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lizenzdoc

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  1. Hi Calvin, da Office ausschließlich per Gerät/Device lizenziert wird (außer Office-365), kann / darf man mischen, z.B. Office aus einem OPEN-Volumen-Vertrag auf dem PC-A und / oder H&B auf PC-B, etc. Office H&B darf aber nicht in Bezug auf einen TS-Server-Dienst lizenziert werden, dafür benötigt man das Volumen-Office. Preis ist so nahe der Realität.... VG, Franz
  2. Hi Andreas, zu A) WIN-7 oder auch WIN-10 hat in der EULA( SoftwareTerms) die Lizenzregel, entweder / oder d.h. entweder in der physischen Ebene(OSE) nutzen, oder in der virtuellen.Ebene (OSE) Somit muss man für jede OSE 1x Voll-Lizenz erwerben. zu B) Office: Bei H&B sagt die EULA( SoftwareTerms) auch wieder entweder/oder ! Office aus Volumenverträgen (z.B. OPEN) erlaubt auf dem lizenzierten Gerät unbegrenzte Kopien zu nutzen Bitte beachten > Office aus Volumenverträgen (z.B. OPEN) sind Geräte-Lizenzen, nie User-Lizenzen, außer natürlich O-365 ! zu C) Dies sind SA-Vergünstigungen, also entweder man besitzt die aktive SA für das OS oder man kauft das Produkt VDA pro Device hinzu, was einem wiederum so die SA gibt mit all seinen Vergünstigungen. zu D) Wenn es Office-SBE via einem Volumen-Vertrag mal gab, dann ja, wenn nicht, dann nein ! Dies ist immer nur ein Recht der Volumen-Lizenz! VG, Franz
  3. Ach DocData, Ich hätte sicherlich 100 € gewonnen, wenn ich gewettet hätte, dass Dein Kommentar der erste sein würde ... "glücklich sind die Unwissenden". Die "Unterschiede" zw. Produktbestimmungen und Lizenzierungshandbuch herauszuarbeiten, hatte mich viele, viele unbezahlte Stunden gekostet. Die richtige Zieladresse fürs weltweite Lizenzrecht in der Corporate Microsoft/USA für meine "Bedenken" herauszufinden auch. Zu diesem Zeitpunkt habe ich bedauerlicherweise in große und leider fragende Kinderaugen geschaut, wenn ich die "so tollen Lizenzspezialisten" bei großen Partnern auf das MPSA-Lizenzierungshandbuch angesprochen habe. Bis auf Wenige haben mich "als überdreht belächelt" ... und diese Wenigen freuen sich mit mir, dass ich "Spuren im Sand" hinterlassen konnte :) Wünsche allen einen angenehmen Tag noch, VG, Franz
  4. Hi, persönlicher Stolz und Jubel :) mit etwas Ironie … Manchmal hilft es doch, wenn man "bei den richtigen Leuten" immer wieder hartnäckig daraufhin weist, das da mal nur „Blödsinn“ erschaffen wurde und dies eine Menge Ärger verursachen wird …. MPSA-Lizenzierungshandbuch, August-2016, Seite-8: Ziffer-3 > Änderungen am Lizenzierungshandbuch in den letzten 12 Monaten Im August 2016 dahingehend aktualisiert, dass die Entfernung von Software Assurance-Inhalten aus dem Lizenzierungshandbuch, die Verfügbarkeit des Microsoft Business Center (früher bekannt als Volume Licensing Center) für alle Kunden, sowie die Möglichkeit des Erwerbs von Step-UPs und anderer Übergänge unter dem MPSA wiedergespiegelt werden. Außerdem wurde der Wortlaut auf Grundlage entsprechenden Kundenfeedbacks verdeutlicht. Die Bestimmungen, denen die von Ihnen unter MPSA erworbene Software Assurance unterliegt, finden Sie in den Produktbestimmungen ( ich ergänze noch das Wort "wieder" ). Geht doch, Microsoft ! :) VG, Franz
  5. Hi, da es ja "Rechtsnachfolger" gibt, müssen Verträge beachtet/befolgt werden. Wenn es so definiert wurde, dass alle dabei sind, kommt man wohl nicht aus, es so dann auch umzusetzen. Sogar bei 50:50 gibt es eine Regelung, wenn es "einen Inhaber" gibt. Ich würde mich mal einfach drauf einstellen, dass es so ist. Auch noch eine frage wäre, wie lange der OV-cw noch läuft, wenn er bald endet, dann muss man weiter denken, wie die dann anstehende Vertragsgestaltung sein soll ... VG, Franz
