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lizenzdoc

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  1. hi, Ihr gallopiert da mit den versionen ganz schön rum :) Wenn der 2008er in die Domain hinzu kommt, dann mal alle WIN-CALs auf 2008 auch. Wird der TS-Dienst dann auf dem 2008 betrieben, dann auch 2008er RDl-CALs (TS), oder man muss 2008 auf 2003 downgraden .... Also mal in Ruhe überlegen ... VG, Franz
  2. hi, wenn Du die SKU hättest, kannst Du alles auch im Internet finden. Sollte mit "C79-xxxxx" betitelt sein, soweit ich mich noch erinnern kann... Und das richtige Kürzel wäre "CUP" = Competitive Upgrade VG, Franz
  3. Hi, sorry, ich habe einiges in meinem letzten Beitrag editieren und verändern müssen. Da im Thema WIN-7 ein OEM(ca. 100€) +WIN- Upgrade(ca. 180€) zu teuer würde, habe ich die Kombi gewählt WIN-7-SB(ca. 100€) + SA (2-Jahre im OPEN ca. 110€). Somit alles legal und sehr praktisch, da wieder verwertbar. Irgendwie musste die Lösung aus dem Volumenvertrag kommen, damit die PURs greifen, anstatt EULAs beachten zu müssen. Nach Ablauf der SA bleibt die WIN-7-SB-Ware weiterhin als quasi Volumen-Lizenz gültig ! VG, Franz
  4. hi, ich habe nachgedacht und nachgelesen ... Bei der Lizensierung eines Devices ( mit WIN7 bzw. Office ) ist die Kabel-Länge der Eingabegeräte uninteressant. Es geht alleinig um das Device. Dies wäre auch keine RDL-Session! Wenn ich das alles irgendwie richtig verstehe, läuft in einem abgeschotteten Raum ein Server(Gerät), auf dem virtualisiert wird und die User schön weit weg in einer anderen Räumlichkeit sitzen und über lange Kabel auf diese zugeortneten VM(Server/Gerät) zugreifen. Selbst haben die User ja keinen PC im Raum mehr. Somit ist das zu lizensierende Device der Server und darauf laufen die verschiedenen VMs. Wenn es so ist, reden wir somit nur über ein einziges Device (den Server) auf dem es mehrere VMs gibt, oder? Alle hier genannten Zitate aus den PURs sind für WIN7 und Office identisch! Als erstes muss laut den PURs das "pyhsikalische Gerät" lizensiert werden, okay nehmen wird doch ein WIN-7-SB + SA (aus OPEN) und ein Office(aus OPEN) und weisen diese Lic dem Server zu. Soweit legal und PUR-konform. Zitat aus PURs 07-2011 Seite 27 > Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät (physischen Hardwaresystem) zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“. Nun lizensieren wir die VM: Zitat aus den PURs 07-2011, Seite 28 > e) Verwendung mit Virtualisierungstechnologien. Statt die Software direkt auf dem lizenzierten Gerät zu verwenden, sind Sie berechtigt, eine Kopie innerhalb eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Gerät zu installieren und zu verwenden. Da nun diese VM auf dem "lizensierten Gerät" betrieben wird > alles konform! Habe ich 1 VM, benötige ich 1x WIN7 + 1x Office Habe ich X VM, benötige ich X x WIN7 + X x Office Richtig? So, jetzt der Clou ! Das alles war PUR-konform, aber bei Office ohne SA !!! Einen angenehmen Tag wünscht, Franz
