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Lizenzfrage zu Exchange Edge Role
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von NorbertFe in: Microsoft Lizenzen
Hi, Du hattest geschrieben: MIr geht's um die Frage, ob man bei vorhandener Server SA auf die aktuelle Exchange Version gehen kann, obwohl die CALs nicht mit SA ausgestattet sind. Sprich die Mailbox Server laufen weiterhin mit Exchange 2013 und nur der Edge läuft mit 2016. Somit habt Ihr wohl Exchange-SVR-2013-CALs ohne SA. Da ihr aber auf ein Exchange-SVR-2016-Image-Installation zugreift, würden die Exchange-2013-CALs diesen Zugriff nicht legal erlauben. Du schreibst: Jeder Host dieses Clusters ist mit einer Windows 2012R2 Datacenter Lizenz lizenziert. Der Kunde hat aber keine Windows 2012 CALs, sondern alles CALs 2008. Mit 2008er WIN-CALs auf 2012er WIN-SVR zuzugreifen ist nicht legal! Somit werden auch hier 2012er-WIN-CALs benötigt. Sorry, so sehe ich das. VG, Franz -
Lizenzfrage zu Exchange Edge Role
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von NorbertFe in: Microsoft Lizenzen
Hi, compliant zu lizenzieren wird leider immer schwieriger. Die "Spielregeln" sauber und auch noch richtig nach schwarz/weiß zu interpretieren wird langsam immer grenzwertiger. In diesem Fall: wie gesagt, wenn ich ich richtig verstehe: Die Edge-Rolle wird auf einem neuen eigenständigen "Blech" installiert und benötigt dort ein WIN-SVR-OS-Image und ein Exchange-SVR-Image Ergo 2 zusätzliche SVR-Lizenzen. In dem frei zugänglichen Netzwerk stehen diese 2 SVR-Lizenzen und es wird auf diese zugegriffen/genutzt. Ergo muss man auf die SVR-Version achten und die CAL-Zugriffe dementsprechend auch lizenzieren (Versions-Level). Laienhaft geschildert ... Ich als User interagiere mit dem Mailbox-SVR und diese meine Interaktion stoßt auch eine Aktion am Edge-SVR an, dann tut dies mein "Zugriff", auch wenn ich es nicht bewußt weiss und ev. mir nicht gefällt. Hilfs-Beispiel: Ich ändere Kunden-Daten im MS-CRM, da meint man, man greift ja nur auf das CRM zu und lizenziert 1 CRM-CAL, Dass ich aber die Daten eigentlich durch ein Read/Write-Interaktion in dem (eventuell seperat installierten) SQL-SVR tätige, fällt mit garnicht so ein, ist aber so und ich muss auch zusätzlich die SQL-CAL lizenzieren. Auch wenn es mir nicht gefällt :) (... und auch den Version-Level des WIN-SVR-OS beachten > WIN-CAL-Version....) MS hat es nicht komplizierter gemacht, MS hat kaum noch einfache "Lizenz-Situationen" . Die Herausforderung ist es, es zu verstehen und transparent darzustellen/zu erklären. VG, Franz -
Hi, soweit ich mich erinnern kann,(da nicht mehr beim LSP, kein Zugriff mehr) war in der SELECT+ /MPSA Preisliste WIN10Pro-Upgrade ohne SA WIN10Pro-Upgrade mit SA = Enterprise und eigenst WIN-LTSB ohne SA Somit kann ein LTSB-Kunde diese Art einzeln kaufen. Aber, ich denke mir, hier gibt es einige Mitleser, die jeden Monat Ihre SELECT+ oder MPSA Preisliste von ihrem LSP erhalten, Die doch bitte mal nachschauen, ob es so ist, wie ich schreibe, danke !!! VG, Franz
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hi, noch eine Anmerkung: LTSB kann man auch ohne SA kaufen. VG, Franz
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Lizenzfrage zu Exchange Edge Role
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von NorbertFe in: Microsoft Lizenzen
hi, ich vergleiche das mal mit dem Beispiel einer Kugelbahn. Ich (User) stoße 1 Kugel an, die läuft dann in den Mail-Server rein, dort bewegt diese eine "Klingel" und stößt dannach eine 2. weiter Kugel an und die rollt weiter in den "Edge-Server" und bewegt dort eine "Klingel" Ich bin der zu lizenzierende "User / Verursacher" der mit der Kugel Zugriff auf die 2 Klingel nimmt auch wenn es nacheinander, somit im 2. Fall indirekt ist, aber es ist am Ende 1 causaler Vorgang ... Dementsprechend muss ich (User) auch mit den richtigen CAL-Versionen lizenziert sein! Dies gilt sowohl für den Exchange-SVR, als auch für den drunter liegenden WIN-SVR! Ich meine: 1x zusätzliche Exchange-SVR-Lizenz für Edge Xx 2016er Exchange-CALs für die User/Devices > ! ev. Xx 2016er Exchange-Enterprise-CAL ! Xx 2012er WIN-CALs für die User/Devices VG, Franz -
gerne!
