Jump to content

lizenzdoc

Expert Member
  • Gesamte Inhalte

    1.853
  • Registriert seit

  • Letzter Besuch

Alle erstellten Inhalte von lizenzdoc

  1. Hi Clubber, wenn ihr schon die H/W ohne OEM kauft, dann geht einfach den Weg via SB-7 + 1x WIN-7-Upgrade aus dem Select fürs "Re-Imaging". Ob Ihr dann weiter dazu die SA kauft, um die Enterprise-edition zu bekommen, bleibt euch und euren Bedürfnissen überlassen. Die SA-Thematik darf man nach Ende des Select auch in einen EA überführen. Wie gesagt, das ist dann ein Planungsvorhaben, da sollte ein Berater am Tisch sein. VG, Franz
  2. hi Clubber, Es ist traurig, dass Euer LAR ( Select-Partner) Euch schlampig beraten hat und es auch scheinbar nicht besser machen will ... sonst wären solche Wissensstände nicht vorhanden. Zu deinen 500 x 98er version, schau bitte nach, was(OEM, FPP, SB, oder ? ) die wirklich sind! Nicht, dass da auch noch ein "Bock" versteckt ist. Wohin wollt ihr aktuell jetzt gehen ? XP oder ist WIN-7 nur ein Vision ? VG, Franz
  3. Hi Clubber, mal so gesagt, wenn Ihr unter 2.000 PCs habt, ist es sicherlich Staffel "A". WIN-7-SB ist die Lösung. Man hat die aktuellste Version und darf diese von der Hardware sauber trennen. Spielregel für das Re-Imaging = zusätzlich ! 1x WIN-7-Update via SELECT kaufen ( gleiche Sprache, wie SB !) die SBs zur Seite legen und mit der Volumen-Lizenz Re-Imaging betreiben. Für ca. 50 € p.a. und pro PC kann man noch die SA dazu kaufen, dann hat man sogar die Enterprise-Edition von WIN-7 und deren Vorteile (absolut sinnvoll, wenn viele Notebooks da sind). Wenn die SA mal ausläuft kann man dann auch nachdenken, ob man die WIN-SA in einem EA( ab 250-PCs) oder Open-Value weiterführen will, mit deren Vorteile. Da ja die SB-7 von der H/W trennbar ist, benötigt man zukünftig für Austausch-PCs auch keine OEM-OS, was kosten spart! Neue PCs immer auch nur mit SB-7 kaufen, kein OEM ! All das hätte euer "Reseller" euch vorher schon sagen können/sollen, aber er verkauft ja und berät nicht wirklich im Kundensinne ... manchmal darf man auch was von anderen lernen ... VG, Franz
  4. Hi Clubber, wenn Ihr einen SELECT der Staffel „A“ habt, dürfte der reine WIN-7-Update bei ca. 169 € netto liegen. Jetzt kann man den Weg gehen und für jeden PC die ca. 169 € für den WIN-7-Update aus dem Select kaufen und zusätzlich für X EURO die fehlenden Basis-Lizenzen noch nachkaufen … Man kann sich aber auch einen Berater leisten :) , der sich sehr gut auskennt, lässt sich auf den o.g. Weg gar nicht erst ein, und geht einen feineren, preiswerteren … Kostet euch dann ca. 110 € netto für jeden PC, egal ob die Basislizenz existiert + 1x 169 € aus dem SELECT. VG, Franz
  5. Moin orwell, entschuldigung, echt sorry, meine Aussage zu den WIN-CALs war voll falsch! Ich wollte eigentlich auf die R2-Server-Thematik hinweisen. Wer auf WIN-SVR-2008-R2 umstellen will, muss eine aktive SA dazu haben, oder die SVR-Lizenz neu kaufen. Die „normalen“ 2008-CALs und WIN-SVR-2008-External-Connector dürfen weiter benutzt werden. Danke für Deinen Einwand! VG, Franz
  6. Menno :( man muss den Film bis zum Schluss anschauen, damit man weiss, wie er wirklich ausging ! Solange dieser Passus in den PURs bleibt, solange ist die Lizensierung nach den "Allgemeine Lizenzbestimmungen" auf Seite 69 eine Farce ! Oder? Somit ist die STD-Edition davon nur noch betroffen, oder? und siehe auch noch Seite 75 > Alternative Berechnungsmethode, ein Witz! Vg, Franz