  5. Moin, also, das "Stück Holz" bitte nicht so ernst nehmen! Es sollte nur verdeutlichen, was MS mit "zuweisen" meint. Somit darf man WIN7-SB auch einem Thin-client mit irgendeinem OS zuweisen, es geht ausschließlich um die saubere Lizensierung. Was MS irgenwo im WEB schreibt ist irrelevant, einzig alleinig zählt > EULA, Verträge, PURs und ProductList. = "Spielregeln" Alle anderen Texte dienen ausschließlich einer gewissen Verdeutlichung der o.g. Vertragsgrundlagen. Ich fänd es gut, wenn MS mal mit dem "Schmarrn" aufhört und eine wirklich rechtsverbindliche Lizensierungs-Seite baut, die Grafiken und Darlegungen auf absoluter Basis der o.g. "Spielregeln" darstellt. SA-only für OEM, SB, FPP geht nicht im OV-SUB oder OV, geht nur im normalen OPEN und SELECT ! VG, Franz
  6. Hi all, wenn ich aus > PURs 07-2011 Seite 140/141 zitieren darf: Windows 7 Enterprise > Virtualisierungsrechte für Windows-lizenzierte Geräte mit aktiver SA a) Ausführen von Instanzen der Software. • Für jede Lizenz, die Sie zuweisen, dürfen Sie gleichzeitig entweder: o vom lizenzierten Gerät remote auf eine Instanz der Software zugreifen, die in einer physischen OSE auf einem Ihrer Server (z. B. in Ihrem Rechenzentrum) ausgeführt wird, oder o vom lizenzierten Gerät remote auf bis zu vier Instanzen der Software zugreifen, die in virtuellen OSEs (nur eine Instanz pro virtuelle OSE) auf Ihren Servern (z.B. auf bis zu vier verschiedenen Servern in Ihrem Rechenzentrum) ausgeführt werden. Wenn man jetzt Systembuilder (SB) kauft ( von der ich immer noch behaupte, das dies Lizenz beim Hardwaretausch wiederverwendbar ist ) und innerhalb von 90 Tagen die SA aus einem OPEN hinzukauft, habe ich einen festen Konstrukt, den ich bei Defekt oder nach 90 Tagen Verweildauer immer neu verwenden darf. Okay, nach 2 Jahren SA-Laufzeit muss ich die SA wieder erneuern... (funktioniert auch im SELECT, da halt 3 Jahre SA !) Anmerkung: MS spricht in den PURs immer nur von "Lizenz zuweisen", nie von wirklicher, physikalischer Installation dieser Lizenz! D.h. man könnte einem "Stück Holz" dieses WIN-7-Konstrukt "zuweisen" und somit von diesem "Stück Holz" aus auf die virtualisierte Lizenz zugreifen. Für alle Notebook-Anwender: Am Ende der SA verfällt das Thema VM, aber die Bit-Locker-Funktion bleibt ! VG, Franz
  7. hi, es ist schon etwas frustrierend ... Der Kunde stand zu 99% an dem Punkt aus Kostengründen seinen EA/SELECT nicht zu verlängern, obwohl es für seinen Bedarf sehr sinnvoll wäre ... MS kommt ihm auch nur unwesendlich endgegen, bei 650 PC weltweit, wohl kein wichtiger Kunde ... Nach meiner Beratung wird der Kunde u.a. den EA/SELECT doch verlängern, aber via USA ( Währungsvorteil ). Jetzt paßt alles wieder ins Budget. Aber nun ist MS auf mich stinksau ... anstatt sich über den jetzt doch noch auf Deutschland fallenden Umsatz zu freuen! Mein Kunde ist für die unverhoffte "Rettung der MS-Verträge" total dankbar und versteht das "maulen" von MS auch nicht so wirklich "besser weniger, als garnichts" ... So eine gelagerte Beratung hätte MS leisten müssen, anstatt "hop oder top" zu spielen. VG, Franz
  8. Hi Skyacer, wenn Ihr Notebooks (demnächst)habt, sollte man die Anschaffung von WIN-7-(SB)SystemBuilder bedenken. Preis vergleichbar wie OEM. Dadurch wäre die WIN-Lizenz "ablösbar" vom Device und wieder verwendbar! Wenn dann noch die Bitlocker-Funtion von WIN-Enterprise benötigt würde, kann man die SA für 2 Jahre über einen OPEN (innerhalb von 90 Tagen ab Kauf der SB) hinzufügen. Läuft die SA aus, bleibt die Bitlocker-Funktion der Lizenz erhalten und mit der SB kannst Du diese dann auf das Nachfolger-Notebook übertragen ... ... nur mal so erwähnt ... VG, Franz
