Jump to content

lizenzdoc

Expert Member
  • Gesamte Inhalte

    1.844
  • Registriert seit

  • Letzter Besuch

Alle erstellten Inhalte von lizenzdoc

  1. Moin, wenn ein Kunde einen Volumenvertrag gezeichnet hat, dann hat er auch zugestimmt, dass MS die Lizenzierung überprüfen darf. Die Pflicht des Kunden liegt auch darin, eine Dokumentation über die Lizenzierung zu führen. Ob das Zettel, ein Excel- oder Word-Doku ist, ist egal, es muss logisch und nachvollziehbar sein. MS versendet solche Schreiben eigentlich nur, wenn die Volumenverträge mit den dort gekauften Lizenzen zu den Unternehmensinformationen (öffentlich zugänglich, z.B. eigene Homepage) in Diskrepanz stehen. Letztens habe ich einen Kunden angerufen und Ihn gefragt, ob ich Ihm bei der Lizenzierung seiner neuen Microsoft-Server-Virtualisierung auf VMware mit VMotion helfen darf ... Der war ja sowas von überrascht! Woher ich das denn wüsste ... dann sind wir die IT-Job-Angebote seines eigenen Unternehmens durchgegangen. Seine eigene HR-Abteilung hatte das Anforderungsprofil 1:1 aus der internen Besprechung in die Stellenanzeigeübernommen ... auch MS hat Mitarbeiter, die finden und lesen können .... Wenn man da also schreibt "unser bestehendes Netzwerk aus WIN-SVR-2012, Exchange-SVR-2013, SQL-SVR-2012 und VMware mit VMotion+ Office2013 auf TS-Diensten" und MS findet diese Lizenzen nicht in den Unternehmens-Volumenverträgen wieder, bzw. es gibt dort keine SA .... Dann muss man sich nicht wundern, dass man so einen Brief bekommt. Ist das so, sprecht zusammen mit der GF erst einmal mit eurem juristischen Berater, was Euch im "Falle" da so passieren kann... "Eine erhebliche Unterlizenzierung" beginnt bei 5% Unterlizenzierung. In den Verträgen ist das sehr wage formuliert! Da steht nichts von "in Summe" oder so, also könnte das fehlen von 5 WIN-CALS bei 100 benötigten auch schon 5% bedeuten und Ihr zahlt die Tagessätze der KPMG-Prüfer, die jetzt mal deutlich teurer sind, als die des SAM-Beraters :) Und ab 5% zahlt Ihr auch einen höheren Beschaffungspreis (Strafzahlung) für die Lizenzen. Also nachdenken, selbst sich einen Überblick verschaffen, nachdenken und handeln. Viel Spaß und Grüße, Franz
  2. Moin, so hatte ich das ja auch gemeint. 1. Schritt : kaufen, zuweisen, also lizenzieren. Hier zählt die PUR der WIN-SVR-2012-Lizenz. Wenn man da alles richtig lizenziert hat (nach Anzahl der physischen CPUs), dann 2. Schritt : welche Rechte werden mir eingeräumt, z.B. Downgraderecht auf 2003 ... Dann sind wir ja der selben Meinung. VG, Franz
  3. Hi Daniel, Du schreibst: Anwendung 100x MS Outlook 2010 u. da wäre eine Unterlizenzierung??? Der Chris schreibt nichts von Office-Anwendung, nur, dass er Exchange2010 mit/durch Outlook 2010(OPEN-Kauf) nutzt. Wo bitte wäre da eine Unterlizenzierung??? VG, Franz
  4. @Norbert: das würde ja heißen, bei einem 4-CPU-Blech, dass man nur 1x die Liz WIN-SVR-2012 kaufen darf, aber gleich das Image von WIN-SVR-2008 nehmen dürfte(da ja Downgraderecht genutzt) und alle 4-CPUs dann sauber lizenziert hätte ... denke, da freut sich MS und KPMG ... Bisher dachte ich immer, erst lizenzieren ... dann installieren ... und dann gilt mal halt die PUR zum Kaufdatum, oder? VG, Franz
