Jump to content

lizenzdoc

Expert Member
  • Gesamte Inhalte

    1.844
  • Registriert seit

  • Letzter Besuch

Alle erstellten Inhalte von lizenzdoc

  1. Hi, wenn MS schreibt ... auf einem TS-Server ... dann meint MS nicht einem im Sinne von der Zahl "1". Das Zugreifende Device (bei O365 der zugreifende angemeldete Account) ist zu lizenzieren. Schon früher war es so, wenn ein Admin mehrere TS-Server mit Office(gleiche Edition/Version) bereitstellte, musste man nur 1 Office-Lizenz passend für das zugreifenden Device lizenzieren ... ergo benötigt man für viele TS-SERVER auch nur 1 TS-CAL, so auch für die WIN-CAL. VG, Franz
  2. Hi, da hat der Norbert mal wieder Recht :) Die SA kauft Ihr aus eurem eigenen Volumenvertrag hinzu, geht nur nicht via EA bzw. Open-Value companywide! SA bezahlt Ihr gemäß der Laufzeit eures Volumenvertrages. Zw. Kauf der Lizenz und der SA dürfen maximal 90 Tage liefern. Was passiert in 3 Jahren mit der Grundlizenz? Das steht in der mitgelieferten EULA/MSLT, als den Lizenzregel der ursprünglichen Lizenz! VG, Franz
  3. Guten Morgen, @Daniel: Da mir im Moment die Zeit fehlt ( neuer Job mit neuen Themen ) um die S-PURs genauestens zu lesen ... Hat MS in den S-PURs wirklich den Konjunktiv eingeführt ... könnte zugreifen" ? Bis dato war es immer so: Wird ein Zugriff real ausgeübt und der Zugriff genutzt = lizenzieren. Aber ... Dokumentiert der Kunde ausreichend und greift ein Device/User nicht zu, bzw. nutzt nicht, benötigt er keine Lizenz ... Denke, das wäre sehr wichtig zu klären, da ansonsten MS sich auf einen Weg begibt, der womöglich zu einigen Rechtsstreitigkeiten vor Gericht führen könnte. VG, Franz
  4. Kleine Berichtigung: MSLT war schon länger die Begrifflichkeit bei "Embedded", da nannte MS für alle anderen OS-Einzellizenzen die Lizenzbestimmung noch "EULA". Seit einiger Zeit nennt MS die EULA nun auch MSLT. ... also nur mal so ... Grundsätzlich zählt erst mal nur das Lizenzdokument, das bei der Lizenz dabei war. Ob Dokumentenform als Beilage in der Verpackung, oder auf dem Medium als Datei. Wenn Majetic1980 eine MSLT dabei hatte, wie oben berichtet/beschrieben, dann muss er für egal welche (physisch od. virtuell) jeweils eine Lizenz pro OSE od. v-OSE lizenzieren, ergo kaufen. Seine MSLT lässt pro Lizenz nur eine(1) OSE sauber zu, keine weiteren Zusatzrechte. Will man die Enterprise-Features, kommt man um die SA nicht herum. (das Kaufdatum dieser Lizenz darf aber nie älter als 90 Tage sein, sonst geht keine SA mehr dazu!) Wenn älter als 90 Tage, dann gibt es nur noch die Lösung > VDA-Monats-ABO-Lizenz aus einem Volumenvertrag hinzukaufen ... VG, Franz
  5. Hi Jaron, so kann man das angehen. Aber es muss kein LAR sein, jeder SAM-Partner von MS muss das drauf haben. Ich würde einen SAM-Partner nehmen, der seinen Schwerpunkt nicht auf Lizenzverkäufe sondern SAM legt. ... ich hoffe, Du verstehst den Wink .. smile* somit hast Du sicherlich etwas mehr "Neutralität" bei dem Ganzen. VG, Franz
  6. Moin, MSLT = Microsoft Software License Terms kommt eigentlich aus dem "embedded" Bereich :) Es gibt auch noch die MALT = Microsoft Additional License Terms, welche zusätzliche zu den MSLT weitere Lizenzregeln aufstellen. Eigentlich die "alte" EULA, MS möchte vom "EndUser" -Begriff weg. oder hatte ich jetzt ein "smile" übersehen? ;) VG, Franz
