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lizenzdoc

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  1. hi phatair, Wenn Du Key/ISO in Deinem VLSSC hast und eine gebrauchte SVR-Lizenz hast, warum solltest Du das Recht aus dem OPEN Vertag nicht nutzen dürfen? Bei gebrauchten Volumen-Lizenzen > Das originale Dokument von MS nutzen "transfer of licences", eine Vernichtungserklärung seitens des "Gebers (vom Unterschriftsberechtigten)", dass er diese nicht mehr nutzt und komplett vom Gerät deinstalliert hat. Dann dürfte kein Problem beim Audit auftauchen. Beim WIN-SVR geht es immer nach den Regeln: 1. Wie viele physische CPUs hat das SVR-Blech a)Pro physische CPU will MS mindestens 8 COREs lizenziert haben, b) aber dennoch für das Blech mindestens 16 COREs! Beispiel: 1xphysische CPUs mit 4 physischen COREs = 16 CORE-Lizenzen 2xphysische CPUs mit 6 physischen COREs = 16 CORE-Lizenzen 4xphysische CPUs mit 4 physischen COREs = 32 CORE-Lizenzen! siehe a) 4xphysische CPUs mit 20 physischen COREs = 80 CORE-Lizenzen! STD + DC werden nach diesen Regeln gleich lizenziert. Bei 2-5 SVR geht das ja alles bei OEM-/SB-SVR-Lizenzen noch gut mit der Lizenz-Zuordnung. Aber bei z.B. 20 SVR-Blechen ist es sehr erleichternd, wenn man 1x via OPEN kauft, um dann alle einheitlich zu betanken. VG, Franz
  2. Moin, Beim SVR-OS würde ich immer die höchste CORE_Anzahl 1x via OPEN-Volumen kaufen, damit hat man mit dem OPEN-Vertrag das Re-Image-Recht inkl. dem Dpwngrade-Recht! Da MS nur das ISO für den aktuellen SVR zzgl. dann nur noch N-1 bereitstellt, kann man man die VLSC-Hotline 0800 - 50 77777 anrufen. MS ist es (leider noch nicht schriftlich) egal woher dann der Key stammt (Was ja auch wieder vertragsrechtlich höchst bedenklich ist) aber MS hat es verpasst (oder will es absichtlich nicht) für ältere Versionen/Editionen saubere Keys/ISOs bereitzustellen ... Geld verschenkt! VG, Franz
  3. Hallo, liegt daran, dass Microsoft "Shared Computer Licensing" für die Businesspläne lizenzrechtlich nicht erlaubt. Dann auf den E3-Plan wechseln, da fünktioniert es wieder. VG, Franz
  4. Hallo Mark, sorry, dass ich Mike geschrieben hatte! JA, nach fast 20 Jahren auschließlich MS Vetrags-und Lizenzrecht lerne ich fast jeden Tag immer wieder was Neues... Hält das Thema aber auch spannend :) VG, Franz
  5. Hallo Mike, Produktbestimmungen 02-2019, Seite-9: 16. Verwaltungs- und Supportrechte. Der Kunde darf ausschließlich zu Administrationszwecken zwei Nutzern ohne CALs den Zugriff auf in zulässigen OSEs ausgeführte Serversoftware gestatten. Dem Kunden ist es außerdem gestattet, den Remotezugriff auf andere Produkte zu erlauben, jedoch ausschließlich zu dem Zweck, technischen Support für Lizenzierte Nutzer oder auf Lizenzierten Geräten zu erbringen. Wenn gleichzeitig mehr als 2 Externe Zugriff brauchen, muss der Kunde einfach "Gäste-CALs" vorrätig halten. Diese Regelung gilt halt für jedes SVR-Thema, für das CALs nötig sind ... WIN-SVR, Echange-SVR, etc. Viele Grüße, Franz
  6. lizenzdoc

