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lizenzdoc

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  1. Hi, aber immer bedenken, das PDF ist zwar von MS, aber kein Anspruch auf "Vertragsbestandteil" und rechtsverbindlich! Am Ende muss man sich die finale Situation immer wieder aus Productlist und PURs zusammen friemeln .... und das kostet Zeit/Geld. VG, Franz
  2. hi, hilfreich, um ein Verständnis ausfzubauen ist der Link: Microsoft System Center | Microsoft Server Portal dann auf der rechten Seite "wichtige Dokumente" der " Lizenzierungsguide " downloaden, ist in deutsch. Im Fall Norbert: Du musst die zu managen Server lizenzieren, also keine Managment-CALs, sondern nur die SC-DC-Lizenz ausreichen kaufen... Da Virtualisierung > die DATAcenter ansehen. Pro phys.Blech die phys. Proz zählen, pro "Paar" 1x DC-Lizenz(deckt 2 CPUs ab)kaufen. Wenn sauber/ausreichend lizenziert, darfst DU dann "virtuell alles". Die komplette Steuerungssoftware bekommst Du gratis dazu. VG, Franz
  3. Hi, @jmumu: Ja, gibt es … als Licensing Specialist hast Du ja Zugriff auf „Productlist/PURs“ :) Für alle anderen: SQL-Server-ENTERPRISE im Server/CAL-Lizenzmodel > EE-2008er Volumenvertrags-Kunden ohne SA haben da keine Probleme, diese Kunden können/dürfen einfach alles so weiter nutzen, wie bisher : Downgraderecht / Reimagerecht / Lizenzmobilität! / nur 1 Lizenz für/bei aktiv/passiv Clustering /keine CORE-Relevanz! Für die 2008er SQL-CALs mit aktiver SA gilt, dass diese auf SQL-2012 upgegradet werden können/dürfen, da diese ja ein eigenständiges und unabhängiges Produkt sind. Also dürfen diese für Server SQL-2012-STD, SQL-2012-BI und SQL-2012-EE und natürlich deren Vorgänger-Editionen in Ruhe weiter genutzt werden. Bei Kunden mit aktiver SA für den 2008er Server gibt es viele Varianten und somit Kostenstrukturen. Für EE-2008-Server/CAL-Model-Volumenvertrags-Kunden mit aktiver SA, gibt´s einiges zu bedenken: Solange keine Lizenz auf die 2012-Version upgegradet wird, gilt weiterhin „altes Recht“! Hier heißt es also echt „gutes, gründliches Nachdenken/Planen“ bevor man auf 2012 upgradet! Meines Wissens nach gibt es keine SA-Verlängerung für den SQL-EE-Server im Server/CAL-Model! Microsoft hat kein „Angebot“ vorgelegt, das Kunden ermöglicht im Lizenzmodel von EE-Server-CAL auf EE-Server (Prozessor-)COREs irgendwie umsteigen kann/könnte. Das Lizenzmodel Enterprise-Server/CAL ist ein Auslaufmodel. Am Ende der SA für den EE-Server (Server/CAL-Model) kann/darf man dann ohne SA einfach dort „stehen bleiben“ oder den/die Server mit der „nur/only“ Server-SA der Version STD oder BI im Server-CAL-Model verlängern(dann wohl auch an die CALs denken). Aber … hat man bei der Umstellung dann irgendwelche „Situationen“ darf man nicht mehr auf die ursprüngliche SQL-2012-EE bzw. SQL-2008-EE im Server-CAL-Model zurück!!! UPS! Außerdem > Ist dann die SA zu Ende, entfällt auch für immer die Lizenzmobilität, dadurch können sich schnell Unterlizenzierung= Zusatz-Kosten ergeben. Alles hier ausgiebig zu betrachten, ist aus Platzmangel nicht möglich! Dazu gibt es zu viele Möglichkeiten/Varianten in Abhängigkeit der Kundensituationen. Sorry, aber ich kann nur raten, dass ein Kunde sich aus mehreren Quellen beraten lässt! VG, Franz