  7. Danke für die Aufklärung! Kann man dann belastbar diese Formel nehmen ? : Anzahl der SQL-LIC = Anzahl der VMs x Anzahl der virt.-Proc Kurzformel > # SQL-1P-Lic = # VM X # virt.-Proc Gilt nur für SQL-2008-STD-1-Proc und SQL-2008-DC (Datacenter) in virtueller Umgebung …. VG, Franz
  8. Hi :) Ein User, oder ein Device mit einer WIN-SVR-2008-R2-CAL darf im Unternehmens-Netzwerk auf alle WIN-SVR zugreifen. Für die Terminaldienste (Citrix) wird MS-seitig noch zusätzlich die WIN-RDL-CAL-2008-R2 benötigt + die sauber Citrix-Lizenzen …eine CAL für FTP-Dienste gibt es zusätzlich nicht. In deinen Fällen heißt das: Im 1. Fall 1x WIN-CAL / im 2.. Fall 1x WIN-CAL/ im 3. Fall 1x WIN-CAL + 1x RDL-CAL + Citrix-Lizensierung Noch zu beachten: Wer bei den MS-CALs „nur“ WIN-2008 ohne SA gekauft hatte, ist beim Zugriff auf den 2008-R2-SVR nicht legal lizensiert, d.h. alle CALs auf R2 nachkaufen! VG, Franz
  9. UPS ! im Moment bin ich mir sehr sicher, dass die DELL-Tabelle dort auf Seite 3 voll falsch ist! Bei 8x Cores auf der physikalischen Seite und 4x virt. Proc auf der virt. OSE bereitgestellt = 1x SQL-Proc-Lic ??? Aber wenn nur 1x Core auf der phys. Seite, dann = 4 SQL-proc-Lic ???? VG, Franz, der weiter an der Formel basteln will ....
  10. Moin, kurzer Zwischenstopp ….da ich mich technisch nicht so aus kenne und bevor ich mich total verrenne und auch noch falsch berate: Frage: auf der virt.-OSE > VMware stellt sog. VMs zur Verfügung u. teilt diesen eine Anzahl von „virtuellen CPUs“ zu. Denke ich jetzt richtig, dass es sein kann, dass bei einer physischen Situation von 2xQuad-CPUs in einem Blech, VMware ohne weiteres daraus 20x VMs mit je 2x virtuellen CPUs bereitstellen kann, also hier 8 virt. Cores teilweise und somit mehrfach zuweisen kann, was ja dann hieße, dass hier 40x SQL-1-Proc-Lizenzen gekauft werden müssten ??? Läuft das generieren und zuweisen der VMs so auch bei MS-HyperV ? VG, Franz
  11. Ich verdeutliche das etwas, ohne eine CPU in der physikalischen OSE kein Serverbetrieb, oder? Also mindestens S = 1 dann 2 Cores C = 2 je Core 1 Threads T = 1 somit Lizenz-Anzahl für SQL > 1 x 2 x 1 = 2 oder ? VG, Franz
  12. Okay, dann wage ich mich mal zu einer Formel für die Berechnung der benötigten Lizenzen für die SQL-STD/DC-1-Proc-Editionen für die virtuelle OSE: Anzahl der Lizenzen = Anzahl der logischen Prozessoren in der virtuellen OSE = S x C x T Wobei gilt: S = Anzahl der belegte CPU-Sockets in der physikalischen OSE C= Anzahl der bereitgestellten Cores in der virtuellen OSE T = Anzahl der unterstützenden Threads in der virtuellen OSE Kann ich das so sagen/schreiben ? VG, Franz
  13. Sorry Gulp, wie ließt du denn diesen Auszug aus den PURs: Das oben verwendete „X“ entspricht der Anzahl der Cores oder gegebenenfalls der Anzahl der Threads in jedem physischen Prozessor. und das "X" ist der Multiplikator für die zu kaufenden Proc-Lizenzen .... Früher wurden die CPU-Sockets als Lizensierungsgrundlage genommen, heute (seit 04-2010 )die Cores und dann auch noch die Threads. VG, Franz
  14. Cschra, jetzt wird es interessant :) Quelle: CPU-Auslastungsansicht Teil-Auszug: Die Hardwareunterstützung von simultanem Multithreading (beispielsweise Hyper-Threading) wird vom Betriebssystem Windows als logische Kerne behandelt. Deshalb wird ein System mit einem Quad-Core-Prozessor, bei dem jeweils zwei Hardwarethreads pro Kern unterstützt werden, als System mit acht logischen Kernen angezeigt. Das hieße im STD-Fall (wenn ich mich nicht irre und alles falsch lese) Wenn das „Blech“ 1x CPU-Socket mit Quad-Prozessor hat = 4 Kerne: 1x gekaufte SQL-STD-1 Proc-Lizenz = 1x in der physikalischen OSE okay, In der virtuellen OSE darf dann auch nur 1x Kern mit auch nur 1x Thread „angeboten“ werden . Aber wenn man einen Quad, wie oben beschrieben hat und mit je 2 Threads unterstützt und so auch anbietet, dann sind (weil 8x logische Kerne) 8x SQL-STD-1 Proc-Lizenzen zu lizensieren! Da gehe ich doch lieber gleich auf die EE-Edition, oder? VG, Franz
