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lizenzdoc

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  1. Hallo zusammen, Ich habe mal einige Fakten zusammengeführt. Kostenfreies Upgrade: Ja, bis exakt zum 29.07.2016 muss man den „Inplace-Upgrade“ gemacht haben, ansonsten geht das nicht mehr und man muss kaufen. Wenn man den „Inplace-Upgrade“ machen will, muss man sicherstellen, dass man mindestens WIN-7(SP1) drauf hat, bzw. bei WIN-8 mindestens WIN-8.1, wer niedriger ist, muss erst diese Levels erreichen (XP,VISTA …)! Aus der „alten Lizenz“ wird dann durch diesen kostenfreien „Inplace-Upgrade“ eine neue, seitens MS eindeutig erkennbare Lizenz, aber es wird eine „Retail-Lizenz“, also eine Box-Lizenz. (seit 2014 kann man dazu ja keine SA mehr aus einem Volumenvertrag hinzukaufen)! Die Lizenz ist an das Motherboard gebunden, tauscht man dieses, muss man bei MS telefonisch die Aktivierung anfragen. Geräte mit Windows RT erhalten kein Upgrade auf Windows 10, sondern bekommen maximal einige Features nachgeliefert. Smartphones mit Windows Phone 8.1 werden auf Windows 10 for Mobile aktualisiert. Business-Kunden sollte sich demnach mal überlegen, wie das mit dem Kosten-Nutzen-Faktor aussieht, bevor sie einzeln an jedem PC diesen „Inplace-Upgrade“ händisch machen (lassen). Wie kann es für Business-Kunden mit dem OS weitergehen, wenn sie die Enterprise-Features ( nur via SA! ) nutzen wollen/müssen: Enterprise-Features: “alt”: Applocker, BrancheCache und Start Screen Control with Group Policy “neu”: Granular UX control and lockdown Pass the Hash Mitigations Telemetry control via GP/MDM Device Guard und Credential Guard Zugang zu Long Term Servicing Branch –LTSB- (10 Jahre Support) MDOP ist jetzt Teil von der SA So, und dann gibt es noch die 3 Begriffe für die Bereitstellungsmöglichkeiten ( via WU, WUfB oder WSUS): Current Branch, Current Branch for Business und LTSB = Long Term Servicing Branch Kunden auf Current Branch erhalten alle 2 bis 3 Monate neue Feature-Päckchen. Geräte auf Current Branch sind über Windows Update immer auf dem aktuellsten Stand. Sicherheitsupdates und kritische Fixes werden monatlich bereitgestellt. Current Branch for Business ist für Geschäftskunden gedacht. Sobald neue Features im Windows-Insider-Programm freigegeben werden, können diese Unternehmen darauf zugreifen. Danach können Sie die neuen Funktionalitäten in der eigenen IT-Umgebung testen, bevor Sie sie in der ganzen Firma einführen – bis zu 8 Monate lang. Sicherheitsupdates werden wie bei den anderen Branches monatlich bereitgestellt. Und dann gibt es noch Long Term Servicing Branch (LTSB). Microsoft wird alle zwei bis drei Jahre eine solche Long Term Servicing Branch ankündigen. Kunden auf LTSB bekommen nur Sicherheitsupdates und Hotfixes, für einen Zeitraum von fünf Jahre Mainstream- und fünf Jahre Extended Support, und zwar monatlich. Kunden auf Long Term Servicing Branch erhalten keine neuen Features. Sie können Updates verzögern. Wie gesagt, LTSB ist vor allem gedacht (eigentlich nur!) für sensible Organisationen wie Luftfahrtkontrolle und Krankenhäuser. WIN-10-PRO-Upgrade geht nur via Current Branch oder Current Branch for Business WIN-10-(LTSB) ENTERPRISE-Upgrade ohne SA geht nur via LTSB ! Kunden mit WIN-10-ENTERPRISE-Upgrade mit SA können wechseln von LTSB auf Current Branch oder Current Branch