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lizenzdoc

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  1. Moin, Traut sich keiner... :( VG, Franz
  2. Hallo, Lizenzverwaltung im eigenen Unternehmen ist so ein Thema. Wer kennt sich damit wirklich aus, wer hat die Zeit dazu, warum eigentlich, in welchem Umfang, sicherlich hunderte von Fragezeichen! Microsoft und alle anderen Softwarehersteller nennen es Software-Asset-Management (SAM). Unter: http://www.microsoft.com/sam/de/de/default.aspx findet man bei MS das SAM-Thema und wenn man sich dokumentarisch belesen möchte, dann kann man an vielen Mbyte an Dokumenten sein Wissen auffüllen (bedauerlicherweise fast alles in Englisch!). Wer als Verantwortlicher im Unternehmen Software benötigt und einsetzt (nutzt), muss jederzeit nachweisen können, dass er dies „zum Wohle“ des eigenen Unternehmens auch so tätigt. Was aber auch heißt, dass er bei der „Software-Nutzung“ keine Vertragsverstöße gegenüber dem S/W-Hersteller begeht. So was nennt man dann Compliance. Der SAM-Status, wie viele Lizenzen von welcher Software setzt mein Unternehmen ein und hat man dementsprechend auch diese legalisiert = gekauft, hört sich wie „der 1. Schritt“ an, ist es aber nicht. (Diesen Schritt sehen aber die die S/W-Hersteller als „der 1. Schritt“… logisch) Als Verantwortlicher sollten die wirklich ersten Schritte (aus Sicht der Software-Nutzung) eigentlich doch folgende sein: Wie funktioniert mein Unternehmen, wie sind die notwendigen Prozesse, damit es wirklich „sauber und nachhaltig läuft“. Welche Mitarbeiter macht was? (hier: Bei der Stellen-, Arbeitsplatz- Beschreibung soll / muss man eigentlich zusammen mit der HR-Abteilung den Software-Bedarf (schon) festschreiben und dokumentieren!) also > Welche Software benötige ich dazu zwingend (und welche sind „nice to have“). Hat man diese 2 Schritte gemacht und dokumentiert (auch in Richtung der Geschäftsführung), kann man erst in die Überprüfung der Beschaffung („der 1. Schritt“) einsteigen. Ich weiß, dass hier kaum einer gerade ein Startup-Unternehmen betreut und schön bei „null“ anfangen kann, aber zu oft habe ich mitbekommen, dass die 2 Schritte seltenst gemacht wurden. Wobei die lückenlose Dokumentationspflicht bei den MS-Volumenverträgen Vertragsbestandteil ist. Führt man (in Excel) eine MA-Liste(somit ja auch eine PC-Liste) mit der benötigten Software, hat man die perfekte Grundlage für ein eigenes, funktionierendes SAM. Abgleich von benötigte S/W > genutzte S/W > gekaufte S/W(inkl. Datum) = sauberes SAM In dieser Excel-Doku sollte man auch festhalten, ob es „Sonder-Situationen“ gibt, die SAM-seitig, beachtet sein müssen … Desktop (IP-Adresse) > welcher Hauptnutzer > hat dieser Hauptnutzer ein weiteres „tragbares Gerät“ = Nutzung des „Zweit-Kopie-Rechtes“ bei Applikationen > wenn dieser noch Tablets, SmartPhones oder/und einen eigenen privaten PC nutzt = User-CAL > wenn TS-Dienste angeboten werden, darf diese IP zugreifen, oder muss es „per Script“ unterbunden werden, da dafür nicht lizenziert Am Ende des Tages führt diese gepflegte Dokumentation dazu, dass man keine Differenz bei den Lizenzen hat, bzw. bei Bedarf (Unterlizenzierung) eine Bestellung auslösen kann/muss, andersherum, bei frei gewordenen Lizenzen sich ein Lizenz-Pool entwickelt, den man ja wieder verwenden kann. Eure Meinung dazu? VG, Franz
