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lizenzdoc

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Beiträge erstellt von lizenzdoc

  1. Moin,

    Da gebe ich Dr.M. voll recht.


    Wird vom Verein her für DL und Nutzung an euch gezahlt > SPLA (dazu müsst Ihr dann auch MS-Partner werden und jährlich Beitrag zahlen).
    Wenn nicht, dann CALs, beim SQL ev. gleich wegen Anzahl CALs und deren Kosten ev. über die SQL-CORE-Lizenzierung nachdenken,

    wenn Core-Lizenzierung, dann werden ja keine CALs mehr lizenziert.
    Wenn CALs (WIN, RDL, SQL) > Die, oder auch weitere Lizenzen
    kauft Ihr (weil Ihr SVR-Besitzer, somit Lizenzierungsverantwortung auf die Zugriffe auf eurer SVR-forrest habt)
    nicht via eurem EDU/Academic-Beitritts, sondern macht einen "Non-Profit-OPEN-Vertrag" ev. sogar einen normalen OPEN-Vertrag
    und kauft darüber die Lizenzen für die "Externen" somit seid/bleibt ihr ALLE compliant !
    Microsoft hatte noch nie was gegen "mehr Geld verdienen" :-)  gehabt...

    VG, Franz

  2. Moin,

     

    da stimme ich dem NorbertFe zu:
    egal wie die CALs heißen, ROK, SB, OEM,Volumen .... CALs sind CALs!
    solange die Version 2016, 2019, und Std /Enterprise stimmen, darf man mischen.
    Gilt auch für die Server... mit den CALs.. "mischen possible".

    Nennt sich bei Microsoft "channel agnostic" !

    Das weiss eigentlich auch die SAM-Abtl. in Deutschland.

    Denen liegt eine PPP vor, nach Abstimmung mit der Corporate... die Farben habe ich verändert :)

    VG, Franz

  3. Moin,

    wenn man es nachweislich sicherstellen kann ...
    lizenzpflichtig sind immer nur die Fakten.

    Greife ich zu, nutze ich was, installiere ich was, ist das eine Interaktion und lizenzenzierungspflichtig.

    Tue ich das nicht, halt nicht.

    Bis dato hat Microsoft noch nie einen "Konjunktiv" lizenzpflichtig gestellt. Würde ...könnte ...
    gibt es nicht in den Produktbestimmungen/Verträgen ...nur die Faktenlage zählt.

    VG, Franz

  4. hi,
    immer wieder ein "begehrtes Thema" :)

    Man muss auch 2 wichtige Unterschiede betrachten... wir vom "außerhalb PC" nur einen lokalen PC/NB zugegriffen,

    oder wird auf einen PC zugegriffen, der in einer VM auf dem Firmen-SVR virtualisiert wird.

     

    Der Dr.M beschreibt es ja sauber: Zugriff auf einen PC/NB direkt;
    Das WIN-OS muss gleich sein, ev. dann bei Office der gleiche Fall, Office muss gleich sein.

    Aber EULA von Office H&B :
    Remotezugriff. Der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Geräts ist berechtigt, von einem beliebigen anderen Gerät aus auf die auf dem lizenzierten Gerät installierte Software zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu verwenden. Sie sind berechtigt, anderen Personen den Zugriff auf die Software zu erlauben, um Ihnen Supportservices bereitzustellen.  Also darf niemand anderes auf diesen Firmen-PC zugreifen, auch wenn er Office H&B hätte - nur zu Support dingen. !

     

    Ein ganz anderer Fall wäre, wenn vom "außerhalb PC"  auf einen PC/NB zugegriffen wird, der aber auf einem Firmen-SVR in einer VM wirtuell bereitgestellt wird!
    Wenn dies der Fall wäre, wird es gleich mal richtig teuer!

    Aber ich glaube, das ist hier nicht der Fall, oder?

     

    VG, Franz

  5. Hallo zusammen,

    Ausgangslage: 2 Server jeweils 2 CPUs (mit jeweils 14 Cores)  = 2 x 2 x 14 = 56 COREs
     

    Die Frage ist dann, wie viele VMs werden bedient und im worstcase, wie viele VM würden dann maximal auf 1 "Blech" im worstcase landen.

     

    Bei WS-STD wären bei dieser Lizenzierung mit jeweils 28 COREs pro Blech nur 2 VM auf jedem Blech erlaubt,

    verschiebt man von A nach B  oder auch umgekehrt, müssten beide Bleche schon für die 4 VMs jeweils mit 56 COREs = 112 lizensiert sein.

