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lizenzdoc

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  1. hi, Ich meine, im MPSA Vertrags-Text steht expliziet drin, das der Anhang-B (SA-Benefitz) der Produktbestimmungen nicht mehr gilt, wenn der Kunde via MPSA SA-Verlängerung und Neukäufe von Lic+SA tätigt. (Leider liegt mir ein blanko original Dokument z.Zt. nicht vor (vielleicht kann mir da jemand aushelfen!) Aber: In den Produktbestimmungen März-2016, Seite-77, Anhang-B, Software Assurance: Kunden, die einen Kauf unter dem Microsoft Produkt- und Servicevertrag (MPSA) tätigen, müssen dem MPSA- Lizenzierungshandbuch Einzelheiten zum Erwerb von Software Assurance unter dem MPSA sowie eine Beschreibung der Software Assurance-Vergünstigungen unter dem MPSA-Programm entnehmen. Und wiederholt wird es dann wiederum im Lizenzierungshandbuch, März-2016 Seite-7: …Software Assurance, die Sie im Rahmen des MPSA kaufen, unterliegt den Bedingungen dieses Lizenzhandbuchs. Für Sie gilt Anhang B der Produktbestimmungen, Abschnitt „Software Assurance“ nicht. Da es nachweislich in den Produktbestimmungen steht, ist es wohl somit rechtsverbindlich ... VG, Franz
  2. hi, @Ste83: Nein, ich wollte Dir nichts unterstellen, das war global gemeint. Ein vielleicht wichtiger Hinweis: MS zwingt keinen zum Lizenzieren, "wenn der Zugriff/Nutzen geschehen könnte" also keinen Konjunktiv lizenzieren. Wird genutzt/zugegriffen, ist eine Lizenz fällig. Wird nicht genutzt/zugegriffen, ist keine Lizenz fällig. Man muss manchmal dies einfach für ein Audit schriftlich dokumentieren. Da wird dann auch ein Auditor vorsichtiger. Und richtig, immer bei fraglichen Aussagen darauf bestehen, dass derjenige es an Hand vertragsrelevanten Dokumenten belegt: Vertrag / Productlist/PURs/Produktbestimmungen/Lizenzierungshandbuch (Bei SA via MPSA!) / schriftliche Nebenabrede von MS-Irland ... Alles andere ist nicht relevant. Da muss man knallhart bleiben, ansonsten eiert man rum. VG, Franz
  3. Hi, mir ist klar, nichts ist unmöglich. Tricks gibt es überall, der Kreativität ist ja kaum Grenzen gesetzt und wen jemand will, dann gelingt ihm das auch. Da kommt wohl das "Ego" zum Tragen. Will ich compliant/legal sein und bleiben, oder nicht. Welcher Aufwand steht dem Nutzen gegenüber? Wenn solche Trick ... wie erpressbar bin ich gegenüber "Insiderwissen" der gerade sich "benachteiligt fühlt" ? Der hat vielleicht schon gekündigt, bei der BSI detailiert "das Vergehen" berichtet und somit dem Auditor "Hinweise zum Auffinden" gegeben ... -- Die Welt ist schlecht und wir sitzen mitten drin -- Vermeiden kann man das nie 100%, so wie bei der Security, 100% Schutz heißt > Stecker ziehen und Menschen fernhalten VG, Franz
  4. Hi, also, wenn morgen die Lizenzen über einen Volumen-Vertrag gekauft werden würden, würden ja die Produktbestimmungen März-2016 neben dem Vertragstext lizenzrechtlich gelten ... Laut Produktbestimmungen März-2016, Seite-11: Server/CAL / Serverlizenzen (pro Instanz) Der Kunde ist berechtigt, für jede erworbene Serverlizenz eine Ausgeführte Instanz der Serversoftware entweder in einer Physischen OSE oder in einer Virtuellen OSE auf einem Lizenzierten Server auszuführen. Zugriffslizenzen 1. Außer wie hierin beschrieben und in den Produktspezifischen Lizenzbestimmungen angemerkt, kann jeglicher Zugriff auf Serversoftware nur mit CALs oder CAL-äquivalenten Lizenzen erfolgen. 