Burgerbrater und Reiningungskraft sind auch zumutbar, denn: Hartz IV Empfänger/innen dürfen NICHT einen Job ablehnen, weil er nicht der Ausbildung entspricht, der Arbeitsort weiter entfernt ist als der frühere oder weil die Bedingungen "subjektiv" ungünstig scheinen.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53659698060637201.php
http://www.hans-gottlob-ruehle.de/ArbeitsrechtXV/Arbeitsrecht_177/arbeitsrecht_177.html
Schulungsunternehmen freuen sich natürlich über den Umsatz, aber die vorhandenen MCSEs sicher nicht über die Niedrigstlohnkonkurrenz.