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lizenzdoc

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  1. Hi, Access kann man über Volumenverträge Als Einzelprodukt kaufen. Benötigen alle auch mindestens Office-Std, sollte man sich die Preise von O-Pro anschauen. Wenn man Exchange 2010/2013 einsetzt und dort wiederum Archivierung/Journal benutzen will/muss, kommt man an dem Office-pro aus dem volumenvertrag sowieso nicht herum. Also erst einmal Infos sammeln und dann entscheiden. VG, Franz
  2. Moin Shrek, leider noch nicht da MS geneigt ist, wenn Sie so was hätten, es recht gut auf irgendwelchen Seiten zu "verstecken". Als ich noch bis Juli bei MS in Unterschleißheim gearbeitet habe, konnte ich die Anfrage intern weiterleiten und bekam binnen Minuten eine "erschreckend" detaillierte Antwort ... welches Operationscenter, welches Land, welcher Partner, Vertragsnummer, Endkundenname, den relevanten Ansprechpartner mit E-Mail und Telefonnummer ... und es ging da weiter über ... wann wurden wie häufig welche Mac-Adresse mit welchen keys "betankt", "Alle MS-Produkte haben ein seelisches Problem ... will nach Hause telefonieren..." ... ich kenne nur wenige Netzwerk-Locations, die keinen Internetzugang haben! und irgendeinen offenen Port(mit unbekannten Traffic) hat man mal schnell übersehen ... Seit geraumer Zeit schreibe ich immer: "Sollte ich falsch liegen, möge mich doch hier die netten Mitarbeiter von N.. und M.. umgehend korrigieren ...Danke! Diese Situation wird sich nicht bessern, solange die IT-Abteilungen chronisch unterbesetzt bleiben und dadurch bedingt sich der Wissensstand (Fortbildung, Testen und Erfahrung sammeln) begrenzt ... VG, Franz
  3. hi, Norbert hat voll recht, hatte ich nicht mehr dran gedacht! Ich hatte vergessen, "wenn nur für die Virtualisierung genutzt wird" Danke Norbert für das "scharfe Auge" Mea culpa! Franz (leider kann ich oben meinen "Schmarrn" nicht mehr raus löschen ...
  4. hi, so eine "jungfräuliche Situation" kann es schon geben. Beispiel: Ein Unternehmen kauft 100x WIN-SVR-2012 Box-Produkt-Lizenz! hat aber einen volumenvertrag mit dem Server-Pool aktiviert. Da die Produkte identisch sind (sein müssen), darf er die Box-Lizenzen ungeöffnet zur Seite legen und mit dem Volumen-Image und dem Volumen-Key die gekaufte Anzahl re-imagen. Also möglich und legal kann einiges sein! Wenn dann doch nur 80 von den 100 benötigt sind, darf er die 20 überzähligen/ungeöffneten dann auch weiterverkaufen, da ja wirklich der Key noch nicht verbraucht wurde und die Lizenz auch nicht für das Re-Image verbraucht/lizenziert wurde. VG, Franz Zusatz: Ja, bei MS gibt es die Möglichkeit der Key-Lizenz-Prüfung. mal über die Web-Page gehen / Anti-Piraterie oder so. Man kann auch MS kontaktieren, wenn einem ein Volumen-key angeboten wird, da helfen die eigentlich recht schnell und gerne. Über den Key, bekommen die alles raus ... Welcher LAR, Welcher Kunde, Welcher Vertrag und auch den Zeitpunkt. VG, Franz
  5. Hi, leider ist dem nicht so. Wenn man im Netzwerk eine höhere Version (hier 2012) installiert, dann zählt diese für die CALs, da die Version auch installiert ist (also nicht gekauft und downgegradet). Guter Vergleich ist immer in so einer Frage, wenn beim Audit gescanned wird, was taucht auf! Und da würde in diesem Fall auch die 2012er WIN-SVR auftauchen. Sorry, ist aber so. VG, Franz
