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lizenzdoc

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  1. Hi Martin, Banken-RZ ... wäre sehr traurig, wenn Ihr es nicht kennen würdet. Regeln für den Umgang/Handhabung/Schutz von „personenbezogener Daten“ und "personenbeziehbare Daten" sollten regelmäßig gechecked werden .... Genauso wie das Interfacing zw. internen und externen Systemen :) VG, Franz
  2. Hallo Pitti, ja, die Holding-Strukturen hatte ich vergessen, danke! :) "Schutzbedarfsfestellung" auch so ein "neues Unwort" :) VG, Franz
  3. Moin, wenn ich einen Kunden frage: „Haben Sie einen „DViA-Vertrag“ für Ihre personenbezogener Daten?“ Schaue ich viel zu oft in „große Kinderaugen“. DViA = Datenverarbeitung im Auftrag – auch Auftragsdatenverarbeitung genannt – dient dazu, das Outsourcing von Datenverarbeitung datenschutzrechtlich abzusichern. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer auf der Grundlage eines Vertrages über die Verarbeitung personenbezogener Daten die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten in einem festgelegten Weitergabe- bzw. Übermittlungsverfahren bereit. Zuvor muss sich der Auftragnehmer vergewissern, dass er die vereinbarten Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen erfüllen kann. Einige nachlesbare Maßnahmen: http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/anlage_79.html Beispiele für Auftragsdatenverarbeitungs-Verhältnisse sind: Verträge über die Auslagerung der Lohnbuchhaltung und Gehaltsabrechnung Verträge mit Archivierungs-Dienstleistern Verträge mit Aktenvernichtungs-Dienstleistern Verträge mit Call-Centern oder Direktmarketing-Agenturen (Mailings, Newsletter-Versand, Lettershops) Verträge mit Unternehmen, die HR-Systeme oder Kundenverwaltungs-Systeme(CRM) anbieten Verträge mit externen Prüfern und Wartungsfirmen andere Verträge über die Zurverfügungstellung von IT-Ressourcen (z.B. Application Service Providing, Cloud Computing, Software as a Service, Online-Speicherplatz, Payment Service Provider). Gut nachzulesen > http://de.wikipedia.org/wiki/Datenverarbeitung_im_Auftrag In Deutschland ist die Datenverarbeitung im Auftrag u. a. in § 11 Bundesdatenschutzgesetz und § 80 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch geregelt. Weitere „Verhältnisse“ müssen beleuchte, geprüft werden, ob eine DViA vorgeschrieben ist, z.B. in einem Unternehmensverbund übernimmt eine „Tochter“ zentral die Verarbeitung von „personenbezogener Daten“ … DViA fällig zw. allen beteiligten Unternehmen? Ein europaweites oder weltweites Unternehmen, mit vielen „Ländergesellschaften“ … DViA-Verträge zw. jeder einzelnen „Ländergesellschaften“ nötig? In vielen Ländern gilt nicht die DViA aus Deutschland, da wird dann „EU Model Clauses“ genutzt. Anm.: Es können bei Verstößen Bußgelder von 300.000 € je Einzelfall verhängt werden. Datenschutz und Informationsschutz ist ein Bestandteil der Unternehmens-Compliance, sorry! VG, Franz
  4. Hi Peter, die 10 x Microsoft RDS Cals würde ich auch als 10x User-RDS CALs kaufen, für alle Fälle :) Aus Security-Sicht sehe ich jetzt noch die Zugriffe via Home Device! Wenn schon bei Merkels MA via Privat-Device eingebrochen wird, warum sollte das ein "Böser" bei Euch nicht auch so machen? (immer das schwächste Teil in der Kette betrachten) Also würde ich 10x Avira Small Business Security Suite für die privaten Zugänge zu Eurem Netzwerk kaufen. Ansonsten stimmt alles . VG, Franz
