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Dr.Melzer

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  1. Ok, das mit dem Hauptbenutzer auf einem Rechner hast du anscheinend verstanden. Die anderen Nebenkriegsschauplätze lasse ich mal der Übersichtlichkeit wegen weg. das erkläre ich dir gerne in einem anderen Thread, wenn wir das mit dem Hauptbenutzer verstanden haben. Also weiter im Programm: Wir sind uns bisher über den Hauptbenutzer einel lokalen Gerätes einig: Wenn du einen PC hast, mit dem hauptsächlich du arbeitest, und ab und an dein Kollege, bist du der Hauptbenutzer und dein Kollege ist der "nicht" Hauptbenutzer. Die Frage ist was passiert, wenn jemand das, auf dem Gerät installierte Office remote (zum Beispiel über einen RDP Verbindung) nutzt. Dazu steht in den PURs folgendes: Remotezugriff. Sie sind wie folgt berechtigt, auf die Software von einem anderen Gerät aus zuzugreifen und sie von einem anderen Gerät aus zu nutzen. • Hauptnutzerin oder Hauptnutzer. Die einzige Hauptnutzerin oder der einzige Hauptnutzer des Geräts, das die Remote-Desktop-Sitzung hostet, ist berechtigt, von einem beliebigen anderen Gerät aus auf die Software zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu verwenden. Außer zur Bereitstellung von Supportleistungen ist keine andere Person berechtigt, die Software zur gleichen Zeit unter der gleichen Lizenz zu verwenden. • Nicht-Hauptnutzer. Jeder Nutzer ist berechtigt, auf die Software von einem gesondert lizenzierten Gerät aus zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu nutzen. Das heisst im Klartext dass du (der Hauptbenutzer) auf das Office, auf deinem Gerät, von jedem beliebigen anderen gerät zugreifen und es nutzen darfst. Für deinen Kollegen (den "nicht" Hauptbenutzer) gilt aber, dass er nur dann das, auf deinem Gerät installierte, Office nutzen darf, wenn sein Zugriff über ein Gerät geschieht dass über eine EIGENE Office Lizenz verfügt. Ist das so weit verständlich?
  2. Üblicherweise wird bei Volumenlizenzen ein unbefristetes Nutzungsrecht erworben. Es gibt allerdings Lizenzverträge die auf Mietbasis. Hier endet das Nutzungsrecht mit Ende des Vetrages.
  3. Die Installation auf dem TS braucht keien Lizenz. Das solltest du aber besser gleich vergessen denn es wird dich nur zusätzlich verwirren. Das ist richtig Falsch, nicht die Nutzung benötigt die Lizenz, sondern die Möglichkeit der Ausführung, egal ob sie genutzt wird oder nicht. Was du nicht verstehst ist die Geschichte mit dem Hauptbenutzer. Ich werde mal versuchen sie dir verständlich zu machen. Das machen wir mal mit einem kleinen Frage und Antwort Spiel um nicht zu viel Verwirrung auf einmal zu schaffen: Wenn du einen PC hast, mit dem hauptsächlich du arbeitest, und ab und an dein Kollege, bist du der Hauptbenutzer und dein Kollege ist der "nicht" Hauptbenutzer. Ist das für dich klar und verständlich?
  4. Dann solltest du dir einen Händler suchen der auch Ahnung davon hat was er da verkauft. Wenn du meinst wir "schwafeln" rum solltest du dir vorher überlegen wem du ans Bein pinkelst. Wir sollen dir helfen, nicht mgekehrt. Denk mal drüber nach ...
  5. Tja, da wäre eine Volumenlizenz besser (und billiger) gewesen, denn da kannst du die InstallationsCD einfach nachbestellen.
  6. Daran sieht man wieder einmal ganz klar dass du entweder nicht in der Lage, oder nicht willens bist zu verstehen! Eine Usebezogene Restriktion ist sinnlos, weil MS Applikationen Gerätebezogen lizenziert werden und ein Dienstanweiseun erfüllt wohl auch nicht die Kriterien für eine "geeignete technische Lösung". Alles andere kommentiere ich mit Verweis auf meine Signatur nicht.
