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Dr.Melzer

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  1. Nein das ist nicht legal. Offiziell geht MS davon aus dass der Kunde schon einen Key hat. Warum sollte er einen aktuellen Server auf eine alte Version Downgraden? Doch nur weil er schon alte Server hat und damit einen key und Lizenzen. Was spricht dagegen gleich die aktuelle Version einzusetzen?
  2. Ein Grund mehr dort nicht zu sein...
  3. Und irgendwie machst du es uns unnötig schwer dir zu helfen, wenn du alles klein schreibst... Bitte achte in Zukunft darauf an den richtigen Stellen auch Großbuchstaben zu benutzen! Je besser wir deine Beiträge lesen und verstehen, umso besser können wir dir helfen.
  4. Nein ich nicht. Welche Sinn hat denn ein Vertragsende wnen alles so weiterläuft als wenn er nicht beendet würde?
  5. Hallo :) Welche Firma? Bei Serverlizenzen üblicherweise ja. Ab deine Lizenz explizit ein Downgraderecht hat musst du in dem dazugehörigen EULA nachlesen. Wenn du keien Volumenlizenzvertrag hast wahrscheinlich garnicht. Was meinst du mit "anderem Productkey"? Wenn du genug Lizenzen gekauft hast ja. Aber in drei Jahren wird auch der Server 2012 veraltet sein und dann können schon neue regekn gelten. Insofern müssig sich jetzt darüber Gedanken zu machen. Von was für einer Lizenz sprichst du hier?
  6. Du bist der meinung alle Bestimmungen des Vertrages gelten auch weiter wenn der vertrag beendet ist?
  7. Dr.Melzer

    Er fliegt!

