droptix 10 Geschrieben 20. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 20. Februar 2007 Unsere Hochschule ist ans MSDNAA angeschlossen. Jeder Student erhält nach Anmeldung Zugang zum Microsoft Softwarekatalog. Viele Studenten (gerade aus der Informatik) sind aber Linux/Unix-verliebt oder nutzen ganz bewusst nicht die Softwareprodukte von Microsoft. Die Lizenzen liegen also brach und werden von vielen nicht genutzt. Andere würden diese aber gern einsetzen (natürlich weiterhin privat und nicht-kommerziell). Ich dachte da speziell an Forschungszwecke bei Studienprojekten, z.B. Workshops zum Einrichten einer Windows-Umgebung oder auch das Vernetzen und Testen verschiedener Microsoft-Betriebssysteme. Dürfen Studenten, die ihre Lizenenzen nicht nutzen möchten, diese an andere Studenten verschenken? Angeblich nicht, weil die Lizenzschlüssel von ELMS personengebunden ausgestellt würden und nicht übertragbar seien. Aber es ist auch so, dass die Verträge (insbesondere die EULA) von Microsoft in Deutschland häufig keinen rechtlichen Bestand haben. Wer hat also Recht? Hier noch ein paar Links dazu: FAQ MSDNAA Zitieren Link zu diesem Kommentar
nerd 28 Geschrieben 20. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 20. Februar 2007 Hi, deine Frage "Wer hat also Recht?" wird dir nur ein Richter beantworten können und dürfen. Wir dürfen es auf jedenfall nicht da dies eine unzulässige Rechtsberatung darstellen würde. Sorry. Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar
WSUSPraxis 48 Geschrieben 20. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 20. Februar 2007 Wie Johannes es schon sagt wende dich an den Anwalt deiner Wahl und bespreche das am besten doch mit Ihm. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 21. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 21. Februar 2007 MS sagt eindeutig dass die Lizenzen auf eine Person lizenziert werden und damit nicht weitergegeben werden dürfen. Wenn du meins dass dies rechtlich nicht haltbar ist nimm dir einen Anwalt und klage dagenen. Solange es dazu keine hochrichterliche Entscheidung gibt gilt das EULA, bsw. der dazugehörige Vertrag den die Schule/Uni abgeschlossen hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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