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lizenzdoc

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  1. Hi David, Habt Ihr einen "normalen EA" oder jetzt doch einen "EA for IndustryDevices"? Was sagt Eurer LAR(LSP) bzw. ESA-Partner dazu? (Ich arbeite ja auch bei einem in München:) ) Er kann diese Frage doch sehr einfach an MS weiterleiten, falls er selbst dazu keine Antwort hat. VG, Franz
  2. Hi, bin da zu spät dran ... aber ich hätte es nicht eindeutiger formulieren können :) VG, Franz
  3. JA, Seit dem 01-06. gibt es den neuen BMI-Vertrag. Auf Grund der Verwaltbarkeit ist dies eine Ausnahme, es ist weiterhin ein SELECT-PLUS mit Beitritten und Zutritten, Sprich, wie der "alte" SELECT, nur mit neuer Farbe. Daneben gibt es weiterhin auch das Enterprise-Agreement. Der BMI SELECT-Plus hat aber preislich die gleiche Struktur, Lic+3 Jahre SA liegen im SVR-Pool bei 175%. VG, Franz
  4. Hi, im Normalfall kosten beim SVR-Pool 1 Jahr SA ca. 25% des Lizenzpreise. jetzt kommt es auf die Vertragslänge an. Da ihre sicherlich einen neuen MPSA verhandelt ( das ist der Nachfolger des SELECT-Plus) kauft man da im Normalfall für 3 Jahre die SA ein, d.h. die Summe beläuft sich dann auf 175%. Dann hast Du die Lizenz und die 3 Jahre SA zusammen. VG, Franz
  5. Hallo Du, Ob GOV oder EDU Lizenzen, das Lizenzrecht ist dasselbe, nur EDU ist noch preisgünstiger. So wie Du das beschreibst, benötigst Du für die eigenen User die 300 WIN-CALs, weil, wenn die SQL-SVR auf einem WIN-SVR laufen. Dann ist zu berechnen, ob SQL als Server + CAL Lizenzierung günstiger ist, als SQL via CORE Lizenzierung. Bei Nutzung von VMotion ist zu berücksichtigen, dass man SA für den SQL-SVR benötigt. Über wie viel Ecken dieser indirekte SQL-Zugriff geht, ist nicht wichtig, geschieht ein Lese-/Schreib-Zugriff, ist dieser lizenzpflichtig ! VG, Franz
  6. Hi, ja, im Moment "hört" man viele unterschiedliche Aussagen. Zur Zeit existiert kein offizielles und vertragsrelevante Dokument, dass umfänglich all die Fragen des Marktes beantwortet. Die neuen "Produktbestimmungen (Product Terms)" lassen hier auch einige Fragen offen. Ja, auch ich habe "gehört" dass die Kopplung ausschließlich am Motherboard verankert ist. Ich hab auch so was gelesen: Quelle: https://www.microsoft.com/de-de/windows/windows-10-faq Eine Frage war: Kann ich zu meiner vorherigen Version von Windows zurückkehren, wenn mir Windows 10 nicht gefällt? Ja. Wir sind uns zwar sicher, dass Ihnen Windows 10 gefallen wird, Sie können jedoch innerhalb eines Monats nach dem Upgrade Ihre vorherige Version von Windows auf dem Gerät wiederherstellen. Und was ist dann, wenn der Zeitraum abgelaufen ist? Desweiteren: Einige Editionen sind von diesem Angebot ausgeschlossen: Windows 7 Enterprise, Windows 8/8.1 Enterprise und Windows RT/RT 8.1. Derzeitige Software Assurance-Kunden in der Volumenlizenzierung erhalten außerhalb dieses Angebots Upgrade-Angebote für Windows 10 Enterprise. D.H.: Wer damals einen WIN-7 bzw. 8/8.1 Enterprise-Upgrade gekauft hatte, oder obiges inkl. SA, welche aber nun schon abgelaufen ist, der darf nicht kostenlos upgraden! Diese Kunden können nur via Volumenvertrag - WIN-10-Pro-Upgrade (keine SA dafür mehr verfügbar). - WIN-10-Enterprise-LTSB-Upgrade (keine SA verfügbar), oder - WIN-10-Enterprise inkl. SA ( man beachte dann aber "Current Branch" / "Current Branch for Business") oder - VDA pro User (WIN-10-Enterprise per User lizenziert, monatl. ABO-Preis-Basis) kaufen. Wer nicht will, dass er sinnlos "Geld in den Sand setzt" oder seine Business-Prozesse nicht mehr bedienen kann, der sollte sich weit vorher sehr gut beraten lassen ! VG, Franz
