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lizenzdoc

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  1. @ Daniel, es war von mir nicht "bös gemeint". Die Mehrheit der Leser hier, ist im MS-Lizenzrecht "sehr unsicher", da sie nicht die Zeit haben/hatten, so wie wir. Wenn die im selben Beitrag einmal "ja" und einmal ""nein" zu gleichen Thema lesen, verunsichert sie dies. Dr. M. macht das immer wieder sehr bewusst ... "back to Basic" und möglichst nichts voraussetzen. Oft gilt: "in der Kürze liegt die Würze". Ein klares Ja/Nein hilft am besten und dazu dann eine knappe Erläuterung und der Quellnachweis. Wir "Wissenden" sind einfach zu tief im Thema drin und manchmal übersehen wir den Tellerrand. Seit einiger Zeit steht in der Volumenpreisliste das Thema "enbedded" nun drin, bei viel zu vielen Partnern steht dazu das "?" auf der Stirn ... wie groß ist das wohl bei den Endkunden ? ... Wünsche einen angenehmen Tag allen, Franz
  2. @ Dr.Melzer, mir wurde gesagt, dass die "übliche" MAC-Adresse eines Devices u.U. "verändert" werden könnte, aber ein "Maschinen-ID-Code/ Device-ID" (sorry, ich bin kein Techniker) nicht veränderbar wäre.. Hilft das besser? VG, Franz @ Daniel: etwas widersprüchlich/irritierend formuliert: "dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Nutzung von Office an, sondern nur auf die Zugriffsmöglichkeit" und im Text steht dann: ... "the product is used or accessed" hier schreibt MS nichts von " könnte", sondern schreibt von der Tatsache, es ist zu lizenzieren, wenn dass Produkt wirklich genutzt wird oder wenn auf dieses Produkt wirklich zugegriffen wird ... wohl ein kleiner, aber teurer Unterschied. Und ich bin immer sehr vorsichtig > Volume Licensing Brief sind erklärende Begleittexte, aber laut dem offiziellen MS-Vertragskonstrukt noch nie Vertragsbestandteil gewesen! Vor Gericht "nett" aber nicht relevant. VG, Franz
  3. Moin, eine never ending story! ... ein Device oder User, der auf einen Server zugreifen kann/könnte muss eine CAL besitzen .... .... das "Märchen" hält sich schon genauso lange, wie beim Exchange Postfächer lizenziert werden sollten ... Für den "einfachen Vertiebler" und Microsoft schnell verdientes Geld. und nach der Stornozeit bleibt Ihr auf dem kram sitzen! Ich biete in meiner Beratung immer noch demjenigen 50 € an, der mir im Vertrag, ProductList oder PURs zeigen kann, dass Microsoft irgendwo den "Konjunktiv = könnte" schriftlich benutzt ... Fakt ist > greift was/man auf den Server zu = lizenzieren. Fakt ist aber auch > greift man nicht auf den Server zu, auch wenn man könnte = nicht lizenzieren. Zahlt Ihr für was, was im Schaufenster ausliegt und Ihr euch leisten "könntet", aber nicht kauft? Wie kommt man beim Audit da sauber durch? Als erstes > schriftliche Aufzeichnungen, dokumentiert einfach alles, wer, was greift zu und hat welche Lizenz (Edition, Version, mit oder ohne SA, welcher Verkaufskanal (OEM, BOX, SB, Volumenverträge) Als zweites > Schriftlicher Hinweis an die MA, dass wer nicht dafür lizenziert wurde, darf nicht zugreifen. Als drittes > z.B. für den TS-Dienst > Scribt schreiben: Diese vergleicht den Maschinen-Code mit einer gepflegten Liste, ob dieser Maschinen-Code richtig lizenziert ist. z.B. greift ein Office-Std lizenziertes Device auf ein Office-Pro auf dem TS zu, wird er mit einem Lizenzhinweis autom. wieder ausgelogged. Dies kann auch so mit Office älterer Versionen (2003/7/10) gehandhabt werden. oder auch mit Visio Std/Pro etc. Als viertes > dies kann man ja bekanntlich auch mit Usern so handhaben .... Für einige viel nun zu tun, für andere nur noch ein Add-on ... Aber auf der anderen Seite, wenn dann mal MS/KPMG "klingelt" und diese Dokumentationsarbeit sehen/erkennen, werden die plötzlich ganz ruhig und traurig :) und Ihr könnt entspannt weiter arbeiten. Noch ein Hinweis, den sogar kaum ein SAM-Mitarbeiter kennt: CALs sind "channel agnostic" ! d.h. eine CAL gekauft, egal, ob aus dem "Embedded-Channel", OEM-Channel oder Volumen-Channel stammend, erlaubt/berechtigt den Zugriff auf den Server, egal ob aus Embedded-, OEM, oder Volumen-Channel gekauft. weiterhin Frohe Ostern :) Franz