  7. Da musst du wohl denjenigen fragen der das Ding verkauft ob es für deien Zwecke zu brauchen ist. Wir sind nicht die Vertriebsberatung von EBay Händlern!
  8. Da der Beitrag über dreieinhalb Jahre alt ist erübrigt sich jeglicher Kommentar. Beitrag geschlossen.
  9. Na "billig" und "gut" schliesst sich in meinen Augen aus. Wenn du mir eine PN mit deinen Kontaktdaten schickst gebe ich sie an einen meiner Kontakte bei einem großen Distributor weiter.
  10. Ja da du dann zwei Geräte hast brauchst du auch zwei Lizenzen.
  11. Die Frage wie die Lösung austzusehen hat und ob es irgendjemandem abverlangt wird third Party Tools einzusetzen ist polemisch und ich lasse sie mal aussen vor. Fakt ist dass du für jedes Gerät auf dem Office installiert ist eine Office Lizenz benötigst. Als installiert gilt es (hierzu gibt es schriftliche Aussagen die du gerne, über deinen Partnerbetreuer, bei der Lizenzabteilung BLG von MS anfordern kannst) auch wenn es über eine TS Session gestartet werden kann. Wenn du also meinst dir, warum auch immer für einige Geräte Lizenzen sparen zu können, liegt es an dir sicherzustellen dass auf ihnen Office nicht gestartet werden kann, nicht am Softwarehersteller. Selbiges gild für lokale Installationen. Wenn du für ein Gerät keien Lizenz kaufen willst musst DU sicherstellen das auf dem Gerät keine Installation der Software ist, nicht der Softwarehersteller. Ich bin es darüberhinaus auch leid mit dir immer wieder dieselben ziellosen Diskussionen zu führen. Wenn dir die Regeln nicht gefallen oder du sie nicht verstehst nimm doch Produkte bei denen es anders ist. Du hast es ind er Hand was du einsetzt. Wahrscheinlich wird MS, wenn du keine MS Produkte mehr einsetzt, sofort alle Lizenzbedingfungen ändern...
  12. Was die Lizenzierung eines erätes angeht ist es so wie du schreibst. Du musst die Office Lizenz dem Gerät zuweisen. Dann darf sie auf diesem gerät Gerät installiert und genutzt werden. Dabei ist es egal ob die Nutzung lokal auf dem gerät, oder remote auf einem TS stattfindet. Dabei muss die Lizenz auch gekauft werden wenn Office nur installiert, aber nicht genutzt wird. Das ist analog zu der Hardware. Wer sie kauft aber nicht nutzt muss sie trotzdem zahlen. Das, aus meiner Sicht, einzige Handicap bei einer Terminalservernutzung ist, dass die Applikation dann als lokal installiert gilt, wenn sie von dem Gerät aus, in der TS Session, gestartet werden kann. Folglich benötige ich auch dann eine Lizenz. Das muss aber auch so sein, denn sost könnte, bei einer Lizenzprüfung, einfach gesagt werden dass von den 400 Rechnern, die Office starten können, ja nur auf einem Office auch wirklich genutzt würde, wömit auch nur eine Lizenz notwendig wäre. Wenn aber technisch sichergestellt werden aknn dass von diesen Gerät aus, das Office nicht gestartet werden kann (das geht durchaus, ich habe solche Lösungen auf Lizenzkonformität geprüft) wird dafür auch keine Office Lizenz benötigt. Ich meine dass die Lösung AppSense heisst die das kann. Hir wurde das Gerät eindeutig identifiziert und verhindert dass von ihm aus die Apllikation gestartet wurde, egal wer sich darauf anmeldet. Die wurde über MAC Adresse gelöst, da die Netzwerkkarte eine eineindeutige ID (MAC ADresse) besitzt und auch üblicherweise nicht so ohne weiteres zwischen den Geräten (wie zum Beispiel IP Adressen) gewechselt wird. Insofern ist die von dir gennante Problematik lediglich eine philosophische, denn wer die Vorteile einer TS Umgebung nutzen will wird einfach die wirtschaftliche Rechnung aufmachen, was günstiger ist. Lokale Installation, TS mit Lizenzen auch für alle Geräte, oder eine Lösung die Geräten selektiv das Starten der Applikationen erlaubt.
