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lizenzdoc

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Beiträge erstellt von lizenzdoc

  1. Hi Jaron,

    ja, verstehst Du falsch.
    Nur wenn Du den OVcw verlängerst muss Du den Regeln folgen.
    Du musst den OVcw nicht verlängern.
    Aber Du hast das Recht die SA teilweise mit SA aus der OPEN-Vertragsgruppe zu verlängern.
    Ist so ähnlich, wie ein EA Kunde der den EA beendet, aber die SA dann im SELECT+(MPSA teilweise verlängert.
    Dann nutzt der Kunde halt keine "organisationsweite Option" mehr.

    d.h. ja ansonsten, dass einmal OVcw = immer OVcw.

     

    VG, Franz

  2. Hi,

    Den OVcw auslaufen lassen.
    150x M365-E3 via CSP starten.
    Da sind ja der CORE-CAL-Suite die entsprechenden "Dual-Access-Rights mit drin!
    Weiterhin ja das O-Pro und das WIN-E3-SA.
    Also quasi der Desktop nur im CSP-ABO-Model.
    Für die restlichen 70 DT würde ich einen OV starten und dort die SA verlängern.

     

    Sollte jeder Distri eingentlich anbieten können.

     

    VG, Franz

     

  3. Hi,

    man sieht, ein heikles Thema und Ms lässt alles im Dunklen.

    Back to basic:

    stellt Euch eine Uhr vor (eine analoge!)
    Mutter-A steht auf der 12
    Tochter-B auf der 9
    Tochter-C auf der 3
    zieht einfach jetzt gedanklich einen Bogen von 9 über die 12 zur 3.

    Dann erkennt Ihr alle die verbundenen Unternehmen. B und C haben halt keine direkte "Verbundenheit"
    da keine gegenseitige Beherrschung möglich ist, da ja Mutter-A mehr als 50% hält ...
    Die Lösung für diesen Konstrukt um sicherlich legal zu bleiben:

    Mutter-A hat einen eigenen MPSA>B und C dürfen ja da drin ein eigenes EK-Konto installieren.

    Mutter-A eröffnet ein zusätzliches EK-Konto beim jeweiligen MPSA von B und C.

    Als direkt verbundenes U. darf nun B und C über dieses EK-Konto beim jeweiligen MPSA von B und C

    über das EK-Konto der Mutter-A einkaufen, da dies ja verbunden U. machen dürfen.
    und dran denken, wenn Lizenzen nicht mehr benötigt werden,
    zurück zur Mutter geben, die darf dann an den jeweils anderen wieder unterlizenzieren,

     

    Habe ich was übersehen?

     

    VG, Franz

  4. Hi,
    Was sagt den der betreuen LSP (LAR) dazu?

    der hat doch sicherlich einen Guten Draht zu MS.

    Außerdem darf deren Lizenz-Administration direkte Fragen an MS-Irland dazu stellen.

    Sollen die doch mal, dann habt ihr eine direkte und saubere schriftliche Aussage vom Vertraggeber.

     

    Aber dann auch Feedback dazu hier im Forum, damit wir was dazulernen :)

     

     

    VG, Franz

  5. hi,
     

    ja, da sprichst Du wieder den "wunden Punkt" bei Microsoft an, da hierzu kein einziges Wort im Vertrag geschrieben wird.
    Da ja über die Mutter-A Tochter-B zu Tochter-C als verbunden gilt,
    sollte ein Einkaufskonto erlaubt sein. Am besten auch gleich bei der Mutter-A!
    Dazu würde ich mal gerne einen richtigen Vertragsprofi von MS aus Irland hören!

    Somit "sollte" dann eine Lizenzübertragung in der 1. Stufe zu B erlaubt sein ... sollte.

     

    So was müsste mal gerichtlich final geklärt werden.... da wir hier keine Rechtsberatung machen, muss es somit eine "Grauzone" bleiben.

    das "wahre Leben" sieht halt anders aus....da werden die Lizenzen über zig Töchter hin und her verschoben.

     

    VG, Franz



     

  6. HI,

     

    der Konstrukt war ja >

    Firma A besitzt zu 100% Firma B und Firma C. Firma B und C sind aber juristisch nicht verbunden. Können B und C einen gemeinsamen Vertrag haben?

