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lizenzdoc

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  1. Hi Marco31, sorry, dass hatte ich vergessen. Da eine Volumen-Lizenz in jeder Situation Downgrade-Recht beinhaltet, darf man auch in den Instanzen "bei den Versionen mischen". VG, Franz
  2. Hi Marco31, Immer nach den Produktbestimmungen gehen, dann kann beim Audit nichts passieren. ProductTerms > http://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?mode=1 Produktbestimmungen 07-2017, Seite-31: ...für SQL-Server 3.3 Ausführen von Instanzen der Standard-Edition Für jede Serverlizenz darf Software jeweils nur in einer Physischen OSE oder Virtuellen OSE ausgeführt werden, doch der Kunde ist berechtigt, jeweils eine beliebige Anzahl von Ausgeführten Instanzen der Serversoftware in dieser OSE zu verwenden. Alles andere "geschriebene" ist nicht Vertagsbestandteil und somit relevant. VG, Franz
  3. Hi, bei 200 seats wird nichts eigenes mehr! "Die Affilate" muss als erstes prüfen, was in der Konzerndefinition angekreutzt wurde, Wenn die Tochter schon bei Zeichnung des EAs dabei war und sie nicht ausdrücklich bei der Definition ausgeschlossen war, ist sie schon dabei und muss nehmen, was im CPS = Channel-price-sheet als Konzernprodukte vorgeschrieben wurde. Wenn dort der komplette Desktop selektiert war, müssen die ihn auch nehmen. VG, Franz
  4. Hi Jaron, schwierig ... es kommt auf die "Konzern-Definition" des ursprünglichen EAs an. Ist dort die Tochter mit drin, muss der EA "umgeschrieben" werden ( also ohne die Tochter ) am Ende muss wohl der EA neu aufgesetzt werden. Gerade auch dann, wenn durch den Alleingang der Tochter der ursprüngliche EA an Seats verliert und ev. aus einer besseren Preisstufe raus rutscht. Und ja, ein eigener Beitritt endet am Tage des Hauptvertrages. Ansonsten ... jeder eigene Beitritt muss mindestens die Mindestbestellmenge treffen und bestimmt somit seinen eigenen Preislevel. Ja, im eigenen Beitritt definiere ich meine Plattform- u. Zusatzprodukte selbst. Vielleicht einfach mal das alles bewerten und entscheiden was gemacht werden soll. Vielleicht auch erst einmal die erst 3 Jahre Laufzeit abwarten ... und dann beim Renewal "ausscheren", wenn es was bringt. Aber wenn "ausscheren" dann einfach einen eigenen EA komplett selbst für die Tochter zeichnen, dann hat man Ruhe und ist voll unabhängig. Das Ganze hätte mal lieber mal vorher überlegen sollen ...jetzt wird es sehr schwierig. VG, Franz
  5. Hi, hier mal der Link: http://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?mode=1 Für Volumen-Lizenzen aus OPEN, SELECT, MPSA und EA, nennt sich dann "Perpetual License Transfer" Dort kann man sich fast alle offiziellen Dokumente, meist auch in deutsch, downloaden, auch die älteren, wenn benötigt. VG, Franz
  6. Hi, sagen wir mal so. Wenn man z.B. Volumen-Lizenz via "Transfer of License" Formular vom Microosft überträgt/kauft, Muss man ja nicht auch noch die Rechnung des "Erst-Käufers" als Nachweis haben .... Oder wie meinst Du das? VG, Franz