  6. Hi Jaron, man muss nachschauen/nachlesen, wie der OPEN-VALUE-cw angelegt wurde! Ob angekreutzt wurde "und auch zukünftige Unternehmensteile". Wenn ja, müsste Standardisierung durchgezogen werden, auch für die "nicht standartisierte", aber es empfleihlt sich den "Fall" mit MS zubereden, wie es richtig durchgeführt wird. VG, Franz
  7. Hi, @Testperson: Ja, die sind frei downloadbar. VG, Franz
  8. HI, Nein! Die WIN-SVR haben mit SA oder auch ohne nie eine Lizenzmobilität ! Also den "worst-case" berechnen, wie viele VMs könnten im schlimmsten Fall auf das "letzte aktive SVR-Blech" nötig werden, somit alle in Betracht kommende Bleche vorher mit genügend WIN-SVR-Lizenzen ausreichen lizenzieren, da ist am besten einfach auf DATA-Center zu gehen. Die Applikations-SVR, wie Exchange, SQL, etc. diese benötigen SA, wenn sie hin-und-her geschoben werden sollen. Manchmal ist vorrausschauendes Einkaufen gut, sonst hat man das Nachsehen. Viele sind z.Zt. clever und kaufen den WIN-SVR-2012-R2 via OPEN-Nl mit SA, somit bezahlt man zwar ca. 150% an Lizenzkosten, hat aber sicher für die Zukunft damit die 2016er Version mit gekauft und kann in Ruhe entspannt abwarten, was so toll am neuen WIN-SVR 2016 sein wird, und was ev. die SA an "Tollen Zusätzen" bringt. Irgendwann müssten sie ja 2016 kaufen, somit hat man 50% auf längere Sicht eingespart. Und einen OPEN-Vertrag darf man ja auch später weiterverkaufen, wenn man will. VG, Franz
  9. Hi, das ist nicht komisch, sondern reale Welt. Das ist so, als wenn man ein 2-motoriges Flugzeug vom Werk abholt und zu Hause feststellt, das man eigentlich mit einem 4-motorigen Flugzeug weiter kommt und flexiebler wäre.... da muss man sich halt ein neues 4-motoriges Flugzeug neu kaufen ... umbauen geht nicht mehr. VG, Franz
  10. Hi, zum "verschieben" ich sag mal dazu "V-Motion" benötigt man die SA für die Applikations-Server-Lizenz. Das ist dann laut MS die "Lizenzmobilität". Für den WIN-SVR gibt es sowas nicht, da muss man die betreffenden "Bleche" vorher ausreichend lizenzieren. SA kauft man: 1. Als Paket mit SVR-Lizenz inkl. SA 2. Bei OEM- oder Systembuilder-Server-Lizenzen muss die SA innerhalb von 90 Tagen ab Kaufdatum der SVR-Lizenz hinzu gekauft werden. Nach 90 Tage geht nichts legales mehr mit SA-only hinzu kaufen! VG, Franz
  11. Hi, SELECT-Lizenzen sind Volumen-Vertrags-Lizenzen und sind downgradebar. Somit auch die CALs aus dem SELECT. Also keine zusätzlichen "alten" CALs nötig. VG, Franz
  12. Hi, Soweit ich weiss, ich habe mir die EULA für Sytembuilder 2008 Std/ DC angeschaut,sollte eigentlich auch für 2012 gelten... bei Systembuilder darf man nach 90 Tagen diese Lizenz einem anderen Device wieder neu zuweisen. Also somit die damit verbunden SA auch. VG, Franz
  13. Hi, für OPEN- und SELECT(+)-Verträge gibt es weiterhin die Möglichkeit, laut den Produktbestimmungen(Juni-2016), Seite-79, dass man für eine FPP- oder OEM-Lizenz innerhalb von 90 Tagen ab Kaufdatum dieser eine SA-only hinzukauft. aber auch > Produktbestimmungen(Juni2016), Seite-8: Universielle Lizenzbestimmungen: 9. Zuweisung und Neuzuweisung von Lizenzen Bevor der Kunde Software unter einer Lizenz ausführt, ist er verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Gerät oder Nutzer (wie jeweils zutreffend) zuzuweisen. Der Kunde kann eine Lizenz einem anderen Gerät oder Nutzer zuweisen, jedoch nicht früher als 90 Tage ab der letzten Neuzuweisung dieser Lizenz, es sei denn, die Neuzuweisung wird aufgrund (i) eines dauerhaften Hardwarefehlers oder -verlusts, (ii) der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses des Mitarbeiters oder (iii) einer vorübergehenden Umverteilung von CALs, Managementlizenzen und Nutzer- oder Geräte-ALs im Rahmen der Abwesenheit eines Mitarbeiters oder der Nichtnutzbarkeit eines außer Betrieb genommenen Geräts durchgeführt. Der Kunde muss die Software aus dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers entfernen oder den Zugriff von dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers sperren. Software Assurance und jegliche Lizenz, die in Zusammenhang mit Software Assurance erworben wird, kann nur zusammen mit der zugrunde liegenden Lizenz neu zugewiesen werden. Für die Neuzuweisung von Gerätelizenzen für das Desktop-Betriebssystem Windows und Software Assurance gelten verschiedene Bestimmungen, die im Produkteintrag zu Windows aufgeführt werden. Am Ende des Tages sollte man davon ausgehen, das SVR u. SA-only im "normalen Fal" miteinander verschweißen und somit untrennbar sind. Da aber in "Deinem Fall" die Basis-Lizenz zum damaligen SA-only-Kauf nicht existierte, seit Ihr zum Kauf der SA-only-Lizenz gar nicht berechtigt gewesen(da Basis-Lizenz nicht existierte)! Da ja die Rechnung für die SVR-Lizenz bei Audit vorzulegen wäre, müsste ein guter Prüfer auf beide Kaufdaten (auch der SA-only) schauen und es ihm auffallen ... ...wenn nicht ... vielleicht fällt es beim nächsten Audit dann einem besseren Prüfer auf! (leider gibt es oft "clevere Verkäufer" die behaupten, "geht ganz einfach" einfach einen Basis neu drunter kaufen...) Einzige legale und günstigste Lösung: Die einzelne "alte SA-only-Lizenz" in der Lizenzverwaltung makieren mit " nicht mehr verwendbar" und somit bitte auch beim nächsten SA-Renewal nicht wieder verlängern (Geldverschwendung!)! Neukauf von WIN-SVR-2012-R2-Systembuilder+SA-only für WIN-SVR aus dem SELECT, (oder wegen kürzer Vertragslaufzeit via einem OPEN-Vertrag, wenn der SELECt noch 3 Jahre läuft -weitere Ersparnis-) aber bitte diesmal innerhalb von 90 Tagen ab Kaufdatum der SVR-Lizenz :) VG, Franz
  14. Hi, ja, das kostenfreie Zweitkopie-Recht für den Hauptnutzer des Desktops auf seinem tragbaren Zweitgerät gibt es immer noch bei den Voluemn-Lizenzen aus OPEN, SELECT, MPSA ... ... und immer schön WIN-CAL und die RDS-CAL (TS-CAL) für so einen TS-Dienst lizenzieren ... VG, Franz
  15. Moin, bitte beachten "Cold-Back-up" ist ein SA-Benefitz und "cold" hat die Bedeutung, dass das Netzteil "klat" sein muss ... d.h. der Ersatz-Server muss ausgeschaltet sein. Man darf ihn aber mit dem gewünschten Lizenz-Image vorher betankt haben. VG, Franz
  16. Hi, ich denke, das Thema mal hiermit lösen, oder? https://products.office.com/de-de/business/compare-office-365-kiosk-plans VG, Franz
  17. Hi, ja, bei WIN-10 auch so :) VG, Franz
  18. Hi, gemäß den PURs 07-2010 heißt es ... Die WIN-7-Pro dar entweder auf der physischen oder auf der virtuellen OSE genutzt werden. Somit benötigt man also für eine pOSE und vOSE demnach 2x Voll-Lizenzen, oder ... man hat SA damals zeitgerecht hinzu gekauft, dann darf man neben der pOSE 4x vOSE mit der SA betreiben, oder man kauft heute ein VDA-AbO hinzu, dann hat man die gleichen SA-Rechte, wie oben genannt. VG, Franz
  19. Hi Battlemoench, erst einmal herzlich willkommen hier im Forum ! Zu dem Thema CAL ( egal ob WIN/SQL/etc.) CALs sind CALs . Über welchen Vertriebs-Kanal die gekauft wurden ist egal, dies nennt Microsoft "channel agnostic". Es muss die Server-Version (z.B. 2012) matchen oder höher sein. Beispiel: WIN-SVR-CALs 2012 via OEM gekauft, dürfen auf alle WIN-SVR des Unternehmens zugreifen 2012 und niedriger ( WIN-NT-SVR :) ) aber halt demnächst nicht auf den WIN-SVR-2016 ... außer man hat auch die SA für die CALs gekauft und die SA ist auch noch aktiv, wenn der 2016er raus kommt (in der Preisliste steht). Über welchen Vertriebskanal der Server gekauft wurde, ist auch egal. VG, Franz
