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lizenzdoc

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  1. Ich entschuldige mich!!! Ich hatte nicht richtig „zugehört“ und/oder gelesen und somit die "Feinheit" in der Betitelung erkannt ... TC=Thin-Client und die MS-Bezeichnung „Windows-Thin-PC“ sind zweierlei Paar Schuh! Beim „richtigen/herkömmlichen“ TC darf man das, wie ich es beschrieben hatte, wenn man ein „Qualifizierende Betriebssysteme“ diesem TC zuweist und somit das mitgelieferte „3rd Party oder auch ein diverses Eenbedded OS“ vernachlässigt. „Windows-Thin-PC“ ist kein „Gerät“, sondern „eine kleiner dimensionierte, Windows-basierte Betriebssystemlösung“ und ein Bestandteil des regulären Windows Desktop-BS mit aktiver SA! Siehe: Product-List 10-2011, S-80: Windows Thin PC Volumenlizenzkunden mit aktiver Software Assurance für das Windows Desktop-Betriebssystem oder aktiven Lizenzen für VDA oder Windows Intune sind zu dieser Vergünstigung berechtigt. Kunden, die unter VDA auf diese Vergünstigung zugreifen, müssen ein qualifizierendes Betriebssystem auf ihrem lizenzierten Gerät installiert haben, wie in der Tabelle „Qualifizierende Betriebssysteme“ in den Produkthinweisen im Abschnitt „System-Pool“ aufgeführt. Bei Windows Thin PC handelt es sich um eine kleiner dimensionierte, Windows-basierte Betriebssystemlösung für Kunden, die ihre vorhandenen Windows 7-fähigen PCs einem anderen Zweck zuführen möchten, um eine Verbindung mit einem zentralisierten Desktop herzustellen, ohne neue Thin-Client-Hardware erwerben zu müssen. Berechtigte Kunden können Windows Thin PC anstelle von Instanzen des Windows Desktop-Betriebssystems nutzen, das Sie unter ihrer Windows Software Assurance oder ihren Lizenzen für VDA Intune nutzen dürfen. Die Nutzung von Windows Thin PC durch Kunden unterliegt den Bestimmungen ihres Lizenzvertrages. Wenn man es genau betrachtet hatten alle Seiten irgendwie Recht :) VG, Franz
  2. hi Elaay, wenn ihr hier die nötigen "fakten" zusammen gestellt habt:) Solltest Du lizenzrechtlich weiter denken. Dazu mach doch in der Lizenzecke dazu einen Beitrag auf ... und es wird Dir geholfen. Ich denke bei 1.000 Mailboxen habt Ihr einen Volumenvertrag ... da sollte man vorher einiges nachdenken, um anschließend ne saubere und nachhaltige Lösung zu haben( natürlich auch preiswert). VG, Franz
  3. final von mir: über jahre hinweg war ich die "Schnittstelle" zw. dem LAR/Kunden und Microsoft BLI/VLH-Abteilung (Lizenzrechts-Abteilung). Täglich haben wir per Telefon/E-Mail Lizenzierungs-Situationen ellenlang diskutiert. Am Ende stand immer die schriftliche Rückversicherung mit MS-Irland (Vertrags-Partei für MS-Verträge in EMEA), die dann dem Kunden zwecks Vertragsergänzung übermittelt/überreicht wurde. Dann war auch beim Audit abrupt Ende der Diskussion. Hätte MS es gewollt, dass TC mit einer SA nicht lizenziert werden dürfen, dann wäre dies expliziet in den PURs schriftlich festgehalten worden. Bestes Beispiel sind "Regeln für qualifizierende Betriebssysteme" in der Product-List 10-2011, S-101 v 155, wann und welches OS ist als Upgradegrundlage für das WIN-OS gültig und wann welches nicht. VG, Franz
