Vielen Dank euch allen für die umfangreichen Meinungen.
Die Installation und Konfiguration so durchzuführen (bzw. durchführen zu lassen ;) ), dass das Thema umgangen werden kann, ist möglich. Soweit sind wir hier ja alle einig.
Wie der entsprechende "Rollout" der Geräte erfolgt ist noch nicht entschieden. Um eine informierte Entscheidung zu treffen, wie das Thema angegangen wird, muss ich mich im Vorfeld mit allen möglichen Szenarien befassen.
Verzeiht mir also, wenn ich nicht zu sehr auf die "anderen" Varianten eingehe. Die Möglichkeiten mit Ihren Vor- und Nachteilen sind mir bekannt und werden auch so in die Entscheidung einfließen, wie die Geräte am Ende verteilt werden.
Hier bin ich allerdings, um die spezielle Lizenzfrage von der von mir beschriebenen Variante zu klären.
Eine Klärung über den Lieferanten wird ebenfalls noch angestoßen.
Je mehr ich mich allerdings mit dem Thema beschäftige, beschleicht mich langsam das Gefühl, dass ich mir Gedanken über ein "Problem" mache, dass überhaupt nicht "existiert".
These: Wenn ein Schüler bei der Verwendung eines Notebooks mit OEM-Lizenz sein MS-Account-Verknüpft, wird die OEM-Lizenz in eine "Digitale Lizenz" umgewandelt. Diese kann allerdings nur verwendet werden, um das selbe Gerät, mit dem die Lizenz geliefert wurde zu aktivieren.
Damit wäre das Problem nicht existent und nach Rückführung der Geräte zum Schulträger, wäre die Im MS-Konto des Schülers verknüpfte Lizenz für den Schüler unbrauchbar, da dieser das Gerät nicht mehr besitzt.
nicht wirklich. Völlig egal, welche Variante ich verfolge, die Geräte müssen nach Rückführung zum Schulträger alle neu Installiert werden und ins jeweilige Schulnetz integriert werden. D. h. jede Installationsarbeit, die im Vorfeld erledigt wird, muss nachher erneut erledigt werden.
Ich bin mir nicht sicher ob ich das richtig verstehe. Hier geht es um die Beschaffung eines WIN10-PRO-Upgrades, um Reimaging-Rights zu erhalten und alle Geräte mit einem VL-Key betanken zu dürfen?
Auch hier bin ich nicht sicher. ob ich die Aussage richtig verstehe... Die Beschaffung eines Win10-Edu-Upgrades (pro Gerät) ist für die Rückführung der Geräte geplant. Das ist auch der eigentliche Kern der Frage. Um das WIN10-Edu-Upgrade einsetzen zu können, benötige ich ein qualifizierendes OS für jedes Gerät. Dieses hätte ich mit der, mit dem Gerät erworbenen, OEM-Lizenz. Daher kam die Frage auf, was passiert, wenn die OEM-Lizenz vom Schüler mit seinem MS-Account verknüpft wird?!
Nachteil dieser Vorgehensweise ist, ich muss vorher genau wissen, was im Laufe der nächsten Wochen/Monate auf dem Gerät gemacht werden soll. Wenn ich hier auch nur einen Punkt vergesse, bzw. die Anforderungen sich im Laufe der nächsten Zeit ändern, habe ich keine Möglichkeit das nachträglich ohne erheblichen Aufwand zu berichtigen. Daher der Ansatz, den Schülern die Geräte zu eigenen Verwaltung zu überlassen. So können Anpassungen vom Schüler selbst in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachlehrern durchgeführt werden.
Das Thema digitaler Unterricht steckt noch in den Kinderschuhen und wurde durch die COVID-19 Situation nun zwar in gewisser Weise forciert, aber einen richtig durchgeplanten Unterricht haben Lehrer für diesen Fall nicht. Es ist illusorisch anzunehmen, dass wir jetzt bereits wissen, wie sich die Anforderungen im Laufe der nächsten Wochen und Monate anpassen und welche Dinge auf den Geräten verfügbar sein müssen.
Danke und Gruß
Gangolf