  7. Hi, ups, sorry! Da hast Du recht, Edgar. Im Normalfall ist die original OEM-Lieferung damals gewesen > Medium, COA-Aufkleber mit KEY und dann natürlich die Rechnung dazu. Dementsprechen muss man das bei einer Überprüfung auch so komplett vorweise,. Ab WS 2008R2 hat Microsoft auch geduldet, dass der COA-Aufkleber in einem Lizenz-Ordner aufgehoben wurde und nicht am Gerät aufgeklebt war, da es auch Räumlichkeiten gab/gibt, die langfristig den Kleber durch Umgebungsbedingungen "an-/auflöste" und somit ev. Verlust drohte. Aber dieser COA-Key musste eindeutig/schriftlich (Lizenz-Ordner) dem Gerät zugewiesen/somit lizenziert sein. VG, Franz
  8. Hi, kurze Erklärung zu der Situation bei "mehr Prozessoren" was auch bei dem 2016er SVR bei " mehr COREs" gilt: Für 2012er > aus den PURs 10-2012,Seite-27: Sie müssen jede Lizenz einem einzelnen Server zuweisen. Für zwei Physische Prozessoren auf dem Server ist jeweils eine Lizenz erforderlich. Bei Standardlizenzen sind Sie berechtigt, eine Ausgeführte Instanz der Serversoftware in der Physischen OSE und für jede zugewiesene Lizenz eine Ausgeführte Instanz in bis zu zwei Virtuellen OSEs auf dem Lizenzierten Server auszuführen und für 2016er > aus den Produktbestimmungen 06-2017, Seite-10: 1.Der Kunde darf die Serversoftware auf einem Lizenzierten Server nutzen, sofern er eine ausreichende Anzahl von Serverlizenzen erwirbt (siehe unten). 2.Benötigt werden so viele Lizenzen, wie Physische Cores auf dem Lizenzierten Server vorhanden sind, mindestens aber 8 Lizenzen pro Physischem Prozessor und mindestens 16 Lizenzen pro Server. 3.Die Datacenter Edition berechtigt zur Nutzung der Serversoftware in einer beliebigen Anzahl von OSEs auf dem Lizenzierten Server. 4.Standard Edition: •Die Standard Edition berechtigt zur Nutzung der Serversoftware in zwei OSEs auf dem Lizenzierten Server. •Die Standard Edition berechtigt zur Nutzung einer Ausgeführten Instanz der Serversoftware in der Physischen OSE auf dem Lizenzierten Server (zusätzlich zu zwei Virtuellen OSEs), sofern die Physische OSE nur zum Hosten und Verwalten der Virtuellen OSEs genutzt wird. •Der Kunde ist berechtigt, zusätzliche Standard Edition-Lizenzen an den Lizenzierten Server zuzuweisen, deren Anzahl der in Abschnitt 2 oben genannten entspricht, und die Serversoftware in zwei zusätzlichen OSEs auf dem Lizenzierten Server zu nutzen. Der letzte Punkt beschreibt es ja dann eindeutig,,,, bei Standard "schichtet" man also .... VG, Franz
  9. hi, auch die WIN-OS-Lizenzen aus dem Partner-Package sind nur WIn-PRO-Upgrades, somit, um Enterprise zu erreichen, benötigt man den Upgrade+die SA (z.b. SKU: KV3-00262), da man ja bekanntlich SA-only nicht zu einem schon bestehenden Upgrade hinzukaufen darf. VG, Franz
  10. Hi, soo schwer ist es auch wieder nicht. Beim Server: DC sauber mit den COREs lizenziert unbegrenzte VMs. Bei Std heißt die sauber Lizenzierung, dass dann erst einmal die ersten 2 VMs erlaubt sind. braucht man die 3. und 4. VM, muss man die CORE-Lizenzen erneut zusätzlich lizenzieren, einfach "schichten"... usw. WIN-OS Virtualisiserung: Ohne die SA darf man nur auf dem lizenzierten PC 1x in die VM. Will man auf einem SVR diesen PC virtualisiseren, benötigt man immer aktive SA. Diese erlaubt dann bis zu 4 VMs auf dem SVR mit diesem PC zu virtualisiern. Und ja, ich bin da sehr tief drin im Thema :) VG, Franz