  20. Hi, zum WIN-SVR finde ich nur dieses: Produktbestimmungen, Juni-2016, Seite-10: Lizenzmodell-Bestimmungen Prozessor/CAL > Serverlizenzen (pro Prozessor): 1. Der Kunde darf die Serversoftware auf einem Lizenzierten Server nutzen, sofern er eine ausreichende Anzahl von Serverlizenzen erwirbt (siehe unten). 2. Für zwei Physische Prozessoren auf einem Lizenzierten Server ist jeweils eine Lizenz erforderlich. 3. Jede Standardlizenz berechtigt zur Nutzung der Serversoftware in zwei OSEs. 4. Der Kunde ist berechtigt, eine Ausgeführte Instanz der Serversoftware in jeder OSE zu nutzen. 5. Der Kunde ist berechtigt, eine Ausgeführte Instanz der Serversoftware in der Physischen OSE zu nutzen (zusätzlich zu zwei Virtuellen OSEs pro Lizenz), wenn die Physische OSE nur zum Hosten und Verwalten der Virtuellen OSEs genutzt wird. 6. Datacenter-Lizenzen berechtigen zur Nutzung der Serversoftware in einer beliebigen Anzahl von OSEs. 7. Solange die Gesamtzahl der Lizenzen und Physischen Prozessoren gleich bleibt, ist die Neuzuweisung von Lizenzen immer zulässig, wenn der Kunde eine Hardwarekomponente repartioniert. Dann noch Seite-8: 9. Zuweisung und Neuzuweisung von Lizenzen: Bevor der Kunde Software unter einer Lizenz ausführt, ist er verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Gerät oder Nutzer (wie jeweils zutreffend) zuzuweisen. Der Kunde kann eine Lizenz einem anderen Gerät oder Nutzer zuweisen, jedoch nicht früher als 90 Tage ab der letzten Neuzuweisung dieser Lizenz, es sei denn, die Neuzuweisung wird aufgrund (i) eines dauerhaften Hardwarefehlers oder –Verlustes ….. durchgeführt. (Text von mir gekürzt) ... Der Kunde muss die Software aus dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers entfernen oder den Zugriff von dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers sperren. !! NorbertFe > Man kann eine Lizenz nicht zwei Hardwares zuweisen ! < wichtig! Da hat Norbert voll recht, nicht teilbar. Sparmodel: mit 1 Lizenz Stirbt "Host-1" > Muss "Host-1" gesperrt werden und man darf die Lizenz auf "Host-2" od. "Host-3" zuweisen, aber nur wenn dieser Fall vorliegt > "eines dauerhaften Hardwarefehlers oder –Verlustes" also nicht nur im Falle eines "leichten Fehlers" ...es muss "dauerhaft" sein. .... wenn "nicht dauerhaft" muss man prüfen, ob die letzte Lizenzzuweisung schon älter ist als 90 Tage ! wenn ja = erlaubte Neuzuweisung wenn nein = "Kaffee machen" und die 90 Tage abwarten :) ist glaub ich nicht realistisch :) Richtiger wäre, die "Host 1-3" vorher ausreichen zu lizenzieren(zu beachten wäre > alle VMs im "worst case" auf 1 Host müssten) Ideal wäre, falls es das "Geld" erlaubt, dass man alle Host mit der Datacenter vorab ausreichend lizenziert, dann interessiert keinen die Anzahl der eventuellen VMs .... VG, Franz
  21. Moin, ich kenne auch nur diese Definition: EA-Enrollment Oct-2012 X20-03348, Seite-2: „Qualifizierte Geräte“ sind Geräte, die von oder zu Gunsten des Konzerns des Beitrittsunternehmens genutzt werden und bei denen es sich um Folgendes handelt: (1) einen Desktop-PC, einen tragbaren Computer, eine Arbeitsstation oder ein ähnliches Gerät, das in der Lage ist, Windows professional lokal (in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung) auszuführen, oder (2) ein Gerät, mit dem auf eine virtuelle Desktop-Infrastruktur („VDI“) zugegriffen wird. …. Und ich tendiere mal zu Punkt (2), dass es somit als "QD" gelten wird ... VG, Franz
  22. lizenzdoc

