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lizenzdoc

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  1. Moin, zwar nur noch wenig zeit, aber dennoch... Es ist sicherlich aufwändiger, aber dann teilt man einfach die TS-Farm. zu bedenken: Die Nachlizenzierungspreise für Office liegen auf dem Level eines "Mediamarkt" Boxprodukt und die Aufwände für die KPMG-Prüfer sind auch nicht "ohne". Zusätzlich sollte man daran denken, dass eine genutzte Lizenz, ohne diese zu kaufen, jedes Mal auch ein Steuervergehen bedeutet(Unterschlagung der zu entrichtende UMST), und somit droht ev. auch eine Finanzamt Sonderprüfung ...das will sich keiner antuen ... VG, Franz
  2. Hi all, Ein immer wieder „beliebtes Diskussionsthema“: Office-Nutzung auf dem TS-Dienst eines WIN-SVR … Fall-Beispiel: (besprochen heute auf der SAM-ACADEMY bei Microsoft) Ein Unternehmen hat 500 PC, davon nutzen 300 PC das Office auf dem TS. Fragen: 1.Wie viele Office-Lizenzen müssen wirklich lizenziert sein? 2.Welche „Spielregeln“ gelten, bzw. müssen beachtet werden? Halten wir uns jetzt einfach nur an die Fakten für Volumenlizenzen, ergo als oberstes das MBSA(Microsoft Business- und Servicevertrag) Seite-2, Punkt 1 „Definitionen: „laufen lassen“ oder „nutzen“ bedeutet kopieren, installieren, nutzen, zugreifen, anzeigen, laufen lassen oder auf andere Weise mit dem jeweiligen Produkt interagieren. Diese Formulierungen finden sich in den OPEN-Verträgen wiederum auch. Ergo dann die PURs (die sind ja Vertragsbestandteil), Januar-2013, Seite-15, Desktop-Anwendungen, Allg. Lizenzbestimmungen: Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden Rechte. 1. Sie müssen jede Lizenz einem einzelnen Gerät zuweisen. 2. Sie sind berechtigt, die Software auf dem Lizenzierten Gerät und einem Netzwerkserver zu installieren. 3. Wenn Sie die Software nicht als Konzernprodukt oder auf unternehmensweiter Basis lizenzieren, sind Sie außerdem berechtigt, die Software auf einem einzelnen tragbaren Gerät zu installieren. 4. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien der Software zu nutzen. 5. Jede Lizenz erlaubt jeweils nur einem Nutzer, auf die Software zuzugreifen und sie zu verwenden. 6. Die lokale Nutzung der Software, die auf dem Lizenzierten Gerät ausgeführt wird, ist jedem Nutzer erlaubt. 7. Die lokale Nutzung der Software, die auf einem tragbaren Gerät ausgeführt wird, ist dem Hauptnutzer des Lizenzierten Geräts erlaubt. 8. Die Remoteverwendung der Software, die auf dem Lizenzierten Gerät ausgeführt wird, ist dem Hauptnutzer dieses Geräts von jedem Gerät aus gestattet sowie für jeden anderen Nutzer von einem anderen Lizenzierten Gerät. 9. Die Remotenutzung der Software, die auf einem Netzwerkserver ausgeführt wird, ist jedem Nutzer von einem Lizenzierten Gerät erlaubt. Hat schon jemand irgendwo einen Konjunktiv gelesen? Wie z.B.