  4. Hi, bei 50x physischen HP-PCs wäre die sinnvollste und günstigste Lösung: Neukauf von 50x WIN-7 Systembuilder-Box-Lizenzen (diese Lizenz erlaubt die Übertragung auf ein Ersatzgerät später) dazu (innerhalb von 90 Tagen ab Kaufdatum des Box-Produktes) die WIN-SA aus einem OPEN oder SELECT-Vertrages. Somit kannst Du -- die phys. PCs auf den neuesten Stand bringen, -- darfst virtuell auf dem Server arbeiten, -- darfst(als Hauptnutzer) von einem Device von außerhalb auf die virtualisierte PC-Instanz auf dem Server zugreifen(Roomingrechte). VG, Franz
  5. Hi, vorsichtig gesagt: nicht legal dem Kunden gesagt: Er haftet alleinig für die Lizenz-Nutzung in seinem Netzwerk. und "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" DEV-Lizenzen sind für MS-Partner zur Entwicklung. Auch hier ist die "produktive Nutzung" im eigenen Unternehmen extrem eingeschränkt, wenn nicht sogar gänzlich verboten ... Beim Kunden dann gänzlich. FÜr den Kunden gilt nur die legale Nutzung von den OEM-Box-Lizenzen oder/und den Volumen-Lizenzen(OPEN/SELECT/EA) Als eine zusätzliche Lizenzierungs-Variante gelten die ISV-Lizenzen, wenn ein offizieller ISV-Partner MS-Produkte in seiner Applikation einbindet. Dein möglicher Kunde sollte umgehend sich richtig/neu Lizenzieren! Ob er den alten Dienstleister für die alten Lizenzen bezahlt hat ... muss er selbst regeln! VG, Franz
  6. hi, die Preisgestaltung ist Sache der einzelnen Leasing-Gesellschaften und die Kalkulation hängt von sicherlich vielen verschiedenen Faktoren ab. Volumen, Laufzeit, Bonität, etc. Sorry, da kann nur eine Anfrage/Angebot einzeln weiterhelfen. Aber an Hand meiner Darstellung sollte ein Kunde schnell heraus finden, ob seine Leasing das Microsoft-Thema versteht und regelmäßig auch betreibt. Andernfalls hat der Kunde beim Audit "die schlechtesten Karten" und die Prüfer ein breites Grinsen ... Wie immer kann Leasing für den Kunden eine "gute Lösung" sein, vorher nachdenken und sich beraten lassen, gibt dann auch die richtige Sicherheit, dass so was auf Dauer Sinn/Spaß macht. VG, Franz
  7. Hi, falls es für manchen interessant ist/wird, habe das gerade für einen Kunden zusammen gestellt ... Microsoft Vermietungsrechte für WINDOWS/OFFICE Von mir zusammengefasste Regeln gemäß der Productlist und PURs(Produktnutzungsrechten), Quellverweis kann ich nachliefern ... Für OFFICE: 1. Das Leasing-Unternehmen kauft ein und lizenziert a. Das „Device“ + Office 2010 (STD/PRO) oder Office 2007 (STD/PRO) und das Office muss auf diesem Device auch installiert sein! (Somit entfallen Thin-Clients!) b. Das Leasing-Unternehmen muss über Ihren eigenen Volumenvertrag (OPEN /SELECT) das Office hinzu kaufen und dem lizenzierten Device auch direkt sofort zuordnen/lizenzieren. c. Das Leasing-Unternehmen muss über Ihren eigenen Volumenvertrag (OPEN /SELECT) die Add-on-Lizenz „Vermietungsrecht/Rental-Right für Office“ hinzu kaufen und dem lizenzierten Device auch direkt sofort zuordnen/lizenzieren. d. Jetzt erst darf es an den „Nutzer/Leasing-Kunden“ übergeben werden. 