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lizenzdoc

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  1. Es ist, wie es ist … Nach zurückliegenden 15 Monaten als freier Berater erkenne ich, dass die Wertschätzung und somit der Bedarf bei Kunden nicht wirklich vorhanden ist, legal, neutral, besser, „sparsamer“, unabhängig, kundenorientiert und nachhaltig beraten zu werden … leider wird nur viel geredet und zu wenig gehandelt. Scheinbar ist das Vertrauen in die Aussagen/Beratung seitens Microsoft und Partnern absolut hoch … Ich ziehe daraus die Konsequenzen und suche ab sofort nach einer Anstellung im Software-Vertrieb/-Beratung. Das Thema Microsoft steht bei mir sicherlich im Vordergrund, wobei andere Hersteller dem oft gleichen und somit kurzfristig „erlernbar“ sind … Sollte hier jemand sein, der mir helfen will, freue ich mich sehr darüber. Meine Kontaktdaten kann jeder auf Business Network - Social Network for Business Professionals | XING oder auf BMI Lizenzen > finden. Sicherlich bleibe ich hier weiterhin gerne aktiv. VG, Franz
  2. Moin Martin, ich habe mal in die Preisliste aus 04-2004 nachgeschaut. Leider gab es dort schon die Differenzierung zw. DEVICE-/USER-CALs ... Somit hilft dies Dir auch nicht als "Argumentationshilfe" ... Ein Weg wäre der Distributor, der den Vertrag bearbeitet hatte, Der andere weg wäre die Partner-Hotline ... Mehr als versuchen geht ja nicht ... VG, Franz
  3. Hi Martin, (freu mich, wieder von Dir zu lesen) leider wurde seitens Partner/MS kaum relevant das genau nachgefragt. Am Ende hat man da dann ein Problem. MS wird sich da kaum bewegen ... Jetzt kann man nur "retten" ... welche Device-CALs sind noch "brauchbar" und welche Anzahl an USER-CALs muss man jetzt sinnvoll hinzukaufen (zwecks "auffüllen"). Dann halt ohne SA via OPEN. VG, Franz
  4. hi martins, wenn die damalige Anfangsbestellung auf "Device" gelautet hatte, dann kann man auch nur diese als "Device" heraus kaufen. Auf "USER" zu wechseln erlaubt MS nur, wenn bei der SA-Verlängerung die Verlängerungsbestellung expliziet nun neu dann "User-SA" lautet ... Denke mal, MS-Irland wird sich "quer stellen" und nichts machen. Leider ... Grüße, Franz
  5. Für die MS-Partner traurig > VLH-Team seit 01.07.2011 aufgelöst ! Leider habe ich erst jetzt erfahren, dass das VLH-Team seit dem 01.07. aufgelöst wurde. Einige sind gegangen, andere sind in das Team „Microsoft Partner Service Center“ Tel. 0180 5 302525* Geschäftszeiten: Montag - Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr Leider für Endkunden nicht zugänglich !! Ich befürchte jetzt mal, dass zukünftig die Qualität für relevante saubere Entscheidungen/Auskünfte hinsichtlich Vertrags- und Lizenzrecht in Deutschland zu niedrig sein wird. D.h. dann wohl, dass Aussagen bei Endkunden-Situation besser 3x hinterfragt werden sollten, bzw. man sich alles schriftlich von dem MS-Betreuer geben lassen muss. VLH = Volumen-Licensing-HelpDesk ! Da wurde für Deutschland (nach ev. Rücksprache mit Irland/USA) finale Aussagen getroffen, wie was zu verstehen und zu machen ist. Ich hatte die Manschaft dort immer sehr hoch geschätzt ! Aber somit wird die saubere Arbeit/Aussagen hier für alle noch wichtiger !!! VG, Franz
