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Dr.Melzer

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  1. Grundsätzlich ist das ein guter Ansatz. Hier geht es aber nicht nur um das Melden einer Beobachtung, sondern es gibt auch immer ein (meist unausgesprochenes) Ziel, welches erreicht werden soll. Auch diese Information ist hier für die kompetente Hilfestellung unsererseits wichtig. Dazu benötigen wir auch die Rahmen Informationen über das betroffene System (Welches Betriebssystem in welcher Version, Patchlevel, Sicherheitssoftware, Hardwareinformationen, IP Konfiguration, etc.) Die hier benötigten Informationen sind allerdings sehr problemspezifisch.
  2. Das ist abhängig davon wem das Gerät gehört und wer es nutzt. Da müsste jeder Einzelfall genau angesehen werden. Wir sind aber keine Juristen und könne/dürfen dir da nicht helfen, da wir keine Rechtsberatung machen dürfen. Der Punkt ist: Du weißt dass du da ein Problem hast und Klärungsbedarf besteht. Dies solltest du mit deiner Geschäftsführung besprechen. Am besten auch gleich mit eurem Juristen. Wenn du selbst der Arbeitgeber/ Geschäftsführer bist besprich das mit deinem Hausjuristen.
  3. Mach zu deiner zweiten frage bitte einen neuen Thread auf. Anderenfalls wird es hier schnell unübersichtlich.
  4. Ein "verbundenes Unternehmen" ist ein Unternehmen an dem der Lizenznehmer mit mehr als 50% beteiligt ist. Dieses darf dann die Lizenzen des Lizenznehmers für die eigenen Geräte nutzen. Das Konstrukt passt aber bei euch auch nicht. Zum einen ist das 2. Unternehmen unabhängig vom Lizenznehmer und zum andern hat das nichts mit den Zugriffslizenzen zu tun. Die Antwort die du da von Microsoft (wahrscheinlich war es gar nicht Microsoft, sondern ein vorgeschaltetes Callcenter) passt so überhaupt nicht zu deienm Problem, ist aber so allgemein gehalten dass es nicht sofort auffällt. Typische Antwort eines halbwissenden Call Center Mitarbeiters. ;)
  5. Nur den Lizenzvertrag. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich. PURs und Product List sind rechtsverbindlich, weil dies so explizit in den Verträgen steht. Ich sehe da keinen Interpretationsspielraum. Jeder zugriff erfordert eine CAL. Ausnahme sind nicht authentifizierte Zugriffe. In deinem Fall erfolgt eine Authentifizierung der zugriffe, folglich brauchst Du CALs oder einen external Connector.
  6. Was hilft dir eine gute Beschreibung die nicht rechtsverbindlich ist? Abgesehen davon halte ich die Aussage dass bei externen Zugriffen für Standard Funktionalitäten keine Exchange CAL erforderlich sind für sehr Fragwürdig. Dazu finde ich nichts in den Produktnutzungsrechten (die rechtsverbindlich sind...). Laut PURs sind nur "nicht authentifizierte" Zugriffe CAL frei. Das ist nicht der Fall in deinem Szenario.
  7. Die Aussage erstaunt mich denn sie hat IMHO wenig mit deiner Frage zu tun. Mach das bitte und vor allem lass es dir schriftlich geben. ;) Wichtig ist nicht nur auf welches Dokument bezogen wird, sondern auch auf welchen Passus genau.
  8. Dr.Melzer

    ICE 2013

    Wir werden das hier nicht klären können und das war auch nicht Topic dieses Threads. Ich halte jetzt hier mal die Klappe und warte den Verhandlungstermin ab. dann sehen wir weiter.
  9. Warum wundert dich das? Hast du in den rechtsverbindlichen Dokumenten (Lizenzvertrag, Produktnutzungsrechte und Product List) einen Hinweis darauf gefunden dass es anders sei?
  10. Dr.Melzer

    ICE 2013

    Der Unterschied ist: Mir gegenüber hat nicht "irgendjemand" etwas behauptet, sondern derjenige um den es geht. Wenn ich dir erzähle dass ich eine Bank überfallen habe und dir dabei alle blumigen Details nenne, darfst Du mich dann einen Bankräuber nennen oder nicht?
  11. Das ist kein Gerücht, sondern betrifft einen weiteren SBS in derselben Domäne.
  12. Deswegen habe ich deine Frage von dem gekaperten Beitrag abgelöst. Bitte beschreibe doch dein Problem so gut als möglich, damit wir dir bestmöglich helfen können.
  13. Das würde ich so sehen. Nein. Die CALs muss immer der Lizenznehmer des Servers bereitstellen. In den Produktnutzungsrechten findet sich dazu folgendes: Ihre CALs und Externen Connector-Lizenzen erlauben nur den Zugriff auf Ihre Lizenzierten Server (nicht die eines Dritten). Grundsätzlich ist es egal zu welchem Nutzen zugegriffen wird. Dazu gibt es nichts in den Nutzungsrechten. Der External Connector würde auch passen wenn die Firma2 den Exchange zu ihrem eigenen Nutzen nutzt. Wichtig ist die Abgrenzung zum Hosting (SPLA). Hosting wäre es wenn für die Nutzung des Server Geld fließt. Solange das nicht passiert sind CALs oder ein External Connector ausreichend.
  14. Dr.Melzer