  4. ups! zwischen durch gab es einige Diskussionen :) Am Ende muss jeder selbst in den Spiegel schauen. Die meisten hier der Verantwortlichen dürften über 18 und somit geschäftsfähig sein :) Vertrag gezeichnet und somit akzeptiert? Wo ist dann das Problem? Es nicht gelesen, bzw. nicht wirklich verstanden? Wohl keine wirklich Entschuldigung beim Audit, oder? ... Microsoft hat eine Umsatz-Forecast, kein Mitleid ... Ja, das (Lizenz-)Leben kann schon böse und hart sein :) Beruhigend ist dann schon > "wissen, dass man weiß" oder einen (Berater) beauftragen, wo man weiß, dass er es weiß :) VG, Franz
  5. Nachtrag zum DOC: doch etwas widersprüchlich, oder? auf Seite 3: Windows VDA subscription: What devices can be covered? >Devices not qualified for Software Assurance (Thin clients, ...) Who may use a Windows VDA subscription license? The single, primary user of a company-licensed, Software Assurance ineligible device, such as a thin client or thirdparty PC Does a VDA subscription license have Software Assurance benefits? Yes** und dann kommt dies: **You are covered with Software Assurance no matter what type of desktop access device you choose – thin client, blade PC, or traditional desktop PC. was nun? Geht, geht nicht? Deswegen > EULA oder Vertrag + PUR + PList ... denn am Ende steht immer wieder: "quod erat demonstrandum"(„was zu beweisen war“) Ja, das Forum hier kann schon arg "nerven" und seltenst schreiben hier "Besserwisser". Ich schätze dieses Forum, weil es für die "Suchenden" wie ein Bergführer oder auch :) wie ein Blindenhund stetig und unermüdlich versucht, diese sicher und nachhaltig durch dieses Lizenzwirrwarr zu geleiten. VG, Franz
  6. Danke Daniel, habe es gelesen und habe mal wieder genau den Passus am Ende des Dokuments gefunden, der einfach alles gestätigt, warum ich "leider" so penibel mit dem Lizenzrecht und der Anwendung dessen umgehe... Microsoft provides this material solely for informational purposes. Customers should refer to their agreements for a full understanding of their rights and obligations under Microsoft’s Volume Licensing programs. Microsoft software is licensed, not sold. The value and benefit gained through use of Microsoft software and services may vary by customer. Customers with questions about differences between this material and the agreements should contact their reseller or Microsoft account manager. Microsoft does not set final prices or payment terms for licenses acquired through resellers. Final prices and payment terms are determined by agreement between the customer and its reseller. Eligibility for Software Assurance benefits varies by offering and region and is subject to change. The Terms and Conditions of your Volume License Agreement and the Terms and Conditions under which any specific Software Assurance benefits are offered will take precedence in the case of any conflict with the information provided here. For eligibility criteria and current benefit program rules, see the Microsoft Product List at Microsoft Volume Licensing - Product Licensing Search. "... es ist, wie es ist und es ist gut so, wie es ist ..." VG, Franz