  6. @zahni okay, im Text steht das "statt" und ich denke das ist das von Dir gemeinte "oder". Wie kann ich nun eine VM "betreiben"? Benötige ich somit dann technisch 1x WIN-7, um überhaupt eine VM zu starten/zu betreiben und eine weiter WIN-7-Lizenz um innerhalb der VM dann die WIN-7 zu staren/zu betreiben ? Ergo dann 2x WIN-7-Lizenzen ??? VG, Franz
  7. Also dann back to basic: Product-List 08-2011, Seite 154, Punkt 109: CAL für Windows Server 2008 Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in Ihrem Vertrag werden die Nutzungsrechte für alle Editionen von Windows Server 2008 (unabhängig vom Kaufdatum der Lizenz) ab dem 19. Januar erweitert und die CAL-Anforderungen für den Zugriff auf Windows Server 2008unter bestimmten Umständen abgeschafft. Sie müssen keine CAL erwerben, um auf eine Instanz der Serversoftware Windows Server 2008 zugreifen zu können, die in einer physischen Betriebssystemumgebung ausgeführt und nur für Folgendes verwendet wird:  Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware  Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten  Ausführung der Software zum Verwalten und Warten von Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server Kunden können auch ihre Downgraderechte nutzen und im Rahmen dieser erweiterten Nutzungsrechte frühere Versionen von Windows Server verwenden. PURs 07-2011, Seite 36:I) Zusätzliche Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte. a) Client-Zugriffslizenzen (Client Access Licenses, CALs). • Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, eine CAL zu erwerben und dem entsprechenden Gerät bzw. Nutzer zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet. Die entsprechenden CALs für die einzelnen Produkte sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. • Sie benötigen keine CALs für Folgendes:(1) einen Nutzer oder ein Gerät, der bzw. das nur über das Internet auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, ohne von der Serversoftware oder durch eine andere Methode authentifiziert oder anderweitig individuell identifiziert zu werden, (2) jeden Ihrer Server, der für die Serversoftware lizenziert ist und auf dem Instanzen derselben ausgeführt werden, (3) bis zu zwei Geräte oder Nutzer, die nur auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreifen, um die entsprechenden Instanzen zu verwalten, oder (4) jeden Nutzer oder jedes Gerät, das auf eine in einer physischen OSE ausgeführte Instanz zugreift, die ausschließlich für Folgendes verwendet wird: (i) Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware (ii) Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten (iii) Ausführung der Software zum Verwalten und Warten von OSEs auf dem lizenzierten Server • Ihre CALs erlauben den Zugriff auf Ihre Instanzen früherer Versionen, jedoch nicht späterer Versionen, der Serversoftware, sofern in der nachfolgenden Tabelle nichts anderes angegeben ist. Wenn Sie auf Instanzen einer früheren Version zugreifen, können Sie auch die CALs für diese Version verwenden. VG, Franz
  8. Danke, ich versuch halt auf dem aktuellsten Stand zu sein, kostet aber auch immer eine enorme Menge an Zeit und Erfahrung und Nnachdenken ... (was war vorher, was wurde geändert, was bedeutet das für den Kunden, betrifft es den Kunden > wann hatte er diese Lizenz gekauft, stellt ihn die neue Spielregel schlechter ... und noch einige andere Gesichtspunkte) Da verschafft ein 2,5 Tage-Kurse nur ein "Minimal-Basic-Wissen" VG, Franz