  3. hi, kurz und knapp: 1x WIN-CAL erlaubt den Zugriff auf alle WIN-Server in Deinem Unternehmen, egal, wie viele WIN-SVR Ihr habt, und auch egal, ob die virtuell oder physisch sind. Dies gilt dann auch für alle weiteren Server-Arten, Exchange, Projekt, etc. VG, Franz
  4. Hi, Für den WIN-SVR-2012-R2 benötigst Du WIN-SVR2012-CALs. Die alten vom SBS-2003 können/dürfen nicht auf eine neuere Version zugreifen. Die WIN-2012-CALs dürfen auf alle WIN-SVR-2012-R2 und niedriger zugreifen. Ob Du die WIN-CALs als Device(also pro zugreifendes Gerät) oder jedem Mitarbeiter eine USER-CAL kaufst, liegt am Umfeld. Haben die User mehrere Geräte (DeskTop/Notebook/Tablet/SmartPhone/Home-PC) dann macht die etwas(15-20%) teurere User-CAL sehr viel Sinn. SQL-Express ist per Prozessor lizenziert (also keine SQL-CALs fällig), da musst Du Dir die EULA anschauen, ob da die Anzahl der Prozessoren limitiert ist. VG, Franz
  5. Hi, Info > Eine WIN-SVR-Lizenz (egal über welchen Channel gekauft, und auch mit SA, hatte noch nie die Erlaubnis zur Lizenz-Mobilität ! Einzig der WIN-SVR-External-Connector mit SA hat diese Mobilität! VG, Franz
  6. Hi, @Daniel: d.h. USB-, Serial- und Parallel-Kabel keine CAL, aber via Ethernet-Kabel oder WLAN 1x WIN-SVR-Device-CAL, da ja Kommunikation statt findet. Außer natürlich wenn alle User eine WIN-SVR-USER-CAL hätten ... Ich denke, da fangen jetzt einige an zu grübeln .... VG, Franz
  7. Hi, Frage, die wohl viele weiterhin interessiert ... Da ist ein ganz einfacher Laserdrucker (einziges Feature = er kann nur drucken) im Netz ... Gemischte WIN-SVR-CAL-Situation ( Device und USER) ... Benötigt der dann eine WIN-SVR-Device-CAL? Ein "Server-Blech", das mit einem WIN-SVR-Lizenz lizenziert ist, benötigt keine WIN-SVR-CAL für den Zugriff auf einen anderen WIN-SVR. Ergo, ist es z.B. ein Linux-SVR (also ein non-WIN-SVR), der auf einen WIN-SVR zugreift, dann benötigt er für den Zugriff eine WIN-SVR-CAL. (auch wenn CAL = Client Access License eigentlich heißt) VG, Franz
  8. Hi, falls der Kunde einen SELECT- oder EA-Vertrag hat, darf er ja mit "Produktiv-Images" kostenfrei für 90 Tage "testen", eine weitere zeitlich unbegrenzte Option wäre auch das aufsetzen als "Schulungslizenz". In beiden fällen darf man gleich mit dem Volumen-Images u.- Key des Kunden arbeiten. Solange man später auch die Lizenz kauft ! VG, Franz
  9. Hi Dirk, Du siehst das richtig. Die 2012 CAL-Version darf alle früheren bedienen, 2005 darf 2005 und früher SQL-SVR-Versionen, aber nicht neuer bedienen. VG, Franz
  10. Hi Weingeist, in vielen Dingen stimme ich Dir zu. Leider ist es die Grundeinstellung der "Entscheider", nur die Zahlen zählen heute noch. Bei fast allen stehen dahinter die gierenden Aktionäre, "Shareholder Value" kennt wohl begrifflich jeder. Ich kenne immer weniger Menschen, denen der tägliche Gang zur Arbeit noch wirklich Spaß macht, weil Spaß und Motivation kann man leider noch nicht in "BI-Tool" wertmäßig analysieren und somit beziffern. Depressionen werden zur Volkskrankheit anschwellen ... und "eine gerechte Wertschätzung" der Fähigkeiten eines Menschen wird begrifflich aussterben ... "Geiz ist Geil" > wird in allen Lebenslagen nachhaltig alles runterziehen. Bei diesem Thema "Verfügbarkeit und Bereitstellung" kommen Hersteller um die Ecke und sagen " friss oder stirb" ... und habe ich als Hersteller fast eine Monopolstellung, interessiert mich "Kundenzufriedenheit" sowieso nicht mehr. VG, Franz