    Dual Access Rights

    hi Jaron, noch nicht ganz... wenn man die Seite-76 in den Produktbestimmungen auch noch betrachtet: EA/EAS = Konzernvertrag und Konzern-Abonnement-Vertrag: umfasst Konzernbeitritte und Konzern-Abonnement-Beitritte einschließlich des Server- und Cloud-Beitritts. Aber ich denke, jetzt haben wir es :) VG, franz
  7. Hi, grundsätzlich gilt im Server-Pool, dass man rund 25% pro Jahr ( von der Voll-Lizenz) für die SA bezahlt, ergo nach 4 Jahren den SVR 2x bezahlt hat. Es gibt Gründe warum SA ...Nano-Nutzung / Halbjährliche Channel-Releases , Kunde will immer aktuell bleiben. Bei WIN-SVR DC darf man ja unlimitiert VM nutzen, also können die VMs zw. den Blechen hin und her hüpfen.... Wichtig: WS-DC als OEM /SB gekauft ist ca. 25-30% günstiger als Volumen-Lizenzen, lizenrechtlich aber gleich gestellt.(donwgrade/ SA hinzukaufen innerhlab 90-Tage) auch die WIN-CALs gibt es als günstiger OEM/SB-Lizenzen. Bei SQL / Exchange Servern benötigt die SVR-Lizenz zum "hüpfen" die aktive SA. Solange alles im unternehmeseigenen Netzwerk geschieht, benötigen die CALs dazu keine SA! Wichtig: 1x SQL-SVR-STD-Lizenz +ca. 30/31 SQL-CALs entsprechen dem Preis einer VM mit 4x SQL-SVR-STD-CORE-Lizenzen(virt. VM-COREs)! bei ca. 100 SQL-CALs einfach mal rechnen was da Geld aus dem Fenster geschmissen würde! SQL-CORE-Lizenzierung heißt, die ganze Welt dürfte drauf zugreifen, es bleibt bei den COREs, da keine CALs benötig werden. Wenn mal Bescheid weiss, kann man heftig Geld sparen! VG, Franz
  8. Hi, Produktbestimmungen 02-2019, Seite-74: Clientzugriffsvoraussetzungen: gibt an, ob bei einem Serverprodukt CALs für den Zugriff durch Nutzer und Geräte erforderlich sind. Aus den Difinitionen, Seite-76: CAL ist die Client-Zugriffslizenz, die nach Nutzer oder Gerät zugewiesen wird. Eine Nutzer-CAL ermöglicht den Zugriff auf die entsprechende Version der Serversoftware oder frühere Versionen der Serversoftware von jedem Gerät durch einen beliebigen einzelnen Nutzer. Eine Geräte-CAL ermöglicht den Zugriff auf die entsprechenden Versionen der Serversoftware oder frühere Versionen der Serversoftware von einem Gerät durch beliebige Nutzer. CALs ermöglichen den Zugriff auf Serversoftware, die nur auf Lizenzierten Servern des Kunden ausgeführt wird. Microwsoft hatte noch nie "Postfächer" lizenzpflichtig gemacht, immer nur die Zugriffsart zählt ...Device (MAC-Adr.) oder USER (Schlagendes Herz) VG, Franz
  9. lizenzdoc

    Dual Access Rights

    Hi, Produktbestimmungen 02-2019, Seite-75: SA-Äquivalente Rechte: Software-SLs, die unter einem Server- und Cloud-Beitritt oder einem Microsoft Produkt- und Servicevertrag erworben wurden, bieten dieselben SA-Rechte und -Vergünstigungen während der Abonnementlaufzeit wie Lizenzen mit Software Assurance. Sollte doch reichen. VG, Franz
  10. lizenzdoc

    Dual Access Rights

    Hi Jaron, shared hardware und dedicated VM (Exchange) ist erlaubt, hatten in SPURs und PURs nachgelesen ... VG, Franz
  11. lizenzdoc

    Dual Access Rights

    Hi, wenn ein Kunde beim Hoster ein "eigenes Blech" mietet, dann ist das Housing und eine Erweiterung seines eigenen Netzwerkes (eingemietet beim Hoster). Und man darf mit dem dual acess right darauf zugreifen. VG, Franz
  12. lizenzdoc

    Dual Access Rights

    Hi, wenn Ihr den Exchange unter aktiver SA haltet und auch die Zugriffe unter SA haltet, dann dürft Ihr es. (Zugriffe unter SA > E3 ist ja immer szg. mit SA wer Office nutzt, da muss dan die relevante Exchange-CAL unter SA sein) VG, Franz
  13. lizenzdoc