  9. hi, ich befürchte das nicht nur, ich weiß es. Die höchte WIN-Server-Version (wirklich installierte Version) gibt die "Muss-version" der WIN-CALs vor. Ein super beliebte Eingangsfrage beim Audit :) und schon hat der Kunde ein "AuA" und muss in die Defensive abtauchen. VG, Franz
  10. Hi, Da liegst Du voll richtig. 15 CALs hast Du als Beigabe durch den Server-Käufe, den Rest = 25 CALs musst Du hinzukaufen. Bitte beachten dass die Datacenter-Lizenz nur auf einer Hardware mit mind. 2 aktiv belegten CPU-Sokets betrieben/lizensiert werden darf ! VG, Franz
  11. hi, um mal wieder das Thema "Grundlagen der Legalität" zu strapazieren: Bei Box-Produkten oder OEM gilt mal nur die "mitgelieferte EULA. Für alle mal hier der richtige Link: License Terms und bei WIN-7-Pro (als Beispiel) gibt es zw. SB, NFR und OEM extreme Lizenzregel-Unterschiede !!! Bei SB darf man super viel :) Bei NFR u. OEM darf man fast gar nichts mehr ... Viel Spaß beim Lesen ... ... und mein SB-Gedanke war mal jetzt wirklich der beste ... SA > SA only kann man nur via Volumenverträge kaufen! Bei der 90-Tage Regelung für den "Hinzukauf" zu SB/OEM sind nur bestimmte Volumenverträge zugelassen, also nicht alle. durch die SA wird aus diesem 2er-Konstrukt (also nicht aus dieser Basis-Lizenz) ein Recht die Spielregeln des Volumenvertrages zu nutzen. Nach Ende der SA fallen einige Rechte weg, einige bleiben erhalten. Effektiv habe ich weiterhin eine SB/OEM-Basis-Lizenz + die SA aus einem Volumenvertrag. Zitat aus den aktuellen EULAs > Gilt für SB/NFR/OEM gleichermaßen: Verwendung mit Virtualisierungstechnologien. Statt die Software direkt auf dem lizenzierten Computer zu verwenden, sind Sie berechtigt, die Software innerhalb nur eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Computer zu installieren und zu verwenden. Also darf man, auch ohne SA !!!, eine(1) VM auf demselben Gerät betreiben! Die SA erweitert diese Recht somit auf 4 VMs, aber auch nur auf diesem lizensierten Gerät. VG, Franz
  12. hi, ganz einfach : Wenn in einer 2003-Server-Domain der Admin nur eine einzige 2008er-Server-Version installiert, benötigt die komplette Domain nun 2008er-CALs. Also immer schön vorher nachdenken. Wird diese 2008er-Lizenz als 2003er Version (downgegradet) installiert, verbleibt natürlich alles beim alten (2003er-CALs) VG, Franz
  13. okay, wieder was gelernt :) Klingt für mich etwas unstrukturiert seitens MS, aber so sind halt die Fakten. VG, Franz
  14. Moin, bei EA und SELECT betrachtet MS immer den Vertrags-Konstrukt. Jeder "Beitritt = Enrollment" hat einen eigenen Key-Satz. Da jeder Vertrag mind. 1 Beitritt hat, hat man bei einem gekoppelten EA/Select 2 Keysets. Für jeden weiteren Beitritt gibt es somit zusätzlich wieder 1 Keyset. So sammelt man im Laufe der Zeit auf VLSC ne Menge Keys., da ja die abgelaufenen Beitritte ihre Gültigkeit nicht verlieren ! Und so sollte es auch bei OPEN wohl sein, oder? VG, Franz
  15. hi, normalerweise gibt es nur für den Vertrag einen Key-Satz. Was ist das für ein Vertrag? OPEN/SELECT ?? Zusammengelegte Beitritte/Verträge? VG, Franz
  16. hi, Ihr gallopiert da mit den versionen ganz schön rum :) Wenn der 2008er in die Domain hinzu kommt, dann mal alle WIN-CALs auf 2008 auch. Wird der TS-Dienst dann auf dem 2008 betrieben, dann auch 2008er RDl-CALs (TS), oder man muss 2008 auf 2003 downgraden .... Also mal in Ruhe überlegen ... VG, Franz