  7. Hi, wg. rechtsverbindlich... MS-Produktbestimmungen (ehm. Productlist/PURs) 07-2015, Seite-8 : 9. Zuweisung und Neuzuweisung von Lizenzen Bevor der Kunde eine Instanz der Software unter einer Lizenz ausführt, ist er verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Gerät oder Nutzer (wie jeweils zutreffend) zuzuweisen. Der Kunde kann eine Lizenz einem anderen Gerät oder Nutzer zuweisen, jedoch nicht früher als 90 Tage ab der letzten Neuzuweisung dieser Lizenz, es sei denn, die Neuzuweisung wird aufgrund (i) eines dauerhaften Hardwarefehlers oder -verlusts, (ii) der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses des Mitarbeiters oder (iii) einer vorübergehenden Umverteilung von CALs, Managementlizenzen und Nutzer- oder Geräte-ALs im Rahmen der Abwesenheit eines Mitarbeiters oder der Nichtnutzbarkeit eines außer Betrieb genommenen Geräts durchgeführt. Der Kunde muss die Software aus dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers entfernen oder den Zugriff von dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers sperren. Software Assurance und jegliche Lizenz, die in Zusammenhang mit Software Assurance erworben wird, kann nur zusammen mit der zugrunde liegenden Lizenz neu zugewiesen werden. Für die Neuzuweisung von Lizenzen für das Windows-Desktopbetriebssystem und Software Assurance gelten verschiedene Bestimmungen, die unter dem Produkteintrag zu Windows aufgeführt werden. Ich lass das mal unkommentiert .... VG, Franz
  8. Hi, da wäre wohl bei der "Entsorgung" der Hardware das Richtige gewesen, die COA einigermaßend abzulösen und den Dokument beizulegen. VG, Franz
  9. Moin, @Daniel > kannst Du da eine saubere Aussage seitens dem License-Desk bekommen? Zur Zeit gibt es auch bei sehr vielen Partner "Unsicherheiten" da von MS unterschiedliche "Meinungen" in den Markt getragen werden ... z.B.: Es ist für Kunden mit sehr vielen PCs "unverständlich", wenn sie jeden einzelnen PC erst einmal manuell auf W10 updaten, und dann erst per Reimaging und VL-Key betanken dürfen ... Wäre toll, hier ein "sauberes Statement" zu erhalten. Ich versuche es meinerseits auch, bin ja jetzt wieder beim LAR in München tätig, mal sehen, was dabei raus kommt. VG, Franz
  10. hi, Ein Dokumenten-Scan(Lizenzdokument) könnte ja auch bedeuten, dass man nicht mehr im Besitz des Originals ist, welches man ev. sogar weiterverkauft hat ... Ein Boxprodukt ist ein Einzelvertrag und bleibt es auch immer. Das der Hersteller erlaubte SA aus einem anderen Vertrag hinzu zufügen und dann weitere "Aktivitäten" erlaubt, verändert diesen Fakt nicht. Fehlt nun dieser Grundbaustein ... ist das ganze Lizenzgerüst lizenzrechtlich nicht mehr haltbar und bricht zusammen, als wenn es nie existiert hätte. VG, Franz
  11. Hi, tagesaktuell, da in den letzten Tage im KPMG-Audit bemängelt und der Kunde zahlt wohl auch am Ende heftigst dafür: Es gilt ja in Deutschland die 10-Jahre-Aufbewahrungsfrist für Rechnungen, Lieferscheine, Belege und solch weiteren Dokumente. D.h. Firmen fangen an alles was älter ist als 11 Jahre zu "entsorgen/ zu schreddern", um auch wieder Platz zu schaffen.... Dies gilt natürlich nie beim Lizenznachweis! z.B.: WIN-SVR-2003(R2) als SB-Lizenz(Box) damals gekauft, dann SA dazu gekauft, später SA-Verlängerung gekauft, danach