    Da B und C zu 100% dem gleichen Eigentümer (A) gehören sollte das legal sein oder?

     

    Da Microsoft in den unterschiedlichen Volumen-Verträge unterschiedliche Formulierungen und zu auch noch unterschiedlichen Zeitpunkten hat(te),

    ist alles noch ein wenig komplizierter ! --also sehr professionell -- 
    Also immer den eigenen Vertrag sorgfältig lesen (vorher!)

     

    Also am besten und laut den Verträgen ist legal (und audit-sicher):
    Das A den Vertrag zeichnen muss und auch die Lizenzen kaufen muss,
    dann darf A die Lizenzen nutzen
    und
    A darf an B und C "unterlizenzieren", da die ja zu A als verbundenes Unternehmen gelten.

    Eine 2.Stufe der "Unterlizenzierung", also B gibt Lizenz an C weiter (oder umgekehrt), ist nicht erlaubt!

    B muss die Lizenz an A zurückgeben und A darf dann wiederum neu an C "unterlizenzieren".
    Einen "Quer-Verkehr der Lizenzen" ist somit nicht legal ...

     

    Somit ist der Kunde mit mehreren "verbundenen Unternehmen" im Audit-Fall
    und bei einem "wissenden" Prüfer, der "was finden will" so gut wie immer der "Dumme".
    Da kommt schnell der Punkt der "Falsch-Lizenzierung" durch nicht legale "Lizenz-Umverteilung",

    obwohl man sich doch ausreichend lizenziert "fühlt" und somit nicht unterlizenziert ...
    Das gilt besonders für größere Kunden, die EA, SELECT oder MPSA haben und "glauben", sie wären "safe" ...
    ...und alle teuren Asset-Tools haben dies nicht "drauf" !!!


    Leider hat keiner der Kunden die Zeit, die Verträge so gründlich und nachhaltig zu lesen und zu verstehen.

     

    VG, Franz
     

  7. Hi,
    Fakt ist ja, dass diese Firmen nicht miteinander verbunden sind.

    Wenn diese aber ausschließlich "zum Wohle" der großen Firma (Inhaber des OVcw) arbeiten würden,

    kann man die Kleinfirmen als "externe user" ansehen.... und die Großfirma müsste die Lizenzen zur Verfügung stellen...

    Sieht aber wohl nicht so aus !!!
    Ergo müssen die Netzwerke sauber getrennt sein und jede Firma lizenziert sich selbst!


    Die Server der Kleinfirmen und auch die Lizenzen dürften zwar auf dem Firmengelände des Großkunden stehen und von denen supportet werden.
    (Nennt sich Outsourcing)

    Nur so, oder dann doch SPLA ! Und 100 USD pro Monat kommen pro KleinFirma sicherlich zusammen!

     

    VG, Franz

  8. Hi,

    am einfachsten wäre es, alles mit WIN-10-Pro Systembuilder-Vollversion zu bestücken/lizenzieren,

    SB-lizenzen sind günstiger als nur die Upgrades.

    1x den Upgrade aus dem OPEn dazukaufen, dann darf man "reimagen",
    also das ISO aud dem Volumenportal nehmen + dem Volumen-Key und

    alle einheitlich betanken, die mit SB-WIN-10-PRO lizenziert sind.

    VG, Franz

  9. Hi,
    da ich technisch keine Ahnung habe, kann ich nur lizenzrechtlich helfen.
     

    in den Produktbestimmungen steht:

    Server/CAL  Serverlizenzen (pro Instanz)

    Der Kunde ist berechtigt, für jede erworbene Serverlizenz eine Ausgeführte Instanz der Serversoftware entweder in einer Physischen OSE oder in einer Virtuellen OSE auf einem Lizenzierten Server auszuführen.

    Zugriffslizenzen
    1. Außer wie hierin beschrieben und in den Produktspezifischen Lizenzbestimmungen angemerkt, kann jeglicher Zugriff auf Serversoftware nur mit CALs oder CAL-äquivalenten Lizenzen erfolgen.
    2. CALs sind für den Zugriff durch einen anderen Lizenzierten Server nicht erforderlich.

    d.h.
    Für den WIN-SVR himself die relevante Anzahl an WIN-SVR-CALs


    und zusätzlich
    für den TS-Dienst = Remote Desktop Service die relevante Anzahl an RDS-CALs (TS-CALs)

    Vielleicht hilft dann noch, den TS-Lizenz-service so zu konfigurieren, dass nur auf USER-CAL Basis gemessen wird.
    Dann zählt der Lizenz-SVR-Dienst keine MAC-Adressen mehr, man muss halt sauber in der Anzahl der RDS-USER-CALs lizenziert sein.