2. CALs sind für den Zugriff durch einen anderen Lizenzierten Server nicht erforderlich. Und im Kapitel zum WIN-SVR /Exchange-SVR stehen keine weiteren Ausnahmen. D.h. für mich = eine Nutzung(Zugriff) ist eine Interaktion mit der relevanten Server-Software. Und im Weiteren meine ich dadurch, dass eine "Nutzung" des Exchange-SVR somit die WIN-CAL und die Exchange-CAL bedingt. Und Prüfer sind auch nur Menschen ... Und bei einer gewissen Menge an "diversen (Klein-) Geräten" im Netzwerk wäre es eine Kosten-Nutzen-Rechnung über die Anschaffung von jeweils 100 WIN- + 100 Exchange-CALs auf USER-Basis nachzudenken, -rechnen... Ergibt sich bei einem Audit eine Unterlizenzierung von nur 5% bei den Exchange-CALs, trägt der Kunde die Auditor-Kosten alleinig, die bei geschätzten 2.500 € pro Tag und Person liegen dürften. Eine Exchange-User-CaL kostet ca. 88 € (netto aus dem WEB) Eine WIN-User-CAL kostet ca. 38 € (netto aus dem WEB) 20 CAL-Kombis kosten ca. so viel wie 1 Auditor-Tag ... Welches Audit dauer aber nur 1 Tag mit 1 Person ... Sollte man einfach mal mitbedenken ... VG, Franz
  5. Hi, Die SPURs findet man unter: http://www.microsoftvolumelicensing.com/userights/DocumentSearch.aspx?Mode=1&Category=3 Da hat man dann auch gleich das vertragsrelevante Dokument. Dadrin ist es sehr gut erklärt und es sollten eigentlich keine Fragezeichen mehr aufkommen. Rückfragen werden dennoch immer gerne hier beantwortet. VG, Franz
  6. FYI, nun ist auch dann die deutsche Übersetzung des MPSA- Lizenzierungshandbuch freigeschaltet: http://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?mode=1 VG, Franz
  7. lizenzdoc

    Unterlizenzierung

    Hi, noch eine Anmerkung zur Faktenlage: zur Zeit seid Ihr ja im Normalbetrieb, d.h. Ihr nutzt die erlaubten VMs aus, mehr nicht. Und das Microsoft Lizenzrecht basiert auf "ihr nutzt" und nicht auf dem Konjunktiv "Ihr könntet nutzen". Erst im Worst-Case stellt sich die ev. Unterlizenzierungsfrage, falls mehr als 4 VMs auf 1 Blech genutzt werden! Für die Zukunft > Bitte mit der DataCenter-Lizenz lizenzieren, da sind die VMs unlimited und somit lizenzrechtlich egal :) VG, Franz
  8. lizenzdoc

    Unterlizenzierung

    Hallo Click, schön, dass Du uns gefunden hast und herzlich willkommen! @Norbert: SVR-Lizenzen werden pro "einzelnem Blech" lizenziert, wo finde ich die Regel, dass beim Cluster dieses "eine lizenzrechtliche Einheit darstellt" und different lizenziert werden muss? Grundsätzliches: 1x WIN-SVR-2008 Enterprise darf auf dem lizenzierten „Blech“ für 1x Verwaltung der virtuellen OSEn auf dem Blech und dann gleichzeitig für die eigentlichen 4x vOSEn genutzt/lizenziert werden. Bei 2 Blechen und 2 WIN-SVR-ENT und mit einer VM-Verteilung 3 bzw. 4 VM passt das so erst einmal. Nun das Thema: Failover Cluster Wie wird es gesteuert? Wenn automatisch, würde ja dann bei Ausfall eines Bleches, alle VMs (7) auf das verbleibende Blech verschoben … dann benötigt man für dieses Blech eine weitere zweite Enterprise-Lizenz um dann diese maximal 8 VMs