  7. Hi, ich hab etwas länger suchen müssen, aber ich kenn mich dann doch noch gut aus :) wegen ... transferierte SA und wie darf/geht es dann mit der Lizenz, bzw. SA weiter: ProductList-09-2013, Seite-52: (copy-paste): Bei einer Übertragung von zeitlich unbeschränkten Lizenzen ist der Übertragungsempfänger berechtigt, innerhalb von 30 Tagen ab dem Übertragungsdatum Software Assurance für diese übertragenen Lizenzen zu erwerben, sofern die übertragenen Lizenzen zum Zeitpunkt der Übertragung über aktive Software Assurance verfügten. VG, Franz
  8. Hi Jaron, Steht in den Volumenverträgen (beim EA/SELECT im Agreement, OPEM mir momentan nicht sicher bekannt, aber sicherlich) drin. "böswillig" zählt da mal gar nicht, weil nirgendswo so wörtlich schriftlich fixiert, ergo "Schmarrn". Wenn eine "erhebliche" Unterlizenzierung der Fakt ist, dann zahlt der Kunde einen von MS angesetzten Preis. Wo der Preis liegt, ist Sache von MS. Und es sind keine Box-Lizenzen, sondern Volumen-Lizenzen. "Erheblich" ist in den Verträgen definiert mit über 5%. Dazu (wenn über 5%) "darf" dann der Kunde auch noch die "Aufwendungen" der Prüfung zahlen, also die KPMG-Consultant-Tagessätze. Und die KPMG kommt nie mit 1 Consultant. Sicherlich hat der Hersteller "einen Spielraum", auf der anderen Seite ist die SAM-Abteilung als Profit-Center geführt. Es ist, wie es ist ... VG, Franz
  9. Hi Wayne, kann ich mir sehr gut vorstellen: Würde mich freuen, wenn mir da jemand Auskunft geben könnte, leider erhalte ich von Microsoft dies betreffend seit Monaten auf unterschiedlichsten Kanälen keine Auskunft und es fühlt sich niemand Verantwortlich. Da MS bei einem "Lizenz-Transfer " kein zusätzliches Geld verdient, hat das bei keinem dort irgendwelche Priorität.... Frage: scheinbar war nur die CORE-CAL im EA, oder auch andere "Enterprise-Produkte", wie das Office und/oder WIN-OS ? Da nur von SA die Rede ist, gehe ich mal jetzt davon aus, das der EA die ersten 3-Jahre schon an Laufzeit hinter sich hat, oder? Wenn ja, dann war die eigentliche Lizenz mit den ersten 3 Jahresraten voll bezahlt und der EA war in seinen "SA-only-Zyklus", es wurde also nur noch die SA jedes Jahr bezahlt. Wenn dies so wäre, wäre der Versionsstand der CORE-CAL-Bestandteile mindestens: laut ProductList 09-2013, Seite 141: Ab dem 1. Oktober 2012 gewährt eine Lizenz für Core CAL Suite mit aktiver Software Assurance Rechte an Folgendem: CAL für Windows Server 2012, Standard-CAL für Exchange Server 2013, Standard-CAL für Lync Server 2013, Standard-CAL für SharePoint Server 2013, Client-Management-Lizenz für System Center 2012 Configuration Manager und System Center 2012 Endpoint Protection. Somit dürft Ihr diese Versionen auch nutzen! Bei WIN-OS, dürft Ihr ohne SA nicht mehr virtualisieren, dürft aber die Enterprise-Funktionen, wie BitLocker weiter nutzen. Dito auch das DowmgradeRecht und das Re-Imaging-Recht, da Ihr ja aus einem Volumenvertrag kommt. Problematisch ist nur, da Ihr keinen eigenen Volumenvertrag habt, dass Ihr keinen MS-Online-Bereich habt, mit Images und Keys. Da Ihr nicht mehr zu alten Firma gehört, dürft Ihr deren Keys wirklich nicht mehr nutzen. und ja, Office-2013 und WIN-8 waren auch schon in der Preisliste und somit unter SA verfügbar.! Ein guter Berater, bzw. ein guter Vertriebler eines LAR, bzw. ein guter OPEN-Partner hätte Euch darauf aufmerksam gemacht, dass Microsoft erlaubt, wenn man aus einem Volumenvertrag mit SA via