for Business und zurück, oder auch z. B. ein LTSB überspringen und auf den nächsten LTSB springen. Was wird wohl zukünftig eine sinnvolle WIN-10-OS-Lizenzierung sein? Sich mal mit WIN-10-VDA per USER anfreunden! Diese temporäre! Lizenz ist auf Basis eines monatlich( z.Zt.ca. 9 € p.M.) zu bezahlenden ABO-Lizenz. Diese ABO-Lizenz erlaubt 1 lizenzierten USER von egal welchem Gerät aus (sogar von „OS-freien-Devices“), den Zugriff auf den virtuellen DeskTop. Benötigt er auch eine lokale WIN-OS-Installation, dann muss diese mindestens WIN-7-PRO(SP1)sein. Aber dann sollte man auch einfach mal über die ECS (Enterprise-Cloud-Suite) nachdenken. Die ECS (natürlich auf monatlicher ABO-Basis z.Zt.ca. 32-33 € p.m. !) beinhaltet : Office-365-E3 + EMS (Enterprise-Mobility-Suite) + WIN-10-Enterprise-VDA und alles drei per USER , O-365-E3 darf man dann auf 5x PCs od. MACs + 5x Tablets + 5x SmartPhones nutzen … (wer`s kann auch gleichzeitig ) und natürlich darf man auf seinen „virtuellen DeskTop“ zugreifen. O-365-E3 beinhaltet schon die USER-CALs für Exchange-SVR, SharePoint-SVR, SKYPE for Business und sowohl die Standard, als auch schon die jeweils zusätzlichen Enterprise-CALs zzgl. der neuen Microsoft Audit and Control Management-SVR-CAL via der inkludierten EMS hat man auch schon per USER die WIN-CAL + die WIN-RMS-CAL + die WIN-FIM-CAL (Forefront-Indentity-Manager) + die Verwaltungs-CAL für „Advanced-Threat-Analytics-2016“ + SC-2012-R2-ConfigManager-CML …fehlt eigentlich nur noch die TS-CAL (RDS-CAL) Tja, so stellt sich das neue WIN-10 dar, habe ich jemanden unterwegs "verloren" meine Empfehlung > gut nachdenken und sich wirklich gut beraten lassen. Grüße, Franz
  2. Hi Jaron, ja, dann müsste Firma-A SPLA-Partner von MS werden. Da komerzielles Hosting mit den eigenen Volumenlizenzen nicht erlaubt ist. Eigene CALs bei Firma-B reichen nicht, da man nur damit auf eigene SVR zugreifen darf. Wäre also nicht compliant. Es ist nicht komplizierter geworden, die einfachen Dinge sind nur weniger geworden ... VG, Franz
  3. hi, da Ihr ja über Euren OPEN-Vertrag Zugriff auf die Images und Keys habt. Steht nichts im Wege, 100x WIN-10-Pro-SB zu kaufen und auf WIN-7-Pro zu reimagen. Auf WIN-7-Enterprise reimagen geht es ja nicht, da Ihr keine SA mehr den SB-Lizenzen hinzufügen dürft! VG, Franz
  4. Hi, wenn Firma-A alles macht und zahlt und Firma-B dies einfach nutzt und nicht zahlt, dann ist das lizenzrechtlich sauber, da alles lizenziert ist. Und Firma-B muss nicht unbedingt "zum Wohle" der Firma-A arbeiten :) Es gibt MS-Partner, die dürfen auch O-365 hosten. Wenn deren RZs nur in Deutschland sind, darf man wohl von einer "german Cloud" sprechen. Die Kosten muss man sich einfach durchrechnen lassen und bewerten. Eigentlich selten kompliziert. VG, Franz
  5. Hi, kleine Übersicht mal hier: http://www.microsoft.com/de-de/licensing/ueber-lizenzierung/so-funktioniert-volumenlizenzierung/default.aspx Die "Spielregeln" bzw. Lizenzregeln findet man in den Produktbestimmungen: http://www.microsoftvolumelicensing.com/userights/DocumentSearch.aspx?Mode=3&DocumentTypeId=3 da kann man sich auch die in "deutsch" runterladen, kommen jeden Monat neu. VG, Franz