    Und ja, es gibt SVR-Box-Produkte, die auch CALs beinhalten, soweit ich es kenne nur dann die einfachen WIN-SVR-CALs, keine RDS-CALs.


     

    Hoffe, dass hilft etwas weiter.

    VG, Franz


     
  10. Hi,
    nach dem ich 18 Jahren ausschließlich Microsoft Vertrags-und Lizenzrecht „auf dem Buckel“ habe, denke ich mal, ich habe eine gewisse Erfahrung mit dem Thema
    … die Menge an Audits, von „intern= friendly“ bis hin zu Microsoft „hard audits“ inkl. ev. BSA/Prüfer habe ich nicht mehr gezählt.

    Mein Mitgefühl ist bei den MA in der EDV, notorisch unterbesetzt  müssen sie die IT perfekt und störungsfrei am Laufen halten, mit der simplen Anforderung der GL, dass diese aber modern, kompatibel , up to date, extrem sicher, aber kostengünstig sein muss. Also eigentlich ein Halbtagsjob, oder? Die übrige „Freizeit“ sollte doch die IT nutzen, um sich kostenfrei übers WWW weiterzubilden und über Neue Produkte zu informieren …
    Bei etwas größeren Firmen bekommen die ITler dann auch noch einen LizenzManager „zur Unterstützung beigestellt“.
    Schnell wird erkannt, dass dadurch die Belastung für die IT weiter steigt,
    Der vermeintliche Ausweg ist oft auch noch „zur Entlastung/Unterstützung“ des nun "neuen Teams"
    die Anschaffung und Implementierung eines Asset-Tools /SAM-Tools. Das angenehme „neue“ Thema DSGVO lasse ich hier einfach mal weg …
    Was ich eigentlich sagen will …
    Tools: 
    Sind leider nur so gut, wie sie durch richtige+saubere Daten ständig gepflegt werden > menschliche Handarbeit  > IT-Abteilung, wer sonst.
    Ändert der S/W-Hersteller Vertrags- oder Lizenzbestimmungen > bei MS monatlich möglich > siehe Produktbestimmungen, aktuell nette 115 Seiten … muss/kann man auf das Tool-Update warten … wie die Überraschungs-Eier, ist man dann noch lizenz-compliant?   Allein die Lizenzregelformulierung „ vorübergehende  Abwesenheit“  birgt den Genickbruch der meisten Tools (programmiertechnisch). Da muss die menschliche, wissende, erfahrene Intelligenz korrigierend eingreifen, ansonsten liegt man schnell über der 5%-Hürde und ein Audit wird härter und teurer > Schuld > IT-Abteilung?
    LizenzManager:
    Ich frage mich nicht mehr, wieso ein 100m-SprintWeltmeister nicht auch Weltmeister im (Stab-) Hochsprung, oder Weitsprung ist … da doch die tolle hohe Grundschnelligkeit vorhanden ist, oder? Warum ist ein F1 Weltmeister nicht auch Motorradweltmeister? Sind doch sogar 2 Räder weniger?
    Lese ich dazu die aktuellen Stellenausschreibungen:
    Ein Studium der Wirtschaftsinformatik, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht … Beherrschung der Terminologie in der IT und kennt sich sehr gut mit den Lizenzmodellen gängiger Softwarehersteller (IBM, Adobe, Microsoft, Oracle, etc.) aus …sicher im Umgang mit SAM Tools …
    dazu noch … mehrjährige Erfahrung im IT-Lizenzmanagement … Ich meine
     … der ideale Kandidat müsste dann eigentlich schon im Rentenalter sein und  
    … man kann nur perfekt in 1 Hersteller sein, dazu ist jedes Thema für sich allein zu komplex, zu kompliziert und verändert sich zu schnell.
    Eine "eierlegende Wollmilchsau" gibt es leider einfach nicht.  

    Ich will gerne alle „old style worker“  trösten > ein einfaches aber durchdachtes  Excel-Sheet ist da oft schneller, flexibler und kostengünstiger
    und im Ergebnis selten schlechter!

