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lizenzdoc

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  1. Hi, 1. Schritt: für die ca. 100 PCs benötigt man die System Center 2012 Configuration Manager Client-ML, im Verhältnis 1:1. Allein jetzt schon wird die Verwaltungssoftware komplett kostenfrei dazu geliefert, bestehend aus: Configuration Manager, Service Manager, Virtual Machine Manager, Operations Manager, Data Protection Manager, Orchestrator, App Controller, Endpoint Protection, also all-inklusiv. Ich denke mal, aus dem Download-Bereich des MVLS-Online-Systems bei Microsoft. D.h. nun, man bekommt die komplette Software zum „bedienen“ der Clients, aber halt keine SC-2012-Lizenz. 2. Schritt: Für die zu managenden Server benötigt man nun aber die SC-2012-Lizenz, die eine Lizenzierung pro Server-H/W = „Blech“ und dort die vorhandenen physikalischen Prozessoren wünscht. Da man ja schon die „Bedien-Software“ hat, benötigt man nur noch weitere SC-2012-STD-Lizenzen. D.h. für den DC = 1 „Blech“ > wie viele phys. Proz hat das Blech? Da hier ja nur die phys. OSE genutzt werden: 1-2 Proz = 1 SC-STD-Lizenz, 3-4 Proz = 2 SC-STD-Lizenzen, 4-6 Proz = 3 SC-STD-Lizenzen Wird auf demselben Blech der TS-Dienst angeboten, benötigt man keine weiteren SC-Lizenzen. Wird der TS-Dienst auf einem weiteren Blech betrieben, dann benötigt man wiederum gemäß obiger Mathematik weitere, neue, zusätzliche SC-2012-STD-Lizenzen. VG, Franz
  2. Hi, in den PURs hält sich Microsoft mit einer genaueren Definition (noch) zurück. Da gibt es die definition: ..."das fähig ist, die Software auszuführen" nicht... VG Franz
  3. Hi, Frage: Dies alles hast Du offiziell und schriftlich von Microsoft erhalten? Bewahre das dann wirklich gut auf! gerade das Thema mit verschiedenen Office-Versionen auf demgleichen TS, dass da GPOs (User-Richtlinen vs. Device-Lizenzierung) ausreichend sind! Das ist "wie Gold" wert. VG, Franz
  4. Hi, an keiner Stelle eines relevanten Vertrages, bzw. Vertragsbestandteil steht, dass man grundsätzlich die Grundlizenz zuerst zuweisen muss, bevor man eine SA dieser zuordnen darf. Das hieße ja, dass man das gekaufte Produkt „Lic/SA“ erst trennen müsste, die Lic dann erst mal zuordnet und dann die SA … macht irgendwie keinen Sinn. @Die.Minka: Es ist schwierig und geht auch über „5-Ecken“. Keiner installiert das Image von dem mitgelieferten Boxprodukt + dem Boxen-Key, sondern installiert das Volumen-Image +Volumen-Key. Aber ohne SA bleibt auch das „Re-Image“ erst einmal ein BOX-Produkt, siehe im SELECT-Vertrag, Punkt 7-iv steht: „Re-Images, die unter diesem Absatz erstellt werden, unterliegen den Bestimmungen und Nutzungsrechten, die mit der Lizenz von der separaten Quelle bereitgestellt wurden.