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Lizenzfrage zu Exchange Edge Role
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von NorbertFe in: Microsoft Lizenzen
Hi, ich bin jetzt kein technisch Erfahrener, aber grundsätzlich verstehen ich das so, dass der Exchange-Server(Mailbox-SVR) auf Blech-A installiert ist und die Edge-Rolle auf einem weiteren anderen Blech-B installiert ist. Dieses Szenario gilt dann auch für mehrere virtuelle OSE-Installationen … Da man Bestandteile einer Lizenz nicht auf 2 Bleche getrennt verteilen darf, benötigt man, meiner Meinung nach, für jedes Blech jeweils 1 Exchange-SVR-Lizenz und sicherlich dann auch 1 WIN-SVR-Lizenz. Bei den Exchange-CALs muss geprüft werden, ob die Exchange-Enterprise-CAL zusätzlich zur Exchange-Standard-CAL benötigt wird, Bedingungen dazu, siehe Auflistung, 3.1.1: Produktbestimmungen, Jan-2016, Seite-27: 3.1.1 Enterprise CAL für zusätzliche Funktionen in Zusammenhang mit Exchange In-Place-Archiv, In-Place-Sperren (Auf unbestimmte Zeit, Abfragebasiert, Zeitlich), Erweiterte Richtlinien für mobile Anwendungen, Informationsschutz und Einhaltung von Vorschriften, Benutzerdefinierte Aufbewahrungsrichtlinien, Journale pro Nutzer/Verteilerliste, Websitepostfächer – Compliance, Verhinderung von Datenverlust CAL-Version: Habe ich auf dem Edge-Blech eine nun höhere Exchange-SVR-Lizenz-Version(2016) installiert, benötigen auch die Exchange-CALs, die auf die Edge-Lizenz zugreifen, die höhere Version(2016). Dies würde dementsprechend auch für unterschiedliche WIN-SVR-Versionen gelten! Ich hoffe, ich hatte das Szenario richtig verstanden … VG, Franz -
Hi Jaron, es gibt volumen-abhängige Preisgestaltung. und es gibt Preise für vorhandene Office-Lizenzen, z.B. mit SA, wenn man dann auf Plan E3 migriert, dann ist der Preis, wg. vorhandener Basis-Lizenz, künstiger. Im OPEN gibt es ja Level NL und C Im SELECT+ A,B,C,D (ab 500P, ab 4.000P, ab 10.000P, ab 25.000P) Im MPSA genauso, bis auf Staffel A, da schon ab 250P für Onlinedienste. 1x E3 Dienst = 1 P, soweit ich mich erinnere ... Der SELECT+ /MPSA und der EA sind günstiger als z.B. OPEN oder OPEN-Value. Somit, ja, LSP-Partner könnten es günstiger anbieten, ob sie es machen, ist deren freie kaufmännische Eigenentscheidung. Aber das einfachste ist, wenn man bei 2-3 LSPs einfach mal telefonisch anfragt und um ein z.B. 250-Seats-Angebot anfragt. Dann hat man Fakten. VG, Franz VG, Franz
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Was so alles „wichtige“ im neuen MPSA fehlt …
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von lizenzdoc in: Microsoft Lizenzen
Moin, mich wundert, dass keiner kommentiert, bzw. eine Frage dazu hat ... Ja, es ist leider viel Stoff, aber kürzer wollte ich es nicht aufzeigen. VG, Franz -
Microsoft erhöht Einstiegslevel beim EA auf 500 Devices/User ab 01.07.2016
lizenzdoc hat einem Thema erstellt in: Microsoft Lizenzen
Hi, der erste LSP (ehem. LAR/ESA) in USA verkündigt seit 14.01.2016 folgendes: Microsoft hat angekündigt, dass ab dem 1. Juli 2016 das Enterprise Agreement (EA) einen höheren Einstiegslevel haben wird > 500 Devices / User Für bestehende EA-Kunden (mit weniger als 500 Devices/User) wird eine Übergangsregel gewährt, diese „Kunden“ dürfen, wenn die Vertrags-Verlängerung ansteht, noch einmalig für weitere 36 Monate verlängern. Anm.: Sicherlich gilt diese Neuregelung auch für den EAS (EA-Mietmodel) Dies betriff zur Zeit nicht die BMI-EA-Beitritte! Somit bleibt langfristig diesen „kleineren EA-Kunden“ nur der Wechsel in den MPSA, um weltweit gültige Lizenzen zu kaufen … VG, Franz -
Hi, als OEM bekommt man im Markt legal nur das Office-Pro. VG, Franz
