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lizenzdoc

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  1. Hi, wenn das "Blech" mit einer WIN-SVR-Lizenz und mit einer SQL-SVR-Lizenz (im SQL-SVR-CAL-Modus lizenziert) lizenziert ist, dann benötigst Du keine SQL-CAL für die MySQL-DB, da dies DB ja nicht zugreift (keine read/write macht), sondern die ETL-Prozesse auf dem WIN-SVR, aber sicherlich für die 10x Personen nur die WIN-SVR-CAL, da die sich ja wohl auf dem WIN-SVR authentifizieren, und nur auf die MySQL-DB zugreifen, oder? VG, Franz
  2. Hi, die mir bekannte "Regel" ist: bei Standard + Enterprise 1x alte Prozessor-Lizenz = 2x2= 4 neue Core-Lizenzen bei Datacenter: 1x alte DC-Lizenz = 4x2= 8 neue Core-Lizenzen Aber ganz so einfach ist es dann doch nicht, man muss umbedingt die Productlist März-2014 lesen, da für die SA und weitere Dinge genau definierte "Regel" gelten. Man muss da auch wissen, was man wie weiter verwenden will/muss und da wirklich genauestens lesen. VG, Franz
  3. Hi, und für die Devices, die zugreifen "könnten" aber es im Normalfall nicht benötigen, gibt es eine Absicherung > Script schreiben, die diese "nicht lizenzierten Devices" per IP/MAC-Adr beim Anmelden am TS-Dienst wieder rausschmeißen ... "Für den Zugriff nicht lizenziert" ... oder :) "DU kommst hier nicht rein" :) Ansonsten hatte ja Norbert alles erklärt ! VG, Franz
  4. Hi, @sunny61: ich öffne ein weiteres TAB, sorry für die Verwirrung. @XP-Fan : Danke, dort stand dann "bing" drin und nicht "Google" ... sollte jetzt geholfen haben :) vielen Dank ! VG, Franz
  5. Hi, technisch bin ich ja nicht wirklich fit. An meinem PC bemerke ich seit längerem, dass, wenn ich den IE 11 aufrufe, Google als Startseite, so wie in der Internetoption auch eingetragen, erscheint. Wähle ich dann ein weiteres Fenster an, erscheint aber dann "bing" als Startseite ... das ärgert mich sehr, woran kann das liegen? Danke für Eure Hilfe! VG, Franz
  6. Hi, ein noch sicherlich ganz wichtiger Hinweis: Es gilt ja in Deutschland die 10-Jahre Aufbewahrungsfrist für Rechnungen, Belege und solch weiteren Dokumente. D.h. Firmen fangen an alles was so älter ist als 11 Jahre zu "entsorgen/ zu schreddern", um auch wieder Platz zu schaffen .... Dies gilt natürlich nie beim Lizenznachweis ! Windows XP-Pro und WIN-SVR-2003 (R2) und alles vorherige wird älter als 10 Jahre ... Ich kann für die Lizenz Verwaltung und somit dem sauberen kompletten Nachweis einer Lizenz allen nur empfehlen, sich die Belege im Original schnell noch zu sichern! > Spart Geld und Schuldzuweisungen! Kopien von Rechnung, Handbuch, Medium, ev. dem Lizenz-Dokument gelten da sicherlich nicht ... VG, Franz
  7. Hi, das sind leider keine erfunden Geschichten! Und die Aussagen sind nicht erfunden. Ich kann nur dazu raten sehr sauber zu dokumentieren und nachzudenken, wo man was vielleicht noch "aufräumt/begradigt". Und wenn man nicht zu Testlizenzen berechtigt ist (OPEN), dann zahlt man auch für eine Nutzung in der Vergangenheit, da man ja eigentlich diese Lizenz zu dem Zeitpunkt hätte kaufen müssen. Ja, man kann versuchen mit dem Hersteller zu reden, aber das Ende ist vorher leider immer offen. VG, Franz
