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lizenzdoc

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  1. Hi, wurdet Ihr so beraten ???? Menno! Der 2. OPEN mit der SA-only ist lizenzrechtlich falsch! Somit ist das Geld aus dem Fenster geschmissen! beim Audit wird dies angekreidet...das wird dann teuer .... Eine Volumen-Lizenz (hier OPEN) muss !!! gleich mit der SA zusammen als Paket (Lic/SA pack) gekauft werden! SA-only darf/kann man nur beim WIN-SVR innerhalb von 90 Tagen ab Kaufdatum der WIN-SVR-Lizenz hinzukaufen. Dies gilt nur für WIN-SVR-Lizenzen via ROK, OEM, SB ! Natürlich auch für die WIN-SVR-CALs + WIN-RDS-CALs(TS-CAls) ... Aktuell auch noch bei frischen/neuen 2012R2-SVR-Lizenzen + den 2012er CALs, die einige noch bis Ende 2017 anbieten dürfen. Schade ums Geld! VG, Franz
  2. Hi, am Ende des Tages bitte die relevant mitgelieferte EULA = SoftwareTerms der ROK-Lizenz lesen. Bei der aktuellen WS-DC-2016 OEM-EULA= SoftwareTerms ist es erlaubt eine (irgendeine) frühere Version und auch eine "kleiner Edition" : Für Windows Server Datacenter · Windows Server Datacenter · Windows Server Standard · Windows Server Essentials · Windows Server Enterprise · Windows Web Server · Windows HPC Server Operating System leider wird im VLSC meist nur 2012 ev. auch noch 2008R2 bereitgestellt. VG, Franz
  3. Hi Jaron, da in den Produktbestimmungen das Windows 7 Professional for Embedded Systems, Ultimate for Embedded Systems als gültiges "qualifizierenden Betriebssysteme" bezeichnet, warum soll in dem OVS-EDU ( ich denke mal, dass es ein FWU 2.0 ist) dann nicht als saubere Basis für das WIN E3 Upg/SA gelten. da kann man langfristig ne Menge Geld vs der VDA einsparen! Die Distri können das ja mal offiziell bei Ihrem MS-betreuer anfragen, dass der das mal am MS-license-desk schriftlich anfragt ! .... VG, Franz
  4. hi, sorry, ich muss da berichtigen/einschränken ! Dies betrifft nicht die Jahres-End-Promo für OPEN/OV/OVS via Distribution! Nur die großen Verträge! Ist mal wieder eine parallele Promo! Sorry und VG, Franz
  5. Hi, Quelle: Produktbestimmungen Okt-2017, Seite-103 > Anhang E – Promotions ( liest wohl kaum einer !) ;) Promotion für SQL Server 2017 für Linux Vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 bietet Microsoft eine Linux-spezifische Abonnementlizenz für SQL Server 2017 an. Ungeachtet der plattformagnostischen Rechte, die anderweitig unter SQL Server 2017-Lizenzen bestehen, gestatten Lizenzen, die im Rahmen der Promotion für SQL Server für Linux verkauft werden, ausschließlich die Nutzung von SQL Server auf der Linux-Plattform. D.h.: Wer die SQL-2017-SVR Lizenz unter Promo-Preisen kauft, diese dann aber auf ein WIN-SVR-OS nutzt, ist nach den Produktbestimmungen nicht lizenziert und hat somit eine Unterlizenzierung! Da bitte aufpassen, da z.B. in der Distribution auf diese lizenzrechtliche Einschränkung nie hingewiesen wurde/wird und automatisch die Promo-Lizenz angeboten/fakturiert wurde/wird ! Ob die LSPs beim SELECT(+), MPSA oder EA darauf hinweisen, entzieht sich meinem Wissen ... Bei wem dieser Fall zutrifft > Stornieren und leider zum normalen Preis neu bestsellen (ist immer noch viel günstiger, als beim Audit auf den teuren Bauch zu fallen ! ) ...und hartnäckig bleiben ! Das ist am Ende eine "Falsch-Beratung" gewesen ! Besteht auf eine Rückabwicklung ! VG, Franz
