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lizenzdoc

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Beiträge erstellt von lizenzdoc

  1. Hi,

    Produktbestimmungen 02-2019, Seite-75:

    SA-Äquivalente Rechte: Software-SLs, die unter einem Server- und Cloud-Beitritt oder einem Microsoft Produkt- und Servicevertrag erworben wurden,
    bieten dieselben SA-Rechte und -Vergünstigungen während der Abonnementlaufzeit wie  Lizenzen mit Software Assurance.

    Sollte doch reichen.

    VG, Franz

  2. Hi,
     

    das "dual access right" gewährt bis dato weiterhin den lizenzierten Zugriff auf die "Cloud-Server" und gleichzeitig die ON-Prem-Server im eigenen Unternehemen

    und das alles erst einmal ohne SA für den Exchange-SVR, dann muss aber die Lizenz auf einem dedizierten SVR-Blech laufen ( nur 1 Mandant).
     

    In deinem Szenario, shared-SVR nur dedicated VM gilt laut Produktbestimmungen, 01-2019, Seite-91/92:

    dazu ist für den Excahnge-SVR die SA Grundpflicht!
     

    Lizenzmobilität durch Software Assurance

    Im Rahmen von Lizenzmobilität durch Software Assurance (SA) kann der Kunde seine lizenzierte Software unter Lizenzen, die den Angaben nach über Lizenzmobilität verfügen und für die er SA hat, auf gemeinsam genutzte Server verschieben, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind. Für das Selbsthosten verwendete Produkte können zeitgleich im Rahmen der Rechte für Lizenzmobilität durch Software Assurance verwendet werden, wobei für diese Nutzung die Einschränkungen gemäß den Lizenzbestimmungen für das Selbsthosten gelten.

    Zulässige Nutzung:

    Mit Lizenzmobilität durch SA ist der Kunde zu Folgendem berechtigt:

                 Er darf seine lizenzierte Software auf gemeinsam genutzten Servern ausführen.

                 Er darf auf diese Software unter Zugriffslizenzen zugreifen, für die er über aktive Software Assurance verfügt, sowie unter seinen Nutzer- und Geräte-ALs, die
                  Zugriff auf die Produkte erlauben.

                 Er darf seine OSEs, die er auf den gemeinsam genutzten Servern nutzt, verwalten.

                 Er darf seine OSEs verwalten, die er auf seinen Servern nutzt, und Software nutzen, die er auf gemeinsam genutzten Servern ausführt.

    Voraussetzungen:

    Um Lizenzmobilität durch SA zu verwenden, muss der Kunde folgende Anforderungen erfüllen:

                 seine lizenzierte Software und seine OSEs unter Einhaltung der Bestimmungen seines Volumenlizenzvertrages auf gemeinsam genutzten Servern ausführen bzw.
                  verwalten,

                 seine Lizenzen nur mit Microsoft Azure-Diensten oder qualifizierten Partnern für Lizenzmobilität durch Software Assurance bereitstellen und

                 das Formblatt zur Validierung von Lizenzmobilität ausfüllen und bei jedem Partner für Lizenzmobilität durch Software Assurance, der seine lizenzierte Software auf
                  seinen gemeinsam genutzten Servern ausführt, einreichen.

    Ja, alles etwas kompliziert :)  Der freizugängliche Link zum Download aller MS-Lizenz-Dokus :
    http://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?mode=1

    VG, Franz

     

     

     

     

  3. Hi,

    wenn ich die Lage richtige verstehe, wird von einem PC zu Hause auf einen PC in der Firma zugegriffen, der aber nicht auf einem Server virtualsiert ist.

    Also ein 1:1 physisch auf physisch  der Zugriff...

    Laut dem EULA-Link

    https://www.microsoft.com/en-us/UseTerms/Retail/Windows/10/UseTerms_Retail_Windows_10_GermanGermany.htm

     

    wird geschrieben: 2.d.(v):
      Remotezugriff. Höchstens einmal alle 90 Tage sind Sie berechtigt, einen einzelnen Nutzer, der das lizenzierte Gerät physisch verwendet, als lizenzierten Nutzer zu bestimmen. Der lizenzierte Nutzer ist berechtigt, von einem anderen Gerät aus mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf das lizenzierte Gerät zuzugreifen. Andere Nutzer sind zu unterschiedlichen Zeiten berechtigt, von einem anderen Gerät aus mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf das lizenzierte Gerät zuzugreifen, jedoch nur von Geräten aus, für die eine separate Lizenz zur Ausführung derselben oder einer höheren Edition dieser Software besteht.