  8. Hi, Immer noch sind laut BSA 25% aller genutzten Lizenzen nicht legal erworben. BSA will für das „Petzen“ Belohnung zahlen. Nicht nur allein Microsoft verstärkt wieder die Überprüfungen. Dennoch herrscht bei sehr vielen Kunden eine gewisse „Sorglosigkeit“ vor. Motto: Passt schon, warten wir das mal ab, ob die uns auswählen, es gibt ja viele andere … Naja … aber garantiert einem, dass der Chef nicht gleich mit dem Schreiben von einem Softwarehersteller um die Ecke kommt? „Bange machen gilt nicht“ ist eine sportliche Einstellung! Hier mal nur 4 "von mir erlebte Geschichten" Schon gewusst? Laut dem Vertragsdokument MBSA: Ab einer erheblichen/wesentlichen Unterlizenzierung zahlt der Kunde die Gesamtkosten der des Audits. Eine erheblichen/wesentlichen Unterlizenzierung startet bei größer 5% pro Produkt! D.h. aber auch, wenn man im Unternehmen Microsoftwerte von z.B. 500.000 € hat und nun neu 1x SQL-Server mit 10x SQL-CALs einführt und nun nur 1 neuen zusätzlichen SQL-User (CAL-Wert ca. 150 €) „vergessen“ hat, dass man die sicherlich horrenden Kosten (KPMG-Prüfer, etc.) alleine zahlt! Schon gewusst? : Ein (beauftragter)Dienstleister installiert ein Testszenario im Kundennetzwerk mit einem SQL-Enterprise-Server und deinstalliert auch brav am Testende wieder alles … gut oder? Tja... beim Audit scanned/fischt der Prüfer diese Lizenz aber aus der AD heraus, wo diese noch nicht gelöscht war und somit als „Nutzung“ drin stand … 100% Unterlizenzierung … Audit zahlen. Schon gewusst? : SQL-Enterprise-Server mit CORE-Lizenzierung, die physische Hardware hat 4 CPUs mit jeweils 8 Cores. Der Kunde braucht aber nur für das SQL-Thema 1x virtuelle OSE (vOSE). Da nichts dokumentiert wurde (!) Audit-Streitpunkt, ob nun die Lizenzierung nach allen physischen COREs, d.h. 4x8=32 = 16x SQL-Enterprise (2-COREs) oder nur nach 1x vOSE = 2x SQL-Enterprise (2-COREs) lizenziert wurde!!! (Wahlmöglichkeit laut PURs) Kosten 224.000 € vs. 28.000 € = Differenz > schlappe 198.000 € … Kombiniert dies mal mit der Thematik mit der o.g. Teststellung mit dem „netten“ Dienstleister. Und beim Audit > Nicht alles glauben, was da so an „kompetenten“ Aussagen kommen! Immer drum bitten, auf welches rechtsrelevante Vertragsdokument diese „Mängelrüge“ sich bezieht! (Vertrag, ProductList oder PURs) Immer sich das physikalisch zeigen lassen! Prüfer sind auch nur Menschen! Eigentlich 4x „Kleinigkeiten“, aber jeder kennt das ja: „Auch Kleinigkeiten machen Mist!“ Wer will dann das alles „schadensfrei“ mit seinem Chef ausdiskutieren? Nachdenkhilfe erforderlich? :) VG, Franz
  9. Hi, beim EA steht im Vertrag (Agreement) unter Punkt 7.b.: > Für das Szenario "TEST" 10 kostenfreie Lizenzen von einem Produkt für eine Bewertung (Test) für einen Zeitraum von 60 Tagen. > Für das Szenario "Wartungszugang": Für Euer Vorhaben "Wartungszugang" gilt dies ja wohl nicht, da dieser (so verstehe ich das) kein Test ist und auf Dauer angelegt ist. Somit wäre es ein "qualified Desktop" und ich würde auch sagen das dann auch 10x. Ihr solltet den Punkt 6.e.im EA-Vertrag eurerseits betrachten und mit Eurem EA-Partner (LAR/ESA) besprechen. Falls dem nichts dazu "einfällt", sollte Ihr ihn wechseln. VG, Franz
