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lizenzdoc

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Beiträge erstellt von lizenzdoc

  1. Hi,
     

    cooler Preis!
    Dann kauft doch bitte OEM- oder SB-Lizenzen, die sind lizenzrechtlich gleich gestellt und so ca. 15% günstiger!

     

    Das ist so, wie den Schlüssel eines nagelneuen 911er Cabrio für 500 € erwerben, aber ohne KFZ-Brief und Kaufvertrag.
    Wer von Euch würde da die 500 € auf den Tisch legen ? :)

     

    Und Microsoft verschickt zur Zeit eine riesige Menge an "Liebesbriefen" viel Spass bei "Erklärungsversuch" !

    VG, Franz

  2. Hi Jaron,
     

    Ein MPSA "endet" nie.

    Seit vorsichtig!
    Wenn die SA für 3 Jahre bestellt wurde und als Ratenzahlung auf 3 Jahre somit verteilt wurde,
    die 3. Rate aber nicht gezahlt wird, ist im Normalfall alles futscht!
    Im Normalfall muss man die SA-Rate bis zum Monatsultimo des Monats bestellen wo der Jahrestag des MPSA wäre.

    Wenn immer nur für 1 Jahr bestellt wurde, sollte man sich überlegen, ob man nicht einfach einen eigenen neuen MPSA aufmacht!
    geht und sucht Euch einen anderen LSP, gibt ja einige noch.
    Manchmal sollte man wegen besseren preisen seine Eigenständigkeit nicht aufgeben!
    zw. den Preisstufen im MPSA liegen auch nur immer ca.7%.
     

    VG, Franz

  3. Hi zusammen,

    gilt nur für den kleinen 24-Monats-OPEN:
    Produktbestimmungen Sep-2017, Seite-81:

    Open-Lizenz

    Software Assurance, die im Rahmen einer Open-Lizenz-Autorisierungsnummer bestellt wird, endet nach Ablauf dieser Nummer. Zur Verlängerung muss der Kunde innerhalb von 90 Tagen nach dem Ablaufdatum der Autorisierungsnummer eine Verlängerungsbestellung für Software Assurance abgeben.

    Anm.: Es darf sogar ein Lücke von bis zu 90 Tagen zw. ende und neuanfang der SA sein !!

    Bei Windows-PC-OS darf man keine SA-only "anhängen", SA geht nur legal via dem Kauf von Upgrade inkl.SA !

     

    Bei OEM-/ROK-/Systembuilder-Lizenzen für WIN-SVR + auch den WIN-CALs gilt > innerhalb von 90 Tagen ab Kaufdatum der Lizenz darf man SA hinzu kaufen!

    Bei OEM-Office gibt es nur 1 Sonderregel für das Office-Pro!
    Produktbestimmungen Sep-2017, Seite-81:

    Kunden, die Microsoft Office Professional 2016 von einem OEM erwerben, können Software Assurance für Microsoft Office Standard 2016 in den Open-Lizenzprogrammen, Select- und Select Plus-Programmen und der nicht unternehmensweiten Option unter Open Value innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum des OEM-Kaufs erwerben.

    Rückdatieren von SA im MPSA geht nur mit Genehmigung durch MS-Irland... aber Geld stinkt nicht, also ausprobieren.

  4. Hallo Dave,

     

    mit dem 2 PA´s meinst Du 2 Einkaufskonten im MPSA, oder?
    Wenn so, lautet ja das 2. E-Konto auf die Firma B, oder?
    Wenn so, dann soll der betreuende LSP bitte ein "CLT" aufmachen ( ein Ticket bei MS-Irland )
    und die Trennung/Übertragung der SA-only in einen neuen MPSA für Firma B.
    Auf jeden Fall soll sich dazu MS-Irland (als Vertragsgeber) äußern!

     

    Für Deinen 2.Gedanken:
    Ja, voll bezahlte Lizenzen aus dem EA dürfen auf Firma B übertragen werden.