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Hi, das sogenannte "Zweitkopierecht" basiert nicht auf einer aktiven SA ! Laut Produktbestimmungen, JAN-2016, Seite-10 : Lizenzmodellbestimmungen > Desktop-Anwendungen > Gerätelizenz 1. Der Kunde ist bei jeder erworbenen Lizenz berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien der Software auf einem Lizenzierten Gerät und auf jedem Server zu installieren, der zur Nutzung durch den Kunden vorgesehen ist. 2. Wenn der Kunde die Software nicht als Konzernprodukt oder auf unternehmensweiter Basis lizenziert, ist er außerdem berechtigt, die Software auf einem einzelnen tragbaren Gerät zur Nutzung durch den Hauptnutzer des Lizenzierten Geräts zu installieren. 3. Eine beliebige Anzahl von Nutzern darf die auf einem Lizenzierten Gerät ausgeführte Software nutzen, allerdings kann jeweils nur ein Nutzer auf die Software zugreifen und diese nutzen. 4. Die Remoteverwendung der Software, die auf einem Lizenzierten Gerät ausgeführt wird, ist dem Hauptnutzer von jedem Gerät aus gestattet sowie für jeden anderen Nutzer von einem anderen Lizenzierten Gerät. 5. Die Remotenutzung der Software, die auf einem zur Nutzung durch den Kunden vorgesehenen Server ausgeführt wird, ist jedem Nutzer von einem Lizenzierten Gerät erlaubt. Demnach darf man das Notebook damit betanken und, da es ja dann sauber "lizenziert ist" auch auf die Installation auf dem Server zugreifen. (relevante CALs bitte berücksichtigen und beschaffen!) VG, Franz
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Was so alles „wichtige“ im neuen MPSA fehlt …
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von lizenzdoc in: Microsoft Lizenzen
Hi, noch eine weiter Ergänzung zum Ablauf des SELECT(-PLUS) und dem Übergang zum MPSA: Ab 1. Juli 2016 können bestehende Select Plus-Kunden nur noch bis zu ihrem nächsten Jahrestag unter diesem Vertrag bestellen. Anmerkung: Jahrestag = Vertrags-Jahrestag ! VG, Franz -
Was so alles „wichtige“ im neuen MPSA fehlt …
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von lizenzdoc in: Microsoft Lizenzen
Hi, nachdem ich vom DocData ermahnt worden bin, habe ich mich sehr ausführlich (mehrere Tage!) mit dem Lizenzierungshandbuch beschäftigt und diese mit den Produktbestimmungen-Januar-2016- verglichen. Auch habe ich das „Fachgespräch“ mit einigen „Beratern“ gesucht … und in fast ausschließlich „große und ungläubige Kinderaugen“ geschaut … naja, das LH ist ja auch erst seit August 2015 erschienen und ist auch nur Vertragsbestandteil eines MPSA …. Aber bildet Euch Eure Meinung einfach selbst! Fangen wir mit der Lizenzmobilität für den Server-Pool an, Lizenzmobilität erlangt man ausschließlich über eine aktive SA. Beim Thema „Selbsthosten“ ist mir dann dieser Fehler in den Produktbestimmungen aufgefallen, z.Zt. reagiert MS auf meine Anfrage leider nicht. Produktbestimmungen, Seite-72, Glossar: Lizenzmobilität: Software Assurance-Kunden zur Verfügung stehende Rechte zur Neuzuweisung von Lizenzen außerhalb der standardmäßigen Fristen oder zur Nutzung von Produkten auf mehrinstanzenfähigen Servern außerhalb ihrer Rechenzentren; Näheres dazu finden Sie im Abschnitt „Lizenzmobilität“ von Anhang B – Software Assurance. Produktbestimmungen, Anhang B, Seite-88-89, Lizenzmobilität: Lizenzmobilität über mehrere Serverfarmen hinweg Der Kunde kann im Rahmen der Lizenzmobilität über mehrere Serverfarmen hinweg seine Lizenzen, die den Angaben nach über Lizenzmobilität verfügen, neu zuweisen, und die Lizenzen kann er jedem beliebigen seiner Lizenzierten Server in derselben Serverfarm so oft wie nötig zuweisen. Der Kunde ist außerdem berechtigt, diese Lizenzen von einer Serverfarm einer anderen Serverfarm neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). >>> Für das Selbsthosten verwendete Produkte können zeitgleich im Rahmen der Lizenzmobilität über mehrere Serverfarmen hinweg verwendet werden. Lizenzmobilität durch Software Assurance Im Rahmen von Lizenzmobilität durch Software Assurance kann der Kunde seine lizenzierte Software unter beliebigen seiner Lizenzen, die den Angaben nach über Lizenzmobilität verfügen, verschieben, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind. >>> Für