  6. Hallo, @Edgar; Danke! Es sollte eigentlich sehr einfach gehen: Vergleicht das Szenario mit einer Firma, die einen externen Berater beauftragt, nur sind es hier mal eben 40 Externe. Bei einem Audit scanned jemand (KPMG/MS) das Netzwerk und stellt fest, x PCs und y Server. Solange x = 120 PCs ein legal gekauftes OS haben und dies Firma-A sauber lizenztechnisch ( Belege ) nachweisen kann und solange für y = diverse Server Firma-A die richtige SVR-Lizenzen sauber lizenztechnisch ( Belege ) nachweisen kann und Firma-A die richtigen jeweiligen SVR-CALs in ausreichender Menge = jeweils 120x CALs ( od. bei SQL-SVR die CORE-Lizenzierung) ist doch für ein Audit grundsätzlich alles in Ordnung... "external-Connector" ist teurer als die CALs für Firma-B. Wichtig ist, dass Firma-B für diese Lizenz-Bereitstellung und -Nutzung offensichtlich nicht zahlt. ... und diese Bereitstellung ist ja auch noch "zum Wohle" von Firma-A. Würde gerne beim Audit "beisitzen" und mal die "Aussagen" des Auditors anhören und so :) Noch "schöner" wäre eigentlich ein Lizenzierung mit Office365 E3 + EMS oder sogar der ECS (Office365 E3 + EMS + WIN-OS-SA) Dann ist alles per Nutzer lizenziert und das sogar auf 5 PCs(od. MACs) + 5 Tablets + 5 SmartPhones ... egal wem die gehören und wo die stehen ... und ... man hat auch noch die zusätzlichen Enterprise-CALs sauber schon lizenziert ... und ... wenn man kein große Lust mehr auf IT hat, dann kann man das alles auch noch extern hosten lassen ( auch in einer reinen "german Cloud") und ... zum Thema Security ... es soll angeblich Produkte geben, die verschlüsseln die Daten so genial, dass sogar die NSA weint :) Es gibt für "fast alles" eine preisgünstige und nachhaltige Lösung, man muss nur wissen, wie und als Kunde nicht immer so "beratungsresistent" sein :) VG, Franz
  7. Hi, Frage: Haben beide Firmen den selben Eigentümer? Also beide Inhabergeführt? VG Franz
  8. Hi, es ist traurig, dass ein "Microsoft Gold SAM Partner" scheinbar solche Aussagen trifft ... wie kam der nur an den Titel ... from Nils > "Viele Admins wissen das nicht und betreiben VMs mit Client-Windows, die damit nicht lizenziert sind." Leider höre ich das im Tagesgeschäft viel zu häufig aus den Telefonaten raus, ja, technisch ist sooo viel möglich, das meiste aber nicht legal. Seit August arbeite ich wieder bei einem Münchner LSP (LAR) und habe fast 1 Monat investiert, aus MS(direkt)-Präsentationen, den "tollen" neuen Produktbestimmungen, internen Diskussionen, Nachfragen beim LicenseDesk, etc. Lösungen herauszufinden, die dann - noch dem Kunden erklärbar sind, - in Kundenprozesses nachhaltig und kostengünstig "passen" ... Zwischendurch kann man an der Reaktion des Kunden heraus hören "was für ein Sch... ist das denn!" aber je mehr man fragt und sich über seine Prozesse unterhält, desto besser findet man dann doch Lizenzierungsmöglichkeiten mit den richtigen und passenden Verträgen ... "ECS" und "EMS" machen einiges möglich. Gewusst? : Kunden mit z.B. 500 Desktops können einen EA auch schon mit 250x "Produkt-X" legal zeichnen :) Ja, richtige und nachhaltige Lizenzberatung ist leider noch aufwändiger geworden! Tolle Titel, teurer Anzug oder ein hübsches Kleid garantieren immer weniger eine auditsichere Lizenzierung! Mein Rat > Kunden mit SELECT /-PLUS-Größe > a.s.a.p. einen MPSA zeichnen (Nachfolger des SELECT) da kann der Kunde im selben Vertrag mehr als 1 LSP(LAR) mit einbinden ( mehrere Einkaufkonten!) Somit habt ihr mindestens 2 Wissens-Quellen! Klingt nach "Aufwand", ist aber sipmpel zu händeln und hat viele Vorteile. Ansonsten steht der Kunde am Ende mit der Verantwortung, Haftung und der Falsch-Lizenzierung alleine da ... und hat sicherlich bald ein teures Audit ... VG, Franz