    S4B

    Hi frhling, So, hab mir mal Deine Bilder= Aufstellung genau angeschaut. Final ist jetzt die Aussage meinerseits recht einfach: Leider kannst Du für Dein Thema „S4B“ davon nichts verwenden. Interessant für mich wäre noch zu erfahren, was diese Produkte mit SA sein sollten? Sind das WIN-CALs oder so? Bei der Stückzahl sicherlich keine WS-Server :) Und wenn der Kunde nur der 3. Zeile entsprechend 10x WIN-CALs mit SA hat, dann hat er ein dickes Unterlizenzierungs-Problem bei den WIN-CALs… Und bitte dran denken, die WIN-CAL ist nie in einem O-365-Plan inkludiert, die geht immer extra! 100x WS non-spec 2012 mit SA 250x WS non-spec 2012 mit SA 10x WS USER-CAL 10 mit SA Sollte der Kunde auf den E5-Plan („S4B“ ) für alle Nutzer im Unternehmen einsteigen, kann er sich ja Gedanken machen, ob er die OPEN-Lizenzen dann weiter veräußern will, da gehen aber immer nur komplette Verträge, keine Einzellizenzen sind da rauslösbar. Bei „on premise“ sollte/muss er sich auf jeden Fall die Exchange- und die WIN- CALs, die unter SA aktiv noch laufen behalten! E5 kostet laut dem Link unter ja pro User und Monat 34,40 €! Aber das sind ja Endkundenpreise, da könnt Ihr als Microsoft-Partner beim Distributor „Eures Vertrauen“ :) ein Angebot einholen … Bei dieser Menge kann er preislich ev. auch was noch bei MS herausholen …wenn er „Bescheid weiß“ … Vorteil von den Plänen: Das Office-Pro-Plus! darf auf 5x PCs oder 5x MACs 5x Tablets 5x Smart-Phone lokal installiert und genutzt werden! Somit mit 1x ABO-USER-Lizenz auf 15x verschiedene Devices !!! Bei der herkömmlichen Lizenzierung wären da 15 Lizenzen von Office fällig… Guter MS-Link: https://products.office.com/de-de/business/compare-more-office-365-for-business-plans Sorry, das da nichts Besseres raus kam … VG, Franz
  23. lizenzdoc

    S4B

    Moin frhling, okay, ich setz mich mal am WE hin und schau mir das in Ruhe an, da habe ich Zeit, Fußball ist ja erst nachmittags :) VG, Franz
  24. lizenzdoc

    S4B

    Hi, Seid Ihr MS-Partner? VG, Franz
  25. lizenzdoc

    S4B

    Hi, vorab einige Fragen: Ist der Kunde nur in Europa stationiert, oder weltweit. Welche Verträge (OPEN, SELECT, EA) hat der Kunde schon? Wenn Ihr Partner seid, fragt das mal bei Eurem Distributor, bzw. bei Eurem MS-Partner-AccountManager an. Wenn Ihr Endkunde seid, fragt das bei Eurem Partner an. Je nachdem, was man haben will (mal die Pläne anschauen E3 od. E5) oder auch wiederum nur die Einzelprodukte. Eine passende Lösung ist sicherlich möglich. VG, Franz
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