Lizenztransfer kommt, dass man einen eigenen neuen Volumenvertrag EA od. SELECT od. OPEN-(Value) starten darf/sollte und dort die relevante SA hinzukaufen kann. Bin mir nicht ganz sicher, aber in einem 30-Tage-Fenster ... was jetzt wohl zu ist ... Falls Du an "ganz Clevere" kommst, könnte man (ohne Gewähr!) noch versuchen, wenn man die SA weiterführen will, dass man einen Vertrag zum 01.04.2013 rückdatiert ... Versuch macht kluch .... zu Preisen der SA-only kann ich leider z.Zt. wenig sagen, sollte aber ca. bei so 60-80 € p.a. liegen. Wenn Ihr nur in EUROPA die Nutzung benötigt, dann reicht ein OPEN, Wenn weltweit, dann benötigt Ihr die SA aus dem EA oder SELECT. Wie immer ... Ihr hättet damals einen erfahrenen Berater benötigt. Und lass Dir nichts erzählen, für alles gibt es Lösungen ..."nichts ist unmöglich" man muss es nur wissen :) Viele Grüße, Franz
  10. Moin, man kann auch anders denken (wohl etwas heile Welt...) Wenn man sich informiert, wo der "Straßenpreis" bei einem Distributor liegt, dann mal so ca. 10% Marge zugesteht, dann weiß man recht gut, wann jemand unter dem normalen EK-Preis verkauft. Wenn alle dann die Finger weg lassen von solchen "Geiz-ist-geil-Angeboten", dann reduzieren sich solche "Dealer" fast von alleine ... Am Ende des Tages ist mal wieder der Kunde "schuld" ... VG, Franz
  11. hi Buggix, die ProductList /PURs gelten für alle Volumenverträge, somit auch für SELECT+. zu Fall3: sind seit kauf des PCs inkl. OS keine 90 Tage vergangen, darf/kann der Kunde SA-only aus jedem Volumenvertrag hinzukaufen. Beruhigt? :) VG, Franz
  12. Hi, @ Weingeist: das wäre schon eines neuen Beitrags wert, aber betrachte Deinen Wunsch mal mit der Herstellerbrille. Wenn Du dem "Brot und Butter-Produkt" WIN-SVR solche Rechte einräumst, reduzierst Du den Umsatz/Ertrag extrem. Und wer verliert schon absichtlich Geld? Die "bösen" Mitbewerber beschneiden diesen ja schon genug. Mietmodel vs. Kaufmodel: Die SA-Wartungs-Kosten waren seit der Einführung ein "ungeliebtes Kind" bei den Kunden. Hohe Zusatzkosten ohne wirklich zu wissen, welchen Gegenwert man wirklich bekommt. Am Anfang hatte man manchmal mehr als 100% mehr bezahlt, bis mal eine neue Version/Edition auf den Markt kam, und dann noch die Qualität (siehe XP > VISTA) ... Okay, das SA-Recht - Lizenzmobilität - hatte dies etwas abgemildert, war aber widerwillig nur ein Bonbon, um die Kosten vs Nutzen einigermaßen zu gerecht fertigen. Mietmodel: ADOBE war einer der ersten, die umgestiegen sind. Alle anderen Hersteller haben dies sehr aufmerksam verfolgt. Absoluter Vorteil > Es gibt kaum noch "Tricks" um unterlizenziert zu sein. Und wenn man nicht den entfallenden User-Account kündigt, existiert für den Kunden nur noch die Überlizensierung. Das "gefällt" allen Herstellern! Will jemand ein Produkt nutzen, muss er zahlen(lizenzieren) ... nutzt er das Produkt nicht (mehr) zahlt er für eine gewisse Zeit noch weiter, oder, wenn er nicht kündigt, zahlt er weiter und weiter und weiter ... :) Da MS seinen Partnern die Verdienstmarge stetig kürzt, bekommen diese gerade das Problem, dass sich die Kosten für solch einen (Berater-)Vertrieb nicht mehr rechnet und diese aussteigen ... somit bleibt dem Kunden nur noch der Online-Bestell-Vorgang direkt bei MS. Da nun auch keine Beratung mehr existieren wird, kauft ein Kunde nach besten Wissen .... ... und MS hat endlich alles in eigenen