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lizenzdoc

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  1. Hi Maik, das wird jetzt etwas schwierig. OPEN NL (no level) startet ab 5 Stück, wobei da auch als "Zähler" eine SA-Bestellung gültig wäre. Dazu benötigst Du dann aber 4 weitere Produkte, wobei im "NL" auch Produkte aus dem Applikation- und Betriebssysteme-Pool dazu gemischt werden können. Also, wenn Du noch für die (bei SB-WARE mit gelieferten)5x 2008er WIN-CALs 4x die SA mitbestellst, dann hättest Du die 5 zusammen. Bei dieser kleinen Installation wohl immer eine Herausforderung. Bei der SA für den WIN-Server, bleibt Dir gerad mal das Recht auf 2 Jahre lang Update. Alle anderen Vergünstigungen via SA scheitern an der Stückzahl. Sorry, aber so ist es nun mal. VG, Franz
  2. Hi, am Ende gibt es keine reale Chance. Die gezeichneten Verträge bringen keine vergünstigte Berechtigung. Uni-Schulungs-Lizenzen dürfen außerhalb des Uni-Gelände nicht genutzt werden. Also zu normalen Preis selbst kaufen. Aber man kann immer das Gespräch mit Microsoft(Unterschleißheim) "Public-Sector/Health-Care" 089-3176-0 suchen und hoffen auf offene Ohren zu stoßen. Microsoft ist der Hersteller des gewünschten Produktes und wenn dieser sich zu einer "Ausbildung-Förderungs-Spende" :) überzeugen läßt, dann ist dies seine Entscheidung. Versuch macht kluch :) VG, Franz
  3. genau! der DL ist eine eigenständige Firma, also normaler Industrie-Kunde für Microsoft und auch sein "Ausbildungszentrum" ist seine alleinige Angelegenheit, also keine EDU-Berechtigung. Er wird "normal-Sterbliche" Preise bezahlen müssen. VG, Franz
  4. hi, wenn ein externer Dienstleister auszubildene Ärzte (denke mal "Studenten") ausbildet, leitet sich davon keine "Uni=EDU-Zugehörigkeit" ab. Finden die Schulungen beim DL statt, muss er die Lizenzen für sich selbst beschaffen. Ist er MS-Partner, stehen ihm gewisse Lizenz-Anzahlen kostenlos zur Verfügung. Findet die Schulung auf dem Uni-Gelände statt, könnte/darf die Uni zu Schulungszwecken zur Verfügung stellen. Ich kenne keine einzige Uni in Deutschland, die keinen EDU-Select-Vertrag hat! Vorteil eines Selectvertrages = 20 kostenfrei Lizenzen von jeglichem Produkt des Vertrages (bei WIN-Server sind STD, EE oder Datacenter als eigenständige Produkte zu sehen!) aber nur zu Schulungszwecken und auf dem eigenen Gelände ... Die letztere Alternative wäre ja die günstigste ... VG, Franz
  5. hier mal das "Laufende": Vor einer Woche bekam ich per E-mail dies mitgeteilt: "Wir sind zum jetzigen Zeitpunkt der Meinung, dass wir eine Unterstützung ihrerseits momentan nicht benötigen." Seit dem ist leider "Funkstille". Schade, es wäre doch sehr einfach gewesen Ihm zu helfen, da es sogar in seinem Vertrag verankert ist ... VG, Franz
  6. aha, eigentlich sehr komisch, ein teures Teil, schwer relevant beim Kunden, wenn´s Probleme machen würde ... Dann sieht es für mich so aus, dass die jeweilige SQL-Editions-Version das Maximum an Performance sich nimmt, wofür die Edition zugelassen ist, wenn "mehr" angeboten wird, wird es ignoriert und schadet auch nicht ... Okay, auch gut ... Vielen Dank für die Hilfe! VG, Franz
