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Hi, sorry, Ihr müsst Doch die physikalischen Verträge vorliegen haben, oder? Alle relevanten Informationen (auch wer der LAR /LSP war) stehen im "Enrollment" = Beitritt Dort steht auch die Nummer des vorhergehenden Beitritts, z.B. weil SA verlängert wurde und man einen Bezug benötigt. Ansonsten in Unterschleißheim bei MS anrufen, die Situation schildern und sich mit dem relevanten Accounter verbinden lassen. Jeder SELECT-Kunde hat immer seinen regionalen Accounter. VG, Franz
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Hi, wenn man noch bei mir die 2x SVR-Lizenz hinzu nimmt, dann nicht ;) VG, Franz
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Hi, Zitat: Das heisst, wenn ich 15 Benutzer habe, die auf den Web Access zugreifen und dadurch auf das Office, dann brauche ich 15x normale Cals 15x RDS Cals und dann noch 15x eine Office Lizenz? Ich bin erst einmal von nur 15 Devices ausgegangen ... wenn noch mehr, dann auch mehr Office, oder halt die richtige Version von O-365, die ja dann per User-Account lizenziert wird ... VG, Franz
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Hi, mal häppchenweise: Für Zugriffe auf einen WIN-SVR-2012 benötigt man grundsätzlich WIN-SVR-2012-CALs laut Produktbestimmungen, März2016, Seite-11: Zugriffslizenzen 1. Außer wie hierin beschrieben und in den Produktspezifischen Lizenzbestimmungen angemerkt, kann jeglicher Zugriff auf Serversoftware nur mit CALs oder CAL-äquivalenten Lizenzen erfolgen. 2. CALs sind für den Zugriff durch einen anderen Lizenzierten Server nicht erforderlich. 3. Für den Zugriff auf Serversoftware, die eine Web Workload oder HPC Workload ausführt, sind keine CALs erforderlich. 4. Für den Zugriff in einer Physischen OSE, die ausschließlich zum Hosten und Verwalten von Virtuellen OSEs verwendet wird, sind keine CALs erforderlich. Office muss immer für das zugreifende Device lizenziert werden. Eine Bereitstellung via TS-Dienste bedingt somit die Lizenzierung gem. obigen Satz und es muss eine Volumen-Office-Lizenz sein! Die physikalische Installation auf dem TS-Dienst ist mit der Device-Lizenzierung schon abgegolten. Hat man TS-Dienst-Zugriffe, müssen diese zusätzlich zu den WIN-SVR-2012-CALs mit Remote-Desktop-SVR-2012-CALs (RDL-CALs) lizenziert werden. Also: 15x Office (Std oder Pro) WIN-SVR-2012-CALs > 15x per User oder X x per Device, für jedes zugreifende Device( PC, NB, Phone, Home-PC, etc.) WIN-SVR-RDL-2012-CALs > 15x per User oder X x per Device, für jedes zugreifende Device( PC, NB, Phone, Home-PC, etc.) VG, Franz
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Hyper-V 3.0 Replica Lizenzierung Host und VMs
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von Andreas83 in: Microsoft Lizenzen
Hi, Bei den CALs, wenn auf 2012, gilt, diese dürfen auf jeglichen WIN-SVR-2012 und niedrigere Version zugreifen. also benötigt man keine "Doppel-Lizenzierung" und erst einmal auch keine SA. Grundsätzlich erlauben die CALs den Zugriff auf alle! WIN-SVR im eigenen Netzwerk. Thema > "zur Wiederherstellung bei Notfällen" Das ist eine reine Kosten-/Nutzen-Rechnung, lieber verzichte ich, aus Kostengründen, auf die SA für SVR und CALs und kaufe einfach für diesen Notfall-SVR eine normale WIN-SVR-Lizenz (z.B. DATACenter) ohne SA. Anmerkung: SA später hinzuzukaufen ist sowieso nicht erlaubt, somit müsstet Ihr ja alles neu kaufen. Input verständlich? :) VG, Franz -