StepUp-SA auf WIN-DATACenter gekauft … Wenn man jetzt die WIN-SVR-2003(R2) „entsorgt“, bricht die Nachweiskette zusammen und man darf die DATACenter-Lizenz nachkaufen! Windows XP-Pro und WIN-SVR-2003(R2) und alles vorherige ist älter als 10 Jahre ... Bei Box-Produkte, SB-Lizenzen und auch „OEM-Lizenzen auf Hardware“ gilt unter Umständen als eindeutiger und kompletter Lizenznachweis: 1.LIZENZNACHWEIS („Proof of License“ oder „POL“). Wenn Sie die Software auf dem Server, einer CD oder anderen Medien erworben haben, ist Ihr Lizenznachweis das originale COA Label (Certificate of Authenticity), das im Lieferumfang des Servers enthalten ist. Dies gilt nur, wenn dieses Label auf dem Server oder auf der Softwareverpackung des Herstellers oder Installationsunternehmens angebracht ist. (Hinweis aus einer EULA: „COA Label sind möglicherweise auf dem Server und/oder in der Softwareverpackung des Herstellers oder Installationsunternehmens angebracht.“) 2.Die Original-Rechnung 3.Eventuelle abweichende Lizenz-Dokumente 4.Bei manchen Produkten benötigt man auch zusätzlich das ev. Medium 5.Bei manchen Produkten benötigt man auch zusätzlich das ev. separate Handbuch Ich kann für die auditsichere Lizenz-Verwaltung und somit dem sauberen kompletten Nachweis einer Lizenz allen nur empfehlen, sich schleunigst die Belege im Original und auch ev. vorhandene Verpackungen, Medien, Handbuch noch zu sichern (wie bares Geld!) Kopien von Rechnung, Handbuch, Medium, ev. dem Lizenz-Dokument gelten da sicherlich nicht... > Spart Geld und Schuldzuweisungen! VG, Franz
  12. Hi, Laut Lizenzbestimmungen für WIN-8: 1 Physisches Gerate = erlaubt die Nutzung von 1x Lizenz-Kopie Ich verstehe das dann so, wenn ich 2 eingebaute Festplatten habe und zusätzlich noch 1 externe Festplatte, dann darf ich nicht auf allen 3 Festplatten die selbe Lizenz-Kopie drauf kopieren und beim Booten dann frei auswählen, welche ich jetzt mal benutzen will. Auch der nachfolgende Punkt aus der EULA-WIN-8 bestärkt mich in meinem Denken: d. Verwendung mit Virtualisierungstechnologien. Statt die Software direkt auf dem lizenzierten Computer zu verwenden, sind Sie berechtigt, die Software innerhalb nur eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Computer zu installieren und zu verwenden. Oder denke ich da falsch? Immer gilt die Regel "entweder/oder" bei 32/64-Bit und auch beim Dwongrade. VG, Franz
  13. @Dukel, Verstehe ich Dich da richtig: Solange alles in einem pysikalischen Gehäuse oder an diesem Gehäuse angeschlossen ist (ext.Festplatte) benötiget man nur 1x WIN-Lizenz und darf mehrere Windows-Installationen auf verschiedenen Festplatten und auch dort wiederum auf versicheidenen Partitionen installieren? @NorbertFe: Stimme ich Dir zu, kann man so sehen! VG, Franz
  14. Hi, Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article144558386/Wie-sollte-ich-Windows-10-am-besten-installieren.html Unter: 3. Parallelinstallation ….Wer Windows 10 erst einmal nur ausprobieren und gleichzeitig Windows 7 weiternutzen will, kann Windows 10 auch in einer zweiten Festplattenpartition oder auf einer zweiten Festplatte zum alten Windows installieren. Wie das geht, erklärt Microsoft hier. http://windows.microsoft.com/de-de/windows/install-multiple-operating-system-multiboot#1TC=windows-7 Im weiteren Verlauf der (auch Microsoft-)Dokumentationen wird an keiner Stelle angemerkt, dass man dafür eine weitere WIN-Lizenz benötigt!!! Die Lizenzbestimmungen sowohl bei WIN-7, als auch bei WIN-8 beschreiben eindeutig: 1. b. Lizenzmodell. Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Computer lizenziert. Ein Computer ist ein physisches Hardwaresystem mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Computer betrachtet. Dieser Satz im Artikel ist auch ein „Bumerang“: „Wer nicht weiß, was eine Partition ist, sollte den Versuch besser sein lassen.“ Mein Kommentar dazu: „Wer nicht weiß, was Lizenzrecht bedeutet, sollte „die Finger“ davon lassen.“ Wenn man jetzt ganz geradeaus denkt, dann ist dies „eine Empfehlung“ zum Urheberechtsverstoß und man könnte „Die WELT“ und auch „Microsoft“ ... Demnächst also viele „frische Audit-Opfer“ ! VG, Franz Hi, obiges ergänze ich hier mal: „Weitere Fachzeitschriften“ sind auch nicht viel besser … http://www.chip.de/news/Windows-10-ISO-So-installieren-Sie-die-Preview_73019643.html http://www.computerbild.de/artikel/cb-Tipps-Software-Windows-10-Installation-Download-10961809.html http://www.tecchannel.de/pc_mobile/windows/2077788/so_gehts_windows_10_parallel_zu_windows_7_8_installieren/ Traurig, da keiner auf das Lizenzthema eingeht! VG, Franz
  15. Hi, External Connector ist immer eine rechnerische/rechtliche Sache. Rechtlich geht der EC nicht, wenn zw. den "Externen" und dem Unternehmen Verträge(DL-/Berater-Aufträge) existieren und dann auch noch diese "Externen" vor Ort beim Unternehmen sitzen ... Definition laut Produktbestimmungen v 07-2015, Seite-74: Externe Connector-Lizenz bezeichnet eine Lizenz, die einem für die Nutzung durch den Kunden vorgesehenen Server zugewiesen ist, die den Zugriff auf die entsprechende Version der Serversoftware oder frühere Versionen der Serversoftware durch Externe Nutzer ermöglicht. Externe Nutzer sind Nutzer, die weder Angestellte des Kunden oder von dessen Verbundenen Unternehmen sind noch Vertragspartner oder Erfüllungsgehilfen vor Ort des Kunden oder dessen Verbundenen Unternehmen. VG, Franz
  16. Hi, (danke lefg! :) ) grundsätzlich ist es so, wer den Server besitzt, ist auch für alle lizenzrechtlichen Zugriffe verantwortlich. D.h., dass das Unternehmen-1 für die Lizenzierung des Servers an sich und für die CALs zuständig ist. Wenn U-1 200x WIN-2012-USER-CALs gekauft hat, reicht das ja für die 150 Personen, die auf deren Server zugreifen. External Connector ist immer eine rechnerische Sache. Und rechtlich geht der EC nicht, wenn zw. den Unternehmen Verträge existieren und dann auch noch MA vom U-2 vor Ort beim U-1 sitzen ... VG, Franz
  17. Hi, Zitat: "Wenn es um Office z.B. geht müssen alle die darauf zugreifen "KÖNNEN" irrelevant ob Sie es tun Lizenziert sein." Vorsicht, Microsoft ist da fairer als jeder denkt! In keinem vertragsrelevant Dokument schreibt Microsoft, dass auch der Konjunktiv lizenziert werden muss! Damit man auch weiterhin "nichts falsches" lizenziert, muss man es am besten einfach verhindern. Bei TS-Dienst sollte ein Script reichen. Bei einem Ersatz-Server od. -PC im Lager, lizenziert Ihr doch auch nicht schon alles drauf, weil "er könnte ja mal ausgepackt und benutzt werden", oder? VG, Franz
