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lizenzdoc

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  1. Hallo, beim WIN-SVR ist die Frage sehr schnell und einfach beantwortet: Szenario-A: Wenn die vorhandene Anzahl wirklich die Anzahl der vOSE abdecken, dann passt das. Szenario-B: Da die Anzahl der WIN-SVR-STD für mindestens 90 Tage auf der jeweiligen Hardware festsitzt, geht ein Verschieben im Worstcase nicht, verboten ... Abhilfe: Kaufe je Hardware 1x WIN-SVR-2012-DataCenter-Lizenz, die ja 2 Prozessoren in der lizenzierten Hardware abdeckt. Laut den PURs ist es dann erlaubt, unlimitierte vOSE dort zu betreiben. Da dies für beide Hardware-Seiten gilt, darf man in der Anzahl "sehr kreativ" sein. Bedenke: Für die WIN-SVR-Lizenz gibt es weiterhin keine Lizenzmobilität, die einem das Verschieben erlaubt. und... Auch die EULA der SB-DataCenter-Lizenz erlaubt ein unlimitierte Anzahl von vOSE auf der lizenzierten Hardware, also gibt es dazu keinen Unterschied zur Volumen-Lizenz. VG, Franz
  2. Hi, Bei den WIN-SVR-Lizenzen wird keine SA benötigt, da SA hier keine Mobilität ermöglicht. Also darf man OEM/SB sicherlich kaufen. Dies gilt auch für die CALs (WIN+RDS). Möchte man immer aktuell bleiben, kann man aus einem Volumenvertrag die SA hinzukaufen( 90 Tage-Regel ! beachten). Für die Applikations-Server benötigt man aktive SA, dies erlaubt dann erst die Mobilität (verschieben auf andere Server). Für die Applikations-CALs werden aber keine SA benötigt, wenn man nur die Mobilität will. Dadurch wird die Kostenseite etwas entspannter. VG, Franz
  3. Hi, leider kann ich hier immer noch nichts hineinkopieren ...."TOM" !! Ich habe gerad mal die EULA für WIN-SVR-DataCenter- 2012-R2 deutsch gelesen (kann man sich auch downloaden ...) Lizenziert wird > 1 Lizenz für jeweils 2 physische CPUs Da darf man downgraden bis NT :) Man darf Std/Enterprise/etc. auch als Edition da nehmen und man darf 1x in einer physischen installieren und unlimitiert virtualisieren ( aber nur 1x Instanz pro virt. OSE!) Wenn Du dann auch noch OEM/SB-WIN-CALs kaufst, sieht das alles legal aus ! VG, Franz
  4. hi, ergänzend noch die PURs, April-2014, Seite-12: MS-Produkte, die SQL-Server Technologie enthalten .... der SQL darf auch nur diese Software unterstützen ...bzw. auch weitere MS-Produkt welches SQL-Server Technologie beinhaltet ... ...für all diese Verwendungen benötigen sie keine SQL-CALs... Dies gilt auch für normale Produkte aus den Volumenverträgen ... VG, Franz
  5. Hi, So wie auch Daniel schrieb ... Concurrent/Multiplexing-Use ist ein no no bei Microsoft.(verlieren ja Geld!) Ich kenne keinen OEM-, ISV- oder Enbedded-Partner, der da eine schriftliche Ausnahme hätte. (und ich habe ja auch mal bei MS gearbeitet ...) Da ihr sicherlich Verträge mit eurem Kunden habt, worin irgendwo so was geregelt wurde, seit Ihr am Ende des Tages auch dran und der Kunde versucht seinen Schaden von euch erstattet zu bekommen. Schwierige Situation, aber ich würde zum GF des Kunden gehen und ihm aufzeigen, dass Ihr in seinem Interesse handelt und ihn (und seine Firma) schützen wollt! Beim Audit kann der GF des Kunden sich nie aus der Verantwortung ziehen! Das sollte seine Wirkung haben. Möchte Deine Beharrlichkeit auch mal sehr loben !! Kenne viele die das dann entnervt einfach durchwinken ... passt schon ... VG, Franz
