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Gangolf

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  1. Ich habe nun auf meine Anfrage Rückmeldung durch den "MS-Support" erhalten. Im Endeffekt läuft es so, wie es auch lefg beschrieben hat. Die Lizenz gehört dem Schulträger und ob der Schüler sich an die Lizenzbestimmungen hält, ist nicht Problem des Schulträgers. Wenn die Geräte an den Schulträger zurückgegeben werden, wird damit auch die Lizenz zurückgegeben und darf für das EDU-Upgrade verwendet werden.
  2. Danke für die Klarstellung. Genau das war ja die ursprüngliche Frage. Muss ich technisch unterbinden, dass ein MS-Konto verknüpft werden kann, oder reicht es dies in den Übergabebedingungen festzulegen, dass es nicht gestattet ist?
  3. Generell haben wir natürlich keine Admin-Accounts für irgendwelche Benutzer. Weder Lehrer, noch Schüler. Adminaccounts sind nur für diesen einen speziellen Einsatz geplant. Sollte ein Schüler, dann das Gerät nicht Einsetzen können, weil das Gerät nicht mehr funktioniert, kann das nicht mein Problem sein. Wie gesagt, es geht darum, bedürftigen Schülern, die keine eigenen Geräte haben, ein Endgerät zur Verfügung zu stellen. Schüler die ein privates Gerät haben, werde ich ja auch nicht von uns supportet, wenn sie Ihre Geräte nicht verwenden können. Ich werde nun erstmal die Rückmeldung unseres Lieferanten abwarten, was der zu der Lizenzfrage sagt. Danke und Gruß Gangolf
  4. Die vorhandenen Geräte sind auf >50 Schulen verteilt. Alle Geräte sind Domänenmitglieder. Hier gibt es aktuell zwei Varianten: "Alte" Schulen haben eine Domäne Pro Schule. "Neue" Schulen arbeiten über Subdomains. Im geplanten Neuaustattungszyklus der Schulen werden alle Schulen in die neue Struktur übernommen. Device-Deployment läuft über SCCM. Eine RDS-/Citrix-Umgebung für den Zweck aufzubauen ist aus mehreren Gründen nicht möglich. Beispielhaft hier nur ein Grund. Die Gelder, die für die Ausstattung zur Verfügung stehen, werden unter der Prämise bereitgestellt, dass alle angeschafften Geräte, nach Rückführung zum Schulträger in der vorhandenen Infrastruktur der Schulen eingesetzt werden können.
  5. Vielen Dank euch allen für die umfangreichen Meinungen. Die Installation und Konfiguration so durchzuführen (bzw. durchführen zu lassen ;) ), dass das Thema umgangen werden kann, ist möglich. Soweit sind wir hier ja alle einig. Wie der entsprechende "Rollout" der Geräte erfolgt ist noch nicht entschieden. Um eine informierte Entscheidung zu treffen, wie das Thema angegangen wird, muss ich mich im Vorfeld mit allen möglichen Szenarien befassen. Verzeiht mir also, wenn ich nicht zu sehr auf die "anderen" Varianten eingehe. Die Möglichkeiten mit Ihren Vor- und Nachteilen sind mir bekannt und werden auch so in die Entscheidung einfließen, wie die Geräte am Ende verteilt werden. Hier bin ich allerdings, um die spezielle Lizenzfrage von der von mir beschriebenen Variante zu klären. Eine Klärung über den Lieferanten wird ebenfalls noch angestoßen. Je mehr ich mich allerdings mit dem Thema beschäftige, beschleicht mich langsam das Gefühl, dass ich mir Gedanken über ein "Problem" mache, dass überhaupt nicht "existiert". These: Wenn ein Schüler bei der Verwendung eines Notebooks mit OEM-Lizenz sein MS-Account-Verknüpft, wird die OEM-Lizenz in eine "Digitale Lizenz" umgewandelt. Diese kann