  5. Hi Chris, Du hast viel beschrieben :) Und wenn ich es nicht überlesen habe, nutzt Du 7x WIN-SVR, besitzt aber nur 4x WIN-SVR. richtig, ergo fehlen 3 WIN-SVR-Lizenzen, da aktuell nur 2012er SVR-Liz kaufbar sind, musst Du diese noch kaufen. Beachte, 2012 wird nach Prozessor-Lizenziert (auch wenn Du downgraden wirst). Ergo nachschauen, wie viele Prozessoren das "Blech" hat und dementsprechend kaufen. 1 Lizenz deckt 2 Prozessoren ab! Weitere Unsicherheit > SQL. Wenn der Server nur 1 CPU hat, dann passt die 1x SQL-Prozessor-Lizenz, wenn der Server doch mehr hat, muss Du diese natürlich noch nachlizenzieren. Da der SQL-Server per Prozessor lizenziert ist, interessieren die Zugriffe nie, da ja abgedeckt. Der Konstrukt mit VPN ist lizenzrechtlich nicht relevant. CAL-Lizenzierung generell: Nehmen wir WIN-SERVER-2008-CAL: Diese 2008-CAL erlaubt jedem Device auf alle WIN-Server-2008 des Unternehmens innerhalb EUROPA (EMEA-Bereich) zuzugreifen, runter bis zu einem ev. WIN-NT-Servers :) egal ob STD, Enterprise oder DATAcenter. Da du bei 90 Devices und 100 Device-CALs (beim WIN-Server) noch 10 übrig hast, kann man die dazu nutzen, die "Mobile-Devices" damit zu lizenzieren. Auch reichen die 100 x Outlook-Lizenzen auch dafür aus. In einer VMWare-Umgebung ändert sich das Lizenzrecht bei den CALs-nicht. Einziger-Punkt ist die Lizenzverschiebung bei V-Motion. Hier betrachte ausschließlich die WIN-Server-Lizenzen. Die WIN-Server haben keine Mobilitäts-Erlaubnis(nur nach 90-Tagen darf man sie verschieben, und dann wieder erst nach 90 Tagen) Also muss man schauen, wie viele "Bleche" man als ev. worst-case-fall hätte, also könnten alle WIN-Lizenzen ja auf ein einziges Blech verschoben werden, dann muss man jedes "mögliche Ziel-Blech" mit der maximal-Anzahl der WIN-Sever lizenzieren. Wird auch der Exchange-Svr von VMotion berührt, gilt: keine SA(-Wartung) aktiv, keine Mobilität-Erlaubnis, ergo lizenzieren, wie o.g. der WIN-SVR. Konnte ich es etwas verständlich in Kürze erklären? VG, Franz
  6. hi, es kann so aussehen: die ca. 40 Office werden Dir mit einer "Sonder-Bestellnummer" auferlegt, d.h. Du zahlst sicherlich mehr, als der Preis eines Office aus einem OPEN-Vertrag, ergo so schon mal ein "Strafe". da mehr als 5% fehl-lizenziert sind, kann MS Dir die Kosten der "Prüfer" auferlegen. KPMG kosten sicherlich pro Tag/Person mehr als 1500€. Ob MS noch vor Gericht geht, bleibt offen. Kommt auf das verhalten des Kunden und auf die Einschätzung der "Schwere" an ... Am Ende des Tages hätte sich langfristig ausgezahlt, wenn man das Lizenz-Thema richtig angeht und pflegt. Denke, das werdet Ihr jetzt dann auch zukünftig so machen. Ich drücke die Daumen, dass es in Ruhe abläuft. Und wenn MS vor Ort war, werden auch andere weitere Hersteller mal vorbei schauen ... Also tut was. VG, Franz
  7. Hi, Im EA-Vertrag, Seite-2 steht: (gekürzt): "Qualified Desktop" sind "Devices", die genutzt werden und die Mindestanforderung für die Nutzung eines jeden Konzernproduktes erfüllen. im MBA-Vertrag, Seite-2 steht (gekürzt): "nutzen" bedeutet u.a. auch "installieren", "kopieren" Somit wäre das "betanken" mit Office und/oder WIN-OS schon laut dem Vertrag eine Nutzung = Lizenz fällig, auch wenn diese Devices wieder eingelagert sind ... da hat somit Dr.M. voll Recht! Dies würde auch auf noch "nackte-Devices" zutreffen, da sie ja, wie o.g. ...die Mindestanforderung erfüllen ... Somit vermute ich jetzt, dass so gut wie alle EA- und auch SELECT-Kunden hier immer unterlizenziert sind/sein müssten. Das birgt einen sehr herben Beigeschmack! In dieser Situation kann einzig nur die "Schulungs-PC-Thematik" eine legale "Lösung" sein. Solange diese als Schulungs-PCs sauber deklariert sind, muss sich MS auch an seinen Vertragstext halten. Oder übersehe ich jetzt noch was? Eine weitere "legale Lösung" fällt mir jetzt auch noch ein, da es ja nur die Teile eines Unternehmens betrifft, die Teil des Vertrages sind ...aber das poste ich mal hier nicht ... VG, Franz
