Jump to content

Office XP Pro / OEM Lizenzen verkaufen


Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich weiß, dieses Thema wurde schon mehrmals durchgekaut und trotzdem weiß ich noch immer nicht ob ich folgendes machen darf:

 

Ich habe von meinem Chef das OK rund 100 Lizenzen (OEM) von Microsoft Office XP Professional mit Publisher zu "entsorgen".

 

Ein paar dieser Lizenzen möchte ich im Bekanntenkreis verteilen und ein paar andere Verkaufen.

 

Keine der CD-Hüllen ist geöffnet worden. Die Lizenznummern wurden bereits einmal aktiviert.

 

Habe ich die Möglichkeit dieses Office zu verkaufen ohne mir Ärger mit MS einzuhandeln? Denn so wie ich das verstanden habe, ist es doch prinzipiell nicht verboten OEM Lizenzen unabhängig von der Hardware wieder zu verkaufen wenn man sie gar nicht braucht...

 

Viele Grüße,

Marcus

Link zu diesem Kommentar

Habe ich die Möglichkeit dieses Office zu verkaufen ohne mir Ärger mit MS einzuhandeln?

 

Nein da gibt es keine Möglichkeit. Ausserdem wirst du dir Ärger mit cen Käufern einhandeln wenn die merken dass du ihnen etwas illegales verkauft hast.

 

Denn so wie ich das verstanden habe, ist es doch prinzipiell nicht verboten OEM Lizenzen unabhängig von der Hardware wieder zu verkaufen wenn man sie gar nicht braucht...

 

Du verwechselts da (wie übrigens die meisten) etwas. Das von dir bemühte Urteil betraf AUSSCHLIESSLICH Windows XP, als System Builder Lizenz. Alles andere wurde bewusst nicht behandelt. Für Office, oder SB Lizenzen generell gab es nie so ein Urteil. Genausownig für OEM Lizenzen.

Link zu diesem Kommentar
Nein da gibt es keine Möglichkeit. Ausserdem wirst du dir Ärger mit cen Käufern einhandeln wenn die merken dass du ihnen etwas illegales verkauft hast.

 

Den Käufern würde ich sagen das die Version bereits aktiviert wurde. Deswegen kann er sich ja dann nicht aufregen...

 

Du verwechselts da (wie übrigens die meisten) etwas. Das von dir bemühte Urteil betraf AUSSCHLIESSLICH Windows XP, als System Builder Lizenz. Alles andere wurde bewusst nicht behandelt. Für Office, oder SB Lizenzen generell gab es nie so ein Urteil. Genausownig für OEM Lizenzen.

 

Sorry... das Thema ist ja auch nicht ganz einfach. Und vor allem dann nicht, wenn man sich nur alle 5 Jahre mit dem Kram beschäftigen muß.

 

Tja, deinen Ausführungen nach kann ich die Lizenzen eigentlich alle nehmen und verbrennen oder irgendwo versenken?

 

Grüße,

Marcus

Link zu diesem Kommentar

Den Käufern würde ich sagen das die Version bereits aktiviert wurde. Deswegen kann er sich ja dann nicht aufregen...

 

Du kannst ihnen sagen was du willst, deswegen ist es trotzdem illegal.

 

Tja, deinen Ausführungen nach kann ich die Lizenzen eigentlich alle nehmen und verbrennen oder irgendwo versenken?

 

Nain derjenige der die Dinger mit seinem PC gekauft hat darf sie benutzen so lange er will.

Link zu diesem Kommentar
Da fällt mir doch gerade bei eBay auf, das dort einige Händler OEM Office XP verticken... darf ich die jetzt abmahnen?? EIgentlich dürfen die das dann doch auch nicht oder?

 

Beispiel.... eBay Auktion 220074232092

 

Ein Händler... & Powerseller....

 

Viele Grüße,

Marcus

 

SB Lizenzen, die Händler auch gerne als OEM deklarieren, dürfen, von Händler auch ohne Hardware verkauft werden.

 

Glaub mir dass MS sich EBay sehr genau ansieht und dass EBay da auch sehr koopereativ mit MS ist...

Link zu diesem Kommentar
Nein da gibt es keine Möglichkeit. Ausserdem wirst du dir Ärger mit cen Käufern einhandeln wenn die merken dass du ihnen etwas illegales verkauft hast.

 

Hallo Dr.Melzer, das ist nicht illegal ;-)

 

Du verwechselts da (wie übrigens die meisten) etwas. Das von dir bemühte Urteil betraf AUSSCHLIESSLICH Windows XP, als System Builder Lizenz. Alles andere wurde bewusst nicht behandelt. Für Office, oder SB Lizenzen generell gab es nie so ein Urteil. Genausownig für OEM Lizenzen.

 

Ich schätze, dass du dich hier auf das OEM-Urteil vom 6.7.2000 beziehst (I ZR 244/97) BGH, Urteil vom 06.07.2000, I ZR 244/97

 

Dieses Urteil bezieht sich auf jede OEM Software, ohne Ausnahme. Danach darf majobu seine Officepakete vollkommen legal verkaufen.

 

Wenn du einen Link zu einem anderen Urteil hast wäre es nett, wenn du ihn mal postest.

 

Grüßle

RS

Link zu diesem Kommentar

Wir sind hier keine Juristen und dürfen keine Rechtsberatung machen. Daher darf ich das Urteil nicht kommentieren.

 

Es ist ganz einfach. Schau in das EULA des Office und wenn d drinnen steht das ses entbundelt werden darf, dann kannst du es machen, andrenfalls nicht, da alle nicht explizit eingeräumten Rechte vorbehalten sind.

 

Letztendlich ist mir egal wass der TO macht, ich beantworte hier nur Fragen.

 

Da wir keine Rechtsberatung machen dürfen muss das genügen.

Link zu diesem Kommentar

Das hier ist auch keine Rechtsberatung. Majobu muss sich hier schon selbst informieren.

 

Was im EULA vom Office steht ist ohne Belang, wenn nationale oder internationale Gesetze den Klauseln widersprechen. Auch das ist keine Rechtsberatung, sondern ein Hinweis auf die geltende Gesetzeslage.

 

Also nochmal ganz klar: OEM Versionen dürfen verkauft werden.

Link zu diesem Kommentar

Das hier ist auch keine Rechtsberatung. Majobu muss sich hier schon selbst informieren.

 

Genau und wenn wir ihm sagen wie die Urteile zu verstehen sind ist da sRechtsberatung und das machen wir nicht.

 

Was im EULA vom Office steht ist ohne Belang, wenn nationale oder internationale Gesetze den Klauseln widersprechen. Auch das ist keine Rechtsberatung, sondern ein Hinweis auf die geltende Gesetzeslage.

 

Interessant, was im BGB steht ist für dich wahrscheinlich auch ohne Belang ...

 

Also nochmal ganz klar: OEM Versionen dürfen verkauft werden.

 

Ganz klar, du hats keine Ahnung aber eine große Klappe.

 

Da hierzu alles relevante gesagt ist ist der Beitrag geschlossen.

 

Vielen Dank für euer Verständnis.

Link zu diesem Kommentar
Der letzte Beitrag zu diesem Thema ist mehr als 180 Tage alt. Bitte erstelle einen neuen Beitrag zu Deiner Anfrage!
Gast
Dieses Thema wurde für weitere Antworten geschlossen.
×
×
  • Neu erstellen...