2. Folgende Rechte hat man als Nutzer nicht mehr: a. Kein Zweit-Kopie-Recht (auf einem tragbarem Gerät) b. Kein Remotezugriffsrecht (auch nicht von lizenzierten Drittgeräten) c. keine Installation/Nutzung auf einem Netzwerkgerät (TS-Dienste!) d. keine Virtualisierungsrechte e. SA darf/kann nicht hinzu gekauft werden Für WINDOWS: 1. Das Leasing-Unternehmen kauft ein und lizenziert a. Das „Device“ + WIN-XP-PRO od. VISTA-Business od. WIN-7-PRO … das OS muss auf diesem Device auch installiert sein! (Somit entfallen Thin-Clients!) b. Das Leasing-Unternehmen muss über Ihren eigenen Volumenvertrag (OPEN /SELECT) die Add-on-Lizenz „Vermietungsrecht/Rental-Right für WIN-OS“ hinzu kaufen und dem lizenzierten Device auch direkt sofort zuordnen/lizenzieren. c. Jetzt erst darf es an den „Nutzer/Leasing-Kunden“ übergeben werden. 2. Folgende Rechte hat man als Nutzer nicht mehr: a. Kein Remotezugriffsrecht (auch nicht von lizenzierten Drittgeräten) b. keine Virtualisierungsrechte 3. Aber als Nutzer darf man: … dürfen jedoch gemäß ihres eigenen Volumenlizenzvertrages Upgrades oder Upgrades und Software Assurance für die zugrunde liegenden Softwarelizenzen erwerben. Dieser Vorgang unterliegt den Bestimmungen dieser Vereinbarung zum Erwerb von Upgrades und Software Assurance. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen im Vertrag dieses Kunden hinsichtlich der Ansammlung zeitlich unbeschränkter Rechte gilt das Recht zur Nutzung der Software im Rahmen von Software Assurance nur so lange, bis die entsprechenden Vermietungsrechtelizenzen ablaufen. (was auch immer mit dem letzten Satz gemeint ist …) Für OFFICE und WINDOWS gilt, wenn die Grund-Lizenz einem anderen Device zugeordnet wird/würde, erlischt das Vermietungsrecht und/bzw. muss der Leasinggeber dieses Vermietungsrecht für das neue Device wiederum erneut einkaufen. VG, Franz
  8. Hi, es ist eigentlich ganz einfach, "früher" hat man jede Software zum "managen" auch selbst bezahlen müssen, dann noch das Zielgerät lizenzieren ( bezahlen) via CML/SML. Und ... man musste beim Kauf entscheiden, ob mit SA, oder ohne. Jetzt/heute ab SC-2012 sieht es so aus: Man kauft die Lizenz für das Zielgerät. 3 verschiedene Varianten für die Clients 2 verschiedene Varianten für die Server stehen zur Auswahl. Und ... die Wahl für die SA wurde einem "erleichtert" > Bei jedem Produkt muss man die SA mitkaufen, ohne gibt es diese nicht mehr! Egal ob man das "günstigste/teuerste" Variantenprodukt einkauft, und egal welche Menge ... Durch den Produktkauft "öffnet sich das Türchen" zum Downloadbereich des SC-2012 ... um die Produkte auch zu nutzen darf man sich kostenlos das komplette Software-Paket mit allen Inhalten/Themen downloaden. Also für die Steuersoftware keine Extra-Kosten! In Deinem Fall heißt das : Kauf einer/mehrerer der 3 CML-Varianten und man hat die Steuersoftware für: Configuration Manager, Service Manager, Virtual Machine Manager, Operations Manager, Data Protection Manager, Orchestrator, App Controller, Endpoint Protection also Zielgerät(e) nur zu lizenzieren/bezahlen ... das komplette Steuer-Software-Paket ist kostenfrei. VG, Franz