    Sind die etwa nicht ernsthaft? :eek:
  8. Musst du nicht. Kannst ruhig sagen dass du es genauso gut findest wie ich. ;) Das Nutzungsrecht räumt dir der Vertrag ein. Explizit auch nach Ablauf desselben. Hier der Original Wortlaut dazu aus dem select vertrag: Im Allgemeinen werden Nutzungsrechte zeitlich unbeschränkt, sobald die Laufzeit des Beitritts endet und das Beitrittsunternehmen alle Zahlungen geleistet hat. Zu diesem Zeitpunkt verfügt das Beitrittsunternehmen über zeitlich unbeschränkte Lizenzen für die Anzahl an Kopien, die es während der jeweiligen anfänglichen Laufzeit des Beitritts oder des Verlängerungszeitraums bestellt hat. Das Reimagingrecht ist aber kein Nutzungsrecht der Lizenz, sondern ein zusätzliches Recht dass dir der Vertrag einräumt. Warum sollte dieses recht nach Ende des vertrages weiter gelten? Anderenfalls würden alle im Vertrag eingeräumten Rechte auch ohne den vertrag weiter gelten. Das du eine lizenz hast ist eine Bedingung dafür zu reimagen. Eine weitere bedingung ist dass dir irgendwer das reinaging recht einräumt. Das macht der vertrag, nicht die Lizenz. Aber wenn du keinen vertrag hast der dir dieses recht einräumt hast du das Recht nicht. Das erkläsrt du Microsoft dass du Rechte aus einem Vertrag in anspruch nimmst den du nicht (mehr) hast. Nach der Logig müssten verträge nie gekündigt werden weil alle rechts daraus immer weiter gelten falsch, Laut MS vertrag musst du dafür das reimaging recht explizit eingeräumt bekommen. Alle nicht explizit eingeräumten Rechte existieren nicht. hast du keien vertrag der dir das recht einräumt (weil er abgelaufen ist) Hast du das recht auch nicht mehr. Aber ich sehe dass iwr hier nicht weiter kommen und die Fronten fest sind. Ich habe eine Anfrage an MS direkt intern gestellt und würde vorschlagen die Antwort abzuwarten.
  9. Da haben wir aneinander vorbei geredet. Wir müssen aufpassen zwei Dinge nicht zu vermischen: 1. Geräte mit OEM Betriebssystem und dazu gekaufter SA 2. Geräte mit OEM Betriebssystem ohne gekaufter SA, die nur gereimaged werden dürfen. Für Geräte mit OEM Betriebssystem und dazu gekaufter SA hast du nach Ende des Vertrages mit der SA das recht die letzte BS Version, die während der Vertragslaufzeit verfügbar war einzusetzen. Als Volumenlizenz. Dieses recht hast du durch die SA erworben und das Nutzungsrecht der erworbenen Lizenzen ist laut Vertag unbefristet. Für Geräte mit OEM Betriebssystem ohne gekaufter SA, die nur gereimaged wurden, darfst du kein neues BS einsetzen, denn für sie gab es nur die OEM Lizenz und der Vertrag berechtig dich zwar zum Reimagen, weist aber explizit darauf hin dass die gerate weiterhin nur die gekaufte Lizenz haben und deren Bedingungen gelten. Der dafür relevante Auszug aus dem select Vertrag: Re-images, die unter diesem Absatz erstellt werden, unterliegen den Bestimmungen und Nutzungsrechten, die mit der Lizenz von der separaten Quelle bereitgestellt wurden. Dieser Absatz begründet oder erweitert keinerlei Gewährleistungs- oder Supportverpflichtungen.
  10. Da bin ich vollkommen bei dir. Du drafst die Produkte aus dem Vertrag, auch nach Vertragsende weiter Nutzen. Als Beispiel: Du hast ein Win7 OEM und eine SA dazu aus einem VL. Während der Vertragslaufzeit kommt Windows8. Du darfst nach Vertragsende, auf dem PC für den du die SA gekauft hattest, Windows8 nutzen. Soweit sind wir uns einig denke ich. Du erfüllst zwar weiterhin alle Bedingungen, hast aber keinen Vertrag der die dieses Recht einräumt. Der Vertrag auf den du dich da berufst eistiert ja nicht mehr. Das ist wie mit der Miete einer Wohnung. Der Vertrag ist gekündigt und beendet. Du willst aber weiterhin in der Wohnung kochen, weil du ja einen Mietvertrag hast der dir das Duschen in der Wohnung erlaubt. Dein (ex) Vermiter sagt aber dass der Vertrag ja beendet ist. Darfst du weiter in der Wohnung kochen oder nicht? ;)
  11. Nee ist es nicht. ;) Da das Reimagerecht durch den Vertrag eingeräumt wird endet es mit diesem. Oder siehst du das anders?
  12. Der Zugriff auf das Portal endet zwar nicht, aber der Zugriff berechtigt nicht zwingend zur Nutzung. Wie ich weiter oben geschrieben habe steht im Vetrag explizit dass das Recht die Datenträger zu nutzen auf die Laufzeit des vertrages beschränkt ist.
  13. So ist es. Du kaufst die SA. Die gibt es nur als Volumenlizenz. Also musst du einen Volumenlizenzvertrag abschließen. Dadurch hast du die rechte die der Vertrag einräumt. Dazu gehört das Reimagingrecht. Endet der Vertrag (und damit die SA) enden die durch den Vertrag eingeräumten Rechte. Das steht im Vertrag (hier am Beispiel select): Nach dem Beitritt erhält das Beitrittsunternehmen Masterkopien der Produkte, die es lizenzieren möchte, und kann während der Laufzeit seines Beitritts beliebig viele Kopien nutzen, Du darfst das Produkt nutzen, aber hast nicht mehr die Rechte aus dem Vertrag (z.B. Reimaging) Wenn du noch Zugriff auf die Datenträger hast darfst du mit denen vielleicht noch deine Rechner Installieren die SA hatten, aber auf keinen Fall per OEM lizenzierte Rechner Reimagen. Alles korrekt, aber das Reimaging Recht endet mit dem Vertrag. Es ist wie mit einem Mietvertrag für deine Wohnung. Solange der Vertrag gültig ist darfst du die Wohnung betreten und Nutzen. Ist der Vertrag gekündigt, darfst du sie nicht mehr nutzen, weil alle mit dem Vertrag eingeräumten Rechte erloschen sind.