     

    Grundsätzliches zum Transfer:
    Die beiden Firmen müssen das Formular "PerpetualLicTransForm(EMEA)(GER)(Feb2016) zum Transfer benutzen !
    Frei downloadbar unter :
    http://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?mode=1

     

    Dann gilt auch aus den Produktbestimmungen Sep-2017, Seite-81:

    SA muss zeitgleich mit der Lizenz oder bei Verlängerung einer bestehenden SA-Laufzeit erworben werden.
    Sofern nicht anders angegeben, sind nur Lizenzen für die neueste Version eines Produkts für SA berechtigt.
    Bei einer Übertragung von zeitlich unbeschränkten Lizenzen ist der Übertragungsempfänger berechtigt, innerhalb von 30 Tagen ab dem Übertragungsdatum Software Assurance für diese übertragenen Lizenzen zu erwerben, sofern der Übertragende für die Lizenzen bis zum Übertragungsdatum aktive Software Assurance aufrechterhalten hat.

    Ich denke, da wird euch viel "Blödsinn" gerade erzählt, entweder aus "Unwissenheit/Unerfhrenheit" oder "Absicht" ....
    Aber "neutral sauber" will Euch wohl gerade keiner beraten.
    Man muss einfach alle Fakten sauber auf den Tisch legen und sondieren, was geht und was nicht ...

    Wenn Ihr wollt kann ich Euch da sauber helfen!

     

    VG, Franz
     

    • Like 1
  5. Hi,
    ich habe da "oben" leider einen Schreibfehler berichtigen müssen !!!

     

    Wenn Ihr WIN-10 PRO re-imagen wollt, dann 1 x der Kauf von WIN-10-PRO Upgrade  ohne SA!
    FQC-09525 = Microsoft®WindowsProfessional 10 Sngl Upgrade OLP 1License NoLevel

    das reicht.

     

    Wenn man aber z.B. WIN-10-Enterprise will, muss man für jedes Device (das man re-imagen will ) den WIN-10-E3-Upgrade inkl. SA kaufen.
    KV3-00262 = Microsoft®WINE3perDVC Sngl Upgrade/SoftwareAssurancePack OLP 1License NoLevel
    Dann darf man diese Devices mit Enterprise re-imagen.

     

    SA-only an eine OEM-WIN-10-PRO einzeln ankoppeln, geht nicht!

     

    Sorry für den Schreeibfehler und dem Missverständnis!

     

    VG, Franz

    • Like 1
  6. Hi,
     

    Wenn es ein WIn-10-PRO OEM ist,

    dann kauft man 1x WIN-10-PRO-Upgrade ohne SA-Wartung über einen OPEN-Vertrag.

     

    Durch diesen Kauf erwirbt man das Recht aus dem OPEN-Vertrag (Nein, steht nicht in den Produktbestimmungen!),
    alle WIN-10-PRO OEM Lizenzen durch das dann im Download-Portal (VLSC) des OPEN-Vertrages angebotene
    WIN-10-PRO ISO und dem einheitlichen MAK- oder KMS-Key aus dem Volumen-Vertrag einheitlich zu "re-imagen".
     

    Wäre das für Euch die Lösung ?

     

    VG, Franz

  7. Hi Dave,

     

    es ist ganz einfach: Der EA besteht aus 3 Vertragsteilen,
    dem MBSA (AGBs und Grundsätzlichem)
    dem Agreement ( Hauptvertrag und wiederum Grundsätzlichem)
    dem Enrollment ( Beitritt zum Vertrag und Details)
    Ich mache das jetzt seit gut 17 Jahren ...man muss das "alles" einfach in Ruhe durchlesen,
    dann versteht man den EA und seine Funktion.
    Da ist wirklich alles sehr eindeutig aufgezeigt und man weiss dann Bescheid.

     

    Leider macht das kaum ein Kunde und so kommt es beim Audit zu "großen Kinderaugen"

    auf GF- oder Vorstandsebene ...