  11. hi, kurze Erklärung zur Bezeichnung AE: Das stammt aus > Microsoft Authorized Education Reseller (AER)-Programm, die Lizenzen werden oft mit AE = Authorized Education bezeichnet. Man darf die also nur legal nutzen, wenn man, per Nachweis, zur Kundengruppe "Bildung" gehört. Die unterschiedlichen Einzelsprachen sind fast zu vernachlässigen, einen Aufpreis zahlt ein Kunde, wenn er "multilinguale Lizenzen nutzen möchte. So weit ich es noch weiß, wird dann die Grundinstallation in Englisch getätigt und der Kunde kann dann per menü seine "Desktop-Sprache" auswählen. VG, Franz
  12. Hi, wenn Ihr 5 User = 5 Personen seid und nur User-Lizenzierung wollt, dann benötigt Ihr: 5x WIN-SVR-2012 USER-CALs (falls nicht schon vorhanden) + 5x WIN-SVR-2012 RDS-USER-CALs Und diese CALs werden dann in der Kunden-Dokumentation (Teil eines Lizenznachweises) sauber den Namen der Personen zugeordnet und bei einem Wechsel gepflegt. Bis zu 2 Admins und nur zur Verwaltung von MS-Servern benötigen keine CALs! VG, Franz
  13. Hi, noch kurz zu Datenträger/Image-File. Es ist voll egal, ob es ein Datenträger/Image-File aus einem OPEN, SELECT oder EA stammt, wichtig ist nur, ob es ein Volumen-Image ist. Der Key ist der wichtigste Teil des Ganzen. D.h., wenn irgendwer Ihm ein Volumen-Image zukommen lässt und er seinen richtigen Volumen-Key einsetzt und nutzt, dann ist alles sauber und legal! VG, Franz
  14. Hi Marco, grundsätzlich gilt, welches Medium Du installierst, gibt die Lizenz vor, ergo wäre eine Falsch-Lizenzierung schnell geschaffen. Nimmst Du das OEM-Image, dann ist die Nutzung auf dem TS-SVR nicht erlaubt, beim MSDN müsste ich nochmals nachlesen, aber befürchte, es ist auch so. Du brauchst ein Image einer Volumen-Lizenz. Versuche bei den Distributoren Dein Glück, ob die noch 2003 haben. Wenn nicht, bei meinem uralten Arbeitgeber ( einem LAR in München) weiß ich, dass dort von jedem Image ein Master abgelegt wurde. Vielleicht hast Du dann Glück. VG, Franz
  15. lizenzdoc

    Lizenzaudit

    Moin, eigentlich sollte man nach ein paar Telefonaten mit MS-Partnern schlauer sein und nicht ratlos! Am Ende des Tages muss die Nutzung mit der Lizenzierung sauber abgestimmt sein. Mein Rat: Sprecht mit einem Microsoft SAM-Partner, dann solltet Ihr schlauer sein. Sicherlich kostet das Geld, aber wenn Ihr "falsch beraten" kauft, dann kann es viel teurer werden! Wie sicher kann man sein, dass bei einem Audit ein Tool nicht feststellen kann, wann wurde welche Software installiert und genutzt? Und wenn, an Hand der Rechnungen kann man sehr einfach am Datum feststellen, dass die Software "in Panik" gekauft wurde und aber die Nutzung vorher erfolgte. MS ist nicht "unterbelichtet" und macht Audits schon seit vielen Jahren und kennt die Tricks der Kunden. Viele Grüße, Franz Hi, @ Dirk: Wenn die WIN-SVR-2012-DC Lizenzen sauber und ausreichend für die Bleche lizenziert sind, kannst Du die "alten" Lizenzen zur Seite legen und nutzt das Recht der DC-Lizenz in den vOSE jegliche Edition/Version der WIN-SVR-Lizenz zu nutzen und das unlimitiert. Wenn Du eine DC-Lizenzierung hast, benötigst Du für die vOSE keine weiteren alten/neuen SVR-OS. ... und es ist traurig, dass die MS-Partner als "Fachhandelpartner" null Ahnung vom Lizenzrecht haben ... VG, Franz
