mit der eigenen CD und dem eigenen Key installiert sein. Wenn ihr die Anlage gerade baut, wann wurden denn die Rechner gekauft? Wenn es noch nicht länger al s90 Tage her ist kannst du sie noch mit SA only in einem Volumenlizenzvertrag ausstatten. Dann kannst du alle mit demselben Volumnelizenzkey installieren. Bei über 500 Rechnern sollte ein Volumenlizenzvertrag eh Standard sein.
  24. EInmal genügt, hier gehts weiter: https://www.mcseboard.de/windows-forum-ms-backoffice-31/2k3-adprep-w2k3-r2-schema-master-dom-lan-137146.html
  25. Abgesehen davon supporten wir es nicht wenn Software illegal genutzt wird und das Umgehen von technischen Beschränkungen stellt einen klaren Lizenzverstoß dar.
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