  6. Hallo, SQL wird nach 2 Regel lizenziert. 1. Prozessorlizensierung: Dann sind die Zugriffe unberücksichtigt, da ja nach den Prozessoren der SQL-Hardware lizenziert wird. 2. CAL-Lizenzierung: Hier muss der zugreifende User oder das zugreifende Device mit einer CAL lizenziert werden. a. Da bei einer numerischen Begrenzung von 13 Zugriffen aber alle aus den 50 zugreifen dürfte, mal die 13 mal andere 13, müssten alle 50 Clients oder User eine SQL besitzen. b. Wenn es immer nachweislich genau die selben 13 Devices oder User wären, könnte es lizenzrechtlich sauber sein, aber das muss man genau nachweisen! Wenn es so ist, wie unter a. dann liegt eine Unterlizenzierung vor. Beim Audit ist dann ne Menge Geld fällig ... 37x SQL-CAL ( zum sehr hohen Sonderpreis! ) und da weit über 5% unterlizenziert, zahlt Ihr auch die Tagessätze der KPMG ! Der Hersteller sollte sich mal im MS-Lizenzrecht schulen lassen, so wie Du das schilderst, blubbert er einen richtigen Schmarrn daher! VG, Franz
  7. lizenzdoc

    Companion-Geräte

    Hi Daniel, Danke, dass Du mein Wissen bestätigst, mich hatten einige Äußerungen von "anderen" leider leicht verunsichert. Schön das Du hier hilfst! VG, Franz
  8. lizenzdoc

    Companion-Geräte

    hi, ich möchte gerne nochmals das Thema aufgreifen und nachfragen, wann eine CSL(Companion-Subscribtion-License) nötig ist. Annahme: Ich bin in einem Unternehmen und alle User haben ohne SA jeweils 1x WIN-CAL-User u. 1x Exchange-CAL-User. Situation-1: Ich bin in der Firma vor Ort an meinem Desktop und synchronisiere mein privates Smartphone (das ich aber auch für die Firma nutze) mittels eine SyncSoftware, die auf dem Firmen-PC installiert ist, indem ich das Smartphone mit einem USB-Kabel mit dem Firmen-PC verbinde und synce so meine E-Mails. Situation-2: Das selbe mache ich nun von zu Hause aus an meinem privaten Desktop und synce mein Firmen-Postfach auch. reichen mir die USER-CALs für WIN-SVR und Exchange-SVR aus? VG, Franz
  9. Hallo Marco, am Ende des Tages geht es immer nur ums Geld. Wenn man dies sich immer wieder vor Augen hält, dann wird Lizenzieren etwas einfacher. Wenn das mit der Trennung der Server nach Hochschule (HS) und "Rest" wirklich nachweisbar geht, dann kann man das sicherlich machen, was ich aber etwas bezweifele .. Einfach ist, wenn Du die Server via BMI-Vertrag beschaffst. Da die HS-Nutzer ja zu 100% deinem Arbeitgeber gehören dürfen die ja auf die (teureren) Server-Lizenzen zugreifen. Für die 2 Gruppen werden die CALs aus dem jeweiligen bezugsberechtigten Vertrag gekauft, also für die HS aus dem Academic-Vertrag und für die BMI-ler aus dem BMI-Vertrag. Dies gilt z.B. auch für Applikationen, wie Office oder so, die auf einem TS bereitgestellt werden. Sind die Devices aus Academic- und BMI-Vertrag sauber lizenziert reicht ein Office auf dem TS, das mit einem BMI-Vertrags-Key freigeschaltet wurde. Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich hierbei ein erfahrener Microsoftler bzw. KPMG-Prüfer absichtlich eine blutige Nase holen will. Und das Thema mit dem Ausschließen(via Script) von nicht lizenzierten Devices wurde ja heute schon von mir beantwortet/kommentiert. Edit: zu deinem "Edit": ich habe gerad noch mal in den Select-Verträgen nachgeschaut: Ob Academic- oder BMI-Select > für reine Schulungs- und somit auch Seminarräumen, darf man jeweils kostenfrei 20 Lizenzen "eines Produktes" dort installieren, und genau genommen heißt das , das ein Office-Std ein eigenes Produkt ist, genauso, wie ein Office-Pro ! Wenn man also nicht mehr als insgesamt 40 so zusammengestellte Office-Lizenzen aus dem teureren BMI-Vertrag installiert, dann ist man legal ... Und wenn das nicht ausreicht, dann lizenziert man ausschließlich für die HS-User einen eigenen Schulungsraum, mit wiederum maximal 40 Lizenzen, wie oben beschrieben, aber aus dem Academic-Select-Vertrag. Sollte reichen, oder? VG, Franz
  10. Hallo LooMiS, Am Ende eines Tages, bzw. bei einem Audit durch MS/KPMG bist Du mit diesem Vorgehen bestens gerüstet. Zusätzlich kann/sollte man allen Mitarbeitern schriftlich diese Lizenzierung erklären und als Arbeitsanweisung ablegen. Mehr kann man nicht tun. Dieses Verfahren kann man auch nutzen, wenn man Office-Standard und Office-Pro auf dem TS bereitstellt. VG, Franz
  11. Moin, eine Enbedded-SVR-Lizenz ist deswegen so günstig und hat Sonderrechte(z.B. keine WIN-CAL) weil Sie mit einer Hardware so gekoppelt verkauft wird. Auch dürfen nur Enbedded-Partner solche Lizenzen verkaufen. Eine Enbedded-Lizenz ohne Hardware ist somit keine solche ... und Du bewegst Dich auf keinem legalen Weg. "Ein Bekannter von mir ist im Moment in China, was Du da so alles an MS-Lizenzen billig kaufen kannst ... unfassbar ..." Frage doch mal Deinen Händler, woher er diese Lizenz hat. Enbedded Lizenzen dürfen nur sehr wenige Distributoren verkaufen. VG, Franz
  12. Hallo Rübelzahl, ich versuche das mal zu ordnen, da das Embedded-SVR-Thema oft schwer verständlich ist. Grundsätzlich verkauft MS nur Einzel-Lizenzen an diese Embedded-Partner. Dazu übergibt MS die SLT (Software-License-Term) und zusätzlich die AT (Additional Terms) diesem Partner als Lizenz-Vorschrift. MS bietet 2 verschiedene WIN-TELCO-Lizenzen an > ein 2-Prozessor oder eine 4-Prozessor-Lizenz. Wichtige Sonderregeln: 1. Eine Embedded Lizenz darf nur mit einer Hardware zusammen vertrieben werden und muss vorab(durch den Partner) auf dieser auch installiert und vorher aktiviert worden sein. 2. Die WIN-SVR-TELCO-Lizenz benötigt nie mehr eine WIN-SVR-CAL zusätzlich, da der SVR rein nach Prozessoren lizenziert wird. 3. Wird eine niedrigere Version ausgeliefert, muss auf der Hardware auch dafür ein COA-Sticker (für die niedrigere Version) aufgeklebt sein! Ich denke//hoffe, dass ich Deine Fragen beantworten konnte!? Das lustige am Embedded-Thema ist hier, dass Dir Dein Partner dennoch WIN-SVR-CAL-2012 zusätzlich verkaufen darf, diese Embedded-CALs erlauben Dir alle Zugriffe auf alle anderen WIN-SVR in Deinem Unternehmen legal zu lizenzieren. Der Preisunterschied zu den normalen Volumen-CALs ist erheblich ... Dies nennt MS "channel agnostic" und seit Juni-2013 kennt auch die Microsoft-SAM-Abteilung durch meine PP-Präsentation diese "Sonderlizenzregel für CALs" ... siehe mein Beitrag oben ... Viele Grüße, Franz