… könnte …? Sicherlich nicht. Also halten wir uns weiter nur an die Fakten … Die 300 PCs, die ja Office nutzen sind logischerweise zu lizenzieren. Was ist nun mit den restlichen 200 PCs …? Lizenzieren, oder nicht? Sehr viele sagen jetzt sicherlich > Sie könnten jetzt ja eventuell die Office-Anwendung nutzen … wäre aber wiederum der böse teure Konjunktiv … Microsoft hält sich an ein eindeutiges „schwarz/weiß“ = wird zugegriffen/genutzt = lizenzieren, im lizenzrechtlichen Umkehrschluss = wird nicht zugegriffen/genutzt = nicht lizenzieren. Klingt jetzt viel zu einfach, ist aber echt so, es müssen nur 300 PCs mit Office lizenziert sein. Zu Frage 2: Welche „Spielregel“ gelten, bzw. müssen beachtet werden? Laut MBSA, Seite-10, Punkt 8.: a. Recht zur Nachprüfung der Vertragserfüllung. Der Kunde muss über die Produkte, die er und seine Verbundene Unternehmen unter diesem Vertrag nutzen oder weitervertreiben, Aufzeichnungen führen. Hierzu, meine ich, zählt sicherlich hilfreich: -eine schriftliche Auflistung, welche PCs auf Office zugreifen dürfen und welche nicht -eine schriftliche „MA-Belehrung“, ob „sein PC“ den Zugriff auf Office erlaubt/verbietet -eine USER-Zugriffsregelung hilft hier kaum, da ich mich (als erlaubter Office-User) ja an einen unlizenzierten PC einloggen kann und dort widerrechtlich von diesem unlizenzierten PC aus Office auf dem TS-Dienst nutzen kann) -perfekt wäre ein Scripting, das auf dem Maschinennamen basiert, beim Log-On auf dem TS diesen Maschinennamen mit einer Liste der lizenzierten/erlaubten Maschinennamen abgleicht, dann entweder den Zugriff auf den TS erlaubt, oder via automatisch Log-Off verbietet, zusätzlich vielleicht mit der Meldung „Dieser PC ist nicht für Office-Nutzung lizenziert“ Habe mal gehört, dass dies bei CITRIX auch so ähnlich regelbar wäre … Dies Ganze kann man auch bei gemischter Nutzung von Office-STD/Office-Pro, bzw. weiteren anderen Anwendungen(Project, etc.), bzw. Versionen, wie 2003/2007/2010/2013 … gebrauchen. VG, Franz
  3. Hi all, Leider hat es sehr lange gedauert, um eine sehr sichere Aussage zu erhalten. und sorry!, so ganz 100%ig kann ich es nicht belegen … das müssen wohl Anwälte final regeln … Keiner wollte sich wirklich “festlegen”, da am Ende keine eindeutige Quelle eine eindeutige Aussage bietet. Letztendlich war heute ein Gespräch mit der Person, die seit Jahren die Trainingsunterlagen schreibt, TrainTheTrainer-Lehrgänge abhält … deren Aussagen ich somit sehr wert schätze, da Sie bis dato immer richtig lag! Nils fragte an: Wenn ich meinen Server mit 2012 Datacenter lizenziert habe, ist es ja einfach. Viel spannender und praxisgerechter ist doch folgendes Szenario: Physischer Server (sagen wir 2 CPU) mit einer Lizenz 2012 Standard x vorhandene alte Lizenzen, sagen wir als Beispiel: 5 Lizenzen 2003 Standard und 5 Lizenzen 2008 R2 Standard Meine Ansicht: Ich darf auf meinem 2012-Server fünf VMs mit 2003 SE und fünf VMs mit 2008 R2 SE betreiben, ohne weitere 2012-Lizenzen kaufen zu