“ (Anm.: also gilt hier erst einmal, ohne SA, die EULA) PURs 4-2012, Seite-11: • Neuzuweisung von Software Assurance für das Windows-Desktop-Betriebssystem. Entgegen der allgemeinen Regel, nach der Software Assurance nicht getrennt von der zugrunde liegenden Lizenz neu zugewiesen werden darf, sind Sie berechtigt, Software Assurance für das Windows-Desktop-Betriebssystem auf einen Ersatzcomputer zu verschieben. Bedingung ist, dass diese Neuzuweisung nicht kurzfristig erfolgt (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung) sowie dass das Ersatzgerät für ein berechtigendes Betriebssystem gemäß den Anforderungen in der Produktliste lizenziert ist. Nach der Neuzuweisung von Software Assurance für das Windows-Desktop-Betriebssystem von einem Gerät auf ein anderes müssen Sie alle zugehörigen Desktop-Betriebssystem-Upgrades von dem bisherigen Gerät entfernen. Laut diesen beiden Punkten, muss ich das ja auch irgendwie „handhaben“ können. Step-1: vom lizenzierten Gerät, Rücknahme der SA-Lizenz in das eigene „Lizenzregal(Lizenzbestand)“ Step-2: vom lizenzierten Gerät, Rücknahme der SB-Lizenz in das eigene „Lizenzregal“ Step-3: Bereitstellung des neuen Ziel-/Ersatz-Gerätes Step-4: Im „Lizenzregal“ Zuweisung der SA der SB-OS-Lizenz Step-5: Zuweisung/Lizenzierung des neuen Ziel-Gerätes/Ersatz-Gerätes mit der Lizenz-Kombination aus Step-4 … Ja, mir stehen auch die Haare zu Berge, wenn man den imaginären Begriff „Lizenzregal“ nutzt. Aber wie will man die Lizenz „zwischenlagern“, wenn der defekte PC schon zur Verschrottung abgeholt wird, bevor der Ersatz-PC geliefert wird? Ansonsten würde ich ja die Lizenz verlieren/verschrotten, oder? Und wer „stark zweifelt“ … fragt euren Juristen. VG, Franz
  5. Hi, ich habe ja nicht geschrieben, dass es einfach wird... Weise ich die SB ohne SA schon mal einem Gerät zu, dann bestimmt die EULA alleinig die Spielregeln und TCs fallen raus. Also kann so ein "Konstrukt" nicht legal genutzt werden. Lösung für diese "alte" Situation: Diese SB-OS+ nun SA-Lizenz(90-Tage-Regel beachten!) weise ich einem anderen Grät (somit auch einem TC) neu zu. Dann habe ich wiederum die legale Situation "Volumenlizenz" .... Vorrausschauende Lizenzierung: Ich kaufe eine SB-OS und kaufe (gleichzeitig / 90-Tage-Regel)eine SA-Lizenz aus einem OPEN/SELECT-Vertrag. Beide weise ich jetzt als Volumen-Lizenzierung dem TC zu, das ist legal, weil die Lizenz vor Zuweisung schon den Status "Volumenlizenz" hat. VG, Franz
  6. Hi Die.Minka, Du hast genau den "Punkt" getroffen! In der WIN-EULA "wagt" sich Microsoft das "Gerät" zu definieren ..."das fähig ist, die Software auszuführen" ... in den PURS/Productlist (noch) nicht. Wenn keine SA > gilt die EULA, Wenn innerhalb von 90 Tagen ab Kaufdatum der BOX-S/W die SA gekauft wird, gilt ausschließlich die PURs/Productlist! Und in der Productlist/PURs wird diese Definition nicht verwendet. Ergo ist es nicht verboten, einen TC mit einer SB+SA-Lizenz zu lizenzieren. Die SA ist der Schlüssel! Ich sagte ja ...man lernt nie aus ... VG, Franz
  7. Hi, sorry, aber ich halte mich immer nur an die EULA, da bei einem Audit dies die Prüfer auch nur so handhaben, da dies der einzige Vertrag ist, den der Kunde angeboten bekommt und akzeptiert. Alles aus dem WWW ist mehr oder weniger hilfreich, um was besser zu verstehen, aber juristisch ist „der Vertrag“ dann wohl ausschließlich nur „die EULA“, oder sehe ich das falsch? Auch ich habe gerade wieder was gefunden und somit gelernt, bzgl. Thin-Client! Zusammenfassung, erläutert in den Quell-Texten im weiteren Text. Laut der SB-EULA, darf man nur die S/W einem Gerät zuweisen/lizenzieren, das fähig ist, die Software auszuführen, d.h. einem „Stück Holz“ oder einem „Thin-Client“ die dazu nicht fähig sind, nicht mehr! Anstatt 1x in der phys. OSE, darf man die Lizenz 1x in einer VM auf dem lizenzierten Gerät nutzen! Sehr wohl darf man die SB, laut EULA, auf einen eigenen Ersatz-PC übertragen, bei der OEM-EULA steht dieser Passus nicht, ergo nicht erlaubt! Quell-Text: EULA WIN-7-PRO, German, Systembuilder, downloadet am 20.04.2012: License Terms Seite-1: Wenn Sie diese Lizenzbestimmungen einhalten, haben Sie die nachfolgend aufgeführten Rechte für jede Lizenz, die Sie erwerben. 1. ÜBERBLICK. a. Software. Die Software umfasst Desktop-Betriebssystemsoftware ... b. Lizenzmodell. Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Computer lizenziert. Ein Computer ist ein physisches Hardwaresystem mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Computer betrachtet. Seite-2: 3. ZUSÄTZLICHE LIZENZANFORDERUNGEN UND/ODER NUTZUNGSRECHTE. d. Verwendung mit Virtualisierungstechnologien. Statt die Software direkt auf dem lizenzierten Computer zu verwenden, sind Sie berechtigt, die Software innerhalb nur eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Computer zu installieren und zu verwenden. Seite-11: 17. ÜBERTRAGUNG AN EINEN ANDEREN COMPUTER. a. Andere Software als Windows-Sofortupgrade. Sie sind berechtigt, die Software zu übertragen und auf einem anderen Computer zu Ihrer Verwendung zu installieren. Dieser Computer wird der lizenzierte Computer. Sie sind nicht berechtigt, dies zu tun, um diese Lizenz auf mehreren Computern gemeinsam zu verwenden. (Anmerkung: „Andere Software als Windows-Sofortupgrade“ meint logischerweise die „Voll-Version“) Zum Vergleich dieselbe Text-Passage aus der OEM-EULA, Seite-11: 17. ÜBERTRAGUNG AN DRITTE. Sie sind berechtigt, die Software nur mit dem lizenzierten Computer direkt an Dritte zu übertragen. Die Übertragung auf einen eigenen anderen PC wird bei OEM gar nicht aufgeführt, ergo ist es nicht erlaubt! VG, Franz
  8. Hi, exakte, aber gekürzte Aussage laut Microsoft im SELECT-Agreement, Punkt 8, ca. Seite-7: Wenn OEM/FPP in Sprache, Version und allen Komponenten identisch ist, darf ein Volumen-Kunde das downloadbare Volumen-Image + dem Volumen-Key benutzen. + logisch, dass die Anzahl der OEM/FPP mit den Reimage-Kopien auch identisch sein muss. Wichtig: Ohne SA > Auch für dann die Kopien gelten ausschließlich die EULA der OEM/FPP ! Mit SA > es gelten nur noch die PURs! Bei, (alten) SELECT gilt: Man muss keine Volumen-OS-Upgrade-Lizenzen gekauft haben! Man muss nur einen Systeme-Pool aktiv haben (gehabt haben)! Bei (neuen) SELECT-PLUS gilt: Mindestens 500 Produktpunkte, dann erhält man den aktiven Systeme-Pool. Bei OPEN gilt: Man musste mindestens 1x OS-Produkt kaufen, damit der Pool aktiviert wurde. Alles andere ist nicht richtig! VG, Franz