lizenztechnisch abzudecken. Da man vorab lizenzieren muss(um im Automatik-Fall rechtzeitig sauber lizenziert wäre), benötigen beide Bleche 2 Enterprise, da man ja nicht absehen kann, welches Blech down geht. (wenn so, würden also wirklich 2x 2008 Enterprise-Lizenzen fehlen Wenn nicht automatisch und ihr regelt das Verschieben manuell und nutzt nur bis zu 4 VMs auf dem überlebenden Blech, dann benötigt Ihr keine zusätzliche Enterprise-Lizenz. Scheinbar betreibt Ihr den letzteren Modus und nutzt im Worst-Case nur 3-4 VMs, wie Du schreibst. Dann wäre das lizenzrechtlich sauber. Wichtig ist, dass Ihr solche „Spielregeln“ schriftlich als „Verfahrensanweisung“ dokumentiert. Im Ernstfall könnte man die reale Nutzung der VMs ja nachweisen. Aus den PURs Oktober-2008, Seite-33 könnte man sogar noch folgendes ziehen: dort unter A. I. a) i) 2.Punkt: • Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht auf kurzfristiger Basis (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine Lizenz neu zuweisen, wird der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. Diese Formulierung findet man auch in der OEM-EULA wieder. d.h. wenn das „kranke Blech“ tot ist = dauerhafter Hardwarefehler, dürftet Ihr lizenzrechtlich diese Lizenz nehmen und mindestens im Modus „“wenn nicht automatisch“ auf das verbleibenden „gesunde Blech“ verschieben/um-lizenzieren und dann dort wiederum bis zu 8 VMs nutzen, unabhängig der Performance. weitere Anmerkung: Ich habe noch nie eine „Grase-Periode“ für diese Szenario gefunden/gelesen. Eine etwaige aktive SA nutzt da auch nichts. VG, Franz
  9. Hi Norbert, Du schaust in das richtige Dokument! Ich glaube, wir sind uns einig, ohne SA keine „Lizenzmobilität durch SA“. Hat ein Kunde für seinen Server (außer natürlich WIN-SVR) SA gekauft, hat er "License Mobility through SA“ = „Lizenzmobilität durch SA“ erworben. Laut alten/aktuellen Produktbestimmungen darf er damit: 1. Innerhalb seiner Server-Farmen verschieben, also „Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen“. 2. Auf gemeinsam genutzte Server eines anderen verschieben. (eines anderen = Partner für Lizenzmobilität durch SA, normalerweise ein SPLA-Partner) https://www.microsoft.com/en-us/licensing/licensing-programs/software-assurance-license-mobility.aspx Und nun kommt der neue Regel-Text(etwas von mir vereinfacht) aus dem Lizenzierungshandbuch für den MPSA-Vertrag: a)Mit „Lizenzmobilität durch SA“ können Sie bestimmte Lizenzen mit aktiver SA auf gemeinsam genutzte Server von Dritten verschieben. b)Alle Produkte, die derzeit für „Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen“ wie in den PUR definiert berechtigt sind und über SA verfügen, sind zu „Lizenzmobilität durch SA“ berechtigt a) ist einfach nur die Wiederholung von Punkt 2 aus den Produktbestimmungen. ist wiederum einfach nur die Wiederholung von Punkt 2 aus den Produktbestimmungen, Ja, wenn der Kunde SA hat, ist er zur „Lizenzmobilität durch SA“ berechtigt. Ich lese/interpretiere den Satz sogar so: Alle Produkte, die derzeit noch für „Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen“ wie in den PUR definiert berechtigt sind und über SA verfügen, sind zukünftig nur noch zu „Lizenzmobilität durch SA“ berechtigt, …weil der Kunden die SA dann nur noch via MPSA kauft … Konnte ich das jetzt deutlicher machen, was ich da befürchte? VG, Franz