müssen. Begründung: Die für die VMs nötigen OS-Lizenzen besitze ich bereits. Richtig oder nicht richtig? Hierzu die Aussage der o.g. "Person": Microsoft wird bei einer „Überprüfung“ die Vermischung der Lizenzierungsregeln des WIN-SVR 2012 mit WIN-SVR-200X nicht zulassen, d.h. es wird als „nicht legal“ deklariert. Begründung: Es ist in den PURs nicht explizit angesprochen und somit geregelt/erlaubt, ergo ist es verboten. Lizenziert man das Blech mit 2012-DC-Lizenzen richtig, sind sowieso unbegrenzte VMs erlaubt und laut PURs steht dort wiederum: Sie sind berechtigt, eine Instanz von Windows Server Essentials, Standard oder Enterprise (die gleiche oder eine frühere Version) anstelle der Datacenter-Edition in den OSEs Auszuführen. Lizenziert man das 2-CPU-Blech mit 1x 2012-STD-Lizenzen richtig, sind 2 VMs pro/je STD-Lizenz laut PURs erlaubt. Für diese 2 VMs gilt laut PURs wiederum: Sie sind berechtigt, eine Instanz von Windows Server Essentials oder Enterprise (die gleiche oder eine frühere Version) anstelle der Standard-Edition in den OSEs Auszuführen. Werden weitere VMs bei dieser STD-Lizenzierung benötigt, ergibt sich die weitere Vorgehensweise aus Punkt 3. Der relevanten „Allgemeinen Lizenzbestimmungen“: 3. Bei Standardlizenzen sind Sie berechtigt, eine Ausgeführte Instanz der Serversoftware in der Physischen OSE und für jede zugewiesene Lizenz eine Ausgeführte Instanz in bis zu zwei Virtuellen OSEs auf dem Lizenzierten Server auszuführen. Anm.: „Eindeutiger/besser wäre wohl gewesen zu schreiben „ für jede weitere zugewiesene Lizenz“ …“ D.h., werden weitere VMs benötigt, weist man diesem Blech weitere 2012-STD-Lizenzen hinzu. Und um auch gleich einen anderen Gedankengang zu berichtigen: Auch eine Mischung von 2012 STD und DC auf demselben Blech ist nicht erlaubt! Nils schrieb weiter: Und jetzt die Erweiterung der Frage: Physischer Server (sagen wir 2 CPU) ohne kostenpflichtige 2012-Lizenz, sondern mit dem kostenlosen Hyper-V Server 2012 x vorhandene alte Lizenzen, sagen wir als Beispiel: 5 Lizenzen 2003 Standard und 5 Lizenzen 2008 R2 Standard. Auch hier bin ich der Meinung, dass ich meine zehn VMs betreiben darf, weil ich die Lizenzen für die VM-OS bereits habe. Richtig oder nicht richtig? > Hier sieht die Lizenzierung ganz anders aus, ... da keine Volumenlizenz, also kein PURs angewendet werden kann, sondern nur die eventuelle „EULA“. Hier wird ausschließlich die Virtualisierungs-Technologie kostenfrei und für die V-OSE keine WIN-2012-Lizenzen zur Verfügung gestellt, somit benötigt der Kunde ja wiederum WIN-SVR-Lizenzen für die v-OSE und darf „alte Lizenzen“ mit deren „Regeln“ einsetzen/nutzen. Ich bin auch nicht wirklich ganz 100%ig zufrieden und hätte dies lieber in den PURs schriftlich geregelt, habe leider darauf keine Einfluss ... Für weitere Punkte, die ich klären wollte (siehe Historie) mache ich lieber Einzelthemen auf... VG, Franz danke noch mal für Eure Geduld ...
