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lizenzdoc

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  1. Hi, danke, dass Ihr mich in dem Thema Restrisiko bestätigt. Dann sehe ich das also nicht so verkehrt. Es gibt Kunden, die aus dem Security-Grund bei RZ „unterschlüpfen“, nach dem Motto … große RZs bieten auch einen größeren Schutz … Aber wenn man z.B. den amerikanischen Gerichtsbeschluss vom 17.09. betrachtet, wird jetzt Microsoft und damit sicherlich auch HP, ORACLE, Facebook, Google, etc. final „per „ACT“ verdonnert“ bei „einem nationalem Interesse der USA“ doch wiederum Zugang zu „relevanten Daten“ zu ermöglichen … Darunter fällt sicherlich auch Wirtschaftsspionage, da sich die USA-Regierung ja verpflichtet hat, seinen amerikanischen Unternehmen in solchen Fragen „zu helfen“… bzw. „Schaden“ abzuhalten. Das mal wieder aufgegriffene Thema „Schengen-Routing“ ist für mich sehr fraglich, ob es was bringen würde. Eher sollten alle über eine hohe Verschlüsselung rasch nachdenken, das würde den „Bösen“ das Leben viel mehr erschweren, oder sehe ich das falsch? VG, Franz
  2. Hallo Thorsten, "früher" gab es nur die Device-CALs, da hat man einfach alle "zugreifenden Geräte" die sogenannten "qualified Desktops" gezählt und musste diese Anzahl bezahlen. So ist das immer noch beim Applikations-Pool ( Office, etc.) und dem Systeme-Pool (Windows-PC-System). Seit es die User-CALs gibt, darf die Stückzahl der CALs niedriger sein, als die "Qualified Desktops". Mit O365 gibt es dann "anpassungs-Lösungen" je nach "PLAN" ... da man ja nicht doppelt zahlen darf/sollte ... Und das ist dann vom "PLAN" abhängig. VG, Franz
  3. Hi, ja, Norbert, mir ist das auch kaum in den 15 Jahren vorgekommen. In der Beratung hat man mit den CALs gegengerechnet, dann war die Sache schnell erledigt :) Aber ich wollte das hier mal aufzeigen, nicht das einer später "jammert" :) VG, Franz
  4. Hi, betrifft das überhaupt jemanden? Vg, Franz
  5. Hallo, Vorab: Ich möchte hier keinem „zu nahe treten“ … Ich habe aus einem bestimmten Grund bis jetzt einiges hier schon gelesen … und komme aus dem Staunen nicht mehr raus. Schon fast zum Schmunzeln: Sicherheitsvorkehrungen, wie Bauschaum im USB-Slot, gar kein Internetanschluss, oder noch schärfer … kein Strom oder der letzte Schritt, gar keine Mitarbeiter und auch keine Daten, führen wohl eher zur Aufgabe des Unternehmens, aber dann brauche ich auch keine Sicherheit mehr …. Am Ende des Tages habe ich das Gefühl, man muss sich nur 1 Frage deutlich und final stellen: Wie hoch darf/muss das Restrisiko für die Unternehmens-Sicherheit sein, mit dem Kosten-Nutzen-Faktoren … Manpower und Geldaufwand vs. Schutz. Mein Fazit bis dato: Wenn ein „cleverer, kreativer Spezialist“ an meine „interessanten Unternehmens-Daten“ ran will, dann gibt es keinen 100%igen Schutz. Sehe ich das mit dem Restrisiko so richtig? VG, Franz
  6. Hi, ja. Es ist eine einfache Rechnung. Hat man 100 USER an nur 10 Devices > Device-CALs für alle Geräte. Hat man 10 USER an 100 Devices > USER-CAL für die USER/Nutzer. VG, Franz