    ICE 2013

    So ist es. Laut meinem Anwalt darf ich ihn auch einen Betrüger nennen. Er hat mich vorsätzlich über den verbleib der Gelder betrogen, wozu er mit durch ihn gefälschte Kopien von Kontoauszügen vorgelegt hat. Die Fälschung und den Vorsatz hat er mit gegenüber eingestanden. Deswegen gibt es da auch keine Unschuldsvermutung. Ganz im Gegenteil. Durch sein Eingeständnis mir gegenüber habe ich Gewissheit. Ich halte auch sehr viel von dem Grundsatz der Unschuldsvermutung. In diesem Fall gibt es diese Vermutung nicht, da ich Sicherheit darüber habe. Alles worüber ich keine Sicherheit habe vermute ich auch nur. Dazu habe ich mich auch nie anders geäußert. Aber im Prinzip ist hier schon alles relevante mehrfach gesagt worden. Ich bin auf die Verhandlung gespannt und werde euch über den Termin und das Urteil informieren. Anschließend werde ich mich wahlweise entschuldigen müssen oder habe aber Sicherheit über die Dinge die ich bisher nur vermute. Eben deswegen sind wir vorsichtig mit Aussagen die wir nicht belegen können. Alles was hier von uns/mir nicht als Vermutung benannt wurde kann ich mit den entsprechenden Nachweisen belegen. Wenn es dich interessiert kann ich dir diese Belege gerne zeigen.
  15. Wäre interessant zu erfahren wie sie das hinbekommen haben...
  16. @areischl: Erst einmal willkommen an Board und schön dass du uns gefunden hast. Damit wir dir bestmöglich helfen können bitte ich dich auf folgende Punkte zu achten: 1. benutze bitte auch Großbuchstaben. 2. Nutze Satzzeichen wie "." und ",". Je besser deine Beiträge für uns lesbar sind umso besser können wir dir helfen. :)
  17. In den Produktnutzungsrechten findet sich dazu folgendes: Option 2: Lizenzierung nach verwendeten Prozessoren: Bei dieser Option entspricht die Gesamtanzahl der für einen Server erforderlichen Lizenzen der Summe der gemäß den nachfolgenden Ziffern (A) und (B) erforderlichen Lizenzen. Bei anderen Editionen als der Enterprise Edition ist dies die einzige Option. Zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware in der Physischen OSE auf einem Server benötigen Sie eine Lizenz für jeden Physischen Prozessor, den die Physische OSE verwendet. Zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware in Virtuellen OSEs auf einem Server benötigen Sie eine Lizenz für jeden Virtuellen Prozessor1, den jede dieser Virtuellen OSEs verwendet. Nutzt eine Virtuelle OSE jedoch lediglich einen Teil eines Virtuellen Prozessors, gilt dieser Teil als vollständiger Virtueller Prozessor. Wenn du also irgendwie sicherstellen kannst dass das BS die nicht lizenzierten Prozessoren nicht sieht und damit auch verwendet (möglicherweise kannst Du sie im BIOS abschalten), brauchst Du dafür keine Lizenzen.
  18. Klar. Zieh die Prozessoren aus den Sockeln raus. ;)
  19. Dr.Melzer

    ICE 2013

    Da bin ich vollkommen deiner Meinung. Deswegen haben wir auch Anzeige erstattet, damit ein Gericht klärt was an Straftaten begangen wurde. Auch wir sind nur juristische Laien, wenn auch durch einen Anwalt beraten und unterstützt. Eine Dokumentenfälscher dürfte ich ihn problemlos nennen. Dass er die Kontoauszüge gefälscht hat um mich über die Verwendung der Gelder zu täuschen hat er mir gegenüber bei einem Treffen in Berlin zugegeben. Der konkrete Verwendungszweck wird auf der Webseite von Com for Children angegeben (http://www.comforchildren.de): "Com For Children (C4C) wurde gegründet, um denjenigen zu helfen, die wirklich hilfsbedürftig sind. Natürlich kann man nicht jedem in der ganzen Welt die nötige Unterstützung bringen. Darum hat C4C den Schwerpunkt auf Kinder gelegt. Das sind unserer Meinung nach die schlimmsten Opfer von Hunger und Armut." Das seine eigenen Kinder Opfer von Hunger oder Armut sind stelle ich infrage... Letztendlich wird das aber ein Gericht klären, die Anzeige wurde gemacht, wir warten ab was die Verhandlung ergeben wird. Ich habe schon mehrfach geschrieben dass ich mich sehr darüber freuen würde wenn sich herausstellen würde dass Nicki Wruck unschuldig ist. Alleine fehlt mir inzwischen der Glaube daran.
  20. Dr.Melzer