  4. Hi Dukel, ich rate jetzt mal... der Text steht im Bereich Windows-Server, oder? Klingt jedenfalls so. Dann gilt dieser text leider nicht für das OS. Wenn dieser Text aber im Bereich Windows-Betriebssystem steht, stimmen ja die englischen PURs(Original) mit den deutschen nicht überein. Dann wäre zu klären, wie MS dies sieht ... Was ist letztendlich wirklich gültig... worauf darf man sich verlassen. Vielen Dank für den Hinweis ! VG, Franz
  5. Moin, die PURs definieren nur " 2 Prozessoren". Somit wird nicht differenziert zw. physisch, logisch oder virtuell. Microsoft mag sich hier nicht festlegen, um sich Möglichkeiten offen zu halten. Schon möglich, dass ich dies zu kritisch sehe. Aber das geht so in das Thema Hyper-Thread bei der Core-Lizenzierung. Ich kenne viele Kunden, die HT auf "on" haben, und somit leider wieder unterlizenziert sind. VG, Franz
  6. hi Nils, erst einmal mein Hinweis, dass das zu einer ernsten Interpretationsvariante kommen könnte ... beim Audit. Also nicht eine konkrete Warnung, aber man sollte es im Hinterkopf bewahren, dass da mal was kommen kann ... heute in Uschl. sah ich auf meine Frage nur nachdenkliche Gesichter dazu ... mal sehen, ob morgen eine Antwort kommt. VG, Franz
  7. Hi, laut den PURs 01-2013, Seite-23 … unter den allgemeinen Lizenzbestimmungen steht unter Punkt 3: „Sie sind berechtigt, die Software auf bis zu zwei Prozessoren zu verwenden …“ Bei PCs oder NBs sehe ich hier in der pOSE kein Problem … Aber jetzt wechseln wir mal in die virtuellen Welten: Wie verhält sich das in vOSE auf dem lizenzierten Device, wenn mehr als 2 „virtuelle/logische“ Prozessoren angeboten werden, was ja möglich ist. Und … virtuell DeskTop-Bereitstellung auf dem eigenen Server: Da ja die obige Definition „schwammig“ ist … hinsichtlich physischer, logischer, virtueller Prozessor … Wie verhält sich das in vOSE auf den Servern, die selbst sehr oft mehr als 2 „physische“ Prozessoren haben … und dann im nächsten Schritt … wenn dort auf dem Server in der vOSE mehr als 2 „virtuelle“ Prozessoren angeboten werden, was ja wiederum auch möglich ist. Warum fragt "man" in jüngerer Zeit bei Kunden sehr genau nach, wenn auf den Servern via WIN-OS-SA die DeskTops virtualisiert werden/wurden, wie viele Prozessoren denn die Server haben/hätten. Sorry … wenn ich mal wieder sehr früh „das Gras wachsen höre“ … VG, Franz
  8. hi Nils, verschiedene Quellen bei MS ergaben leider auch verschiedene Aussagen. Mittwoch/Donnerstag bin ich wieder bei MS in Uschl (SAM-Academie) und frage die, die die Audits bewerten (SAM-Abteilung) Ich hoffe, ich bekomme dann für Deutschland die finale Aussagen zu: - Applikationen auf dem TS (welche Zugriffsregelungen akzeptiert MS wirklich) und - wie verhält sich die Lizenzierung mit "vorhandenen alten" SVR-LIC bei W-2012-STD bzw. kostenlosem Hyper-V-2012. - wann benötigt der Kunde wirklich eine WIN-CAL, wann nicht (expliziete Ausnahmen-Nennung) - TS-Dienste > Token-Größe bei "User-CAL-Einstellung" da es dort auch Probleme gibt Ich versuche dann diese Aussagen schriftlich/offiziell zu ergattern! Dann poste ich die Antworten/Ergebnisse hier wiederum. Mal sehen, was da geschrieben/gesagt wird! VG, Franz