  6. Hi, das wäre es schon, ev. sich die Laune nicht verderben lassen :) VG, Franz
  7. Moin, da gebe ich dem Dr.M. recht, Hier zählt nicht, was so drauf war, sondern die Rechnungen und ev. Lizenznachweise via Volumenvertrag, bzw. EULA /MSLT. Gut, dass es ja die 10-Jahre-Aufbewahrungsfrist gibt :) Leider haben die Insolvenzverwalter kaum eine Ahnung von Software-Assets! Ich hatte vor einiger Zeit versucht, zu denen mal Kontakt aufzunehmen und dieses Thema zu forcieren/zu erklären ... Die haben da sehr hochnäsig reagiert, anstatt zu kapieren, dass sie dadurch auch Ihre Insolvenzmasse gewaltig erhöhen könnten, wodurch sich ja auch Ihre Rechnungsstellung erheblich erhöhen könnte ... Hochmut kommt vor dem Fall .... VG, Franz
  8. Daniel, Danke für den Hinweis :) Werde mir am WE die aktuellen SPURs antun. Traurig wird wohl die reale Welt werden ... Je komplizierter MS diese Themen gestaltet, desto weniger wissen dann noch "was wirklich wahr ist" ... Der Leittragende ist der Kunde, der kaum noch beurteilen kann, was Ihm da so "erzählt wird" ... Die Minimargen im Lizenzverkauf und der enorme Umsatzdruck wird sein übriges tun. Gut, dass es dieses Forum gibt :) VG, Franz
  9. Hi Daniel, dann unterscheiden sich die Prinzipien der Lizenzierung zw. SPLA und Non-SPLA Nutzung erheblich! Laut KPMG-Vortrag auf der Microsoft-SAM-ACADEMY war meine Darstellung für eine NON-SPLA-Lizenz-Situationen richtig. MS+KPMG sehen dort im "normalen Bereich" keinen Konjunktiv. Ergo: Zugriff möglich, aber es wird nicht und nie zugegriffen und dies auch so dokumentiert und der MA darüber belehrt, dann ist keine Lizenzierung lizenzrechtlich angezeigt. Schade, dass es somit 2 Lizenz-Welten in diesem Thema gibt, aber Dank Deiner Ausführung weiß ich das nun perfekt. Man lernt nie aus! VG, Franz
  10. Hi, wenn MS schreibt ... auf einem TS-Server ... dann meint MS nicht einem im Sinne von der Zahl "1". Das Zugreifende Device (bei O365 der zugreifende angemeldete Account) ist zu lizenzieren. Schon früher war es so, wenn ein Admin mehrere TS-Server mit Office(gleiche Edition/Version) bereitstellte, musste man nur 1 Office-Lizenz passend für das zugreifenden Device lizenzieren ... ergo benötigt man für viele TS-SERVER auch nur 1 TS-CAL, so auch für die WIN-CAL. VG, Franz
  11. Hi, da hat der Norbert mal wieder Recht :) Die SA kauft Ihr aus eurem eigenen Volumenvertrag hinzu, geht nur nicht via EA bzw. Open-Value companywide! SA bezahlt Ihr gemäß der Laufzeit eures Volumenvertrages. Zw. Kauf der Lizenz und der SA dürfen maximal 90 Tage liefern. Was passiert in 3 Jahren mit der Grundlizenz? Das steht in der mitgelieferten EULA/MSLT, als den Lizenzregel der ursprünglichen Lizenz! VG, Franz
  12. Guten Morgen, @Daniel: Da mir im Moment die Zeit fehlt ( neuer Job mit neuen Themen ) um die S-PURs genauestens zu lesen ... Hat MS in den S-PURs wirklich den Konjunktiv eingeführt ... könnte zugreifen" ? Bis dato war es immer so: Wird ein Zugriff real ausgeübt und der Zugriff genutzt = lizenzieren. Aber ... Dokumentiert der Kunde ausreichend und greift ein Device/User nicht zu, bzw. nutzt nicht, benötigt er keine Lizenz ... Denke, das wäre sehr wichtig zu klären, da ansonsten MS sich auf einen Weg begibt, der womöglich zu einigen Rechtsstreitigkeiten vor Gericht führen könnte. VG, Franz