  10. Hi Dirk, Danke für die Info! Man lernt ja nie aus ... Denke, da geraten noch viele in dieses Problem, da die Anforderungen an die SVR-Landschaft ein eigenes Thema ist und kaum einer Zeit hat die Auswirkungen auf alles andere ausgiebig zu testen ... Und solche Aha-Erlebnisse sind böse ... VG, Franz
  11. Hi 00warstein, traurig! Ein Arzt gehört jetzt mal nicht zu den "Geringverdienern" !!! Über eine Anschaffung für die Praxis in dieser finanziellen Größenordnung nachzudenken, die er sicherlich von den Steuern voll absetzen darf und kann, Ihm die Sicherheit gibt, nicht gegen Datenschutzrichtlinien zu verstoßen ... etc. ... haarsträubend! Aber so sind leider die Ärzte oft ... Aber mit seinem Auto fährt er regelmäßig zur Inspektion, aus Sicherheitsgründen, oder? Hoffentlich kannst Du ihn umstimmen. VG, Franz
  12. Hi, Wieso nicht ? Der Upg 8.1-PRO wird gekauft ( WIN 7-PRO ist ja nicht mehr via MS kaufbar). Da ja eine Volumen-Lizenz, darf man 8.1-Pro auf 7-Pro downgraden. Dann darf der Kunde das Image WIN-7-Pro aus sein MVLS-Onlineseite downloaden und Re-Imagen mit seinem Volumen-Key.... tägliche Praxis ... VG, Franz
  13. Hi, das Re-Imagerecht ist ein Vertragsbestandteil, das nur im Vertragstext geregelt ist (Agreement). In der ProductList oder in den PURs wurde/wird dieses Recht nicht beschrieben/geregelt ! Im Kunden-Szenario muss man immer den relevanten gezeichneten Vertragstext hinsichtlich des Re-Imagerechtes prüfen, keiner kann sich da sicher sein, ob da nicht plötzlich Änderungen zu diesem Thema existieren. Beim neuen Select-PLUS ist es einfach, wenn es drin steht, dann kann man sich bequem zurücklehnen, weil der Vertrag dauern bleibt .... ev. mal zwischendurch ruht... Bei OPEN(alle 2-3 Jahre, je nach Art) und EA(meist nach 6 Jahren) wird dann spätestens ein neues/aktuelles Vertragsdokument zur Unterschrift vorgelegt, dann ist es ratsam, alle alten Rechte auf weitere Existenz zu prüfen ... Ich weiß, es nervt, aber so ist es :) VG, Franz ... immer noch auf Jobsuche :(
  14. Hi, wenn Firma A 50 MA hat und auch Firma B 50 MA hat, dann muss Firma A 50-WIN-CALs für die eigenen MA vorhalten und 50 WIN-CAL für die "Gäste-Zugriffe". So auch umgekehrt die Firma B. Somit wäre für diese Konstellation insgesamt 200 WIN-CALs von Nöten. VG, Franz
  15. lizenzdoc

    Lizenzmigration

    Hi Sebastian, da hat zahni wohl Recht. Falls Ihr die exakt gleiche Konstellation wie beim 1. Provider haben wollt, Muss wohl der 2. Provider diese auch für Euch abbilden. Also muss der 2. auch bei MS SPLA sein. Dank kann er das gleiche Szenario aufbauen und Ihr Migriert mit Euren Daten /Images (BackUps) dann rüber. SPLA-Lizenzen werden wohl immer zum Monatsende abgerechnet. Also werdet Ihr 1x doppelt bezahlen müssen, aber Ihr wollt ja migrieren. Alte SPLA-Verträge einsehen, zu welchem Termin Ihr kündigen könnt, ansonsten sehe ich kaum Probleme. VG, Franz