    Ist wie im "wahrem Leben" mit den Gebrauchsanweisungen ...
    Erst wenn nichts mehr geht und die "rote LED" leuchtet fangen die Menschen an diese zu suchen und zu lesen.

    Dann kommt der Durchblick.

     

    VG, Franz

     

    • Like 1
  8. Hi,

     

    die Nutzungsrechte des aktuellen SELECT+ Vertrages gelten.

    Kleine "Eselbrücke" dazu:

    Kunde kauft über OPEN hier in Deutschland Office-Pro+SA, dann darf er die Lizenzen ausschließlich hier im EMEA-Bereich(EURO) nutzen.
    verlängert er die SA nach 2 Jahren dann im SELECT+ (heute ja MPSA) ist das eine SA aus dem SELECT+/MPSA und dessen Nutzungsrechte
    und die Offices dürfen nun weltweit eingesetzt werden, dieses Recht besteht dann auch nach Ende des Vertrages, weil ja erworben via SELECT!
    Und so ist es auch mit weiteren Rechten, wie Zweit-Kopie-Recht / Downgrade-Recht.

     

    Berater heißt ja nicht gleich, dass er wirklich Ahnung hat ...

     

    VG, Franz

    • Like 1
  9. Hi,

     

    logo
     

    Physische OSE ist eine OSE, die so konfiguriert ist, dass sie direkt auf einem physischen Hardwaresystem ausgeführt wird. Die Betriebssysteminstanz, die für die Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware oder zur Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten verwendet wird, gilt als Bestandteil der Physischen OSE.

     

    Virtuelle OSE ist eine OSE, die so konfiguriert ist, dass sie direkt auf einem virtuellen Hardwaresystem ausgeführt wird.

     

    Alles immer frei zu finden Produktbestimmungen: Definitionen....
    http://www.microsoft...rch.aspx?mode=1

     

    VG Franz

  10. Moin,

     

    ich habe mal alles zusammengesucht, was so in den vertragsrechtlichen Dokumenten dazu steht > Produktbestimmungen....

     

    Laut Produktbestimmungen 08-2017, Seite-78: Glossar:
    Externe Connector-Lizenz bezeichnet eine Lizenz, die einem für die Nutzung durch den Kunden vorgesehenen Server zugewiesen ist,
    die den Zugriff auf die entsprechende Version der Serversoftware oder frühere Versionen der Serversoftware durch Externe Nutzer ermöglicht.

     

    Externe Nutzer sind Nutzer, die weder Angestellte des Kunden oder von dessen Verbundenen Unternehmen sind
    noch Vertragspartner oder Erfüllungsgehilfen vor Ort des Kunden oder dessen Verbundenen Unternehmen.

     

    Laut Produktbestimmungen 08-2017, Seite-10: Zugriffslizenzen
    1. Außer wie hierin beschrieben und in den Produktspezifischen Lizenzbestimmungen angemerkt,
    kann jeglicher Zugriff auf Serversoftware nur mit CALs oder CAL-äquivalenten Lizenzen erfolgen.
    (Seite-77: CAL-äquivalente Lizenz bezeichnet eine Nutzer-AL oder eine Externe Connector-Lizenz…)

     

    2. CALs sind für den Zugriff durch einen anderen Lizenzierten Server nicht erforderlich.
    3.  Für den Zugriff auf Serversoftware, die eine Web Workload oder HPC Workload ausführt, sind keine CALs erforderlich.
    4.  Für den Zugriff in einer Physischen OSE, die ausschließlich zum Hosten und Verwalten von Virtuellen OSEs verwendet wird, sind keine CALs erforderlich.

     

    Seite-50:  Es gibt External Connectors für:
    Externer Connector für Windows Server 2016
    Externer Connector für Windows Server 2016-Remotedesktopdienste
    Externer Connector für Windows Server 2016 Active Directory-Rechteverwaltungsdienste
    Externer Connector für Microsoft Identity Manager 2016

     

    Seite-51:  Lizenzmobilität: Nur externer Connector

     

    Das sind alle gefunden Informationen zu dem Thema in den Produktbestimmungen.