  8. Moin Vicky4711, die Aussage ist sehr interessant. Seit 13 Jahren bin ich jetzt mit dem Thema Microsoft unterwegs, war auf der SAM-ACADEMY in Unterschleißheim und hab auch mehrere Monate direkt bei MS gearbeitet (Lizenz-Spezialist) ... Ich habe in keinem Vertragsbestandteil jemals einen "Konjunktiv" gefunden! D.H. , dass es eine Vertrags-Formulierung gibt, wie "könnte". In welchem Satz im Vertrag beschreibt MS die Lizenzierungspflicht "zu lizenzieren sind alle Quailified Desktops im Besitz des Vertragshalters" ? ...Ich habe da noch keinen gefunden ... Bei 100 PCs sind das fast 100.000€ in 3 Jahren, dafür frage ich als Kunde doch mal vorsichtig nach, wo das bitte steht. Da würde ich mal gerne den Richter hören :) VG, Franz
  9. Hi, interessant ... Ich frag mich nur, was der Kunde seit Jahren im Thema Lizenzierung gemacht hat ... Dann hätte er sich die Themen "alte XP-Lizenzen" + Arbeitsaufwand des Ausschneiden + Verletzungsgefahr + Rechtslage wegen der alten Lizenzen etc., etc. wirklich sparen können. Vom minimalen Preisvorteil mal ganz abgesehen ... Jetzt hat er Upgrades teuer rumliegen. Besser und sauberer/legaler wäre gewesen > Die PCs gleich mit OEM WIN-8-PRO zu kaufen, dann einen OPEN-NL mit WIN-Upgrade zu kaufen (+ 4 WIN-CALs, damit der OPEN gemacht werden kann) somit hätte er das Recht zum Reimagen. Leider gibt es immer wieder Kunden, die scheinbar "beratungsresistent" sind und bleiben. Ich find es immer wieder bemerkenswert, wie viel kreative Energie, Manpower, Zeit und Geld Kunden für solch einen krassen Schmarrn aufzubringen bereit sind .... VG, Franz
  10. Moin, das Warten auf eine MS-Antwort macht keinen Spaß. diejenigen, die mich etwas länger kennen, werden jetzt wohl anfangen zu grinsen. Dann greifen wir mal in die absolut legale Trick-Kiste: Im EA-Vertrag(Agreement, ca. Seite-8) steht was von Schulungs-PCs: der Beitrittsinhaber darf von einem Produkt jeweils 20 Lizenzen kostenfrei und zeitlich unbegrenzt für Schulungs-PC auf seinem Firmengelände nutzen. Also nehme ich 20 neuen PCs, deklariere Sie als Schulungs-PC für die Admins (Trainieren des Betankens (reimaging)). und darf somit von jedem Produkt (WIN-OS-Enterprise, Office-STD und oder PRO (ist ja ein eigenständiges Produkt jeweils) mache somit meine gewünschten Images und stelle diese 20 Schulungs-PCs wieder ins eigene Lager. So, wem das noch nicht reicht, der hat ja hoffentlich einen SELECT an den EA gekoppelt .... Mit dieser Kopplung meint ja MS, dass man bitte doch beide Verträge gleichzeitig nutzen sollte .... machen wir jetzt mal ... und siehe, hier gibt es wiederum Schulungs-PCs :) Also nutze ich doch auch noch diese 20 kostenfreien Lizenzen von jedem Produkt ! Einigen wird jetzt noch zusätzlich ein (LED-) Licht aufgehen .... wer einen 2. EA-Beitritt hat, oder einen 2. SELECT-Beitritt, oder sogar weitere Beitritte ... genau! jeder Beitritt darf 20 Lizenzen zusätzlich nutzen. Die Adminschulung auf den Schulungs-PCs wird somit richtig sinnvoll, oder? Und wer bitte jetzt traurig ist, dass er doch nur einen SELECT-PLUS hat, der sollte doch bitte mal in der Firmenhistorie nachschauen, ob es damals schon alte SELECT-Beitritte gab, da auch nach Vertragsende diese Rechte weiter existieren .... @Hüttenwirt; viel Spaß beim Betanken und Einlagern. ... irgendwie höre ich jetzt schon ein Zähneknirschen aus Richtung Unterschleißheim ... VG, Franz