  11. Hi Vinc, Bei WIN SVR DC CORE Lizenzierung gilt: Produktbestimmungen 06-2017, Seite-11: Pro Core/CAL Serverlizenzen (pro Core) 1. Der Kunde darf die Serversoftware auf einem Lizenzierten Server nutzen, sofern er eine ausreichende Anzahl von Serverlizenzen erwirbt (siehe unten). 2. Benötigt werden so viele Lizenzen, wie Physische Cores auf dem Lizenzierten Server vorhanden sind, mindestens aber 8 Lizenzen pro Physischem Prozessor und mindestens 16 Lizenzen pro Server. 3. Die Datacenter Edition berechtigt zur Nutzung der Serversoftware in einer beliebigen Anzahl von OSEs auf dem Lizenzierten Server. WIN-10-Enterprise: Enterprise ist ein Bestandteil der aktiven SA ... Seite-47/48: 4.1 Zusätzliche Nutzungsrechte für Windows 10 Enterprise E3 / E5 (pro Nutzer und pro Gerät) und Windows Virtual Desktop Access (VDA) E3 / E5 (pro Nutzer und pro Gerät) werden über SA gewährt. „Lizenziertes Gerät“ bezeichnet in diesem Dokument das Gerät, dem der Kunde aktive SA zugewiesen hat. Jeder Nutzer eines Lizenzierten Geräts oder jedes von einem Lizenzierten Nutzer genutzte Gerät ist berechtigt, remote auf bis zu vier Instanzen der Software zuzugreifen, die in Virtuellen OSEs ausgeführt werden, oder auf eine Instanz der Software zuzugreifen, die in einer Physischen OSE auf (einem) für die Nutzung durch den Kunden vorgesehenen Gerät(en) ausgeführt wird. Kaufbar (z.B. via OPEN-Vertrag) über den WIN E3 Upgrade inkl. SA (SA für 2 Jahre im OPEN-NL) > SKU: KV3-00262 . d.h., auch wenn man, wie Du schreibst WIN-10-PRO OEM kauft, benötigt man diese SKU: KV3-00262 VG Franz
  12. Hi Josef, das hat leider etwas gedauert, dass Ms mir geantwortet hat ... wie werden bei Office 365 SfB CloudPBX physische Telefone in Konferenzräumen lizensiert? Liege ich richtig, wenn ich jedem Konferenzraum einen Skype for Business Standalone-Plan 2 mit Cloud PBX Add-On zuweise? Was ist mit einem Videokonferenzsystem und einem Konferenztelefon im selben Besprechungsraum? Reicht eine Lizenz für den Raum oder brauche ich zwei, weil zwei unterschiedliche Geräte in dem Raum sind? Die Pläne sind User-lizenziert, nicht Device-lizenziert. Am Ende ist es so, wenn immer ein lizenzierter User (Plan2) anwesend ist, darf er das ja nutzen. Etwas magere Erklärung, aber mehr habe ich nicht bekommne. Eine "Raum-Lizenz" gibt ed meines Wissens ja nicht. VG, Franz
  13. Hi, ich würde das Thema E3-Plan über einen CSP-Partner abwickeln! Dann hat man auch den deutschsprachigen Support, wenn man etwas mehr zahlt, dann 24x7 Support! CSP deswegen, weil ich die Pläne nicht auf 1 Jahres-ABO-Basis kaufe, dann ständig die Verlängerung planen muss und das kann je nach Aktivierungsdatum ständig nerven bei vielen ABOs!!! CSP bestelle ich einmal und dann läuft es bis zur Kündigung (jeden Monat möglich). CSp ist einfach genial flexibel vs. dem ABO. Benötigt einer vielleicht einen anderen Plan, dann kann ich da monatlich wechseln und schmeiße nicht wie beim 1 Jahres-ABO das Geld aus dem Fenster! Werden MA reduziert, schalte ich die relevanten Pläne bei CSP am Monatsende ab. Also nur Vorteile bei CSP, selbes Produkt, gehostet bei MS und die "german Cloud" gibt es sowieso nur via CSP. VG, Franz