  13. Kleine Berichtigung: MSLT war schon länger die Begrifflichkeit bei "Embedded", da nannte MS für alle anderen OS-Einzellizenzen die Lizenzbestimmung noch "EULA". Seit einiger Zeit nennt MS die EULA nun auch MSLT. ... also nur mal so ... Grundsätzlich zählt erst mal nur das Lizenzdokument, das bei der Lizenz dabei war. Ob Dokumentenform als Beilage in der Verpackung, oder auf dem Medium als Datei. Wenn Majetic1980 eine MSLT dabei hatte, wie oben berichtet/beschrieben, dann muss er für egal welche (physisch od. virtuell) jeweils eine Lizenz pro OSE od. v-OSE lizenzieren, ergo kaufen. Seine MSLT lässt pro Lizenz nur eine(1) OSE sauber zu, keine weiteren Zusatzrechte. Will man die Enterprise-Features, kommt man um die SA nicht herum. (das Kaufdatum dieser Lizenz darf aber nie älter als 90 Tage sein, sonst geht keine SA mehr dazu!) Wenn älter als 90 Tage, dann gibt es nur noch die Lösung > VDA-Monats-ABO-Lizenz aus einem Volumenvertrag hinzukaufen ... VG, Franz
  14. Hi Jaron, so kann man das angehen. Aber es muss kein LAR sein, jeder SAM-Partner von MS muss das drauf haben. Ich würde einen SAM-Partner nehmen, der seinen Schwerpunkt nicht auf Lizenzverkäufe sondern SAM legt. ... ich hoffe, Du verstehst den Wink .. smile* somit hast Du sicherlich etwas mehr "Neutralität" bei dem Ganzen. VG, Franz
  15. Moin, MSLT = Microsoft Software License Terms kommt eigentlich aus dem "embedded" Bereich :) Es gibt auch noch die MALT = Microsoft Additional License Terms, welche zusätzliche zu den MSLT weitere Lizenzregeln aufstellen. Eigentlich die "alte" EULA, MS möchte vom "EndUser" -Begriff weg. oder hatte ich jetzt ein "smile" übersehen? ;) VG, Franz
  16. Hi, ich hab etwas länger suchen müssen, aber ich kenn mich dann doch noch gut aus :) wegen ... transferierte SA und wie darf/geht es dann mit der Lizenz, bzw. SA weiter: ProductList-09-2013, Seite-52: (copy-paste): Bei einer Übertragung von zeitlich unbeschränkten Lizenzen ist der Übertragungsempfänger berechtigt, innerhalb von 30 Tagen ab dem Übertragungsdatum Software Assurance für diese übertragenen Lizenzen zu erwerben, sofern die übertragenen Lizenzen zum Zeitpunkt der Übertragung über aktive Software Assurance verfügten. VG, Franz
  17. Hi Jaron, Steht in den Volumenverträgen (beim EA/SELECT im Agreement, OPEM mir momentan nicht sicher bekannt, aber sicherlich) drin. "böswillig" zählt da mal gar nicht, weil nirgendswo so wörtlich schriftlich fixiert, ergo "Schmarrn". Wenn eine "erhebliche" Unterlizenzierung der Fakt ist, dann zahlt der Kunde einen von MS angesetzten Preis. Wo der Preis liegt, ist Sache von MS. Und es sind keine Box-Lizenzen, sondern Volumen-Lizenzen. "Erheblich" ist in den Verträgen definiert mit über 5%. Dazu (wenn über 5%) "darf" dann der Kunde auch noch die "Aufwendungen" der Prüfung zahlen, also die KPMG-Consultant-Tagessätze. Und die KPMG kommt nie mit 1 Consultant. Sicherlich hat der Hersteller "einen Spielraum", auf der anderen Seite ist die SAM-Abteilung als Profit-Center geführt. Es ist, wie es ist ... VG, Franz