  11. Hi Hefty, CALs sind "channel-neutral", d.h. eine WIN-CAL 2012 gekauft via OEM, Systembuilder, ROK, Embedded, ISV oder Volumen-Programme, erlaubt immer den Zugriff auf einen WIN-Server-2012 aus dem Kauf via OEM, Systembuilder, ROK, Embedded, ISV oder Volumen-Programme. Downgraderecht wird u.U. in der jeweiligen EULA ev. geregelt. Meistens ist es gleich dem Downgraderecht der SVR-Lizenz aus dem jeweiligen Kauf-Channel. So was nennt MS "Channel agnostic" ... d.h. die CAL egal aus welchem Vertriebs-Channel gekauft, darf zugreifen auf den SVR, egal aus welchem Vertriebs-Channel dieser gekauft wurde. Als ich dies Jahr für MS als Lizenz-Spezi gearbeitet hatte, hab ich mal für die SAM-Abteilung und auch für die SAM-ACADEMY darüber eine PowerPoint erstellt und geliefert ... Für mitlesende MS-ler :) proved by MarthaM, Ihr könnt ja nachschauen wer das bei der Corp ist :) VG, Franz
  12. @Navy das wäre wieder eine Handlung gemäß der Aussage von Dr.M. ... geht wohl dann nicht. Von MS bekomme ich dazu gerade keine Antwort, scheinbar ist die Frage zu kompliziert .... :) Aber ich weiß, es gibt eine banale Lösung, nur komme ich im Moment nicht drauf. Aber ich grübel noch und wird schon eine einfache Lösung finden. Ich melde mich dann. VG, Franz
  13. hi, sorry für "Werbung". @lefg: ja, die Infrastruktur repariert die Immoverwaltung, aber den Strom zahlt der "Mieter". Da denke ich, sollte das "Denken" einfach mal ansetzten. Für die Immo-Verwaltung ist das Thema sogar negativ, weil ja ein Investment gewünscht ist, was wohl weniger auf die Miete umschlagbar sein könnten. Wie gesagt, green-IT wirklich umsetzen, ist sicherlich ein vernünftiges Thema! VG, Franz
  14. Moin, ich bin mir etwas unsicher, ob dies der richtige Platz ist, aber "off topic" klingt für mich gut. Ich habe nach 13 Jahren MS-Vertrags-u. Lizenzrecht festgestellt,dass das Thema kaum noch was bewegt. Hersteller, die nur nach Umsatz gieren, Endkunden, die beratungsresistent einfach querbeet (?) lizenzieren und nutzen, Partner, die das ganze Thema halbherzig angehen. Ich will was bewegen, Spuren im Sand hinterlassen ...und dann ging mir ein Licht auf ... Können wir hier ein Forum-Thema anhängen/aufmachen "Green-IT" ? Ich habe in das Thema gewechselt "LED-Leuchtmittel + Facility-Automation". Immer nach meinem Motto "SMS" = "Stromsparen macht Spaß". Die IT-Abteilungen sind doch die "geprügelten Hunde" ... zu groß, kosten nur Geld ... und wenn mal was passiert, müssen sie meist Expertenwissen fremd einkaufen, Ist ja die volle Motivation, oder? Ich habe nun zur Allnet/Germering gewechselt, aber dort in die LED-Abteilung und kombiniere das Sparen mit den Möglichkeiten der Facility-Automation/Management. Temperaturmessungen via Ethernet, Lichtsteuerung via Ethernet, Bewegungsmelder und Kameras via Ethernet helfen da auch. PoE= Power over Ethernet spart Strom-Kabelverlegungen, Einspeisung von bis zu 90W ins Ethernet ist da via Injektor auch möglich. Ich habe mit einem Kunden mal seine monatliche Stromrechnung angeschaut .. Die kommt rein, geht zur Buchhaltung, Ups sehr hoch, geht zum Chef und wird dort knurrend abgezeichnet und freigegeben. Ist ja eine "eh-da-Kosten-Position", die man nicht reduzieren kann ... oder? Die IT-Abteilung könnte ... Mit durchdachter und schrittweiser Vorgehensweise ... Rechnet man von der monatlichen Stromrechnung 20% nur Lichtanteil ... und würde man davon 50% nachhaltig einsparen .... Es gibt für alle Lichtquellen Ersatz in LED-Form! LED hat keine Einschaltverzögerung, ist also sofort da. Die Wärmentwicklung bei LED ist weit geringer > reduziert den Bedarf an Klimaanlagenleistung ... Alles Kosteneinsparungen, die sich rechnen. IT-Partner, die kaum noch wissen, wie sie sich finanzieren sollen, könnten dort den IT-Abteilungen kreativ helfen und wieder mehr Geld verdienen. Ich denke, ein Thema, dass hier dazu gehören sollte, was meint Ihr? Einige haben das nun auch schon erkannt und werden aber noch einiges an Lehrgeld zahlen müssen. Bin mal gespannt, wie Ihr das seht . VG, Franz