  5. Moin, alles mal etwas entwirren ... :) Der TS-Svr ist ein kostenfreier Bestandteil der WIN-SVR-Lizenz ! Also, hast Du die WIN-SVR-Lic gekauft, hast Du die TS-SVR-Lic somit auch. Bei Exchange > die standard Exchange-CAL deckt nur die Basis Zugriffe ab, benutzt Ihr beim Exchange noch die "Enterprise-Features" müssen diese via der zusätzlichen Enterprise-Exchange-CAL, also als Add-on-CAL-Lizenz zur Standard E-CAL, lizenziert werden. Office wird ausschließlich pro Gerät lizenziert, man kann auch sagen, pro MAC-Adr. Wenn man auf einem TS-SVR Office installiert und dorthin zugreifen will, muss das Office aus einem Volumen-Vertrag (z.B. OPEN-NL) stammen. Die zugreifenden Geräte müssen mit mind. der gleichen Version und Edition lizenziert sein. Du schreibst, dass nur 10 von 50 Mitarbeiter auf das TS-OFFICE zugreifen sollen/dürfen/können, oder? Ich unterstelle mal, des es immer die selben 10 MA sind, die außerhalb der Firma auf das TS-Office zugreifen sollen!? Hier stellt sich die Frage, haben diese ein Dienst-Laptop und greifen somit von zu Hause und von unterwegs zu?, oder, ist das ihr eigener Home-PC, bzw. ... unterwegs, ist das ein Fremd-PC, bzw. ev. Internetcafe-PC ? Weil: Wäre es 10x ein Dienst-Laptop = Tragbares Gerät des Hauptnutzers des Dienst-PC mit Volumen-Office = kostenfreies Zweit-Kopie-Recht, weil Volumen-Office, also kein Zusatzkauf von sowohl einem weiteren Volumen-Office, als auch SA nötig. Wäre es 10x ein privates Gerät, entweder 10x ein zusätzliches Volumen-Office hinzukaufen, oder von Begin an gleich die relevanten Dienst-PCs mit OFFICE+SA-Wartung kaufen, dann erlaubt diese SA auch den Zugriff vom Privat-Gerät aus, letzteres kann man auch für die Situation "Internet-Cafe" anwenden. (eine ev. angedachte Office-Home-Use-Lizenz, macht keinen Sinn, da es Office-SA bedingt, also es noch teurer macht und nichts bringt) CAL-Thema: Lizenziert man ausschließlich mit Device(Geräte)-CALs, benötigt wiederum jede zugreifende MAC-Adr. so eine Device-CAL! Ergo 50 Dienst-PC + 10 privat-Devices + ev. n* Internet-Cafe-Devices = 60 + n* CALs Ich unterstelle mal, des es immer die selben 10 MA sind, die außerhalb der Firma auf das TS-Office zugreifen sollen!? Wenn so, würde ich 40x Device-CAL kaufen für die Dienst-PCs, und10x USER-CAL kaufen für die "mobilen User", die User-CAL lizenziert nur den User, egal an wie vielen MAC-Adr. er sitzt. ! Das CAL-Lizenz-Thema betrifft somit nicht nur die normale WIN-CAL, sondern auch die WIN-TS(RDS)-CAL und auch die Exchange-CAL ! Zum Schluss > Konjunktiv-Lizenzierung "TS-Zugriff " auf Appplikationen, wie OFFICE, VISIO oder PROJECT ... ... die 40 MA "könnten" ja auch auf die Applikation (OFFICE) zugreifen ... USER-Zugriffs-Regeln greifen bekanntlich ja nie bei einer Device-Lizenzierung von Applikationen. Bei einem Audit durch Mcirosoft/KPMG wird dies immer ein "Diskussions-Punkt" werden. Aber ... MS/KPMG sind nicht wirklich so böse :) Weil (merke): In keinem rechtsverbindlichem Vertrags- u. Lizenzrecht-Dokument steht bei Microsoft ein Konjunktiv "könnte" ! Microsoft will nur bezahlt werden, wenn was wirklich genutzt wird! Ergo, keine Nutzung, keine Lizenzgebühren. Compliance sicher, Audit sicher ist: Hier in diesem Fall (40x Non-TS-Office-Devices-Nutzungen): Anfertigen einer Liste mit allen erlaubten/lizenzierten Office-MAC-Adr.= 10xDienst-PCs, 10xHome-PCs, ev. 10x Laptops(Zweitkopie-Recht) Anfertigen eines Scripts, welches diese erlaubten MAC-Adr. beim Anmelden abgleicht, meldet sich an dem TS fürs Office eine nicht lizenzierte MAC-Adr. an, mit einer freundlichen Text-Mitteilung ablehnen... "Ihr Gerät ist nicht für diese TS-Office-Nutzung erlaubt" Peng, klingt nicht nur einfach, ist es auch .... Somit kann man sich nun auch die 40x TS(RDS)-CALs einsparen. Leider geht dies so nicht für die n* Internet-Cafe-MAC-Adr. .... War doch jetzt einfach, oder? :) Sorry, ich habe diese Regeln nicht geschrieben! Habe ich was übersehen? VG, Franz