  9. Moin MrCocktail, im Normalfall wirklich nur 20 O-Lizenzen. Da laut den PURs eine Volumen-Office-Lizenz das Recht beinhaltet, auf einem Server bereitgestellt zu werden, wo die lizenzierten Devices berechtigt drauf zu greifen dürfen. Hast Du den Fall, dass der Admin Office auch auf dem Server lokal benutzen will, dann zählt der Server wiederum als Device und muss lizenziert werden. VG, Franz
  10. Moin Daniel, aua! das klingt ja fast schon so, als wenn "Knecht Ruprecht" nachträglich bei denen mal vorbeischaut .... smile* Schulung > "Das ganze Leben ist wie eine große Schule, nie lernt man aus, es gibt stets was Neues zu verstehen..." Licensing Brief ist meist verständlicher als Vertrag+Productlist+PUR, aber wie schon oft hier erwähnt, kein Vertragsbestandteil. Aber man kann das dort Beschriebene versuchen, in den Vertragsdokumenten irgendwie wiederzufinden ... Für ein Audit sehr entsccheidend. Vg, Franz
  11. lizenzdoc

    Office Step Up

    Moin Norbert, Du schreibst, dass der kunde weiterhin in einem BMI-EA ist. Dann würde ich es vermuten, dass die SA auch renewed wurde, ansonsten wäre ja der EA für Deinem Kunden "beendet". Wenn einiges andere unter SA noch im "aktuellen" EA-Beitritt" geführt wird, nur Office-Std nicht mehr, dann ist das "tragisch" für die aktuelle Situation. Aber irgendwo gibt es immer wieder "das Licht am Ende des Tunnels!" Aber das sollten wir vielleicht am Telefon besprechen. dazu benötige ich etwas genaueren "Input" wie schon gesagt, der BMI hat viele Sonderregelungen, die kein anderer Kunde hat. Da mir MS-Lizenzierung sehr viel Spaß macht, bin ich via Handy "jederzeit!" erreichbar :) > siehe BMI Lizenzen > VG, Franz
  12. Moin, als Chef von dem Telefonberater wäre ich stolz auf den doppelten Umsatz ... ... okay, war ein Dezember-Scherz. Terminal-Server-Fakt ist > 20 zugreifende Devices > Office unterliegt der Device-Lizenzierung > somit sind nur 20 Office-Lizenzen aus einem Volumenvertrag zu kaufen (und da gibt es mehrere als nur "OPEN") > alle anderen Bescchaffungswege sind nicht legal, ausser ... Microsoft verschenkt Office-Lizenzen ... 2. dezember-Scherz :) ... aber hier mal ein "Weihnachtsgedankengeschenk" für alle verzweifelten Admins,die mit den User-Gruppen-Regelungen dem Thema Herr werden wollen .... Ein Srcibting, das beim Logon den Maschinennamen des Devices ausliest und mit der Zugriffserlaubnis auf Office verifiziert ... und wenn NEIn, den user automatisch wieder ausloggt ... Oder für Citrix-Admins: Citrix ist auch in der Lage den Maschinennamen zu verifizieren ... Happy Christmess, Franz VG, Franz
  13. lizenzdoc

    Office Step Up

    Moin Norbert, du hast es schon geschrieben, der Kunde hat die SA nicht mehr verlängert. Der "alte" BMI ist schon sehr lange zu Ende, da geht nichts mehr > kompletter Neukauf ... Mein "Trick", wenn es sich finanziell irgendwie rechnet, eine rückdatierten EA zeichnen, geht jetzt auch nicht mehr, da wir uns schon zu lange im neuen MS-Fiskaljahr befinden. Aber dein Kunde kann das ganze über einen eigenen neuen BMI-EA-Beitritt kaufen ... BMI-EA geht ab 100 Office :) wenn man sich auskennt. Ganz wichtig! Wenn Dein Kunde bei Exchange 10/13 das Thema "integrietes Archiv" nutzen will >>>>>>>> funktioniert ausschließlich mit Office-PRO-PLUS aus einem Volumenvertrag !!!!!!!!!!!! D.h., alle Kunden mit aktive SA für Office-Std können sich mit dem STEP-UP auf O-PRO-PLUS retten .... Alle Kunden ohne SA sollten hoffen, dass am 21.12.12 wirklich die Welt untergeht. smile* VG, Franz