  14. Noch der Rest weil es zu viel text war: c. Re-imaging. In bestimmten Fällen ist Re-imaging unter Verwendung der Produktmedien gestattet. Wenn ein Microsoft-Produkt (1) von einem Original Equipment Manufacturer (OEM), (2) als Full Packaged Product über den Einzelhandel oder (3) unter einem anderen Microsoft-Programm lizenziert wird, dürfen anstelle der durch diese separate Quelle bereitgestellten Kopien die unter diesem Vertrag bereitgestellten Medien dazu verwendet werden, Images zu erstellen. Dieses Recht ist durch Folgendes bedingt: (i) Für jedes Produkt, für das ein Re-image erstellt wird, müssen separate Lizenzen von der Quelle vorliegen. (ii) Das Produkt, die Sprache, die Version und die Komponenten der angefertigten Kopien müssen mit dem Produkt, der Sprache, der Version und allen Komponenten der Kopien identisch sein, die sie ersetzen, und die zulässige Anzahl der Kopien oder Instanzen des Produktes, für das Re-imaging durchgeführt wird, bleibt unverändert. (iii) Mit Ausnahme von Kopien eines Betriebssystems und Kopien von Produkten, die unter einem anderen Microsoft-Programm lizenziert wurden, muss der Produkttyp (z. B. Upgrade oder Lizenz für Vollversionen) identisch sein mit dem Produkttyp von der separaten Quelle. (iv) Re-images, die unter diesem Absatz erstellt werden, unterliegen den Bestimmungen und Nutzungsrechten, die mit der Lizenz von der separaten Quelle bereitgestellt wurden. Dieser Absatz begründet oder erweitert keinerlei Gewährleistungs- oder Supportverpflichtungen. Die Formulierung ist im OPEN und im SELECT identisch.
  15. Da hast du recht. Das war von mir falsch ausgedrückt. Ich wollte sagen in dem Beispiel wurde das Reimaging Recht über die SA erkauft. Wenn diese weg ist ist IMHO auch das damit erkaufte Recht weg. Ich stimme dir zu dass due reimagen darfst solange der Verrag läuft. reimaging ist je ein recht welches der vertrag einräumt. Endet der Vertrag, endet IMHO auch das recht zu reimagen. Ind em Vertragspassus zu reimaging steht nichts gegenteiliges: 7. Anfertigung von Produktkopien und Re-imaging. Ein Beitrittsunternehmen kann so viele Kopien wie benötigt anfertigen. Bei den Kopien muss es sich um vollständige Kopien handeln, die von aus einer autorisierten Quelle erworbenen Masterkopien angefertigt werden. Setzt das Beitrittsunternehmen Dritte zur Anfertigung von Kopien ein, ist das Beitrittsunternehmen für deren Handlungen verantwortlich. Das Beitrittsunternehmen darf eine bestimmte Anzahl von zusätzlichen Kopien für Schulung, Bewertung und Sicherung anfertigen. In manchen Fällen kann das Beitrittsunternehmen die unter diesem Vertrag erworbenen Medien nutzen, um Kopien von Produkten anzufertigen, die das Unternehmen über einen anderen Kanal lizenziert. Grundsätzlich ist dies nur gestattet, wenn das Produkt, die Version, die Sprache, der Typ und die Komponenten, die kopiert werden, mit denen identisch sind, die über diesen anderen Kanal lizenziert wurden. a. Allgemeines. Das Beitrittsunternehmen ist berechtigt, so viele Kopien der Produkte anzufertigen, wie erforderlich sind, um sie innerhalb des Unternehmens zu verteilen. Bei den Kopien muss es sich um getreue und vollständige Kopien (einschließlich Urheberrechts- und Markenrechtshinweisen) von Masterkopien handeln, die von einem von Microsoft anerkannten Fulfillment-Unternehmen erworben wurden. Das Beitrittsunternehmen kann einen Dritten für die Erstellung dieser Kopien einsetzen, aber das Beitrittsunternehmen verpflichtet sich, für die Handlungen dieses Dritten verantwortlich zu sein. Das Beitrittsunternehmen verpflichtet sich außerdem, angemessene Anstrengungen zu*unternehmen, um seine Mitarbeiter, Vertreter und andere Einzelpersonen, denen es die Nutzung der Produkte gestattet, davon in Kenntnis zu setzen, dass die Produkte von Microsoft lizenziert werden und den Bestimmungen dieses Vertrages unterliegen. b. Kopien für Schulung, Bewertung und Sicherung. Das Beitrittsunternehmen ist berechtigt, (1) bis zu 20 zusätzliche Kopien eines Produktes in einer Schulungseinrichtung auf seinem Betriebsgelände zu nutzen, (2) bis zu 10 zusätzliche Kopien eines Produktes für einen 60tägigen Bewertungszeitraum zu nutzen und (3) für jede seiner geografisch eigenständigen Geschäftsstellen eine zusätzliche Kopie eines jeden lizenzierten Produktes für Sicherungs- oder Archivierungszwecke zu nutzen.
  16. Mein lieber Franz. Wo steht dass der Kunde das Reimagingrecht nicht verliert? Ich bin bei dir dass das Nutzungsrecht immer unbefristet ist (ausser bei den Mietverträgen). Das reimagingrecht ist aber ein durch SA erworbenes Recht welches mit der SA endet. So weit mein Standpunkt.
  17. Die SA ist aber keine Lizenz. Die SA ist nur SA. Ihr muss immer eine Lizenz zugrunde liegen, was in unserem beispiel die OEM Lizenz war. Wenn du zu einer Lizenz eine SA dazu kaufst erhältst du zusätzliche Rechte durch die SA, welche die Lizenz alleine nicht hätte. Erlischt die SA entfallen auch diese zusätzlichen Rechte und dir bleiben nur die Rechte deiner Lizenz (ohne SA).
  18. Dr.Melzer