    VG, Franz

    • Like 2
  11. Hi,
    dachte nicht, das ich da eine "gewisse Welle" erzeuge ...
     

    Was ich meinte und klären wollte:
    Man kann also auf dem WS-SVR-DC lizenzierten SVR-Blech eine
    WS-SVR-STD-VM abbilden,
    die so konfiguriert wurde, dass es in der Funktionalitäten einer WIN-10-Pro-OS entspricht, oder?

    WIN-CAL war obligatorisch.

    RDS-CAL und die SA bzw. VDA ergibt sich dann lizenzrechtlich aus dem Passus, oder:

    Produktbestimmungen 03-2018, Seite-48:

    3.1.1 CAL für zusätzliche Funktionen in Zusammenhang mit Windows Server 2016-Remotedesktopdiensten
    Funktionen von Microsoft Application Virtualization für Remotedesktopdienste und Windows Server 2016-Remotedesktopdiensten
    * Auch erforderlich, um Windows Server zum Hosten einer grafischen Benutzeroberfläche
    (mithilfe der Windows Server 2016-Remotedesktopdienstefunktionalität oder einer anderen Technologie) zu nutzen.

     

    > Dr.M.: Wenn ich sauber Office-Pro lizenziere, aber dass Access aus dem Download-Image nicht mitinstalliere, ist das lizenzrechtlich sauber, da ja dennoch Pro lizenziert/bezahlt ist. Ich könnte ja auch z.B. das WORD weglassen. ....verboten ist das nicht ... solange ich das komplette richtige Produkt lizenziere.

     

    Okay, dann geht das nicht, danke für die schnellen Feedbacks, obwohl WE ist.

     

    Danke und VG, Franz

     

     

  12. Hi,
    die mich aus dem Lizenzforum kennen, wissen, dass mein technisches Wissen äußert begrenzt ist.

    Meine Frage:
    "neulich" bei einer Audit-Unterstützung hatte ein Kunde ca. 100 seiner PC "virtualisiert".
    Als ich ihm dann sagte, das Szenario benötigt ja für den zugreifenden PC dann aktive SA bzw. VDA,
    grinste er breit und verneinte dies ...

     

    Er lizenziert den SVR, auf dem diese Zugriffe laufen mit WS-Datacenter, um unbegrenzte VM zu erhalten.

    Im nächsten Step generiert er eine WS-STD-VM, wobei aber die Funktionalität des WS-STD in dieser VM so weit reduziert wird,
    dass es der Funktionalität eines WIN-10-Pro entspricht.
     

    Meine Frage nun > geht das wirlich so und funktioniert? Wie würde da der dazu gehörige richtige "Fachausdruck" heißen?

     

    Wenn es so einfach funktionieren würde, würde das ja lizenzrechtlich heißen,

    dass der PC nicht mehr auf einen virt. Desktop zugreift, sondern auf eine einfache WIN-SVR-STD-VM

    dazu benötigt er nur die relevante richtige WIN-SVR-CAL,

    aber keine SA / VDA mehr, keine RDS-CAL mehr .... also einen bemerkenswerten Kostenvorteil und das wiederkehrend jedes Jahr ...

    Danke Euch für eine saubere und für mich verständliche Kommentierung, smile*

     

    VG, Franz

  13. Hi,

    da hat Norbert vollkommend Recht, der 2. MA sollte einfach mal die Basic-Lizenzschulung machen,
    dann weiss er auch was ...hoffentlich :)
    Noch 1 Tip, wenn erst zum 31.12.17 die SA auslief, darf man noch bis zum 31.03.2018 die SA-only im OPEN (nicht im OV oder MPSA, etc.)
    nachbestellen, um die SA-Verlängerung zu erhalten ( für 2 weitere Jahre).
    So steht es geschrieben in den Produktbestimmungen.

     

    VG, Franz

  14. Hi,
    willkommen im Forum, schön, dass Du uns gefunden hast!

     

    unter:http://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?mode=1

     

    Findet man die aktuellen und einzig vertragsrelevanten Produktbestimmungen auch für CSP.

    Ab Seite-41 findet man das Thema Windows-PC-OS und da auch WIN E3/5 via CSP.