  7. Hi, war ne "schwierige Geburt" :) ich habe jetzt verstanden, warum Dr.M immer so "akribisch" nachfragt :) Lieber beharrlich gefragt, als es falsch zu verstehen und sich somit "zu verrennen". Nutzt keinem hier und eventuell wird sogar einer "sauer", was keiner will. ... und da sag noch mal einer, dass das Microsoft-Lizenz-Thema emotionsarm wäre ... :) VG, Franz
  8. hi, und noch eine Nachfrage ... wenn ich auf einem neuen Mainboard 6 CPUs aktiv laufen habe und jetzt (nicht in einer VM) einen SQL-STD installieren würde, der ja nur 4 CPUs supportet ... würde dies bei der Installation "angemault" werden und die SQL-S/W verweigert sich die Insatllation abzuschließen, oder nimmt sie nur 4 CPUs und "übersieht" geflissentlich, ohne Probleme, das da noch 2 CPUs "rumwerkeln" ? Vielleicht ne dumme Frage, aber wie gesagt, die Technik beherrscht mich :) aber ich brauch die Info für meine Excel-SQL-LIC-Berechnung ... Danke u. VG, Franz
  9. Hi Die.Minka, nicht verunsichern lassen :) wenn Du einen ThinClient mit einer SB-Lizenz+SA aus einem Volumen-Vertrag sauber lizenzierst, d.h. diese Kombi diesem TC zuweist, dann bist Du sauber. Natürlich geht auch, wenn Du es willst > Jederzeit hinzu kaufbar > VDA für ca. 100€ p.a. = 200€ für 2-Jahre Wie geschrieben, "Windows Thin-PC" klingt sehr gleich, ist aber was ganz anderes. VG, Franz
  10. Ich entschuldige mich!!! Ich hatte nicht richtig „zugehört“ und/oder gelesen und somit die "Feinheit" in der Betitelung erkannt ... TC=Thin-Client und die MS-Bezeichnung „Windows-Thin-PC“ sind zweierlei Paar Schuh! Beim „richtigen/herkömmlichen“ TC darf man das, wie ich es beschrieben hatte, wenn man ein „Qualifizierende Betriebssysteme“ diesem TC zuweist und somit das mitgelieferte „3rd Party oder auch ein diverses Eenbedded OS“ vernachlässigt. „Windows-Thin-PC“ ist kein „Gerät“, sondern „eine kleiner dimensionierte, Windows-basierte Betriebssystemlösung“ und ein Bestandteil des regulären Windows Desktop-BS mit aktiver SA! Siehe: Product-List 10-2011, S-80: Windows Thin PC Volumenlizenzkunden mit aktiver Software Assurance für das Windows Desktop-Betriebssystem oder aktiven Lizenzen für VDA oder Windows Intune sind zu dieser Vergünstigung berechtigt. Kunden, die unter VDA auf diese Vergünstigung zugreifen, müssen ein qualifizierendes Betriebssystem auf ihrem lizenzierten Gerät installiert haben, wie in der Tabelle „Qualifizierende Betriebssysteme“ in den Produkthinweisen im Abschnitt „System-Pool“ aufgeführt. Bei Windows Thin PC handelt es sich um eine kleiner dimensionierte, Windows-basierte Betriebssystemlösung für Kunden, die ihre vorhandenen Windows 7-fähigen PCs einem anderen Zweck zuführen möchten, um eine Verbindung mit einem zentralisierten Desktop herzustellen, ohne neue Thin-Client-Hardware erwerben zu müssen. Berechtigte Kunden können Windows Thin PC anstelle von Instanzen des Windows Desktop-Betriebssystems nutzen, das Sie unter ihrer Windows Software Assurance oder ihren Lizenzen für VDA Intune nutzen dürfen. Die Nutzung von Windows Thin PC durch Kunden unterliegt den Bestimmungen ihres Lizenzvertrages. Wenn man es genau betrachtet hatten alle Seiten irgendwie Recht :) VG, Franz