  10. Hi, aber bei der SA, gekauft im MPSA gilt nur noch: "are elegible for License Mobility through SA" "License Mobility through SA" im MPSA bedeutet aber nur noch > "lets you move on-premises licenses covered by SA to third party shares servers." da ist keine Rede mehr von "Lizenzmobilität innerhalb von Server Farmen" (eigenen). "was nicht erlaubt ist, ist verboten" siehe auch den Kommentar weiter oben vom Dr. Melzer. Genau diese "Feinheit" meine ich. ich weiß, es sieht aus, als wenn ich mich da verrenne und Haare spalte, Aber wenn Lizenzmobilität innerhalb des eigenen Netzwerk durch die SA(via MPSA) nicht mehr erlaubt ist, Dann haben ne Menge (neuer MPSA-)Kunden ein riesiges Compliance-Problem und ein großes Budget-Problem, oder? VG, Franz
  11. Hi, @Norbert: Sorry, wenn ich es verwirrend geschrieben habe: nur am Beispiel der Lizenzmobilität mal gezeigt: "Spielregeln" für Kunden mit SA gekauft via OPEN, SELECT(+) und EA, hier gelten die bekannten Regeln aus der Produktbestimmungen (PURs): Lizenzmobilität Lizenzmobilität über mehrere Serverfarmen hinweg Der Kunde kann im Rahmen der Lizenzmobilität über mehrere Serverfarmen hinweg seine Lizenzen, die den Angaben nach über Lizenzmobilität verfügen, neu zuweisen, und die Lizenzen kann er jedem beliebigen seiner Lizenzierten Server in derselben Serverfarm so oft wie nötig zuweisen Der SELECT(+) endet ja bald ! Nachfolger ist der MPSA. d.h. SA-Verlängerungsbestellungen für SELECT(+) SERVER-Lizenzen kann der Kunde dann nur noch im MPSA platzieren. Für diese SA (unter MPSA gekauft) gilt dann nicht mehr die Produktbestimmungen, sondern das neue Lizenzierungshandbuch ! d.h. wiederum: Quelle > MPSA Licensing Manual, March-2016, Seite-14: License Mobility through SA lets you move on-premises licenses covered by SA to third party shares servers. All Products that are currently eligible for „License Mobility within Server Farms“ as defined in the PUR and covered by SA are elegible for License Mobility through SA. Das Thema Server-Lizenz-Mobilität innerhalb der eigenen Server-Farm(en) fehlt > ergo nicht mehr erlaubt !!! Verschieben auf Server 3. (Dienstleister) ist somit die einzige Möglichkeit, die scheinbar nur noch erlaubt ist... ( License Mobility through SA = to third party shares servers ) Konnte ich das jetzt deutlicher machen? Für OPEN, und EA gelten weiterhin die Produktbestimmungen/PURs, also eine 2 Klassen-Gesellschaft in der Nutzung! VG, Franz
  12. Hi, das neueste MPSA Licensing Manual ist da, Stand March-2016: Das Thema Server-Lizenz-Mobilität innerhalb der eigenen Server-Farm(en) fehlt > ergo nicht mehr erlaubt !!! Verschieben auf Server 3. (Dienstleister) ist somit die einzige Möglichkeit, die scheinbar nur noch erlaubt ist... Quelle > MPSA Licensing Manual, March-2016, Seite-14: License Mobility through SA lets you move on-premises licenses covered by SA to third party shares servers. All Products that are currently eligible for „License Mobility within Server Farms“ as defined in the PUR and covered by SA are elegible for License Mobility through SA. Ob in den nächsten Tagen auch noch die deutsche Übersetzung kommt ...abwarten. VG, Franz