  7. Hi, wenn es eine "normale" WIN-SVR-Lizenz ist, benötigt man "normale" WIN-SVR-CALs als Device-CAL für die Kassen und wenn die Drucker eine IP-Adr haben, dann die auch. Oder man lizenziert alles via USER mit der WIN-SVR-USER-CAL, die das Netzwerk nutzen, dann benötigt man nicht die Device-CAL. Die User-CAL ist ca. 15% teurer als die Device-CAL, also eine Rechensache ... Wenn die Kassensoftware von einem MS-ISV- oder MS-Embedded-Partner komplett mit dem WIN-SVR geliefert wurde, kann man die Zugriffslizenzierung kostengünstiger über deren ISV od. Embedded Vertrag gestalten. Muss man nachlesen, welcher Fall zutrifft. VG, Franz
  8. Hi, Ups ... BMI-SELECT ... @Norbert: Da der BMI-SELECT ursprünglich erst nur bis 31.05.2010 ging und dann nochmals um 1 Jahr verlängert wurde, um dann erst wieder zum 01.06.2011 in einen neuen Vertrag aufging, Meint Daniel wohl den Passus: Zusätzliches Angebot. Kunden mit Software Assurance, die zwischen dem 1. November 2009 und dem 1. November 2010 abläuft, sind berechtigt, Software Assurance für die qualifizierende Lizenz zu verlängern; in diesem Fall gilt dies als Verlängerung von Software Assurance für die zusätzliche Lizenz. Bei der nächsten Software Assurance-Verlängerung muss Software Assurance für die zusätzliche Exchange Server 2010 Standard-Lizenz separat verlängert werden, damit Software Assurance aktiv bleibt. Dann hat eher Daniel Recht, oder? Somit hättest Du eine SVR-Version zum Datum 31.05.2011 (Ende des letzten BMI-SELECT-Vertrages) und das war wohl Exchange-SVR-2010, oder? SA hast Du ja für das "Geschenk" zu dem Zeitpunkt nicht verlängert, dann bleibt es bei Version 2010. Schade ! VG, Franz
  9. Hi, laut ProductList 09-2014, Seite-23: Lizenz-Gewährung für Kunden mit Externem Connector für Exchange Server 2010 Die 2010-Version der Externen Connector-Lizenz für Exchange Server 2010 ist die letzte Version dieser Lizenz. Kunden mit Externen Connector-Lizenzen für Exchange Server 2010 mit aktiver SA zum 1. Oktober 2012 gelten als Inhaber einer Lizenz für Exchange Server 2013 Enterprise für jede der Externen Connector-Lizenzen. Für diese Lizenzen gelten die Standardbestimmungen für die Migration (siehe Abschnitt Software Assurance = PL 09-2014, Seite-66+67). d.h.: Bedingung: Aktive SA für den Ext-Connector zum Zeitpunkt 01.10.2012 ! Gewährung: Je o.g. 1x Ext-Connector unter SA > je 1x Exchange-SVR-2013-ENTERPRISE Zu beachten: Wenn die SA für den jeweiligen Ext-Connector ausläuft, darf/kann der Kunde für die jeweilige geschenkte Lizenz „Exchange-SVR-2013-ENTERPRISE“ dann nur die SA verlängern! VG, Franz
  10. Hi, Wenn Du das "Geschenk" jetzt erst aktivierst/nutzt, ist die Version ja die aktuelle ... 2013. Welche Version du am Ende eures Vertragszyklus für das "Geschenk" haben wirst, muss man abwarten und hängt von der Laufzeit des Vertrages ab. Dieser Zeitpunkt und die da aktuelle Preisliste gibt Dir die Version für das Geschenk an. Die geschenkte Lizenz bleibt Dir ! Wichtig bei mehreren Verträgen: > Es zählt der Vertrag, unter dem auch die SA der Ursprungslizenz gepflegt wird ! VG, Franz