  9. Hi, nein, wie gedacht, geht es lizenztechnisch leider nicht und beim Benötigen von mehreren VMs + phys. OSE wären mehrere STD-Editionen erforderlich, da wird die EE-Edition schnell günstiger. Außerdem ist bei den WIN-SVRn die „Verschiebung = Lizenzmobilität“ nicht erlaubt! Wenn der SVR als BOX gekauft wurde > EULA lesen, was die alleinig erlaubt! Wenn der SVR als Volumen-Lizenz gekauft wurde, gilt laut PURs 04-2012, Seite-35: Ausführen von Instanzen der Software: Für jede Serverlizenz, die Sie erwerben und zuweisen, haben Sie die entsprechenden nachfolgend aufgeführten Rechte. Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server gleichzeitig Folgendes auszuführen: • Eine Instanz der Serversoftware in der physischen OSE*1 und • eine Instanz der Serversoftware pro OSE in maximal vier virtuellen OSEs *1 Falls Sie die zulässige Höchstanzahl von Instanzen (physisch und virtuell) ausführen, darf die in der physischen OSE ausgeführte Instanz der Serversoftware ausschließlich zu Folgendem genutzt werden: • Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware • Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten • Ausführung der Software zum Verwalten und Warten von OSEs auf dem lizenzierten Server VG, Franz
  10. Hi, ich gehe mal davon aus, dass Du die Core-Lizenz meinst, denn bei der SVR-CAL-Lizenz wäre dann meine Antwort einfach > laut PURs 04-2012, Seite-43: 1x SVR-Lizenz+ Anzahl CALs, dann darf man 1x eine physische OSE, oder 1x eine virtuelle OSE nutzen. PUR-Text: Ausführen von Instanzen der Serversoftware Für jede Serverlizenz, die Sie zuweisen, sind Sie berechtigt, jeweils eine Instanz der Serversoftware in einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung (oder OSE) auf dem lizenzierten Server auszuführen. Und nun zur Core-Lizenzierung: Wenn eine solche einschränkbare/geregelte CORE-Lizenzierung erlaubt wäre, dann hätte MS diese auch besprochen/geregelt und in den PURs niedergeschrieben. Also zählt ausschließlich das was physisch da ist, ergo benötigst Du, laut PURs 04-2012, Seite-65/66: Bei nur physische OSE> mindestens 8x CORE-Lizenzen „sind Sie berechtigt, auf dem lizenzierten Server eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware in der physischen OSE auszuführen.“ oder bei VM-Nutzung > je VM > je 4x CORE-Lizenzen „Einzelne virtuelle OSEs. Für jede virtuelle OSE, für die Sie die erforderliche Anzahl von Lizenzen wie im Abschnitt „Einzelne virtuelle OSE“ oben zugewiesen haben, sind Sie berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Software in dieser virtuellen OSE auszuführen.“ (ABER > zu beachten: „eine zusätzliche CORE-Lizenz für jeden zusätzlichen Hardware-Thread“) Und wenn man die SA mit gekauft hatte, hat man das Recht auf Lizenzmobilität. Und ab 8 VMs wäre die SQL-Enterprise günstiger ... also die STD wohl immer mit SA kaufen > dann ist auch ein Step-Up auf EE noch drin. ja, das ist mit 2012 ein "nettes" Beratungsthema geworden ... VG, Franz
  11. hi, die Version eines Servers gibt auch immer die Version der CALs vor. Mit einer WIN-CAL-2008 darf man auf WIN-SVR-2008-R2 zugreifen. Die CAL deckt auch beim Downgrade des SVR auf "NT4.0" den Zugriff ab. Würde WIN-SVR-2012 gekauft/installiert werden (wenn es ihn gibt) dann reichen die CALs nicht mehr aus und alle CALs müssten in der neuen Version"2012" neu gekauft werden. So gilt es auch beim SQL-SVR, außer, man kauft den via Prozessor-Lizenz, dann benötigt keiner eine SQL-CAL. VG, Franz