     

    Ergo > wird Enterprise nicht benötigt, Pro birgt das Recht für Remotezugriff auch schon!

     

    VG, Franz

  4. hi,
    Microsoft lizenziert den Zugriff/Nutzung nicht nach Postfächern,

    sondern nach Device (MAC-Adr.) oder nach USERN (dem schlagendem Herzen).

    sitzen  die 20 MA nur vor 1 Gerät abwechselnd, wäre dazu 1x DEVICE_CAL das Beste und Günstigster.
    Heute ist es aber meist so, das 1 USER über mehrere DEVICES Zugriff auf den Exchance nimmt > da ist die User-CAL die günstigere Lösung.

    Mit 1 USER_CAL darf ich von jedem Gerät auf der Welt auf den unternehmenseigenen Exchange zugreifen.

    Es soll MA geben, die 1 DeskTop im Büro haben, dazu 1 Notebook, 1 Tablet, 1 Smartphone und dann noch von zu Hause

    vom privanten PC zugreifen, da macht die User-CAL einfach voll Sinn, da kostengünstiger.

    Wer den Excahnge besitzt/betreibt muss für externe Personen (nicht MA) Zugriffe darauf lizenzieren.

     

    Man darf Device-CALs mit USER-CAL mischen um die passende Lösung für das Unternehemen zu finden.

     

    VG, Franz

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  5. hi,

    tja, im Vertrag steht eine weitere "Pflicht" drin, die wohl nicht alle beherzigen.
    Nicht ganz wörtlicher Wortlaut :)  :

    "Der Kunde ist per Vertrag verpflichtet über die Lizenzierung(Lizenznutzung) eine schriftliche Dokumentation zu führen"

    Da kann der Kunde vieles Wichtiges festhalten, wann hat er was wie gemacht/lizenziert und warum.

     

    VG, Franz

  6. Hi,

     Zitat Dr.M:
    "Auch das ist falsch! Jeder Gerät von dem aus Office auf dem Terminalserver gestartet werden kann braucht eine Office Lizenz
    (und zwar die gleiche die auch auf dem TS genutzt wird). Die lizenzierung erfolgt pro GERÄT nicht pro Benutzer! "

     

    Da muss ich intervenieren! Ich habe schon massenweise Audits begleitet.

    Das wird gerne von Microsoft und den beauftragten Prüfern beim Audit behauptet.

    Wenn man nachfragt, in welchem lizenrechtlich/vertragsrechtlichen Dokument diese "Kann-Situation" eine Lizenz verlangt.

    schaut man dann immer in "große Kinderaugen" ...

    erfolgt ein Zugriff/eine Nutzung = lizenzieren/zahlen

    könnte ein Zugriff/nutzung erfolgen = nicht lizenzieren/zahlen

    Hier muss der Auditor nachweisen, dass eine Nutzung vorliegt/vorgelegen hatte !

    Kann der Kunde nachweisen, dass nie genutzt wurde, muss nicht lizenziert/bezahlt werden ...

     

    Beispiel: Ich gehe an der Obsttheke vorbei, dann muss ich ja das Obst nicht zahlen, da ich es ja hätte kaufen können ...

     

    Bleibt da beharlich im Audit !

     

    Am besten ist immer noch das Sript, wer das sauber nutzt und pflegt, hat einen eindeutigen Nachweis.

    Und ein Auditor, der das sieht, wird sehr nachdenklich/vorsichtig :)

     

    VG, Franz

  7. Hi,
    mit dem Script auf MAC-Adr-Basis kann man sogar 2 TS sauber lizenzieren,
    der eine mit Office-Pro, der andere mit Office-Std.
    nach dem Motto, Du hast nicht die richtige Lizenz, also bleibst Du draußen!

    Und noch was, PRO ist nicht STD (2 unterschiedliche Produkte!) !
    Wer mit Pro auf einen Office-STD-TS-Dienst zugreift ist nicht richtig lizenziert, bräuchte STD zusätzlich ...

     

    VG, franz

  8. Hi,

    @mwiederkehr > Zitat:
    "Bei der Volumenlizenz wird die Software für den ganzen Server aktiviert, deshalb müssen alle Benutzer lizenziert sein, ob sie die Software starten oder nicht."

     

    Das ist so nicht richtigt !
    Volumen-Office wird per "zugreifendem" DEV lizenziert (MAC-Adr.).
    Greift ein Device nicht auf das Office im TS-Dienst zu, muss auch nicht lizenziert werden.
    Microsoft hat bis dato noch nie einen "Konjunktiv" lizenziert.
    Man findet auch in den Produktbestimmungen bei der Applikation-Lizenzierung kein "könnte", "würde" oder müsste" ...