  9. Hi Markus, macht zwar mehr Mühe, aber es ist sehr hilfreich, wenn man die Quelle immer gleich mit benennt. Hier im Forum bemühen sich alle sehr dicht an "audit-fähig" ran zu kommen. Beim Audit gilt immer nur: Welcher Vertrag, welche Productlist, welche PUR bzw. SPUR, zusätzlich ev. schriftliche Nebenabreden zw. MS und Kunde. Alle anderen "Ausarbeitungen" werden ja grundsätzlich verworfen und vom Prüfer als nicht relevant "müde belächelt". Ich habe gestern einen 1/2 Tag bei MS in Unterschleißheim verbracht und mir das Thema SystemCenter 2012 zu Gemühte geführt. Ein heißes Thema bei der Lizenzierung war "BYOD" also private Devices. Microsoft sieht das etwas anders, da einfach mal eine VDA-Abo bereit zu stellen, sieht MS als nicht legal/vertragskonform an! Soll aber nochmals geprüft und dann "irgendwann" in den Vertrag "eingearbeitet" werden. Etwas beruhigend war, dass auch MS sich bei seiner eigenen Lizenzierungregeln immer schwerer tut ... VG, Franz
  10. hi, ja. VG, Franz
  11. Hi, 1. Schritt: für die ca. 100 PCs benötigt man die System Center 2012 Configuration Manager Client-ML, im Verhältnis 1:1. Allein jetzt schon wird die Verwaltungssoftware komplett kostenfrei dazu geliefert, bestehend aus: Configuration Manager, Service Manager, Virtual Machine Manager, Operations Manager, Data Protection Manager, Orchestrator, App Controller, Endpoint Protection, also all-inklusiv. Ich denke mal, aus dem Download-Bereich des MVLS-Online-Systems bei Microsoft. D.h. nun, man bekommt die komplette Software zum „bedienen“ der Clients, aber halt keine SC-2012-Lizenz. 2. Schritt: Für die zu managenden Server benötigt man nun aber die SC-2012-Lizenz, die eine Lizenzierung pro Server-H/W = „Blech“ und dort die vorhandenen physikalischen Prozessoren wünscht. Da man ja schon die „Bedien-Software“ hat, benötigt man nur noch weitere SC-2012-STD-Lizenzen. D.h. für den DC = 1 „Blech“ > wie viele phys. Proz hat das Blech? Da hier ja nur die phys. OSE genutzt werden: 1-2 Proz = 1 SC-STD-Lizenz, 3-4 Proz = 2 SC-STD-Lizenzen, 4-6 Proz = 3 SC-STD-Lizenzen Wird auf demselben Blech der TS-Dienst angeboten, benötigt man keine weiteren SC-Lizenzen. Wird der TS-Dienst auf einem weiteren Blech betrieben, dann benötigt man wiederum gemäß obiger Mathematik weitere, neue, zusätzliche SC-2012-STD-Lizenzen. VG, Franz
  12. Hi, in den PURs hält sich Microsoft mit einer genaueren Definition (noch) zurück. Da gibt es die definition: ..."das fähig ist, die Software auszuführen" nicht... VG Franz
  13. Hi, Frage: Dies alles hast Du offiziell und schriftlich von Microsoft erhalten? Bewahre das dann wirklich gut auf! gerade das Thema mit verschiedenen Office-Versionen auf demgleichen TS, dass da GPOs (User-Richtlinen vs. Device-Lizenzierung) ausreichend sind! Das ist "wie Gold" wert. VG, Franz
  14. Hi, an keiner Stelle eines relevanten Vertrages, bzw. Vertragsbestandteil steht, dass man grundsätzlich die Grundlizenz zuerst zuweisen muss, bevor man eine SA dieser zuordnen darf. Das hieße ja, dass man das gekaufte Produkt „Lic/SA“ erst trennen müsste, die Lic dann erst mal zuordnet und dann die SA … macht irgendwie keinen Sinn. @Die.Minka: Es ist schwierig und geht auch über „5-Ecken“. Keiner installiert das Image von dem mitgelieferten Boxprodukt + dem Boxen-Key, sondern installiert das Volumen-Image +Volumen-Key. Aber ohne SA bleibt auch das „Re-Image“ erst einmal ein BOX-Produkt, siehe im SELECT-Vertrag, Punkt 7-iv steht: „Re-Images, die unter diesem Absatz erstellt werden, unterliegen den Bestimmungen und Nutzungsrechten, die mit der Lizenz von der separaten Quelle bereitgestellt wurden.