  16. Moin Dirk, Grundsätzlich müsst Ihr die zur Lizenz gehörige EULA einsehen. Ich habe hier die EULA für WIN-XP Pro und da darf man die Lizenz nicht in einer vOSE betreiben, man bräuchte dann das Abo. Die mir vorliegende EULA für WIN-7-Pro erlaubt, die Lizenz in entweder der pOSE oder in der vOSE zu betreiben. hier wäre also kein zusätzliches Abo fällig. Weiter: Das OS wird ausschließlich per Device lizenziert, also keine User-Lizenzierung. VG, Franz
  17. Hi, 25% unbezahlte Software ! Jetzt müsste man nur wissen, wie viele Millionen Software-Umsatz MS im Jahr hier in Deutschland macht ... Welcher Firmenchef würde sich nicht aufregen, wenn sich seine Kunden einen 25% "Rabatt" ungefragt selbst einräumen .... Eigentlich müsste MS seine SAM-Abteilung um 200% personell aufstocken ... VG, Franz
  18. Hi, ergänzend ... Ich habe schon öfters beim Kunde das "Hyper-Threading" auf "ON" gesehen (Punkt 2 ), auf meine Frage, ob es benötigt würde, kam als Antwort oft " keine Ahnung" ... Das Blöde ist halt nur, durch Hyper-Threading auf "ON" benötigt man 2x mehr SQL-CORE-Lizenzen, also doppelt. Dann macht man große Augen, wenn man das beim Audit gesagt bekommt ... es wurde genutzt, also unterlizenziert. VG, Franz
  19. Hi, Info: kauft man z.B. einen OPEN mit 5x WIN-SVR-CALs (OPEN-NL) dann ist normalerweise der komplette Server-Pool Online frei zugänglich, mit allen Images und Keys. Sollte auch so für den Applikations- und Systeme-Pool gelten. VG, Franz
  20. Hi, nobody is perfect ...Microsoft. Hier die Tabelle aus der ProducList 07-2014, Seite-63: ull Packaged Products OEM Programme Anwendungs-Pool n. z. SA nur wie nachstehend aufgeführt verfügbar Gilt für Open-Lizenz, Select, Select Plus und die nicht organisationsweite Option unter Open Value-Verträgen sowie Zusätzliche Produkte unter Konzernverträgen. Gilt nicht für Konzernprodukte unter Open Value- und Konzernverträgen. System-Pool SA verfügbar SA verfügbar Server-Pool SA verfügbar SA verfügbar Ich hoffe, man kann es lesen. (reinkopieren ging leider schief, sorry! Ich denke, dass ist ein Fehler seitens MS. @Daniel: kannst du das anfragen/weiterleiten? Für den Hinzukauf der SA war der letzte Tag, der 30.06.2014 ! Trifft sich ja ganz gut mit dem Ende des Microsoft-Geschäftsjahres. Wer heute einen PC kauft und die Enterprise-Features und Virtualiserung benötigt. benötigt seit dem 01.07.2014: 1x Basis-OS-Voll-Lizenz(OEM, SB oder FPP) + 1x Enterprise-Upgrade-Lizenz + 1x die SA (die Option VDA-ABO-Lizenz lasse ich hier mal raus) D.h. doch, dass Microsoft mit der Enterprise-Upgrade-Lizenz jetzt 1 "Lizenz-Teilchen" mehr haben will, als früher. Netter Zusatz-Umsatz ... VG, Franz