  13. Moin, zum besseren Durchblick: Drucker: Ein einfach Drucker, wie ein Laserdrucker, der nur druckt, benötigt keine CAL (Client-Access-License). Ein Drucker, der aber scannen kann und dann der User diesen File durch z.B. der Eingabe auf dem Drucker-Display auf einem Netzwerk-Pfad abspeichert, benötigt eine WIN-Device-CAL (File-und Print-Dienste). Wenn der User direkt von diesem Drucker auch noch diesen File z.B. per Exchange als E-Mail-Anhang versendet, dann benötigt dieser Drucker auch eine Exchange-Device-CAL. Wären alle Benutzer des Druckers aber mit einer WIN-USER-CAL u. Exchange-USER-CAL ausgestattet, dann benötigt der Drucker selbst keine CAL, da ja die USER alle Geräte mit Ihrer USER-CAL sauber lizenziert benutzen. Office: Abgesehen von Office-365 .... Office aus Box-, OEM-, Systembuilder-Einkaufskanal sind Einzellizenzen, nie Volumenlizenzen. Einzel- u. Volumenlizenzen unterliegen ausschließlich der Device-Lizenzierung! Office aus einem Volumenvertrag beinhaltet immer das Downgrade-Recht, d.h. wenn man die aktuelle Version 2013 kauft, darf man "an Stelle" dieser jede Vorgängerversion einsetzen, also 2010 oder eine noch ältere... Installation u. Lizenzierung auf dem Terminal-Server-Dienst des WIN-SVR: Beispiel: Ihr habt 20 PCs, die alle mit Office-Einzellizenz lizenziert wurden. Es wird nun ausschließlich immer nur von den 3 selben PCs auf diese Office-TS-Installation zugegriffen. Dann benötigt man nur für diese 3 zugreifenden PCs jeweils 1x Office aus dem Volumen-Vertrag. Wenn aber im Laufe der Zeit von allen 20 PCs mal auf diese Office-TS-Installation zugegriffen wird, dann benötigt jeder dieser PCs ein Office aus dem Volumen-Vertrag, also benötigt man 20x die Volumenlizenz. Dies gilt dann auch für die RDL-CAL (TS-CAL)! VG, Franz
  14. hi, bei Volumenverträgen gilt die PUR/ProductList des Kaufdatum der Lizenz. Sollte es sich zwischenzeitlich verschlechtern, darf der Kunde entscheiden, welche Regeln für diese Lizenz gelten soll. Klingt sehr komisch, ist aber wirklich so. Steht in den MBAs oder im Volumenvertrag drin, müsste es bei Bedarf dann suchen ... VG, Franz
  15. :) das sagen sie alle :) schönes angenehmes WE allen, Franz
  16. Moin, fast mein Lieblingsthema :) Einfache Regel: Wer Volumenverträge verkauft und/oder kauft, sollte seinen juristischen Beistand die/den Volumenvertrag lesen lassen. Dann wissen beide Seiten, was erlaubt ist und was nicht. Die SAM-Abteilung bei MS freut sich über solche Deals immer öfters, da sie nun 2 Audit Kandidaten auf einem Tablet präsentiert bekommt. Wer sich beim Transfer nicht sauber verhält, der zahlt am Ende meistens viel mehr, als eine legale neue Lizenz gekostet hätte. Und noch eine Anmerkung: Die SAM-Abteilung von MS kennt Ihre Kollegen bei den anderen S/W-Herstellern. und "petzen" ist nicht verboten .... Da kann nach einem MS-Audit schnell mal ein weiteres Audit anderer Hersteller folgen. Es hat noch nie geschadet, wenn man vorher nachdenkt ... VG, Franz
  17. @ Daniel, es war von mir nicht "bös gemeint". Die Mehrheit der Leser hier, ist im MS-Lizenzrecht "sehr unsicher", da sie nicht die Zeit haben/hatten, so wie wir. Wenn die im selben Beitrag einmal "ja" und einmal ""nein" zu gleichen Thema lesen, verunsichert sie dies. Dr. M. macht das immer wieder sehr bewusst ... "back to Basic" und möglichst nichts voraussetzen. Oft gilt: "in der Kürze liegt die Würze". Ein klares Ja/Nein hilft am besten und dazu dann eine knappe Erläuterung und der Quellnachweis. Wir "Wissenden" sind einfach zu tief im Thema drin und manchmal übersehen wir den Tellerrand. Seit einiger Zeit steht in der Volumenpreisliste das Thema "enbedded" nun drin, bei viel zu vielen Partnern steht dazu das "?" auf der Stirn ... wie groß ist das wohl bei den Endkunden ? ... Wünsche einen angenehmen Tag allen, Franz