  4. Moin, kurze Info @ zahni : wenn ich mich nicht ganz irre, haben die FI-Verträge spezielle schriftliche Nebenabreden, die gewisse Sonderregelungen darstellten ... da bitte mal den ansprechen, der euren Vertrag verhandelt hatte, bei manchen Nebenabreden hatte MS vergessen ein Zeitlimit zu setzen .... und die sind heute noch gültig ... smile* VG, Franz
  5. Moin, beim Audit ist der Fakt so: Deine Lizenzierung wird bewertet und Ihr zahlt bei Unterlizenzierung, nicht der Lieferant! Beim WIN-SVR gibt MS keine Lizenzmobilität, damit MS nicht verarmt. Auch eine SA hilft hier nichts! D.h. jeder Zielserver muss mit ausreichend vielen WIN-SVR-Lizenzen lizenziert sein, um im worst case alle VMs sauber lizenziert aufzufangen (auch gerade bei V-Motion). Nachzulesen in der EULA oder den PURs. VG, Franz
  6. Hi Huettenwirt, sollte euch eigentlich vorliegen. Ansonsten bei eurem MS-Accounter ein "blanco" anfordern. Ich habe aktuell nur bis zur Version Oct-2009 ... sollte aber reichen, da MS kaum die internationalen Verträge verändert ... Wenn Du die von mir benötigst ...kurze Mail an FJH@LicTrans.de und ich mail Sie dir zu. VG, Franz
  7. Moin, bin wieder von der CEBIT zurück, 30% der Besucher waren Schüler und Senioren, die Freikarten hatten ... :) laut EA-Agreement, Seite-2 fällt dieses Device unter "Qualifizierter Desktop", muss also lizenziert werden. Es gehört dem EA-Unternehmen, ist fähig ein WINDOWS oder ein Office auf dem Desktop auszuführen. Daher ist es im EA egal für die Lizenzierungspflicht(Numerik), ob man darauf "etwas Microsoft" überhaupt installiert. Ergo, lizenzieren. VG, Franz
  8. Moin, man kann das auch etwas einfach gestalten, was die Microsoft und die KPMG auch akzeptieren. Liste auf, welche Devices und somit welche MAC-Adressen mit einer Applikation (z.B. Office-Std) lizenziert sind. dann bau ein Script, welches beim Log-on diese Liste abfragt. Steht die Mac-Adresse nicht drin, verweigere somit den Log-on zum TS mit dem Hinweis "Zugriff/Device ist nicht dafür lizenziert" . Zusätzlich ein Schreiben der GL an alle MA, dass dies zu beachten/befolgen ist, wegen dem Lizenzrecht. Und schon bist du sauber beim Audit. Alle Versuche via GPO erzeugen nur ein Lächeln beim Audit. VG, Franz
  9. Hi, UA war ein angenehmes Thema damals. Man konnte UA zu einer Basis-Lizenz hinzu kaufen, ohne auf die 90-Tage-Frist zu beachten. UA wurde dann später in SA weitergeführt, wenn die UA und somit der Volumenvertrag auslief, konnte man also nun die SA in dem anschließenden Folge-Volumen-Vertrag weiter verlängern. Ob man aus einem OPEN in einen OV oder SELECT oder einen EA die UA/SA weiter verlängerte war egal. Auch darf man eine UA/SA aus einem EA in einem OPEN verlängern. UA/SA in einem OPEN ist regional begrenzt (jeweils EMEA/ASIEN/USA), im SELECT/EA weltweit. Also muss man da auch aufpassen ... Kompliziert? VG, Franz
  10. Moin, ergänzend: Bei Finanzdienstleistern und Banken, die der BAFIN-Aufsicht unterliegen, gibt es seit geraumer Zeit neue Bestimmungen. Alle Änderungen in der IT müssen technisch dokumentiert sein, zwecks Nachweis im Worstcase. D.H., dass eine "Aufzeichnungs-"Software existieren muss, die das macht, ohne dass diese "bereinigt" werden kann! Denke, über kurz oder lang kommt das auch für alles. Leider bietet Systemcenter von MS diese Auflagen nicht ... nicht wirklich. Koppelt man diese SW auch mit der Lizenzierungsthematik, wäre man beim Audit fein raus! VG, Franz
  11. Moin, noch ergänzend: Wenn Ihr einen Volumenvertrag mit einem Server-Pool habt, dann darf man Server-Boxprodukte (OEM, SB) reimagen und zwar auch sprachlich ... Deutsch, englisch, französisch, spanisch, italienisch, haben immer das gleiche gekostet und somit konnte man z.B. eine Spanische OEm-Lic mit einem deutschen Volumenlizenz-Image reimagen. Falls das hilft. VG, Franz