    ICE 2013

    Offensichtlich bin ich nicht der einzige dem so etwas auffällt....
  21. @Orgi27: Ich bitte darum am Ende von Sätzen darauf zu verzichten mehrere "!" zu benutzen. Ebenso bitte ich dich darum zu unterlassen Wörter komplett in GROSSBUCHSTABEN zu schreiben. Beides wird als schreien interpretiert. Vielen Dank für dein Verständnis.
  22. Dr.Melzer

    ICE 2013

    Das sehe ich auch so. Wir haben viel Hinweise darauf dass auf allen ICE Veranstaltungen auf denen von Nicki Wruck und seiner Frau Geld für Com for Children gesammelt hat Spendengelder unterschlagen wurden. Auf der ICE 2012 haben das erste Mal nicht Nicki Wruck und seien Frau das Geld gesammelt, sondern die Leute von den Strahlemännchen. Es ist interessant dass die Summer der vermeldeten Spendeneinnahmen in 2012 fast doppelt so hoch war wie in den Jahren davor. Es waren aber nicht fast doppelt so viele Besucher anwesend wie in den Jahren zuvor. Anders war nur dass in 2012 die eigentlichen Empfänger selbst vor Ort waren und gesammelt haben. Da kann sich jetzt jeder selbst Fragen was ihm das sagt... Aber um das noch einmal festzustellen: Die Strahlemännchen sind ein eingetragener Verein und als gemeinnützig anerkannt. Sie machen tolle und wichtige Arbeit und haben nichts mit den Vorwürfen zu tun die wir gegen Nicki Wruck erheben!
  23. Bei den User CALs geht es um biologische User (vulgo "Mitarbeiter"), nicht um Benutzeraccounts.
  24. Dr.Melzer

    ICE 2013

    Das sehe ich auch so. Für mich kommt erschwerend dazu dass Nils hier derjenige ist der immer wieder zur Ruhe mahnt und sich nicht auf eine Seite stellt, solange kein Gerichtsurteil gefällt ist. Nils ist da wie die Schweiz. Neutral. Ihn dann aber so anzugehen ist mehr als armselig. Für alles was wir unterstellen und auch so zur Anzeige gebracht haben (Veruntreuung von Spendengeldern, Betrug, Dokumentenfälschung und Unterschlagung) können wir belastbare Belege beibringen. Diese sind auch alle zusammen mit der Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft gegangen. Wer an meinen Aussagen zweifelt kann mich gerne kontaktieren, ich stehe gerne Rede und Antwort und zeige die Belege. Das gilt selbstverständlich auch für Nicki Wruck. Wenn er infrage stellt was wir sagen zeige ich ihm auch gerne die Belege (obwohl er die auch alle selbst hat). Genauso hat Nicki Wruck die Gelegenheit hier Stellung zu beziehen und uns die Belege für die Verwendung der gespendeten Gelder vorzulegen. Warum er die ganze Sache damit nicht einfach beendet und uns Lügen straft wird wohl solange sein Geheimnis bleiben bist die Beweisaufnahme der Staatsanwaltschaft beendet ist... BTW: Sechs Zeilen auf einer Webseite http://www.comforchildren.de/pages/site.php?textid=2 sind kein Beleg für die Spendenverwendung, auch wenn Nicki Wruck das gerne so hätte. Den Krippenwagen den er ursprünglich an die Spielgefährten Bardowick gespendet hatte erwähnt er wohl nicht, weil seine Frau den wieder weggenommen hat als die Wrucks mit ihren Kindern weggezogen sind. Der wurde dann wieder an die Kita in Vögelsen gegeben (das ist auf der Webseite erwähnt), wo die Kinder der Wrucks jetzt untergebracht sind. Selbstverständlich kann ich das alles belegen, was auch Nicki Wruck bekannt ist. Das ist auch der Grund warum er mich noch nicht wegen übler Nachrede, Verleumdung oder ähnlichem angezeigt hat, was ich an seiner Stelle schon lange getan hätte wenn ich unschuldig wäre. ;-)
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