  11. Hi Norbert, Ich weiß, es ist nicht einfach. andersherum. Wenn Du eine Ursprungs-Lizenz artig seit damals ununterbrochen unter SA unterhältst, ist das schon mal fein. Und sagen wir mal jetzt, Du hättest erst heute von diesem "Geschenk erfahren, dann sage ich jetzt mal, dass die seit heute auch dieses "Geschenk" noch zusteht. Da das "Geschenk" ja inkl. SA ist, hättest Du szg. heute zusätzlich 1x Exchange-SVR-STD-2013. Und wenn Du ab heute migrierst, muss Du aufpassen, wann Deine Ursprungs-Lizenz-SA wieder zur Verlängerung ansteht ( Vertrags-Renewal!) Dann musst Du auch diese geschenkte SA erstmalig verlängern. VG, Franz
  12. Hi Nobert, Wenn Du damals eine E-SVR-STD mit aktiver SA hattest, dann hat Dir MS eine E-SVR-STD (aus bekanntem Grund) dazu geschenkt und auch noch SA drauf gelegt, SA für den gleichen Zeitraum, wie Deine E-SVR-STD hat. Hast Du irgendwann die SA nicht mehr verlängert, bleibt auch die geschenkte SVR-Lic mit geschenkter SA auf dem dann letzten Versionstand deiner Ursprungslizenz ( z.B. E-SVR-STD 2010). Läuft aber immer noch Deine ursprüngliche SA seit dem Berechtigungsdatum aktiv weiter, (so meine Meinung) hast Du auch noch immer das Geschenk! Und ich denke, wenn Du es z.B. heute erst wegen der Migration von 2007 auf 2013 auspacken/nutzen willst, dann darfst Du das auch mit Version 2013, musst aber nun aufpassen, wenn die SA der Ursprungslizenz jetzt demnächst renewaled werden muss, muss Du jetzt auch für das Geschenk dessen SA verlängern! War kaum einfacher erklärt, oder? VG, Franz n
  13. Hi Samoth, Zu Deiner 1. Frage, würde ich sagen, ja, wenn MS die Version aktualisiert, darfst Du auch die dann aktuellste nutzen. Zu Deiner 2. Frage: Da musst Du in den ABO-Bestimmungen nachlesen. Wann musst Du den Statuts nachweisen, und wann wieder ... Ist ja schließlich Dein Vertrag mit Microsoft. Auch MS weiß, dass man nicht sein Leben lang Student bleibt ... Da gibt es sicherlich "Spielregeln" :) VG, Franz
  14. Hi, laut der MS-Webseite ist es noch 2011, siehe Link: http://office.microsoft.com/de-de/office365personal?WT.mc_id=MSCOM_de-de_Mac_DownloadPg_PersonalLearn#Mac Scheinbar ist MS im Zeitverzug, 2013 sollte eigentlich zum Ende Q2-2014 erscheinen ... VG, Franz
  15. Hi, das ist ein kompliziertes Thema! Letztmalige schriftliche Erwähnung dieses zusätzlichen Lizenzrechts war die ProductList 11-2012 Seite 143+135 ! Wichtiger Punkt: Eine zusätzliche Lizenz für Exchange Server 2010 Standard für jedes Rechenzentrum, in dem der Kunde ab dem 1. November 2009 über mindestens einen für Exchange Server 2007 Standard lizenzierten Server mit aktiver Software Assurance verfügt. Wenn also die SA für den Exchange-Server-Std seit mindesten 1.Nov 2009 bestand, hat man teilweise schon mal "gute Karten" ... Teilweise, weil ... das Handling für die nachfolgende Zeit nicht eindeutig geregelt ist (meiner Meinung nach)... 