  17. hi, wenn Du die SKU hättest, kannst Du alles auch im Internet finden. Sollte mit "C79-xxxxx" betitelt sein, soweit ich mich noch erinnern kann... Und das richtige Kürzel wäre "CUP" = Competitive Upgrade VG, Franz
  18. Hi, sorry, ich habe einiges in meinem letzten Beitrag editieren und verändern müssen. Da im Thema WIN-7 ein OEM(ca. 100€) +WIN- Upgrade(ca. 180€) zu teuer würde, habe ich die Kombi gewählt WIN-7-SB(ca. 100€) + SA (2-Jahre im OPEN ca. 110€). Somit alles legal und sehr praktisch, da wieder verwertbar. Irgendwie musste die Lösung aus dem Volumenvertrag kommen, damit die PURs greifen, anstatt EULAs beachten zu müssen. Nach Ablauf der SA bleibt die WIN-7-SB-Ware weiterhin als quasi Volumen-Lizenz gültig ! VG, Franz
  19. hi, ich habe nachgedacht und nachgelesen ... Bei der Lizensierung eines Devices ( mit WIN7 bzw. Office ) ist die Kabel-Länge der Eingabegeräte uninteressant. Es geht alleinig um das Device. Dies wäre auch keine RDL-Session! Wenn ich das alles irgendwie richtig verstehe, läuft in einem abgeschotteten Raum ein Server(Gerät), auf dem virtualisiert wird und die User schön weit weg in einer anderen Räumlichkeit sitzen und über lange Kabel auf diese zugeortneten VM(Server/Gerät) zugreifen. Selbst haben die User ja keinen PC im Raum mehr. Somit ist das zu lizensierende Device der Server und darauf laufen die verschiedenen VMs. Wenn es so ist, reden wir somit nur über ein einziges Device (den Server) auf dem es mehrere VMs gibt, oder? Alle hier genannten Zitate aus den PURs sind für WIN7 und Office identisch! Als erstes muss laut den PURs das "pyhsikalische Gerät" lizensiert werden, okay nehmen wird doch ein WIN-7-SB + SA (aus OPEN) und ein Office(aus OPEN) und weisen diese Lic dem Server zu. Soweit legal und PUR-konform. Zitat aus PURs 07-2011 Seite 27 > Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät (physischen Hardwaresystem) zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“. Nun lizensieren wir die VM: Zitat aus den PURs 07-2011, Seite 28 > e) Verwendung mit Virtualisierungstechnologien. Statt die Software direkt auf dem lizenzierten Gerät zu verwenden, sind Sie berechtigt, eine Kopie innerhalb eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Gerät zu installieren und zu verwenden. Da nun diese VM auf dem "lizensierten Gerät" betrieben wird > alles konform! Habe ich 1 VM, benötige ich 1x WIN7 + 1x Office Habe ich X VM, benötige ich X x WIN7 + X x Office Richtig? So, jetzt der Clou ! Das alles war PUR-konform, aber bei Office ohne SA !!! Einen angenehmen Tag wünscht, Franz
  20. Moin, also, das "Stück Holz" bitte nicht so ernst nehmen! Es sollte nur verdeutlichen, was MS mit "zuweisen" meint. Somit darf man WIN7-SB auch einem Thin-client mit irgendeinem OS zuweisen, es geht ausschließlich um die saubere Lizensierung. Was MS irgenwo im WEB schreibt ist irrelevant, einzig alleinig zählt > EULA, Verträge, PURs und ProductList. = "Spielregeln" Alle anderen Texte dienen ausschließlich einer gewissen Verdeutlichung der o.g. Vertragsgrundlagen. Ich fänd es gut, wenn MS mal mit dem "Schmarrn" aufhört und eine wirklich rechtsverbindliche Lizensierungs-Seite baut, die Grafiken und Darlegungen auf absoluter Basis der o.g. "Spielregeln" darstellt. SA-only für OEM, SB, FPP geht nicht im OV-SUB oder OV, geht nur im normalen OPEN und SELECT ! VG, Franz