Lizensierten W12KR2 zu Testversion "zurückstufen"
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von Martin FFB in: Microsoft Lizenzen
Hi Martin, da solltest Du dann Deinen Microsoft-Partner-Betreuer fragen, so ein Szenario ist ja nichts "neues" und dazu sollte MS ja dann eine Lösung haben. Bei der trail-version muss man auch erstmal lesen, was da in deren EULA(SLT) steht. Sorry, dass ich da keine befriedigende Antwort parat habe. VG, Franz -
Hi, wenn die Bits/Bytes identisch wären, würde wohl Microsoft das absegnen. Wenn nicht > alles neu aufsetzen. VG, Franz
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Lizensierten W12KR2 zu Testversion "zurückstufen"
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von Martin FFB in: Microsoft Lizenzen
Hi, Für solche Vorhaben muss man lizenzrechtlich auf das "Action-Pack" zurück greifen. "normal" gekaufte Lizenzen (OEM- / OPEN-Lizenzen) darf man so nicht an Kunden "herausgeben / beim Kunden vorführen/testen". Diese Lizenzen sind wirklich nur für den "Eigengebrauch" lizenziert. (Also nur alles legal, wenn diese Kunden-Vorführungen in eurem Hause statt finden!) Beim Kunden vorführen/testen > Dazu muss man Microsoft-Partner werden. Als "Silber-Kompetenz-Partner" bekommt man dann noch einiges mehr. VG, Franz -
Win2k12R2, TS und deren Cal´s / Lizenzen
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von Crusha in: Microsoft Lizenzen
Hi, versuchen wir das Szenario mal abzuarbeiten :) Zugriff auf WIN-SVR-2012-R2 > entweder pro Device ein WIN-SVR-2012-DEV-CAL, oder Wenn noch mehr Device bei einem USER hinzukommen von denen aus zugegriffen werden, dann halt die WIN-SVR-2012-USER-CAL. Wenn auf dem WIN-SVR Office via TS-Dienst zur Verfügung gestellt wird, lizenziert man das zugreifende Device mit dem relevanten Office, nicht den TS. Wenn TS-Zugriff, benötigt man auch die WIN-RDL-CAL (TS-CAL) ob per DEVICE/USER, s.o. Das PC-OS = WIN-10 wird auf einem "virtuell Desktop" auf einem Server zur Verfügung gestellt. Hier gibt es Varianten in der Lizenzierung: Das zugreifende Device wird mit WIN-10 inkl. SA lizenziert, oder man kauft das ABO VDA (per Device/per User) hinzu, oder man kauft WIN-SA per User hinzu... dann darf man legal zugreifen. Zum Thema SA auch für die CALs, wenn der Server SA hat? Lt. Produktbestimmungen, März-2016, Seite-87 Server – Wiederherstellungsrechte bei Notfällen Benötigt der SVR, als auch die CALs die SA .... Wenn man diese "Lösung" also benötigt, benötigt man SA. SA birgt also nicht nur das Recht auf die neueste Version! Ich hoffe, ich konnte das einigermaßend rüber bringen . VG, Franz -
hi, Ich meine, im MPSA Vertrags-Text steht expliziet drin, das der Anhang-B (SA-Benefitz) der Produktbestimmungen nicht mehr gilt, wenn der Kunde via MPSA SA-Verlängerung und Neukäufe von Lic+SA tätigt. (Leider liegt mir ein blanko original Dokument z.Zt. nicht vor (vielleicht kann mir da jemand aushelfen!) Aber: In den Produktbestimmungen März-2016, Seite-77, Anhang-B, Software Assurance: Kunden, die einen Kauf unter dem Microsoft Produkt- und Servicevertrag (MPSA) tätigen, müssen dem MPSA- Lizenzierungshandbuch Einzelheiten zum Erwerb von Software Assurance unter dem MPSA sowie eine Beschreibung der Software Assurance-Vergünstigungen unter dem MPSA-Programm entnehmen. Und wiederholt wird es dann wiederum im Lizenzierungshandbuch, März-2016 Seite-7: …Software Assurance, die Sie im Rahmen des MPSA kaufen, unterliegt den Bedingungen dieses Lizenzhandbuchs. Für Sie gilt Anhang B der Produktbestimmungen, Abschnitt „Software Assurance“ nicht. Da es nachweislich in den Produktbestimmungen steht, ist es wohl somit rechtsverbindlich ... VG, Franz