  9. Hi, da die Holding die Tochter-A "beherrscht", hat die Holding auch "das Sagen bzw. beherrscht" auch so via Tochter-A die Tochter(2.1). Nicht "ausschließen, sondern den Punkt im Enrollment drüber wählen, "das beitrittsunternehmen (Holding) und die nachfolgenden Verbundenen Unternehmen (Tocher-A und 2.1) Somit sitzt Tochter-2.1 auf dem selben Level wie Tochter-A ! So würde alles sauber sein. VG, Franz
  10. Hi David, Habt Ihr einen "normalen EA" oder jetzt doch einen "EA for IndustryDevices"? Was sagt Eurer LAR(LSP) bzw. ESA-Partner dazu? (Ich arbeite ja auch bei einem in München:) ) Er kann diese Frage doch sehr einfach an MS weiterleiten, falls er selbst dazu keine Antwort hat. VG, Franz
  11. Hi, bin da zu spät dran ... aber ich hätte es nicht eindeutiger formulieren können :) VG, Franz
  12. JA, Seit dem 01-06. gibt es den neuen BMI-Vertrag. Auf Grund der Verwaltbarkeit ist dies eine Ausnahme, es ist weiterhin ein SELECT-PLUS mit Beitritten und Zutritten, Sprich, wie der "alte" SELECT, nur mit neuer Farbe. Daneben gibt es weiterhin auch das Enterprise-Agreement. Der BMI SELECT-Plus hat aber preislich die gleiche Struktur, Lic+3 Jahre SA liegen im SVR-Pool bei 175%. VG, Franz
  13. Hi, im Normalfall kosten beim SVR-Pool 1 Jahr SA ca. 25% des Lizenzpreise. jetzt kommt es auf die Vertragslänge an. Da ihre sicherlich einen neuen MPSA verhandelt ( das ist der Nachfolger des SELECT-Plus) kauft man da im Normalfall für 3 Jahre die SA ein, d.h. die Summe beläuft sich dann auf 175%. Dann hast Du die Lizenz und die 3 Jahre SA zusammen. VG, Franz
  14. Hallo Du, Ob GOV oder EDU Lizenzen, das Lizenzrecht ist dasselbe, nur EDU ist noch preisgünstiger. So wie Du das beschreibst, benötigst Du für die eigenen User die 300 WIN-CALs, weil, wenn die SQL-SVR auf einem WIN-SVR laufen. Dann ist zu berechnen, ob SQL als Server + CAL Lizenzierung günstiger ist, als SQL via CORE Lizenzierung. Bei Nutzung von VMotion ist zu berücksichtigen, dass man SA für den SQL-SVR benötigt. Über wie viel Ecken dieser indirekte SQL-Zugriff geht, ist nicht wichtig, geschieht ein Lese-/Schreib-Zugriff, ist dieser lizenzpflichtig ! VG, Franz
  15. Hi, ja, im Moment "hört" man viele unterschiedliche Aussagen. Zur Zeit existiert kein offizielles und vertragsrelevante Dokument, dass umfänglich all die Fragen des Marktes beantwortet. Die neuen "Produktbestimmungen (Product Terms)" lassen hier auch einige Fragen offen. Ja, auch ich habe "gehört" dass die Kopplung ausschließlich am Motherboard verankert ist. Ich hab auch so was gelesen: Quelle: https://www.microsoft.com/de-de/windows/windows-10-faq Eine Frage war: Kann ich zu meiner vorherigen Version von Windows zurückkehren, wenn mir Windows 10 nicht gefällt? Ja. Wir sind uns zwar sicher, dass Ihnen Windows 10 gefallen wird, Sie können jedoch innerhalb eines Monats nach dem Upgrade Ihre vorherige Version von Windows auf dem Gerät wiederherstellen. Und was ist dann, wenn der Zeitraum abgelaufen ist? Desweiteren: Einige Editionen sind von diesem Angebot ausgeschlossen: Windows 7 Enterprise, Windows 8/8.1 Enterprise und Windows RT/RT 8.1. Derzeitige Software Assurance-Kunden in der Volumenlizenzierung