    Es gilt immer noch > Wird zugegriffen/genutzt dann ist es zu lizenzieren, ansonsten nicht.
    und notfalls, um überkorrekt zu sein, könnte man für den Login ein Script schreiben,

    der die lizenzierten MAC-Adr. zulässt und die anderen nicht. ....

     

    VG, Franz

     

  9. Hi,
    es soll nicht nur, es ist auch so :)
     

    Aus den Produktbestimmungen 12-2018, SA-Teil:

    Kunden können die Option auf den Erwerb einer SA für bestimmte Lizenzen haben, die im Einzelhandelskanal (vollverpacktes Produkt) oder bei einem Originalgerätehersteller (OEM) innerhalb von 90 Tagen ab Kaufdatum erstanden wurden, wie in nachstehender Übersicht beschrieben. Unter dem Open Value-Programm gilt diese Option nur für nicht organisationsweite/unternehmensweite Produkte. Im Rahmen von Konzernverträgen gilt dies nur für Zusatzprodukte. Kunden, die Software Assurance für OEM- oder Einzelhandelslizenzen erwerben, haben die Möglichkeit, die Volumenlizenzsoftware für die aktuelle Version jederzeit zu installieren und zu verwenden.

    Dies gilt für für alle OEM, Sb, ROK SVR und den CALs ... nennt sich auch "channel agnostic".
     

    weiterer Zusatz aus den PURs, da man noch Office-Pro 2016 und  WS 2016 kaufen kann!

    Kunden, die Microsoft Office Professional 2016 von einem OEM erwerben, können Software Assurance für Microsoft Office Standard 2016 in den Open-Lizenzprogrammen, Select- und Select Plus-Programmen und der nicht unternehmensweiten Option unter Open Value innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum des OEM-Kaufs erwerben.


    Kunden, die Windows Server 2016 von einem OEM erwerben, sind berechtigt, SA für Windows Server 2016 innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum des Erwerbs vom OEM zu beziehen.

     

    Und bei dem Link ein Tip ... wenn dort "en-us" steht einfach mal mit "de-de" ersetzen, oft gibt es das DOC auch in deutsch...machts einfacher :)

    https://docs.microsoft.com/de-de/windows-server/get-started-19/vm-activation-19

     

    VG, Franz

  10. Hi,


    2x die SKU mit den 2Cores würde nicht dem Minimum der Grund-Lizenzierung lt. Produktbestimmungen entsprechen,
    ergo mind. 8x2 = 16 Cores (Annahme SVR-Physik = 2 CPUs mit je 8 Cores)

     

    Ich würde aber dennoch raten, via Volumen-Vertrag den größten OEM-SVR gleichwertig zu lizenzieren.

    d.h. also hat man 1x OEM mit 16 Cores, aber dann 3 mit 24 Cores,
    würde ich via Volumenvertrag 24 Cores kaufen und dann in Ruhe re-imagen.

    Sicher ist sicher.... bei DC könnte es ansonsten bös teuer weerden ....

     

    VG, Franz

  11. Moin,

     

    Hier erneut der Download-Link für alle vertragsrechtlichen, lizenzrechtlichen und offiziellen Dokumenten seitens Microsoft:
    http://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?mode=1

     

    Auszug aus den Produktbetsimmungen 01-2019, Seite-10:

    Pro Core/CAL

    Serverlizenzen (pro Core)

    1. Der Kunde darf die Serversoftware auf einem Lizenzierten Server nutzen, sofern er eine ausreichende Anzahl von Serverlizenzen erwirbt (siehe unten).

    2. Benötigt werden so viele Lizenzen, wie Physische Cores auf dem Lizenzierten Server vorhanden sind, mindestens aber 8 Lizenzen pro Physischem Prozessor und mindestens 16 Lizenzen pro Server.

    3. Die Datacenter Edition berechtigt zur Nutzung der Serversoftware in einer beliebigen Anzahl von OSEs auf dem Lizenzierten Server.

    4. Standard Edition:

    • Die Standard Edition berechtigt zur Nutzung der Serversoftware in zwei OSEs auf dem Lizenzierten Server.

    • Die Standard Edition berechtigt zur Nutzung einer Ausgeführten Instanz der Serversoftware in der Physischen OSE auf dem Lizenzierten Server (zusätzlich zu zwei Virtuellen OSEs), sofern die Physische OSE nur zum Hosten und Verwalten der Virtuellen OSEs genutzt wird.