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hi, @Ste83: Nein, ich wollte Dir nichts unterstellen, das war global gemeint. Ein vielleicht wichtiger Hinweis: MS zwingt keinen zum Lizenzieren, "wenn der Zugriff/Nutzen geschehen könnte" also keinen Konjunktiv lizenzieren. Wird genutzt/zugegriffen, ist eine Lizenz fällig. Wird nicht genutzt/zugegriffen, ist keine Lizenz fällig. Man muss manchmal dies einfach für ein Audit schriftlich dokumentieren. Da wird dann auch ein Auditor vorsichtiger. Und richtig, immer bei fraglichen Aussagen darauf bestehen, dass derjenige es an Hand vertragsrelevanten Dokumenten belegt: Vertrag / Productlist/PURs/Produktbestimmungen/Lizenzierungshandbuch (Bei SA via MPSA!) / schriftliche Nebenabrede von MS-Irland ... Alles andere ist nicht relevant. Da muss man knallhart bleiben, ansonsten eiert man rum. VG, Franz
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Hi, mir ist klar, nichts ist unmöglich. Tricks gibt es überall, der Kreativität ist ja kaum Grenzen gesetzt und wen jemand will, dann gelingt ihm das auch. Da kommt wohl das "Ego" zum Tragen. Will ich compliant/legal sein und bleiben, oder nicht. Welcher Aufwand steht dem Nutzen gegenüber? Wenn solche Trick ... wie erpressbar bin ich gegenüber "Insiderwissen" der gerade sich "benachteiligt fühlt" ? Der hat vielleicht schon gekündigt, bei der BSI detailiert "das Vergehen" berichtet und somit dem Auditor "Hinweise zum Auffinden" gegeben ... -- Die Welt ist schlecht und wir sitzen mitten drin -- Vermeiden kann man das nie 100%, so wie bei der Security, 100% Schutz heißt > Stecker ziehen und Menschen fernhalten VG, Franz
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Hi, also, wenn morgen die Lizenzen über einen Volumen-Vertrag gekauft werden würden, würden ja die Produktbestimmungen März-2016 neben dem Vertragstext lizenzrechtlich gelten ... Laut Produktbestimmungen März-2016, Seite-11: Server/CAL / Serverlizenzen (pro Instanz) Der Kunde ist berechtigt, für jede erworbene Serverlizenz eine Ausgeführte Instanz der Serversoftware entweder in einer Physischen OSE oder in einer Virtuellen OSE auf einem Lizenzierten Server auszuführen. Zugriffslizenzen 1. Außer wie hierin beschrieben und in den Produktspezifischen Lizenzbestimmungen angemerkt, kann jeglicher Zugriff auf Serversoftware nur mit CALs oder CAL-äquivalenten Lizenzen erfolgen. 2. CALs sind für den Zugriff durch einen anderen Lizenzierten Server nicht erforderlich. Und im Kapitel zum WIN-SVR /Exchange-SVR stehen keine weiteren Ausnahmen. D.h. für mich = eine Nutzung(Zugriff) ist eine Interaktion mit der relevanten Server-Software. Und im Weiteren meine ich dadurch, dass eine "Nutzung" des Exchange-SVR somit die WIN-CAL und die Exchange-CAL bedingt. Und Prüfer sind auch nur Menschen ... Und bei einer gewissen Menge an "diversen (Klein-) Geräten" im Netzwerk wäre es eine Kosten-Nutzen-Rechnung