  13. Hi, im EA gibt es im Normalfall ( also ohne eine schriftliche Nebenabrede mit MS-Irland) kein Zweitkopie-Recht für applikationen > hier Office)! und auch nur die Nutzung auf einem TS-Dienst wäre kostenfrei/lizenzfrei für die lizenzierten Devices. D.h. in diesem Fall > 4 x Office-Std Lizenzen Sollte im EA neben dem Office-Std (da eigentlich im EA nur Office-Pro erlaubt ist, müsstet Ihr schon für Office-Std eine schriftliche Nebenabrede von MS-Irland aktuell besitzen!) in der Produkt-Definition im CPS (Kundenpreisblatt) ev. CORE-CALL-Suite oder/und WIN-Upgrade zusätzlich aufgeführt sein, muss man bei der CORE-CAL prüfen, ob per User od. per Device lizenziert wurde/ist, bzw. wenn WIN-Upgrade im CPS steht, wie neben dem PC (als lizenzierter DESK-TOP) das Notebook, und die 2 virtuellen Instanzen lizenziert sind ... Im Moment liegen a) sicher ....b)vermutlich einiges an Unterlizenzierungen vor ! Wenn "EUER Handelspartner" dazu keine 100%igen schwarz/weiß-Aussagen macht .... ihm eine letzte Chance geben, oder doch lieber schnellstens sofort wechseln.( es gibt LSPs (EA-Handelspartner, die können so was auch!) Dieses Szenario ist ein Standard-Szenario, wenn er das nich aus dem FF beherrscht ...Ich bin fast sprachlos, das ist sooo peinlich! VG, Franz Hi, ergänzend: Müsst Ihr diese 4 Installations-Varianten wirklich so benötigen, würde ich über einen Wechsel in den MPSA (Nachfolger vom SELECt+) dringendst nachdenken. Okay, die SA für Office ist etwas teurer, aber Ihr habt für das Notebook (wenn es dem PC-Hauptnutzer gehört) schlagartig sofort wieder das Zwietkopie-Recht. Und für die 2. virtuellen Instanzen würde ich empfehlen, anstatt WIN-Upgrade mit SA, WIN-SA per User zu kaufen ... Also, das "Teilchen" kann man sparsam retten und somit compliant werden. Man muss halt nur wissen, was gewollt ist und was legal geht ... VG, Franz
  14. Danke Tom, genau den Satz meinte ich ... VG, Franz
  15. Moin, @ rk: MS beschreibt in Verträgen, Productlist, PURs, Produktbestimmungen, Lizenzierungshandbuch sehr genau, wie ein Kunde Lizenzen nutzten darf.. dementsprechend ergibt sich der "Umkehrschluss". VG, Franz
  16. Hi, soweit ich mich noch erinnern kann, vergibt MS an die OEMs eigene Nummernkreise. Somit kann schon mal geprüft werden, ob dieser Lizenz-Key z.B. legal zu einer HP-Hardware gehört. Für ein SAM-AUDIT immer am besten > schriftlich dokumentieren (z.B. Excel-Sheet) Hardware(Inventar-Nr.) + Lizenznummer + Seriennummer (einfach alles rein, was es beim Audit einfacher macht) Rechnungskopie auch in der IT hinterlegen, Ist zwar eine nervige aufwendige Kleinkram-Arbeit, aber wenn das so ein Prüfer sieht, wird er "vorsichtiger" :) Ich empfehle immer wieder so einen "Teilzeit-Job" an "Alleinerziehende(n)" (keine Diskriminierung!) zu vergeben > als Assistenz der Lizenzverwaltung > freie Zeiteinteilung > ev. viel aus dem Home-Office, Diese Menschen sind sehr dankbar (wg. freier Zeiteinteilung/Home-Office) wollen diesen Job sehr gerne behalten und sind sehr "motiviert" alles sauber und richtig zu machen ... VG, Franz