  11. hi Elaay, wenn ihr hier die nötigen "fakten" zusammen gestellt habt:) Solltest Du lizenzrechtlich weiter denken. Dazu mach doch in der Lizenzecke dazu einen Beitrag auf ... und es wird Dir geholfen. Ich denke bei 1.000 Mailboxen habt Ihr einen Volumenvertrag ... da sollte man vorher einiges nachdenken, um anschließend ne saubere und nachhaltige Lösung zu haben( natürlich auch preiswert). VG, Franz
  12. final von mir: über jahre hinweg war ich die "Schnittstelle" zw. dem LAR/Kunden und Microsoft BLI/VLH-Abteilung (Lizenzrechts-Abteilung). Täglich haben wir per Telefon/E-Mail Lizenzierungs-Situationen ellenlang diskutiert. Am Ende stand immer die schriftliche Rückversicherung mit MS-Irland (Vertrags-Partei für MS-Verträge in EMEA), die dann dem Kunden zwecks Vertragsergänzung übermittelt/überreicht wurde. Dann war auch beim Audit abrupt Ende der Diskussion. Hätte MS es gewollt, dass TC mit einer SA nicht lizenziert werden dürfen, dann wäre dies expliziet in den PURs schriftlich festgehalten worden. Bestes Beispiel sind "Regeln für qualifizierende Betriebssysteme" in der Product-List 10-2011, S-101 v 155, wann und welches OS ist als Upgradegrundlage für das WIN-OS gültig und wann welches nicht. VG, Franz
  13. ups! zwischen durch gab es einige Diskussionen :) Am Ende muss jeder selbst in den Spiegel schauen. Die meisten hier der Verantwortlichen dürften über 18 und somit geschäftsfähig sein :) Vertrag gezeichnet und somit akzeptiert? Wo ist dann das Problem? Es nicht gelesen, bzw. nicht wirklich verstanden? Wohl keine wirklich Entschuldigung beim Audit, oder? ... Microsoft hat eine Umsatz-Forecast, kein Mitleid ... Ja, das (Lizenz-)Leben kann schon böse und hart sein :) Beruhigend ist dann schon > "wissen, dass man weiß" oder einen (Berater) beauftragen, wo man weiß, dass er es weiß :) VG, Franz
  14. Nachtrag zum DOC: doch etwas widersprüchlich, oder? auf Seite 3: Windows VDA subscription: What devices can be covered? >Devices not qualified for Software Assurance (Thin clients, ...) Who may use a Windows VDA subscription license? The single, primary user of a company-licensed, Software Assurance ineligible device, such as a thin client or thirdparty PC Does a VDA subscription license have Software Assurance benefits? Yes** und dann kommt dies: **You are covered with Software Assurance no matter what type of desktop access device you choose – thin client, blade PC, or traditional desktop PC. was nun? Geht, geht nicht? Deswegen > EULA oder Vertrag + PUR + PList ... denn am Ende steht immer wieder: "quod erat demonstrandum"(„was zu beweisen war“) Ja, das Forum hier kann schon arg "nerven" und seltenst schreiben hier "Besserwisser". Ich schätze dieses Forum, weil es für die "Suchenden" wie ein Bergführer oder auch :) wie ein Blindenhund stetig und unermüdlich versucht, diese sicher und nachhaltig durch dieses Lizenzwirrwarr zu geleiten. VG, Franz
  15. Danke Daniel, habe es gelesen und habe mal wieder genau den Passus am Ende des Dokuments gefunden, der einfach alles gestätigt, warum ich "leider" so penibel mit dem Lizenzrecht und der Anwendung dessen umgehe... Microsoft provides this material solely for informational purposes. Customers should refer to their agreements for a full understanding of their rights and obligations under Microsoft’s Volume Licensing programs. Microsoft software is licensed, not sold. The value and benefit gained through use of Microsoft software and services may vary by