  15. Moin, SUPER wichtig !!! Bei der SQL-Prozessor-Virtualisierung gilt: Bei der STD- + DC-Edition gibt es Fallstricke ! Hier ist die SQL-EE-Edition die einzige noch sinnvolle Edition ! ( Wer angeblich meint, die Lizensierung aus den weiter unten aufgeführten PURs zu verstehen, viel Spaß! ) Wenn ein Kunde die STD oder DC-Edition bestellt, darf er nicht überrascht sein, wenn er ein Audit-Schreiben von MS/KPMG erhält !! Ich kenne kaum einen, der auf Anhieb die richtige Lizenz-Anzahl der legal benötigten CPU-Lics berechnen kann! Aus PURs 12-2010 Seite 69 +70 von 169 : Für alle SQLs mit Prozessor-Lizensierung gilt:A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jeden Server, den Sie ordnungsgemäß lizenzieren, haben Sie die folgenden Rechte. I) Lizenzieren eines Servers. Bevor Sie Instanzen der Serversoftware auf einem Server ausführen, müssen Sie die Anzahl der erforderlichen Lizenzen bestimmen und sie diesem Server zuweisen. a) Bestimmung der Anzahl der benötigten Lizenzen. Die Anzahl der erforderlichen Lizenzen richtet sich entweder nach der Gesamtanzahl der physischen Prozessoren auf dem Server (wie in Option (i) unten beschrieben) oder nach der Anzahl der verwendeten virtuellen und physischen Prozessoren (wie in Option (ii) unten beschrieben). Bei den Enterprise-Editionen der Software können Sie sich für eine dieser Optionen entscheiden. Bei allen anderen Editionen der Software müssen Sie sich nach der zweiten Option richten. i) Unlimited Virtualization. Bei dieser Option entspricht die Anzahl der für einen Server erforderlichen Softwarelizenzen der Gesamtanzahl der physischen Prozessoren auf diesem Server. Die Berechnung und Zuweisung von Lizenzen auf der Grundlage dieser Option erlaubt es Ihnen, die Serversoftware in einer physischen und einer unbegrenzten Anzahl von virtuellen Betriebssystemumgebungen (oder OSEs) ungeachtet der Anzahl der verwendeten physischen und virtuellen Prozessoren auszuführen. Diese Option ist nur bei den Enterprise-Editionen der Software verfügbar. ii) Lizenzierung auf Basis der verwendeten Prozessoren. Bei dieser Option entspricht die Gesamtanzahl der für einen Server erforderlichen Softwarelizenzen der Summe der unter den nachfolgenden Ziffern (A) und (B) erforderlichen Softwarelizenzen. Bei anderen Editionen als der Enterprise Edition ist dies die einzige Option. (A) Zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware in der physischen OSE auf einem Server benötigen Sie eine Softwarelizenz für jeden physischen Prozessor, den die physische OSE verwendet. (B) Zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware in virtuellen OSEs auf einem Server benötigen Sie eine Softwarelizenz für jeden virtuellen Prozessor1, den jede dieser virtuellen OSEs verwendet. Nutzt eine virtuelle OSE jedoch lediglich einen Teil eines virtuellen Prozessors, gilt dieser Teil als vollständiger virtueller Prozessor. 