  18. Hi Wayne, kann ich mir sehr gut vorstellen: Würde mich freuen, wenn mir da jemand Auskunft geben könnte, leider erhalte ich von Microsoft dies betreffend seit Monaten auf unterschiedlichsten Kanälen keine Auskunft und es fühlt sich niemand Verantwortlich. Da MS bei einem "Lizenz-Transfer " kein zusätzliches Geld verdient, hat das bei keinem dort irgendwelche Priorität.... Frage: scheinbar war nur die CORE-CAL im EA, oder auch andere "Enterprise-Produkte", wie das Office und/oder WIN-OS ? Da nur von SA die Rede ist, gehe ich mal jetzt davon aus, das der EA die ersten 3-Jahre schon an Laufzeit hinter sich hat, oder? Wenn ja, dann war die eigentliche Lizenz mit den ersten 3 Jahresraten voll bezahlt und der EA war in seinen "SA-only-Zyklus", es wurde also nur noch die SA jedes Jahr bezahlt. Wenn dies so wäre, wäre der Versionsstand der CORE-CAL-Bestandteile mindestens: laut ProductList 09-2013, Seite 141: Ab dem 1. Oktober 2012 gewährt eine Lizenz für Core CAL Suite mit aktiver Software Assurance Rechte an Folgendem: CAL für Windows Server 2012, Standard-CAL für Exchange Server 2013, Standard-CAL für Lync Server 2013, Standard-CAL für SharePoint Server 2013, Client-Management-Lizenz für System Center 2012 Configuration Manager und System Center 2012 Endpoint Protection. Somit dürft Ihr diese Versionen auch nutzen! Bei WIN-OS, dürft Ihr ohne SA nicht mehr virtualisieren, dürft aber die Enterprise-Funktionen, wie BitLocker weiter nutzen. Dito auch das DowmgradeRecht und das Re-Imaging-Recht, da Ihr ja aus einem Volumenvertrag kommt. Problematisch ist nur, da Ihr keinen eigenen Volumenvertrag habt, dass Ihr keinen MS-Online-Bereich habt, mit Images und Keys. Da Ihr nicht mehr zu alten Firma gehört, dürft Ihr deren Keys wirklich nicht mehr nutzen. und ja, Office-2013 und WIN-8 waren auch schon in der Preisliste und somit unter SA verfügbar.! Ein guter Berater, bzw. ein guter Vertriebler eines LAR, bzw. ein guter OPEN-Partner hätte Euch darauf aufmerksam gemacht, dass Microsoft erlaubt, wenn man aus einem Volumenvertrag mit SA via Lizenztransfer kommt, dass man einen eigenen neuen Volumenvertrag EA od. SELECT od. OPEN-(Value) starten darf/sollte und dort die relevante SA hinzukaufen kann. Bin mir nicht ganz sicher, aber in einem 30-Tage-Fenster ... was jetzt wohl zu ist ... Falls Du an "ganz Clevere" kommst, könnte man (ohne Gewähr!) noch versuchen, wenn man die SA weiterführen will, dass man einen Vertrag zum 01.04.2013 rückdatiert ... Versuch macht kluch .... zu Preisen der SA-only kann ich leider z.Zt. wenig sagen, sollte aber ca. bei so 60-80 € p.a. liegen. Wenn Ihr nur in EUROPA die Nutzung benötigt, dann reicht ein OPEN, Wenn weltweit, dann benötigt Ihr die SA aus dem EA oder SELECT. Wie immer ... Ihr hättet damals einen erfahrenen Berater benötigt. Und lass Dir nichts erzählen, für alles gibt es Lösungen ..."nichts ist unmöglich" man muss es nur wissen :) Viele Grüße, Franz
  19. :thumb1:
  20. Moin, man kann auch anders denken (wohl etwas heile Welt...) Wenn man sich informiert, wo der "Straßenpreis" bei einem Distributor liegt, dann mal so ca. 10% Marge zugesteht, dann weiß man recht gut, wann jemand unter dem normalen EK-Preis verkauft. Wenn alle dann die Finger weg lassen von solchen "Geiz-ist-geil-Angeboten", dann reduzieren sich solche "Dealer" fast von alleine ... Am Ende des Tages ist mal wieder der Kunde "schuld" ... VG, Franz