  17. Hi Mimi, Microsoft-Distributoren verkaufen ausschließlich alles was OPEN ist an alle Microsoft-Handelspartner, auch an die LSPs (LARs). SELECT(+), MPSA und EnterpriseAgreement werden ausschließlich von den LSPs(LARs, bzw. ESAs) direkt bei Microosft beschafft, da ist der Distri außen vor. VG, Franz
  18. Hi, Tom, das mit der "nicht mehr vorhandenen SBS-Domäne" habe ich übersehen, dann nehme ich das sofort zurück, Dann benötigt man frische neue CALs! Sorry! Vg, Franz
  19. lizenzdoc

    2. Vorstellungsgespräch

    Hi littleStar, da drücke ich Dir die daumen, dass das was wird. Nur Mut und sei Du selbst! Mein Hinweis: Falls Du Dich für Bürokratie, Dokumentation und Querdenken interessierst ... Schau dir mal das Microsoft Lizenzthema an. Falls es Dich dann interessiert, Bei MS-Partnern dauert die Schulung immer so 2 tage in deren Räumlichkeiten. Sämtliche "Spielregeln" (bis auf die Vertragsdokumente selbst) sind online frei zugänglich. Der Job später mal als "Lizenzverwalter od. Mitarbeiter in der Lizenzverwaltung" ist ein relativ hochwertiger, und man kann den auch mit einer Mischung an "Home-Office" und "in der Firma anwesend" gestalten, da viel Dokus gelesen werden müssen, das würde ja Deiner persönlichen Situation entgegen kommen, oder? War so eine Idee von mir ... VG, Franz
  20. Hallo, Die einzige Unsicherheit, die Microsoft seit sehr langer Zeit scheinbar nicht beantworten kann/will ist, dass beim SQL-SVR (älterer Version) beim damaligen Erscheinen der "R2-Benennung" eigentlich die dann neuen PURs aussagten, dass diese "R2" ein "neues Produkt" (und nicht eine Versionserweiterung)wäre, dementsprechend hätte man dann auch neue R2-CALs lizenzieren müssen ... Aber lassen wir das mal dahin gestellt, da man nur bei der Frage "in große Kinderaugen schaut" und Achselzucken sieht ... Auch beim Audit wird es bis dato ignoriert ... VG, Franz
  21. Hi, in den alten Preislisten gab es keine expliziete Zusatz-Bezeichnung R2 bei den WIN-CALs, nur die SVR hatten diesen Zusatz. VG, Franz
  22. Hi, Zitat: Wenn wir den SBS Komplett abschaffen, muss ich dann noch W2008R2 User CALs kaufen oder kann ich die vom SBS weiter nutzen? Solange keine höhere WIN-SVR-Version als 2008 im Netzwerk installiert ist, darf man die SBS-CALs-2008 weiter für die Zugriffe auf die 2008er WIN-SVR nutzen. Erst wenn ein 2010/12/16er WIN-SVR im Netz läuft, braucht man dann für die Version die entsprechenden CALs, dann sind die SBS-CALs-2008 nicht mehr nutzbar. ...liest sich doppelt, oder? :) VG, Franz
  23. Hallo, irgendwie hat mich das Thema nicht ganz in Ruhe gelassen. (Außerdem habe ich ja Zeit, da keinen Job ...) Das Firma-A sozusagen die PC von Firma-B kostenfrei "unter seine Fittiche nimmt", also "verwaltet", ergab ja die Frage, ob dies lizenzrechtlich erlaubt ist. Dazu habe ich in den Produktbestimmungen, Feb-2016, Anhang-D, Seite-93 folgendes gefunden ( genau diesen Text gab es früher auch in der Productlist !) Definition von Verwaltung für Qualifizierte Geräte: Wenn der Volumenlizenzvertrag eines Kunden für die Definition von verwalteten Qualifizierten Geräten auf die Produktbestimmungen oder die PUR verweist, gelten die folgenden Bestimmungen. Der Kunde „verwaltet“ Geräte, auf denen er eine oder mehrere Betriebssystemumgebungen direkt oder indirekt kontrolliert. Beispielsweise