1. Darf dieser Kunde diese "zusätzliche Exchange-SVR-STD", die ja auch noch die SA beinhaltet !!!! (Zitat aus der PL-11-2012, Seite 135: Im Rahmen dieses Angebots gewährte Lizenzen umfassen Software Assurance bis zum Ablauf von Software Assurance für die zugehörigen qualifizierenden Lizenzen. ) dann einfach bis in Jahr 2014 oder sogar 2015 ins Lizenz-Lager einlagern, bis die Migration auf 2010 oder 2013 gestartet wird? Also diese 2. Lizenz "nicht aktiviert" ...? oder 2. Hätte der Kunde aufpassen müssen, ab dem Zeitpunkt 11-2012, wenn sein Volumenvertrag zur Verlängerung, bzw. zum Renewal und somit auch die SA für die qualifizierende Exchange-SVR-2007-STD zur Verlängerung/-Renewal anstand ??? Hätte er dann für die "geschenkte/gewährte" Zusatzlizenz da schon die SA mit verlängern müssen??? Wie gesagt, der Text ist nicht ganz eindeutig verfasst worden und könnte so oder so ausgelegt werden. Ich denke, dass eher Punkt 1. zutrifft, aber das müsste man wiederum mit MS via dem Partner klären. Schwierig, schwierig. VG, Franz p.s.: Wen es betrifft > fragen, fragen fragen und sich das Ganze mit den Antworten dokumentieren ! so wie auch das nachfolgende, wen es betrifft ! Zur Zeit gibt es in der PL 09-2014 Seite-23 wieder eine Sonderregelung: Lizenzgewährung für Kunden mit Externem Connector für Exchange Server 2010 Die 2010-Version der Externen Connector-Lizenz für Exchange Server 2010 ist die letzte Version dieser Lizenz. Kunden mit Externen Connector-Lizenzen für Exchange Server 2010 mit aktiver SA zum 1. Oktober 2012 gelten als Inhaber einer Lizenz für Exchange Server 2013 Enterprise für jede der Externen Connector-Lizenzen. Für diese Lizenzen gelten die Standardbestimmungen für die Migration (siehe Abschnitt Software Assurance).
  16. Hi, möchte mich auch hier mal bei Daniel bedanken, der es immer wieder schafft es so zu erklären, dass man es schnell versteht und weiterverwenden kann! man lernt ja nie aus ... :) VG, Franz
  17. Hi, hier im Forum wird ja immer schwarz/weiß gesehen. Grundsätzlich ist es Fakt, das so ein "Guide" kein Vertragsbestandteil ist und somit erst einmal nur "nice to have/to know" ist. So was muss/müsste in den Productlisten/PURs geregelt/aufgenommen sein, dann wäre es eindeutig ein geregelter Vertragsbestandteil. Mir ist so eine Grundsatzregelung aber noch nicht untergekommen. Also wäre es ein Vorschlag meinerseits, dass Daniel das mal intern ans LicenseDesk "einkippt" um diese "eventuelle Grauzone" sauber zu definieren und somit zu regeln. @Daniel: Wäre das machbar? Danke! VG, Franz
  18. Moin, "non human operated Device" > ja/nein > CAL-Lizenzierung ? Die Aussage: "Wenn alle Nutzer im Unternehmen eine USER-CAL haben, benötigen die Netzwerk-Devices keine eigene Device-CAL" möchte ich hier einmal einfach hinterfragen. Weil: 1. Die Aussage sicherlich zutrifft, wenn diese Netzwerk-Devices sowohl vom User bedient/abgefragt/aktiviert werden kann, als auch selbständig mit dem Server/der Server-Applikation irgendwie/irgendwann interagieren können. 2. die Aussage fraglich ist, wenn diese Netzwerk-Devices (nach Installation) ausschließlich selbständig Informationen abgeben/verarbeiten, oder "selbständig" agieren ( Fakten orientierte Schwellwerte verarbeiten und dann agieren) ohne das ein USER irgendwie/irgendwann mit diesen Devices interagiert. Beispiele: viele Messgeräte (Temperatur, Druck, Feuchtigkeit, Licht-, Bewegungs-, Sensoren, Zwischen-Steckdosen zur Verbrauchs-, Steuerung u. Messung, etc.) Zum "Interagieren" wird kein USER benötigt. Beim 2. Punkt würde ich gerne mal die Lizenz-Götter von Microsoft hören ... Meiner Meinung nach würde bei Punkt 2 eine Device-CAL-Pflicht zutreffen ... Sorry, dass ich hier das Thema so kritisch hinterfrage! VG, Franz