  6. Hi, Text war recht gut ausformuliert, den musste ich "klauen", Quell-Nachweis gebe ich gerne via PN wg. "Neutralität" und so. Ansonste > schwieriger nachzulesen > Productlist 04-2014, ab Seite-35 ... Volumenlizenzkunden, die das Windows Desktopbetriebssystem nicht mit Software Assurance lizenziert haben, erhalten Zugang zur Premium-Edition des Desktopbetriebssystems Windows Enterprise. Hieraus ergeben sich wichtige Änderungen für die Lizenzprogramme Select Plus und Open License: • Seit 1.03.2014 können Windows Enterprise Upgrade-Lizenzen als eigenständiges Produkt mit und ohne Software Assurance erworben und damit Windows Enterprise eingesetzt werden. • Der Erwerb von Windows 8 Professional mit Software Assurance berechtigt nicht mehr zum Einsatz von Windows 8 Enterprise. • Gleichzeitig entfällt das „90-Tage-SA-Recht" zur Nachlizenzierung von nur Software Assurance innerhalb einer 90-Tages-Frist nach Erwerb der OEM-Lizenz. Dies bedeutet, dass nun zusätzlich zur Windows Professional OEM-Lizenz auch eine Windows 8 Enterprise Upgrade Lizenz erworben werden muss, um die Windows Enterprise-Edition nutzen zu dürfen. (Anm.: Bei Bedarf, darf man dazu auch noch die SA hinzukaufen, gilt für SELECT-Plus + OPEN-Vertrag (NL+C) ) Zusammenfassend bedeutet dies: • Um das Nutzungsrecht an Windows Enterprise zu erhalten, ist damit zukünftig grundsätzlich der Erwerb einer Enterprise Upgrade-Lizenz erforderlich. Software Assurance alleine berechtigt nicht mehr zum Einsatz von Windows Enterprise. • Diese Änderung hat ausschließlich Auswirkungen auf die Lizenzprogramme Open License und Select Plus. Die Modelle Enterprise Agreement sowie Open Value sind hiervon nicht betroffen, da in diesen Programmen schon immer eine Upgrade-Lizenz mit Software Assurance erworben werden musste. (Anm.: Naja, Nebenabreden bestättigten diese Regel ...) • Weiterhin bleiben alle anderen Software Assurance-Mehrwerte für das Windows Desktopbetriebssystem, wie beispielsweise lokale Virtualisierungsrechte, mobiles & virtuelles Arbeiten mit VDA Roaming Use-Rights, Windows-To-Go (WTG), Companion Subscripton License (CSL) etc., weiterhin an Software Assurance gebunden. VG, Franz
  7. Hi, was muss ich von diesen Provider-AGBs halten, hinsichtlich Datenschutz, Eigentum/Rechte an meinen Daten und der ev. Weiterverwendung und Weitergabe meiner Daten? Von der Handhabung älterer und vorhanden BackUps ist bei dem schon mal gar keine Rede …. Lösch-Fristen und deren schriftliche Dokumentation werden sehr schwammig umschrieben … Auszug aus deren AGBs: Kündigung der Dienste: Das Entfernen von Inhalten und die Kündigung der Dienste schließt die Löschung oder Aufhebung der Verknüpfung von Daten und Inhalten in Zusammenhang mit Ihrem Konto ein. Die Daten und Inhalte werden gelöscht oder ihre Zuordnung wird aufgehoben, sodass diese nicht mehr abrufbar sind. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, regelmäßig Sicherungen der Daten und Inhalte zu erstellen, die Sie in den Diensten speichern. Datenaufbewahrung: Wir bewahren im Onlinedienst gespeicherte Kundendaten in einem Account mit eingeschränkter Funktionalität mindestens 90 Tage lang nach Ablauf oder Kündigung des Abonnements auf, damit der Kunde die Daten extrahieren kann. Nach Ablauf des Aufbewahrungszeitraums von 90 Tagen werden wir den Account des Kunden deaktivieren und die Kundendaten löschen. (Anm.: Gibt es da eine Frist, bis endgültig und spätestens die Daten gelöscht sind?) Wir haften nicht für die Löschung von Kundendaten, wie in diesem Abschnitt beschrieben. Für mich liest sich das alles nicht wirklich vertrauensbildend ... Oder ist das bei allen so und „normal“? Danke für eure Meinung dazu! VG, Franz