    Du benötigst mind. ein WIN-7-Pro OEM od. Systembuilder Voll-Lizenz für das NB.
    Dann darf man WIN E3/5 mieten.
    Ev. Einschrankungen des CSP kann man dort sauber nachlesen.
    ...kein Re-Image-Recht, kein Downgrade, etc.
    Sich auch mal anschauen, ob nicht gleich Microsoft-365 E3/5  als Komplettpaket sinnvoll wäre!

    VG, Franz

    • Like 1
  15. Moin,

    Entschuldigung! Die wichtigste Ergänzung aus den Produktbestimmungen 03-2018, hatte ich leider übersehen:
    Seite-51:

    4.2 Halbjährliche Channel-Releases

    Kunden mit aktiver SA entweder auf Windows Server Standard- oder Datacenter-Lizenzen sowie auf Windows Server Base Access-Lizenzen und Windows Server Additive Access-Lizenzen (wie jeweils zutreffend) sind berechtigt, Halbjährliche Channel-Releases (einschließlich Pilot- und Broad-Releases) auf Lizenzierten Servern zu installieren und zu nutzen.
    Zu Produktlizenzierungszwecken wird Nano Server, der mit Windows Server 2016 herausgegeben wird, als Halbjährlicher Channel-Release angesehen.
    Anmerkung: Somit gilt das nun auch für die Nutzung des NANO-SVR !

    Laut den PURS sind die "base"- und "additive"-CALs :


    CALs für Windows Server 2016 + CALs für Microsoft Identity Manager 2016
    all diese müssen auch unter aktiver SA stehen !

    Und seit 03-2018 hat MS folgende Formulierung beim PC-OS-WINDOWS

    angepasst:

    4.10 Auslaufen von Software Assurance bei zeitlich unbeschränkten Lizenzen

    Wenn Software Assurance ausläuft, muss Windows Enterprise Current Branch oder Halbjährlicher Kanal auf einem Lizenzierten Gerät deinstalliert werden. Wenn dem Lizenzierten Gerät eine zeitlich unbeschränkte Windows Enterprise-Lizenz zugewiesen wurde, ist der Kunde zur Installation der zum Zeitpunkt des Ablaufs gültigen Version von Windows Enterprise Long Term Servicing Branch/Channel berechtigt.

    Meine persönliche Vermutung >  Diese Formulierung wird MS im nachgang dann auch für den WIN-SVR übernehmen!

     

    Quo vadis Microsoft .... aber als SAM-Gutachter bei der Audit-Unterstützung machst Du mir das Leben einfacher :)

    VG, Franz

  16. Hi,

    im Septemper 2017 kam ja ...ich sag mal ... eine zusätzliche Variante vom WS2016 raus > 1709

     

    1709 ist im VLSC downloadbar, versteckt sich unter der schlichten Betittelung
    "Windows Server Standard" bzw. "Windows Server Datacenter" ohne irgendeinen Zusatz,
    somit müsst Ihr nicht so lange rumklickend suchen, wie ich ...

     

    Absolut wichtig > erlaubte Nutzung, wie schon beim "NANO-Teilchen" nur bei aktiver SA !

    Ob nach Ende der aktiven SA dann der Download verschwindet, ist anzunehmen !
     

    Kleiner Scherz am Rande: Im Frühjahr 2020 wird ja dann wiederum eine neue Version erscheinen ...
    Ob MS sich traut dann zu schreiben WS 2016 Version 2003 ? smile*

     

    Viel Spaß beim testen ...
    VG, Franz

  17. Hi,

    Ihr Lieben ward schneller ....denke die Frage ist doch beantwortet, oder?

    Die offiziell Bezeichnung laut Microsoft-Preisliste aus dem OPEN-ACADEMIC wäre:
    Microsoft®CoreCALClientAccessLicense Sngl License/SoftwareAssurancePack Academic OLP 1License NoLevel DvcCAL

    Die richtige Bestell-Nr. (SKU) dazu W06-00011

     

    Bei Stifter-helfen sollte man anstatt mit  "Core Device CAL Suite" "rumzubasteln" lieber eindeutig beim Original bleiben ....