  14. Hi Josef, ich habe das mal heute direkt bei MS angefragt, wenn ich eine Antwort habe, schreibe ich es hier ... VG, Franz
  15. Hi, da ein MPSA nie endet (ausser bei Kündigung) gibt es ja da kein Vertrags-Ende bzw. -Verlängerung. Somit muss man schauen, wie hat man wann bestellt und wenn die SA ausläuft, kann man die SA mit der SA des "anderen (User oder Device)" verlängern. Sollte aber Euer LSP (LAR) wissen ! :) laut den Produktbestimmungen 05-2017-Seite-83: Verlängerung von Software Assurance für Clientzugriffslizenzen (CALs) und Client-Management-Lizenzen (MLs) Wechsel zwischen Nutzer- und Geräte-CALs: Kunden, die SA für CALs verlängern, können zwischen Nutzer und Gerät wechseln. Durch diesen Wechsel ändert sich die CAL-Edition (also Standard zu Enterprise) nicht. VG, Franz
  16. Hi, und lizenzrechtlich muss man auch bedenken, dass jede Firma für die MA der anderen Firma jeweils 1x WIN-CAL und 1x Exchange-CAL zur Verfügung stellen muss .... VG, Franz
  17. Hi Eggpi, das ist in letzter Zeit öfters passiert ... Wende Dich an Dein Systemhaus bzw. an den Distributor, der das Teilchen verkauft hat. Sehr wahrscheinlich muss es rückabgewickelt werden. Ein 2. Möglichkeit: Wenn es eine ROK-/OEM-Lizenz ist, dann direkt an den Hersteller-Support (Lenovo). Bei SB-Ware direkt an Microsoft-Support. Ja, ist nervig und aufwendig, aber wir leben halt in einem bürokratischen Land ... VG, Franz
  18. Hi, bin immer für klare Antworten :) Wünsche auch angenehme Ostern! VG, Franz
  19. lizenzdoc

    Office und VM

    Hi, Updateberechtigung, ok, habe ich Verständnis, aber alle Volumen-Lizenz beinhalten das Downgraderecht, ohne SA zu benötigen! VG, Franz
  20. lizenzdoc

    Office und VM

    Hi, Warum mit SA gekauft? Laut Produktbestimmungen 04-2017, Seite-10: Desktop-Anwendungen,Gerätelizenz: Der Kunde ist bei jeder erworbenen Lizenz berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien der Software auf einem Lizenzierten Gerät und auf jedem Server zu installieren, der zur Nutzung durch den Kunden vorgesehen ist. Wenn der Kunde die Software nicht als Konzernprodukt oder auf unternehmensweiter Basis lizenziert, ist er außerdem berechtigt, die Software auf einem einzelnen tragbaren Gerät zur Nutzung durch den Hauptnutzer des Lizenzierten Geräts zu installieren. Eine beliebige Anzahl von Nutzern darf die auf einem Lizenzierten Gerät ausgeführte Software nutzen, allerdings kann jeweils nur ein Nutzer auf die Software zugreifen und diese nutzen. Die Remoteverwendung der Software, die auf einem Lizenzierten Gerät ausgeführt wird, ist dem Hauptnutzer von jedem Gerät aus gestattet sowie für jeden anderen Nutzer von einem anderen Lizenzierten Gerät. Die Remotenutzung der Software, die auf einem zur Nutzung durch den Kunden vorgesehenen Server ausgeführt wird, ist jedem Nutzer von einem Lizenzierten Gerät erlaubt. Also, ich sehe da keine Vorschrift, die die Nutzung nur mit aktiver SA vorschreibt...also nur jeweils 1 Lizenz (ohne SA) VG, Franz
  21. Hi, die Art und Weise der schriftlichen Dokumentation laut Vertrag ist frei, aber Vertragspflicht! Es muss nur verständlich lesbar sein :) VG, Franz