allerdings nur verwendet werden, um das selbe Gerät, mit dem die Lizenz geliefert wurde zu aktivieren. Damit wäre das Problem nicht existent und nach Rückführung der Geräte zum Schulträger, wäre die Im MS-Konto des Schülers verknüpfte Lizenz für den Schüler unbrauchbar, da dieser das Gerät nicht mehr besitzt. nicht wirklich. Völlig egal, welche Variante ich verfolge, die Geräte müssen nach Rückführung zum Schulträger alle neu Installiert werden und ins jeweilige Schulnetz integriert werden. D. h. jede Installationsarbeit, die im Vorfeld erledigt wird, muss nachher erneut erledigt werden. Ich bin mir nicht sicher ob ich das richtig verstehe. Hier geht es um die Beschaffung eines WIN10-PRO-Upgrades, um Reimaging-Rights zu erhalten und alle Geräte mit einem VL-Key betanken zu dürfen? Auch hier bin ich nicht sicher. ob ich die Aussage richtig verstehe... Die Beschaffung eines Win10-Edu-Upgrades (pro Gerät) ist für die Rückführung der Geräte geplant. Das ist auch der eigentliche Kern der Frage. Um das WIN10-Edu-Upgrade einsetzen zu können, benötige ich ein qualifizierendes OS für jedes Gerät. Dieses hätte ich mit der, mit dem Gerät erworbenen, OEM-Lizenz. Daher kam die Frage auf, was passiert, wenn die OEM-Lizenz vom Schüler mit seinem MS-Account verknüpft wird?! Nachteil dieser Vorgehensweise ist, ich muss vorher genau wissen, was im Laufe der nächsten Wochen/Monate auf dem Gerät gemacht werden soll. Wenn ich hier auch nur einen Punkt vergesse, bzw. die Anforderungen sich im Laufe der nächsten Zeit ändern, habe ich keine Möglichkeit das nachträglich ohne erheblichen Aufwand zu berichtigen. Daher der Ansatz, den Schülern die Geräte zu eigenen Verwaltung zu überlassen. So können Anpassungen vom Schüler selbst in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachlehrern durchgeführt werden. Das Thema digitaler Unterricht steckt noch in den Kinderschuhen und wurde durch die COVID-19 Situation nun zwar in gewisser Weise forciert, aber einen richtig durchgeplanten Unterricht haben Lehrer für diesen Fall nicht. Es ist illusorisch anzunehmen, dass wir jetzt bereits wissen, wie sich die Anforderungen im Laufe der nächsten Wochen und Monate anpassen und welche Dinge auf den Geräten verfügbar sein müssen. Danke und Gruß Gangolf
  6. Thema Linux: Warum ein Linux hierbei ausscheidet, ist relativ einfach. Da das Thema "Digitaler Unterricht" ohnehin schon genug Arbeit für die Schulen bedeutet, müssen alle Lösungen mit so wenig Umstellung, wie möglich für Lehrer und auch Schüler umgesetzt werden. Da wir bereits ca. 7000 Endgeräte auf Windwosbasis (in den Schulen) im Einsatz haben, sind alle Abläufe und die, den Lehrern und Schülern bekannten Anwendungen, natürlich auch darauf abgestimmt. Hier nun Geräte mit anderem Betriebssystem ins Spiel zu bringen, ist nicht durchführbar. Abgesehen davon, sollen die Geräte nur für "bedürftige" Schüler angeschafft werden, der Rest der Klasse arbeitet mit den im jeweiligen Haushalt vorhandenen Geräten und diese sind in der Regel Windows basierend. Es ist für die Lehrer nicht zumutbar, hier auf verschiedene Betriebssysteme einzugehen. Thema Vorbereitung durch Lieferanten: Wie bereits erwähnt, ist eine Vorbereitung der Geräte durch den Lieferanten zwar möglich, aber hilft mir in diesem Fall nur bedingt. Auch nach einer Vorbereitung der Geräte, wird die Möglichkeit der nachträglichen Verbindung