  7. Moin, leider konnte ich den Link nicht finden ... wäre nett, wenn Du mir das Doc an FJH@LicTrans.de sendest, zum Lesen, danke! Für mich zählt ausschließlich EULA oder dann Vertrag, PUR, Produclist + schriftliche Nebenabreden, die dann Vertragsbestandteil werden. Nur so kann man vs. Microsoft "gewinnen" . Ich habe einige Audits "verfolgt", ich habe die Aussagen der Kunden und dann die Antworten von Microsoft vernommen... Es ist wie vor Gericht, am Ende stehen Paragraphen vs. "Kunden-Interpretationen" und wenn der Hersteller auf seine "Spielregeln" besteht, die der Kunde ja "akzeptiert" hatte, bleibt letztendlich dem Richter kein "Spielraum" übrig. Es ist immer wieder so, wer einen Nachteil für sich vermutet, ruft nach knallharten, Ihm helfenden, Paragraphen, wer sich einen Vorteil erhalten will, versucht diese Pragraphen mit "Argumenten u. Interpretationen" zu seinen Gunsten aufzuweichen ... Die Geschichte vom Hasen und Igel kennt ja jeder ... ... auch jeder Richter :) "... es ist, wie es ist und es ist gut so, wie es ist ..." "... ein Urteil zu fällen, heißt nicht, beide Parteien beglücken zu müssen ..." VG, Franz
  8. :) Ja, ich sehe und lese es in den PURs so, auch ein TC ist ein "Gerät". MS schreibt nicht vor, dass ein WIN-OS auch "wirklich" darauf laufen muss. MS schreibt: "...sind Sie verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Gerät zuzuweisen ... :) Es wird eine Frage der Kosten und aber auch des Zeitfaktors bleiben ... Die teuerste Alternative wäre: WIN-Upgrade inkl. SA via 2-J-OPEN ca. 310-320€ Jederzeit hinzu kaufbar > VDA für ca. 100€ p.a. = 200€ für 2-Jahre SA-only für ca. 65€ p.a. geht nur, wenn OEM/SB-Ware nicht älter als 90 Tage ist! Da wäre SB+SA mit ca. 100€ + (SA)130€= 230€ für 2-Jahre im OPEN zwar etwas teurer als die 200€ für 2 Jahre VDA-Miete, aber man hätte bei Bedarf die BitLocker-Funktion für Notebooks mit dabei. Für Dich mit dem TC wäre somit SB+SA mit ca. 100€ + (SA)130€= 230€ für 2-Jahre im OPEN die sinnige Lösung. VG, Franz
  9. Also: (sorry, ich habe dafür 3 Std gebraucht es so zu lesen, zu verstehen, zu formulieren und zu kürzen!) PURs 10-2011, steht bei den DeskTop-Anwendungen und beim -BS gleich lautend: Bevor Sie die S/W unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“ (siehe Uni. Lizenzbestimmungen, Def.). Da steht „zuweisen“ (also reicht lizenzieren) da steht nicht „muss installiert werden". Und MS macht dort auch keinen Unterschied zw. FAT- od. Thin-Client. Jarazul schreibt: „Um es vorweg zu nehmen: Nein, das geht leider nicht. SB+SA geht nur bei "richtigen" PCs. Thinclients erhalten ihre VDI Daseinsberechtigung per VDA. Leider stellt sich Microsoft dem Thinclient Szenario lizenzseitig etwas in den Weg.“ Wo steht das bitte? In den PURs steht zwar auf S.147: Windows Thin PC Der Abschnitt „Desktop-BS“ der PUR enthält Ihre Lizenzbestimmungen für WIN-Thin PC. Ergo, ein Thin-Client ist ein “Gerät” u. somit auch ein lizenzierbares “Gerät”, oder? (Aber) Sie dürfen die S/W jedoch nur zum Ausführen der nachfolgend aufgelisteten Typen von Anwendungen verwenden. • Terminalemulierung • Remotedesktop und ähnliche Technologien Laut PURs, S.24, Allg. Lizenzbestimmungen/Zusätzl. Lizenzanforderungen u./od. Nutzungsrechte Remotezugriffstechnologien Sie sind wie folgt berechtigt, mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf die auf dem lizenzierten Gerät installierte S/W von einem anderen Gerät aus zuzugreifen und zu nutzen: Remotedesktop: Der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Geräts ist berechtigt, mithilfe von Remotedesktop oder ähnlichen Technologien von einem anderen Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen. Wer hier mit dem Lesen „stoppt“ und sich darauf jetzt beruft, der zahlt beim Audit! Denn laut PURs, S.148 ! Ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Abschnitt „Remotedesktop“ der Allg. Lizenzbestimmungen des Desktop-BS (S.24) sind Sie berechtigt, nur vom lizenzierten Gerät remote auf die Instanzen zugreifen, die auf Ihren Servern (z. B. in Ihrem RZ) ausgeführt werden. Folgenden Ausnahmen gelten: • Sie sind berechtigt, von einem anderen Gerät, dem Sie entweder, eine aktive Windows VDA-Lizenz, eine aktive Windows VECD oder Windows VECD für SA-Lizenz oder eine Windows-Lizenz+SA zugewiesen haben, auf die Instanzen zuzugreifen. Also stimmt´s, dass ich weitere „Geräte“ doch wieder (kostenpflichtig) lizenzieren muss (mit SA/VDA) PURs,S.148: Windows (VDA) und Virtualisierungsrechte für Windows-lizenzierte Geräte+SA Die Lizenzbestimmungen für WIN-7 im Abschnitt „Desktop-BS“ der PUR, wie unten ergänzt, enthalten Ihre Lizenzbestimmungen für die Nutzung der S/W unter Windows VDA-Lizenzen sowie Windows-Lizenzen+SA. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen im Abschnitt „Desktop-BS“ und diesem Abschnitt haben diese Lizenzbestimmungen Vorrang. ZUWEISEN DER LIZENZ ZUM GERÄT Windows VDA-Geräte: ...Sie sind verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Gerät zuzuweisen. Windows-lizenzierte Geräte + SA: Das Gerät, dem Sie Ihre Windows-Lizenz + aktive SA zugewiesen haben, ist das „lizenzierte Gerät“. AUSFÜHREN VON INSTANZEN DER S/W Für jede Lizenz, die Sie zuweisen, dürfen Sie gleichzeitig entweder: • vom lizenzierten Gerät remote auf eine Instanz der S/W zugreifen, die in einer physischen OSE auf einem Ihrer Server (z. B. in Ihrem RZ) ausgeführt wird, oder • vom lizenzierten Gerät remote auf bis zu vier Instanzen der S/W zugreifen, die in virtuellen OSEs (nur eine Instanz pro virtuelle OSE) auf Ihren Servern (z.B. auf bis zu vier verschiedenen Servern in Ihrem RZ) ausgeführt werden. VG, Franz
  10. lizenzdoc

    Grundsatzfrage?

    Hi all :) Das Thema „Virtualisierung“ kann man immer „zwiespältig“ betrachten, für den einen „DIE geniale Lösung“, für den anderen erschließt sich da nicht viele Vorteile … Da ich nicht die Technik beherrsche, sondern mich die Technik :) , halte ich mich somit aus dieser „technischen Meinungsfindung“ heraus. Meine absolute Stärke ist die (bezahlte) Hilfestellung/Beratung mit der „Lizenz-Kosten-Brille“. Vorher nachdenken, beraten lassen und dann „für sich (Firma, Situation + Bedürfnisse) preisgünstig, nachhaltige richtig entscheiden, welche Dinge, wie ausgestattet und angegangen werden … sollte „es“ sein. Lizenzrechtliche Hinweise/Tips hier im Board unter: http://www.mcseboard.de/microsoft-lizenzen-50/office-ts-office-win-virtualdesktop-hinweise-fallstricke-181298.html#post1116950 VG, Franz