  18. @ Dr.Melzer, mir wurde gesagt, dass die "übliche" MAC-Adresse eines Devices u.U. "verändert" werden könnte, aber ein "Maschinen-ID-Code/ Device-ID" (sorry, ich bin kein Techniker) nicht veränderbar wäre.. Hilft das besser? VG, Franz @ Daniel: etwas widersprüchlich/irritierend formuliert: "dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Nutzung von Office an, sondern nur auf die Zugriffsmöglichkeit" und im Text steht dann: ... "the product is used or accessed" hier schreibt MS nichts von " könnte", sondern schreibt von der Tatsache, es ist zu lizenzieren, wenn dass Produkt wirklich genutzt wird oder wenn auf dieses Produkt wirklich zugegriffen wird ... wohl ein kleiner, aber teurer Unterschied. Und ich bin immer sehr vorsichtig > Volume Licensing Brief sind erklärende Begleittexte, aber laut dem offiziellen MS-Vertragskonstrukt noch nie Vertragsbestandteil gewesen! Vor Gericht "nett" aber nicht relevant. VG, Franz
  19. Moin, eine never ending story! ... ein Device oder User, der auf einen Server zugreifen kann/könnte muss eine CAL besitzen .... .... das "Märchen" hält sich schon genauso lange, wie beim Exchange Postfächer lizenziert werden sollten ... Für den "einfachen Vertiebler" und Microsoft schnell verdientes Geld. und nach der Stornozeit bleibt Ihr auf dem kram sitzen! Ich biete in meiner Beratung immer noch demjenigen 50 € an, der mir im Vertrag, ProductList oder PURs zeigen kann, dass Microsoft irgendwo den "Konjunktiv = könnte" schriftlich benutzt ... Fakt ist > greift was/man auf den Server zu = lizenzieren. Fakt ist aber auch > greift man nicht auf den Server zu, auch wenn man könnte = nicht lizenzieren. Zahlt Ihr für was, was im Schaufenster ausliegt und Ihr euch leisten "könntet", aber nicht kauft? Wie kommt man beim Audit da sauber durch? Als erstes > schriftliche Aufzeichnungen, dokumentiert einfach alles, wer, was greift zu und hat welche Lizenz (Edition, Version, mit oder ohne SA, welcher Verkaufskanal (OEM, BOX, SB, Volumenverträge) Als zweites > Schriftlicher Hinweis an die MA, dass wer nicht dafür lizenziert wurde, darf nicht zugreifen. Als drittes > z.B. für den TS-Dienst > Scribt schreiben: Diese vergleicht den Maschinen-Code mit einer gepflegten Liste, ob dieser Maschinen-Code richtig lizenziert ist. z.B. greift ein Office-Std lizenziertes Device auf ein Office-Pro auf dem TS zu, wird er mit einem Lizenzhinweis autom. wieder ausgelogged. Dies kann auch so mit Office älterer Versionen (2003/7/10) gehandhabt werden. oder auch mit Visio Std/Pro etc. Als viertes > dies kann man ja bekanntlich auch mit Usern so handhaben .... Für einige viel nun zu tun, für andere nur noch ein Add-on ... Aber auf der anderen Seite, wenn dann mal MS/KPMG "klingelt" und diese Dokumentationsarbeit sehen/erkennen, werden die plötzlich ganz ruhig und traurig :) und Ihr könnt entspannt weiter arbeiten. Noch ein Hinweis, den sogar kaum ein SAM-Mitarbeiter kennt: CALs sind "channel agnostic" ! d.h. eine CAL gekauft, egal, ob aus dem "Embedded-Channel", OEM-Channel oder Volumen-Channel stammend, erlaubt/berechtigt den Zugriff auf den Server, egal ob aus Embedded-, OEM, oder Volumen-Channel gekauft. weiterhin Frohe Ostern :) Franz