das Selbsthosten verwendete Produkte können nicht zeitgleich im Rahmen der Rechte für Lizenzmobilität durch Software Assurance verwendet werden. Was soll das denn bitte!? Ja oder doch Nein? … Oder hat sich das Thema erledigt, da im LH „Selbsthosten“ nun fehlt??? Viel wichtiger: Der o.g. Text aus den Produktbestimmungen beschreibt eindeutig, dass man in seinem RZ die „Verschiebungsmobilität“ erworben hat und zusätzlich diese Lizenzen auch „auf gemeinsam genutzten Servern von Dritten ausführen“ darf, siehe direkt hier drunter. Zulässige Nutzung: Mit Lizenzmobilität durch SA ist der Kunde zu Folgendem berechtigt: Er darf seine lizenzierte Software auf gemeinsam genutzten Servern von Dritten ausführen. Er darf auf diese Software unter Zugriffslizenzen und unter seinen Nutzer- und Geräte-ALs zugreifen, die Zugriff auf die Produkte erlauben. Er darf seine OSEs, die er auf den gemeinsam genutzten Servern eines Dritten nutzt, verwalten. Er darf seine OSEs verwalten, die er auf seinen Servern nutzt, und Software nutzen, die er auf gemeinsam genutzten Servern eines Dritten ausführt. Voraussetzungen: Um Lizenzmobilität durch SA zu verwenden, muss der Kunde folgende Anforderungen erfüllen: ausschließlich für seine Verwendung und zu seinen Gunsten seine lizenzierte Software ausführen und seine OSEs auf gemeinsam genutzten Servern eines Dritten verwalten, seine Lizenzen nur mit Microsoft Azure Platform-Diensten oder qualifizierten Partnern für Lizenzmobilität durch Software Assurance bereitstellen und das Formblatt zur Validierung von Lizenzmobilität ausfüllen und bei jedem Partner für Lizenzmobilität durch Software Assurance, der seine lizenzierte Software auf seinen gemeinsam genutzten Servern ausführt, einreichen. Hier nun die „neue Regelungen“ aus dem neuen Lizenzierungshandbuch: Das Lizenzierungshandbuch für den Microsoft Produkt- und Servicevertrag (MPSA) ist ja „ausdrücklicher Vertragsbestandteil des MPSA!“ LH > Seite-6: Bei Microsoft Software Assurance für Volumenlizenzierung (SA) handelt es sich um eine Reihe von Tools und Ressourcen, die die Bereitstellung und Verwaltung von Microsoft-Produkten vereinfachen soll. Software Assurance, die Sie im Rahmen des MPSA kaufen, unterliegt den Bedingungen dieses Lizenzhandbuchs. Für sie gilt Anhang B der Produktbestimmungen, Abschnitt „Software Assurance“, nicht. LH > Seite-16: Lizenzmobilität durch Software Assurance Mit Lizenzmobilität durch Software Assurance können Sie bestimmte lokale Lizenzen mit aktiver Software Assurance auf gemeinsam genutzte Server von Dritten verschieben. Alle Produkte, die derzeit für „Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen“ wie in den PUR definiert berechtigt sind und über Software Assurance verfügen, sind zu Lizenzmobilität durch Software Assurance berechtigt. Darüber hinaus sind die folgenden Produkte ebenfalls zu Lizenzmobilität durch SA berechtigt: System Center – alle Server-Management-Lizenzen (MLs), einschließlich SMSE und SMSD mit SA und System Center 2012 Standard und Datacenter mit Software Assurance Um Lizenzmobilität durch SA zu verwenden, müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen: o Software Assurance für die Lizenzen, unter denen Sie auf gemeinsam genutzten Servern Dritter Software nutzen oder Betriebssystemumgebungen verwalten, sowie für alle zugehörigen CALs, Externen Connector-Lizenzen und Management-Lizenzen beibehalten, o Ihre Lizenzen nur mit qualifizierten Partnern für Lizenzmobilität durch Software Assurance bereitstellen (siehe http://www.microsoft.com/licensing/software-assurance/license-mobility.aspx) o das Formblatt zur Validierung von Lizenzmobilität ausfüllen und bei jedem Partner für Lizenzmobilität durch Software Assurance, der Ihre lizenzierte Software auf den gemeinsam genutzten Servern der Partner ausführt, einreichen. Das Formblatt zur Validierung von Lizenzmobilität wird Ihnen vom qualifizierten Partner für Lizenzmobilität durch Software Assurance zur Verfügung gestellt. Achtung : Beide Text-Passagen klingen quasi gleich, oder? Sind es aber nicht! Leider fehlt im LH eindeutig die Erlaubnis innerhalb seines eigenen RZ die Lizenzmobilität nutzen zu dürfen! >>> „Was nicht erlaubt ist, ist verboten!