     

    VG, Franz

  18. Hi,
     

    @Norbert: woher weisst du das? :)

     

    Es ist eigentlich ganz einfach:
    Der frei zugängliche Download der offiziellen MS-Dokumente:
    http://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?mode=1

    Dort bei "Document Type" > "Qualified Educational User Definition"

    und in "german/deutsch" runterladen.
    Wen Ihr Euch dadrin wiederfindet, sollte die Academic/EDU-Bezugsberechtigung gerechtfertigt sein !

    Ein MS-Partner(mit AER-Nr. = authoriesed education reseller) kann da den Kauf nicht verwehren (ansonst zu einem anderen wechseln!),
    da am Ende des Tages = Audit durch Microsoft Ihr alleinig für diese richtige Bezugsberechtigung verantwortlich seid!
    Ist alles sauber, bleibt es sauber, habt Ihr geschummelt, kann MS soweit gehen, dass
    alle Microsoft-Lizenzen (Nutzungsrechte), die dadrüber gekauft wurden, ersatzlos annuliert werden (ohne Rückvergütung)
    und Ihr auch noch ev. Zusatz-Strafe zahlen "dürft" ... und als "Normal-Kunde" alles erneut neu kaufen "dürft".

    Denke, war doch ganz einfach. Und Eurem "skeptischen" Händler könnt Ihr das DOC auch zusenden,
    das sind die einzigen "Spielregel" die zählen ... wenn man Bescheid weiss :)

    VG, Franz

  19. Hi,
    ich bringe da mal etwas Licht ins Dunkle...
    laut den Produktbestimmungen 02-2018, Seite-58:

    2.1 Verlängerte Nutzungsrechte für Microsoft 365 E3/E5

    2.1.1 Office-Server

    Jeder lizenzierte Nutzer, dem eine Microsoft 365 E3/E5 Nutzer-AL zugewiesen ist, ist berechtigt:

    ·          eine beliebige Anzahl von Kopien der folgenden Serversoftware auf einem beliebigen,
           speziell für Nutzung durch den Kunden vorgesehenen Server zu installieren:
           Exchange Server
    , SharePoint Server und Skype for Business Server; und

    ·          Der Zugriff auf die vorgenannte Serversoftware ist den Nutzern,
    denen eine Microsoft 365 E3/E5 Nutzer-AL zugewiesen wurde, oder
    externen Nutzern vorbehalten.

    Diese Bestimmung gilt nicht für Nutzer-ALs, die unter dem Microsoft Cloud-Vertrag erworben wurden.

    d.h.: Es gilt nicht für die Office-365-Pläne E3 und E5, sondern nur für die neuen "all-inclusiv-Pläne" Microsoft-365 E3 und E5 und
    dies besteht aus  >

    Office 365 (E3 od. E5), Windows 10 Enterprise(E3 od. E5), and Enterprise Mobility + Security(E3 od. E5)

    !!!
    Zusätzlich noch:
    Auf die "kostenfreien Office-SVR" dürfen nur die

    Microsoft 365 E3/E5

    ABO-Besitzer zugreifen, also alle, ansonsten
    benötigt man für die restlichen Nutzer weiterhin Kauf-SVR-Lizenzen.

    Und der letzte Satz sagt es leider auch, das Sonderrecht gilt nicht, wenn man die ABOs via CSP kauft.

    Auch nachzulesen in Factsheet auf deutsch >

    https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwj9pPzplMTZAhVDr6QKHaddB-0QFggzMAA&url=http%3A%2F%2Fdownload.microsoft.com%2Fdocuments%2Fde-de%2FMicrosoft_365_Licensing_Factsheet_Sept2017.pdf&usg=AOvVaw0ET27ALgi9KJ4a0uiyweUl

    Die "kleinen"

    Office-365-Pläne E3 und E5 beinhalten das sgn. "Dual-Access-Right"

    haben also für die Office-SVR die
    STD-CAL bzw. auch die Enterprise-CAL jeweilsim Preis inkludiert.

    Und: 

    M365 Enterprise ist verfügbar über das Enterprise Agreement (EA), das Enterprise Agreement Subscription (EAS),
    das Microsoft Products & Services Agreement (MPSA), sowie über das Cloud Solution Provider (CSP) Programm.

    All das sollte ein guter Partner wissen und beraten und berechnen können .... ist leider halt etwas aufwändig ....
    Aber hat auch Vorteile ... Uns, als Microsoft unabhängiger SAM-Gutachter geht die Arbeit nie aus ...smile*** !

    VG, Franz

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