  11. Zugriffe auf Applikationen (wie Office) bis hin zum kompletten V-DeskTop (inkl. WIN-OS) bereitet leider zu vielen echte „Kopfschmerzen“, hier mal 3 Situationen inkl. Hinweise/Tips: DeskTop/Fat-Client über den TS-Dienst: -- Finger weg von Office-OEM (und somit von allen Box-Produkten), alleinig das Office aus den Volumenverträgen erlaubt die Installation/Nutzung auf einem weiteren Netzwerkgerät (Server). Eine zusätzliche Installation/Nutzung auf dem Zugriffs-PC ist auch erlaubt. Wer als Hauptnutzer noch zusätzlich ein „tragbaren Gerät“ nutzt, darf die Volumen-Lizenz dort auch installieren/nutzen. Wenn via Home-PC des Hauptnutzers auch wiederum die Applikation genutzt werden soll, das Office inkl. SA kaufen, dann ist das Home-Use-Right auch dabei und erlaubt. Wer es also richtig angeht, nutzt 1 Lizenz auf 4 Geräten! Das PC-OS kann ein preiswertes OEM sein! Mehr wird ja hier nicht benötigt. DeskTop-PC inkl. einem stark genutzten „tragbaren Gerät“: Alles was oben schon aufgezählt wurde, gilt hier auch + Beim „tragbaren Gerät“ (Notebook=Nb) sollte/kann man über die „BitLocker-Funktion“ nachdenken. Wenn dauerhaft (über viele Jahre) relevant, dann das Nb bitte nicht mit OEM-OS kaufen, sondern mit einem ca. gleich teurem SB-OS (Systembuilder > ca. 100€)) kaufen, da SB von der H/W wieder gelöst und beim H/W-Wechsel somit wieder verwertbar ist!!! Auch bedenken: Ein Upgrade via Volumenvertrag kostet alleinig schon ca. 185€(fast 2x teurer)! Die SB-Lizenz mit der WIN-7-SA-only für 2 Jahre (ca. 130€= p.a. = ca. 65€) aus einem OPEN hinzu kaufen (innerhalb 90-Tage seit SB-LIC-Kauf) … SB+SA, dies ist aktuell die preiswerteste Lösung. Nach Ablauf der 2-Jahre-SA bleibt „für immer“!!! das Recht auf diese BitLocker-Funktion. Da ja SB-Lizenz, kann ich dann diese SB-Lizenz inkl. der BitLocker-Funktion zukünftig immer wieder auf eine neue H/W „vererben“. Virtualisierter PC auf einem internen Server (VirtualDeskTop): Office, als Applikation, wird wie oben beschrieben lizensiert, ev. auch mit SA, wenn benötigt. Um das OS von dem lizensierten H/W-Gerät, erlaubterweise, auf den Server zu verschieben, benötigt man die sog. VDA-Lizensierung als Add-On für dieses PC-OS. (Miet-Kosten ca. 100€ p.a.!). Aber nun Achtung! Greift man jetzt zusätzlich von dem Nb oder Home-PC oder anderem Gerät auf diesen V-DeskTop zu, muss für jedes dieser zusätzlichen Geräte ja wiederum 1x VDA gekauft werden … erzeugt immer ein breites (innerliches) Grinsen bei einem Audit-Prüfer! … „Treffer > versenkt“ … Deswegen > vorher nachdenken und sich beraten lassen. VG, Franz
  12. Moin, Danke euch beiden! Eure Antworten machen mir das Excel leider nicht einfacher :) Da muss ich es irgendwie begrenzen, ansonsten laufe ich beim Kunden mit einem 42"-Notebook zur Präsentation ein :) Dann mache ich mich mal ans "Denken" .... Danke und einen angenehmen Tag Euch, VG, Franz
  13. Hi, ja, ich traue mich aus der Lizenz-Ecke hier rüber :) bin da technisch nicht aktuell (sorry). Ich versuche mich an einer Excel-Lizenz-Matrix für die SQL-Thematik. Schemata soll so aussehen: 4 x Physikalische Server, mit je bis zu 4 CPU-Sockets, mit je bis zu 4 Kernen. Wenn keine VMs generiert werden ist die Lizenzierung bis da sehr einfach. Aber ich will ja nun das Thema VMs einbinden. Jetzt meine ( wahrscheinlich „laienhaften“) Fragen : Gibt es Mainboards mit mehr als 4 CPU-Sockets? Wenn ja, wie viele maximal? Gibt es CPUs mit mehr als 4 Kernen? Aktuell kenne ich den „Quadcore“. Wenn ja, wie viele maximal? VMs: Gibt es anerkannte/feststehende Regeln … wie viele VMs man in Abhängigkeit der physischen Kerne einer CPU generieren kann/darf? In der einzelnen VM: Gibt es anerkannte/feststehende Regeln … wie viele virtuelle Prozessoren man in Abhängigkeit der physischen Kerne einer CPU generieren kann/darf? Wenn VMotion eingesetzt würde, müssen dann (bei z.B. 4 x Physikalische Server alle gleich ausgestattet sein? Könnte mir das sehr gut vorstellen, aber weiß es nicht … Ich hoffe mal das war nicht falsch gedacht und gefragt. Muss ich noch was Weiteres bedenken? Vielen dank vorab für eure Hilfe! Falls ich es sauber zusammenbringe, gibt´s dann in der Lizenz-Ecke auch einen Beitrag darüber von mir :) VG, Franz
  14. Hi Nils, es ist alles sehr komisch und dubios ... ich finde den Passus leider nicht mehr. Aber wenn ich es nicht gelesen hätte, hätte ich es auch hier nie gepostet ... Da nicht mehr auffindbar, bitte euren Ms-PAM anfragen. Wenn der dann auch nichts weiss, soll er es euch schriftlich geben, dass ihr kein SPLA zeichnen müsst. Bin da untröstlich, dass ich die relevante Textstelle nicht mehr finde, heißt für mich, lieber gleich alles copy/paste mit Quelle, bevor wieder was wichtiges "verschütt" geht. Aber alles andere ist so ... VG vom zerknirschten Franz
  15. Hi, Microsoft schreibt "ab Kaufdatum" der Basis-Lizenz, somit denke ich Rechnungsdatum, alles andere wäre nicht sinnhaft und "logisch" ... Kauftdatum + 90 Tage = letzter Tag für das Rechnungsdatum der SA! VG, Franz
  16. Hallo StHaupt :) Bei den Volumen-Lizenzen des Applikation-Pools gilt immer nur die Regel "Device-Lizenzierung" Für die Nutzung/Lizenzierung der Office-Lizenz aus dem Volumen-Vertrag zählt man die "zugreifenden Devices", kauft dann für jedes 1x das Office und installiert es auf dem TS. Die weitere 2.Installation/Nutzung auf dem "zugreifenden Device" ist erlaubt! Eine weitere 3.Installation/Nutzung des Office auf einem "tragbaren Gerät" des Hauptnutzers ist auch erlaubt! Den sauberen, ausreichenden Kauf der WIN-CAL + RDL-(TS-)CAL nicht vergessen (Device- oder User-CAL sind ja erlaubt) Ein "Grau-Bereich" ist die Regelung. Die Nutzung von User-Gruppen-Regelung beißt sich ja mit der Device-Lizenzierung, ergo müßte man den Zugriff der IP-/Mac-Addressen regeln! Wenn aber üblich ist, dass jeder User immer an seinem festen Arbeits-PC sitzt, wird bei einem Audit dies, bei sauberem Nachweis, kaum bemängelt ... könnte aber! Fatal wird es, wenn alle 100 PCs im Unternehmen mit demselben Image betankt wurden, auf dem die Verlinkung zum TS-Office existiert ! Dann beim Audit zu sagen, "es "wird" aber nur von 10 PCs darauf zugegriffen", entlockt dem Prüfer nur ein müdes Lächeln ... und gegenüber MS muss man dann chancenlos "betteln". Da zugegriffen werden "könnte" sind dann sicherlich 100 Office + RDL-CALs zu kaufen! Vorher nachdenken, hat nie geschadet :) Die Aussage vom Distributor zeigt mir mal wieder > Umsatzdruck oder mangelndes Lizenzwissen! VG, Franz
  17. hi, ja. Ihr, als SPLA-Partner, stellt Dienstleistungen(Support/Betrieb)+Infrastruktur(H/W) zur Verfügung und der Kunde kommt mit seinen Volumen-Lizenzen und nutzt diese auf "seinen Servern" Jetzt darf der Kunde sogar die Server-Lizenzmobilität nutzen. Auch das Thema "VDA / virtual DeskTop" könnte er nutzen. Bei den Applikation muss man wieder die Lizenzierung "per Device" befolgen/beachten und hat ja nicht alle Freiheiten, wie Zugriffe von fremden "Devices". VG, Franz