“ (Anm.: also gilt hier erst einmal, ohne SA, die EULA) PURs 4-2012, Seite-11: • Neuzuweisung von Software Assurance für das Windows-Desktop-Betriebssystem. Entgegen der allgemeinen Regel, nach der Software Assurance nicht getrennt von der zugrunde liegenden Lizenz neu zugewiesen werden darf, sind Sie berechtigt, Software Assurance für das Windows-Desktop-Betriebssystem auf einen Ersatzcomputer zu verschieben. Bedingung ist, dass diese Neuzuweisung nicht kurzfristig erfolgt (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung) sowie dass das Ersatzgerät für ein berechtigendes Betriebssystem gemäß den Anforderungen in der Produktliste lizenziert ist. Nach der Neuzuweisung von Software Assurance für das Windows-Desktop-Betriebssystem von einem Gerät auf ein anderes müssen Sie alle zugehörigen Desktop-Betriebssystem-Upgrades von dem bisherigen Gerät entfernen. Laut diesen beiden Punkten, muss ich das ja auch irgendwie „handhaben“ können. Step-1: vom lizenzierten Gerät, Rücknahme der SA-Lizenz in das eigene „Lizenzregal(Lizenzbestand)“ Step-2: vom lizenzierten Gerät, Rücknahme der SB-Lizenz in das eigene „Lizenzregal“ Step-3: Bereitstellung des neuen Ziel-/Ersatz-Gerätes Step-4: Im „Lizenzregal“ Zuweisung der SA der SB-OS-Lizenz Step-5: Zuweisung/Lizenzierung des neuen Ziel-Gerätes/Ersatz-Gerätes mit der Lizenz-Kombination aus Step-4 … Ja, mir stehen auch die Haare zu Berge, wenn man den imaginären Begriff „Lizenzregal“ nutzt. Aber wie will man die Lizenz „zwischenlagern“, wenn der defekte PC schon zur Verschrottung abgeholt wird, bevor der Ersatz-PC geliefert wird? Ansonsten würde ich ja die Lizenz verlieren/verschrotten, oder? Und wer „stark zweifelt“ … fragt euren Juristen. VG, Franz
  15. Hi, ich habe ja nicht geschrieben, dass es einfach wird... Weise ich die SB ohne SA schon mal einem Gerät zu, dann bestimmt die EULA alleinig die Spielregeln und TCs fallen raus. Also kann so ein "Konstrukt" nicht legal genutzt werden. Lösung für diese "alte" Situation: Diese SB-OS+ nun SA-Lizenz(90-Tage-Regel beachten!) weise ich einem anderen Grät (somit auch einem TC) neu zu. Dann habe ich wiederum die legale Situation "Volumenlizenz" .... Vorrausschauende Lizenzierung: Ich kaufe eine SB-OS und kaufe (gleichzeitig / 90-Tage-Regel)eine SA-Lizenz aus einem OPEN/SELECT-Vertrag. Beide weise ich jetzt als Volumen-Lizenzierung dem TC zu, das ist legal, weil die Lizenz vor Zuweisung schon den Status "Volumenlizenz" hat. VG, Franz
  16. Hi Die.Minka, Du hast genau den "Punkt" getroffen! In der WIN-EULA "wagt" sich Microsoft das "Gerät" zu definieren ..."das fähig ist, die Software auszuführen" ... in den PURS/Productlist (noch) nicht. Wenn keine SA > gilt die EULA, Wenn innerhalb von 90 Tagen ab Kaufdatum der BOX-S/W die SA gekauft wird, gilt ausschließlich die PURs/Productlist! Und in der Productlist/PURs wird diese Definition nicht verwendet. Ergo ist es nicht verboten, einen TC mit einer SB+SA-Lizenz zu lizenzieren. Die SA ist der Schlüssel! Ich sagte ja ...man lernt nie aus ... VG, Franz