  19. Hi, wenn es eine TELKO-Lösung mit Embedded-Lizenzen ist ... MICROSOFT WINDOWS SERVER 2012 FOR EMBEDDED SYSTEMS TELECOMMUNICATIONS (2 or 4 CPU) dann benötigt man nur diese Lizenz und keine WIN-SVR-2012-CALs ... laut den Microsoft SLTs ( MICROSOFT SOFTWARE LICENSE TERMS ) Die TELKO-Lizenz wird nur nach der Anzahl der Prozessoren lizenziert. VG, Franz
  20. Hi Daniel, war mir da nicht sicher, ob bei O365 auch das Wechseln der Device irgendwie beschränkt ist... 90 Tage oder so. Wenn ich es also richtig verstehe, kann ich als Abo-User jeden Tag auf einem anderen Device mit Visio/Project arbeiten, es dürfen nur nicht mehr als 5 gleichzeitig sein? Beim TS dann einfach, wenn alles auf User lizenziert wurde (CALs + Appl. via O365). Dann wäre ja das Problem schnellgelöst ... :) VG, Franz
  21. Hallo Dave, Visio und Project sind per Device zu lizenzieren. Wenn in Deinem Fall aber diese Gruppe von 20 MA von jedem der 15.000 Devices Eures Unternehmen zugreifen könnten, das Unternehmen aber nie weiß, von welchem Device es sein wird .... freuen sich einige auf der Vertriebsseite .... Mit SA auf 3 Jahre kostet so eine Lizenz sicherlich ca. 700 € x 2 x 15.000 = 21 Mio ! Aber .. bei 15.000 Devices gehe ich mal schlicht davon aus, dass Euer Unternehmen einen SELECT oder/und eine EA-Vertrag aktiv habt !? Um sauber lizenziert zu sein, kommt dann hier ein hoher Arbeitsaufwand zu, Dokumentation der benutzten Devices (IP), der genutzten Applikation, wann und wann zuletzt. (wegen Neuzuweisung der Lizenz nach Ablauf von 90 Tagen) - Mit diesen Fakten darf man am Ende jedes Monats im SELECT dann die Lizenz-Bestellung "lostreten". - Im EA ist es einfacher ... man startet mit den ersten 20 Lizenzen von je Visio und je Projekt ... -Mit O365 ABO-Lizenzierung werden nur 5 IP-Adr. maximal abgedeckt, somit auch schwierig ... Um die Lizenzierung auditsicher zu haben, und "im Kostenrahmen" zu bleiben, sollte man überlegen, ob man dieses "Jumping" nicht mit "tragbaren Devices" unterbindet ... und für 21 Mio kann man sicherlich 20 MA einstellen, die diese tragbaren Devices den 20 Usern hinterhertragen :) Der Fall ist "fast lustig", wenn es unabdingbar ist ... VG, Franz
  22. Moin, wie der Dr.M. schon schrieb: Wenn die Holding die Server stellt, ist diese für alle Zugriffe alleinig verantwortlich. d.h. für die Unterfirmen, an denen die Holding mehr als 50% hält, kann die Holding die Lizenzen bestellen, aber auch die Unterfirma darf selbst unter der Autorisierungs-Nr. der Holding bestellen. d.h. für die Unterfirmen, an denen die Holding weniger als 50% hält, kann die Holding auch wiederum die Lizenzen bestellen und bereitstellen, aber die Unterfirma darf nicht unter der Autorisierungs-Nr. der Holding selbst einkaufen (da ja nicht "verbunden"). Bei Microsoft lizenziert man keine Postfächer! Bei Microsoft lizenziert man Devices oder dann USER, die zugreifen! VG, Franz
