Hallo in die Runde,
bin grad dabei einen VPN user per GPO's den Zugriff einschränken zu wollen.
Der VPN User darf sich auf einem Server per RDP aufschalten. Das wurde per Hardwarefirewall erledigt.
Letztendlich muss er die Möglichkeit haben, wenn er sich auf dem Server ( ist ein SQL Server ) einklinkt, weitere Ressourcen nutzen zu können.
Dies würde Ich gerne mit einer GPO erledigen.
In der GPO hab Ich vor die Firewall soweit einzuschränken, dass er mit bestimmten ports an nur einem anderen Server ran kann. sonst nichts.
Der Server ist in der OU unter "Server" drin, da alle anderen Server drin sind, den kann/will Ich nicht verschieben. Da greifen andere GPO's.
Für die externen User habe Ich eine eigene OU erstellt.
Irgendwie funzt das nicht.
Liegt es daran, dass die Maschine nicht in der selben OU ist wo die GPO verknüpft ist?
Möchte ja dass die Regel nur dann greift, wenn der bestimmte VPN User sich einwählt, ansonsten nicht.
Vielen Dank