  8. Moin, die Zeit vergeht wie im "Fluch" :) Schon mal nachdenken, da das Ablaufdatum für Mainstream Support für SQL-SVR-2008-R2 > 08.07.2014 (ups!) WIN-7 (Pro /Enterprise) > 13.01.2015 WIN-SVR 2008-R2 > 13.01.2015 Office-2010 > 13.10.2015 schon naht ... Ab dem Ablaufdatum wird es keine neuen Features und Fehlerkorrekturen für diese Produkte mehr geben, lediglich nur noch Sicherheitslücken werden weiterhin gestopft. VG, Franz
  9. Hi Dave, immer gerne, ich hoffe, es hat Dir weiter geholfen :) VG, Franz
  10. Hi Dave, laut PURs 01-2015, Seite-81+82: darf man bei aktiver SA auf bis zu 4 Instanzen in virtuellen OSEs, oder auf eine physische OSE auf einem Server im eigenen RZ zugreifen. Ich denke, in eurem Downloadbereich ist auch ein Full-Image (WiN-Enterprise)für das relevante WIN-OS hinterlegt. Falls es ein zusätzlicher Qaulified DeskTop ist: Da man beim EA mit der TrueUp-Lizenz-Nachmeldung ja bis zum kommenden Vertrags-Jahrestag Zeit hat, kann man das quasi kostenfrei austesten ... und dann die Lizenz nachmelden. Falls es ein zusätzlicher Zugriff für einen schon lizenzierten Qualified DeskTop ist, wäre das kostenfrei, siehe 1. Satz. VG, Franz
  11. Hi, ich wurde davon etwas überrascht, da ich es nicht selbst verwende. Aber ein Partner machte mich darauf aufmerksam. Soweit ich aber gelesen habe, gilt das im Moment noch nicht für TechNet-Abos, die via Volumenverträge gekauft wurden ... Bleibt dann jedem nur noch das MSDN-Abo übrig? Aber die Lizenz darf man ja nicht beim Kunden einfach so installieren ... Wie geht Ihr jetzt damit um ? VG, Franz
  12. Hi, "Leider erwirtschaften die User das Gehalt der IT bzw. das Honorar der Dienstleister" Ich sehe es als "Zweckgemeinschaft" > Ohne User keine Einnahmen, aber ohne IT keine User-Einnahmen möglich ! Also mal das (IT-)Licht nicht unter den Scheffel stellen :) @NeMiX; dann lag ich ja mit meinen Gedanken/Fantasien nahe an der realität, oder? VG, Franz ... und einen angenehmen Rutsch ins Jahr 2015 !
  13. Hi, interessant, wie wieder die Regeln umgangen werden. Achja, IT würde viel mehr Spaß machen, wenn es diese "komischen USER" nicht geben würde :) VG, Franz
  14. ja, komisch :) scheinbar sind da welche aus Ihren Träumen aufgeweckt worden ... Seit dem ich nun im Thema Security Fuß fasse, wundere ich mich immer mehr über die "Unbekümmertheit" vieler. Begrifflichkeiten, wie VIV = Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und dasselbe netterweise auf englisch wie CIA = Confidentiality, Integrity, Availability waren mir sicherlich bekannt, jetzt sehe ich diese aber unter ganz anderer Priorität. Daten-Klau ist das eine, ich sehe eins noch gefährlicher als Bedrohung von Firmen: Eindringen ins Netzwerk, Zugang zu digital bereitgestellten Mixturen/Rezepte in Datenbanken und dann das "leicht etwas Verändern" dieser Produktions-Grund-Daten für z.B. Medikamente, etc. (jeder darf da mal über seine eigenen Produktionen nachdenken ...) Welche "Schäden" in welcher €-Höhe werden oder könnten somit entstehen? Wann stellt man fest, da stimmt was nicht ... Wann kommt man drauf, dass die Werte in der DB nicht mehr stimmen .. Macht keinen Spaß, herauszufinden, wann wurden die Werte verändert ... Für die sich sicher fühlenden "anderen" ... Was