  9. Hi, ja, es liest sich sehr "dynamisch" ... ... und bei 2-4 "Devices" pro MA, da kommen einige Office-Lizenzen zusammen! Eine Überlegung wäre jetzt, ob Du und der Kunde mal über Office-365 (in the cloud) reden solltet ... Vorteile > Office wird nicht mehr nach Devices sondern nach Usern lizensiert. Außerdem kann es wegen der monatl. Nutzungs-Abrechnung steuerlich angenehm werden. VG, Franz
  10. hi prowis, auf dem TS-Dienst läuft der Lizenzserver, dieser "verwaltet" nur die RDS-CALs, somit die TS-Dienst-Zugriffe. jedes Device oder jeder User ( CAL-Wahlrecht), der auf das Office auf dem TS-Dienst zugreift, benötigt eine RDS-CAL. Es wird somit der Zugriff "verweigert" und man benötigt eine höhere Anzahl RDS-CALs. VG, Franz
  11. hallo Dutch OnE, ist der SBS ein Standard? Du vermutest es schon richtig, die zusätzlichen 2 SBS-CALs sind nicht "eintragbar", somit auch kein Key, aber gehören in euren "Lizenz-Ordner" eingepflegt. VG, Franz
  12. Hi, den SBS Essentials-Server darf man ja mit bis zu 25 User ohne CALs innerhalb einer SBS-Domain benutzen. Installierst Du jetzt in dieser SBS-Domain zusätzlich noch einen eigenen WIN-R2-STD ? VG, Franz
  13. hi pentium, okay. Beim Serverlizensieren sieht es so aus, dass jede H/W, jedes "Blech", jede Partition MS als eigenständig ansieht und eine Lizenz benötigt. Bei der Virtualisierung zu beachten: Std-Svr = 1x in der VM (kostenfrei), wobei die Basis-Lizenz auf der H/W nur die Virtualisierung betreiben darf! Enterp-Svr = 4x in der VM (kostenfrei), wobei die Basis-Lizenz auf der H/W nur die Virtualisierung betreiben darf! Datacenter = unlimited in der VM (kostenfrei), wobei die Basis-Lizenz auf der H/W nur die Virtualisierung betreiben darf! Wobei die DC-Lic nach Prozessoren der H/W lizensiert wird ! 2 CPU-Sockets belegt, 2x DC - Lizenzen, wobei Du DC nur betreiben darfst, wenn mind. 2 CPU-Sokets aktiv belegt sind! Ab Enterprise darfst Du in der VM mischen und sowohl STD, als auch Enterp. nutzen VG, Franz
  14. Hi jmumu , und lass Dich nicht verwirren, wenn Microsoft schreibt: "Den Wechsel von einer Limited CAL auf eine Full CAL ermöglicht ein Step-up." und alle CRM-partner dies so 1:1 übernehmen .... in der MS-Preisliste suchst Du so einen "Step-Up" dann leider vergeblich .... es ist auch für den Hersteller halt nicht so einfach seinen eigenen "Kram" zu verstehen :) VG, Franz
  15. @Kruemel38 "So ganz einfach zu verstehen ist das ganze Lizenzthema nämlich nicht" Da stimme ich Dir zu, aber aus "gewissen Gründen" freut es mich ja auch wiederum :) Vg, Franz
  16. Moin :), bin mir da etwas unsicher, Du schreibst: "Auf jeden Server werden maximal 5 User zugreifen" Da Du von 2 SVR schreibst, sind das doch dann 10 User, oder irre ich mich da? Dann benötigst Du auch 10 WIN- und 10 RDS-CALs ... Vg, Franz
  17. Hi, Grundsätzliche Lizensierung ergibt sich aus der technischen Installation : Win-Server >> CALs ! darauf dann > SQL-Server >> CALs od. Proz.-Lizensierung dessen ! und wiederum darauf dann > CRM-Server >> CRM-CALs ! "normale" CRM-CAL = Voller Zugriff Limited-CAL = eingeschränkter Zugriff ( aber + Add-CRM-CAL = "normale" CAL = wiederum Vollzugriff) die Add-CAL ist ein Add-on-CAL und bedingt die Limited als Basis! Verstandlich beschrieben? Vg, Franz