  16. Hi Jaron, in der preinstalled Versions EULA, die man bei MS downloaden kann, steht: Alternative Versionen. Möglicherweise enthält die Software mehr als eine Version, wie z. B. 32 Bit und 64 Bit. Sie dürfen jeweils nur eine Version verwenden. Wenn der Hersteller oder das Installationsunternehmen Ihnen die einmalige Möglichkeit zur Auswahl zwischen Sprachversionen zur Verfügung stellt, sind Sie nur zur Verwendung der von Ihnen ausgewählten Sprachversion berechtigt. Ich denke, man darf diesen Text als "entweder, oder" verstehen, oder? Wenn als hier keiner Einspruch erhebt, dann darfst Du, wie geschildert, den Volumen-Upgrade dazu kaufen und somit dann eure 150PCs mit dem Volumen-Image "betanken/reimagen". VG, Franz
  17. Hi, danke, dass Ihr mich in dem Thema Restrisiko bestätigt. Dann sehe ich das also nicht so verkehrt. Es gibt Kunden, die aus dem Security-Grund bei RZ „unterschlüpfen“, nach dem Motto … große RZs bieten auch einen größeren Schutz … Aber wenn man z.B. den amerikanischen Gerichtsbeschluss vom 17.09. betrachtet, wird jetzt Microsoft und damit sicherlich auch HP, ORACLE, Facebook, Google, etc. final „per „ACT“ verdonnert“ bei „einem nationalem Interesse der USA“ doch wiederum Zugang zu „relevanten Daten“ zu ermöglichen … Darunter fällt sicherlich auch Wirtschaftsspionage, da sich die USA-Regierung ja verpflichtet hat, seinen amerikanischen Unternehmen in solchen Fragen „zu helfen“… bzw. „Schaden“ abzuhalten. Das mal wieder aufgegriffene Thema „Schengen-Routing“ ist für mich sehr fraglich, ob es was bringen würde. Eher sollten alle über eine hohe Verschlüsselung rasch nachdenken, das würde den „Bösen“ das Leben viel mehr erschweren, oder sehe ich das falsch? VG, Franz
  18. Hallo Thorsten, "früher" gab es nur die Device-CALs, da hat man einfach alle "zugreifenden Geräte" die sogenannten "qualified Desktops" gezählt und musste diese Anzahl bezahlen. So ist das immer noch beim Applikations-Pool ( Office, etc.) und dem Systeme-Pool (Windows-PC-System). Seit es die User-CALs gibt, darf die Stückzahl der CALs niedriger sein, als die "Qualified Desktops". Mit O365 gibt es dann "anpassungs-Lösungen" je nach "PLAN" ... da man ja nicht doppelt zahlen darf/sollte ... Und das ist dann vom "PLAN" abhängig. VG, Franz
  19. Hi, ja, Norbert, mir ist das auch kaum in den 15 Jahren vorgekommen. In der Beratung hat man mit den CALs gegengerechnet, dann war die Sache schnell erledigt :) Aber ich wollte das hier mal aufzeigen, nicht das einer später "jammert" :) VG, Franz
  20. Hallo, Vorab: Ich möchte hier keinem „zu nahe treten“ … Ich habe aus einem bestimmten Grund bis jetzt einiges hier schon gelesen … und komme aus dem Staunen nicht mehr raus. Schon fast zum Schmunzeln: Sicherheitsvorkehrungen, wie Bauschaum im USB-Slot, gar kein Internetanschluss, oder noch schärfer … kein Strom oder der letzte Schritt, gar keine Mitarbeiter und auch keine Daten, führen wohl eher zur Aufgabe des Unternehmens, aber dann brauche ich auch keine Sicherheit mehr …. Am Ende des Tages habe ich das Gefühl, man muss sich nur 1 Frage deutlich und final stellen: Wie hoch darf/muss das Restrisiko für die Unternehmens-Sicherheit sein, mit dem Kosten-Nutzen-Faktoren … Manpower und Geldaufwand vs. Schutz. Mein Fazit bis dato: Wenn ein „cleverer, kreativer Spezialist“ an meine „interessanten Unternehmens-Daten“ ran will, dann gibt es keinen 100%igen Schutz. Sehe ich das mit dem Restrisiko so richtig? VG, Franz