customer. Customers with questions about differences between this material and the agreements should contact their reseller or Microsoft account manager. Microsoft does not set final prices or payment terms for licenses acquired through resellers. Final prices and payment terms are determined by agreement between the customer and its reseller. Eligibility for Software Assurance benefits varies by offering and region and is subject to change. The Terms and Conditions of your Volume License Agreement and the Terms and Conditions under which any specific Software Assurance benefits are offered will take precedence in the case of any conflict with the information provided here. For eligibility criteria and current benefit program rules, see the Microsoft Product List at Microsoft Volume Licensing - Product Licensing Search. "... es ist, wie es ist und es ist gut so, wie es ist ..." VG, Franz
  16. Moin, leider konnte ich den Link nicht finden ... wäre nett, wenn Du mir das Doc an FJH@LicTrans.de sendest, zum Lesen, danke! Für mich zählt ausschließlich EULA oder dann Vertrag, PUR, Produclist + schriftliche Nebenabreden, die dann Vertragsbestandteil werden. Nur so kann man vs. Microsoft "gewinnen" . Ich habe einige Audits "verfolgt", ich habe die Aussagen der Kunden und dann die Antworten von Microsoft vernommen... Es ist wie vor Gericht, am Ende stehen Paragraphen vs. "Kunden-Interpretationen" und wenn der Hersteller auf seine "Spielregeln" besteht, die der Kunde ja "akzeptiert" hatte, bleibt letztendlich dem Richter kein "Spielraum" übrig. Es ist immer wieder so, wer einen Nachteil für sich vermutet, ruft nach knallharten, Ihm helfenden, Paragraphen, wer sich einen Vorteil erhalten will, versucht diese Pragraphen mit "Argumenten u. Interpretationen" zu seinen Gunsten aufzuweichen ... Die Geschichte vom Hasen und Igel kennt ja jeder ... ... auch jeder Richter :) "... es ist, wie es ist und es ist gut so, wie es ist ..." "... ein Urteil zu fällen, heißt nicht, beide Parteien beglücken zu müssen ..." VG, Franz
  17. :) Ja, ich sehe und lese es in den PURs so, auch ein TC ist ein "Gerät". MS schreibt nicht vor, dass ein WIN-OS auch "wirklich" darauf laufen muss. MS schreibt: "...sind Sie verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Gerät zuzuweisen ... :) Es wird eine Frage der Kosten und aber auch des Zeitfaktors bleiben ... Die teuerste Alternative wäre: WIN-Upgrade inkl. SA via 2-J-OPEN ca. 310-320€ Jederzeit hinzu kaufbar > VDA für ca. 100€ p.a. = 200€ für 2-Jahre SA-only für ca. 65€ p.a. geht nur, wenn OEM/SB-Ware nicht älter als 90 Tage ist! Da wäre SB+SA mit ca. 100€ + (SA)130€= 230€ für 2-Jahre im OPEN zwar etwas teurer als die 200€ für 2 Jahre VDA-Miete, aber man hätte bei Bedarf die BitLocker-Funktion für Notebooks mit dabei. Für Dich mit dem TC wäre somit SB+SA mit ca. 100€ + (SA)130€= 230€ für 2-Jahre im OPEN die sinnige Lösung. VG, Franz