  21. hi Buggix, die ProductList /PURs gelten für alle Volumenverträge, somit auch für SELECT+. zu Fall3: sind seit kauf des PCs inkl. OS keine 90 Tage vergangen, darf/kann der Kunde SA-only aus jedem Volumenvertrag hinzukaufen. Beruhigt? :) VG, Franz
  22. Hi, @ Weingeist: das wäre schon eines neuen Beitrags wert, aber betrachte Deinen Wunsch mal mit der Herstellerbrille. Wenn Du dem "Brot und Butter-Produkt" WIN-SVR solche Rechte einräumst, reduzierst Du den Umsatz/Ertrag extrem. Und wer verliert schon absichtlich Geld? Die "bösen" Mitbewerber beschneiden diesen ja schon genug. Mietmodel vs. Kaufmodel: Die SA-Wartungs-Kosten waren seit der Einführung ein "ungeliebtes Kind" bei den Kunden. Hohe Zusatzkosten ohne wirklich zu wissen, welchen Gegenwert man wirklich bekommt. Am Anfang hatte man manchmal mehr als 100% mehr bezahlt, bis mal eine neue Version/Edition auf den Markt kam, und dann noch die Qualität (siehe XP > VISTA) ... Okay, das SA-Recht - Lizenzmobilität - hatte dies etwas abgemildert, war aber widerwillig nur ein Bonbon, um die Kosten vs Nutzen einigermaßen zu gerecht fertigen. Mietmodel: ADOBE war einer der ersten, die umgestiegen sind. Alle anderen Hersteller haben dies sehr aufmerksam verfolgt. Absoluter Vorteil > Es gibt kaum noch "Tricks" um unterlizenziert zu sein. Und wenn man nicht den entfallenden User-Account kündigt, existiert für den Kunden nur noch die Überlizensierung. Das "gefällt" allen Herstellern! Will jemand ein Produkt nutzen, muss er zahlen(lizenzieren) ... nutzt er das Produkt nicht (mehr) zahlt er für eine gewisse Zeit noch weiter, oder, wenn er nicht kündigt, zahlt er weiter und weiter und weiter ... :) Da MS seinen Partnern die Verdienstmarge stetig kürzt, bekommen diese gerade das Problem, dass sich die Kosten für solch einen (Berater-)Vertrieb nicht mehr rechnet und diese aussteigen ... somit bleibt dem Kunden nur noch der Online-Bestell-Vorgang direkt bei MS. Da nun auch keine Beratung mehr existieren wird, kauft ein Kunde nach besten Wissen .... ... und MS hat endlich alles in eigenen Händen und kann "Steuern", ohne die Partner. Einfach mal nachdenken ... wenn S/W-Hersteller Ihre Produkte nur noch als Mietmodel und dann auch nur noch "gehostet" zur Verfügung stellen ... Wer hat dann die Kontrolle über die Daten und die Nutzung ... da kann man einfach mal "den Hahn zudrehen". Die nächsten 2-4 Jahre werden den Kunden langsam die Augen öffnen, aber da ist es dann schon zu spät. Auch ich mache mir seit langem Gedanken, wohin soll/wird der Weg führen und soll man den "Absprung" machen ... bevor man im "Regen steht" ... VG, Franz
  23. Hi all, „nicht schon wieder“ werden sich einige hier wohl denken …. Hiermit möchte ich allen etwas helfen, dies in gewisser Weise besser zu verstehen. Betrifft das Thema OEM-, Volumen- und Concurrent-Lizenzen mit vielen relevanten Urteilen. Okay, ein fast schon „ausgeleiertes“ Thema, aber immer dann doch wieder aktuell und wichtig. Wenn man über die Vorgänge nachdenkt, die zum normalen Geschäftsleben einfach gehören. Situationen: Kauf/Übernahme/Fusion/Absplitterung/Buyout/Verkauf/Insolvenz(-Verwaltung) einer Firma, die sicherlich einiges an Software-Lizenzen hält … also Werte/Assets, die immer noch einen „Geld-/ Vermögenswert“ darstellen. Was darf/darf man nicht mit diversen Software-Lizenzen !? Ich habe länger im WWW gesucht. ! Meine persönliche Meinung !: Auf Wikipedia ist das Thema sehr einfach, neutral, verständlich und akribisch dargestellt, inkl. Quellangabe ! Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software Stand 13-09-2013. Hilfreich, um sein Wissen und seine Meinung „zu erweitern“! VG, Franz
  24. Noch ergänzend, Die Std-2013 unterstützt bis zu 5 Postfachdatenbanken, die EE bis zu 50 . VG, Franz
  25. hi, Bei Exchange muss einiges beachten. Den SVR gibt es in 2 Editionen, STD u. Enterprise(EE) Auch die CALs dazu gibt es in 2 Editionen, Std u. Enterprise(EE), wobei man nicht einfach nur die EE-CAL kaufen kann, sondern immer erst einmal die STD-CAL als Basis und dann zusätzlich aufbauend/add-on die EE-CAL. Auch aus der Tabelle sieht man, wenn man alles! in Ruhe durchliest, dass man ggf. auch noch ein Office-Pro-Plus aus einem Volumenvertrag dann benötigt. Also echt lesen und denken, dann planen und kaufen. Falls was falsches gekauft, normalerweise kann man innerhalb von 30 Tagen die Bestellung stornieren/ändern! Ich hoffe die einkopierte Tabelle ist lesbar! Die Enterprise CAL wird als Add-On für die Standard CAL verkauft — damit die Enterprise CAL-Features aktiviert werden, muss der Benutzer mit einer Standard CAL und einer Enterprise CAL lizenziert sein. Die Exchange Enterprise CAL gibt es in zwei Varianten: mit und ohne Dienste. In der folgenden Tabelle finden Sie eine genaue Aufschlüsselung der Features für jede CAL. Feature Standard CAL Standard plus Enterprise CAL (mit und ohne Dienste) E-Mail, Kalender, Kontakte und Aufgaben Ja Ja Outlook Web App (Internet Explorer, Firefox, Chrome und Safari werden unterstützt) Ja Ja Umfassende Oberfläche für Outlook-Posteingang einschließlich erweiterter Unterhaltungsansicht und E-Mail-Info Ja Ja Apps für Outlook und Outlook Web App Ja Ja Websitepostfächer Ja Ja Funktionen für rollenbasierte Zugriffssteuerung Ja Ja Partnerkalenderfreigabe Ja Ja Exchange ActiveSync-Richtlinien für Mobilverwaltung Standard Erweitert Journalfunktion Pro Datenbank Pro Benutzer/Verteilerliste Journalentschlüsselung Nein Ja Unified Messaging Nein Ja Aufbewahrungsrichtlinien Standard Benutzerdefiniert Archivpostfach Nein Ja* Durchsuchen mehrerer Postfächer Ja Ja Compliance-Archiv Nein Ja Schutz vor Datenverlust Nein Ja Outlook-Richtlinientipps mit Schutz vor Datenverlust Nein Ja** Datenschutz und Datenkontrolle (Information Protection and Control, IPC): Transportschutzregeln, Outlook-Schutzregeln, IRM-Suche (Information Rights Management, Verwaltung von Informationsrechten) Nein Ja * Archiv erfordert Office Professional Plus 2007, 2010 oder 2013 über Volumenlizenzierung. ** Outlook-Richtlinientipps erfordern Office Professional Plus 2013 über Volumenlizenzierung. Die Enterprise CAL mit Diensten umfasst neben allen oben aufgeführten Features zusätzlich Dienste für den Schutz vor Schadsoftware und Spam über Exchange Online Protection. Diese Dienste sind in der Standard CAL nicht enthalten. VG, Franz
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