über die Anschaffung von jeweils 100 WIN- + 100 Exchange-CALs auf USER-Basis nachzudenken, -rechnen... Ergibt sich bei einem Audit eine Unterlizenzierung von nur 5% bei den Exchange-CALs, trägt der Kunde die Auditor-Kosten alleinig, die bei geschätzten 2.500 € pro Tag und Person liegen dürften. Eine Exchange-User-CaL kostet ca. 88 € (netto aus dem WEB) Eine WIN-User-CAL kostet ca. 38 € (netto aus dem WEB) 20 CAL-Kombis kosten ca. so viel wie 1 Auditor-Tag ... Welches Audit dauer aber nur 1 Tag mit 1 Person ... Sollte man einfach mal mitbedenken ... VG, Franz
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Hi, Die SPURs findet man unter: http://www.microsoftvolumelicensing.com/userights/DocumentSearch.aspx?Mode=1&Category=3 Da hat man dann auch gleich das vertragsrelevante Dokument. Dadrin ist es sehr gut erklärt und es sollten eigentlich keine Fragezeichen mehr aufkommen. Rückfragen werden dennoch immer gerne hier beantwortet. VG, Franz
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Was so alles „wichtige“ im neuen MPSA fehlt …
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von lizenzdoc in: Microsoft Lizenzen
FYI, nun ist auch dann die deutsche Übersetzung des MPSA- Lizenzierungshandbuch freigeschaltet: http://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?mode=1 VG, Franz -
Hi, noch eine Anmerkung zur Faktenlage: zur Zeit seid Ihr ja im Normalbetrieb, d.h. Ihr nutzt die erlaubten VMs aus, mehr nicht. Und das Microsoft Lizenzrecht basiert auf "ihr nutzt" und nicht auf dem Konjunktiv "Ihr könntet nutzen". Erst im Worst-Case stellt sich die ev. Unterlizenzierungsfrage, falls mehr als 4 VMs auf 1 Blech genutzt werden! Für die Zukunft > Bitte mit der DataCenter-Lizenz lizenzieren, da sind die VMs unlimited und somit lizenzrechtlich egal :) VG, Franz
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Hallo Click, schön, dass Du uns gefunden hast und herzlich willkommen! @Norbert: SVR-Lizenzen werden pro "einzelnem Blech" lizenziert, wo finde ich die Regel, dass beim Cluster dieses "eine lizenzrechtliche Einheit darstellt" und different lizenziert werden muss? Grundsätzliches: 1x WIN-SVR-2008 Enterprise darf auf dem lizenzierten „Blech“ für 1x Verwaltung der virtuellen OSEn auf dem Blech und dann gleichzeitig für die eigentlichen 4x vOSEn genutzt/lizenziert werden. Bei 2 Blechen und 2 WIN-SVR-ENT und mit einer VM-Verteilung 3 bzw. 4 VM passt das so erst einmal. Nun das Thema: Failover Cluster Wie wird es gesteuert? Wenn automatisch, würde ja dann bei Ausfall eines Bleches, alle VMs (7) auf das verbleibende Blech verschoben … dann benötigt man für dieses Blech eine weitere zweite Enterprise-Lizenz um dann diese maximal 8 VMs lizenztechnisch abzudecken. Da man vorab lizenzieren muss(um im Automatik-Fall rechtzeitig sauber lizenziert wäre), benötigen beide Bleche 2 Enterprise, da man ja nicht absehen kann, welches Blech down geht. (wenn so, würden also wirklich 2x 2008 Enterprise-Lizenzen fehlen Wenn nicht automatisch und ihr regelt das Verschieben manuell und nutzt nur bis zu 4 VMs auf dem überlebenden Blech, dann benötigt Ihr keine zusätzliche Enterprise-Lizenz. Scheinbar betreibt Ihr den letzteren Modus und nutzt im Worst-Case nur 3-4 VMs, wie Du schreibst. Dann wäre das lizenzrechtlich sauber. Wichtig ist, dass Ihr solche „Spielregeln“ schriftlich als „Verfahrensanweisung“ dokumentiert. Im Ernstfall könnte man die reale Nutzung der VMs ja nachweisen. Aus den PURs Oktober-2008, Seite-33 könnte man sogar noch folgendes ziehen: dort unter A. I. a) i) 2.Punkt: • Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht auf kurzfristiger Basis (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine Lizenz neu zuweisen, wird der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Server für die entsprechende Lizenz. Diese Formulierung findet man auch in der OEM-EULA wieder. d.h. wenn das „kranke Blech“ tot ist = dauerhafter Hardwarefehler, dürftet Ihr lizenzrechtlich diese Lizenz nehmen und mindestens im Modus „“wenn nicht automatisch“ auf das verbleibenden „gesunde Blech“ verschieben/um-lizenzieren und dann dort wiederum bis zu 8 VMs nutzen, unabhängig der Performance. weitere Anmerkung: Ich habe noch nie eine „Grase-Periode“ für diese Szenario gefunden/gelesen. Eine etwaige aktive SA nutzt da auch nichts. VG, Franz
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Was so alles „wichtige“ im neuen MPSA fehlt …
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von lizenzdoc in: Microsoft Lizenzen
Hi Norbert, Du schaust in das richtige Dokument! Ich glaube, wir sind uns einig, ohne SA keine „Lizenzmobilität durch SA“. Hat ein Kunde für seinen Server (außer natürlich WIN-SVR) SA gekauft, hat er "License Mobility through SA“ = „Lizenzmobilität durch SA“ erworben. Laut alten/aktuellen Produktbestimmungen darf er damit: 1. Innerhalb seiner Server-Farmen verschieben, also „Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen“. 2. Auf gemeinsam genutzte Server eines anderen verschieben. (eines anderen = Partner für Lizenzmobilität durch SA, normalerweise ein SPLA-Partner) https://www.microsoft.com/en-us/licensing/licensing-programs/software-assurance-license-mobility.aspx Und nun kommt der neue Regel-Text(etwas von mir vereinfacht) aus dem Lizenzierungshandbuch für den MPSA-Vertrag: a)Mit „Lizenzmobilität durch SA“ können Sie bestimmte Lizenzen mit aktiver SA auf gemeinsam genutzte Server von Dritten verschieben. b)Alle Produkte, die derzeit für „Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen“ wie in den PUR definiert berechtigt sind und über SA verfügen, sind zu „Lizenzmobilität durch SA“ berechtigt a) ist einfach nur die Wiederholung von Punkt 2 aus den Produktbestimmungen. ist wiederum einfach nur die Wiederholung von Punkt 2 aus den Produktbestimmungen, Ja, wenn der Kunde SA hat, ist er zur „Lizenzmobilität durch SA“ berechtigt. Ich lese/interpretiere den Satz sogar so: Alle Produkte, die derzeit noch für „Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen“ wie in den PUR definiert berechtigt sind und über SA verfügen, sind zukünftig nur noch zu „Lizenzmobilität durch SA“ berechtigt, …weil der Kunden die SA dann nur noch via MPSA kauft … Konnte ich das jetzt deutlicher machen, was ich da befürchte? VG, Franz -
Was so alles „wichtige“ im neuen MPSA fehlt …
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von lizenzdoc in: Microsoft Lizenzen