  18. Also: (sorry, ich habe dafür 3 Std gebraucht es so zu lesen, zu verstehen, zu formulieren und zu kürzen!) PURs 10-2011, steht bei den DeskTop-Anwendungen und beim -BS gleich lautend: Bevor Sie die S/W unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“ (siehe Uni. Lizenzbestimmungen, Def.). Da steht „zuweisen“ (also reicht lizenzieren) da steht nicht „muss installiert werden". Und MS macht dort auch keinen Unterschied zw. FAT- od. Thin-Client. Jarazul schreibt: „Um es vorweg zu nehmen: Nein, das geht leider nicht. SB+SA geht nur bei "richtigen" PCs. Thinclients erhalten ihre VDI Daseinsberechtigung per VDA. Leider stellt sich Microsoft dem Thinclient Szenario lizenzseitig etwas in den Weg.“ Wo steht das bitte? In den PURs steht zwar auf S.147: Windows Thin PC Der Abschnitt „Desktop-BS“ der PUR enthält Ihre Lizenzbestimmungen für WIN-Thin PC. Ergo, ein Thin-Client ist ein “Gerät” u. somit auch ein lizenzierbares “Gerät”, oder? (Aber) Sie dürfen die S/W jedoch nur zum Ausführen der nachfolgend aufgelisteten Typen von Anwendungen verwenden. • Terminalemulierung • Remotedesktop und ähnliche Technologien Laut PURs, S.24, Allg. Lizenzbestimmungen/Zusätzl. Lizenzanforderungen u./od. Nutzungsrechte Remotezugriffstechnologien Sie sind wie folgt berechtigt, mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf die auf dem lizenzierten Gerät installierte S/W von einem anderen Gerät aus zuzugreifen und zu nutzen: Remotedesktop: Der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Geräts ist berechtigt, mithilfe von Remotedesktop oder ähnlichen Technologien von einem anderen Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen. Wer hier mit dem Lesen „stoppt“ und sich darauf jetzt beruft, der zahlt beim Audit! Denn laut PURs, S.148 ! Ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Abschnitt „Remotedesktop“ der Allg. Lizenzbestimmungen des Desktop-BS (S.24) sind Sie berechtigt, nur vom lizenzierten Gerät remote auf die Instanzen zugreifen, die auf Ihren Servern (z. B. in Ihrem RZ) ausgeführt werden. Folgenden Ausnahmen gelten: • Sie sind berechtigt, von einem anderen Gerät, dem Sie entweder, eine aktive Windows VDA-Lizenz, eine aktive Windows VECD oder Windows VECD für SA-Lizenz oder eine Windows-Lizenz+SA zugewiesen haben, auf die Instanzen zuzugreifen. Also stimmt´s, dass ich weitere „Geräte“ doch wieder (kostenpflichtig) lizenzieren muss (mit SA/VDA) PURs,S.148: Windows (VDA) und Virtualisierungsrechte für Windows-lizenzierte Geräte+SA Die Lizenzbestimmungen für WIN-7 im Abschnitt „Desktop-BS“ der PUR, wie unten ergänzt, enthalten Ihre Lizenzbestimmungen für die Nutzung der S/W unter Windows VDA-Lizenzen sowie Windows-Lizenzen+SA. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen im Abschnitt „Desktop-BS“ und diesem Abschnitt haben diese Lizenzbestimmungen Vorrang. ZUWEISEN DER LIZENZ ZUM GERÄT Windows VDA-Geräte: ...Sie sind verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Gerät zuzuweisen. Windows-lizenzierte Geräte + SA: Das Gerät, dem Sie Ihre Windows-Lizenz + aktive SA zugewiesen haben, ist das „lizenzierte Gerät“. AUSFÜHREN VON INSTANZEN DER S/W Für jede Lizenz, die Sie zuweisen, dürfen Sie gleichzeitig entweder: • vom lizenzierten Gerät remote auf eine Instanz der S/W zugreifen, die in einer physischen OSE auf einem Ihrer Server (z. B. in Ihrem RZ) ausgeführt wird, oder • vom lizenzierten Gerät remote auf bis zu vier Instanzen der S/W zugreifen, die in virtuellen OSEs (nur eine Instanz pro virtuelle OSE) auf Ihren Servern (z.B. auf bis zu vier verschiedenen Servern in Ihrem RZ) ausgeführt werden. VG, Franz
  19. lizenzdoc

    Grundsatzfrage?