  17. Hi, sorry, aber ich halte mich immer nur an die EULA, da bei einem Audit dies die Prüfer auch nur so handhaben, da dies der einzige Vertrag ist, den der Kunde angeboten bekommt und akzeptiert. Alles aus dem WWW ist mehr oder weniger hilfreich, um was besser zu verstehen, aber juristisch ist „der Vertrag“ dann wohl ausschließlich nur „die EULA“, oder sehe ich das falsch? Auch ich habe gerade wieder was gefunden und somit gelernt, bzgl. Thin-Client! Zusammenfassung, erläutert in den Quell-Texten im weiteren Text. Laut der SB-EULA, darf man nur die S/W einem Gerät zuweisen/lizenzieren, das fähig ist, die Software auszuführen, d.h. einem „Stück Holz“ oder einem „Thin-Client“ die dazu nicht fähig sind, nicht mehr! Anstatt 1x in der phys. OSE, darf man die Lizenz 1x in einer VM auf dem lizenzierten Gerät nutzen! Sehr wohl darf man die SB, laut EULA, auf einen eigenen Ersatz-PC übertragen, bei der OEM-EULA steht dieser Passus nicht, ergo nicht erlaubt! Quell-Text: EULA WIN-7-PRO, German, Systembuilder, downloadet am 20.04.2012: License Terms Seite-1: Wenn Sie diese Lizenzbestimmungen einhalten, haben Sie die nachfolgend aufgeführten Rechte für jede Lizenz, die Sie erwerben. 1. ÜBERBLICK. a. Software. Die Software umfasst Desktop-Betriebssystemsoftware ... b. Lizenzmodell. Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Computer lizenziert. Ein Computer ist ein physisches Hardwaresystem mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Computer betrachtet. Seite-2: 3. ZUSÄTZLICHE LIZENZANFORDERUNGEN UND/ODER NUTZUNGSRECHTE. d. Verwendung mit Virtualisierungstechnologien. Statt die Software direkt auf dem lizenzierten Computer zu verwenden, sind Sie berechtigt, die Software innerhalb nur eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Computer zu installieren und zu verwenden. Seite-11: 17. ÜBERTRAGUNG AN EINEN ANDEREN COMPUTER. a. Andere Software als Windows-Sofortupgrade. Sie sind berechtigt, die Software zu übertragen und auf einem anderen Computer zu Ihrer Verwendung zu installieren. Dieser Computer wird der lizenzierte Computer. Sie sind nicht berechtigt, dies zu tun, um diese Lizenz auf mehreren Computern gemeinsam zu verwenden. (Anmerkung: „Andere Software als Windows-Sofortupgrade“ meint logischerweise die „Voll-Version“) Zum Vergleich dieselbe Text-Passage aus der OEM-EULA, Seite-11: 17. ÜBERTRAGUNG AN DRITTE. Sie sind berechtigt, die Software nur mit dem lizenzierten Computer direkt an Dritte zu übertragen. Die Übertragung auf einen eigenen anderen PC wird bei OEM gar nicht aufgeführt, ergo ist es nicht erlaubt! VG, Franz
  18. Hi, exakte, aber gekürzte Aussage laut Microsoft im SELECT-Agreement, Punkt 8, ca. Seite-7: Wenn OEM/FPP in Sprache, Version und allen Komponenten identisch ist, darf ein Volumen-Kunde das downloadbare Volumen-Image + dem Volumen-Key benutzen. + logisch, dass die Anzahl der OEM/FPP mit den Reimage-Kopien auch identisch sein muss. Wichtig: Ohne SA > Auch für dann die Kopien gelten ausschließlich die EULA der OEM/FPP ! Mit SA > es gelten nur noch die PURs! Bei, (alten) SELECT gilt: Man muss keine Volumen-OS-Upgrade-Lizenzen gekauft haben! Man muss nur einen Systeme-Pool aktiv haben (gehabt haben)! Bei (neuen) SELECT-PLUS gilt: Mindestens 500 Produktpunkte, dann erhält man den aktiven Systeme-Pool. Bei OPEN gilt: Man musste mindestens 1x OS-Produkt kaufen, damit der Pool aktiviert wurde. Alles andere ist nicht richtig! VG, Franz