     

    VG, Franz
     

    • Like 1
  11. Hi,

     

    ich bin technisch sehr "untalentiert"!

     

    In allen Microsoft Volumenverträgen steht als Vetragsbestandteil drin, dass man das Lizenzierungsthema schriftlich dokumentieren muss.
    Außerdem muss ja jedes Unternehmen sein compliance-Thema befolgen/beherrschen, oder?

     

    Ich kann mir als nur schwer vorstellen, dass nicht mindestens 1 Excel-Sheet mit allen Devices im Unternehmen,also mit MAC-ADR, gepflegt wird.

    oder ähnlichem ....

    In dem Excel kann man also detailiert aufführen für welche eindeutigen Applikationen dieses Device lizenziert wurde.

    (beachten Office-Std und Office-Pro sind 2 differente Applikationen, da benötigt man u.U. dann auf 2 TS-Dienste!)

     

    Wie man das Excel nun beim Anmelden an einen Dienst dazu verwendet, dass nur die lizenzierten Devices zugelassen werden oder abgewiesen werden,

    sollte jeder "Programmierer" (so wurde mir gesagt) als "Basic" beherrschen.

     

    Also einfach mal nachdenken, etwas geld investieren und beim Audit ne Menge Geld einsparen!

    VG, Franz

  12. Hi,

     

    ja, schwieriges Thema.
     

    Man könnte jetzt sagen... wenn der Inhaber kauft, darf jeder, der dem Inhaber "gehört" diese Lizenz nutzen, bzw. mitnutzen....

     

    Die SoftwareTerms geben darüber keine ausdrückliche Information.

    Also sollte man sich daran halten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.

     

    Ich kann das mal bei Microsoft direkt anfragen, mal schauen, was die dazu schreiben.

     

    VG, Franz

  13. Hi zusammen,

     

    das einzige was ich dazu gefunden habe:

     

    Aus den PURs  10-2014, Seite-59 :SQL Server 2014 Developer
    Die für die Verwendung dieses Produktes anwendbaren Lizenzbestimmungen sind die Universellen Lizenzbestimmungen,
    die Allgemeinen Lizenzbestimmungen für dieses Lizenzmodell sowie folgende:
    Zusätzliche Bestimmungen:
    DEMONSTRATION
    Zusätzlich zum Lizenzierten Nutzer ist jede Person, die Zugriff auf Ihr internes Netzwerk hat, berechtigt,
    Kopien der Software zu installieren und zu verwenden, um die Verwendung Ihrer Programme mit der Software vorzuführen.

     

    In dem Microsoft SQL Server 2016 Licensing Guide fand ich dies,
    was "das Testen" mit einschließt:

    SQL Server Developer Edition SQL Server 2016 Developer Edition is a fully featured version of SQL Server software—including all of the features and capabilities of Enterprise Edition—licensed for development, test, and demonstration purposes only. SQL Server Developer Edition may not be used in a production environment or with product data. Any test data that was used for design, development, or test purposes must be removed prior to deploying the software for production use.

    Customers may install and run the SQL Server Developer Edition software on any number of devices. This is significant, because it allows customers to run the software on multiple devices (for testing purposes, for example) without having to license each non-production server system. 

     

    Wenn man das Testen sauber vom Produktivbereich trennt ... erklärt dies doch die Fragen, oder?

    Leider so ausführlich nicht in den aktuellen Produktbestimmungen wiedergegeben....

    VG, Franz

  14. Hi,

    menno, menno!
    Leider vermehrt sich das "Halbwissen" 5x so schnell als das "richtiges Fachwissen" !

    Richtig ist NisK, NorbertFe und Dr.M !

    Preislich liegt das Verhältnis bei 1:7, dh. für 1x DC bekomme ich nur 7x Std, d.h. ab ca. der 14.VM ist DC günstiger!