  12. Hi, da pflichte ich dem Dr. bei. Gerade im EA vs. SELECT/OPEN hat man viele positive Sonderregelungen, die dann auch monitär berechnet werden könnten, so verwischt sich der Eindruck. Somit sollte man sich davor hüten, EA vs. SELECT/OPEN rein an Hand von der Preisliste gegenüber zu stellen und sich zu entscheiden. Das muss immer in die Hose gehen. Z.B. bei den Server liegt die SA im EA/SELECT/OPEN bei ca. 25% vom LP, aber das wäre (bei passender,cleverer Nutzung) im EA echt billig, im SELECT okay, im OPEN ... naja ... Aber die Entscheidung zw. den Verträgen ist hier nicht abhandelbar, dazu muss man sich sehr gut beraten lassen, ansonsten kann es über Jahre sehr "schmerzhaft" sein, da man falsch entschieden hatte. VG, Franz
  13. Ups, hatte nicht die Seite aktualisiert. Ja, Da hast Du recht. Wobei, wenn Du irgend wann neue Produkte od. eine höhere Anzahl hinzu fügst, muss man natürlich auch wieder den Lizenzanteil bezahlen + die SA. VG, Franz
  14. Hi, ich bin da immer etwas „kritisch“ … wenn ein Microsoft-Partner mit dem EA-Vertrag als euer LAR-/ESA-Berater Geld jedes Jahr erneut verdient, sollt eigentlich solch Unsicherheit/Kenntnisstand nicht existieren, da dies die elementarsten Dinge sind. Der EA ist im Normalfall ein 3-Jahresvertrag mit der Vertragsoption, diesen um 1 oder 3 Jahre zu verlängern. Nach 4 bzw. 6 Jahren wird wiederum ein neuer Vertrag gezeichnet …usw.. Einstiegslevel liegt bei Minimum 250(Preislevel-A) „Qualified Desktops“ zzgl. Zusatzprodukte, wie euer SQL-SVR. Anfänglich werden im „Kunden-Preis-Blatt“ (CPS, Vertragsbestandteil) die Produkte aufgelistet und verbindlich bestellt, die man im Unternehmen auf allen PCs standardisieren will, zzgl. der Zusatzprodukte. Die erstmalige Anschaffung wird gelistet, der Produktpreis (Lizenz inkl. 3-Jahre SA-Wartung) wird auf 3 gleich hohe Raten aufgeteilt und zu Beginn und dann je zum nächsten Vertragsjahrestag gezahlt. Wenn keine Veränderung in den Produkten und deren Anzahl geschah, wird alles so wie im ersten CPS festgeschrieben übernommen und via neuem CPS zahlt man nur noch die weitere SA für die nächsten 3 Jahre, wiederum aufgeteilt in 3 Raten …etc. Um z.B. für das WIN-OS das Reimage-Recht auszuüben, müssen ausreichend viele OEM-Lizenzen präsent sein! Reimage heißt, das bereitgestellt (MVLS-Side) OS-Volumen-Image + der Volumen-Key anstelle der OEM-Images +Keys zu installieren um wiederum den Standard zu erreichen. Dazu absolut erforderlich, dass sich das OS in Komponenten, Version und Sprache nicht unterscheidet (steht im EA-Vertrag, unter Pkt.7) Wobei man im Anschluss dessen, das OS in beliebiger Sprach nutzen darf, auch MUI  Wenn so verfahren wird, gibt es bei KMS/MAK auch kein Problem. VG, Franz
  15. hi, auch bei 2012 darf man weiterhin ohne eine weitere Zusatzlizenz den passiven Knoten lizenzfrei und ohne SA betreiben/nutzen. VG, Franz p.s.: auch meine Signatur lesen :)
  16. Hi, @Nils: Danke für Dein „Hinterfragen“! Fakten, bzw. Korrekturen: 1. Eine VDA-ABO-Lizenz benötigt keine zu Grunde liegende WIN-OS! Nutzt man nur die VMs auf dem Server, könnte/dürfte man sogar ein „nacktes-Device“ mit einer VDA-Lizenz lizenzieren und nutzen! 