pema 10 Geschrieben 26. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 26. Februar 2007 Hallo zusammen, ich habe echt ein Problem und eine Frage dazu: Vor 2 Wochen habe ich eine MCSE-Ausbildung begonnen, die über das Arbeitsamt finanziert wird (Bildungsgutschein). Vorher habe ich mich wirklich intensiv mit der Auswahl des Schulungsunternehmens beschäftigt. Leider bin ich da scheinbar ziemlich blauäugig gewesen und habe einen echten Griff ins Klo gemacht. Meine Frage nun: Gibt es eine Möglichkeit, den Bildungsträger noch zu wechseln und den Bildungsgutschein wiederzubekommen? Ist euch das gelungen oder heisst es jetzt für mich: Augen zu und durch? Frustrierte Grüße! Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 26. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 26. Februar 2007 Da redest du am besten mit deinem zuständigen Arbeitsamt. Die bezahlen den Kusrs und sind auch daran interessiert dass die ausbildung gut ist. Sag denen dass der Bildungsträger mist ist und die werden etwas unternehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
MacBoon 10 Geschrieben 26. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 26. Februar 2007 Hallo Pema, ich kann mich nur Dr.Melzer anschließen. Sprich mit deinem Sachbearbeiter beim AA. Die sind auch nur Menschen. Das wichtigste aber, begründe deine Aussagen, denn dein Wort steht gegen das des Schulungsunternehmens Gruß MacBoon Zitieren Link zu diesem Kommentar
mdinse 10 Geschrieben 27. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 27. Februar 2007 Na, ganz so einfach ist das nicht. Der Vertrag ist zwischen Dir und dem Bildungsträger zustande gekommen. DU hast den Vertrag unterschrieben, nicht das Arbeitsamt. Das Arbeitsamt übernimmt die Kosten, d.h. es hat eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben, ähnlich wie eine Kasko-Versicherung bei einem Autounfall. Wenn, um im Beispiel zu bleiben, die Werkstatt bei der Reparatur pfuscht, ist sie dein Ansprechpartner, nicht die Versicherung. Aber zurück zum konkreten Fall: Du solltest auf jeden Fall Deine Unzufriedenheit beim Bildungsträger an geeigneter Stelle ausdrücken. Wenn sich dann nichts ändert, sprich mit dem Arbeitsamt. Vielleicht brechen die diese Maßnahme dann ab. Hier greift mein Beispiel dann aber nicht mehr, ich gebs zu, denn das AA zertifiziert die Bildungsträger und übernimmt die Kosten für die Maßnahmen. Also: Machs Beste draus, und versuch vor Ort klar zu kommen.... Viel Erfolg (so oder so....) Zitieren Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 27. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 27. Februar 2007 Die Leute vom AA hören häufig Klagen von Teilnehmern über Bildungsinstitute. Ich arbeite bei einem und weiss, es gibt berechtige Klagen. Bei der AA musst du aber schon reichlich konkret werden, hast du dir mal genau überlegt und auch aufgezeichnet, was du vorbringen willst? Können andere Teilnehmer Misstände bestätigen, sind sie dazu bereit? Zitieren Link zu diesem Kommentar
mcse_killer76 10 Geschrieben 27. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 27. Februar 2007 Bei dieser Geschichte würde ich Vorsicht walten lassen! Denn es kommt auf Deinen zuständigen Berater an, wie in der Sache weiter verfahren wird. Ich würde zunächst einmal versuchen herauszufinden, ob es bereits Beschwerden gegen den Bildungsträger gegeben hat. Sprich aktenkundige Fälle. Wenn ja, dann wäre eine konstruktive Beschwerde mit Begründung (z.B. der Trainer ist mal kurz 1 Stunde da, den Rest der Zeit seid ihr euch selbst überlassen) aussichtsreich. Liegt dagegen noch nichts vor und hat der Bildungsträger bisher erfolgreich ausgebildet, dann könnte der Schuss ziemlich schnell nach hinten losgehen. Und auf Aussagen anderer "wir stehen voll hinter Dir, wenn Du etwas unternimmst" würde ich mich schon gar nicht verlassen. Wenn's hart auf hart kommt, stehst Du schnell alleine da. Wie dem auch sei, ob Du bei einer Beschwerde noch einen Schein bekommst steht in den Sternen, das kann und wird einzig und alleine das AA entscheiden... Zitieren Link zu diesem Kommentar
lefg 276 Geschrieben 27. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 27. Februar 2007 ....Ich würde zunächst einmal versuchen herauszufinden, ob es bereits Beschwerden gegen den Bildungsträger gegeben hat. n...Wie macht man das? Zitieren Link zu diesem Kommentar
mcse_killer76 10 Geschrieben 27. Februar 2007 Melden Teilen Geschrieben 27. Februar 2007 Bei uns war das z.B. so, dass unser "Vorkurs" mit uns eine Überschneidung von ca. 2 Monaten hatte. So kann man z.B. "an der Front" nachfragen, ob es bereits Beschwerden gegeben hat. Eine weitere Alternative wäre z.B. eine "Anfrage" in diversen Boards. Oder man hat vielleicht sogar das Glück jemanden zu kennen, der im zuständigen AA arbeitet und sich "an der Quelle" erkundigen kann. Wobei an dieser Stelle zu sagen wäre, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass es nennenswerte Beschwerden in der Vergangenheit gegeben hat. Das AA schaut auf solche Dinge nämlich ziemlich genau. Bei zu vielen Beschwerden oder auch nicht erfolgreich abgeschlossene Maßnahmen ist ein Bildungsträger ziemlich schnell aus dem Geschäft. Zitieren Link zu diesem Kommentar
fabula_docet 10 Geschrieben 2. März 2007 Melden Teilen Geschrieben 2. März 2007 na ja ich denke, bevor du zum aa gehst solltest du deine beschwerden erstmal schriftlich fixieren und der zuständigen person des bildungsträgers übermitteln, ggf. mit einer frist und an dieser stelle auch klar und deutlich mitteilen, dass du dich ansonsten an das aa wenden wirst. letzendlich sind die bildungsträger auf das geld vom aa angewiesen. kenne dies alles nur zu gut, denn mir geht es gerade nicht anders, allerdings habe ich mit zwei drei mail und zwei drohungen das ich zum arbeitsamt gehen werde eine kleine besserung erreicht! an dieser stelle muss ich aber auch sagen, das wir uns mit 4 leuten zusammen getan haben, denn alleine erreicht man letzlich garnichts. mittlerweile sehe ich das so, ich zieh es nun durch, von dem bildungsträger und den dozenten dort habe ich scheinbar nicht viel zu erwarten und ich mach mir deshalb nicht meine nerven kaputt, da hilft dann nur noch eines...lernen ...lernen...lernen! Zitieren Link zu diesem Kommentar
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