  18. Hi, @Nils: Sorry, stimmt! Komisch geschrieben ... Entweder miete ich alles beim SPLA-Partner auf Monatsbasis, was wohl hier zu teuer wäre. Oder ich hole mir diese "gespendeten Volumen-Lizenzen" als Verein, miete die Server als "housing-modus" beim SPLA-Partner an ( dies schreibt MS in diesem Fall vor!) und kann somit der MS-Definition in den PURs „auf einem Ihrer Server (z. B. in Ihrem Rechenzentrum)“ gerecht werden. war das verständlicher? VG, Franz
  19. Moin, Die MS-Lizenzen aus diesem Spendenprogramm sind sog. Volumen-Lizenzen. Diese haben die SA inkludiert! Der Volumenvertag läuft 2 Jahre. Der Hoster muss laut MS einen SPLA-Vertrag gezeichnet haben. Somit unterliegen diese den Nutzungsrechten, siehe PURs 10-2011, Seite 145 u. 146: Für die Produkte aus dem Server-Pool gilt recht einfach: Lizenzmobilität durch Software Assurance: Mit Lizenzmobilität durch Software Assurance können Sie vorbehaltlich der Bestimmungen unten bestimmte Vor-Ort-Lizenzen mit Software Assurance auf gemeinsam genutzte Server eines Dritten verschieben. Link zum Downloadbereich der PURs und auch der Productlist > Microsoft Volume Licensing - Product Licensing Search Für das OS würde es schwieriger werden, da es in den PURs heißt: „auf einem Ihrer Server (z. B. in Ihrem Rechenzentrum)“ Somit muss man das Thema Housing (beim externen Hoster) eng betrachten. Für alle Applikation, wie Office, Outlook, etc. gilt dies auch. VG, Franz
  20. Hi, die neu gestylten, designten PURs sind "leicht" verwirrend ... unter: ttp://www.microsoftvolumelicensing.com/userights/DocumentSearch.aspx?Mode=3&DocumentTypeId=1 rechts im Bild auf : Product Use Rights klicken, und dann 1x weiter klicken auf die 2. Seite, um die deutsche Sprachversion zu ergattern ... komplett anders ... bin jetzt schon seit Stunden am suchen/lesen/suchen gewesen, unübersichtlich, gewöhnungsbedürftig ... Morgen kommen ich dazu die neue 10-2011 Productlist mir "anzutun" bin mal gespannt ... VG, Franz
  21. Hi Michael, Wenn der Kauf ! länger ! als 90 Tage her ist, wäre dies richtig. FQC-02374 Microsoft® Windows Professional Sngl Upgrade/Software Assurance Pack OPEN 1 License No Level der Preis von 275 € ist der Komplett-Preis für das Upgrade + 2 Jahre SA ! Wenn seit SB-Kauf weniger als 90 vergangen sind: FQC-02368 Microsoft® Windows Professional Sngl Software Assurance OPEN 1 License No Level kostet so ca. 103 € netto und ist nur für die SA mit 2 Jahren Laufzeit ! Im Open (2-Jahre Laufzeit) zahlt man immer 2 Jahre SA ! Sind aber alles 2-Jahre-Pauschalpreise, keine Ratenzahlung oder so was ... Office-Pro: 269-05577 Microsoft® Office Professional Plus Single License/Software Assurance Pack OPEN No Level ca. 740 € netto, Das ist die Office-Lizenz inkl. 2-Jahre-SA im Packet und Pauschalpreis ... nach 2 Jahren kann man wieder um 2 Jahre die SA alleinig verlängern, Anschluß-Wartung = ca. 275 € netto für komplett 2 weitere Jahre SA .... Siehst Du jetzt klarer ? :) VG, Franz