  6. Hi, leider wird in keinem lizenzrechtlichem Dokument darüber sauber berichtet! In meiner Sammlung von diversen Dokumenten habe ich für Exchange Server 2013-Lizenzierung eine Beschreibung und Tabelle gefunden: Archivpostfach > ja* Outlook-Richtlinientipps mit Schutz vor Datenverlust > ja ** dazu die Fußnoten: * Archiv erfordert Office Professional Plus 2007, 2010 oder 2013 über Volumenlizenzierung. ** Outlook-Richtlinientipps erfordern Office Professional Plus 2013 über Volumenlizenzierung. Dazu finde ich in den Produktbestimmungen 10-217, Seite-23/24: 2.3 Plattformunabhängige Lizenzen Der Kunde kann entweder die lizenzierte Version oder eine andere Plattformversion ausführen, sofern die andere Plattformversion zur selben Zeit wie die ursprünglich lizenzierte Version verfügbar war. Wenn die Komponenten einer Produktsuite je nach Plattformversion unterschiedlich sind, darf der Kunde ausschließlich die Komponenten der Suite verwenden, zu deren Bereitstellung er sich entschlossen hat. Ein Mischen der Komponenten über Plattformversionen hinweg ist nicht zulässig. Software Assurance für eine plattformunabhängige Lizenz berechtigt den Kunden, anstatt des lizenzierten Produkts die aktuellste Version der jeweiligen Plattformversion des Produkts, das während der Software Assurance-Laufzeit verfügbar wird, zu verwenden. Da ich technisch keine Ahnung habe....ev. das WIN-Image (von O-Pro-Plus) via Virtualisierung auf dem MAC nutzen? VG, Franz
  7. Hi, man muss da unterscheiden... gehe ich in ein "unternehemensfremdes RZ" und nutzte ein Blech, auf dem auch ander Kunden sind, dann ist das Hosting und kann erst einmal nur mit SPLA-Lizenzen lizenziert werden. Etwas kosten-günstiger wird es im SPLA, wenn man bei SVR-CAL-Lizenzmodel beides unter aktiver SA hat, dann muss aber der Hoster eine zertifizierung seitens MS haben....Hoster für SA-Lizenzmobilität! Gilt aber nie für die WIN-SVR-Thematik. Mietet man aber ein komplettes SVR-Blech für das eigene Unternehmen beim Hoster, dann nennt man das "Housing" und es ist wie eine erweiterung des eigenen Unternehmensnetzwerkes und man darf den SVR mit seinen eigenen Lizenzen lizenzieren, auch mit der WS-Lizenz und die eigenen WS-CALs sind gültig.. VG, Franz
  8. Hi, ein "tricky" Thema. Sollte lieber ins Forum > Lizenzen, oder? Grundsätzlich benötigt der Kunde keine SA für die CALs, wenn er nur im eigenen Unternehmen(s-Verbund) zugreifen will. 1.Will er in seiner Unternehmens-SVR-Farm Lizenzmoblilität (Blechhüpfen) benötigt er ausschließlich für die SVR-Lizenz die aktive SA ! (Lizenzmoblilität nie erlaubt beim WIN-SVR!) Also KEINE SA für die CALs. 2.Will man das SA-Thema > Server – Wiederherstellungsrechte bei Notfällen lohnt sich die SA für die CAL nur, wenn man weniger € für die nächsten 4-5 Jahre für die CAL-SA bezahlt, als für die weitere SVR-Lizenz (ohne SA) auf dem Notfall-Blech! Da rechnet sich sehr schnell die weitere SVR-Lizenz ohne SA oder mit SA(wg.wiederum ggfl. Lizenzmobilität) für die weiteren Ziel-Bleche (ist quasi activ-activ SVR-Situation!)... Also fleißig rechnen, oder schätzen ... 3.Geht der Kunde aber zu einem externen Hoster (also SPLA-Partner), dann gilt: laut Produktbestimmungen 10-2017, Seite 93-95 ... Das Formblatt zur Validierung von Lizenzmobilität ausfüllen und bei jedem Partner für Lizenzmobilität durch Software Assurance, der seine lizenzierte Software auf seinen gemeinsam genutzten Servern ausführt, einreichen. Dann benötigt man für beide Lizenzen SVR u. CALs die aktive SA! VG, Franz
  9. Hi, cooler Preis! Dann kauft doch bitte OEM- oder SB-Lizenzen, die sind lizenzrechtlich gleich gestellt und so ca. 15% günstiger! Das ist so, wie den Schlüssel eines nagelneuen 911er Cabrio für 500 € erwerben, aber ohne KFZ-Brief und Kaufvertrag. Wer von Euch würde da die 500 € auf den Tisch legen ? :) Und Microsoft verschickt zur Zeit eine riesige Menge an "Liebesbriefen" viel Spass bei "Erklärungsversuch" ! VG, Franz
  10. lizenzdoc

    SAM Überprüfung?