  19. Hi, nein, wie gedacht, geht es lizenztechnisch leider nicht und beim Benötigen von mehreren VMs + phys. OSE wären mehrere STD-Editionen erforderlich, da wird die EE-Edition schnell günstiger. Außerdem ist bei den WIN-SVRn die „Verschiebung = Lizenzmobilität“ nicht erlaubt! Wenn der SVR als BOX gekauft wurde > EULA lesen, was die alleinig erlaubt! Wenn der SVR als Volumen-Lizenz gekauft wurde, gilt laut PURs 04-2012, Seite-35: Ausführen von Instanzen der Software: Für jede Serverlizenz, die Sie erwerben und zuweisen, haben Sie die entsprechenden nachfolgend aufgeführten Rechte. Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server gleichzeitig Folgendes auszuführen: • Eine Instanz der Serversoftware in der physischen OSE*1 und • eine Instanz der Serversoftware pro OSE in maximal vier virtuellen OSEs *1 Falls Sie die zulässige Höchstanzahl von Instanzen (physisch und virtuell) ausführen, darf die in der physischen OSE ausgeführte Instanz der Serversoftware ausschließlich zu Folgendem genutzt werden: • Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware • Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten • Ausführung der Software zum Verwalten und Warten von OSEs auf dem lizenzierten Server VG, Franz
  20. Hi, ich gehe mal davon aus, dass Du die Core-Lizenz meinst, denn bei der SVR-CAL-Lizenz wäre dann meine Antwort einfach > laut PURs 04-2012, Seite-43: 1x SVR-Lizenz+ Anzahl CALs, dann darf man 1x eine physische OSE, oder 1x eine virtuelle OSE nutzen. PUR-Text: Ausführen von Instanzen der Serversoftware Für jede Serverlizenz, die Sie zuweisen, sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz der Serversoftware in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung (oder OSE) auf dem lizenzierten Server auszuführen. Und nun zur Core-Lizenzierung: Wenn eine solche einschränkbare/geregelte CORE-Lizenzierung erlaubt wäre, dann hätte MS diese auch besprochen/geregelt und in den PURs niedergeschrieben. Also zählt ausschließlich das was physisch da ist, ergo benötigst Du, laut PURs 04-2012, Seite-65/66: Bei nur physische OSE> mindestens 8x CORE-Lizenzen „sind Sie berechtigt, auf dem lizenzierten Server eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware in der physischen OSE auszuführen.“ oder bei VM-Nutzung > je VM > je 4x CORE-Lizenzen „Einzelne virtuelle OSEs. Für jede virtuelle OSE, für die Sie die erforderliche Anzahl von Lizenzen wie im Abschnitt „Einzelne virtuelle OSE“ oben zugewiesen haben, sind Sie berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Software in dieser virtuellen OSE auszuführen.“ (ABER > zu beachten: „eine zusätzliche CORE-Lizenz für jeden zusätzlichen Hardware-Thread“) Und wenn man die SA mit gekauft hatte, hat man das Recht auf Lizenzmobilität. Und ab 8 VMs wäre die SQL-Enterprise günstiger ... also die STD wohl immer mit SA kaufen > dann ist auch ein Step-Up auf EE noch drin. ja, das ist mit 2012 ein "nettes" Beratungsthema geworden ... VG, Franz