  23. Hi, zusammenfassend kann man auch sagen: laut den Allgemeine Lizenzbestimmungen in den PURs: Zugriffslizenzen Sie müssen jede CAL entsprechend einem Nutzer oder einem Gerät zuweisen und jede Externe Connector-Lizenz einem Lizenzierten Server. CALs oder Externe Connector-Lizenzen sind für den Zugriff auf Serversoftware erforderlich. CALs und Externe Connector-Lizenzen erlauben den Zugriff auf die entsprechende Version (einschließlich früherer Versionen, die unter Downgraderechten verwendet werden) oder frühere Versionen der Serversoftware. Für den Zugriff durch einen anderen Lizenzierten Server oder für bis zu zwei Nutzer oder Geräte zur Administration der Software sind keine CALs erforderlich. Für den Zugriff auf Serversoftware, die eine Web- oder HPC-Arbeitsauslastung ausführt, sind keine CALs erforderlich. Für den Zugriff in einer Physischen OSE, die ausschließlich zum Hosten und Verwalten von Virtuellen OSEs verwendet wird, sind keine CALs erforderlich. Ihre CALs und Externen Connector-Lizenzen erlauben nur den Zugriff auf Ihre Lizenzierten Server (nicht die eines Dritten). Speziell meint die Formulierung: "einen anderen Lizenzierten Server": a. wenn eine WIN-SVR-Lizenz auf eine WIN-SVR-Lizenz zugreift = keine WIN-CAL b. wenn aber eine Linux-SVR-Lizenz auf eine WIN-SVR-Lizenz zugreift = 1x WIN-CAL für den zugreifenden Linux-SVR c. wenn eine WIN-SVR-Lizenz inkl. SQL-SVR-Lizenz auf eine WIN-SVR-Lizenz inkl. SQL-SVR-Lizenz zugreift = keine WIN-CAL, keine SQL-CAL d. wenn aber eine Linux-SVR-Lizenz inkl. ORACLE-DB-Lizenz auf eine WIN-SVR-Lizenz inkl. SQL-SVR-Lizenz zugreift = 1x WIN-CAL für den zugreifenden Linux-SVR + 1x SQL-CAL für die zugreifende ORACLE-DB Hinweis: Eine Microsoft-Lizenzierung pro Prozessor- oder pro CORE erlaubt ja jegliche, auch fremde Zugriffe und benötigt keine CAL-Lizenzierung (Ausnahme natürlich der WIN-SVR, der braucht weiterhin zusätzlich die WIN-CAL!) VG, Franz
  24. Hi, auch ein guter Weg die Dokumentationspflicht zu erfüllen. Mein Gedanke war auch, dass man unterbindet, dass MA Software nutzen, die für Ihre Aufgabenstellung nicht notwendig sind, somit einen "Lizenz-Wildwuchs" vorbeugt. Oft sieht man bei Kunden, dass MA mit dem gleichen Arbeitsfeld eine unterschiedliche Software-Ausstattung im Laufe der Zeit haben. Das zeigt mir wiederum, dass da kein Plan /keine Kontrolle existiert und bei der Prüfung der Compliance dann "große Augen" gemacht werden. Hier gute funktional Tools zu finden, die dem Admin bei seinem Tagesgeschäft/seinen Pflichten sinnvoll und einfach helfen, um allen Anforderungen gerecht zu werden, kann anstrengend werden. VG, Franz
  25. Moin, man möge mir die Lizenzbrille verzeihen :) sicherlich gibt es für diese Erhebung ne Menge Verwendungszwecke. Wenn somit die Daten schon vorliegen sollten, warum nicht mit dem SAM verknüpfen? VG, Franz
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