“ Erlaubt ist demnach nur noch auf externe „auf gemeinsam genutzten Servern Dritter“ Und nun? Weiteres Beispiel an Hand der Step-Up-SA-Lizenz: Da in den Produktbestimmungen, Anhang-B auch das Thema „Step-UP-SA-Lizenzen“ geregelt ist, dies aber im Lizenzierungshandbuch nicht mehr aufgeführt wird, gehe ich davon aus, was dort nicht steht, ist nicht mehr erlaubt/ nicht mehr möglich … Ups! Hier mal was positives: „Verdoppelung der erlaubten Devices“ LH > Seite-14: Programm für die Verwendung zu Hause Wenn Sie aktive Software Assurance für qualifizierende Desktop-Anwendungsprodukte haben, sind Sie berechtigt, am Home Use Program teilzunehmen. Im Rahmen dieses Programms können Ihre Mitarbeiter, die Nutzer der lizenzierten qualifizierenden Anwendungen sind, eine einzelne Lizenz für die entsprechende Home Use Program-Software zur Installation auf bis zu zwei Geräten (entweder 2 PCs oder 2 Macs, abhängig von der erworbenen Software) für jede von Ihnen erworbene Lizenz für die entsprechende Desktop-Anwendung erwerben. Produktbestimmungen, Seite- 82-83: Home Use Program Die Mitarbeiter des Kunden, die Nutzer der in untenstehender Tabelle aufgeführten lizenzierten qualifizierenden Anwendungen sind, können eine einzelne Lizenz für die entsprechende Home Use Program-Software erwerben, die dann auf einem Gerät (einem PC oder Mac), je nach der erworbenen Software) installiert werden kann. Hier mal wieder was negatives: Für den MPSA: LH-Seite-17: Kopien für Schulung, Bewertung und Sicherung Bei allen Produkten außer Onlinediensten ist jedes Einkaufskonto berechtigt, (1) bis zu 20 zusätzliche Kopien von lizenzierten Produkten in einer Schulungseinrichtung auf seinem Betriebsgelände für Schulungen zu diesem bestimmten Produkt zu nutzen, (2) bis zu 10 zusätzliche Kopien eines Produktes für einen 60-tägigen Bewertungszeitraum zu nutzen und (3) für jede seiner geografisch eigenständigen Geschäftsstellen eine zusätzliche Kopie eines lizenzierten Produktes für Sicherungs- oder Archivierungszwecke zu nutzen. Für den „alten SELECT (+): Vergleichs-Quelle: aus dem SELECT( PLUS )-Vertrages –Okt-2011 , Dokument X20-02487, Seite-6 - b. Kopien für Schulungen, Bewertung und Sicherung. Das Registrierte Verbundene Unternehmen ist berechtigt, (1) bis zu 20 Kopien eines Produktes in einer Schulungseinrichtung auf seinem Betriebsgelände zu nutzen. (2) bis zu 10 zusätzliche Kopien eines Produktes für einen 60-tägigen Bewertungszeitraum zu nutzen und (3) für jede seiner geografischen eigenständigen Geschäftsstellen eine zusätzliche Kopie eines jeden Produktes für Sicherungs- oder Archivierungszwecke zu nutzen „lizenzierte Produkte“ beschneidet da frühere Rechte …. Für alle, für die die nächste MPSA-Preis-Level-Einstufung relevant wäre: LH-Seite-5: Anpassung der Preislevels Sie erreichen das nächste Preislevel eines Pools, sobald Ihre Organisation die entsprechende jährliche Mindestpunktezahl erreicht hat. Auf die Bestellung, die Sie zum nächsten Rabattlevel berechtigt (also von Level A zu Level B), wird der Rabatt angewandt, der für das betreffende nächste Level gilt. Die Preislevels für jeden Produkt-Pool werden jährlich im Monat des Jahrestags der Vertragseinhaltung geprüft. Dieser Monat entspricht dem Monat, in dem Ihr MPSA aktiviert wurde. Alle Punkte, die Sie in einem bestimmten Jahr erworben haben und die das derzeitige Preislevel überschreiten, aber unter dem nächsten Preislevel liegen, werden in das nächste Jahr übertragen und zählen bei der Einhaltung in diesem Jahr. „Sich auf der Zunge zergehen lassen“ und wenn man in diese Situation kommt, sehr sehr genau Hochstufung und das Bepreisen/In-Rechnung-Stellen anschauen und prüfen, ob so gehandelt wurde …. LH > Seite-16: Notfallsicherung Wenn Sie SA für Serverprodukte und zugehörige CALs haben, haben Sie Anspruch auf zusätzliche Serverlizenzen für diese Produkte zum Zweck der Wiederherstellung im Notfall. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.microsoft.com/licensing/software-assurance/by-benefits.aspx#tab=4. Stimmt inhaltlich mit den Produktbestimmungen überein. Aber auch hier die SA für die CALs beachten! Vergleicht man die SA-Vergünstigungen aus den Produktbestimmungen, Anhang-B, Seite-80, mit dem Lizenzierungshandbuch, sollte jedem auffallen, dass sich die dort aufgezählten 22x Vergünstigungen auf 10x Vergünstigungen im Lizenzierungshandbuch, Seite-7, reduzieren … weg ist weg, oder wie muss man das vertragsrechtlich verstehen? Unklar bleibt also bis dato, was ist mit nachfolgenden „ehemaligen“ Vergünstigungen geworden? Enterprise Sideloading, Windows Virtual Desktop Access (VDA), Microsoft Dynamics CustomerSource, Step-up-Lizenz, Globaler System Center-Dienstmonitor, Office Online, Windows Thin PC, Microsoft Desktop Optimization Pack (MDOP), Server – Selbst Gehostete Anwendungen, Erwerbsrechte für Add-On für Windows SA Pro-Nutzer, Windows to Go, Virtualisierungsrechte für Windows- und Windows Embedded-Desktops Zur Rechtsverbindlichkeit >>> Irgendwie „nebulös“ … Sorry für die Länge! Da wünsche ich jetzt allen viel Spass ! Grüße, Franz -
Core Infrastructure Server (CIS) Suiten, keine Lizenzmobilität mehr, trotz SA!
lizenzdoc hat einem Thema erstellt in: Microsoft Lizenzen
Hi, mal daraufhin gewiesen … Gerne werden/wurde im EA (gab es dann auch im OPEN/SELECT) Kunden mit WIN-SVR und System Center-Server, beide unter SA, die Überführung in die Core Infrastructure Server (CIS) Suite angeboten und verkauft. Laut den Produktbestimmungen, JAN-2016, Seite-18, verliert aber dadurch der System Center-Server seine Lizenzmobilität, die er vorher aber hatte! Wer also die Lizenzmobilität wirklich benötigt, sollte sich durch den besseren Preis nicht dazu „verführen lassen“! Falls schon passiert, erst bei der nächsten SA-Verlängerung kann man die Suite wieder auflösen! VG, Franz -
Office inkl. Software Assurance Service Provider
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von Jaron in: Microsoft Lizenzen
Hi Jaron, okay, wie geschrieben, zu dem angefragten Thema geben die produktbestimmungen nur das o.g. her. somit weisst Du dann Bescheid. VG, Franz -
Office inkl. Software Assurance Service Provider
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von Jaron in: Microsoft Lizenzen
Hi, das geben die Produktbestimmungen zu Deiner Frage her, welche Einschätzung hast Du nun dazu? Quelle: Produktbestimmungen Januar-2016, Seite-7: Lizenzbestimmungen, Universelle Lizenzbestimmungen Die Universellen Lizenzbestimmungen gelten für alle Softwareprodukte, die im Rahmen der Microsoft-Volumenlizenzierung lizenziert werden (sofern nicht ausdrücklich in den Lizenzmodellbestimmungen und/oder Produktspezifischen Lizenzbestimmungen andere Festlegungen getroffen werden). 8. Outsourcing von Software Management Der Kunde ist berechtigt, lizenzierte Kopien der Software auf Servern und anderen Geräten zu installieren und zu nutzen, welche der Verwaltung und Kontrolle Dritter unterliegen, vorausgesetzt, alle diese Server und sonstigen Geräte sind für die Nutzung durch den Kunden bestimmt und bleiben dies auch. Ungeachtet des physischen Standorts der Hardware, auf welcher die Software genutzt wird, trägt der Kunde die Verantwortung für alle Verpflichtungen unter seinem Volumenlizenzvertrag. Seite-10: Lizenzmodellbestimmungen, Desktop-Anwendungen, Gerätelizenz 1. Der Kunde ist bei jeder erworbenen Lizenz berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien der Software auf einem Lizenzierten Gerät und auf jedem Server zu installieren, der zur Nutzung durch den Kunden vorgesehen ist. 2. Wenn der Kunde die Software nicht als Konzernprodukt oder auf unternehmensweiter Basis lizenziert, ist er außerdem berechtigt, die Software auf einem einzelnen tragbaren Gerät zur Nutzung durch den Hauptnutzer des Lizenzierten Geräts zu installieren. 