  15. Moin, ich habe da zum speziellen Thema "Einlagerung" jetzt adhoc nichts gefunden. Ich denke aber, hier greifen einige Hinweise aus der ProductList und PUR insoweit, dass lizenziert werden muss, wenn ... zugegriffen wird, laufen lassen, genutzt wird, also aktiv damit gearbeitet wird. Ich kann mir beim EA-Audit nicht vorstellen, dass wenn in der Ecke eine Palette mit 20 neuen OEM-PCs steht, (als Ersatz-PCs) dass eine KPMG/MS diese dann als "Aktiva" zählen würde. Etwas hinkendes Beispiel: Kaufst Du ein neues Auto und lässt es in der Garage "unangemeldet" stehen ... als Ersatz, dann brauchst du auch keine KFZ-Steuer und Versicherung zahlen, erst wenn Du es anmeldest. Den Fall hatte ich in 13 Jahren noch nie auf dem Tisch ... :) Aber eine schriftliche Anfrage via Account-Manager wäre hier klärend. Nicht, dass die NSA jetzt der Microsoft einen Umsatztip gibt :) VG, Franz
  16. Hi Schmief, wenn Ihr einen SELECT habt, dann stehen Euch von jeglichem Produkt (laut Select-Vertrag) 20 Lizenzen zur Verfügung, um Schulungen durchzuführen. Die unterschiedlichen Pools müssen halt im SELECT mal aktiv gewesen sein. WIN-SVR-STD und WIN-SVR-DC sind zwei unterschiedliche Produkte, sowie Office-STD od. Office-Pro, genauso, wie WIN-SVR-CAL-Device und WIN-SVR-CAL-USER ... :) Also darf man von jedem 20 Lizenz zu Schulungszwecken nutzen ... Man muss es nur wissen ... VG, Franz
  17. Hi, Access kann man über Volumenverträge Als Einzelprodukt kaufen. Benötigen alle auch mindestens Office-Std, sollte man sich die Preise von O-Pro anschauen. Wenn man Exchange 2010/2013 einsetzt und dort wiederum Archivierung/Journal benutzen will/muss, kommt man an dem Office-pro aus dem volumenvertrag sowieso nicht herum. Also erst einmal Infos sammeln und dann entscheiden. VG, Franz
  18. Moin Shrek, leider noch nicht da MS geneigt ist, wenn Sie so was hätten, es recht gut auf irgendwelchen Seiten zu "verstecken". Als ich noch bis Juli bei MS in Unterschleißheim gearbeitet habe, konnte ich die Anfrage intern weiterleiten und bekam binnen Minuten eine "erschreckend" detaillierte Antwort ... welches Operationscenter, welches Land, welcher Partner, Vertragsnummer, Endkundenname, den relevanten Ansprechpartner mit E-Mail und Telefonnummer ... und es ging da weiter über ... wann wurden wie häufig welche Mac-Adresse mit welchen keys "betankt", "Alle MS-Produkte haben ein seelisches Problem ... will nach Hause telefonieren..." ... ich kenne nur wenige Netzwerk-Locations, die keinen Internetzugang haben! und irgendeinen offenen Port(mit unbekannten Traffic) hat man mal schnell übersehen ... Seit geraumer Zeit schreibe ich immer: "Sollte ich falsch liegen, möge mich doch hier die netten Mitarbeiter von N.. und M.. umgehend korrigieren ...Danke! Diese Situation wird sich nicht bessern, solange die IT-Abteilungen chronisch unterbesetzt bleiben und dadurch bedingt sich der Wissensstand (Fortbildung, Testen und Erfahrung sammeln) begrenzt ... VG, Franz
  19. hi, Norbert hat voll recht, hatte ich nicht mehr dran gedacht! Ich hatte vergessen, "wenn nur für die Virtualisierung genutzt wird" Danke Norbert für das "scharfe Auge" Mea culpa! Franz (leider kann ich oben meinen "Schmarrn" nicht mehr raus löschen ...