    Hi all :) Das Thema „Virtualisierung“ kann man immer „zwiespältig“ betrachten, für den einen „DIE geniale Lösung“, für den anderen erschließt sich da nicht viele Vorteile … Da ich nicht die Technik beherrsche, sondern mich die Technik :) , halte ich mich somit aus dieser „technischen Meinungsfindung“ heraus. Meine absolute Stärke ist die (bezahlte) Hilfestellung/Beratung mit der „Lizenz-Kosten-Brille“. Vorher nachdenken, beraten lassen und dann „für sich (Firma, Situation + Bedürfnisse) preisgünstig, nachhaltige richtig entscheiden, welche Dinge, wie ausgestattet und angegangen werden … sollte „es“ sein. Lizenzrechtliche Hinweise/Tips hier im Board unter: http://www.mcseboard.de/microsoft-lizenzen-50/office-ts-office-win-virtualdesktop-hinweise-fallstricke-181298.html#post1116950 VG, Franz
  20. Zugriffe auf Applikationen (wie Office) bis hin zum kompletten V-DeskTop (inkl. WIN-OS) bereitet leider zu vielen echte „Kopfschmerzen“, hier mal 3 Situationen inkl. Hinweise/Tips: DeskTop/Fat-Client über den TS-Dienst: -- Finger weg von Office-OEM (und somit von allen Box-Produkten), alleinig das Office aus den Volumenverträgen erlaubt die Installation/Nutzung auf einem weiteren Netzwerkgerät (Server). Eine zusätzliche Installation/Nutzung auf dem Zugriffs-PC ist auch erlaubt. Wer als Hauptnutzer noch zusätzlich ein „tragbaren Gerät“ nutzt, darf die Volumen-Lizenz dort auch installieren/nutzen. Wenn via Home-PC des Hauptnutzers auch wiederum die Applikation genutzt werden soll, das Office inkl. SA kaufen, dann ist das Home-Use-Right auch dabei und erlaubt. Wer es also richtig angeht, nutzt 1 Lizenz auf 4 Geräten! Das PC-OS kann ein preiswertes OEM sein! Mehr wird ja hier nicht benötigt. DeskTop-PC inkl. einem stark genutzten „tragbaren Gerät“: Alles was oben schon aufgezählt wurde, gilt hier auch + Beim „tragbaren Gerät“ (Notebook=Nb) sollte/kann man über die „BitLocker-Funktion“ nachdenken. Wenn dauerhaft (über viele Jahre) relevant, dann das Nb bitte nicht mit OEM-OS kaufen, sondern mit einem ca. gleich teurem SB-OS (Systembuilder > ca. 100€)) kaufen, da SB von der H/W wieder gelöst und beim H/W-Wechsel somit wieder verwertbar ist!!! Auch bedenken: Ein Upgrade via Volumenvertrag kostet alleinig schon ca. 185€(fast 2x teurer)! Die SB-Lizenz mit der WIN-7-SA-only für 2 Jahre (ca. 130€= p.a. = ca. 65€) aus einem OPEN hinzu kaufen (innerhalb 90-Tage seit SB-LIC-Kauf) … SB+SA, dies ist aktuell die preiswerteste Lösung. Nach Ablauf der 2-Jahre-SA bleibt „für immer“!!! das Recht auf diese BitLocker-Funktion. Da ja SB-Lizenz, kann ich dann diese SB-Lizenz inkl. der BitLocker-Funktion zukünftig immer wieder auf eine neue H/W „vererben“. Virtualisierter PC auf einem internen Server (VirtualDeskTop): Office, als Applikation, wird wie oben beschrieben lizensiert, ev. auch mit SA, wenn benötigt. Um das OS von dem lizensierten H/W-Gerät, erlaubterweise, auf den Server zu verschieben, benötigt man die sog. VDA-Lizensierung als Add-On für dieses PC-OS. (Miet-Kosten ca. 100€ p.a.!). Aber nun Achtung! Greift man jetzt zusätzlich von dem Nb oder Home-PC oder anderem Gerät auf diesen V-DeskTop zu, muss für jedes dieser zusätzlichen Geräte ja wiederum 1x VDA gekauft werden … erzeugt immer ein breites (innerliches) Grinsen bei einem Audit-Prüfer! … „Treffer > versenkt“ … Deswegen > vorher nachdenken und sich beraten lassen. VG, Franz
  21. Moin, Danke euch beiden! Eure Antworten machen mir das Excel leider nicht einfacher :) Da muss ich es irgendwie begrenzen, ansonsten laufe ich beim Kunden mit einem 42"-Notebook zur Präsentation ein :) Dann mache ich mich mal ans "Denken" .... Danke und einen angenehmen Tag Euch, VG, Franz