  14. Hi Weingeist, wenn Devices nur aktiv was tun, weil dies durch die User (di ja alle dann User-CALs hätten) "angestoßen" werden, wäre es alles sauber. Bedenke aber, dass die User-CALs um 15% teurer als die Device-CALs sind (außnahme habe ich bei der SQL-CAL gesehen, da ist der Preis gleich). VG, Franz
  15. hi Maerad, Office, sowie alle MS PC-Applikationen werden ausschließlich nach Device-Zugriffen lizenziert. Wenn Du also den Zugriff des Devices sauber, nachvollziehbar sperren kannst, kann es ja nie auf das Office zugreifen und Du bist clean :) Nutzt Du aber eine USER-bezogene Regel, greift diese nie ... da ja Device-Lizenzierung. Viele haben damit ein echtes Problem... VG, Franz
  16. Hi Edgar, nein, keine wirkliche Willkür.Früher wurde es sehr "lasch" interpretiert. Es gibt eine sog. "Öffnungsklausel" in dem der BMI regelte, wer darf rein und wer nicht. Diese Klauseln wurden dann enger gefasst, z.b. wg. "steht im privatwirtschaftlichen Wettbewerb" und so. Auch wurden Kliniken privatisiert, bzw. wie ein normales Unternehmen mehr aus kommerziellen Gründen geführt, etc. Z.B. vielen (fast alle) "Stadtwerke" aus dem BMI, weil sie doch mit normalen Unternehmen, wie Stromerzeuger konkurrierten ... und meist aus der Bindung der Kommunalen Führung raus-privatisiert wurden. Gleichzeit kam die andere Seite (MS-Partner) dann darauf, dass zu wenig Marge aus den wiederum "kleinen Preisen" kein Anreiz sind. Also hat man oft "unmotiviert" beraten, dem Kunden "erzählt", dass die nicht mehr bezugsberechtigt wären und dazu "Gründe" angegeben. Somit konnte man wieder höhere Preise mit mehr Marge anbieten/verkaufen. Und wenn man mal im BMI einen Preis für ein Produkt "draußen" hatte, kannte kaum ein MS-Partner die "Gefahren/Strafen" der "Meistbegünstigungsklausel" Sorry LARs ... einige der LARs kennen diese heute noch nicht und bieten unterschiedliche Preise für dasselbe Produkt an. Es ist also viel "Insiderwissen" nötig, um solche Kunden richtig zu beraten :), weiterhin muss man als Berater auch die „internen Prozess-Wege“ kennen, ... für die etablierten Partner zu hohe Aufwände für zu wenig Marge. Lieber verkauft man dem Kunden die normalen Verträge und somit zu höheren Preisen. Wir beraten zu unseren Tagessätzen, da wir die Lizenzen absichtlich nicht dem Kunden verkaufen wollen, damit keine „Abhängigkeit“ von der Lizenzmarge entsteht. :) Manchmal auch ohne Tagessatz, dann gilt: Vom Ersparten des 1. Jahres 1-3% :) … Somit hat ja der Kunde keine Zusatzkosten, er bezahlt uns ja aus dem was er nicht ausgibt :) und so macht es beiden Seiten Spaß. VG, Franz