  18. es ist eigentlich ganz einfach... Der V-Key ist nicht auf Stückzahlen begrenzt. Hast Du 1x die Berechtigung erworben ( siehe oben), dann darfst du jegliche Stückzahl "betanken" solange legal und ausreichend Lizenzen erworben wurden. Es ist auch nie zeitlich begrenzt. Das Poratl sollte Dir XP, VISTA und WIN7 V-Keys zur Verfügung stellen... VG, Franz
  19. Moin, In den MS-Volumenverträgen gibt es die Spielregel, erst wenn ich aus dem Systeme-Pool 1x ein Produkt gekauft habe, darf ich auch erst dann dessen Vorteile benutzen. Deswegen habt Ihr damals 1x einen Vista-Upgrade gekauft, um diese Vorteile des Ssysteme-Pools "freizuschalten" ... erst danach war das Re-Imagen" erlaubt, deswegen auch nur Anzahl "1". Dannach darf man mit dem Volumen-Key die PCs mit dem gewünschten Image "betanken". Ein V-Key ist nie limitiert ! (leider sehr verführerisch :) ) Da in diesem Fall ja alle PCs mit mindestens XP lizensiert sind, darf man mit diesem V-Key auch alle mit dem gewünschten XP-Image betanken. VG, Franz
  20. Moin, komisch, dass das Thema CAL-Lizensierung immer wieder als so schwierig angesehen wird. Grundregel : Aktion erzeugt Reaktion = lizenzpflichtig Drückt ein User auf eine Taste die daraufhin an einem Server eine Reaktion auslöst, dann ist dies mit einer CAL zu lizensieren. (Egal, über wie viel Server dies geleitet wurde) Oder mal anders: Betätige ich einen Lichtschalter, geht das Licht an ... egal über wieviele Mehrfach-Verlängerungs-Steckleisten der Strom geleitet wurde und egal welche Farben diese Steckerleisten haben („Multiplexing“ oder „Pooling“) ... > Aktion erzeugt Reaktion = lizenzpflichtig Bei SQL wäre dies "read/write" als Aktion zu sehen ... Ist doch eigentlich einfach, oder? VG, Franz
  21. hi, wieder ein Microsoft-UPS ! Quelle: https://partner.microsoft.com/germany/40019020 Zitat: In den neuen Select Plus-Verträgen, die am 16. August 2010 in Kraft getreten sind, wird auf die Anforderung von mindestens 500 Punkten für die erste Bestellung unter Select Plus verzichtet, um Kunden im Geschäftsjahr 2011 zu einer Annahme des Select Plus-Programms zu ermuntern. Diese Änderung gilt rückwirkend für Select Plus-Verträge, die innerhalb der letzten 12 Monate abgeschlossen wurden. „Mensch, Microsoft, wie kundenorientiert Du doch geworden bist ! ... die Microsoft-Welt dankt Dir !“ :) Liest sich doch toll, oder? Naja ... für mich als Berater ist das schlicht „ein Schmarrn“ ! Warum ? Weil ... ein neuer SELECT-PLUS-Kunde (z.B. in Preisstaffel „A“) nur einen solchen Vertrag eröffnen durfte (laut Vertrags-Text), wenn eine 500-Punkte-Bestellung für das 1. Jahr und auch pro gewünschten Pool beim LAR vorlag ! Es kann also kein „normaler“ SELECT-PLUS-Vertrag existieren, für den ja nun diese tolle Sonderlocke rückwirkend gelten kann ... oder? (ich sehe diese „Sonderlocke“ eher als Tribut an die „verarmenden LARs“, die kaum noch ausreichend die neuen SELECT-PLUS-Verträge abschließen konnten ... und somit ja fast verhungert wären ....) Aber ...nun vergessen wir mal den „Schmarrn“, den Microsoft verzapft hat und blicken in die Zukunft :) ... Der SELECT-PLUS wird somit wieder interessant für „normale" SELECT Kunden/Interessenten, aber nun auch wieder für OPEN-Interessenten ( da extreme, wichtige Vorteile ! ) und z.B. für Dyn.-CRM-Interessenten ab 15 od. 55 CRM-User-Lizenzen .... :) Noch eine ungeklärte Frage: Gilt dies nur für den Preislevel „A“ oder auch „B-D“ ? Wenn nur „A“ wären die „B-D“ Kunden böse benachteiligt ! VG, Franz