eines MS-Accounts (meines Wissens) nicht entfernt. Da es sich um Geräte für >50 Schulen handelt, kann ich hier auch keine einheitliche Konfiguration mit entsprechend eingeschränkten Benutzerkonten vergeben. Den Schülern muss es möglich sein, die Geräte nach den jeweils nötigen Anforderungen für den Unterricht zu konfigurieren. Generell sind mir die verschiedenen Varianten, wie ich das Problem technisch umgehen könnte bekannt. Da dieses allerdings alle einen Mehraufwand bedeuten, kam ich zur ursprünglichen Frage, wie das Ganze Thema lizenzrechtlich zu betrachten ist. Abgesehen davon, schon mal vielen Dank an euch alle, für die rege Beteiligung und euren Input :)
  7. Es geht hier um eine Anzahl von 500 - 1000 Geräte. Die Abfrage, wie viele Geräte es letztendlich werden, läuft aktuell noch. Die Installation durch uns mit vorkonfiguriertem Account können wir nicht leisten. Auch würde das bedeuten, je nachdem welche Konfigurationen wir vornehmen, dass wir für Schüler einen Support für die Geräte leisten müssten. Was ebenfalls aufgrund der vorhandenen Personalressourcen nicht möglich ist. Eine Vorkonfiguration vom entsprechenden Lieferant kann ich natürlich durchführen lassen, aber das entfernt leider nicht die Möglichkeit, nachträglich einen MS-Account zu verknüpfen. Daher stellt sich mir hier die Frage, ob eben eine entsprechend schriftlich festgelegte Übergabebedingung ausreicht. Ein Linux würde natürlich das Problem umgehen, aber ist für den geplanten Einsatzzweck keine Alternative.
  8. Genau darum geht es. Die Geräte sollen direkt von den Schulen an die Schüler übergeben. Dann haben wir keinen Einfluss darauf, was bei der Ersteinrichtung "ausgewählt" wird.
  9. Danke für die schnelle Antwort. Allerdings wundert mich dann die Anzeige unter dem Punkt "Aktivierung" in den Einstellungen von Win 10. Dort heißt es: Windows wurde durch eine digitale, mit Ihrem Microsoft-Konto verknüpfte Lizenz aktiviert. Und ich bin mir fast sicher, dass es sich hierbei auch um eine OEM-Lizenz handelt. Ist das einfach nur ne schlechte Übersetzung oder versteh ich da was grundsätzlich falsch? gruß Gangolf
  10. Hallo Lizenz-Spezialisten, im Rahmen der aktuellen Pandemie, findet der Unterricht an deutschen Schulen vermehrt digital statt. Einige bedürftige Schüler sollen zu diesem Zweck vom jeweiligen Schulträger mit Endgeräten versorgt werden. Mir stellt sich nun die Frage, wie das im Lizenzrecht zu betrachten ist. Nehmen wir an der Schulträger beschafft eine Anzahl an Notebooks incl. einer OEM-Lizenz für Windows 10 und vergibt diese (OVP) für die Nutzung an Schüler. Ein Schüler könnte in diesem Fall bei der Einrichtung des Geräts dieses mit seinem Microsoft-Konto verbinden und die Lizenz wäre mit seinem privaten MS-Konto verknüpft. Wenn die Geräte nach Ende der "Krise" wieder an den Schulträger übergeben werden, sollen diese mit einem WIN10-EDU-Upgrade neu installiert und an den jeweiligen Schulen eingesetzt werden. Muss ich in irgendeiner Weise technisch sicherstellen, dass Schüler die OEM-Lizenz nicht weiterverwenden oder ist eine entsprechende Übergabebestätigung mit dem Hinweis, dass die Lizenz nicht auf einem anderen Gerät eingesetzt werden darf ausreichend? (bei Minderjährigen natürlich vom jeweiligen Erziehungsberechtigten unterschrieben) Vielen Dank gruß Gangolf
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