3. Eine beliebige Anzahl von Nutzern darf die auf einem Lizenzierten Gerät ausgeführte Software nutzen, allerdings kann jeweils nur ein Nutzer auf die Software zugreifen und diese nutzen. 4. Die Remoteverwendung der Software, die auf einem Lizenzierten Gerät ausgeführt wird, ist dem Hauptnutzer von jedem Gerät aus gestattet sowie für jeden anderen Nutzer von einem anderen Lizenzierten Gerät. 5. Die Remotenutzung der Software, die auf einem zur Nutzung durch den Kunden vorgesehenen Server ausgeführt wird, ist jedem Nutzer von einem Lizenzierten Gerät erlaubt. Mehr habe ich da nicht gefunden, dass dazu auch noch SA nötig ist, steht auch nicht da. VG, Franz -
Installation with second copy unter EA
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von MimiZG in: Microsoft Lizenzen
Hi, im EA gilt erst einmal grundsätzlich: Office wird nach Anzahl der "Qualified Desktops" lizenziert und bezahlt. Dabei gilt auch ein Notebook als seperater "Qualified Desktop". Das bekannte "Zweit-Kopie-Recht" gilt im EA nicht. Dazu würde man ansonsten eine schriftliche Nebenabrede mit Microsoft benötigen. Office (außer Office-365) wird ausschließlich pro Devvice/Gerät lizensiert, nicht nach Nutzer/User. VG, Franz -
MS RDS Lizensierung in Verbindung mit Hyper-V Replica
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von Dom_R in: Microsoft Lizenzen
Moin, als SPLA-Partner schon mal dazu die SPURs durchgelesen? VG, Franz -
Lizenz-Server für einzelnen RDH/Terminalserver (2012R2)
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von Christoph_A4 in: Microsoft Lizenzen
Hi, beim TS-Server gibt es ja die Einstellung RDL-CALs per Device oder per User zu lizenzieren. Will man per User lizenzieren, sollte man beachten, dass die MS-Technologie weiterhin(programmtechnisch) auf "Device" also MAC-/IP-Adressen abgestimmt ist. Beispiel: Hat man 10x RDL-User-CALs gekauft für die 10x TS-User hat man richtig lizenziert. Wechseln jetzt aber über den Tag einige User das Device(also auch die MAC-/IP-Adressen), kommt man sehr schnell an die Grenzen der Verfügbarkeit. Hier kommt dann die saubere schriftliche Nachweis-Dokumentation zum tragen, Einzige Lösung ist, bei der "Clearingstelle" von Beginn an einen größeren Token zu ordern, um diese "Wechsler" abzudecken. Unschön, aber so ist die reale Welt ... VG, Franz -
Ich wünsche allen besinnliche, erholsame und angenehme Weihnachten und einen guten, gesunden Rutsch ins neue Jahr 2016! Mögen alle Vorsätze und Wünsche in Erfüllung gehen. Ich wünsche mir viel Gesundheit und schnellstens einen neuen, erfüllenden und passenden Job. Viele Grüße, Franz
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Netzwerk im Einfamilienhaus
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von AlexD in: Windows Forum — LAN & WAN
Hi, interessantes Thema, wobei die Produktbestimmungen und so vorsichtshalber nur die Wortwahl „Sie“ und „Kunde“ benutzen. In den alten SELECT-PLUS-Vertragsdokumenten (MBSA) finde ich dann dies: „Kunde“ ist die juristische Person die diesen Vertrag abgeschlossen hat und ihre Verbunden Unternehmen …. und … „Verbunden Unternehmen“ ist jede juristische Person … Beim Unterschriftsblatt steht dann auch als Pflichtfeld: Name der Gesellschaft … Steuernummer (Anm.: Umsatzsteuer-Nr.) Auch gibt es diese Wortwahl teilweise in den OST = Online Service Terms“ und ich denke mal, das existiert auch im OPEN und MPSA gleich, also könnte eine „Privatperson“ bzw. eine „Familienverbund“ solche Verträge nicht zeichnen und nutzen. Somit meine ich, kann man einen „privaten Haushalt“ nur über die kaufbaren Box-Produkte lizenzieren und muss somit jede einzelne EULA/Software-License-Terms lesen und beachten. Dementsprechend kann man auch keine SA oder VDA als Privat-Person/Familie kaufen … VG, Franz -