Hi, aber bei der SA, gekauft im MPSA gilt nur noch: "are elegible for License Mobility through SA" "License Mobility through SA" im MPSA bedeutet aber nur noch > "lets you move on-premises licenses covered by SA to third party shares servers." da ist keine Rede mehr von "Lizenzmobilität innerhalb von Server Farmen" (eigenen). "was nicht erlaubt ist, ist verboten" siehe auch den Kommentar weiter oben vom Dr. Melzer. Genau diese "Feinheit" meine ich. ich weiß, es sieht aus, als wenn ich mich da verrenne und Haare spalte, Aber wenn Lizenzmobilität innerhalb des eigenen Netzwerk durch die SA(via MPSA) nicht mehr erlaubt ist, Dann haben ne Menge (neuer MPSA-)Kunden ein riesiges Compliance-Problem und ein großes Budget-Problem, oder? VG, Franz -
Was so alles „wichtige“ im neuen MPSA fehlt …
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von lizenzdoc in: Microsoft Lizenzen
Hi, @Norbert: Sorry, wenn ich es verwirrend geschrieben habe: nur am Beispiel der Lizenzmobilität mal gezeigt: "Spielregeln" für Kunden mit SA gekauft via OPEN, SELECT(+) und EA, hier gelten die bekannten Regeln aus der Produktbestimmungen (PURs): Lizenzmobilität Lizenzmobilität über mehrere Serverfarmen hinweg Der Kunde kann im Rahmen der Lizenzmobilität über mehrere Serverfarmen hinweg seine Lizenzen, die den Angaben nach über Lizenzmobilität verfügen, neu zuweisen, und die Lizenzen kann er jedem beliebigen seiner Lizenzierten Server in derselben Serverfarm so oft wie nötig zuweisen Der SELECT(+) endet ja bald ! Nachfolger ist der MPSA. d.h. SA-Verlängerungsbestellungen für SELECT(+) SERVER-Lizenzen kann der Kunde dann nur noch im MPSA platzieren. Für diese SA (unter MPSA gekauft) gilt dann nicht mehr die Produktbestimmungen, sondern das neue Lizenzierungshandbuch ! d.h. wiederum: Quelle > MPSA Licensing Manual, March-2016, Seite-14: License Mobility through SA lets you move on-premises licenses covered by SA to third party shares servers. All Products that are currently eligible for „License Mobility within Server Farms“ as defined in the PUR and covered by SA are elegible for License Mobility through SA. Das Thema Server-Lizenz-Mobilität innerhalb der eigenen Server-Farm(en) fehlt > ergo nicht mehr erlaubt !!! Verschieben auf Server 3. (Dienstleister) ist somit die einzige Möglichkeit, die scheinbar nur noch erlaubt ist... ( License Mobility through SA = to third party shares servers ) Konnte ich das jetzt deutlicher machen? Für OPEN, und EA gelten weiterhin die Produktbestimmungen/PURs, also eine 2 Klassen-Gesellschaft in der Nutzung! VG, Franz -
Was so alles „wichtige“ im neuen MPSA fehlt …
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von lizenzdoc in: Microsoft Lizenzen
Hi, das neueste MPSA Licensing Manual ist da, Stand March-2016: Das Thema Server-Lizenz-Mobilität innerhalb der eigenen Server-Farm(en) fehlt > ergo nicht mehr erlaubt !!! Verschieben auf Server 3. (Dienstleister) ist somit die einzige Möglichkeit, die scheinbar nur noch erlaubt ist... Quelle > MPSA Licensing Manual, March-2016, Seite-14: License Mobility through SA lets you move on-premises licenses covered by SA to third party shares servers. All Products that are currently eligible for „License Mobility within Server Farms“ as defined in the PUR and covered by SA are elegible for License Mobility through SA. Ob in den nächsten Tagen auch noch die deutsche Übersetzung kommt ...abwarten. VG, Franz -