    Und wirklich NEIN, auch mit SA habe ich beim WS keine Lizenzmobilität!

    Und ein HA-Lösung mit der 90-Tage-Regelung zu bauen ist, lizenzrechtlich ein "Schmarrn"

    Bei 5% Unterlizenzierung !! "pro Produkt" zahlt der Endkunde die kompletten Auditkosten,

    Und die liegen meistens bei mindestens 10-15.000 €
    Das ist wie russisches Roulette ohne leere Kammer ...

     

    Vertragsrechtliches Dokument > Product-Terms = Produktbestimmungen > http://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?mode=1

    + dem eigentlichen Vertrag. Alle anderen Quellen, egal wie hübsch sie gestaltet sind, sind nie Vertragsbestandteil!

     

    Tagtäglich erlebe ich in der Distribution am MS-LicenseDesk dieses Lizenzierungs-Halbwissen,
    anstatt nach billiger und noch billiger stundenlang im WEB zu suchen, sollten diese "Geiz-ist-geil-Menschen"
    die PURs lesen, spart ne riesige Menge Zeit, Ärger und man blamiert sich nicht mehr!
     

    VG, Franz

    • Like 1
  15. Hi Danny,

    über die Lizenzierung-Regeln "der eigenen Software"  kann ich nicht urteilen ...

     

    Für Microsoft-Produkte gilt:

    Wenn jeder Entwickler für sein auf den Server zugreifendes Device seine MS-Applikationen ( Office, Visio, etc) lizenziert hat,

    seine WIN-CAL, seine RDS-CAL lizenziert hat,

    dann meine ich, ist  alles sauber lizenziert.

    Visual Studio Produkte werden ja nach Usern lizenziert ....

     

    VG, Franz

  16. Hi Dave,

     

    Da muss Du dazu die extra ISV-EULA lesen:
    in der ISV-EULA (SQL-STD) von 07-2016 steht eindeutig auf Seite-3:
    (gilt auch für die Enterprise)

    2.NUTZUNGSRECHTE FÜR CORE-LIZENZMODELL.
    2.1Lizenzieren eines Servers. Bevor Sie Instanzen der Serversoftware auf einem Server ausführen, müssen Sie die Anzahl der erforderlichen Lizenzen bestimmen und sie diesem Server wie unten beschrieben zuweisen.
    2.2Bestimmung der Anzahl der benötigten Lizenzen. Sie haben zwei Lizenzoptionen:
    a.Physische Cores auf einem Server. Ihre Lizenzierung richtet sich nach allen physischen Cores auf dem Server. Wenn Sie diese Option wählen, entspricht die Anzahl der erforderlichen Lizenzen der Anzahl der physischen Cores auf dem Server. Dabei gilt jedoch ein Minimum von vier Lizenzen pro Prozessor.
    b. Einzelne virtuelle Betriebssystemumgebung. Ihre Lizenzierung richtet sich nach den virtuellen Betriebssystemumgebungen auf dem Server, auf dem Sie die Serversoftware ausführen. Wenn Sie diese Option wählen, benötigen Sie für jede virtuelle Betriebssystemumgebung, in der Sie die Serversoftware ausführen, eine Anzahl von Lizenzen, die der Anzahl virtueller Cores in der virtuellen Betriebssystemumgebung entspricht, vorbehaltlich einer Mindestanforderung von vier Lizenzen pro virtueller Betriebssystemumgebung.
    Sehr wichtig: Wenn einer dieser virtuellen Cores zu irgendeinem Zeitpunkt mehreren Hardwarethreads zugeordnet wird, benötigen Sie außerdem eine Lizenz für jeden zusätzlichen Hardwarethread, der diesem virtuellen Core zugeordnet ist. Diese Lizenzen werden bei der Mindestanforderung von vier Lizenzen pro virtueller Betriebssystemumgebung berücksichtigt.

     

    VG, Franz

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