  17. Moin, noch ein Zusatz für "Mitleser" aus dem Krankenhaus-Umfeld: Wer als Krankenhaus gesagt bekommt, dass er "nicht bezugsberechtigt" wäre und somit in einen normalen OPEN oder SELECT/EA "geschoben wird, sollte nachdenken, er zahlt zw. 25 u. xx% mehr, nur allein bei Microsoft, viele andere S/W-Hersteller habem für den ÖD einen günstigen Rahmenvertrag mit dem BMI( Bundesministerium des Inneren). ( hängt oft an den %-Sätzen wg. SGB + Notfall-Bettenplan!) Aktuell betreue ich ein Krankenhauskonstrukt (unter 1.000 PCs) das für Ihre komplette Neulizenzierung für MS ein OPEN-Angebot für 1,4 Mio € vorliegen hatte. Der neue Dienstleister kannte mich von "früher" (war mein SUB-LAR-Partner und hatte sich an mich erinnert) und hat mich mit eingebunden. Nach ca. 2 Monaten (Kampf) war er dann doch "bezugsberechtigt" und erhielt daraufhin ein BMI-EA-Angebot für dann nur noch 780.000 € ... Der KH-Vorstand und die IT grinsen immer noch ("was machen wir jetzt mit dem übrigen Geld"), wir wurden aus dem "Ersparten" sehr gerne bezahlt. Der neue Dienstleister ist jetzt bei dem Kunden "drin". Wissen ist Macht ...und langjährige Erfahrung ist unersetzlich ... netzwerken tut gut :) VG, Franz
  18. hi, mein Spezialgebiet :) habe das ja 9 Jahre beim LAR gemacht ... Mit einem Beitritt benennst Du Deinen LAR-Partner. das bleibt fix. Mit einem weiteren Beitritt könntest Du einen weiteren LAR mit ins boot nehmen :) Somit hast Du wenigstens 2 monatliche Preislisten zum vergleichen, ob einer "Fehler" macht... außerdem 2 Beratungsquellen. Ich kenne im BMI welche, die haben 3-5 Beitritte :) Die Preise werden sich aber kaum unterscheiden. Alle haben den selben EK-Preis in Irland. Der Markt hatte immer nur so 2-4 % Marge hergegeben ... Also nicht wundern, wenn die Frage zum Skonto verzerrte Gesichter hervorbringt :) Aber gerade bei dem Virtualisierungsthema, oder VDA-Thema brauchst Du gute Beratung. VG, Franz
  19. Hi, @NorbertFe: Um an die Enterprise zu gelangen, geht das nur mit SA. Nach Ablauf der SA hat man eigentlich wieder "nur!" die Pro-Version, aber MS erlaubt die weitere Nutzung von BitLocker. VG, Franz
  20. Hi, da ich ja technisch nicht der "schlaueste" bin ... MS geht es beim TS-Zugriff darum, dass unverwechselbar feststellbar ist, welches Device ist für die Applikation lizenziert und welches nicht. Wenn also ein Device ein unikates und nicht veränderbares "Merkmal" hat und nicht wie ein Camälion seine Identität wechseln kann. Dann könnte man ja festlegen, welches Device darf und welches darf nicht zugreifen. Welche Technik/Verfahren wäre das dann? Und ist es überhaupt praktikabel(spezell vom Aufwand her) Danke für die Info, dies könnte dann als Hinweis bei der Beratung sehr hilfreich sein. VG,Franz
  21. Hi, das TS-Thema bei Applikationen ist nicht einfach. Wenn ich dann bei Gulp lese, dass seine "Konstruktion" gleich teuer wie durchlizenzieren wurde ... ist das schade. Hat man als Kunde eine "gewisse Größe / Wichtigkeit" für Microsoft, lohnt sich aber ein Gespräch mit dem Ms-Accounter. Aber dafür muss man Ihm schon tiefen Einblick gewähren, was ja nicht so gerne gewollt ist, auf der anderen Seite kann man dadurch vielleicht eine schriftliche Nebenabrede seitens MS erwirken, die das "Leben" vereinfacht, aber MS keinen "verlust" beschert. Muss man immer genau betrachten, damit der Schuß nicht nach hinten los geht :) Wir versuchen gerad den Umstieg auf Office-365 ... weil Zugriff via Desktop/Notebook, Smartphone, etc. Da würden wir ja auf die Office-User-Lizenzierung wechseln+ noch Migration von Notes auf Exchange ... schaumermal :) Angenehmes WE allen! Vg, Franz
  22. lizenzdoc

    SA für was?