wäre z.B. bei einem Versicherungsunternehmen, wenn "ein Böser" die Berechnungsformel für irgendein digitalem Versicherungsformular so bei den Faktoren leicht verändert, dass anschließend eine zu hohe (falsche) Deckungssumme oder eine (falsche) zu niedrigkalkulierte Prämie dabei dauernd heraus kommt? Jeder für sich darf gerne definieren, wo es seiner Firma am meisten "weh tut" = was sind seine "Kronjuwelen"? Nicht entdeckte Daten-Manipulation (Daten-Integrität) find ich persönlich als nachhaltig schädlichste Bedrohung einer Firma. Aber ich lerne ja noch fleißig weiter ... :) VG, Franz
  15. Einige reden über die „Morgendämmerung“ der Security und somit über das „Begreifen der Firmen“ der Möglichkeiten und dem Realisieren, dass Techniken und Vorgehensweisen in Science-Fiction-Filmen keine unterhaltsamen TV-Couch-Geschichten sind … Andere sehen aber schon das Thema im Stadium des „Abendrot“ … und sehen resignierend schon den digitalen Untergang auf uns zukommend … Aktuellste Vorkommnisse > Spionage-Software „Regin“ … Quelle: http://www.FR-Online.de/digital/spionage-software-cyber-attacke-auf-das-kanzleramt,1472406,29443008.html v. 29.12.2014: Offenbar schon vor Monaten wurde der private Computer einer Mitarbeiterin der Europaabteilung mit dem hochgefährlichen Trojaner „Regin“ infiziert. Einem Bericht der „Bild“-Zeitung zufolge hatte die Referentin nach Feierabend an ihrem privaten Notebook ein Redemanuskript bearbeitet. Als sie den USB-Stick mit dem Text in ihren Dienstcomputer steckte, sei das Spionagetool entdeckt worden. Die IT-Sicherheitsfirma Symantec hatte Ende November erstmals über den hochkomplexen Trojaner berichtet. Demnach kann Regin auf infizierten Rechnern Screenshots machen, den Mauszeiger steuern, Passwörter stehlen, den Datenverkehr überwachen und gelöschte Dateien wiederherstellen. Wer jetzt mal ehrlich nachdenkt, der müssts leider zugeben, genau so läuft es doch auch in der eigenen Firma ab…oder? Interessant ist, dass es keine direkte Attacke auf den Dienst-Computer gab, sondern der wohl viel einfachere Weg über den privaten Mitarbeiter-Computer gewählt wurde (woher wussten „die Bösen“, dass unter dieser privaten IP-Adresse sich der private Computer dieser Mitarbeiterin „versteckt“? Und hätte sich die Dame auch das Dokument einfach per E-Mail auf Ihren privaten Account zuschicken können, oder hätte Sie sich auch via privaten Laptop einfach ins Dienst-Netzwerk einloggen können, oder, oder, oder? Falsche und naive Fragen meinerseits? Naja … Ich sehe das bekannte Hase/Igel-Spiel im Security-Bereich … Mitarbeiter und somit Menschen sind halt unberechenbar und oft genial verdreht kreativ, oder? Geliebte Gedankenstützen für Login-Daten waren mal die „gelben Post-IT“ am Monitor/am Arbeitsplatz, moderner/bequemer ist nun, diese Daten als „Besondere Kontakte“ im Smartphone zu verstecken … hat man ja immer 24x7 „am Mann/an der Frau“ … und ist ja sicherlich sicher, oder? Wie kann man die Firma vor so viel Kreativität und der Bedrohung schützen? Regelmäßige Mitarbeiterbelehrungen? Das Thema „Bring Your Own Device (BYOD)“ überdenken/planen? Vorsorglich alle privaten Mitarbeiter-Computer mit ins firmeneigene Security-Konzept einbinden+ausstatten? Ausbau der USB-Schnittstellen am Firmen-Computer (wieder zurück zu Kabeln bei Maus und Tastatur?)? W-LAN und Bluetooth verbieten/verhindern? Remote-Zugriffe auf den Firmen-Account verbieten/verhindern? Monitoring-Tools nutzen, um endlich mal zu wissen, wer schaufelt welche Daten(-Mengen) wohin? Also das Thema: „Big-Data-Lost“. Wie und wann sollte/muss man dann den Betriebsrat in diese Vorhaben einbinden? Und … Wer hat schon ein extern geprüftes Security-Konzept auf dem Tisch liegen??? Das Jahr 2015 wird wohl in der IT nicht langweiliger, oder? Wünsche allen einen sicheren Rutsch in Jahr 2015 ! VG, Franz