  13. Exakt so ist die Regel! Hätte er, an Stelle der 400 Thin Clients 4oo PCs, würde er auch 400 Office Lizenzen benötigen. Warum sollten es bei einer TS Nutzung weniger sein? Ich seh da kein Problem. Wenn er richtige PCs hätte und wollte dass auf jedem Gerät Office Gestertet werden kann, müsste er auch die 400 Lizenzen kaufen. Mir ist klar was die Produktnutzungsrechte meinen, nur nicht was du meintest. ;) Da ist kein Paradoxon. Die Regeln sind eindeutig und auch klar. Wem das zu teuer, oder unverständlich, ist der hat auf dem Markt genug kostenfreie und verständliche Alternativen...
  14. Mir ist zwar nicht ganz klar was du mit deinen durchaus interessanten Ausführungen aussagen willst, aber die Regel, dafür ob eine Office Lizenz nötig ist oder nicht, lässt sich in einem Satzt zusammenfassen: Wenn von einem Gerät aus, auf einem Terminalserver, Office gestartet werden kann, wird für dieses Gerät, eine eigene Office Lizenz, analog zu der auf dem TS benötigt. Auf was du da mit Haup- und nicht Hauptbenutzern raus willst erschliesst sich mir nicht wirklich ... Microsoft Applikationen werden NICHT Benutzerbezogen, sondern AUSSCHLIESSLICH gerätebezogen.
  15. Warum kauft er sich dann nicht einfach Word als Einzelapplikation?
  16. Das hast du falsch interpretiert und nicht richtig gelesen! Das was du da beschreibst geht nur mit der Server 2003 R2 ENTERPRISE Edition.
  17. Nicht ganz richtig. Du brauchst für jeden User, oder jedes Gerät einen Server 2003 CAL und eine Terminalserver 2003 CAL. Die Applikationen (Office) werden ausschließlich je Gerät lizenziert. Mehr zu dem Prinzip kannst du hier nachlesen: Windows Server How-To Guides: Lizenzierung von Microsoft Applikationen in Terminalserver Umgebungen - ServerHowTo.de Nochmal: Ob Office Lizenzen benötigt werden ist nicht von der Anzahl der User abhängig, sondern vond er Anzahl der Geräte! Mehr dazu in dem oben verlinkten Artikel.
  18. Du darfst die Lizenz weiterhin für den aufgerüsteten Rechner verwenden. Windows wird eine neue Aktivierung verlangen die du dann einfach telefonisch machen kannst
  19. Na was es für eine Server CD (Quelle) war wollte ich wissen
  20. Was für einen Datenträger hast du denn benutzt um den Server zu installieren?
  21. Ich verstehe nicht was genau dein Problem ist.
  22. Ich hab die damals direkt bei Schlumberger in den Staaten bestellt.
  23. Ich hab denne Frage mal von dem ursprünglichen Thread abgelöss, da sie mit diesen eigentlich nichts zu tun hatte. Zudem habe ich sie in das richtige Subforum verschoben. Ein "Downgrade" von Vista Ultimate auf eine andere Vista Version ist nicht möglich, da ein Downgrade immer auf eine Vorgängerversion erfolgt! Du kannst auf XP. oder windows 2000 downgraden aber nicht von Vista auf Vista.
  24. Dr.Melzer

    Herr Windows schuld ?

    Das Problem liegr nicht am BS sondern am Hardwarehersteller der nicht die passenden Treiber für Vista bereitstellt. Das ist nicht der Job des BS Lieferanten, sondern der des Hardwarelieferanten. Wer hier zu was verdonnert werden kann musst du deinen Rechtsbeistand fragen.
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