  21. hi, die Version eines Servers gibt auch immer die Version der CALs vor. Mit einer WIN-CAL-2008 darf man auf WIN-SVR-2008-R2 zugreifen. Die CAL deckt auch beim Downgrade des SVR auf "NT4.0" den Zugriff ab. Würde WIN-SVR-2012 gekauft/installiert werden (wenn es ihn gibt) dann reichen die CALs nicht mehr aus und alle CALs müssten in der neuen Version"2012" neu gekauft werden. So gilt es auch beim SQL-SVR, außer, man kauft den via Prozessor-Lizenz, dann benötigt keiner eine SQL-CAL. VG, Franz
  22. Hi, da pflichte ich dem Dr. bei. Gerade im EA vs. SELECT/OPEN hat man viele positive Sonderregelungen, die dann auch monitär berechnet werden könnten, so verwischt sich der Eindruck. Somit sollte man sich davor hüten, EA vs. SELECT/OPEN rein an Hand von der Preisliste gegenüber zu stellen und sich zu entscheiden. Das muss immer in die Hose gehen. Z.B. bei den Server liegt die SA im EA/SELECT/OPEN bei ca. 25% vom LP, aber das wäre (bei passender,cleverer Nutzung) im EA echt billig, im SELECT okay, im OPEN ... naja ... Aber die Entscheidung zw. den Verträgen ist hier nicht abhandelbar, dazu muss man sich sehr gut beraten lassen, ansonsten kann es über Jahre sehr "schmerzhaft" sein, da man falsch entschieden hatte. VG, Franz
  23. Ups, hatte nicht die Seite aktualisiert. Ja, Da hast Du recht. Wobei, wenn Du irgend wann neue Produkte od. eine höhere Anzahl hinzu fügst, muss man natürlich auch wieder den Lizenzanteil bezahlen + die SA. VG, Franz
  24. Hi, ich bin da immer etwas „kritisch“ … wenn ein Microsoft-Partner mit dem EA-Vertrag als euer LAR-/ESA-Berater Geld jedes Jahr erneut verdient, sollt eigentlich solch Unsicherheit/Kenntnisstand nicht existieren, da dies die elementarsten Dinge sind. Der EA ist im Normalfall ein 3-Jahresvertrag mit der Vertragsoption, diesen um 1 oder 3 Jahre zu verlängern. Nach 4 bzw. 6 Jahren wird wiederum ein neuer Vertrag gezeichnet …usw.. Einstiegslevel liegt bei Minimum 250(Preislevel-A) „Qualified Desktops“ zzgl. Zusatzprodukte, wie euer SQL-SVR. Anfänglich werden im „Kunden-Preis-Blatt“ (CPS, Vertragsbestandteil) die Produkte aufgelistet und verbindlich bestellt, die man im Unternehmen auf allen PCs standardisieren will, zzgl. der Zusatzprodukte. Die erstmalige Anschaffung wird gelistet, der Produktpreis (Lizenz inkl. 3-Jahre SA-Wartung) wird auf 3 gleich hohe Raten aufgeteilt und zu Beginn und dann je zum nächsten Vertragsjahrestag gezahlt. Wenn keine Veränderung in den Produkten und deren Anzahl geschah, wird alles so wie im ersten CPS festgeschrieben übernommen und via neuem CPS zahlt man nur noch die weitere SA für die nächsten 3 Jahre, wiederum aufgeteilt in 3 Raten …etc. Um z.B. für das WIN-OS das Reimage-Recht auszuüben, müssen ausreichend viele OEM-Lizenzen präsent sein! Reimage heißt, das bereitgestellt (MVLS-Side) OS-Volumen-Image + der Volumen-Key anstelle der OEM-Images +Keys zu installieren um wiederum den Standard zu erreichen. Dazu absolut erforderlich, dass sich das OS in Komponenten, Version und Sprache nicht unterscheidet (steht im EA-Vertrag, unter Pkt.7) Wobei man im Anschluss dessen, das OS in beliebiger Sprach nutzen darf, auch MUI  Wenn so verfahren wird, gibt es bei KMS/MAK auch kein Problem. VG, Franz
  25. hi, auch bei 2012 darf man weiterhin ohne eine weitere Zusatzlizenz den passiven Knoten lizenzfrei und ohne SA betreiben/nutzen. VG, Franz p.s.: auch meine Signatur lesen :)
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