  22. Hi zahni ! Ja, da wäre ein "Kunden orientierte Anpassung" mal echt cool und von Nöten ! Aber MS "itself" kennt sich in Ihren eigenen Verträgen schon nicht mal mehr aus ... Empfohlenes "Anschreiben" an Partner und Kunden ! Quelle > ... https://partner.microsoft.com/germany/40019020 ... Auszug: Wie Sie wissen, müssen während der Laufzeit eines Konzernbeitritts zusätzliche Computer, die über eine sogenannte True-up-Bestellung gemeldet werden, sowie Austausch- bzw. Ersatzcomputer mit einer Vollversion für das Windows-Desktop-Betriebssystem („Basislizenz“) lizenziert sein. Das lesen jetzt fast alle so, als wenn jetzt erst seit 01.07.2011 bei diesem "Austausch- bzw. Ersatzcomputer" WIN-XP nicht mehr verwendet werden darf... Menno, im Vertrag stand schon immer !! : "... solange der Ersatzcomputer zur Nutzung der neuesten Version dieses Betriebssystems lizensiert ist ..." d.h. seit dem Erscheinen von WIN7 mussten sowieso die Ersatz-PCs schon mit WIN7 lizensiert sein und nicht erst seit 01.07.2011 ... Bin mal gespannt, wieviele Kunden jetzt so ein lautendes Schreiben erhalten :) Irgendwie benötigt Microsoft selbst bald eine "nicht betriebsblinde" Beratung ! VG, Franz
  23. UPS! Quelle: Product-List 07-2011 ! Neues Microsoft Geschäftsjahr und gleich mal was „nettes“ ändern. Gilt aber ausschließlich nur für schon angelaufene Volumenverträge ... > EA + EA-Subscription, > OPEN-Value-Company-wide und OPEN-Value-Company-wide-Subscription Und es betrifft nur TrueUps = Meldungen von „neu“ hinzu kommenden PCs, deren OS aber schon älter ist ( wie nun WIN-XP-Pro!), also z.B. eine Firma wurde gerade dazu gekauft/übernommen, deren PC-OS ist auf WIN-XP-Pro, diese können nicht mehr so „nachgemeldet“ werden, so auch bei einzelnen hinzukommende PCs ... Wenn dies dann doch so gemacht werden muss, wird es böse teuer ... denn für MS ist dieser PC ja jetzt der WIN-XP-PC „nackig“ ! Und nu ? Internet-Kauf VISTA-SB/OEM für 30 € ? legal? ... Audit, ich komme ... WIN7-PRO SB neu kaufen für 110 €? und dann nochmals via Vertrag den WIN7 Upgrade bezahlen? Kostet zusätzlich auch mal so im OV-CW ca. 230€ / 282 €/ 332€ je nach Vertragsjahr (EA etwas billiger) ! Tja, jetzt wird sich zeigen, ob die damalige Vertragsberatung vorrausschauend beraten war und was jetzt euer Verkäufer beim Handels-Partner für Lösungen anbieten wird ... ... :) VG, Franz
  24. Moin, ich habe mal unter dem Link gesucht ... Wenn das wirklich die EULAs für WIN-Server 2008 R2 Box-Produkt sind ... (liest sich so jedenfalls, leider wird im PDF nicht nochmals ausdrücklich darauf hin gewiesen (schriftlich) ), dann darf man unbegrenzt downgraden. (also bis NT3.5 :) wenn jemand das will) Es gilt für beide Produkte (Server / CALs) VG, Franz
  25. Es gab keine 2008-R2-CALs, somit sind die 2008-CALs auch für R2 gültig. Gruß, Franz
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