2.Kostensicht: VDA kostet p.a. ca. 100€. OEM-OS(ca.100€)+ SA>p.a. ca.50€. SB-OS(ca.100€)+SA>p.a. ca.50€ (Vorteil SB vs. OEM>beim Austausch-PC wiederverwendbar!) Numerisch wird die VDA nach 2 Jahren teurer als die 2 anderen. @Nils: 1.Wenn der zugreifende PC keine Chance mehr auf SA hat, dann geht nur noch VDA(oder alternativ >SB-OS-Neukauf und dazu SA), um von diesem Device auf die VM zuzugreifen. Laut PURs/Productlist benötigst Du eigentlich kein OS mehr auf dem Device, Du hast ja die VDA, aber wenn Du auf dem Device lokal in der physischen-OSE weiterhin WIN nutzen willst/musst, dann brauchst Du die OS-Lizenz wiederum. 2.Die WIN-7-Lizenz ist nicht der VM zugeordnet! Sie ist dem Device zugeordnet. Die SA erlaubt Dir nur den Zugriff auf die VMs. 3. WIN-7 inkl. SA erlaubt Dir die lokale Nutzung, als auch die VM-Nutzung! Keine weiteren Lizenzen oder SA oder VDA von Nöten. VDA beinhaltet auch das Downgrade-Recht! Endet SA oder VDA, enden auch diese VM-Rechte! VG, Franz Quellnachweis, Erklärungen und Hinweise: Laut Productlist 04-2012, Seite-84: Windows VDA ist für Kunden mit aktiver SA für das Windows Desktop-OS und Kunden mit Lizenzen für Win-Intune, sowie als separate Abonnementlizenz verfügbar. Die Abonnementlizenz für VDA wird Kunden zum Kauf angeboten, die Windows mithilfe von Thin Client-Geräten (normalerweise bei einem eingebetteten OS vorinstalliert) bereitstellen möchten. Die VDA-Abonnementlizenz berechtigt die Kunden, die neueste Version des Windows Desktop-OS, das während ihrer Abonnement-Laufzeit zur Verfügung gestellt wurde, auszuführen. Meine Meinung: Ein „eingebettetes OS“ gilt bei MS ja nicht als „Upgrade-fähiges WIN-OS“, also als „qualifizierendes-OS“, das sind ja nur Vollversionen von z.B. 98SE bis hoch zu WIN-7-Pro. Ergo > kann das „eingebettetes OS“ auch ein fremdes-OS sein, bzw. sogar gar keins! Laut dann den PURs 04-2012, Seite-143/144: Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen im Abschnitt „Desktop-Betriebssysteme“ und diesem Abschnitt haben diese Lizenzbestimmungen Vorrang. Für jede Lizenz, die Sie zuweisen, dürfen Sie gleichzeitig entweder: vom lizenzierten Gerät remote auf eine Instanz der S/W zugreifen, die in einer physischen OSE auf einem Ihrer Server (z. B. in Ihrem RZ) ausgeführt wird, oder vom lizenzierten Gerät remote auf bis zu vier Instanzen der S/W zugreifen, die in virtuellen OSEs (nur eine Instanz pro virtuelle OSE) auf Ihren Servern (z.B. auf bis zu vier verschiedenen Servern in Ihrem RZ) ausgeführt werden. Für Windows VDA-lizenzierte Geräte, denen eine Windows 7 Pro-Lizenz zugewiesen wurde, sind Sie berechtigt, jeweils eine oder mehrere erlaubte Instanzen der S/W in virtuellen OSEs (nur eine Instanz pro virtuelle OSE) auf dem lizenzierten Gerät auszuführen. Sie sind nicht berechtigt, die S/W in der physischen OSE auf dem lizenzierten Gerät unter einer Windows VDA-Lizenz auszuführen. ROAMING-NUTZUNGSRECHTE von einem berechtigenden Drittgerät jeweils remote auf eine oder mehrere der erlaubten Instanzen zuzugreifen, die auf Ihren Servern (z. B. in Ihrem RZ) ausgeführt werden, und jeweils eine Instanz der S/W in einer virtuellen OSE auf einem berechtigenden Drittgerät auszuführen. Wenn sich der Hauptnutzer auf Ihrem Betriebsgelände oder dem Ihrer verbundenen Unternehmen befindet, sind Roaming-Nutzungsrechte nicht anwendbar. Sie sind nicht berechtigt, die S/W in der physischen OSE auf dem berechtigenden Drittgerät unter den Roaming-Nutzungsrechten auszuführen.