    Dual Access Rights

    Hi, das "dual access right" gewährt bis dato weiterhin den lizenzierten Zugriff auf die "Cloud-Server" und gleichzeitig die ON-Prem-Server im eigenen Unternehemen und das alles erst einmal ohne SA für den Exchange-SVR, dann muss aber die Lizenz auf einem dedizierten SVR-Blech laufen ( nur 1 Mandant). In deinem Szenario, shared-SVR nur dedicated VM gilt laut Produktbestimmungen, 01-2019, Seite-91/92: dazu ist für den Excahnge-SVR die SA Grundpflicht! Lizenzmobilität durch Software Assurance Im Rahmen von Lizenzmobilität durch Software Assurance (SA) kann der Kunde seine lizenzierte Software unter Lizenzen, die den Angaben nach über Lizenzmobilität verfügen und für die er SA hat, auf gemeinsam genutzte Server verschieben, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind. Für das Selbsthosten verwendete Produkte können zeitgleich im Rahmen der Rechte für Lizenzmobilität durch Software Assurance verwendet werden, wobei für diese Nutzung die Einschränkungen gemäß den Lizenzbestimmungen für das Selbsthosten gelten. Zulässige Nutzung: Mit Lizenzmobilität durch SA ist der Kunde zu Folgendem berechtigt: • Er darf seine lizenzierte Software auf gemeinsam genutzten Servern ausführen. • Er darf auf diese Software unter Zugriffslizenzen zugreifen, für die er über aktive Software Assurance verfügt, sowie unter seinen Nutzer- und Geräte-ALs, die Zugriff auf die Produkte erlauben. • Er darf seine OSEs, die er auf den gemeinsam genutzten Servern nutzt, verwalten. • Er darf seine OSEs verwalten, die er auf seinen Servern nutzt, und Software nutzen, die er auf gemeinsam genutzten Servern ausführt. Voraussetzungen: Um Lizenzmobilität durch SA zu verwenden, muss der Kunde folgende Anforderungen erfüllen: • seine lizenzierte Software und seine OSEs unter Einhaltung der Bestimmungen seines Volumenlizenzvertrages auf gemeinsam genutzten Servern ausführen bzw. verwalten, • seine Lizenzen nur mit Microsoft Azure-Diensten oder qualifizierten Partnern für Lizenzmobilität durch Software Assurance bereitstellen und • das Formblatt zur Validierung von Lizenzmobilität ausfüllen und bei jedem Partner für Lizenzmobilität durch Software Assurance, der seine lizenzierte Software auf seinen gemeinsam genutzten Servern ausführt, einreichen. Ja, alles etwas kompliziert :) Der freizugängliche Link zum Download aller MS-Lizenz-Dokus : http://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?mode=1 VG, Franz
  14. Hi, wenn ich die Lage richtige verstehe, wird von einem PC zu Hause auf einen PC in der Firma zugegriffen, der aber nicht auf einem Server virtualsiert ist. Also ein 1:1 physisch auf physisch der Zugriff... Laut dem EULA-Link https://www.microsoft.com/en-us/UseTerms/Retail/Windows/10/UseTerms_Retail_Windows_10_GermanGermany.htm wird geschrieben: 2.d.(v): Remotezugriff. Höchstens einmal alle 90 Tage sind Sie berechtigt, einen einzelnen Nutzer, der das lizenzierte Gerät physisch verwendet, als lizenzierten Nutzer zu bestimmen. Der lizenzierte Nutzer ist berechtigt, von einem anderen Gerät aus mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf das lizenzierte Gerät zuzugreifen. Andere Nutzer sind zu unterschiedlichen Zeiten berechtigt, von einem anderen Gerät aus mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf das lizenzierte Gerät zuzugreifen, jedoch nur von Geräten aus, für die eine separate Lizenz zur Ausführung derselben oder einer höheren Edition dieser Software besteht. Ergo > wird Enterprise nicht benötigt, Pro birgt das Recht für Remotezugriff auch schon! VG, Franz