     

    Man kann jetzt "schichten", wenn man wenige VMs hat. Der Faktor ist ganz einfach;
    7 x STD = 1 DC d.h. ab der 13. VM ist die DC kostengünstiger.

    WS-SVR DC erlaubt unlimitierte VMs

     

    Alles etwas Mathematik.

     

    Grüße,

    Franz

  6. Hi Sebastian,

     

    Grundsätzlich gilt:
    Nicht Volumen-Lizenzen dürfen nicht auf Office via TS-Dienst bereitgestellt zugreifen > Steht in der EULA (End-User-License-Agreement)

    Es geht also immer nur mit Volumen-Lizenzen.

    Office-STD und Office-Pro sind 2 unterschiedliche Produkte.

    Lizenziert wird immer das zugreifende Device/Gerät, die lokale Insatllation auf dem Server ist somit kostenfrei.

    Wenn Du sowohl STD, als auch Pro bereitstellen musst, dann musst Du 2 TS-Dienste aufbauen.
    Da die Geräte mit Office-STD nicht auf die Pro-Bereitstellung zugreifen dürfen und genauso umgekehrt.

     

    In deinem Fall:
    Soll Office-Std via TS bereitgestellt werden, dann muss jedes zugreifende Gerät mit Office-Std aus dem Volumenvertrag lizenziert sein.

    D.h. bei Dir, für die Notebooks muss Du jeweils 1 Office-Std kaufen und somit lizenzieren.

    Steht so ungefähr auch in den Produktbestimmungen.

     

    VG, Franz

     

  7. Moin,

    Mal ein "Lanze brechen" für die armen Distributoren und LSP/LAR ...
    Erst am 4.10. hat MS die Preisliste für Oktober freigegeben!
    Somit hängen alle mit den Angeboten ca. 1 Woche hinterher, da bitte Verständnis zeigen!
    Vorher waren einige Preisfehler drin! WIN-Upgrade ist jetzt mal böse verteuert worden.


    Man will weiterhin die Volumen-Kauf-Lizenzen preislich madig machen und CSP fördern...
    Wie sich der Premier-Support da entwickeln wird, lasse ich mal offen.

     

    VG, Franz

     

  8. Hi,

     

    Das ist jetzt mal ein weiteres Kapitel aus dem Buch " und sie wissen nicht mehr, was sie tun" ...
     

    in den Produktbestimmungen steht auf Seite-6 dies:

    Bei Onlinediensten beziehen sich alle Verweise auf „Nutzungsrechte“ im Volumenlizenzvertrag des Kunden auf die OST.
    Falls ein Softwareprodukt sowohl Software als auch Onlinedienste umfasst,
    unterliegen die Onlinedienste den OST und unterliegt die Software den vorliegenden Lizenzbestimmungen.

     

    Visio Online Plan 2 beinhaltet ja nun beides, den Onlinedienst und aber auch Software = die erlaubte lokale Softwareinstallation !
    So sehen wir das alles...

    Dementsprechend unterliegt ja dann die lokale Software den produktbestimmungen und die schreiben ja

    das vorhandensein der Office-Lizenz vor ....

     

    Schwierig, ich hoffe, dass Microsoft auf unsere Anfrage baldigst eindeutiger antwortet!

     

    VG, Franz

     

     

  9. Hi David,

     

    also:

    Produktbestimmungen 09-2018, Seite 64 (deutsch):

    2.5 Bereitstellungsrechte für Visio

    Nutzer von Visio Online Plan 2 sind berechtigt, eine einzelne Kopie entweder von Visio Standard 2016 oder von Visio Professional 2016
    oder einer früheren Version der Visio-Software wie folgt zu installieren und einzusetzen:

    a.        Wenn der Nutzer für Office Standard oder Office Professional Plus1 lizenziert ist, und

    b.        nur auf dem Gerät, auf dem Office installiert ist.

    1Das Recht steht Nutzern mit Lizenzen für Office Professional im Rahmen einer Microsoft 365-aus-SA-Nutzer-AL zu, die vor dem 1. September 2018 begann.

    1x VisioOnline Plan 2 darf 1x lokal genutzt werden. Und zwar nur auf dem Gerät auf dem gleichzeitig mind. Office-STD auch lizenziert ist.

    Da hat Dein Berater im Falle der Nutzung für VisioOnline Plan 2 Unrecht.