  21. Hi all, wenn ich aus > PURs 07-2011 Seite 140/141 zitieren darf: Windows 7 Enterprise > Virtualisierungsrechte für Windows-lizenzierte Geräte mit aktiver SA a) Ausführen von Instanzen der Software. • Für jede Lizenz, die Sie zuweisen, dürfen Sie gleichzeitig entweder: o vom lizenzierten Gerät remote auf eine Instanz der Software zugreifen, die in einer physischen OSE auf einem Ihrer Server (z. B. in Ihrem Rechenzentrum) ausgeführt wird, oder o vom lizenzierten Gerät remote auf bis zu vier Instanzen der Software zugreifen, die in virtuellen OSEs (nur eine Instanz pro virtuelle OSE) auf Ihren Servern (z.B. auf bis zu vier verschiedenen Servern in Ihrem Rechenzentrum) ausgeführt werden. Wenn man jetzt Systembuilder (SB) kauft ( von der ich immer noch behaupte, das dies Lizenz beim Hardwaretausch wiederverwendbar ist ) und innerhalb von 90 Tagen die SA aus einem OPEN hinzukauft, habe ich einen festen Konstrukt, den ich bei Defekt oder nach 90 Tagen Verweildauer immer neu verwenden darf. Okay, nach 2 Jahren SA-Laufzeit muss ich die SA wieder erneuern... (funktioniert auch im SELECT, da halt 3 Jahre SA !) Anmerkung: MS spricht in den PURs immer nur von "Lizenz zuweisen", nie von wirklicher, physikalischer Installation dieser Lizenz! D.h. man könnte einem "Stück Holz" dieses WIN-7-Konstrukt "zuweisen" und somit von diesem "Stück Holz" aus auf die virtualisierte Lizenz zugreifen. Für alle Notebook-Anwender: Am Ende der SA verfällt das Thema VM, aber die Bit-Locker-Funktion bleibt ! VG, Franz
  22. hi, es ist schon etwas frustrierend ... Der Kunde stand zu 99% an dem Punkt aus Kostengründen seinen EA/SELECT nicht zu verlängern, obwohl es für seinen Bedarf sehr sinnvoll wäre ... MS kommt ihm auch nur unwesendlich endgegen, bei 650 PC weltweit, wohl kein wichtiger Kunde ... Nach meiner Beratung wird der Kunde u.a. den EA/SELECT doch verlängern, aber via USA ( Währungsvorteil ). Jetzt paßt alles wieder ins Budget. Aber nun ist MS auf mich stinksau ... anstatt sich über den jetzt doch noch auf Deutschland fallenden Umsatz zu freuen! Mein Kunde ist für die unverhoffte "Rettung der MS-Verträge" total dankbar und versteht das "maulen" von MS auch nicht so wirklich "besser weniger, als garnichts" ... So eine gelagerte Beratung hätte MS leisten müssen, anstatt "hop oder top" zu spielen. VG, Franz
  23. Hi Skyacer, wenn Ihr Notebooks (demnächst)habt, sollte man die Anschaffung von WIN-7-(SB)SystemBuilder bedenken. Preis vergleichbar wie OEM. Dadurch wäre die WIN-Lizenz "ablösbar" vom Device und wieder verwendbar! Wenn dann noch die Bitlocker-Funtion von WIN-Enterprise benötigt würde, kann man die SA für 2 Jahre über einen OPEN (innerhalb von 90 Tagen ab Kauf der SB) hinzufügen. Läuft die SA aus, bleibt die Bitlocker-Funktion der Lizenz erhalten und mit der SB kannst Du diese dann auf das Nachfolger-Notebook übertragen ... ... nur mal so erwähnt ... VG, Franz
  24. Hi, ja, es liest sich sehr "dynamisch" ... ... und bei 2-4 "Devices" pro MA, da kommen einige Office-Lizenzen zusammen! Eine Überlegung wäre jetzt, ob Du und der Kunde mal über Office-365 (in the cloud) reden solltet ... Vorteile > Office wird nicht mehr nach Devices sondern nach Usern lizensiert. Außerdem kann es wegen der monatl. Nutzungs-Abrechnung steuerlich angenehm werden. VG, Franz
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