  15. hi, Microsoft lizenziert den Zugriff/Nutzung nicht nach Postfächern, sondern nach Device (MAC-Adr.) oder nach USERN (dem schlagendem Herzen). sitzen die 20 MA nur vor 1 Gerät abwechselnd, wäre dazu 1x DEVICE_CAL das Beste und Günstigster. Heute ist es aber meist so, das 1 USER über mehrere DEVICES Zugriff auf den Exchance nimmt > da ist die User-CAL die günstigere Lösung. Mit 1 USER_CAL darf ich von jedem Gerät auf der Welt auf den unternehmenseigenen Exchange zugreifen. Es soll MA geben, die 1 DeskTop im Büro haben, dazu 1 Notebook, 1 Tablet, 1 Smartphone und dann noch von zu Hause vom privanten PC zugreifen, da macht die User-CAL einfach voll Sinn, da kostengünstiger. Wer den Excahnge besitzt/betreibt muss für externe Personen (nicht MA) Zugriffe darauf lizenzieren. Man darf Device-CALs mit USER-CAL mischen um die passende Lösung für das Unternehemen zu finden. VG, Franz
  16. hi, tja, im Vertrag steht eine weitere "Pflicht" drin, die wohl nicht alle beherzigen. Nicht ganz wörtlicher Wortlaut :) : "Der Kunde ist per Vertrag verpflichtet über die Lizenzierung(Lizenznutzung) eine schriftliche Dokumentation zu führen" Da kann der Kunde vieles Wichtiges festhalten, wann hat er was wie gemacht/lizenziert und warum. VG, Franz
  17. Hi, Zitat Dr.M: "Auch das ist falsch! Jeder Gerät von dem aus Office auf dem Terminalserver gestartet werden kann braucht eine Office Lizenz (und zwar die gleiche die auch auf dem TS genutzt wird). Die lizenzierung erfolgt pro GERÄT nicht pro Benutzer! " Da muss ich intervenieren! Ich habe schon massenweise Audits begleitet. Das wird gerne von Microsoft und den beauftragten Prüfern beim Audit behauptet. Wenn man nachfragt, in welchem lizenrechtlich/vertragsrechtlichen Dokument diese "Kann-Situation" eine Lizenz verlangt. schaut man dann immer in "große Kinderaugen" ... erfolgt ein Zugriff/eine Nutzung = lizenzieren/zahlen könnte ein Zugriff/nutzung erfolgen = nicht lizenzieren/zahlen Hier muss der Auditor nachweisen, dass eine Nutzung vorliegt/vorgelegen hatte ! Kann der Kunde nachweisen, dass nie genutzt wurde, muss nicht lizenziert/bezahlt werden ... Beispiel: Ich gehe an der Obsttheke vorbei, dann muss ich ja das Obst nicht zahlen, da ich es ja hätte kaufen können ... Bleibt da beharlich im Audit ! Am besten ist immer noch das Sript, wer das sauber nutzt und pflegt, hat einen eindeutigen Nachweis. Und ein Auditor, der das sieht, wird sehr nachdenklich/vorsichtig :) VG, Franz
  18. Hi, mit dem Script auf MAC-Adr-Basis kann man sogar 2 TS sauber lizenzieren, der eine mit Office-Pro, der andere mit Office-Std. nach dem Motto, Du hast nicht die richtige Lizenz, also bleibst Du draußen! Und noch was, PRO ist nicht STD (2 unterschiedliche Produkte!) ! Wer mit Pro auf einen Office-STD-TS-Dienst zugreift ist nicht richtig lizenziert, bräuchte STD zusätzlich ... VG, franz
  19. Hi, @mwiederkehr > Zitat: "Bei der Volumenlizenz wird die Software für den ganzen Server aktiviert, deshalb müssen alle Benutzer lizenziert sein, ob sie die Software starten oder nicht." Das ist so nicht richtigt ! Volumen-Office wird per "zugreifendem" DEV lizenziert (MAC-Adr.). Greift ein Device nicht auf das Office im TS-Dienst zu, muss auch nicht lizenziert werden. Microsoft hat bis dato noch nie einen "Konjunktiv" lizenziert. Man findet auch in den Produktbestimmungen bei der Applikation-Lizenzierung kein "könnte", "würde" oder müsste" ... Es gilt immer noch > Wird zugegriffen/genutzt dann ist es zu lizenzieren, ansonsten nicht. und notfalls, um überkorrekt zu sein, könnte man für den Login ein Script schreiben, der die lizenzierten MAC-Adr. zulässt und die anderen nicht. .... VG, Franz
  20. hi, Erfahrung...somit entgeht man jeglicher Diskussion... VG, Franz