verwaltet der Kunde Geräte: denen er den Beitritt zu seiner Domäne erlaubt oder die er als Voraussetzung für die Verwendung von Anwendungen in seinen Geschäftsräumen authentifiziert oder auf denen er Agents installiert (z. B. Antiviren-, Antimalware- oder sonstige Agents, die durch die Richtlinie des Kunden vorgeschrieben sind) oder auf die er direkt oder indirekt Gruppenrichtlinien anwendet oder auf denen er diese durchsetzt oder auf denen er Daten zu Hardware oder Software, die direkt oder indirekt mit einer Betriebssystemumgebung im Zusammenhang steht, anfordert oder erhält, diese Hardware oder Software konfiguriert oder Anweisungen dazu gibt oder denen er den Zugriff auf eine Virtual Desktop-Infrastruktur (VDI) außerhalb von Windows SA, Microsoft Intune (Gerät) oder Windows Virtual Desktop Access-Roamingrechten erlaubt. Ein Gerät, das unter Roamingrechten auf eine VDI zugreift oder Windows To Go auf einem Qualifizierenden Gerät Dritter nur außerhalb der Geschäftsräume des Kunden nutzt und nicht für andere Zwecke als die in diesem Dokument beschriebenen verwaltet wird, gilt nicht als „verwaltet“ im Sinne dieser Definition. Aus dem Text sollte man herauslesen können, dass hier eine Lizenz-Situation von MS beschrieben wird, wo "fremde PCs" abgehandelt werden. Das zeigt mir, dass diese Lizenz-Situation MS nicht fremd ist und nicht von MS verboten wird. VG, Franz
  24. Hallo, Zitat von MrCocktail: Und noch eine doofe Frage, es kann auch nicht vorkommen, dass ein Mensch aus der Produktion den Exchange über ein Multi Funktions Gerät nutzt? Zum Beispiel um die Gehaltabrechnung an die HR zu schicken und fragen zu stellen? Wenn das möglich wäre, wäre entweder das Gerät zu lizenzieren oder der User... In diesem Fall profilaktisch doch jedem "Menschen" in der Produktion eine Exchange-USER-CAL (und ev. auch eine WIN-USER-CAL) geben, oder aus Kostengründen diesem MultiFunktionsGerät 1x WIN-DEVICE-CAL und 1x Exchange-DEVICE-CAL verleihen ... So betritt man schnell den Misch-Lizenz-Betrieb von DEVICE-/ USER-CALs ... ... und immer schön brav alles schriftlich dokumentieren VG, Franz
  25. Hallo Jan, der BMI hat viele verschiedene "Spiel-Varianten-Möglichkeiten :) Wenn Euer EA-Beitritt noch läuft und Ihr über eine verlängerung nachdenkt, kann man auch verschiedenartige Bedarfs-Szenarien eurerseits in sogenannten "Profilen" absplitten und darstellen. Auch kann man von 100% Lizenzierung aller Desktops abweichen (ich glaube das Minimum liegt bei 70%, muss ich aber nochmals dann nachlesen) Das sind "Sonder-Locken", die kein "Normalsterblicher" je bekommt ... Wichtig bei Euren Überlegungen ist einfach, dass "fast nichts unmöglich ist", und Ihr müsst genau wissen, was Ihr braucht / brauchen könntet und jemanden der weiss was geht und wo es nicht wirklich mehr geht. Auch eine Kombination des EA-Beitritt mit dem BMI-SELECT-Beitritt ist für gewisse Kunden-Szenarien spannend und "macht dann Spaß" ... Man kann ja aus dem EA Produkte im SELECT mit SA verlängern, um einen speziellen gewünschten Effekt zu erhalten. Vorher nach- und querdenken, macht nachhaltig Spaß :) Könnte stundenlang weiter schreiben ... :) VG, Franz
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