    Hi g2sm, die sind eigentlich ganz umgänglich...nach dem Motto: Wie man in den Wald reinruft ... :) und es gibt Profis, die Euch dabei professionell helfen können ... VG, Franz
  11. Hi Jaron, Ein MPSA "endet" nie. Seit vorsichtig! Wenn die SA für 3 Jahre bestellt wurde und als Ratenzahlung auf 3 Jahre somit verteilt wurde, die 3. Rate aber nicht gezahlt wird, ist im Normalfall alles futscht! Im Normalfall muss man die SA-Rate bis zum Monatsultimo des Monats bestellen wo der Jahrestag des MPSA wäre. Wenn immer nur für 1 Jahr bestellt wurde, sollte man sich überlegen, ob man nicht einfach einen eigenen neuen MPSA aufmacht! geht und sucht Euch einen anderen LSP, gibt ja einige noch. Manchmal sollte man wegen besseren preisen seine Eigenständigkeit nicht aufgeben! zw. den Preisstufen im MPSA liegen auch nur immer ca.7%. VG, Franz
  12. Hi Dave, gerne! Ich vermute da einfach "mangeldes Wissen/Erfahrung" und "Umsatz getrieben." VG, Franz
  13. Hi zusammen, gilt nur für den kleinen 24-Monats-OPEN: Produktbestimmungen Sep-2017, Seite-81: Open-Lizenz Software Assurance, die im Rahmen einer Open-Lizenz-Autorisierungsnummer bestellt wird, endet nach Ablauf dieser Nummer. Zur Verlängerung muss der Kunde innerhalb von 90 Tagen nach dem Ablaufdatum der Autorisierungsnummer eine Verlängerungsbestellung für Software Assurance abgeben. Anm.: Es darf sogar ein Lücke von bis zu 90 Tagen zw. ende und neuanfang der SA sein !! Bei Windows-PC-OS darf man keine SA-only "anhängen", SA geht nur legal via dem Kauf von Upgrade inkl.SA ! Bei OEM-/ROK-/Systembuilder-Lizenzen für WIN-SVR + auch den WIN-CALs gilt > innerhalb von 90 Tagen ab Kaufdatum der Lizenz darf man SA hinzu kaufen! Bei OEM-Office gibt es nur 1 Sonderregel für das Office-Pro! Produktbestimmungen Sep-2017, Seite-81: Kunden, die Microsoft Office Professional 2016 von einem OEM erwerben, können Software Assurance für Microsoft Office Standard 2016 in den Open-Lizenzprogrammen, Select- und Select Plus-Programmen und der nicht unternehmensweiten Option unter Open Value innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum des OEM-Kaufs erwerben. Rückdatieren von SA im MPSA geht nur mit Genehmigung durch MS-Irland... aber Geld stinkt nicht, also ausprobieren.
  14. Hallo Dave, mit dem 2 PA´s meinst Du 2 Einkaufskonten im MPSA, oder? Wenn so, lautet ja das 2. E-Konto auf die Firma B, oder? Wenn so, dann soll der betreuende LSP bitte ein "CLT" aufmachen ( ein Ticket bei MS-Irland ) und die Trennung/Übertragung der SA-only in einen neuen MPSA für Firma B. Auf jeden Fall soll sich dazu MS-Irland (als Vertragsgeber) äußern! Für Deinen 2.Gedanken: Ja, voll bezahlte Lizenzen aus dem EA dürfen auf Firma B übertragen werden. Grundsätzliches zum Transfer: Die beiden Firmen müssen das Formular "PerpetualLicTransForm(EMEA)(GER)(Feb2016) zum Transfer benutzen ! Frei downloadbar unter : http://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?mode=1 Dann gilt auch aus den Produktbestimmungen Sep-2017, Seite-81: SA muss zeitgleich mit der Lizenz oder bei Verlängerung einer bestehenden SA-Laufzeit erworben werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur Lizenzen für die neueste Version eines Produkts für SA berechtigt. Bei einer Übertragung von zeitlich unbeschränkten Lizenzen ist der Übertragungsempfänger berechtigt, innerhalb von 30 Tagen ab dem Übertragungsdatum Software Assurance für diese übertragenen Lizenzen zu erwerben, sofern der Übertragende für die Lizenzen bis zum Übertragungsdatum aktive Software Assurance aufrechterhalten hat. Ich denke, da wird euch viel "Blödsinn" gerade erzählt, entweder aus "Unwissenheit/Unerfhrenheit" oder "Absicht" .... Aber "neutral sauber" will Euch wohl gerade keiner beraten. Man muss einfach alle Fakten sauber auf den Tisch legen und sondieren, was geht und was nicht ... Wenn Ihr wollt kann ich Euch da sauber helfen! VG, Franz
