Raw.v5 10 Geschrieben 8. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 8. Februar 2007 Hallo, da hier ja einige in der Schweiz arbeiten, hab ihc mla eine frage wie kompliziert ist es an eine arbeitserlaubnis für die schweiz zu gelangen? soweit ich bisher weiss muss der arbeitgebe diese beantragen, wie gross ist da der aufwand? habe nämlich eine absage bekommen in der steht das sie sich aufgrund des Zitat:"Nevertheless, it was finally decided to take a local person because of the work permit issue" doch für jemand vorort entschieden haben :-( Zitieren Link zu diesem Kommentar
mcse_killer76 10 Geschrieben 8. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 8. Februar 2007 Nach meinen letzten Informationen (war eine Firma in Bern) ist eine Arbeitsbewilligung für EU-Bürger überhaupt kein Problem (sondern lediglich eine reine Formalität), wenn man als EU-Bürger einen Wohnsitz in der Schweiz hat. In diesem Fall bekommt man automatisch eine Bewilligung. Als Pendler bekommt man diese mittlerweile auch ohne Probleme. Die Aussage mit den "local person" ist zum Glück veraltet. Bis Anfang/Mitte 2004 (wenn ich mich richtig an das Datum erinnere) war es wirklich so, dass eine Firma nachweisen musste, dass es keine geeigneten Arbeitnehmer auf dem schweizer Arbeitsmarkt gibt. Nur dann hat man eine Bewilligung erhalten. Doch diese Zeiten sind vorbei :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar
PAT 10 Geschrieben 8. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 8. Februar 2007 @Raw.v5 Ich denke eher, dass in Deinem Fall diese Phrase als Ausrede benutzt wurde, weil sie doch lieber einen "Einheimischen" nehmen wollten. Zitieren Link zu diesem Kommentar
mcse_killer76 10 Geschrieben 8. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 8. Februar 2007 Ist auch möglich. Auf jeden Fall ist es mittlerweile definitiv kein großer Akt mehr in der Schweiz Fuß zu fassen. Eine Ausnahme gibt es, hatte ich vergessen zu erwähnen. Solltest Du vorbestraft sein, dann geht es nicht so einfach... Zitieren Link zu diesem Kommentar
gysinma1 13 Geschrieben 8. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 8. Februar 2007 Hallo Zusammen Ich habe eine eigene CH-Firma und musste einem EU Grenzgänger eine Bewilligung beschaffen. Das Ding ist rasch ausgestellt, nur der Mindestlohn wird von dem Bund festgelegt und ist höher als bei einem Einheimischen "KuhSchweizer". Ganz einfach um Lohndumping zu verhindern. Also Jahreslohn unter 85 000 Schweizer Franken werden knallhart abgelehnt. (War zumindest vor 3 Jahren so). Obwohl der nette Kollege vom Kapital her 75% der Firma besass und Hauptaktionär war. Als Unternehmen muss 20% Quellensteuer abgeführt werden. Gruss, Matthias Zitieren Link zu diesem Kommentar
TheDonMiguel 11 Geschrieben 8. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 8. Februar 2007 @Raw.v5Ich denke eher, dass in Deinem Fall diese Phrase als Ausrede benutzt wurde, weil sie doch lieber einen "Einheimischen" nehmen wollten. Nur weil ihr gestern uns 3:1 im Fussball heruntergelassen habt, heisst das noch lange nicht dass wir keine Deutschen einstellen :cool: Spass beiseite - Ich arbeite für ein Unternehmen welches sehr viele Deutsche Bürger eingestellt hat. Das ist wirklich kein Problem mehr. Kann schon fast als Diskriminierung angesehen werden... Zitieren Link zu diesem Kommentar
gysinma1 13 Geschrieben 8. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 8. Februar 2007 Spass beiseite - Ich arbeite für ein Unternehmen welches sehr viele Deutsche Bürger eingestellt hat. Das ist wirklich kein Problem mehr. Kann schon fast als Diskriminierung angesehen werden... Es war auch früher kein Problem, nur durften die Mindestlöhne des SECO (Bundesamt für Gewerbe und Wirtschaft) nicht unterschritten werden (was möglicherweise heute nicht mehr so eng ist). Einige Firmen der öffentlichen Hand kennen jedoch noch die Bestimmungen, dass KaderMitarbeiter im Kanton, Gemeinde oder Schweizer sein müssen. Ebenso gilt dies vereinzelt für SecurityOfficers. Es gibt da Haarsträubende Beispiele: Eine Elektrofirma in Basel, welche den französischen Grenzgänger prinzipiell nur 70-80% eines "SchweizerLohns" bezahlt. Solchen Sachen wurde ein Riegel geschoben. Es ist übrigens lediglich der Schutz vor Lohndumping. Mit Diskriminierung hat dies nix zu tun. Wenn ich als Schweizer in Deutschland oder in der EU arbeiten will, muss ich mich da auch an die Normen und Bestimmungen halten. Ob ich diese sinnvoll halte, steht woanders geschrieben und ich denk nicht, dass wir dies hier im Board ändern können :D - leider. Gruss, Matthias Zitieren Link zu diesem Kommentar
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