Händen und kann "Steuern", ohne die Partner. Einfach mal nachdenken ... wenn S/W-Hersteller Ihre Produkte nur noch als Mietmodel und dann auch nur noch "gehostet" zur Verfügung stellen ... Wer hat dann die Kontrolle über die Daten und die Nutzung ... da kann man einfach mal "den Hahn zudrehen". Die nächsten 2-4 Jahre werden den Kunden langsam die Augen öffnen, aber da ist es dann schon zu spät. Auch ich mache mir seit langem Gedanken, wohin soll/wird der Weg führen und soll man den "Absprung" machen ... bevor man im "Regen steht" ... VG, Franz
  13. Hi all, „nicht schon wieder“ werden sich einige hier wohl denken …. Hiermit möchte ich allen etwas helfen, dies in gewisser Weise besser zu verstehen. Betrifft das Thema OEM-, Volumen- und Concurrent-Lizenzen mit vielen relevanten Urteilen. Okay, ein fast schon „ausgeleiertes“ Thema, aber immer dann doch wieder aktuell und wichtig. Wenn man über die Vorgänge nachdenkt, die zum normalen Geschäftsleben einfach gehören. Situationen: Kauf/Übernahme/Fusion/Absplitterung/Buyout/Verkauf/Insolvenz(-Verwaltung) einer Firma, die sicherlich einiges an Software-Lizenzen hält … also Werte/Assets, die immer noch einen „Geld-/ Vermögenswert“ darstellen. Was darf/darf man nicht mit diversen Software-Lizenzen !? Ich habe länger im WWW gesucht. ! Meine persönliche Meinung !: Auf Wikipedia ist das Thema sehr einfach, neutral, verständlich und akribisch dargestellt, inkl. Quellangabe ! Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software Stand 13-09-2013. Hilfreich, um sein Wissen und seine Meinung „zu erweitern“! VG, Franz
  14. Noch ergänzend, Die Std-2013 unterstützt bis zu 5 Postfachdatenbanken, die EE bis zu 50 . VG, Franz
  15. hi, Bei Exchange muss einiges beachten. Den SVR gibt es in 2 Editionen, STD u. Enterprise(EE) Auch die CALs dazu gibt es in 2 Editionen, Std u. Enterprise(EE), wobei man nicht einfach nur die EE-CAL kaufen kann, sondern immer erst einmal die STD-CAL als Basis und dann zusätzlich aufbauend/add-on die EE-CAL. Auch aus der Tabelle sieht man, wenn man alles! in Ruhe durchliest, dass man ggf. auch noch ein Office-Pro-Plus aus einem Volumenvertrag dann benötigt. Also echt lesen und denken, dann planen und kaufen. Falls was falsches gekauft, normalerweise kann man innerhalb von 30 Tagen die Bestellung stornieren/ändern! Ich hoffe die einkopierte Tabelle ist lesbar! Die Enterprise CAL wird als Add-On für die Standard CAL verkauft — damit die Enterprise CAL-Features aktiviert werden, muss der Benutzer mit einer Standard CAL und einer Enterprise CAL lizenziert sein. Die Exchange Enterprise CAL gibt es in zwei Varianten: mit und ohne Dienste. In der folgenden Tabelle finden Sie eine genaue Aufschlüsselung der Features für jede CAL. Feature Standard CAL Standard plus Enterprise CAL (mit und ohne Dienste) E-Mail, Kalender, Kontakte und Aufgaben Ja Ja Outlook Web App (Internet Explorer, Firefox, Chrome und Safari werden unterstützt) Ja Ja Umfassende Oberfläche für Outlook-Posteingang einschließlich erweiterter Unterhaltungsansicht und E-Mail-Info Ja Ja Apps für Outlook und Outlook Web App Ja Ja Websitepostfächer Ja Ja Funktionen für rollenbasierte Zugriffssteuerung Ja Ja Partnerkalenderfreigabe Ja Ja Exchange ActiveSync-Richtlinien für Mobilverwaltung Standard Erweitert Journalfunktion Pro Datenbank Pro Benutzer/Verteilerliste Journalentschlüsselung Nein Ja Unified