  18. Hi, Für Volumen-Lizenzen gilt... Aus den neuen „Produktbestimmungen“ = „Microsoft Product Terms“ Seite-8: 9. Zuweisung und Neuzuweisung von Lizenzen Bevor der Kunde eine Instanz der Software unter einer Lizenz ausführt, ist er verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Gerät oder Nutzer (wie jeweils zutreffend) zuzuweisen. Der Kunde kann eine Lizenz einem anderen Gerät oder Nutzer zuweisen, jedoch nicht früher als 90 Tage ab der letzten Neuzuweisung dieser Lizenz, es sei denn, die Neuzuweisung wird aufgrund (i) eines dauerhaften Hardwarefehlers oder -verlusts, (ii) der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses des Mitarbeiters oder (iii) einer vorübergehenden Umverteilung von CALs, Managementlizenzen und Nutzer- oder Geräte-ALs im Rahmen der Abwesenheit eines Mitarbeiters oder der Nichtnutzbarkeit eines außer Betrieb genommenen Geräts durchgeführt. Der Kunde muss die Software aus dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers entfernen oder den Zugriff von dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers sperren. Software Assurance und jegliche Lizenz, die in Zusammenhang mit Software Assurance erworben wird, kann nur zusammen mit der zugrunde liegenden Lizenz neu zugewiesen werden. Für die Neuzuweisung von Lizenzen für das Windows-Desktopbetriebssystem und Software Assurance gelten verschiedene Bestimmungen, die unter dem Produkteintrag zu Windows aufgeführt werden. So die offizielle Schreibweise ... In Deinem Falle geschieht heute z.B. die Neuzuweisung der Lizenz an den Server, theoretisch darf man dann immer nach weiteren 90-Tagen die Lizenze einem neuen Server zuweisen und muss den alten Server sauber machen ... außer > siehe o.g. Situationen, da darf man dann auch früher. VG, Franz
  19. hi, z.B. beim WIN-SVR-CALs 2012 ist der Zugriff(Downgrade) bis runter auf den NT-SVR-3.51 gestattet (falls den noch jemand kennt :) So auch dann bei den anderen Servern. Ob dann der WIN-SVR ein STD / Enterprise oder DataCenter ist, egal = legal VG, Franz
  20. Hi, Eine WIN-CAL, egal ob Device- oder USER-CAL erlaubt den Zugriff auf jegliche WIN-Server innerhalb der Unternehmens-Netzwerkes, auch über mehrere Standorte/Länder etc. In Deinem Fall wären 3x WIN-SVR-USER-CAL 2012 von Nöten. Somit können/dürfen diese 3 USer auf alle WIN-SVR-2012 zugreifen, auch auf ältere Versionen und Editionen (Downgrade-Recht) Und so funktioniert das auch bei Exchange-, SQL-, SharPoint-SVR, etc VG, Franz
  21. ohja, das tue ich mir seit 15 Jahren an :) Jeden Monat die einen, alle 3 Monate die anderen .... Immer so 80-100 Seiten ... "Bescheid wissen" hat "was" :) VG, Franz
  22. Hi, wenn man will, kann man die frei zugänglichen Regularien sich selber "antuen": Link > http://www.microsoftvolumelicensing.com/userights/DocumentSearch.aspx?Mode=3&DocumentTypeId=1&ShowArchived=True Leider bieten diese vertragsrechtlichen Dokumente kein "Luft" für Deutungen ... Greift jemand od. etwas auf was zu = Zugriff-Lizenzierung von Nöten = kaufen. Greift jemand od. etwas auf was nicht zu = keine Zugriff-Lizenzierung von Nöten Man muss dies (den Nicht-Zugriff) nur eindeutig (und möglichst schriftlich od. mit so einem Script) nachweisen! Garantiert ein Diskussionspunkt bei einem Audit mit der KPMG und MS. Dabei gehen viele Aussagen und Meinungen sicherlich hin und her. Sicherlich ist hilfreich, wenn alle MA des Unternehmens schriftlich daraufhin gewiesen sind und regelmäßig erneut daraufhin gewiesen werden, Wer(Device) Office-Std lizenziert ist dar nur auf den TS für Office-STD zugreifen und nicht auf den TS mit Office-Pro. Aber reicht das aus, um beim Audit "damit durch zu kommen? Ganz ganz wichtig ist ein oft übersehendes Detail ! In allen vertragsrelevanten Dokumentationen (Vertrag, Productlist und PURs) schreibt MS nie von einem Konjunktiv !!! Aussagen im Audit, " ja aber der User / das Device könnte ja doch zugreifen/nutzen, da es darin nie gehindert ist/wird" sind so eine Sache ... da würde ein Richter am Gericht "nachdenken müssen" ... Aber, wie immer im Leben, ist die Entscheidung nie vorher bekannt. Ein sehr schwieriges Thema, deswegen auch das Script, das wäre aufwändig ja, aber eindeutig ! VG, Franz