erhalten außerhalb dieses Angebots Upgrade-Angebote für Windows 10 Enterprise. D.H.: Wer damals einen WIN-7 bzw. 8/8.1 Enterprise-Upgrade gekauft hatte, oder obiges inkl. SA, welche aber nun schon abgelaufen ist, der darf nicht kostenlos upgraden! Diese Kunden können nur via Volumenvertrag - WIN-10-Pro-Upgrade (keine SA dafür mehr verfügbar). - WIN-10-Enterprise-LTSB-Upgrade (keine SA verfügbar), oder - WIN-10-Enterprise inkl. SA ( man beachte dann aber "Current Branch" / "Current Branch for Business") oder - VDA pro User (WIN-10-Enterprise per User lizenziert, monatl. ABO-Preis-Basis) kaufen. Wer nicht will, dass er sinnlos "Geld in den Sand setzt" oder seine Business-Prozesse nicht mehr bedienen kann, der sollte sich weit vorher sehr gut beraten lassen ! VG, Franz
  16. Hi, wg. rechtsverbindlich... MS-Produktbestimmungen (ehm. Productlist/PURs) 07-2015, Seite-8 : 9. Zuweisung und Neuzuweisung von Lizenzen Bevor der Kunde eine Instanz der Software unter einer Lizenz ausführt, ist er verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Gerät oder Nutzer (wie jeweils zutreffend) zuzuweisen. Der Kunde kann eine Lizenz einem anderen Gerät oder Nutzer zuweisen, jedoch nicht früher als 90 Tage ab der letzten Neuzuweisung dieser Lizenz, es sei denn, die Neuzuweisung wird aufgrund (i) eines dauerhaften Hardwarefehlers oder -verlusts, (ii) der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses des Mitarbeiters oder (iii) einer vorübergehenden Umverteilung von CALs, Managementlizenzen und Nutzer- oder Geräte-ALs im Rahmen der Abwesenheit eines Mitarbeiters oder der Nichtnutzbarkeit eines außer Betrieb genommenen Geräts durchgeführt. Der Kunde muss die Software aus dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers entfernen oder den Zugriff von dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers sperren. Software Assurance und jegliche Lizenz, die in Zusammenhang mit Software Assurance erworben wird, kann nur zusammen mit der zugrunde liegenden Lizenz neu zugewiesen werden. Für die Neuzuweisung von Lizenzen für das Windows-Desktopbetriebssystem und Software Assurance gelten verschiedene Bestimmungen, die unter dem Produkteintrag zu Windows aufgeführt werden. Ich lass das mal unkommentiert .... VG, Franz
  17. Hi, da wäre wohl bei der "Entsorgung" der Hardware das Richtige gewesen, die COA einigermaßend abzulösen und den Dokument beizulegen. VG, Franz
  18. Moin, @Daniel > kannst Du da eine saubere Aussage seitens dem License-Desk bekommen? Zur Zeit gibt es auch bei sehr vielen Partner "Unsicherheiten" da von MS unterschiedliche "Meinungen" in den Markt getragen werden ... z.B.: Es ist für Kunden mit sehr vielen PCs "unverständlich", wenn sie jeden einzelnen PC erst einmal manuell auf W10 updaten, und dann erst per Reimaging und VL-Key betanken dürfen ... Wäre toll, hier ein "sauberes Statement" zu erhalten. Ich versuche es meinerseits auch, bin ja jetzt wieder beim LAR in München tätig, mal sehen, was dabei raus kommt. VG, Franz
  19. hi, Ein Dokumenten-Scan(Lizenzdokument) könnte ja auch bedeuten, dass man nicht mehr im Besitz des Originals ist, welches man ev. sogar weiterverkauft hat ... Ein Boxprodukt ist ein Einzelvertrag und bleibt es auch immer. Das der Hersteller erlaubte SA aus einem anderen Vertrag hinzu zufügen und dann weitere "Aktivitäten" erlaubt, verändert diesen Fakt nicht. Fehlt nun dieser Grundbaustein ... ist das ganze Lizenzgerüst lizenzrechtlich nicht mehr haltbar und bricht zusammen, als wenn es nie existiert hätte. VG, Franz