Messaging Nein Ja Aufbewahrungsrichtlinien Standard Benutzerdefiniert Archivpostfach Nein Ja* Durchsuchen mehrerer Postfächer Ja Ja Compliance-Archiv Nein Ja Schutz vor Datenverlust Nein Ja Outlook-Richtlinientipps mit Schutz vor Datenverlust Nein Ja** Datenschutz und Datenkontrolle (Information Protection and Control, IPC): Transportschutzregeln, Outlook-Schutzregeln, IRM-Suche (Information Rights Management, Verwaltung von Informationsrechten) Nein Ja * Archiv erfordert Office Professional Plus 2007, 2010 oder 2013 über Volumenlizenzierung. ** Outlook-Richtlinientipps erfordern Office Professional Plus 2013 über Volumenlizenzierung. Die Enterprise CAL mit Diensten umfasst neben allen oben aufgeführten Features zusätzlich Dienste für den Schutz vor Schadsoftware und Spam über Exchange Online Protection. Diese Dienste sind in der Standard CAL nicht enthalten. VG, Franz
  16. Hi, da die Server in Indien stehen und die massig zu bearbeiten haben, kann da mal etwas Zeit ins Land gehen ...früher oder später "passiert" es dann doch ... VG, Franz
  17. Hi all, @zahni: Danke für die Blumen :) @buggix: Du darfst Dich entspannen :) laut der ProductList 07-2013, Seite-126 ist auch bei einem schon laufenden EA, bzw. bei einem EA-renewal auch das OEM-WIN-7 (Pro u. Ultimate) bei einem Ersatz-PC ein sauberes "qualifizierendes Betriebssystem", um diese OEM-Basis-Lizenz unter den vorhanden Upgrade+SA des EAs zu "schieben". Also ist WIN-8 nicht unbedingt erfoderlich. Ja, war mal früher anders formuliert ... da musste die aktuellste Version bei Ersatz-PCs vorhanden sein. Diese Regel gilt auch für das "TrueUp-PC-OS" VG, Franz
  18. Hi Jochen, grundsätzlich wäre zu beachten, über welchen Kanal Du das MSDN-ABO gekauft hast. Bei Box-Einzel-Lizenzen musst Du in deren EULAs nachlesen, bei Volumen-Lizenzen steht so was in den PURs. Volumen-Lizenzen: Ich habe in den PURs aber keine zeitlichen Einschränkungen gesehen. Da es Kauf-Lizenzen sind, ev. auch mit SA, bleiben Dir all die Rechte und auch die Keys. Somit würde ich Deine beiden Fragen eindeutig mit "JA" beantworten. VG, Franz
  19. hi, kurze Hilfestellung: Du schreibst: "Vorhanden: Windows 2008 Standard Lizenzen mit je 5 Cals. 4 * Select, 1 * OEM Windows 2003 Standard Lizenzen mit je 5 Cals. 2 * OEM" Im SELECT gab/gibt es keine 2008-SDT-SVR-Lizenz, die 5 WIN-CALs beinhaltet ! Es gibt immer nur einzeln bestellbare SVR-Lizenz und zusätzlich muss Du eine X-Anzahl an CALs bestellen. Somit hast Du nach Deinen Angaben: 4x WIN-SVR-2008-STD (SELECT) ohne WIN-SVR-2008-CAL 1x WIN-SVR-2008-STD (OEM) inkl. 5x WIN-SVR-2008-CAL + 2x WIN-SVR-2003-STD inkl. 10x WIN-SVR-2003-CALs ( 2x 5 WIN-SVR-2003-CALs) Wenn dies so beachtet wird, hat man die SVR/CAL-Situation zwecks richtiger/ausreichender Lizenzierung "sauber". VG, Franz
  20. Hi, ich kann nur jedem raten, von solchen Dingen die Finger weg zu lassen ... DELL hat bei MS via OEM-Vertrag diese Lizenz mit seinem unikaten Key bestellt und eingekauft. (Also ist der Key bekannt und registriert für DELL) DELL ist via OEM-Vertrag verpflichtet, dieses Paket aus Lizenz/Key ausschließlich auf einem DELL-Device zu installieren und den Key vorab bei MS zu registrieren. (Somit ist dieser Key "offiziell verbraucht") Jetzt findet das Medium und der Key einen dubiosen Weg raus aus der DELL-Fertigung und hinein in einen "grauen Markt". Die jetzige Situation wird sein > auf