    VG, Franz

  10. hi,

    hier mal die offizielle Schreibweise bei MS:

    OPEN

    IntuneOpen ShrdSvr Sngl SubscriptionVL OLP 1License NoLevel Qualified Annual

    IntuneOpen ShrdSvr Sngl SubscriptionVL OLP 1License NoLevel PerDevice Qualified Annual

    OPEN-VALUE

    IntuneOpen ShrdSvr SNGL SubsVL OLV NL 1Mth AP

    IntuneOpen ShrdSvr SNGL SubsVL OLV NL 1Mth AP PerDvc

    Nehme mal an, das es ein "kreative Eingebung" bei Deinem Partner war....

    Also sich nicht irren lassen...

    VG, Franz

    • Like 1
  11. Hi,

    also, in den "Bestimmungen für Onlinedienste steht

    Zitat

     

    Microsoft Intune (pro Nutzer, pro Gerät)

    Geräte und Anwendungen verwalten

    Jeder Nutzer, dem der Kunde eine Nutzer-AL zuweist, kann auf die Onlinedienste und zugehörige Software (einschließlich System Center Software) zugreifen und diese nutzen, um Anwendungen und bis zu fünfzehn Geräte zu verwalten. Für jedes Gerät, dem der Kunde eine AL zuweist, ist eine unbegrenzte Anzahl von Nutzern berechtigt, auf die Onlinedienste und zugehörige Software (einschließlich System Center-Software) zuzugreifen und sie zu verwenden. Für die Verwaltung eines Geräts, auf das mehrere Nutzer zugreifen, ist eine Geräte-AL oder eine Nutzer-AL für jeden Nutzer erforderlich.

     

    "USL Per Device". Ich schau mal heute in der offiziellen Preisliste nach, wie die genauen Bezeichnungen / Differenzierungen sind.

    VG, Franz

     

    • Like 1
  12. Moin,
     

    denke mal, das erklärt dann alles ...laut den aktuellen Produktbestimmungen, Seite-7:

    9. Zuweisung und Neuzuweisung von Lizenzen

    Bevor der Kunde Software unter einer Lizenz ausführt, ist er verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Gerät oder Nutzer (wie jeweils zutreffend) zuzuweisen. Der Kunde kann eine Lizenz einem anderen Gerät oder Nutzer zuweisen, jedoch nicht früher als 90 Tage ab der letzten Neuzuweisung dieser Lizenz, es sei denn, die Neuzuweisung wird aufgrund (i) eines dauerhaften Hardwarefehlers oder -verlusts, (ii) der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses des Mitarbeiters oder (iii) einer vorübergehenden Umverteilung von CALs, Managementlizenzen und Nutzer- oder Geräte-ALs im Rahmen der Abwesenheit eines Mitarbeiters oder der Nichtnutzbarkeit eines außer Betrieb genommenen Geräts durchgeführt. Der Kunde muss die Software aus dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers entfernen oder den Zugriff von dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers sperren.

    d.h.: man kann sogar diskutieren, ob "beim Gang aufs WC" das schon eine "vorübergehende Abwesenheit" ist .... smile***

    Also mal sich keine Sorgen machen, aber immer schön schriftlich dokumentieren !!!

    VG, Franz
    • Danke 1
  13. Hi,

     

    man muss da aufpassen.

    Pro ist Pro.

    Kauft man im Volumenvertrag den WIN-Enterprise E3 Upgrade mit 2 J SA, auf die OEM-Lizenz hinzu, hat man "Enterprise".

    läuft die SA ab und man verlängert nicht diese SA erneut, muss man laut den Produktbestimmungen

    alles deinstallieren und die aktuelle WIN-LTSB Version installieren !!!
    Alles sehr gut überlegen ....

     

    Grüße, Franz

  14. Hi,

    ich sehe das wie die Produktbestimmungen :)

    Verschiebe ich eine 2016er-VM auf ein SVR-Blech, dass nur mit 2012 lizenziert ist, ist das ein Lizenzverstoß.
    Dieser SVR müsste 2016er Lizenzen haben.

    Ergo 2 in sich geschlossene "Kreise", oder alles auf 2016 lizenztechnisch hochziehen.

    Und immer daran denken, wenn im Unternehmensnetzwerk nur 1 2016er SVR physisch installiert ist,
    bzw. eine 2016er-VM genutzt wird ...alle WIN-CAL ( und RDS-/RMS-CALs) auf 2016 hochziehen.

     

    VG, Franz
     

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