Hi, im EA gibt es im Normalfall ( also ohne eine schriftliche Nebenabrede mit MS-Irland) kein Zweitkopie-Recht für applikationen > hier Office)! und auch nur die Nutzung auf einem TS-Dienst wäre kostenfrei/lizenzfrei für die lizenzierten Devices. D.h. in diesem Fall > 4 x Office-Std Lizenzen Sollte im EA neben dem Office-Std (da eigentlich im EA nur Office-Pro erlaubt ist, müsstet Ihr schon für Office-Std eine schriftliche Nebenabrede von MS-Irland aktuell besitzen!) in der Produkt-Definition im CPS (Kundenpreisblatt) ev. CORE-CALL-Suite oder/und WIN-Upgrade zusätzlich aufgeführt sein, muss man bei der CORE-CAL prüfen, ob per User od. per Device lizenziert wurde/ist, bzw. wenn WIN-Upgrade im CPS steht, wie neben dem PC (als lizenzierter DESK-TOP) das Notebook, und die 2 virtuellen Instanzen lizenziert sind ... Im Moment liegen a) sicher ....b)vermutlich einiges an Unterlizenzierungen vor ! Wenn "EUER Handelspartner" dazu keine 100%igen schwarz/weiß-Aussagen macht .... ihm eine letzte Chance geben, oder doch lieber schnellstens sofort wechseln.( es gibt LSPs (EA-Handelspartner, die können so was auch!) Dieses Szenario ist ein Standard-Szenario, wenn er das nich aus dem FF beherrscht ...Ich bin fast sprachlos, das ist sooo peinlich! VG, Franz Hi, ergänzend: Müsst Ihr diese 4 Installations-Varianten wirklich so benötigen, würde ich über einen Wechsel in den MPSA (Nachfolger vom SELECt+) dringendst nachdenken. Okay, die SA für Office ist etwas teurer, aber Ihr habt für das Notebook (wenn es dem PC-Hauptnutzer gehört) schlagartig sofort wieder das Zwietkopie-Recht. Und für die 2. virtuellen Instanzen würde ich empfehlen, anstatt WIN-Upgrade mit SA, WIN-SA per User zu kaufen ... Also, das "Teilchen" kann man sparsam retten und somit compliant werden. Man muss halt nur wissen, was gewollt ist und was legal geht ... VG, Franz
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Was so alles „wichtige“ im neuen MPSA fehlt …
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von lizenzdoc in: Microsoft Lizenzen
Danke Tom, genau den Satz meinte ich ... VG, Franz -
Was so alles „wichtige“ im neuen MPSA fehlt …
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von lizenzdoc in: Microsoft Lizenzen
Moin, @ rk: MS beschreibt in Verträgen, Productlist, PURs, Produktbestimmungen, Lizenzierungshandbuch sehr genau, wie ein Kunde Lizenzen nutzten darf.. dementsprechend ergibt sich der "Umkehrschluss". VG, Franz -
Windows Lizenznachweis bei Lizenznummer im BIOS?
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von ITSK in: Windows Forum — Allgemein
Hi, soweit ich mich noch erinnern kann, vergibt MS an die OEMs eigene Nummernkreise. Somit kann schon mal geprüft werden, ob dieser Lizenz-Key z.B. legal zu einer HP-Hardware gehört. Für ein SAM-AUDIT immer am besten > schriftlich dokumentieren (z.B. Excel-Sheet) Hardware(Inventar-Nr.) + Lizenznummer + Seriennummer (einfach alles rein, was es beim Audit einfacher macht) Rechnungskopie auch in der IT hinterlegen, Ist zwar eine nervige aufwendige Kleinkram-Arbeit, aber wenn das so ein Prüfer sieht, wird er "vorsichtiger" :) Ich empfehle immer wieder so einen "Teilzeit-Job" an "Alleinerziehende(n)" (keine Diskriminierung!) zu vergeben > als Assistenz der Lizenzverwaltung > freie Zeiteinteilung > ev. viel aus dem Home-Office, Diese Menschen sind sehr dankbar (wg. freier Zeiteinteilung/Home-Office) wollen diesen Job sehr gerne behalten und sind sehr "motiviert" alles sauber und richtig zu machen ... VG, Franz