  16. Moin, wenn es 30 User sind und jeder hätte 5 Devices, dann wäre die sinnvollste Lizenzierung: 30x WIN-SVR-User-CAL 30x WIN-SVR-User-RDS-CAL 30x Office-365 Accounts, da diese auf bis zu 5 Devices vom Acount-Besitzers genutzt werden können ... informiert sein ist hier einfach wichtig. VG, Franz
  17. Hi, irgenwie habe ich das Gefühl, dass es unklar bleibt, sorry. Wenn man Office sowohl lokal, als auch via TS-Server nutzen will, benötigt man ein Office aus einem Volumen-Vertrag. Wenn das Office aus einem Volumenvertrag beschafft wurde, darf man es gleichzeitig auf dem lokalen und lizenzierten PC installieren und dort und auf dem TS nutzen. Für die Nutzung des TS-Dienstes benötigt man noch (zusätzlich zu der WIN-SVR-CAL) die RDS-CALs (früher TS-CALs) Die CALs können pro Device od. pro USER lizenziert werden. VG, Franz
  18. hi, auch ein "verschlungener" Weg (mit vielen Hops dazwischen) benötigt eine Zugriffs-CAL. Motto: Drücke ich vorne auf den Schalter und geht hinten das Licht an, egal wieviele Mehrfachsteckdosen dazwischen verbaut sind. dann > immer eine CAL nötig. VG, Franz
  19. Hi, wenn die Firma nur mit Device-CAL lizenziert, dann benötigt jedes zugreifende Device eine Device-CAL. Sowohl die WIN-, als auch die Exchange-CAL. Deswegen lizenzieren ja nun auch viele mit der (ca. 25%) teureren User-CAL. Aber habe ich meinen Desktop-PC, Notebook, Tablet, Smartphone und Home-PC, ist die User-CAL-Lizenzierung das einzig wahre Schnäppchen! VG, Franz
  20. lizenzdoc

    ISV Lizenzen

    hi, ja, man darf. VG, Franz
  21. :) ich meinte ja auch so einen Server, wie einen Linux-Server .... :)
  22. lizenzdoc

    ISV Lizenzen

    Hi, ja reichen aus, egal über welchen Vertriebs-Kanal die CALs gekauft sind, ob OEM, SB, Volumenvertrag, ISV oder Embedded, diese dürfen auf die Server zugreifen, egal ob diese Server dann via OEM, SB, etc. gekauft sind. Nennt sich bei MS "channel agnostic". VG, Franz
  23. lizenzdoc

    ISV Lizenzen

    HI, ISV-Lizenzierung ist relativ transparent. Der ISV-Partner nimmt Produkte von MS (in diesem Fall: SQL und Dynamics) und muss die in seine eigene programmtechnische Lösung sauber einbinden. Ich denk mal das hat er in deinem Fall. Beachten: Normalerweise ist der SQL-DB nur in Verbindung mit dieser ISV-Lösung verwendbar, Darf also nicht für euren anderen DB-Bedarf genutzt werden! Dazu kann/darf er bei MS auch die Wartung dazu einkaufen, viele kennen diese unter SA=SoftwareAssurance, bei ISV heißt das (glaub ich ) "Embedded Maintenance". Die Grundlizenzen sind ja die ISV-Kauf-Lizenzen, Die Wartung muss via ISV-Partner immer jährlich und rechtszeitig nachbestellt werden. Wenn der Partner mal nicht mehr ist, kann man sich via MS an einen anderen ISV-Partner wenden. Also geht da auch nichts verloren. Aber lass Dir das in Ruhe auch von Eurem ISV-Partner erläutern. Vg, Franz
  24. Hi, wobei ein ein zugreifender Server ohne eine WIN-SVR-Lizenz da eine WIN-SVR-CAL benötigt. VG, Franz
  25. Hi, grundsätzlich ist der, der den Server "anbietet" für die Zugriffs-Lizenzierung alleinig verantwortlich. Dementsprechend sollte der Anbieter beim SQL-Server auf die CORE- bzw. Prozessor-Lizenzierung setzen, sonst wird´s für den Anbieter "spaßig". Eigentlich seid Ihr als "Nutzer" fein aus der Sache raus. VG, Franz
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