Hi, bei jeder Audit-Situation und auch bei jedem Projektplan sollte es möglich sein, diese Szenarien in den relevanten Vertragsdokumenten wieder zu finden. Im Notfall muss man die Situation auch mal bildlich darstellen/festhalten und die lizenzrechtliche Lösung aus den Dokumenten hinzufügen, um sie später belegen zu können. So was schafft keine SAM-Software an sich, So eine Dokumentation ist aufwändig, aber sehr hilfreich. Und zu der Situation: "Wir hatten da eine Frage an drei Leute gestellt und drei verschiedene Antworten bekommen." sag ich jetzt mal nichts mehr ... VG, Franz
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Windows Virtualisierungs Lizenz
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von gzebedin in: Microsoft Lizenzen
Hi, @Nilsk: Ja, Du hast recht, ich hab auch die passende deutsche EULA gefunden: 3.d.: Verwendung mit Virtualisierungstechnologien. Statt die Software direkt auf dem lizenzierten Computer zu verwenden, sind Sie berechtigt, die Software innerhalb nur eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Computer zu installieren und zu verwenden. Dann wäre diese entweder/oder Nutzung scheinbar machbar. VG, Franz -
Windows Virtualisierungs Lizenz
lizenzdoc antwortete auf ein Thema von gzebedin in: Microsoft Lizenzen
Hi, Wie sind diese BYOD-PC lizenziert? Die wenigsten werden wohl PRO /Enterprise haben, oder? In einer mir zur Verfügung stehenden EULA von WINDOWS 7 HOME PREMIUM steht unter 3.d.: Use with Virtualization Technologies. Instead of using the software directly on the licensed computer, you may install and use the software within only one virtual (or otherwise emulated) hardware system on the licensed computer. Da die Ursprungs-Lizenz weiterhin auf dem BYOD-PC genutzt wird, benötigt wohl jeder dieser BYOD-PC eine 2. zusätzliche Voll-Lizenz, oder? Und SA/VDA pro Nutzer/pro Gerät ist auch nicht zulässig, wenn der BYOD-PC nicht für Windows 10/8.1 Pro oder Enterprise, oder Windows 7 Professional oder Enterprise lizenziert ist. Siehe unten! Quelle: Produktbestimmungen für Microsoft-Volumenlizenzierung (Deutsch, Dezember 2015), Seite-44: 4.1 Zusätzliche über Software Assurance gewährte Nutzungsrechte für Windows Software Assurance (Pro Nutzer und Pro Gerät) und Windows Virtual Desktop Access (VDA) (Pro Nutzer und Pro Gerät) • Der Kunde ist berechtigt, eine Instanz der Software auf einem oder zwei USB-Laufwerken über Windows to Go zu erstellen und zu speichern, und diese auf lizenzierten Geräten zu nutzen, wenn diese pro Gerät bzw. pro Nutzer auf jedem Gerät lizenziert sind. Bei SA/VDA Lizenzierung pro Device gilt: Der Kunde ist berechtigt, bis zu vier Instanzen in Virtuellen OSEs sowie eine Instanz lokal in der Physischen OSE auf dem Lizenzierten Gerät auszuführen. Für Windows VDA (Pro-Gerät) gilt dieses lokale Nutzungsrecht nur, wenn das Lizenzierte Gerät auch für Windows 10/8.1 Pro oder Enterprise, oder Windows 7 Professional oder Enterprise lizenziert ist. Wenn alle Instanzen, deren lokale Ausführung in Virtuellen OSEs zulässig ist, verwendet werden, ist der Kunde berechtigt, die Instanz in der Physischen OSE nur zum Hosten und Verwalten der Virtuellen OSEs zu verwenden. Bei SA/VDA Lizenzierung pro USER gilt: Der Kunde ist berechtigt, bis zu vier Instanzen in Virtuellen OSEs sowie eine Instanz lokal in der Physischen OSE auf Geräten auszuführen, die für Windows 10/8.1 Pro oder Enterprise oder Windows 7 Professional oder Enterprise lizenziert sind. Wenn alle Instanzen, deren lokale Ausführung in Virtuellen OSEs zulässig ist, verwendet werden, dann ist der Kunde berechtigt, die Instanz in der Physischen OSE nur zum Hosten und Verwalten der Virtuellen OSEs zu verwenden. Somit ist Deine „Lösung“ ohne eine 2. Voll-Lizenz lizenzrechtlich wohl nicht erlaubt. VG, Franz