den weltweit verknüpften MS-Registrierungs-Servern meldet sich nun nacheinander ein DELL-Device und ein "anderes Device" mit dem exakt selben Key an .... ... und da fragen sich wirklich noch welche, ob das irgendwie legal ist ??? DELL muss sich fragen lassen, inwieweit sie Ihren Security-Auflagen gemäß Ihres MS-OEM-Vertrages gerecht werden ... Der Händler, der solche "Lizenzen" anbietet muss sich fragen, wann wohl MS vor seiner Tür steht ... Der Partner, der solche Lizenz einkauft/weiter verkauft muss sich fragen lassen, ob das sein Geschäftsmodel sein darf ... ... und final der Endkunde muss sich fragen lassen, ob er den Begriff "Hehlerware" kennt und die Folgen. Und das für ein paar EURO, die ein Unternehmen sowieso via Steuer als Betriebsausgaben absetzen kann ... Alles hat seinen Preis. Im Internet kann man sich sehr einfach und eindeutig über die "realen Preise" informieren. Am Ende höre ich schon wieder dieses Jammern und Wehklagen und die kreativen Ausreden ... Falls einem eine Ausrede fehlt, ich habe einen riesigen Fundus gesammelt ...***schwarzer Humor*** Allein das "Rumsuchen/Informieren/etc. ... vergeudete Arbeitszeit ... rechnet man die mit rein, ist die "Lizenz" böse teuer geworden. Schönes WE allen, Franz
  21. Hi, wenn das Blech mit STD-Lizenzen erweitert werden soll, kaufen, und einfach nur schriftlich in einer Dokumentation (z.B. Excel) dem Blech sauber zuordnen/lizenzieren. da wird die 2. Lizenz nicht wiederum installiert ... Es gibt keine Lizenz, die das Merkmal hat "2. Ergänzungslizenz". " Wenn ich dann 2x den 2012er Kaufe kann ich mir dann den Kauf von 2008 sparen? Weil 1 Lizenz physisch mit 2012 und kann ich dann 2008 2x in der VM mit dem 2012er Key installieren? Und 1 Lizenz wäre somit auch noch frei oder? " Ja. VG, Franz
  22. Hi, die R2-Lizenzthematik beim WIN-SVR-2012 würde ich zum jetzigen Zeitpunkt abwarten, da beim WIN-SVR-2008 und dann 2008-R2 MS keine neuen R2-CALs verlangte. Muss man echt abwarten ... was PURs/Produclist dann aussagen. VG, Franz
  23. Hi, um Unstimmigkeiten sauber zu klären: WIN-SVR: Kauft man die 2012er Version via eines Volumenvertrag, erlauben die "Spielregeln(PURs)" dessen, dass man downgraden darf und zwar runter bis auf die unterste Version = NT3.51. WIN-CALs: Auch hier gelten die o.g. "Spielregeln" ! Zu beachten ist, habe ich 2008er-WIN-CALs erlauben die den Zugriff nur auf 2008 und niedriger, nicht auf 2012! Da benötigt man schon wieder die 2012er-CALs. Aber ... kaufe ich einen 2012er Server und installiere physisch aber nur einen 2008er Server, dann würden 2008er CALs ausreichen. Auch gibt es Situationen > 2008er SVR physikalisch auf dem Blech installiert, aber in der VM wird 2012er WIN-SVR installiert/genutzt/zugegriffen...da benötigt man wiederum die 2012er WIN-CALs .... :) ... ist doch einfach, oder? :) Immer genau planen und nachdenken. VG, Franz
  24. Hi Alex, das siehst du ganz richtig. In den Volumen-Programmen kann man immer nur die neueste Version (2012) kaufen, hat aber immer das Downgrade-Recht der Volumenverträge dabei, d.h. (solange man das Medium auftreiben kann) darf man 2012 bis WIN-SVR NT 3.51 downgraden :) Bei den OEM od. auch Paket-Produkten kann dies ohne weiteres durch die EULA (EndUserLicensensAgreement) stark eingeschränkt sein und dann hat man ein dickes Problem. Zwar preiswerter, aber ev. problematischer. VG, Franz
×
×
  • Neu erstellen...