  17. hi, das VDA-Themma ist "komplexer" als angenommen. Ich lese/durchsuche gerade PURs /Productlist und stoße auf "einiges erstaunliches" ... ich beeile mich mit den "Ergebnissen", da das Thema anders als gedacht lizenziert wird. VG, Franz
  18. Moin, 1. eine VDA benötigt einen mit WINDOWS sauber lizenzierten PC, dann darf man dieses VDA-Abo(monatlich) aus einem Volumenvertrag hinzu kaufen. 2. eine SA benötigt auch das OS, hat aber einen wichtigen Zeitfaktor, erlaubt ist nur: ... Kauf als > a. OS-Upgrade inkl.SA als Paket-Lizenz, b. OS-Lizenz als OEM/FPP/SB Boxprodukt, dann innerhalb von 90-Tagen ab Kaufdatum der Box darf die SA aus einem Volumenvertrag hinzugekauft werden SA hinzufügen geht dann auch nur via OPEN/SELECT, nicht EA! VG, Franz
  19. Hi, schade, dass die Beratung des Microsoft-Partners euer Vorhaben nicht berücksichtigt hatte. Die richtige/passende Empfehlung wäre gewesen: WIN-7-Upgrade +SA aus dem OPEN Da in der SA ja die VDA-Nutzung (so wie von euch gewünscht) beinhaltet gewesen wäre. Nun, keine SA mehr möglich, da ja ohne SA der Upgrade gekauft wurde, benötigt Ihr die VDA-Lizenz. Kosten > ca. 50€ pro Jahr für die SA, jetzt für die VDA ca. 100€ pro Jahr. Die beste(und kostengünstigste) Empfehlung wäre aber gewesen: WIN-7-Systembuilder (ca.110€ einmalig, das Boxprodukt darf auf einen neuen, nachfolgenden PC übertragen werden) + die SA aus dem OPEN … ROI rechnet sich einfach und beeindruckend schnell. Sogar ein OS-SB-Neukauf+ SA würde sich vs. VDA schon nach gut 2 Jahren rechnen und hätte Vorteile (z.B. Bitlocker, falls Bedarf) … Eine gute Beratung kostet vielleicht Geld, kann aber insgesamt schnell günstiger werden :) VG, Franz
  20. Hi all :) Ich hoffe, alle haben Ostern sehr angenehm und entspannt verbracht! Nach kleinen Anlaufschwierigkeiten hat Microsoft nun die Productlist 04-2012 + die PURs 04-2012 veröffentlicht. Nach nun 1 Woche Lesen, Grübeln, Cases durchrechnen, **** schauen, Auswege suchen und wieder erneut alles lesen, um es dann irgendwie doch zu verstehen, kann ich hier sagen: Wer SQL-Server-2008er ohne SA-Wartung hat, da bleibt ja alles beim alten! Eventuell noch schnell 2008er aufs „Lager“ legen, wenn noch kaufbar. ABER, wer bei SQL-2008 alles mit SA-Wartung hat und bei SQL bleiben will/muss, der sollte sich darauf einstellen, dass er auch für immer bei der SA bleiben muss/sollte! Dazu ein „kleines“ Beispiel > SQL-Prozessor/CORE-Lizenz 2 „Bleche“ sind zur Zeit mit je 2x Dual-Core-CPUs ausgestattet und haben je 2x SQL-1Proz-Lizenzen mit SA lizenziert. Im April/Mai wird brav auf SQL-Server-2012 upgegradet (man hat ja noch aktive SQL-SA im Vertrag). Jetzt aber wird entschieden, die SQL-Server-SA im Vertrag aus Kostengründen(oder aus sonstigen Gründen) im September-2012 nicht mehr zu verlängern. Also ist ja dann zum Dezember die SA ausgelaufen! Nun wird aber (aus vielen verschiedenen Gründen!) zum Dezember-2012 die SQL-Hardware gegen 2 „Bleche“ mit je 2x 6-Core-CPUs ausgetauscht … Tja, diese Lizenzen dürfen auf der neuen H/W nicht benutzt/zugewiesen werden! Na toll! Außerdem verliert man alle zusätzlichen Rechte, wie Lizenzmobilität, unlimitierte VMs(bei EE). Will man dann noch mal auf 2008-EE downgraden, hat man dann auch die alte Lizenzmobilität nicht mehr! SQL-2012 ist ein „schräges“ Thema geworden, verallgemeinern kann man kaum noch was. Jede Kunden-Situation ist unikat und