  12. Hi Alpino, laut PURs ist der ExternalConnector nur zulässig, wenn Ihr keine vertraglichen Verbindungen zu diesen Usern habt, Ergo 30x WIN-CAL, 30x RDS-CALs, dann ist noch die Frage, falls Applikationen auf dem TS genutzt werden, ob diese bei diesen 30 Usern auf deren (30?) Devices ausreichend mit Volumen-Lizenzen lizenziert sind ... Ev. die Nutzung eines SQLs müsste auch geprüft werden ... VG, Franz
  13. Moin, Edgar, die IT-Abteilung ist schon lange der "Prügelknabe" in vielen Unternehmen. Ich habe den Eindruck "teuer, ineffektiv" ist der Eindruck bei der Geschäftsleitung. Ich habe mir oft da drüber Gedanken gemacht und habe da Lösungsansätze, um dies wieder umzukehren ... VG, Franz
  14. Moin und auch Danke fürs Feedback, fein, ich bin mir nicht sicher, aber hatte mal mitbekommen, dass es in Deutschland sogar eine gesetzliche Regelung dazu gibt, dass dazu verpflichtet Lizenzen sauber zu übergeben ... Ich hoffe viele erkennen hier, dass eine gewisse nachhaltige Dokumentation über Herkunft und Weiterentwicklung einer Lizenz hilft. Da diese Dokumentationspflicht über Ereignisse und Veränderungen in der IT-Landschaft immer wichtiger wird, sollte man sich nach passender Software umschauen ! Beim Audit wäre diese Gold wert. Leider haben bis auf ganz wenige dieses Thema kaum drauf, bzw. verstanden, dabei wäre es eine geniales Verkaufsargument ... VG, Franz
  15. Hi, zu dem Thema. Grundsätzliches: Ja es gibt das Formular "Transfer of License" aber jedes andere Stück Papier reicht aus, solange es Geber und Nehmer der Lizenz auflistet, die Lizenz aufführt und die Stückzahl derer. Und, dass beide Parteien den Vertragsbestimmungen inkl. ProductList und PURs weiterhin zustimmen/einhalten werden. Wenn MS zustimmte ( schriftlich) darf man auch SA übertragen. Ist ja erfolgt, da in VLC aufgeführt. Was auch noch stimmt: Nur SA übertragen ohne eine neue OEM-Lizenz bereitzuhalten, da ja die Basis-Lizenz fehlt, geht nicht, bzw. bringt nichts. Auch benötigt man den Nachweis, z.B. SA-renewal(SA-only), aus Vertragsnummer 2 (aktueller V.), Übertragung der Basis-Lizenz und der 1.SA aus Vertrag-Nr. 1 (Vorvertrag) dann stimmt die Beweiskette und man darf nutzen. Hier muss man zeitlich rückwärts denken ... Alles ist immer sauber in dem Volumenvertrag beschrieben! Wenn du sagst LAR, dann vermute ich, Ihr hattet einen SELECT oder EA Vertrag. Aber ein LAR sollte da echt fundierte Ahnung haben und Aussagen treffen können! Andernfalls wäre es arg traurig. Wenn Du da mehr Infos benötigst, gerne :) VG, Franz
  16. Hi, wenn ein Device mit einem Produkt aus dem Applikation-Pool eines Volumenvertrages lizenziert ist, dann ist erst einmal 1x Lizenz richtig, da auch eine Bereitstellung und somit Zugriff gemäß PURs legal ist. Wenn aber für ein anderes Device(welches nicht für diese Applikation lizenziert ist) der Zugriff auf diesen TS-Server möglich ist, dann wird dies beim Audit sicherlich als "Diskussionspunkt" auftauchen. Beispiel: 1 Projekt nur lizenziert, aber 1.000 Device "könnten" zugreifen ... ... schon mal ne große Kanne Kaffee für die Diskussion kochen ... Aber man kann der Diskussion vorbeugen, wenn man Bescheid weiß. VG, Franz
  17. Moin David, manchmal ist es schon banal, wenn man Enterprise-Features "nur einem Teil der User zur Verfügung stellen will" ... wenn der Kunde bei SP nur die STD- und/oder Enterprise-CALs als Device-CALs gekauft hat, da ja ein User von Device zu Device "wandern" könnte ... Dann gibt es auch noch die Situation, dass Kunden vom MS-Partner so gut beraten werden, dass Sie auf Std-Device-CALs Enterprise-User-CALs verkauft bekommen ... Beim Audit nicht wirklich für beide Seiten angenehm! Manchmal sollte man einfach mal nachdenken und dann entscheiden in den sauren Apfel zu beißen und das Thema SP-CALs neu kaufen. VG, Franz