1 Bei einem virtuellen Prozessor handelt es sich um einen Prozessor in einem virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystem. Virtuelle Betriebssystemumgebungen verwenden virtuelle Prozessoren. Ausschließlich zu Lizenzierungszwecken wird bei einem virtuellen Prozessor davon ausgegangen, dass er über die gleiche Anzahl von Threads und Cores verfügt wie jeder physische Prozessor auf dem zugrunde liegenden Hardwaresystem. Bei einer virtuellen OSE auf einem Server, auf dem jeder physische Prozessor X logische Prozessoren bereitstellt, entspricht die Anzahl der erforderlichen Lizenzen also der Summe der nachfolgenden Ziffern a) und b): a) eine Lizenz für alle X logischen Prozessoren, die die virtuelle OSE verwendet b) eine Lizenz, wenn es sich bei der Anzahl der logischen Prozessoren, die sie verwendet, nicht um ein ganzzahliges Vielfaches von X handelt Das oben verwendete „X“ entspricht der Anzahl der Cores oder gegebenenfalls der Anzahl der Threads in jedem physischen Prozessor. VG, Franz
  16. Moin! Beim SQL-Svr gibt es 2 Lizensierungs-Varianten: 1. Die CAL-Lizensierung > 1x normale SQL-Server-Lic + für jedes Device (IP/Mac-Adr.) 1x SQL-CAL, oder für jeden User (physischer Mensch ) 2. Die Prozessor-Lizensierung > User- und Device-Zugriffsanzahlen sind egal, hier zählt ausschließlich die physikalisch-belegten CPU-Sockets (nicht die Kerne!) in dem vorhandenen „Blech"! Aus Kostengründen muss man vorrausschauend denken: SQL-STD-Edition gilt: Abhängig von den CPUs wird es für die CAL-Lizensierung zu teuer, wenn bei 1x CPU mehr als 39 CALs, bei 2x CPUs/83, 3x CPUs/126, 4xCPUs/170 benötigt werden. Bei der SQL-EE-Edition gilt: Abhängig von den CPUs wird es für die CAL-Lizensierung zu teuer, wenn bei 1x CPU mehr als 116 CALs, 2xCPUs/291,3xCPUs7452 CALs;4xCPUs/620 benötigt werden. Bitte den nächsten Beitrag zur Virtualisierung der Prozessor-Lizenz beachten! VG, Franz
  17. Ein Gedankengang zu SELECT und SELECT-PLUS: Bis Ende Juni 2011 darf ein Kunde offiziell noch den „alten“ Selectvertrag zeichnen. Es ist wie mit einem neuen Automodel, beim Vorgänger war alles ausgereift und geregelt (Kunde weiß, was er hat und was nicht), beim neuen Model gibt es Situationen, die jetzt erst auf den Tisch kommen und „irgendwann und irgendwie“ geregelt werden (müssen), Ausgang offen … und wer hat Zeit sich mit den Themen langatmig auseinander zu setzen? Für Kunden bietet der „PLUS“ keine wirklichen Vorteile! (sorry MS ) Ganz im Gegenteil, es gibt eine Menge Nachteile, aber das merken Kunden erst viel zu spät. Die Vorteile liegen bei MS, die Administration wird langfristig erheblich reduziert und MS kann immens viel Geld einsparen. Traurig, aber wahr …
  18. :) danke ! :) okay: Hallo CF1 :) Ich habe mal direkt in den aktuellen MS-Select-PLUS-Verträgen gestöbert und das gefunden ( abgetippt, da MS copy/paste nicht mag….): Vertrag Seite 3, Punkt 3.a. 3. Festlegung der Preislevel (Anm.: Die Preislevel werden jedes Jahr am Jahrestag des Wirksamkeitsdatum dieses Vertrages überprüft) a. Festlegung der Preislevel : Jedem Produktangebot wird in der Produktliste ein Punktwert und das Produkt einem Produktpool zugewiesen. Das Preislevel für jeden Pool basiert auf den Punkten, (1) die durch alle Bestellungen von sämtlichen registrierten verbundenen Unternehmen aus diesem Pool, (2) über den qualifizierten Vertrag (Anm.: „EA= Enterprise Agreement“) oder (3) während der 12 Monate vor dem Wirksamkeitsdatum dieses Vertrages verdient werden. Das Preislevel des Kunden für den Pool gilt für den Lizenzerwerb aller registrierten verbunden Unternehmen unter diesem Vertrag. ….usw. Leider steht vor (3) ein „oder“, somit erlaubt MS keine Addition der Punkte. Mit den 18.000 Pkt. seid Ihr in Level „C“ in dem einen Pool ( Applikation-, Server-, System-Pool werden immer für sich alleine betrachtet !) !! Im 2. Vertragsjahr müsstet Ihr am Ende ja dann für den Level „C“ 20.000 Pkt beim „Compliance-Check“ vorweisen, wenn nicht, stuft MS euch in Level „B“ fürs 3. Jahr zurück. Zwischen den Levels herrschen ca. 7% Preisunterschied !! Leider ist es so . VG, Franz