    Der Kunde ist berechtigt, zusätzliche Standard Edition-Lizenzen an den Lizenzierten Server zuzuweisen, deren Anzahl der in Abschnitt 2 oben genannten entspricht, und die Serversoftware in zwei zusätzlichen OSEs auf dem Lizenzierten Server zu nutzen.

    Somit sollte das Thema doch erklärt sein, eindeutig, oder?

    VG, Franz

  12. Moin und nachträglich noch allen ein angenehmes 2019 !

     

    Beim Audit und dem OEM-/SB-Thema will MS dann an Hand der Stückzahlen

    eine Anzahl von OEM-/SB-Keys im Excel gelistet haben.

    Und für alle, die sich beim Audit seher negativ aufführen wollen:
    Einfach mal nachdenken,
    Für jede genutzte, aber nicht bezahlte Lizenz hätte man ja zum Kaufdatum auch die Umsatzsteuer nicht entrichtet.
    Somit kann MS das Finanzamt um Amtshilfe bitten!

    Neben dem Vergehen im Thema Urheberrecht hat man dann auch noch das 2. Vergehen am Hals > Steuervergehen.
    Und das FA kennt bei jeder Firma ihre "Schmuddel-Ecken" :)

    Kommt das FA vor Ort, prüft das natürlich nicht nur den Hersteller MS !
    Das könnte u.U. äußerst unangenehm werden ....und teuer .... und wer mal im "Fokus" des FA ist .... viel Spaß !

     

    VG, Franz

  13. Hi,

    Man darf immer nur auf seinen unternehmenseigenen TFSvr zugreifen.
    Für externe = unternehmensfremde muss man dann ein extra TFS-CAL bereithalten.
    leider nicht ganz billig...

    Aus den Produktbestimmungen habe ich noch das gefunden, vielleicht erklärt das noch etwas mehr:

    3.2 Verwendungszwecke, für die keine CALs erforderlich sind

    Für die folgenden Verwendungszwecke sind keine CALs erforderlich; Anzeigen, Editieren oder Eingeben von Arbeitselementen; Zugriff auf Team Foundation Server Reporting; Zugriff auf Azure DevOps Services über einen Team Foundation Server 2018 Proxy; Genehmigungen von Phasen als Teil der Release Management Pipeline und Zugriff auf Visual Studio Team Foundation Server über eine gepoolte Verbindung von einer anderen integrierten Anwendung oder einem anderen integrierten Dienst.

     

    VG, Franz

  14. Hi,

    microsoft-windows-professional-10-single-lizenz-open-nl-legalization-getgenuine

    Darf man nur kaufen, wenn man beim Audit aufgefallen ist, dass man zu wenig WIN-10-Lizenzen hatte,
    also unterlizenziert war, dann schreibt MS dem Kunden, das er damit auffüllen muss....

    Ohne Audit-Schreiben seitens MS....Finger weg, da man Geld aus dem Fenster schmeist und nicht compliant wird.

     

    VG, Franz

  15. Hi,

     

    bei der Distribution darf/kann ein MS-Partner auch ROK-Lizenzen kaufen, ohne H/W.
    Bei der physischen Installation kann es Probleme geben, wenn die Hersteller differnt sind.

     

    Tip: Bei mehreren ROK/OEM/SB kann man auch dann 1 Lizenz via OPEN kaufen und darf dann

    von seinem OPEN-Vertragsrecht "Re-Imiging" gebrauch machen ...1 einheitliches Image + via 1 Volumen-Key....

    Und wer SA benötigt ... ROK/OEM/SB-SVR und CALs dürfen mit SA versehen werden, wenn das Kaufdatum SVR/CALs nicht älter als 90 Tage her ist.
    Und in den Produktbestimmungen  12-2018 steht, dass man das auch noch für 2016er kaufen darf, ein Novum! :-)

     

    VG, Franz
     

    • Danke 1
  16. hi,

    > SBK : ROK-SVR benötigen CALs, aber nicht zwingen ROK-CALs !
    Die Versions-Nr. muss aber mindestens so hoch sein, wie die des SVRs... also 2019er SVR, dann die CALs auch 2019er-Version.
    Und z.B. OPEN-CALs 2019 dürfen auf dann demnächst ROK-SVR 2019 zugreifen, ganz compliant!
    Anm.: HP schrieb die Tage, dass HP-ROK-SVR 2019 erst ca. 1.4.2019 erscheinen.
    Also dürfte man heute 2019er-CALs kaufen, im Moment downgraden auf 2016 und nach Erscheinen der 2019 ROKs dann wieder upgraden...

     

    VG, Franz

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