  15. Hi David, soweit ich das noch weiss, kann man im MPSA die SA passend bis zum kommenden Jahrestag des Vertrages bestellen, als auf Monatsbasis justieren. Im EA wird die SA zwar für 1 Jahr gerechnet, muss aber immer bis zum Vertragsende bezahlt werden! VG, Franz
  16. Hi, Das steht in den schriftlichen OPEN-Verträgen drin! VG, Franz
  17. Hi, einfach nochmals lesen .... Du hast 10x OEM WIN-10-PRO, dann musst Du jedes Gerät mit dem mitgelieferten Image und Einzelkey installieren. Legaler Trick: 1x FQC-09525 via OPEN kaufen! Somit erlaubt Dir MS alle 10 OEM-Geräte mit dem Volumen-Image und dem Volumen-Key einheitlich zu betanken. Vg, Franz
  18. Hi, ich habe da "oben" leider einen Schreibfehler berichtigen müssen !!! Wenn Ihr WIN-10 PRO re-imagen wollt, dann 1 x der Kauf von WIN-10-PRO Upgrade ohne SA! FQC-09525 = Microsoft®WindowsProfessional 10 Sngl Upgrade OLP 1License NoLevel das reicht. Wenn man aber z.B. WIN-10-Enterprise will, muss man für jedes Device (das man re-imagen will ) den WIN-10-E3-Upgrade inkl. SA kaufen. KV3-00262 = Microsoft®WINE3perDVC Sngl Upgrade/SoftwareAssurancePack OLP 1License NoLevel Dann darf man diese Devices mit Enterprise re-imagen. SA-only an eine OEM-WIN-10-PRO einzeln ankoppeln, geht nicht! Sorry für den Schreeibfehler und dem Missverständnis! VG, Franz
  19. Hi, Wenn es ein WIn-10-PRO OEM ist, dann kauft man 1x WIN-10-PRO-Upgrade ohne SA-Wartung über einen OPEN-Vertrag. Durch diesen Kauf erwirbt man das Recht aus dem OPEN-Vertrag (Nein, steht nicht in den Produktbestimmungen!), alle WIN-10-PRO OEM Lizenzen durch das dann im Download-Portal (VLSC) des OPEN-Vertrages angebotene WIN-10-PRO ISO und dem einheitlichen MAK- oder KMS-Key aus dem Volumen-Vertrag einheitlich zu "re-imagen". Wäre das für Euch die Lösung ? VG, Franz
  20. Hi Dave, es ist ganz einfach: Der EA besteht aus 3 Vertragsteilen, dem MBSA (AGBs und Grundsätzlichem) dem Agreement ( Hauptvertrag und wiederum Grundsätzlichem) dem Enrollment ( Beitritt zum Vertrag und Details) Ich mache das jetzt seit gut 17 Jahren ...man muss das "alles" einfach in Ruhe durchlesen, dann versteht man den EA und seine Funktion. Da ist wirklich alles sehr eindeutig aufgezeigt und man weiss dann Bescheid. Leider macht das kaum ein Kunde und so kommt es beim Audit zu "großen Kinderaugen" auf GF- oder Vorstandsebene ... Ist wie im "wahrem Leben" mit den Gebrauchsanweisungen ... Erst wenn nichts mehr geht und die "rote LED" leuchtet fangen die Menschen an diese zu suchen und zu lesen. Dann kommt der Durchblick. VG, Franz
  21. Hi, die Nutzungsrechte des aktuellen SELECT+ Vertrages gelten. Kleine "Eselbrücke" dazu: Kunde kauft über OPEN hier in Deutschland Office-Pro+SA, dann darf er die Lizenzen ausschließlich hier im EMEA-Bereich(EURO) nutzen. verlängert er die SA nach 2 Jahren dann im SELECT+ (heute ja MPSA) ist das eine SA aus dem SELECT+/MPSA und dessen Nutzungsrechte und die Offices dürfen nun weltweit eingesetzt werden, dieses Recht besteht dann auch nach Ende des Vertrages, weil ja erworben via SELECT! Und so ist es auch mit weiteren Rechten, wie Zweit-Kopie-Recht / Downgrade-Recht. Berater heißt ja nicht gleich, dass er wirklich Ahnung hat ... VG, Franz