  20. hi, so eine "jungfräuliche Situation" kann es schon geben. Beispiel: Ein Unternehmen kauft 100x WIN-SVR-2012 Box-Produkt-Lizenz! hat aber einen volumenvertrag mit dem Server-Pool aktiviert. Da die Produkte identisch sind (sein müssen), darf er die Box-Lizenzen ungeöffnet zur Seite legen und mit dem Volumen-Image und dem Volumen-Key die gekaufte Anzahl re-imagen. Also möglich und legal kann einiges sein! Wenn dann doch nur 80 von den 100 benötigt sind, darf er die 20 überzähligen/ungeöffneten dann auch weiterverkaufen, da ja wirklich der Key noch nicht verbraucht wurde und die Lizenz auch nicht für das Re-Image verbraucht/lizenziert wurde. VG, Franz Zusatz: Ja, bei MS gibt es die Möglichkeit der Key-Lizenz-Prüfung. mal über die Web-Page gehen / Anti-Piraterie oder so. Man kann auch MS kontaktieren, wenn einem ein Volumen-key angeboten wird, da helfen die eigentlich recht schnell und gerne. Über den Key, bekommen die alles raus ... Welcher LAR, Welcher Kunde, Welcher Vertrag und auch den Zeitpunkt. VG, Franz
  21. Hi, leider ist dem nicht so. Wenn man im Netzwerk eine höhere Version (hier 2012) installiert, dann zählt diese für die CALs, da die Version auch installiert ist (also nicht gekauft und downgegradet). Guter Vergleich ist immer in so einer Frage, wenn beim Audit gescanned wird, was taucht auf! Und da würde in diesem Fall auch die 2012er WIN-SVR auftauchen. Sorry, ist aber so. VG, Franz
  22. Hi, das wäre es schon, ev. sich die Laune nicht verderben lassen :) VG, Franz
  23. Moin, da gebe ich dem Dr.M. recht, Hier zählt nicht, was so drauf war, sondern die Rechnungen und ev. Lizenznachweise via Volumenvertrag, bzw. EULA /MSLT. Gut, dass es ja die 10-Jahre-Aufbewahrungsfrist gibt :) Leider haben die Insolvenzverwalter kaum eine Ahnung von Software-Assets! Ich hatte vor einiger Zeit versucht, zu denen mal Kontakt aufzunehmen und dieses Thema zu forcieren/zu erklären ... Die haben da sehr hochnäsig reagiert, anstatt zu kapieren, dass sie dadurch auch Ihre Insolvenzmasse gewaltig erhöhen könnten, wodurch sich ja auch Ihre Rechnungsstellung erheblich erhöhen könnte ... Hochmut kommt vor dem Fall .... VG, Franz
  24. Daniel, Danke für den Hinweis :) Werde mir am WE die aktuellen SPURs antun. Traurig wird wohl die reale Welt werden ... Je komplizierter MS diese Themen gestaltet, desto weniger wissen dann noch "was wirklich wahr ist" ... Der Leittragende ist der Kunde, der kaum noch beurteilen kann, was Ihm da so "erzählt wird" ... Die Minimargen im Lizenzverkauf und der enorme Umsatzdruck wird sein übriges tun. Gut, dass es dieses Forum gibt :) VG, Franz
  25. Hi Daniel, dann unterscheiden sich die Prinzipien der Lizenzierung zw. SPLA und Non-SPLA Nutzung erheblich! Laut KPMG-Vortrag auf der Microsoft-SAM-ACADEMY war meine Darstellung für eine NON-SPLA-Lizenz-Situationen richtig. MS+KPMG sehen dort im "normalen Bereich" keinen Konjunktiv. Ergo: Zugriff möglich, aber es wird nicht und nie zugegriffen und dies auch so dokumentiert und der MA darüber belehrt, dann ist keine Lizenzierung lizenzrechtlich angezeigt. Schade, dass es somit 2 Lizenz-Welten in diesem Thema gibt, aber Dank Deiner Ausführung weiß ich das nun perfekt. Man lernt nie aus! VG, Franz
×
×
  • Neu erstellen...