  20. Hi, tagesaktuell, da in den letzten Tage im KPMG-Audit bemängelt und der Kunde zahlt wohl auch am Ende heftigst dafür: Es gilt ja in Deutschland die 10-Jahre-Aufbewahrungsfrist für Rechnungen, Lieferscheine, Belege und solch weiteren Dokumente. D.h. Firmen fangen an alles was älter ist als 11 Jahre zu "entsorgen/ zu schreddern", um auch wieder Platz zu schaffen.... Dies gilt natürlich nie beim Lizenznachweis! z.B.: WIN-SVR-2003(R2) als SB-Lizenz(Box) damals gekauft, dann SA dazu gekauft, später SA-Verlängerung gekauft, danach StepUp-SA auf WIN-DATACenter gekauft … Wenn man jetzt die WIN-SVR-2003(R2) „entsorgt“, bricht die Nachweiskette zusammen und man darf die DATACenter-Lizenz nachkaufen! Windows XP-Pro und WIN-SVR-2003(R2) und alles vorherige ist älter als 10 Jahre ... Bei Box-Produkte, SB-Lizenzen und auch „OEM-Lizenzen auf Hardware“ gilt unter Umständen als eindeutiger und kompletter Lizenznachweis: 1.LIZENZNACHWEIS („Proof of License“ oder „POL“). Wenn Sie die Software auf dem Server, einer CD oder anderen Medien erworben haben, ist Ihr Lizenznachweis das originale COA Label (Certificate of Authenticity), das im Lieferumfang des Servers enthalten ist. Dies gilt nur, wenn dieses Label auf dem Server oder auf der Softwareverpackung des Herstellers oder Installationsunternehmens angebracht ist. (Hinweis aus einer EULA: „COA Label sind möglicherweise auf dem Server und/oder in der Softwareverpackung des Herstellers oder Installationsunternehmens angebracht.“) 2.Die Original-Rechnung 3.Eventuelle abweichende Lizenz-Dokumente 4.Bei manchen Produkten benötigt man auch zusätzlich das ev. Medium 5.Bei manchen Produkten benötigt man auch zusätzlich das ev. separate Handbuch Ich kann für die auditsichere Lizenz-Verwaltung und somit dem sauberen kompletten Nachweis einer Lizenz allen nur empfehlen, sich schleunigst die Belege im Original und auch ev. vorhandene Verpackungen, Medien, Handbuch noch zu sichern (wie bares Geld!) Kopien von Rechnung, Handbuch, Medium, ev. dem Lizenz-Dokument gelten da sicherlich nicht... > Spart Geld und Schuldzuweisungen! VG, Franz
  21. Hi, Laut Lizenzbestimmungen für WIN-8: 1 Physisches Gerate = erlaubt die Nutzung von 1x Lizenz-Kopie Ich verstehe das dann so, wenn ich 2 eingebaute Festplatten habe und zusätzlich noch 1 externe Festplatte, dann darf ich nicht auf allen 3 Festplatten die selbe Lizenz-Kopie drauf kopieren und beim Booten dann frei auswählen, welche ich jetzt mal benutzen will. Auch der nachfolgende Punkt aus der EULA-WIN-8 bestärkt mich in meinem Denken: d. Verwendung mit Virtualisierungstechnologien. Statt die Software direkt auf dem lizenzierten Computer zu verwenden, sind Sie berechtigt, die Software innerhalb nur eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Computer zu installieren und zu verwenden. Oder denke ich da falsch? Immer gilt die Regel "entweder/oder" bei 32/64-Bit und auch beim Dwongrade. VG, Franz
  22. @Dukel, Verstehe ich Dich da richtig: Solange alles in einem pysikalischen Gehäuse oder an diesem Gehäuse angeschlossen ist (ext.Festplatte) benötiget man nur 1x WIN-Lizenz und darf mehrere Windows-Installationen auf verschiedenen Festplatten und auch dort wiederum auf versicheidenen Partitionen installieren? @NorbertFe: Stimme ich Dir zu, kann man so sehen! VG, Franz