  22. Hi, ja, ich traue mich aus der Lizenz-Ecke hier rüber :) bin da technisch nicht aktuell (sorry). Ich versuche mich an einer Excel-Lizenz-Matrix für die SQL-Thematik. Schemata soll so aussehen: 4 x Physikalische Server, mit je bis zu 4 CPU-Sockets, mit je bis zu 4 Kernen. Wenn keine VMs generiert werden ist die Lizenzierung bis da sehr einfach. Aber ich will ja nun das Thema VMs einbinden. Jetzt meine ( wahrscheinlich „laienhaften“) Fragen : Gibt es Mainboards mit mehr als 4 CPU-Sockets? Wenn ja, wie viele maximal? Gibt es CPUs mit mehr als 4 Kernen? Aktuell kenne ich den „Quadcore“. Wenn ja, wie viele maximal? VMs: Gibt es anerkannte/feststehende Regeln … wie viele VMs man in Abhängigkeit der physischen Kerne einer CPU generieren kann/darf? In der einzelnen VM: Gibt es anerkannte/feststehende Regeln … wie viele virtuelle Prozessoren man in Abhängigkeit der physischen Kerne einer CPU generieren kann/darf? Wenn VMotion eingesetzt würde, müssen dann (bei z.B. 4 x Physikalische Server alle gleich ausgestattet sein? Könnte mir das sehr gut vorstellen, aber weiß es nicht … Ich hoffe mal das war nicht falsch gedacht und gefragt. Muss ich noch was Weiteres bedenken? Vielen dank vorab für eure Hilfe! Falls ich es sauber zusammenbringe, gibt´s dann in der Lizenz-Ecke auch einen Beitrag darüber von mir :) VG, Franz
  23. Hi Nils, es ist alles sehr komisch und dubios ... ich finde den Passus leider nicht mehr. Aber wenn ich es nicht gelesen hätte, hätte ich es auch hier nie gepostet ... Da nicht mehr auffindbar, bitte euren Ms-PAM anfragen. Wenn der dann auch nichts weiss, soll er es euch schriftlich geben, dass ihr kein SPLA zeichnen müsst. Bin da untröstlich, dass ich die relevante Textstelle nicht mehr finde, heißt für mich, lieber gleich alles copy/paste mit Quelle, bevor wieder was wichtiges "verschütt" geht. Aber alles andere ist so ... VG vom zerknirschten Franz
  24. Hi, Microsoft schreibt "ab Kaufdatum" der Basis-Lizenz, somit denke ich Rechnungsdatum, alles andere wäre nicht sinnhaft und "logisch" ... Kauftdatum + 90 Tage = letzter Tag für das Rechnungsdatum der SA! VG, Franz
  25. Hallo StHaupt :) Bei den Volumen-Lizenzen des Applikation-Pools gilt immer nur die Regel "Device-Lizenzierung" Für die Nutzung/Lizenzierung der Office-Lizenz aus dem Volumen-Vertrag zählt man die "zugreifenden Devices", kauft dann für jedes 1x das Office und installiert es auf dem TS. Die weitere 2.Installation/Nutzung auf dem "zugreifenden Device" ist erlaubt! Eine weitere 3.Installation/Nutzung des Office auf einem "tragbaren Gerät" des Hauptnutzers ist auch erlaubt! Den sauberen, ausreichenden Kauf der WIN-CAL + RDL-(TS-)CAL nicht vergessen (Device- oder User-CAL sind ja erlaubt) Ein "Grau-Bereich" ist die Regelung. Die Nutzung von User-Gruppen-Regelung beißt sich ja mit der Device-Lizenzierung, ergo müßte man den Zugriff der IP-/Mac-Addressen regeln! Wenn aber üblich ist, dass jeder User immer an seinem festen Arbeits-PC sitzt, wird bei einem Audit dies, bei sauberem Nachweis, kaum bemängelt ... könnte aber! Fatal wird es, wenn alle 100 PCs im Unternehmen mit demselben Image betankt wurden, auf dem die Verlinkung zum TS-Office existiert ! Dann beim Audit zu sagen, "es "wird" aber nur von 10 PCs darauf zugegriffen", entlockt dem Prüfer nur ein müdes Lächeln ... und gegenüber MS muss man dann chancenlos "betteln". Da zugegriffen werden "könnte" sind dann sicherlich 100 Office + RDL-CALs zu kaufen! Vorher nachdenken, hat nie geschadet :) Die Aussage vom Distributor zeigt mir mal wieder > Umsatzdruck oder mangelndes Lizenzwissen! VG, Franz
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