Jump to content

Selbständigkeit????


Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Empfohlene Beiträge

:confused::confused::confused:

 

Eine allgemeine Frage zu beantworten ist doch nicht schwierig, oder?

 

Nun gut präzisieren wir diese allgemeine Frage:

 

Hat jemand von euch (angehenden) MCSE´s Erfahrungen als Selbständiger im Bereich IT / EDV Beratung und/oder Netzwerktechnik und/oder Microsoft Schulungen gemacht?

 

Ich wäre Dankbar für ernste Antworten und nicht ob darüber zu lamentieren ist was "draussen" oder "drinnen" bedeutet. :suspect:

 

Euch allen noch einen schönen Tag!

 

Euer

Frank

 

MCSE NT4.0 / W2K und MCT

Link zu diesem Kommentar
Original geschrieben von Knorli

Würdest Du noch präzisieren, was Du unter Selbständigkeit verstehst. Selbständigerwerbender? Welche Branche? Auf Grund Deiner Äusserung: " Hallo alle ihr da draussen!" bin ich etwas irritiert. Unter: "drinnen sein" verstehe ich etwas ganz Bestimmtes, was jedem passieren kann. Etwas mehr Infos erleichterten eine mögliche Auskunft enorm.

 

Also diese Antwort zeigt uns, glaube ich allen, dass Du als Admin nicht so ne Leuchte bist, oder?? :D Muss man Dir alles groß und breit erklären? :p

 

 

Anyway, mich würde das Thema "freiberuflich" "selbstständig" auch sehr interessieren.

 

Lass mal hören. Ich bin leider nur angestellt.

Link zu diesem Kommentar

:D :D :D :cool: :D :D :D

 

Hallo!

 

Ich binseit dem 01.07.2003 selbständig / freiberuflich tätig. Aber bis auf ein paar Anzeigen im 3-Zeilen Format habe ich bisher noch nicht viel gemacht (na ja, die homepage http://www.uhng.de).

Mich würden gerade die Anfangsmonate interessieren. Was hat man nach der Gewerbeanmeldung noch alles zu beachten - wie finde ich einen entsprechenden Kundenkreis - welche Kriterien habe ich an Kunden - usw. usw.

 

Hoffe auf Antwort.

Frank

Link zu diesem Kommentar

Ich mache mich auch gerade schlau darüber, welche Fördermöglichkeiten es seitens des (deutschen) Arbeitsamtes bezüglich "Ich-AG" gibt. In letzter Zeit häufen sich nämlich die Anfragen potentieller Arbeitgeber, ob nicht eine stundenweise Beschäftigung auf Honorarbasis denkbar wäre, das geht ja schon in die Richtung...

 

Wenn ich nähere Info's habe, werde ich diese hier kundtun.

Link zu diesem Kommentar
Original geschrieben von Zettelmcp

Also diese Antwort zeigt uns, glaube ich allen, dass Du als Admin nicht so ne Leuchte bist, oder?? :D Muss man Dir alles groß und breit erklären? :p

 

Meine AdministratorenAnsiLumen reichen gerade so mal aus, meint die Geschäftsleitung, deren Mitglied und Mitinhaber ich bin. Nur auf klare und aussagekräftige Fragen lohnt sich bei möglicher Geschäftgründung Antworten. Wollte ja lediglich Präzisionen. Beratung bei Geschäftsgründungen geschehen normaler Weise gegen Honorar. In diesem Fall hätte ich den einen oderanderen Tip gerne gratis abgegeben, aber nicht in diesem Ton. Ich passe meine Frustrationstoleranzgrenze diesem Thema an. Nichts für Ungut.

Link zu diesem Kommentar
Original geschrieben von marka

Ich mache mich auch gerade schlau darüber, welche Fördermöglichkeiten es seitens des (deutschen) Arbeitsamtes bezüglich "Ich-AG" gibt...

 

Auszug aus der Pressemitteilung des AAmtes:

 

"... Die Förderung ist bis Ende 2005 befristet und richtet sich an vormalige Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe oder Beschäftigte in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen.

 

Der Zuschuss wird in abnehmender Höhe für maximal drei Jahre gewährt, solange das Einkommen 25.000 € im Jahr nicht überschreitet und allenfalls Familienmitglieder mitarbeiten, aber keine Arbeitnehmer beschäftigt werden.

 

Im ersten Jahr werden 600 €, im zweiten Jahr 360 € und im dritten Jahr 240 € monatlich gezahlt. Die Leistung wird jeweils für ein Jahr bewilligt. Vor einer erneuten Bewilligung ist vom Existenzgründer nachzuweisen, dass die Förderungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen.

 

Mit dem Existenzgründungszuschuss besteht neben dem Überbrückungsgeld jetzt ein weiteres arbeitsmarktpolitisches Instrument, das Arbeitslosen den Schritt in die Selbständigkeit erleichtern soll.

 

Die Förderung muss vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei dem Arbeitsamt beantragt werden, in dessen Bezirk der Existenzgründer seinen Wohnsitz hat. Dort gibt es auch weitere Informationen."

Link zu diesem Kommentar
Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Schreibe einen Kommentar

Du kannst jetzt antworten und Dich später registrieren. Falls Du bereits ein Mitglied bist, logge Dich jetzt ein.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor-Fenster leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...