    Er fliegt!

    Das sehe ich differenzierter. ;) Ich denke es gibt eine ganze Menge Leute für die so eine Aktion Sinn macht. Persönlich finde ich es ziemlich beeindruckend. :)
  19. Nein hast du nicht. Deine SA ist ausgelaufen und damit alle damit erworbenen Rechte. Zum reimagen benötigstd du wieder eine neue SA oder eine Volumenlzenz. Deine SA ist aber ausgelaufen und eine Volumenlizenz hattest du nie. Die reien OEM Lizenz darfst du nicht reimagen und der VL Datenträger mit VL Key ist ohne gültige Lizenz (deine endete ja mit der SA) nichts wert. Woher soll den jetzt das Recht zum Reimagen kommen?
  20. Dr.Melzer

    Er fliegt!

    Sinnlos für wen?
  21. Mal ne ganz andere Frage: Bist du selbst der Meinung dass du für die Stelle geeignet bist?
  22. Grundsätzlich siehst du das richtig. Da das während der SA erworbene Nutzungsrecht unbefristet ist kann es logischerweise nicht mit der SA enden. Alle anderen Rechte enden mit Ende der SA.
  23. Wenn die SA endet entfallen alle Rechte welche du durch die SA erworben hast. Du hast wenn du eine OEM Lizenz mit SA ausstattest auch keine Volumenlizenz, sondern immer nur eine OEM Lizenz mit SA. Als Vorteil hast du die SA Benefits und dadurch auch die Volumenlizenzvorteile. Diese entfallen aber wenn die SA endet. Durch die SA und den Volumenlizenzvertrag erwirbst du dir ein unbefristetes Nutzungsrecht an den Versionen die während der Vertragslaufzeit verfügbar waren. Wenn also währen der Vertragslaufzeit eine neue Version released wird darfst du diese nutzen. Du darfst sie auch weiter nutzen wenn der Vertrag endet, das Nutzungsrecht erwirbst du ja unbefristet. An deiner Lizenz ändert das aber nichts. Du hast weiterhin eine OEM Lizenz (jetzt ohne SA), zuzüglich dem Recht die letzte verfügbare Softwareversion aus deinem Volumenlizenzvertrag zu nutzen (welches aus der abgelaufenen SA herrührt), die am letzten Tag der Gültigkeit deiner SA verfügbar war.
  24. Was ist denn eine "Vollversion"? Den begriff gibt es bei Microsoft Lizenzen nicht.
  25. Die 90 tage beziehen sich nciht auf die Aktivierung der SA. Es bedeutet dass die Neuzuweisung mindestens für 90 Tage erfolgen muss. Nach den 90 tagen kannst du die SA einem neuen Ersatzgerät zuweisen, welches über ein aktuelles OEM Windows verfügt. Das iet dann immer noch eine Lizenz deren dauerhaftes Nutzungsrecht du erworben hast. Nur die SA Vorteile hast du nach Ablauf der SA logischerweise nciht mehr. Es wäre aber ziemlich unklug die SA nicht zu verlängern, wenn du sie schon hast. Alles was innerhalb der gültigen SA an neuen Versionen erscheint darfst du nutzen. Das Nutzungsercht ist immer unbefristet. In deinem beispiel darfst du dann den Server 2012 nutzen, wenn du zum Verfügbarkeitszeitpunkt über eine aktive SA für den Windows Server verfügst. Du darsft den Server 2012 dan so lange nutzen wie du willst. Auch nach Ablauf der SA.
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