  20. Moin, kurze Info @ zahni : wenn ich mich nicht ganz irre, haben die FI-Verträge spezielle schriftliche Nebenabreden, die gewisse Sonderregelungen darstellten ... da bitte mal den ansprechen, der euren Vertrag verhandelt hatte, bei manchen Nebenabreden hatte MS vergessen ein Zeitlimit zu setzen .... und die sind heute noch gültig ... smile* VG, Franz
  21. Moin, beim Audit ist der Fakt so: Deine Lizenzierung wird bewertet und Ihr zahlt bei Unterlizenzierung, nicht der Lieferant! Beim WIN-SVR gibt MS keine Lizenzmobilität, damit MS nicht verarmt. Auch eine SA hilft hier nichts! D.h. jeder Zielserver muss mit ausreichend vielen WIN-SVR-Lizenzen lizenziert sein, um im worst case alle VMs sauber lizenziert aufzufangen (auch gerade bei V-Motion). Nachzulesen in der EULA oder den PURs. VG, Franz
  22. Hi Huettenwirt, sollte euch eigentlich vorliegen. Ansonsten bei eurem MS-Accounter ein "blanco" anfordern. Ich habe aktuell nur bis zur Version Oct-2009 ... sollte aber reichen, da MS kaum die internationalen Verträge verändert ... Wenn Du die von mir benötigst ...kurze Mail an FJH@LicTrans.de und ich mail Sie dir zu. VG, Franz
  23. Moin, bin wieder von der CEBIT zurück, 30% der Besucher waren Schüler und Senioren, die Freikarten hatten ... :) laut EA-Agreement, Seite-2 fällt dieses Device unter "Qualifizierter Desktop", muss also lizenziert werden. Es gehört dem EA-Unternehmen, ist fähig ein WINDOWS oder ein Office auf dem Desktop auszuführen. Daher ist es im EA egal für die Lizenzierungspflicht(Numerik), ob man darauf "etwas Microsoft" überhaupt installiert. Ergo, lizenzieren. VG, Franz
  24. Moin, man kann das auch etwas einfach gestalten, was die Microsoft und die KPMG auch akzeptieren. Liste auf, welche Devices und somit welche MAC-Adressen mit einer Applikation (z.B. Office-Std) lizenziert sind. dann bau ein Script, welches beim Log-on diese Liste abfragt. Steht die Mac-Adresse nicht drin, verweigere somit den Log-on zum TS mit dem Hinweis "Zugriff/Device ist nicht dafür lizenziert" . Zusätzlich ein Schreiben der GL an alle MA, dass dies zu beachten/befolgen ist, wegen dem Lizenzrecht. Und schon bist du sauber beim Audit. Alle Versuche via GPO erzeugen nur ein Lächeln beim Audit. VG, Franz
  25. Hi, UA war ein angenehmes Thema damals. Man konnte UA zu einer Basis-Lizenz hinzu kaufen, ohne auf die 90-Tage-Frist zu beachten. UA wurde dann später in SA weitergeführt, wenn die UA und somit der Volumenvertrag auslief, konnte man also nun die SA in dem anschließenden Folge-Volumen-Vertrag weiter verlängern. Ob man aus einem OPEN in einen OV oder SELECT oder einen EA die UA/SA weiter verlängerte war egal. Auch darf man eine UA/SA aus einem EA in einem OPEN verlängern. UA/SA in einem OPEN ist regional begrenzt (jeweils EMEA/ASIEN/USA), im SELECT/EA weltweit. Also muss man da auch aufpassen ... Kompliziert? VG, Franz
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