    Hi, also grundsätzlich sind SVR und deren CALs 2 getrennte Dinge bei der SA. Somit eine persöhnliche Entscheidung. Die Frage ist sicherlich, ob man, wenn man den SVR unter SA hält, auch die CALs unter SA stellen sollte. Oder auch umgekehrt ... Da die Vergangenheit gezeigt hat, dass bei einem "R2" SVR plötzlich die "nicht-R2-CALs" nicht mehr lizenzrechtlich legal waren, alles eine Überlegungssache. In die Glaskugel kann kaum einer sehen ... Man muss für sich selbst die Vor-/Nachteile in die Waagschalen legen und entscheiden. Mit SA ist alles sehr entspannter, ohne SA kann es gut gehen, oder weh tun ... VG, Franz
  23. Hi, ein logisch verständliches Excel oder ähnliches reicht. Sauberer Nachweis einfach, einen Vordruck kenne ich jetzt nicht :) Danke für die Blumen ... ich versuch´s halt immer ... SA bei SVR u. CALs liegt im Moment bei 25% p.a. des Voll-Lizenzpreises. MS schafft zur Zeit, dass neues weniger als 4 Jahre benötigt. Wenn man Schritt halten will, dann ist SA die bessere Wahl, wenn man längere Abstände hat, dann nicht, außer man will doch wiederum bestimmte Features nutzen. VG, Franz
  24. Moin Magroll, "im Normalfall" heißt zuweisen wirklich nur "auf dem Papier" zuordnen. "im Normalfall" heißt lizenzieren wirklich nur "auf dem Papier" zuordnen. Aber es gibt laut PURs auch wenige Ausnahmen, z.B. manche OS-Themen, da muss es physisch installiert sein/bleiben, oder auf dem Blech lauffähig sein. Bei WIN-SVR muss man nicht physisch installieren, ergo nur zuordnen. (aber das Blech müsste in der Lage sein, die WIN-Software ausführen zu können) Bei Deinem Fall benötigst Du je Blech 1x WIN-2012-STD(deckt ja 2 CPUs ab). Dadurch hast Du 2 VMs auf dem Blech. Benötigst Du auf einem Blech weitere VMs, ordne einfach weitere STD-2012 hinzu, aber preislich wird dann ja die DC interessanter, je mehr VMs. Beim Downgraden, bitte beachten, dass ausschließlich dennoch die "Spielregeln" von 2012 weiterhin gelten! (also CPUs beachten, VM-Anzahl beachten) VMotion: WIN-SVR-2012 hat (auch mit SA) keine Lizenzmobilität! d.h. wenn extrem alles verschoben wird, Muss man die Maximal-Belegung der VMs auf dem ev. einzigen Zielblech beachten. Somit muss man die betreffenden Bleche vorrausschauend ausreichend lizenzieren ... da wird schnell die DC-Lizenz die günstigere Lösung ... Und dann natürlich die Anzahl der WIN-CALs richtig lizenzieren, ab 1.12.2012 wird die USer-CAL um 15% teurer als die Device-CAL, auch beachten ... Ja ... langsam macht das Thema richtig Spaß :) menno bin ich heute Morgen "gesprächig" :) Muss aber heute auch noch arbeiten ... VG, Franz
  25. Hi Martin :) ich hatte von dieser "Sache" in der Vorplanung auch gehört, aber ich hatte nicht geglaubt, dass sie es wirklich umsetzen. Das wird bei den Kunden und Partnern viel "Gesprächsstoff" liefern, positives wohl weniger ... Die Schere zw. Vertriebler u. Berater( ohne Lizenzumsatzdruck) wird jetzt noch weiter aufgehen, da beim Lizenzumsatz 15% Differenz "attraktiver" erscheinen ... und leicht verführen könnte. Denke, dass "kundenorientiertes Beraten" jetzt stark an Wichtigkeit gewinnt. Die finanzielle Variantenberechnungen werden aber leider dadurch noch aufwändiger ... Und so kurzfristig (01.12.2012) ... da bleibt kaum eine Reaktionszeit für den Kunden ... bin mal auf die "Spielregeln" für die USER<> DEVICE SA-Verlängerung und StepUp-SA gespannt. VG, Franz
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