  18. hi David, lizenziert wird nach diesen Regeln: Bei SharePoint die Std-CAL immer als Basis, die Enterprise-CAL ist ein Add-on. Ob Du die Enterprise-CAL benötigst liegt daran, ob Du gewisse Zusatz-Features nutzt. Diese mal auf der MS-WEB-Page nachschauen, die sind dort gelistet. VG, Franz
  19. Moin, es gibt eine saubere und von MS/KPMG akzeptierte Lösung. Man benötigt ein Script, eine Liste aller PC(deren eindeutige Maschinen-Kennung) die für das Office lizenziert sind, dann wird bei der Anmeldung am TS ein Abgleich gefahren. Darf der PC zugreifen, darf er sich einloggen, ist er nicht lizenziert, wird er automatisch mit einer Infomeldung zwangsabgemeldet. hat man Office-Std und Office-Pro, dann kann man den TS teilen, bzw. einen 2. aufstellen. So mal als Anregung in Kurzform. Ist etwas aufwändig, aber spart Ärger und Geld. VG, Franz
  20. Guten Morgen, mit nur 1 Visio Lizenz im Unternehmen wirst Du nur auskommen, wenn so eine Visio Nutzung nur alle 91 Tage oder noch später vorkommt, da man dann diese Lizenz einem neuen/anderen Device zuordnen darf, ansonsten "klebt" diese Lizenz für 90 Tage fest an diesem lizenzierten Gerät. Während dieser 90 Tage, wenn man von einem anderen Device auf dieses Vision-lizenziertes-Device auf dessen Visio zugreifen will, benötigt wiederum dieses neu zugreifende Device eine weitere Visio-Lizenz. Somit wäre ein fest lizenzierter Vision-PC die günstigste Lösung, da müssen halt sich die MA bewegen, ansonsten wird es teuer. VG, Franz
  21. Hallo M-A-C, mich stört die Bezeichnung "addtl Licence" ! Klingt so, wie: in einer Basis-Lizenz wäre sicherlich ein Key dabei, szg. für die Grundlizenzierung. In einem Zusatzpaket, Deinem "addtl Licence-Paket" wäre ein Key ja nicht mehr sinnvoll, da Du ja physikalisch schon mit dem Basis-Paket den Key eingegeben hast ... Das "addtl Paket ist dann nur noch "key-less", da es nur lizenzrechtlich 2 weitere CPUs lizenziert. Am Ende des Tages klingt es, als wenn man Dir nicht den Schlüssel, sondern nur einen Schlüsselanhänger verkauft hat ... so meine Interpretation. Wenn so, storniere das Geschäft und suche einen anderen Handelspartner, der vielleicht etwas mehr Ahnung von der Lizenzierung hat.... VG, Franz
  22. Guten Morgen Daniel, wenn ich Dich dann richtig verstehe, darf man unter dem 365er Lizenzmodel Visio/Projekt legal auf dem TS-SVR installieren, man benötigt nur die MSI-basierende Installer-Version, richtig? VG, Franz
  23. Hi Ralf, kurzer Hinweis ... SA darf/kann man nur mit der Basis-Lizenz mit kaufen als Paket, wenn Volumenvertrag. Hast Du OEM od. Systembuilder gekauft, dann muss aus einem OPEN innerhalb von 90 Tagen ab Kaufdatum der Basis-Lizenz die SA hinzugekauft werden, andernfalls (nach 90 Tagen) kannst Du SA zwar zukaufen, aber ist beim Audit gilt als "nicht legal" und somit umsonst und wird ggf. "bestraft" und Dir SA-Benefits aberkannt ! Also bei "älteren" Lizenzen musst Du erneut Lizenz+SA als Paket dann kaufen, was dann teurer ist/wird ... VG, Franz
  24. Moin Ralf, der OPEN-Vertrag ist ein "kleiner" Volumenvertrag und es gilt die jeweilige ProductList-/ PUR-Bestimmungen beim Zeitpunkt des Lizenzkauf. Also auch die Downgraderechte, Reimagerechte, etc. Ausnahme: Der OPEN bietet keine Schulungslizenzen(kostenfrei). ... und ... die Lizenzen haben eine regionale Gültigkeitsbegrenzung (Asien/USA/EMEA). VG, Franz
  25. Hi, Wenn bei der Lizenzmobilität die Server richtig/ausreichend lizenziert sind und die SA aktiv haben, sind im Falle der relevanten CALs keine SA notwendig !! Weil z.B. eine Exchange-CAL auf alle Exchange-Server des Unternehmens zugreifen darf, egal wie viele und unter welchem Konstrukt (VM /Virtualisierung), die CALs müssen mindestens auf der gleichen Version sein, wie der neueste Exchange-Server. Gilt somit auch für die Exchange-Enterprise-CAL. Und auch für den SP-Server. Wird der SQL nicht nach Cores lizenziert, gilt dies auch für die SQL-CALs ebenso. VG, Franz
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