  19. Hi all :) Ich habe da lizenzrechtliche Bedenken, sorry. Wenn ich lese, dass „neue RDL-CALs (TS-CALs)“ gekauft wurden, nehme ich jetzt mal auch an, dass auch der WIN-SVR neu ist und (wie die CALs) 2008-R2 heißt, oder ? Wenn es so ist, dann gibt es 2 IST-Situationen : 1.WIN-SVR 2008 R2 darauf der 2008er Terminaldienst mit neuen 70% Office-Std 2010. D.h. es muss für 70% die WIN-CAL 2008-R2, für 70% die RDL-CAL 2008-R2 (TS-CAL) gekauft sein und natürlich die neuen 70% Office-STD 2010 ! 2. Annahme > 30% nutzen noch die alte Situation, d.h. für 30% existiert nur der Zugriff auf einen WIN-SVR-2003-R2 mit für 30% WIN-CALs-2003-R2, 30% WIN-TS-CALs 2003-R2 und Office-STD-2003, auch kauftechnisch! Da alle wohl in einem Netzwerk arbeiten und ich annehme, dass es kein Zugriffsverbot (Regel) für die alten 30% gibt, auf den neuen Server 2008 zugreifen zu dürfen/können, wäre hier bei den 30% eine Unterlizensierung anzunehmen ! Noch immer gilt die Lizenzregel, innerhalb eines Netzwerkes gilt die höchste Lizenz-Version als Lizensierungsgebot. D.h. es muss kundenseitig für 100% die neue Version gekauft sein! 100% von allen Produkten. Wenn keine Zugriffsregeln existieren! Jetzt kommt leider noch der Trugschluss mit den User-Zugriffsregeln, bei den Servern darf man so regeln, aber nie bei dem Office, da Office ausschließlich der Device-Lizensierung unterliegt und eine User-Regel ist halt mal keine Device-Regel, oder? Ausschließlich eine Zugriffsregel via IP-/MAC-Adresse wird hier lizenzrechtlich sauber greifen. Bei einem Audit ist so was für die Prüfer ein dankbarer „Elfmeter“ und der Kunde sitzt plötzlich auf „finanziell heißen Kohlen“ ! Viele Grüße, Franz
  20. Moin :) Im Moment habe ich ein kleines Verständnisproblem. Es betrifft Dynamics-CRM. Es geht ausschließlich um die Externen User mit dem External-Connector. Allgm. Regelbeschreibung: Zugriffe externer Nutzer können mit einzelnen Dynamics CRM 4.0 CALs (pro Gerät bzw. pro Nutzer) oder pauschal (kaufmännischer Break-even) mit einem Dynamics CRM 4.0 External Connector (pro Server) lizenziert werden. • Zugriffe interner Nutzer müssen in jedem Fall mit CALs lizenziert werden. Verantwortlich für den Erwerb von CALs oder External Connector ist der Lizenznehmer des Servers, auf den der Zugriff erfolgt. • Zugriffe externer Nutzer müssen auch dann mit Dynamics CRM 4.0 CALs oder External Connector lizenziert werden, wenn diese Nutzer bereits CALs für Dynamics CRM 4.0 im eigenen Unternehmens-Netzwerk haben. Aus den PURs 12-2010: Das Recht zur Ausführung von Instanzen der Serversoftware wird separat lizenziert; die EC erlaubt genauso wie die CAL nur den Zugriff. EC-Lizenzen sind wie CALs versions- und funktionsspezifisch. Ihre Version muss die gleiche oder eine spätere als die Version der Serversoftware sein, auf die zugegriffen wird. Die Entscheidung für den Erwerb von CALs oder einer EC für externe Nutzer ist in erster Linie eine finanzielle. Ist ja alles okay, aber wie sieht es auf dem PC des „externen“ aus, muss hier die „Applikation CRM“ installiert sein und somit zusätzlich zum EC gekauft/lizensiert sein ? Somit hätte ich dann doch für „externe“ 2 Lizenzen, die einzelne CRM-CAL + den EC auf dem CRM-Server(nur 1x pro SVR), oder? Ein etwas verunsicherter Franz
  21. UPS! Sorry, mal wieder zu schnell gewesen... zwischenzeitlich habe ich versucht einige mir 2geneigte" PAMs zu erreichen, aber scheinbar sind die alle schon zum Skifahren aufgebrochen oder sitzen in einer "Schulung". Aber ich denke, am Montag erreicht man die wieder :9 Vg, Franz