  22. Hi, logo Physische OSE ist eine OSE, die so konfiguriert ist, dass sie direkt auf einem physischen Hardwaresystem ausgeführt wird. Die Betriebssysteminstanz, die für die Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware oder zur Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten verwendet wird, gilt als Bestandteil der Physischen OSE. Virtuelle OSE ist eine OSE, die so konfiguriert ist, dass sie direkt auf einem virtuellen Hardwaresystem ausgeführt wird. Alles immer frei zu finden Produktbestimmungen: Definitionen.... http://www.microsoft...rch.aspx?mode=1 VG Franz
  23. Hi, @NorbertFe: ja, laut Produktbestimmungen 08-2017,Seite-49 : Down-Editionen: Datacenter oder Standard zu Windows Server 2008 R2 Enterprise, Standard, Essentials, Web und HPC-Editionen oder Essentials 2012 oder 2012 R2 VG, Franz
  24. Moin, ich habe mal alles zusammengesucht, was so in den vertragsrechtlichen Dokumenten dazu steht > Produktbestimmungen.... Laut Produktbestimmungen 08-2017, Seite-78: Glossar: Externe Connector-Lizenz bezeichnet eine Lizenz, die einem für die Nutzung durch den Kunden vorgesehenen Server zugewiesen ist, die den Zugriff auf die entsprechende Version der Serversoftware oder frühere Versionen der Serversoftware durch Externe Nutzer ermöglicht. Externe Nutzer sind Nutzer, die weder Angestellte des Kunden oder von dessen Verbundenen Unternehmen sind noch Vertragspartner oder Erfüllungsgehilfen vor Ort des Kunden oder dessen Verbundenen Unternehmen. Laut Produktbestimmungen 08-2017, Seite-10: Zugriffslizenzen 1. Außer wie hierin beschrieben und in den Produktspezifischen Lizenzbestimmungen angemerkt, kann jeglicher Zugriff auf Serversoftware nur mit CALs oder CAL-äquivalenten Lizenzen erfolgen. (Seite-77: CAL-äquivalente Lizenz bezeichnet eine Nutzer-AL oder eine Externe Connector-Lizenz…) 2. CALs sind für den Zugriff durch einen anderen Lizenzierten Server nicht erforderlich. 3. Für den Zugriff auf Serversoftware, die eine Web Workload oder HPC Workload ausführt, sind keine CALs erforderlich. 4. Für den Zugriff in einer Physischen OSE, die ausschließlich zum Hosten und Verwalten von Virtuellen OSEs verwendet wird, sind keine CALs erforderlich. Seite-50: Es gibt External Connectors für: Externer Connector für Windows Server 2016 Externer Connector für Windows Server 2016-Remotedesktopdienste Externer Connector für Windows Server 2016 Active Directory-Rechteverwaltungsdienste Externer Connector für Microsoft Identity Manager 2016 Seite-51: Lizenzmobilität: Nur externer Connector Das sind alle gefunden Informationen zu dem Thema in den Produktbestimmungen. VG, Franz
  25. Hi, ich bin technisch sehr "untalentiert"! In allen Microsoft Volumenverträgen steht als Vetragsbestandteil drin, dass man das Lizenzierungsthema schriftlich dokumentieren muss. Außerdem muss ja jedes Unternehmen sein compliance-Thema befolgen/beherrschen, oder? Ich kann mir als nur schwer vorstellen, dass nicht mindestens 1 Excel-Sheet mit allen Devices im Unternehmen,also mit MAC-ADR, gepflegt wird. oder ähnlichem .... In dem Excel kann man also detailiert aufführen für welche eindeutigen Applikationen dieses Device lizenziert wurde. (beachten Office-Std und Office-Pro sind 2 differente Applikationen, da benötigt man u.U. dann auf 2 TS-Dienste!) Wie man das Excel nun beim Anmelden an einen Dienst dazu verwendet, dass nur die lizenzierten Devices zugelassen werden oder abgewiesen werden, sollte jeder "Programmierer" (so wurde mir gesagt) als "Basic" beherrschen. Also einfach mal nachdenken, etwas geld investieren und beim Audit ne Menge Geld einsparen! VG, Franz
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