sehr abhängig von der Hardware-/Virtualisierungs-/Lizenzmobilität-Vorhaben kombiniert/differenziert nach „ mit/ohne SA“ und unter vorausschauender Planung, ob man dann die SA aufrecht erhalten will/muss. Die SQL-Beratung wird jetzt sehr aufwendig/zeitraubend und (auch bei mir) teurer! Wer sich als Kunde mehrere Szenarien beraten/berechnen lassen will/muss … sollte vorher schon mal sehr intensiv die Productlist und die PURs für sich selbst durchlesen, sonst versteht er die Beratung kaum … Viele Grüße, Franz
  21. Moin, ich kann da nur zustimmen :) Es gibt da ja expilziet die "S-PURs" für das SPLA-Business. Dann den SPLA-Reseller, der die Hosting-Partner betreut, da er ja auch über Ihn etwas Geld verdient. Als Anbieter sollte man schon mehr wissen, als der Kunde, sonst geht das nicht wirklich gut. VG, Franz
  22. Hi, @ Dr. Melzer > dazu habe ich jetzt eine Frage: Der Kunde hat SQL-2008-STD mit noch aktiver SA gekauft. Ab wohl 01.04. ist ja SQL-2012 released und er hat ja dann die 2012-STD „im Regal“ via SA liegen. Wenn er nun seine 2008er auf 2012 auch physikalisch upgradet/installiert, darf er ja nun die Lizenzmobilität (unter 2012 mit SA ja nun auch für die STD erlaubt) nutzen. Wenn er aber nun nachträglich entscheidet, wieder auf 2008 „downzugraden“ … Welche PURs gelten nun? Darf der Kunde jetzt mit seiner „downgegradeten SQL-STD-2008er die Lizenzmobilität nutzen, oder nicht? Ich weiß, etwas „verdrehte“ aber eine reale Situation/Frage beim Kunden. VG, Franz
  23. Hallo Tobi, vertragsrechtlich gesehen heißt es im Select Vertrag (nicht im Beitritt!): "Lizenzbestätigung. Dieser Vertrag, der anwendbare Beitritt, die Bestätigung der Bestellung des Beitrittsunternehmens und sämtliche Nachweise der Übertragung der Lizenzen zusammen mit einem Zahlungsnachweis sind der Nachweis des Beitrittsunternehmens für alle unter seinem Beitritt erworbenen Lizenzen." In den MBA-Vertrag unter Punkt 8 ist die Nachprüfung detailiert beschrieben! D.h. für euch > euren LAR angehen, der soll euch die Kopie vom BMI-MBA, BMI-SELECT-Vertrag + alle relevanten schriftlichen Nebenabreden zusenden! Rechtlich gesehen, muss er das auch, sonst verpflichtet Ihr euch zu was, worüber Ihr keine schriftliche DOCs und somit Kenntnis habt.... VG, Franz
  24. hi Tobi, wieso habt Ihr keinen Online-Zugriff auf euren BMI-Beitritt? Da kann/muss euch euer LAR sofort helfen! Bei einem MS-Audit würde die auch erst einmal eure Lizenz aus dem Beitritt listen. Eventuell auch aus dem vorherigen BMI-Beitritt. Komplizierter wird es bei einem BMI-Zutritt ! Auch können online euer Beitritt mit eventuellen OPEN-Verträgen zusammen geführt werden. Somit hättet Ihr eine recht saubere Übersicht und Nachweis. Ob Ihr dann noch die Rechnungen aus dem Controlling benötigt, ist fallweise. Falls Ihr die Lizenz nicht bezahlt hättet, hätte der Partner sicherlich eine Rückbuchung getätigt, ansonsten müsste er ja auch die Lizenzen auch bezahlen. Da gibt es eine Logik-Kette. Wie eure Prozesse aufgestellt sind, ist immer eine sehr individuelle Geschichte. Einbindung in die AD z.B. Aber macht es nur nicht zu kompliziert. Am Ende muss ein Scan über euer Netzwerk mit den gekauften Lizenzen stimmen. Also eigentlich sehr einfach, einige SAM-Projekte sind leider sehr kompliziert aufgesetzt, was eigentlich nur Zeit/Geld kostet ... VG, Franz
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