  22. Hi Kuero, Vorabfragen: -- Bist Du MS-Partner? -- Welchen Status? Silver/Gold? -- Welche Kompetenz(en) ? Wenn Partner, schau mal diese kostenfreien Lizenzen an, aber nur für den "Internen Gebrauch!" https://partner.microsoft.com/40120298 Die zählen zur Verwendung zusätzlich zu den Action-Pack-Lizenzen, soweit ich das weiss... Ich habe das mal ausgerechnet für meinen früheren AG ( war ein LAR) :) VG, Franz
  23. Guten Morgen Cossack ! Zu Deinem 1. Punkt: Ein erklärender Link: Microsoft Volume Licensing - Microsoft Licensing for Virtualization hast Du SA für WIN, dann hast Du auch das VDA-Recht. Hast Du keine SA, kannst Du diese als Subscribtion hinzu kaufen, im Select wird das so ca. pro Gerät und Monat 7,50€ kosten. Wer aber länger als 32 Monate denkt, der Kauft sich fürs OS eine Sb-Version und kauft aus dem OPEN/Select die SA hinzu ! Ist billiger auf Dauer und man hat auch noch kostenfreie SA-Benefits dazu !!! zu Deinem 2. Punkt: Wenn Cluster oder Load-Balancing > dazu brauchst du die WIN-SVR-Enterprise-Edition, die STD macht das nicht! Zu den CALs > Alle Microsoft-CALs (WIN-, RDL (TS)-, SQL-, Exchange-, etc. ) erlauben auf den jeweiligen „Server-Wald“ zuzugreifen, egal, wie groß euer „Forrest“ wäre! ! Wer den Server betreibt, muss für die legale Lizensierung sorgen! Ja, man sollte sich gut informieren, oder einen guten Berater einkaufen :) VG, Franz
  24. Hi Peaker, nur mal so … bei 1.700 PCs darf man auch über Select-Vertrag nachdenken, dann kosten die WIN-CALs so zw. 25.60€ und 26,60€ pro Stück (die RDL-CAL zw. 74€ u. 77€), ohne SA, ja, da kommt einiges zusammen. Für Dein/Euer Konstrukt braucht man nähere Infos … Wie nutzen die User den Netzwerkzugriff? Einzelne von zu Hause/unterwegs (PDAs)oder sitzen die ev. zeitversetzt an dem selben Device. Somit kann hier schon eine reduzierte Anzahl gefunden werden. Bei der Neuvergabe von User-Lizenzen muss man ja auch die 90-Tage-Regel beachten, etc. Aber das kann man, wenn man es richtig weiß, alles sinnvoll und kostenoptimiert betrachten/lösen. Zum Thema External-Connector: Quelle PURs 12-2010, Seite 46 von 169: d) Externe Connector-Lizenzen. Sie sind verpflichtet, jede externe Connector-Lizenz, die Sie erwerben, einem Server zuzuweisen, der für das Ausführen einer oder mehrerer Instanzen der Serversoftware lizenziert ist. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server betrachtet. Jede externe Connector-Lizenz, die einem Server zugewiesen ist, erlaubt einer beliebigen Anzahl von externen Nutzern, auf Instanzen der Serversoftware auf dem entsprechenden Server zuzugreifen. Sie benötigen keine CALs für diese Nutzer. „Externe Nutzer“ sind Nutzer, die weder: (i)Angestellte von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen noch (ii)Vertragspartner oder Vertreter vor Ort von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen sind. Sie benötigen keine externe Connector-Lizenz für externe Nutzer, die nur über das Internet auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreifen, ohne von der Serversoftware oder durch eine andere Methode authentifiziert oder anderweitig individuell identifiziert zu werden. Bei dieser Lizenz-Umsatz-Menge kommen schnell Verkäufer-Begehrlichkeiten auf, den Forecast damit zu füllen, hier lohnt sich das finanzielle Investment in einen „freien“ Berater, der sich nicht von diesen Umsätzen ernährt, sondern von wieder kommenden zufrieden beratenen Beratungs-Kunden :) VG, Franz
×
×
  • Neu erstellen...