  21. Hi, es soll nicht nur, es ist auch so :) Aus den Produktbestimmungen 12-2018, SA-Teil: Kunden können die Option auf den Erwerb einer SA für bestimmte Lizenzen haben, die im Einzelhandelskanal (vollverpacktes Produkt) oder bei einem Originalgerätehersteller (OEM) innerhalb von 90 Tagen ab Kaufdatum erstanden wurden, wie in nachstehender Übersicht beschrieben. Unter dem Open Value-Programm gilt diese Option nur für nicht organisationsweite/unternehmensweite Produkte. Im Rahmen von Konzernverträgen gilt dies nur für Zusatzprodukte. Kunden, die Software Assurance für OEM- oder Einzelhandelslizenzen erwerben, haben die Möglichkeit, die Volumenlizenzsoftware für die aktuelle Version jederzeit zu installieren und zu verwenden. Dies gilt für für alle OEM, Sb, ROK SVR und den CALs ... nennt sich auch "channel agnostic". weiterer Zusatz aus den PURs, da man noch Office-Pro 2016 und WS 2016 kaufen kann! Kunden, die Microsoft Office Professional 2016 von einem OEM erwerben, können Software Assurance für Microsoft Office Standard 2016 in den Open-Lizenzprogrammen, Select- und Select Plus-Programmen und der nicht unternehmensweiten Option unter Open Value innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum des OEM-Kaufs erwerben. Kunden, die Windows Server 2016 von einem OEM erwerben, sind berechtigt, SA für Windows Server 2016 innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum des Erwerbs vom OEM zu beziehen. Und bei dem Link ein Tip ... wenn dort "en-us" steht einfach mal mit "de-de" ersetzen, oft gibt es das DOC auch in deutsch...machts einfacher :) https://docs.microsoft.com/de-de/windows-server/get-started-19/vm-activation-19 VG, Franz
  22. Hi, 2x die SKU mit den 2Cores würde nicht dem Minimum der Grund-Lizenzierung lt. Produktbestimmungen entsprechen, ergo mind. 8x2 = 16 Cores (Annahme SVR-Physik = 2 CPUs mit je 8 Cores) Ich würde aber dennoch raten, via Volumen-Vertrag den größten OEM-SVR gleichwertig zu lizenzieren. d.h. also hat man 1x OEM mit 16 Cores, aber dann 3 mit 24 Cores, würde ich via Volumenvertrag 24 Cores kaufen und dann in Ruhe re-imagen. Sicher ist sicher.... bei DC könnte es ansonsten bös teuer weerden .... VG, Franz
  23. Moin, Hier erneut der Download-Link für alle vertragsrechtlichen, lizenzrechtlichen und offiziellen Dokumenten seitens Microsoft: http://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?mode=1 Auszug aus den Produktbetsimmungen 01-2019, Seite-10: Pro Core/CAL Serverlizenzen (pro Core) 1. Der Kunde darf die Serversoftware auf einem Lizenzierten Server nutzen, sofern er eine ausreichende Anzahl von Serverlizenzen erwirbt (siehe unten). 2. Benötigt werden so viele Lizenzen, wie Physische Cores auf dem Lizenzierten Server vorhanden sind, mindestens aber 8 Lizenzen pro Physischem Prozessor und mindestens 16 Lizenzen pro Server. 3. Die Datacenter Edition berechtigt zur Nutzung der Serversoftware in einer beliebigen Anzahl von OSEs auf dem Lizenzierten Server. 4. Standard Edition: • Die Standard Edition berechtigt zur Nutzung der Serversoftware in zwei OSEs auf dem Lizenzierten Server. • Die Standard Edition berechtigt zur Nutzung einer Ausgeführten Instanz der Serversoftware in der Physischen OSE auf dem Lizenzierten Server (zusätzlich zu zwei Virtuellen OSEs), sofern die Physische OSE nur zum Hosten und Verwalten der Virtuellen OSEs genutzt wird. • Der Kunde ist berechtigt, zusätzliche Standard Edition-Lizenzen an den Lizenzierten Server zuzuweisen, deren Anzahl der in Abschnitt 2 oben genannten entspricht, und die Serversoftware in zwei zusätzlichen OSEs auf dem Lizenzierten Server zu nutzen. Somit sollte das Thema doch erklärt sein, eindeutig, oder? VG, Franz
  24. Moin, ich hatte nichts anderes gescchrieben... VG, Franz
  25. Moin, meine Info dazu stammt von jemanden, der beim FA die "Außenprüfungen" macht. Bei "größeren Fischen" läuft das so.... und bei den Steuerberatern habe ich festgestellt, verhält sich das oft so, wie in der Lizenzberatung ... :) VG, Franz
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