  23. Hi, Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article144558386/Wie-sollte-ich-Windows-10-am-besten-installieren.html Unter: 3. Parallelinstallation ….Wer Windows 10 erst einmal nur ausprobieren und gleichzeitig Windows 7 weiternutzen will, kann Windows 10 auch in einer zweiten Festplattenpartition oder auf einer zweiten Festplatte zum alten Windows installieren. Wie das geht, erklärt Microsoft hier. http://windows.microsoft.com/de-de/windows/install-multiple-operating-system-multiboot#1TC=windows-7 Im weiteren Verlauf der (auch Microsoft-)Dokumentationen wird an keiner Stelle angemerkt, dass man dafür eine weitere WIN-Lizenz benötigt!!! Die Lizenzbestimmungen sowohl bei WIN-7, als auch bei WIN-8 beschreiben eindeutig: 1. b. Lizenzmodell. Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Computer lizenziert. Ein Computer ist ein physisches Hardwaresystem mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Computer betrachtet. Dieser Satz im Artikel ist auch ein „Bumerang“: „Wer nicht weiß, was eine Partition ist, sollte den Versuch besser sein lassen.“ Mein Kommentar dazu: „Wer nicht weiß, was Lizenzrecht bedeutet, sollte „die Finger“ davon lassen.“ Wenn man jetzt ganz geradeaus denkt, dann ist dies „eine Empfehlung“ zum Urheberechtsverstoß und man könnte „Die WELT“ und auch „Microsoft“ ... Demnächst also viele „frische Audit-Opfer“ ! VG, Franz Hi, obiges ergänze ich hier mal: „Weitere Fachzeitschriften“ sind auch nicht viel besser … http://www.chip.de/news/Windows-10-ISO-So-installieren-Sie-die-Preview_73019643.html http://www.computerbild.de/artikel/cb-Tipps-Software-Windows-10-Installation-Download-10961809.html http://www.tecchannel.de/pc_mobile/windows/2077788/so_gehts_windows_10_parallel_zu_windows_7_8_installieren/ Traurig, da keiner auf das Lizenzthema eingeht! VG, Franz
  24. Hi, External Connector ist immer eine rechnerische/rechtliche Sache. Rechtlich geht der EC nicht, wenn zw. den "Externen" und dem Unternehmen Verträge(DL-/Berater-Aufträge) existieren und dann auch noch diese "Externen" vor Ort beim Unternehmen sitzen ... Definition laut Produktbestimmungen v 07-2015, Seite-74: Externe Connector-Lizenz bezeichnet eine Lizenz, die einem für die Nutzung durch den Kunden vorgesehenen Server zugewiesen ist, die den Zugriff auf die entsprechende Version der Serversoftware oder frühere Versionen der Serversoftware durch Externe Nutzer ermöglicht. Externe Nutzer sind Nutzer, die weder Angestellte des Kunden oder von dessen Verbundenen Unternehmen sind noch Vertragspartner oder Erfüllungsgehilfen vor Ort des Kunden oder dessen Verbundenen Unternehmen. VG, Franz
  25. Hi, (danke lefg! :) ) grundsätzlich ist es so, wer den Server besitzt, ist auch für alle lizenzrechtlichen Zugriffe verantwortlich. D.h., dass das Unternehmen-1 für die Lizenzierung des Servers an sich und für die CALs zuständig ist. Wenn U-1 200x WIN-2012-USER-CALs gekauft hat, reicht das ja für die 150 Personen, die auf deren Server zugreifen. External Connector ist immer eine rechnerische Sache. Und rechtlich geht der EC nicht, wenn zw. den Unternehmen Verträge existieren und dann auch noch MA vom U-2 vor Ort beim U-1 sitzen ... VG, Franz
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