  22. Hi jBourne242, Hier die "Gesetzestexte" für Volumen-Office-Lizenz-2010: ALLGEMEINE LIZENZBESTIMMUNGEN (FÜR OFFICE 2010) PURs 10-2011, Seite 14 +15 : NETZWERKGERÄT Sie sind außerdem berechtigt, zusätzliche Kopien auf einem Netzwerkgerät zu installieren. Sie dürfen diese Kopien nur wie im Abschnitt „Remotezugriff“ weiter unten beschrieben verwenden. Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte REMOTEZUGRIFF Sie sind wie nachfolgend beschrieben berechtigt, auf die Software von einem anderen Gerät aus zuzugreifen und sie von einem anderen Gerät aus zu nutzen. Mir stellt sich die Frage, ob es legal ist, wenn ich "heute" auf Server "A" mein Office installiert habe und vom PC darauf zugreife, aber "morgen" auf Server "B" ein Office nutze, dass ich mit meinem PC gar nicht lizensiert habe, da es ja auf Server "A" installiert ist ... ich nutze also ein "fremdes" Office, welches ein anderer PC auf Server "B" lizensiert hatte .... Aber vielleicht hilft mir wieder einer der "Wissenden" zurück in die Spur ... :) VG, Franz
  23. Hi mOoses, Das Produkt "Office2010 Home and Business" ist ein Box-Produkt! Somit unterliegt es ausschließlich der "beigelegten/beigefügten" EULA ! Abtrennen von Bestandteilen und dann Nutzung auf einem weiteren Gerät ... steht sicherlich nicht in dieser EULA und ist somit nicht erlaubt. Für diese Art von Nutzung benötigst Du ein Office aus den Volumenverträgen (z.B. OPEN). Hier ist der TS-Dienst erlaubt und Du darfst auf dem PC und TS-Server die selbe Lizenz installieren und nutzen. Neben der WIN-CAL benötigst Du dann auch die RDL-CAL (TS-CAL) ! VG, Franz (der sich seit Stunden mit den neuen PURs 10-2011 rumschlägt)
  24. Okay, da hat der Dr. absolut Recht, da habe ich mich „verleiten“ lassen, Definitionen“ anders zu „biegen“. PURs 07-2011, Seite 21 von 146: A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden Rechte. I) Rechte zur Installation und Nutzung. a) Lizenziertes Gerät. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät (physischen Hardwaresystem) zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. Theoretisch kann ich einem Server diese Office-Retail-Lizenz zwar zuweisen/lizensieren, müsste dann aber auch der einzige Hauptnutzer sein, was ja in Realität ich nie wäre. Wichtiger ist der Fakt, dass eine VM aber nie ein „physisches Hardwaresystem“ ist. Somit war mein Gedankengang vermeidlich „cool“, aber nicht zu Ende recherchiert …. Sorry, mein Fehler! Einzige Lösung: jedem User seinen eigenen Server ! :) (Scherz!) !! Wobei das „Zweit-Kopie-Recht“ für ein tragbares Gerät(für den einzigen Hauptnutzer) aber weiterhin ein sehr wichtiger Benefits innerhalb der Retail-EULA ist !! Ziehe mal wieder den Hut vor dem Dr.! VG, Franz
  25. @ XP-Fan: ich rede nicht vom TS-Dienst auf dem WIN-Server! wie substyle es schon richtig verstanden hat, VDA für das OS, somit darf ich "wandern" ... ich betrachte, wenn es legal ist, die VM auf dem Server jetzt als meinen "virtuellen Desktop" und nehme die Retail-Office-Lizenz und installiere / lizenzensiere das "virtuelle Gerät"... darf ich nach der EULA :) ... und dann darf ich ja nun auch exakt diese Office-Lizenz wieder auf dem "tragbaren Gerät" als einziger Hauptnutzerlegal installieren/nutzen. Bis dato habe ich ein Retail-Office lizensiert und keine VL-Office und bin scheinbar immer noch legal. langsam lesen ... :) VG, Franz
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