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SPLA

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Beste Lösungen

  1. SPLA's post in Webanwendung - Lizenzierung SQL Server wurde als beste Lösung markiert.   
    Zugriffslizenzen
    Außer wie hierin beschrieben und in den Produktspezifischen Lizenzbestimmungen angemerkt, kann jeglicher Zugriff auf Serversoftware nur mit CALs oder CAL-äquivalenten Lizenzen erfolgen. CALs sind für den Zugriff durch einen anderen Lizenzierten Server nicht erforderlich. Für den Zugriff auf Serversoftware, die eine Web Workload oder HPC Workload ausführt, sind keine CALs erforderlich. Für den Zugriff in einer Physischen OSE, die ausschließlich zum Hosten und Verwalten von Virtuellen OSEs verwendet wird, sind keine CALs erforderlich.  
    Web Workload (auch als „Internet-Weblösungen“ bezeichnet) sind öffentlich zugängliche Webseiten, Websites, Webanwendungen, Webdienste und/oder POP3 Mail Serving. Aus Gründen der Deutlichkeit sei klargestellt, dass der Zugriff auf Inhalte, Informationen und Anwendungen, die durch die Software innerhalb einer Internet-Weblösung bereitgestellt werden, nicht auf die Mitarbeiter des Kunden oder die Mitarbeiter dessen verbundener Unternehmen beschränkt ist.  Software in Internet-Weblösungen wird zur Ausführung von Folgendem verwendet:
    Webserver-Software (z. B. Microsoft Internetinformationsdienste) und Management oder Security Agents (z. B. den System Center Operations Manager-Agent), Datenbankmodulsoftware (z. B. Microsoft SQL Server) ausschließlich zur Unterstützung von Internet-Weblösungen oder der Domain Name System (DNS)-Dienst zur Auflösung von Internetnamen in IP-Adressen, sofern es sich hierbei nicht um die einzige Funktion dieser Instanz der Software handelt.  
    Microsoft Product Terms
  2. SPLA's post in Windows Server 2022 St. Lizenz bestellt, Wortmann AG Paket erhalten wurde als beste Lösung markiert.   
    Hallo Struppi.
     
    das kann ich so bestätigen. Die ROK-Lizenzen kann man auch nachträglich auf ein neues Device übertragen. Der Europäischer Gerichtshof hat hier entschieden:
    Der Ersterwerber einer mit einer Lizenz zur unbefristeten Nutzung verbundenen Kopie eines Computerprogramms kann die benutzte Kopie und seine Lizenz an einen Zweiterwerber weiterverkaufen (europa.eu)
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