  21. Hi, ja. Es ist eine einfache Rechnung. Hat man 100 USER an nur 10 Devices > Device-CALs für alle Geräte. Hat man 10 USER an 100 Devices > USER-CAL für die USER/Nutzer. VG, Franz
  22. Hi, wenn es eine "normale" WIN-SVR-Lizenz ist, benötigt man "normale" WIN-SVR-CALs als Device-CAL für die Kassen und wenn die Drucker eine IP-Adr haben, dann die auch. Oder man lizenziert alles via USER mit der WIN-SVR-USER-CAL, die das Netzwerk nutzen, dann benötigt man nicht die Device-CAL. Die User-CAL ist ca. 15% teurer als die Device-CAL, also eine Rechensache ... Wenn die Kassensoftware von einem MS-ISV- oder MS-Embedded-Partner komplett mit dem WIN-SVR geliefert wurde, kann man die Zugriffslizenzierung kostengünstiger über deren ISV od. Embedded Vertrag gestalten. Muss man nachlesen, welcher Fall zutrifft. VG, Franz
  23. Hi, Ups ... BMI-SELECT ... @Norbert: Da der BMI-SELECT ursprünglich erst nur bis 31.05.2010 ging und dann nochmals um 1 Jahr verlängert wurde, um dann erst wieder zum 01.06.2011 in einen neuen Vertrag aufging, Meint Daniel wohl den Passus: Zusätzliches Angebot. Kunden mit Software Assurance, die zwischen dem 1. November 2009 und dem 1. November 2010 abläuft, sind berechtigt, Software Assurance für die qualifizierende Lizenz zu verlängern; in diesem Fall gilt dies als Verlängerung von Software Assurance für die zusätzliche Lizenz. Bei der nächsten Software Assurance-Verlängerung muss Software Assurance für die zusätzliche Exchange Server 2010 Standard-Lizenz separat verlängert werden, damit Software Assurance aktiv bleibt. Dann hat eher Daniel Recht, oder? Somit hättest Du eine SVR-Version zum Datum 31.05.2011 (Ende des letzten BMI-SELECT-Vertrages) und das war wohl Exchange-SVR-2010, oder? SA hast Du ja für das "Geschenk" zu dem Zeitpunkt nicht verlängert, dann bleibt es bei Version 2010. Schade ! VG, Franz
  24. Hi, laut ProductList 09-2014, Seite-23: Lizenz-Gewährung für Kunden mit Externem Connector für Exchange Server 2010 Die 2010-Version der Externen Connector-Lizenz für Exchange Server 2010 ist die letzte Version dieser Lizenz. Kunden mit Externen Connector-Lizenzen für Exchange Server 2010 mit aktiver SA zum 1. Oktober 2012 gelten als Inhaber einer Lizenz für Exchange Server 2013 Enterprise für jede der Externen Connector-Lizenzen. Für diese Lizenzen gelten die Standardbestimmungen für die Migration (siehe Abschnitt Software Assurance = PL 09-2014, Seite-66+67). d.h.: Bedingung: Aktive SA für den Ext-Connector zum Zeitpunkt 01.10.2012 ! Gewährung: Je o.g. 1x Ext-Connector unter SA > je 1x Exchange-SVR-2013-ENTERPRISE Zu beachten: Wenn die SA für den jeweiligen Ext-Connector ausläuft, darf/kann der Kunde für die jeweilige geschenkte Lizenz „Exchange-SVR-2013-ENTERPRISE“ dann nur die SA verlängern! VG, Franz
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