  23. hi, da Dein Vertragspartner MS-Irland ist, ist eine "Aussage" seitens MS-D-Land nicht sehr hilfreich, oder? Das Vorgehen mit dem Script ist bis dato die einzige Regelung, die die KPMG und MS.SAM-Abteilung meines Wissens nach bei einem Audit akzeptierte ... Aber vielelicht hat jemand noch ergänzende Audit-Erfahrung dazu gemacht .... und schreibt hier dann ... VG, Franz
  24. Hi, man muss abwägen ... Zwischen O-Std und O-Pro liegen ca. 120 €, nur für die Lizenz. Bei geschätzten 2.600 Clients einfach O-Pro auch zu lizenzieren, wären 312.000 € Mehrkosten. plus > man kann sich eine RDS-Farm einsparen, da ja alles nun auf O-Pro lizenzrechtlich rennt. Dannach muss man sich über das "wie" keine Gedanken mehr machen ... und alle auf der Sales-Seite lieben Euch, als toller Kunde. Die 50-IT-MA haben bei Office keine Sonderrechte als Admins. Ein Haupt-Device wird mit dem Office lizenziert. Falls diesem Haupt-Device und dem dazugehörigen Hauptnutzer auch noch ein tragbares Device dauerhaft zugeordnet ist, gilt im OPEN- u. SELECT-Vertrag ja das kostenfreie "Zweitkopie-Recht" / im EA gibt es das ja nicht. Da könnte man also noch etwas die "Mehrkosten" reduzieren. Auf der anderen Seite könnte man eine "Halbtagskraft" einstellen, die das( Sperrlisten) verwaltet. Sicherlich wäre diese Person nicht wirklich damit halbtags ausgelastet und könnte ja vielleicht in der verfügbaren Zeit in dem Thema Lizenzmanagement /Compliance aushelfen und nützlich sein. Sicherlich spart dieses dann weiteres zusätzliches Geld .... Ich empfehle immer diese Position durch alleinerzeihende Frauen/Männer zu besetzen. Fast freie Zeiteinteilung und hoch motiviert! Wenn dann noch eine Lizenzschulung (2 Tage) invenstiert wird, hat diese Person sogar einen gut qualifizierten Job. Man kann das einfach weiter zu Ende denken , wenn man will. und natürlich abwägen ... :) VG, Franz
  25. hi Blub, war auch nicht als "so böse" gemeint. Vielleicht hilft es 2-3 Leutchen doch, sich dazu zu bewegen ... die Hoffnung und so ... :) Gerne will ich hier auch Dir zustimmen, dass es (Gott sei Dank) viele gibt, die eine gute Einstellung zum Thema Security pflegen und auch so handeln. Leider wird dies durch diejenigen torpediert, die damit immer noch, wie gewohnt, schlecht umgehen. In meiner bisherigen doch noch sehr kurzen Zeit im Security-Thema habe ich aber leider des Öfteren Projekt-Situationen (bei einem „Welt-Konzern“)gesehen, wo Projektleiter (aus wohl persönlichen Beweggründen) wissentlich Dinge durchdrücken wollten, die fast gegen das KonTraG verstoßen hätten … … der Versuch war manchmal raffiniert, manchmal sau dumm … und wenn man da nicht als SMP absolut „querdenkt“ kommt man auch nicht dahinter. Was MS mit diesem eingeschalteten Feature geschaffen hat, ist doch wohl ein deutlich klarer Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und da hat wohl einer nicht nachgelesen, oder es ist ihnen egal. Wie viele (auch in Unternehmen) dann gierig das kostenfreie10.0 installieren und dies nicht berücksichtigen, dürfte wohl leider auf der Hand liegen … Wünsche einen nicht soo heißen Tag, Franz
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