  22. Hi, Das Re-Image-Recht benötigt keine SA, aber im OPEN-Value-Vertrag(wenn man nur diesen will !) gibt es leider nun mal keine Lizenz ohne SA. Bei OPEN wäre der Trick, da man ja 1x das Produkt via OPEN kaufen muss, dass man 1x die SKU für das STD-2CORE-Lizenz kauft, dies reicht um den SERVER-Pool im VLSC zugänglich zu machen > ISOs+KEYs. BEIM OV (non company-wide) muss man ja irgendwie was mit SA kaufen :) Also kauft man hier einfach die SA für den WS-STD-2CORE hinzu. VG, Franz
  23. Hi, wenn man sich auskennt, ist ROK-, OEM-, SystemBuilder-Server-Lizenzen und auch deren CALs eine geniale Sache! Wer SELECT-, SELECT+-, MBSA- oder EA Verträge hat, die auch den Server-Pool einschließen. sollte mal im Vertrag nach "Re-Image-Recht" nachlesen, dann kann die Verpackung zu bleiben und man nimmt gleich das Volumen-Image + Volumen-Key. Bei OPEN muss man einen kleinen, aber legalen!, Kauf-Trick anwenden und auch dann hat man das Re-Image-Recht. Bei OPEN-VALUE muss man die SA-only hinzukaufen, dann klappt das auch wieder. Best Choise, wenn man auch den NANO-SVR( geht nur legal mit aktiver SA !) nutzen will: Kauft man die SVR-Lizenz ohne SA, will aber plötzlich doch den NANO nutzen, Pech gehabt, man muss erneut den SVR, aber diesmal inkl. SA kaufen! Bei DSP, ROK, OEM, SB SVR-Lizenzen erlaubt die Produktbestimmungen, dass man die SA innerhalb von 90 Tagen ab Lizenzkaufdatum noch einzeln hinzukaufen darf ... Also ich sehe nur Vorteile, keine Nachteile, außer, dass die günstiger sind :) Gewußt wie und wo ! VG, Franz
  24. Moin, da ich der Technik-DOA bin, kann ich kaum was dazu sagen. Aber ein mache ich immer > Tante Google fragen :) "Was ist die Office 2016 32/64 Bit Multilanguage LIP ???" da findet man: https://support.office.com/de-de/article/Language-Accessory-Pack-f%C3%BCr-Office-2016-82ee1236-0f9a-45ee-9c72-05b026ee809f "Und brauche ich für den Office Online Server eine zusätzliche Lizenz? " http://www.zdnet.de/88268429/office-online-server-ab-sofort-verfuegbar/ VG, Franz
  25. Hallo, da wir in der Distribution seit einiger Zeit ständig diese Anfragen haben, für viele hier das Thema "klar" ist, aber für viele dann doch nicht .... JA, User- und Device-CALs darf/kann man mischen! Beispiel: für die 10 MA, die jeden Tag nur an Ihrem Desktop arbeiten und sonst kein weiteres Device haben, ist die kostengünstigere Variante der Device-CAL perfekt. für die 3 MA, die Desktop+Notebook+Tablet+SmartPhone+ Home-PC hätten, ist die preiswertere Lösung die User-CAL ! Dieser User darf von jedem Gerät der Welt auf den relevanten Server im eigenen Unternehmen zugreifen und braucht nur 1 relevante USER-CAL. Wer z.B. die DEV-CAL unter SA hat, darf, wenn er will, am Ende seines Vertrages mit Kauf der User-CAL-SA somit auf die User-CAL wechseln und auch umgekehrt und immer wieder so! Wer keine SA (mehr) aktiv hat, muss einfach neu kaufen. Hinweise > Bei SQL existiert zur Zeit kein Preisunterschied zw. DEV- und User-CAL. > Bei Dynamics-CRM ist es "komisch" da ist die DEV-CAL (bei Kauf-Lizenzen) teurer, als die User-CAL ... VG, Franz
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