  21. Hi all, @Daniel, danke, dass Du mich darauf aufmerksam gemacht hattest! Seit dem 01.07.2014 darf und kann man aus einem Volumenvertrag keine SA mehr für WIN-OS aus OEM-, SB- und FPP-Kanal kaufen .... was passiert da gerade ...? ProductList July-2014, Seite-35: Am 1. März 2014 startete Microsoft das Windows Enterprise-Upgrade-Angebot im Rahmen von Volumenlizenzen. Im Zusammenhang mit diesem Angebot wurden die folgenden Änderungen vorgenommen: Windows Pro-Upgrade: Das Windows Pro-Upgrade bleibt weiterhin zum Erwerb ohne SA verfügbar. Windows Enterprise-Upgrade: Das Windows Enterprise-Upgrade wird ab dem 1. März 2014 angeboten und ermöglicht Kunden mit qualifizierendem Betriebssystem ein Upgrade auf Windows Enterprise. Downgraderechte: Die Windows Enterprise Edition umfasst Downgraderechte auf frühere Versionen von Windows Enterpreise, zusätzlich zu den gleichen Downgraderechten wie für Windows Pro. Open Value: Kunden können aufgrund vorhandener Windows 8.1 Pro-, Windows 8 Pro- und Windows 7 Professional-Lizenzen zu einem Up-to-Date-Nachlass berechtigt sein. Software Assurance: Außer wie unten festgehalten kann SA nur für eine Upgrade-Lizenz für Windows Enterprise erworben werden. Lizenzprogramme Select Plus, Open Value und Open: Für neue Geräte, die für Windows 8.1 oder 8 Pro oder Windows 7 Professional OEM oder FPP lizenziert sind, können Kunden innerhalb von 90 Tagen nach dem Erwerb und bis zum 1. Juli 2014 weiterhin SA erwerben. Verlängerungen: Kunden, die SA für Windows Pro erworben haben, können diese für die betreffenden Geräte verlängern, ohne eine Upgrade-Lizenz für Windows Enterprise erwerben zu müssen. Erwerb von Windows-Upgrades + SA: Kunden in einem Volumenlizenzprogramm, das SA erforderlich macht, und die zuvor ein Windows Pro-Upgrade + SA erworben haben, können bis zum Ende ihres Beitritts oder Vertrags zusätzliche Pro-Upgrades + SA erwerben. Beim Abschluss eines neuen Beitritts oder Vertrags erwirbt der Kunde ein Enterprise-Upgrade + SA. Gewährung des Rechts auf Nutzung von Windows 8.1 Pro anstelle von Windows 8 Pro Volumenlizenzkunden mit Lizenzen für Windows 8 Pro sind für Windows 8.1 Pro lizenziert, auch wenn die SA für das Windows Desktop-Betriebssystem vor der Freigabe von Windows 8.1 Pro abgelaufen ist. Dies gilt nicht für Windows 8 Enterprise; Sie müssen über aktive SA für das Windows Desktop-Betriebssystem verfügen, um zur Verwendung von Windows 8.1 Enterprise berechtigt zu sein. Bin mal auf die Folgen gespannt! D.h. ab sofort, dass ein neuer PC mit WIN-8 Pro (OEM, etc) nicht mehr via SA die Enterprise-Features nutzen darf, sondern zur Grund-WIN-OS-Lizenzen zusätzlich nun die Enterprise-Upgrade-Lizenz + SA benötigt! oder sehe ich das falsch? VG, Franz
  22. Stimmt! Wurde zum 1. Mal dann in der ProductList April-2014 erwähnt ... Ich mache mal dazu einen eigene Beitrag auf. VG, Franz
  23. Daniel, wie meinst Du das? "nicht mehr für WIN-CALs" Warum/Wann wird/wurde das geändert/eingeschränkt? VG, Franz
  24. Hi, innerhalb von 90 Tagen müsste man die SA dann hinzukaufen, damit es legal bleibt. VG, Franz
  25. Hi, da gebe ich Dir Recht, die Mitarbeiter des FA sind da etwas "traditionell" ... Aber die haben auch schon gemerkt, dass die fehlende Steuer-Summe bei Unterlizenzierung von Lizenzen multipliziert mit der Anzahl der verwendeten S/W-Hersteller weit höher ist, als die Standart-Steuer-Sünden ... und die Höhe der aufgedeckten Steuersummen, fördert u.U. auch die Kariere des FA-Mitarbeiter .... VG, Franz
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