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Dr.Melzer

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  1. eine Sache hätte ich fast noch vergessen: Wird die Nutzung des Servers von Gewerk1 irgendwie an die beiden anderen Gewerke verrechnet?
  2. Genau das ist es was Lizenzmanager IMHO verwechselt. ;)
  3. Deine Frage dreht sich um die Lizenzierung des Servers und der Zugriffe darauf. Richtig?
  4. Wie sind denn die drei Werke untereinander juristisch verbunden?
  5. Was den Zugriff auf den TS angeht ja, was die Nutzung (oder besser die Möglichkeit der Nutzung) von Applikationen auf dem TS angeht ist es anders.
  6. Bei einer Prüfung interessiert es den Prüfer wenig wovon du ausgehst. da zählen nur belegbare Fakten. ;-) Und nachdem dein Leasinggeber gar nicht wusste das es so etwas gibt gehe ich nicht davon aus dass er so etwas hat...
  7. Das ist falsch! nur Zugriffe müssen lizenziert werden. Da sind die Nutzungsrechte eindeutig: Außer wie hierin beschrieben und in den Produktspezifischen Lizenzbestimmungen angemerkt, kann jeglicher Zugriff auf Serversoftware nur mit CALs erfordern. Wer zugreifen könnte, es aber nicht macht braucht keine CAL. Du verwechselst das möglicherweise mit der Regelung zu Applikationen auf Terminalservern. Da ist es etwas anders.
  8. Und wie viele user greifen zu? Nur die 12 oder mehr die die 12 Accounts benutzen?
  9. Wer Interesse hat bitte PN an Donnervogel515
  10. Dann lies es dir mal in Ruhe durch und deine Fragen werden alle beantwortet sein. ;-)
  11. Das bedeutet im Klartext dass er nicht berechtigt ist die Lizenzen zu verleasen und ihr sie gar nicht nutzen dürft. Das solltet ihr zuerst klären, den aktuell benutzt ihr Raubkopien...
  12. Wenn du keine Lizenznachweise (Verträge, COAS, etc.) hast du auch keine Lizenzen, egal was in deinem Lizenz Manager steht.
  13. Ihr least die Geräte zusammen mit dem vorinstallierten Windows?
  14. Grundsätzlich darfst du nur die Lizenzierte Software (diie über einen Volumenlizenzvertrag beschafft wurde) reimagen. Das gestehen dir die Produktnutzungsrechte zu. Was darüber hinausgeht (reimagen von Vorgängerversionen, oder neueren Versionen) ist Teil des Downgraderechts, der eines etwaigen New Version Right aus einer SA. Letztendlich kommt es immer auf den Einzelfall an. Was hast du als OEM Lizenz und was hast du in deinem Volumenlizenzvertrag?
  15. Was da eingetragen ist sagt nichts darüber aus ob du die Lizenzen hast und nutzen darfst. Du brauchst da schon echte Lizenznachweise wie zum Beispiel Verträge. Wie wurden die Lizenzen denn gekauft?
  16. Das geht durchaus. ;) Wohin du von welcher Lizenz downgraden darfst steht detailliert in der Product List. Sie ist im Lizenzvertrag als Vertragsbestandteil genannt und daher rechtsverbindlich.
  17. Was das manipulatieren von Hardware angeht wissen wir seit Snowden dass die NSA ein Team hat dass gezielt Hardware auf dem lieferweg abfängt, manipuliert und weiterschickt. http://www.spiegel.de/international/world/catalog-reveals-nsa-has-back-doors-for-numerous-devices-a-940994.html
  18. Hallo spyfoxx, schön dass du uns gefunden hast. :) Zu deinem Problem: Du kannst dir einen recovery Datenträger aus Windows 8.1 heraus erzeugen. der funktioniert aber mur für das Gerät von dem er erzeugt wurde. OEM Lizenzen sind in der Regel an die Hardware gebunden, mit der sie ausgeliefert wurden. Eine Installation auf einem anderen gerät ist technisch so nicht machbar und aus Lizenz Sicht auch nicht zulässig. Zu deinem Posting gesamt: Bitte achte bei deinen zukünftigen Beiträgen darauf auch Großbuchstaben und Satzzeichen zu benutzen. Je besser wir deine Beiträge lesen können umso besser können wir sie verstehen und dir dann helfen. Wie siehst du das?
  19. Im Detail muss da jedes Szenario für sich angesehen und einzeln entscheiden werden. Pauschal lässt sich nur sagen was ich bereits geschrieben habe. Ich denke das ist verständlich und nachvollziehbar und jeder kann auf Basis dieser Informationen seine Umgebung betrachten. Du kannst das mit den CALs so handhaben wie du möchtest, im Falle einer Prüfung musst du dann aber auch für deine Entscheidung gerade stehen.
  20. Wie gesagt, wenn du den polenden Server abschaltest muss der Client direkt auf die Datenbank zugreifen. Also ist es pooling/Multiplexing. Hier der dafür relevante Auszug aus den Produktnutztungsrechten: Multiplexing Hardware oder Software, die Sie für das Zusammenfassen von Verbindungen, das Umleiten von Informationen, das Verringern der Anzahl der Geräte oder Nutzer, die direkt auf das Produkt zugreifen oder es verwenden, oder das Verringern der Anzahl der Betriebssystemumgebungen (oder OSEs), Geräte oder Nutzer, die das Produkt direkt verwaltet, (manchmal als „Multiplexing“ oder „Pooling“ bezeichnet) einsetzen, verringert nicht die Anzahl der erforderlichen Lizenzen irgendeines Typs. Die virtuelle Instanz ist im Sinne der Produktnutzungsrechten auch ein CAL pflichtiges Gerät. Hier der dafür relevante Auszug aus den Produktnutzungsrechten: Lizenziertes Gerät ist das jeweilige physische Hardwaresystem, dem eine Lizenz zugewiesen wird. Im Sinne dieser Definition wird eine Hardwarepartition oder ein Blade als separates Gerät betrachtet.
  21. E ist ganz einfach. Sch Na der VCenter Server macht das ja nicht zu Selbstzweck, sondern damit die Clients die Daten bekommen. Wenn der VCenter Server nicht wäre müssten die Client direkt auf den SQL Server zugreifen. Also eindeutig ein fall von Multiplexing, bei dem Anfragen der Clients über den VCenter Server zum SQL Server umgeleitet werden.
  22. Abhängig davon wie groß der Anteil der Mutter an den Töchtern ist, lässt sich so etwas technisch und aus Lizenzsicht problemlos mit On Premise Lizenzen lösen...
  23. Dann erzähle uns diese Gründe doch einfach, dann können wir das auch verstehen. Kannst du uns die Vorteile bitte noch aufführen und erläutern was daran der Vorteil ist und warum? Was genau willst du fine tunen und welche Extras genau bringt das dann?
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